Leistungen in der Privaten Krankenversicherung von A bis Z
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zu den Leistungen, die wir im Versicherungsfall übernehmen können. Bitte beachten Sie, dass die übernommenen Leistungen von Ihrem gewählten Tarif abhängen. Die nachfolgenden Angaben dienen als Orientierung und bilden nicht alle Details Ihres Versicherungsschutzes ab.
Für eine verbindliche und vollständige Darstellung des Leistungsumfangs empfehlen wir Ihnen, einen Blick in Ihre individuellen Vertragsunterlagen und insbesondere in unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu werfen.
Stichwortverzeichnis
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Augenoperation, Anschlussheilbehandlung, Ausland, Arzneimittel, Bearbeitungsstand, Behandlungsfehler, Beitragsrückerstattung (BRE), Bescheinigungen, Brillen, Digitale Gesundheitsanwendungen, Direktabrechnung Arzneimittel, Datenschutz, Einlagen, Ernährungsberatung, Fahrtkosten, Fitnessstudio und Sportverein, Geburt, Generika, Haut, Hebamme, Hilfsmittel, Hörgeräte, Heil- und Kostenplan, Heilpraktiker, Heilmittel, Hilfsmittel, Impfungen, Inkontinenz, Kieferorthopädie, Kinderwunsch, Kontaktlinsen, Kostenvoranschlag, Krankenhausbehandlung, Kostenvoranschlag, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Krebs, Krebsvorsorge, Kur / Sanatoriumsbehandlung, künstliche Ernährung, Leistungsmitteilung, Pharmazeutische Dienstleistungen, Psychotherapie, Professionelle Zahnreinigung, Onkolologische Bewegungstherapie (OTT), Pflegeantrag, Pflegeversicherung, Präventionskurse, Reha, Rehabilitation, Schwangerschaft und Entbindung, Stoma, TENS, Unfall, Vorsorgeuntersuchung, Wahlleistungen im Krankenhaus, Zahnersatz und Implantate, Zweitmeinung
Begriffe aus dem Leistungsumfeld der Privaten Krankenversicherung
A
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Muss ich meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Debeka zusenden?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) benötigen wir von Ihnen nur dann, wenn Sie bei uns eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Für andere Versicherungsarten ist die Vorlage der AU in der Regel nicht erforderlich.
Wie beantrage ich mein versichertes Krankentagegeld?
Wenn Sie Krankentagegeld beantragen möchten, senden Sie uns bitte Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung inklusive der ärztlichen Diagnose spätestens zum Ablauf Ihrer Lohnfortzahlung zu. Nutzen Sie dafür unser sicheres Online-Formular. So können wir Ihren Antrag schnell und unkompliziert bearbeiten.
Wie veranlasse ich die Auszahlung während des Bezugs von Krankentagegeld?
Während Sie bereits Krankentagegeld von uns erhalten, können Sie die weitere Auszahlung ganz bequem über unseren Online-Leistungsauftrag anfordern.
Arzt- und Kliniksuche
Wie finde ich einen passenden Arzt oder Therapeuten?
Wenn Sie einen Arzt, Therapeuten oder Spezialisten für Ihre Erkrankung suchen, unterstützt unsere Arzt- und Kliniksuche Sie gerne.
Benötigen Sie einen Termin bei einem Facharzt, sei es beispielsweise ein Hausarzt, Kinderarzt oder Orthopäde, unterstützen wir Sie mit unserem Terminservice gerne bei der Suche.
Augenoperation
Ich bin privat krankenversichert bei der Debeka. Übernimmt die Debeka die Kosten für eine Augenlaseroperation (z. B. LASIK oder LASEK)?
Wenn Sie bei uns privat krankenversichert sind und Kontaktlinsen oder Brille Sie im Alltag, beim Sport oder im Beruf stören, kann eine Augenlaseroperation eine Lösung sein. Wir prüfen gerne, ob wir uns an den Kosten beteiligen können.
Wir orientieren uns an den Vorgaben der Kommission Refraktive Chirurgie (KRC). Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn der Eingriff aus medizinischer Sicht notwendig ist. Das ist der Fall, wenn Ihr Augenarzt vor der Operation Dioptrienwerte festgestellt hat, die im Anwendungsbereich der KRC liegen.
Was muss ich tun, um eine Kostenübernahme zu beantragen?
Bitte reichen Sie eine aktuelle Bescheinigung Ihres Augenarztes mit den gemessenen Dioptrienwerten über unser Online-Formular bei uns ein. Geben Sie außerdem an, welche Art der Augenlaseroperation (z. B. LASIK oder LASEK) geplant ist.
Gibt es besondere Vorteile für Debeka-Versicherte?
Ja, durch unsere Kooperation mit unserem Partner Care Vision profitieren Sie von weiteren Vorteilen rund um die Laserbehandlung der Augen. Alle Details zu den Vorteilen und dem Ablauf finden auf den Seiten unseres Gesundheitsmanagements.
Anschlussheilbehandlung
Was ist eine Anschlussheilbehandlung und wie beantrage ich sie?
Eine Anschlussheilbehandlung unterstützt Sie dabei, nach einem Krankenhausaufenthalt wieder fit für den Alltag zu werden – sowohl körperlich als auch seelisch.
Sie kommt bei bestimmten Erkrankungen in Frage und wird in der Regel direkt im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt durchgeführt. Sie kann entweder stationär (in einer Reha-Klinik) oder ambulant (wohnortnah) erfolgen. Ziel ist es, Ihre Gesundheit zu stabilisieren und Ihre Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.
Habe ich grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV)?
Bitte stellen Sie zuerst einen Antrag bei der DRV. Die Deutsche Rentenversicherung ist in vielen Fällen vorrangig für Reha-Maßnahmen zuständig.
Was tue ich, wenn die DRV ablehnt?
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, senden Sie uns bitte den Ablehnungsbescheid zu. Wir prüfen dann gerne, ob und in welchem Umfang wir uns an den Kosten beteiligen können.
Wie läuft die Antragstellung ab?
In den meisten Fällen übernimmt der Sozialdienst des Krankenhauses die Antragstellung für Sie. Sie möchten den Antrag lieber selbst stellen? Das ist selbstverständlich möglich. Ein spezielles Formular ist dafür nicht erforderlich.
Nutzen Sie einfach unser allgemeines Kontakt-Formular.
Sprechen Sie einfach mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt. Diese stellen die notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen, die Sie dann als Anlage beifügen können.
Ausland
Bin ich auch im Ausland versichert?
Ja, mit Ihrer Krankenversicherung bei der Debeka genießen Sie in fast allen Tarifen auch im Ausland einen umfassenden Versicherungsschutz. So sind Sie auch auf Reisen bestens abgesichert.
Was muss ich bei Behandlungen im Ausland beachten?
Mit einem Zusatztarif: Wenn Sie innerhalb Europas medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, benötigen wir von Ihnen einen sogenannten Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem helfen uns folgende Unterlagen bei der schnellen Bearbeitung Ihrer Rechnung:
- Name der behandelten Person
- Nachweis über die Reisedauer (zum Beispiel eine Buchungsbestätigung)
- Diagnose
- Informationen zu weiteren bestehenden Auslandsreiseversicherungen (z. B. über Ihre Kreditkarte oder den ADAC)
Benötige ich eine Bescheinigung für meinen Auslandsaufenthalt?
Für bestimmte Auslandsaufenthalte – etwa ein Studium oder eine längere Reise – kann eine spezielle Versicherungsbescheinigung erforderlich sein. Diese stellen wir Ihnen gerne aus.
Bitte teilen Sie uns dafür über unser Online-Formular folgendes mit:
- das Reiseland,
- den geplanten Reisezeitraum und
- die gewünschte Sprache der Bescheinigung.
Wie erhalte ich im Ausland schnelle Hilfe?
Wenn Sie während eines Auslandsaufenthalts ernsthaft erkranken oder einen schweren Unfall erleiden sollten, stehen wir Ihnen mit unserer Notrufzentrale, auch an Sonn- und Feiertagen, unter der Rufnummer +49 (0)261 498 9901 auch mit medizinischer Kompetenz zur Seite.
Nutzen Sie unsere Auslands-SOS-App: Ihr Sofortkontakt zu unserer Notrufzentrale. Unabhängig unserer App empfehlen wir, unsere Notrufnummer im Mobiltelefon zu speichern.
Arzneimittel
Wie reichen Sie Arzneimittel-Rechnungen richtig ein?
- Verschreibung:
Damit wir die Kosten für Ihre Arzneimittel übernehmen können, müssen diese von einer Ärztin, einem Arzt oder einer Heilpraktikerin bzw. einem Heilpraktiker verschrieben worden sein. - Bezug:
Bitte holen Sie Ihre Medikamente immer in einer Apotheke – vor Ort oder online. - Rezept und Nachweis:
Auf dem Rezept muss der Preis des Arzneimittels stehen.
Die Apotheke bestätigt dies mit einem Stempel und dem Abgabedatum.
Bei E-Rezepten für Privatversicherte sind diese Angaben auch auf dem Ausdruck für die Abrechnung zu finden. - Internet-Apotheken:
Hier erhalten Sie in der Regel das quittierte Originalrezept zurück.
Alternativ wird ein Bild des Rezepts auf Ihrer Rechnung abgedruckt.
- Direktabrechnung:
Ihnen steht eine kräftezehrende Behandlung, wie zum Beispiel eine Chemotherapie, bevor, für die Sie regelmäßig hochpreisige Medikamente beziehen? Dann besteht die Möglichkeit, der Direktabrechnung, sodass wir als Ihre Krankenversicherung Sie zumindest etwas entlasten können.
Ihre Belege können Sie dann ganz einfach über unseren Online-Leistungsauftrag an uns übermitteln.
B
Bearbeitungsstand
Wie kann ich den Bearbeitungsstand meiner eingereichten Belege/meines Leistungsauftrags einsehen?
Den aktuellen Stand Ihres Leistungsauftrags können Sie jederzeit über unseren Online-Service "Leistungsauftrags-Status" einsehen. Sobald sich etwas ändert oder wir weitere Informationen benötigen, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.
Beatmungsgeräte
Wie kann ich ein Beatmungsgerät bekommen und welche unterschiedlichen Arten gibt es?
Alle Möglichkeiten rund um das Thema "Versorgung mit Sauerstoff" – von Heimbeatumung bis hin zu Tracheostoma – sind übersichtlich für Sie auf unserer Informationsseite zusammengefasst.
Behandlungsfehler
Sie vermuten einen Behandlungsfehler?
Sie haben den Eindruck, dass bei Ihrer medizinischen Behandlung etwas nicht richtig gelaufen ist? Wir unterstützen Sie gerne dabei, die nächsten Schritte zu klären. Auf unseren Service-Seiten erfahren Sie, wie Sie vorgehen können und welche Möglichkeiten Sie haben.
Beitragsrückerstattung (BRE)
Was ist die Beitragsrückerstattung (BRE)?
Mit der Beitragsrückerstattung belohnen wir Sie, wenn Sie im vergangenen Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Sie erhalten dann einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge zurück.
Welche Voraussetzungen muss ich für eine BRE erfüllen?
Damit Sie eine BRE erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Leistungsfreiheit: Sie haben im abgelaufenen Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) keine Leistungen bei uns eingereicht oder erhalten.
- Pünktliche Beitragszahlung: Ihre Beiträge für das abgelaufene Kalenderjahr sind spätestens bis zum 15. Januar des Folgejahres vollständig bei uns eingegangen.
- Fortbestehen der Versicherung: Ihre Versicherung besteht bis mindestens zum 30. Juni des Folgejahres in einem Tarif mit BRE-Möglichkeit weiter. Ausnahmen: Die Versicherung wurde nach dem 31. Dezember des abgelaufenen Jahres wegen gesetzlicher Krankenversicherungspflicht oder Tod geändert oder beendet.
Wie werden Belege dem richtigen Jahr zugeordnet?
- Behandlungsdatum zählt: Entscheidend ist nicht das Rechnungsdatum oder wann Sie Belege einreichen, sondern das Datum der Behandlung.
- Arznei- und Heilmittel: Hier ist das Bezugsdatum in der Apotheke maßgeblich.
- Hilfsmittel: Es zählt das Bestelldatum.
Wann wir die BRE ausgezahlt?
Wir überweisen die BRE unaufgefordert jeweils Anfang September des Folgejahres, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie hoch ist die BRE?
Details zur Höhe und weitere Informationen zur Beitragsrückerstattung finden Sie in unseren Informationen zur Beitragsrückerstattung (Cash-Back).
Bescheinigung
Wann erhalte ich welches Schreiben/welche Bescheinigung von der Debeka?
Auf unserer Versandtermine-Seite können Sie Termine der für Sie wichtigen Bescheinigungen in chronologischer Reihenfolge einsehen.
Blasenschwäche
Was kann ich gegen Blasenschwäche tun oder vorbeugen?
Beckenbodengymnastik zählt zu den effektivsten Methoden, um Blasenschwäche gezielt entgegenzuwirken und die Beckenbodenmuskulatur nachhaltig zu stärken. Regelmäßiges Training kann sowohl bei leichtem Tröpfchenverlust als auch bei stärker ausgeprägter Inkontinenz deutliche Verbesserungen bringen. Doch auch zur Vorbeugung von Inkontinenz empfiehlt sich Beckenbodengymnastik, da sie entscheidend zur Gesundheit des Harntrakts beiträgt.
- Training zu Hause oder in einer Gruppe: Beckenbodengymnastik kann einfach und bequem zu Hause durchgeführt werden.
Auf www.tena.de/beckenboden finden Sie zahlreiche Erfahrungsberichte und Hinweise sowie ein Trainingsvideo zur Stärkung des Beckenbodens.
Sollten Sie bereits betroffen sein, finden Sie auf den folgenden Seiten weitere Informationen zu den Themen Blasenschwäche und Inkontinenz:
Brillen
Welche Brillenarten kann ich ohne Rezept erhalten?
Für Fernbrillen, Nahbrillen und Mehrstärkenbrillen (z. B. Gleitsichtbrillen) benötigen Sie kein ärztliches Rezept. Sie können diese Brillen direkt beim Optiker Ihrer Wahl anfertigen lassen.
Wann brauche ich ein Rezept für eine Brille?
Für Sonnenbrillen, die aus medizinischen Gründen notwendig sind (z. B. bei bestimmten Augenerkrankungen), ist ein ärztliches Rezept mit einer entsprechenden Diagnose erforderlich.
Wie oft kann ich eine neue Brille erhalten?
Nach dem erstmaligen Bezug einer Brille gehen wir von einer Nutzungsdauer von drei Jahren aus.
Ausnahme: Ändern sich Ihre Dioptrienwerte um mindestens 0,5, kann der Zeitraum bis zur nächsten Brille auch kürzer sein.
Werden Brillen-Abonnements übernommen?
Für Brillen-Abonnements können wir keine Leistungen übernehmen.
Gibt es besondere Vorteile bei Mister Spex?
Ja, durch unsere Kooperation mit Mister Spex profitieren Sie von attraktiven Vorteilen und Sonderkonditionen.
D
Digitale Gesundheitsanwendungen
("DiGA"): Als Debeka-Mitglied profitieren Sie von modernen digitalen Gesundheitsanwendungen. Wir beteiligen uns an den Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen, die entweder im offiziellen Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind oder zu unserem exklusiven Debeka-Angebot gehören. So unterstützen wir Sie dabei, Ihre Gesundheit digital zu managen – einfach, sicher und zuverlässig.
Direktabrechnung Arzneimittel
Wie funktioniert die Direktabrechnung von Arzneimittel?
Mit der Direktabrechnung von Arzneimitteln machen wir es Ihnen noch einfacher: Sie müssen sich nicht mehr selbst um die Abrechnung Ihrer Medikamente kümmern – das übernehmen wir gerne gemeinsam direkt mit Ihrer Apotheke.
Wie funktioniert die Direktabrechnung?
Wie das Verfahren im Detail funktioniert und wie Sie von den Vorteilen profitieren können, erfahren Sie auf unsere Informationsseite zum Thema Direktabrechnung.
Datenschutz
Für wen ist die Leistungs-App gedacht und was bedeutet das für den Datenschutz?
Unsere Leistungs-App steht Ihnen ausschließlich für Anliegen rund um Ihre Krankenversicherung zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die App nicht, um Belege aus anderen Versicherungsbereichen (wie z. B. Unfall- oder Lebensversicherung) einzureichen.
Für wen dürfen Belege eingereicht werden?
Sie können über die App nur Belege für sich selbst oder für Personen einreichen, die unter Ihrer Servicenummer bei uns mitversichert sind.
Welche Daten werden benötigt und wie gehen wir damit um?
Um Ihre Leistungsansprüche prüfen zu können, benötigen wir manchmal zusätzliche Unterlagen, wie z. B. ärztliche Befunde, bildgebende Dokumente (z. B. Röntgenbilder) oder in Einzelfällen eine Schweigepflichtentbindung. Uns ist bewusst, dass es sich hierbei um sehr persönliche und besonders schützenswerte Daten handelt. Deshalb behandeln und verarbeiten wir Ihre Daten mit größter Sorgfalt und nach den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Alle Details dazu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
E
Schuh-Einlagen
Wo und wie kann ich Schuh-Einlagen bestellen?
Sie benötigen orthopädische Schuheinlagen und suchen einen passenden Anbieter?Als vollversichertes Mitglied haben Sie bei uns die Möglichkeit, vom einem Rabatt bei unserem Kooperationspartner GetSteps zu profitieren.
Ernährungsberatung
Warum können wir für eine Ernährungsberatung keine Leistungen übernehmen?
Eine Ernährungs- oder Gesundheitsberatung kann in vielen Fällen hilfreich sein, zum Beispiel um die eigene Ernährung zu verbessern oder gesünder zu leben. Bitte beachten Sie jedoch: Solche Beratungen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung. Deshalb können wir die Kosten hierfür leider nicht übernehmen.
Ernährungskurse
Ich möchte meine Ernährung umstellen. Welche Unterstützung kann ich erhalten?
Mit den Online-Präventionskursen unseren Kooperationspartners CyberHealth erhalten Sie Tipps und Unterstützung für eine bewusste und gesunde Ernährung. Wir beiteiligen uns an den Kosten, wenn Sie nach einem Unisextarif versichert sind. Schauen Sie sich gerne unser Kursangebot an.
Ernährungstherapie / künstliche Ernährung
Welche Formen künstlicher Ernährung gibt es?
Kann der tägliche Kalorienbedarf auf herkömmlichem Weg nicht mehr gedeckt werden, ist häufig eine künstliche Ernährung notwendig. Hierbei unterscheidet man zwischen einer parenterale (intravenöse Gabe von Nährlösungen) oder einer enterale Ernährungstherapie (z. B. per Ernährungssonde).
Wie finde ich einen passenden Anbieter, wenn ich Hilfsmittel benötige?
Für beide oben genannten Ernährungsformen arbeiten wir mit unserem Kooperationspartner Fresenius zusammen, der Sie persönlich und kompetent ganz individuell bei der Wahl der richtigen Produkte unterstützt: Weitere Informationen
F
Fahrtkosten
Wann übernimmt die Debeka die Fahrtkosten zu Behandlungen?
Wir unterstützen Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen auf Fahrten zu medizinischen Behandlungen angewiesen sind.
Dabei gilt:
Ambulante Fahrten
- Fahrten zum Arzt oder Krankenhaus:
Ist eine Gehunfähigkeit oder eine ausgeprägte Sehbehinderung ärztlich bescheinigt, erstatten wir Fahrten und Transporte zum und vom nächsten Arzt oder Krankenhaus. Dabei übernehmen wir die angemessenen Fahrtkosten für Taxi, Krankenwagen (auch Notarztwagen) oder mit dem privaten Auto.
- Kilometerpauschale:
Werden Sie mit einem privaten Auto gefahren, erkennen wir eine Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro gefahrene Kilometer an. Teilen Sie uns hierfür die gefahrenen Kilometer je Einzelstrecke mit.
- Fahrtkosten zu Heilmittelanwendungen:
In unseren Unisex-Tarifen sind außerdem die Fahrtkosten zu Heilmittelanwendungen (z. B. Physiotherapie) enthalten.
- Fahrten zu bestimmten Behandlungen:
Auch die Fahrten zu einer Chemo-, Strahlen- oder Dialysebehandlung werden von uns erstattet.
- Unser Kooperationspartner QRaGo:
Für Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie können Sie auf Wunsch unseren Partner QRaGo nutzen. QRaGo übernimmt für Sie die Organisation, Planung und Abrechnung der Fahrt. Mehr Informationen erhalten Sie bei QRaGo unter 0800 5554325 oder 0711 252867915.
Stationäre Fahrten
- Fahrten ins Krankenhaus:
Bisex-Tarife: Ist eine Gehunfähigkeit oder eine ausgeprägte Sehbehinderung ärztlich bescheinigt, erstatten wir Fahrten und Transporte zum nächsten Krankenhaus.
Unisex-Tarife: Wir erstatten Ihnen die Kosten für Fahrten zum und vom nächstgelegenen, für Ihre Behandlung geeigneten Krankenhaus.
- Kilometerpauschale:
Werden Sie mit einem privaten Auto gefahren, erkennen wir eine Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro gefahrene Kilometer an. Teilen Sie uns hierfür die gefahrenen Kilometer je Einzelstrecke mit.
Fitnessstudio und Sportverein
Übernimmt die Debeka die Kosten für Fitnessstudio oder Sportverein?
Wir freuen uns, wenn Sie sich für einen gesunden Lebensstil entscheiden und regelmäßig Sport treiben – sei es im Fitnessstudio oder im Sportverein. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die Teilnahme an Sportgruppen oder der Besuch eines Fitnessstudios nicht zu den medizinisch notwendigen Behandlungen zählt. Aus diesem Grund können wir hierfür keine Kosten übernehmen. Die Entscheidung für sportliche Aktivitäten liegt in Ihrer eigenen Verantwortung und wird von uns als wertvoller Beitrag zu Ihrer Gesundheit sehr begrüßt – eine Erstattung ist jedoch leider nicht möglich.
G
Generika
Was sind Generika?
Generika sind „Arznei-Nachbauten“ eines Originalmedikaments. Sie sind in Wirkstoffart und -menge sowie in der Darreichungsform (etwa als Dragee oder Kapsel) mit dem Originalmedikament vergleichbar.
Warum sind Generika günstiger als Originalpräparate?
Wenn Sie von Originalpräparaten zu Generika wechseln, reduzieren Sie die Ausgaben für Ihre ggf. regelmäßig zu beziehenden Arzneimittel.
H
Haut
Wie bekomme ich möglichst schnell einen Hautarzttermin?
Wenn Sie einen Hautarzttermin brauchen, können Sie den Online-Hautarztservice dermanostic nutzen. Dieser Service wird von der Debeka angeboten und ermöglicht, innerhalb kurzer Zeit eine fachärztliche Einschätzung zu erhalten – ganz ohne Wartezimmer oder lange Terminvorlaufzeiten.
Weitere Informationen zum Thema Hautkrebsvorsorge
Hilfsmittel
Sie benötigen ein Hilfsmittel und suchen einen passenden Anbieter?
Wir haben eine Vielzahl an Kooperationspartnern, die Sie gerne beim Bezug eines benötigten Hilfsmittels beraten und unterstützen. Lassen Sie uns dafür ganz einfach Ihre Angaben über unser Online-Formular zur Hilfsmittelanbietersuche zukommen.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Hilfsmittel direkt über einen Sanitätsfachhandel oder -Anbieter zu beziehen.
Mein Hilfsmittel ist defekt, leistet die Debeka für eine Reparatur?
Ist ihr Hilfsmittel aufgrund eines Defekts oder Abnutzung unbrauchbar? Dann prüfen wir gerne , ob wir uns an einer Reparatur oder einer Neuversorgung beteiligen können. Bitte schildern Sie den Defekt und ihr Anliegen über unser Kontaktformular.
Hörgeräte
Benötige ich für ein Hörgerät immer eine ärztliche Verordnung?
Für den erstmaligen Bezug eines Hörgeräts benötigen wir eine ärztliche Verordnung. Bei einem späteren Austausch oder Folgebezug ist eine erneute Verordnung nur dann erforderlich, wenn das neue Hörgerät innerhalb von fünf Jahren nach dem letzten Bezug angeschafft wird.
Wie lange kann ich mein Hörgerät nutzen?
Wir gehen in der Regel von einer Nutzungsdauer von fünf Jahren pro Hörgerät aus.
Wie hoch ist der erstattungsfähige Betrag für ein Hörgerät?
Als Grundlage für die Erstattung kann pro Gerät ein Rechnungsbetrag von bis zu 1.500 Euro angesetzt werden.
Welche Kosten können nicht erstattet werden?
Nicht erstattungsfähig sind Kosten für:
- Komfortbestandteile,
- Batterien,
- Trockenkissen,
- Reinigungssets,
- Fernbedienungen.
Gibt es besondere Vorteile durch einen Kooperationspartner?
Ja, alle Informationen zu Vorteilen und Services unserer Kooperationspartner finden Sie hier.
Was gilt, wenn ich gesetzlich versichert bin und einen Debeka-Zusatztarif habe?
In diesem Fall benötigen wir einen Nachweis über die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Hebammenleistungen
Welche Kurse werden übernommen?
Wir übernehmen die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse, Wassergymnastik, Yoga, Pilates oder HypnoBirthing sowie Rückbildungskurse.
Bitte beachten Sie: Partnerkurse, Säuglingspflegekurse, Babyschwimmen oder die Baby-Erstausstattung sind nicht enthalten.
Welche weiteren Hebammenleistungen sind versichert?
Alle Leistungen im Rahmen der Hebammen-Vergütungsvereinbarung sind abgedeckt. Dazu zählen Vorsorgeuntersuchungen, die Betreuung während der Geburt sowie die Wochenbettbetreuung.
Wie finde ich eine Hebamme?
Finden Sie Ihre Hebamme auf Deutschlands größter Hebammenplattform "ammely" – kostenlos & einfach.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Bereich Schwangerschaft & Geburt
Heilpraktiker
Welche Heilpraktikerleistungen übernimmt die Debeka?
Wir übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen, wenn diese im aktuell gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind und von der Schulmedizin überwiegend anerkannt werden.
Gibt es eine Begrenzung bei der Erstattung?
Ja, wir erstatten die Kosten bis zu den Höchstsätzen des GebüH. Kosten, die darüber hinausgehen, können wir leider nicht übernehmen.
Heilmittel
Was sind Heilmittel?
Zu den Heilmitteln zählen zum Beispiel Krankengymnastik, Massagen, Ergotherapie oder Logopädie. Diese Therapien unterstützen Ihre Genesung und werden von speziell ausgebildeten Fachkräften durchgeführt.
Wie reiche ich Rechnungen für Heilmittel ein?
Damit wir Ihre Rechnung bearbeiten können, benötigen wir immer auch die ärztliche Verordnung. Diese kann von Ihrem Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker ausgestellt werden. Bitte legen Sie die Verordnung jeder Rechnung bei, die Sie bei uns einreichen.
Was gilt für Beihilfeberechtigte?
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind und in unseren Haupttarifen P oder B versichert sind, erstatten wir die Kosten bis zum beihilfefähigen Höchstsatz. Kosten, die darüber hinausgehen, können auch durch Ergänzungstarife nicht übernommen werden. Sollte Ihre Beihilfe höhere Sätze anerkennen als wir, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Beihilfebescheids mit.
Was ist bei gerätegestützter Krankengymnastik zu beachten?
Die gerätegestützte Krankengymnastik hat einen besonderen Stellenwert: Ziel ist es, dass Sie ein Übungsprogramm erlernen, das Sie nach der Behandlung selbstständig fortführen können. Unsere Tarife sehen hierfür entsprechende Leistungen vor. Nach Abschluss der Behandlung beginnt die sogenannte Erhaltungsphase. In dieser Phase können Sie die erlernten Übungen – bei ausgeglichener Muskulatur – eigenständig, auch an Geräten oder in Fitnesskursen, durchführen. Für diese Erhaltungsphase sehen unsere Tarife jedoch keine Leistungen vor.
I
Impfungen
Welche Kosten/Aufwendungen für Impfungen werden von der Debeka erstattet?
- Wir übernehmen die Kosten für alle Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (Übersicht STIKO) empfohlen werden.
- Meningokokken B-Impfung (für Kinder unter 5 Jahren)
Für Kinder unter 5 Jahren erstatten wir die Kosten für die Meningokokken B-Impfung. Weitere Informationen zur Meningokokken-Impfung.
- Grippeschutz-Impfung
- für alle Personen ab 60 Jahren,
- für alle Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel,
- für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens wie z. B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten (wie Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben), angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV,
- für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen,
- für Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können.
Weitere Informationen zur Grippeschutz-Impfung
- HPV-Impfung
Die HPV-Impfung wird grundsätzlich für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren empfohlen – spätestens sollte sie bis zum 18. Geburtstag abgeschlossen sein.
- Gürtelrose-Impfung
- Ab 60 Jahren: Wir übernehmen die Kosten für die ärztlich verordnete Impfung mit dem Totimpfstoff Shingrix.
- Ab 50 Jahren: Bei bestimmten Grunderkrankungen oder Immunschwächen zahlen wir die Impfung ebenfalls, zum Beispiel bei:
- HIV-Infektion
- Organ- oder Knochenmarktransplantation
- Rheumatoider Arthritis
- Systemischem Lupus erythematodes (SLE)
- Chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen
- Chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (z. B. COPD)
- Asthma bronchiale
- Chronischer Niereninsuffizienz
- Diebetes mellitus
Weitere Informationen zur Gürtelrose-Impfung
- RSV-Impfung
- Für Neugeborene: Wir übernehmen die Kosten für für alle privatversicherten Neugeborenen in ihrem ersten Lebensjahr mit einer ärztlichen Verordnung
- Zwischen 60 und 74 Jahren: Bei bestimmten Grunderkrankungen oder wenn Sie in einer Pflegeeinrichtung leben
Weitere Informationen zur RSV-Impfung für Kinder oder zur RSV-Impfung für Erwachsene
- Corona-Impfung
Für die Corona-Impfstoffe von BioNTech übernimmt der Bund die Kosten bis Ende 2025. Andere Impfstoffe werden aktuell nicht zentral beschafft und finanziert und sind daher nicht tariflich erstattungsfähig.
- Reiseschutzimpfungen
In den Tarifen Nmed, BC und NC übernehmen wir die Kosten für Reiseschutzimpfungen, zum Beispiel gegen:- Cholera
- Gelbfieber
- Typhus
- Japanische Enzephalitis
- Hepatitis A
- Tollwut
- Meningokokken A/C/W/Y
Bitte beachten Sie: Die Erstattung erfolgt im Rahmen Ihres gewählten Tarifs.
Inkontinenz
Was kann ich gegen Blasenschwäche tun?
Alle Informationen zum Thema Blasenschwäche, wie Sie vorbeugen können und mit welchen Inkontinzenzprodukten wir Sie zusammen mit unserem Kooperationspartner unterstützen, übersichtlich auf unserer Informationsseite zusammengefasst.
Wo kann ich Inkontinenzprodukte bestellen?
Über unseren Kooperationspartner Essity können Sie ganz diskret und einfach telefonisch TENA-Qualitätsprodukte bestellen.
Welche Hilfsmittel oder Inkontinenzartikel gibt es?
Die folgenden Produkte stehen Ihnen bei der telefonischen Bestellung zur Auswahl:
- Einlagen
- Einweghosen
- Windelhosen
- Vorlagen mit oder ohne Hüftbund
Wenn Sie unsicher sind, welches Produkt das passende für Sie ist, erhalten Sie gerne eine kostenlose telefonische Beratung durch ein professionelles und erfahrenes Team. Gerne erhalten Sie vorab auch kostenlose Produktproben.
K
Kieferorthopädie
Welche Kieferorthopädie-Leistungen übernimmt die Debeka?
- Unsere Krankheitskostenvolltarife
Wenn Sie bei der Debeka mit einem Krankheitskostenvolltarif versichert sind, übernehmen wir die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen – zum Beispiel für Zahnspangen oder andere notwendige Maßnahmen zur Korrektur der Zahn- und Kieferstellung. Bitte beachten Sie: Mehrkosten für besondere Materialien, wie zum Beispiel besonders aufwendige Brackets oder eine indirekte Klebetechnik, können wir leider nicht erstatten. - Unsere Zahnzusatztarife
Unsere Zahnzusatztarife beinhalten keine Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen. Wenn Sie ausschließlich einen Zahnzusatztarif abgeschlossen haben, können wir die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen daher nicht übernehmen.
Kinderwunsch
Wie unterstützt die Debeka bei der Kinderwunschbehandlung?
Sie möchten mehr über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Kinderwunschbehandlung erfahren? Alle wichtigen Informationen dazu haben wir für Sie übersichtlich in unserer Familienwelt zusammengestellt.
Klinik: Krankenhausbehandlung, Kur oder Psychotherapie
Wie finde ich eine passende Klinik für eine Kur oder einen stationären Aufenthalt?
Wenn Sie auf der Suche nach einer Kurklinik sind, bei Ihnen ein stationärer Eingriff geplant und Sie Klinikinformationen benötigen, unterstützen wir Sie mit unserer Arzt- und Kliniksuche gerne bei Ihrer Recherche.
Sollten Sie nach einem passenden Angebot zur psychotherapeutischen Behandlung suchen, werden Sie bei unserer Kooperationskliniken fündig. Hier
Krankenhausbehandlung
Kann ich als Privatpatient das Krankenhaus frei wählen?
Ja, als Privatpatient bei der Debeka können Sie – je nach Ihrem gewählten Tarif – das Krankenhaus grundsätzlich frei wählen.
Wann übernimmt die Debeka die Kosten für eine Krankenhausbehandlung?
Die Debeka übernimmt die im Tarif enthaltenen Leistungen, wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreicht, bereits ausgeschöpft ist oder nicht möglich ist.
Wie beantrage ich eine Kostenübernahme?
Sie können gerne einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. So erhalten Sie frühzeitig eine Rückmeldung, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Was sollte ich vor einem geplanten Krankenhausaufenthalt beachten?
Wenn Sie einen Krankenhausaufenthalt planen, finden Sie viele hilfreiche Informationen in unseren Flyern:
Krebs
Wie kann mich die Debeka im Falle einer Krebserkrankung unterstützen?
Die Debeka unterstützt ihre Versicherten im Krankheitsfall durch verschiedene Leistungen, je nach abgeschlossenem Versicherungsschutz. Dazu gehören beispielsweise Kostenübernahmen für Behandlungen, Medikamente, Reha-Maßnahmen oder ergänzende Therapien im Rahmen der privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherungen. Weitere Informationen zu unseren Unterstützungsangeboten
Zu welchen Krebs-Arten gibt es Vorsorgeuntersuchungen?
- Brustkrebs: Mammografie-Screening
- Hautkrebs: Frühzeitige Erkennung von Hautveränderungen über den Hautarzt per App dermanostic
- Darmkrebs: Darmspiegelung und Stuhltest (iFOBT)
- Erblich bedingter Krebs: Gendiagnostik
Welche Ambulanten Vorsorgeuntersuchungen übernimmt die Debeka?
Unsere Haupttarife leisten für Ihre ambulanten Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen – definiert vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – unabhängig von Altersgrenzen.
Die vollständige tabellarische Übersicht sowie weiterführende Informationen zur Früherkennung von Krankheiten finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Wie erhalte ich ein Herzkissen?
Bei einer Brustkrebserkrankung – und hier vor allem nach einer Operation –spenden ehrenamtlich genähte Herzkissen nicht nur Trost, sondern fördern die Genesung – sowohl physisch als auch emotional. Debeka-Mitglieder können sie Herzkissen kostenfrei bestellen.
Gibt es Angebote zur onkologischen Trainings- und Bewegungstherapie?
Ja, mit der Onkologischen Trainings- und Bewegungstherapie OTT® und der FPZ KrebsTherapie bieten wir nach einer Krebstherapie unterstützende und individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden angepasste Bewegungstherapie.
Kur/Sanatoriumsbehandlung
Was ist eine Kur- oder Sanatoriumsbehandlung?
Bei einer Kur oder Sanatoriumsbehandlung steht Ihre Gesundheit im Mittelpunkt. Ziel ist es, durch gezielte Maßnahmen wie physikalische Therapien (z. B. Bäder, Massagen, Bestrahlungen oder Gymnastik) und/oder eine spezielle Ernährung unter ärztlicher Aufsicht Ihre Genesung zu unterstützen.
Wie läuft eine solche Behandlung ab?
Die Behandlung folgt einem festgelegten Plan. Dabei werden natürliche Heilfaktoren wie Wasser, Luft, Klima und Ruhe gezielt genutzt, um Ihre Gesundheit zu fördern. Im Mittelpunkt stehen eine geregelte Lebensweise, eine passende Ernährung und die positive Wirkung der neuen Umgebung – fernab von belastenden Umwelteinflüssen.
Für wen ist eine Kur- oder Sanatoriumsbehandlung geeignet?
Typisch ist diese Form der Behandlung für Menschen, die zum Beispiel unter einer leichten chronischen Erkrankung leiden, oder nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer anderen Heilbehandlung noch nicht vollständig genesen sind. Eine weitere stationäre Krankenhausbehandlung ist nicht mehr nötig, aber Sie sind noch nicht wieder ganz fit für den Alltag. Helfen sollen vor allem eine geregelte Lebensweise und passende Diät sowie die neue Umgebung ohne störende Umwelteinflüsse. Im Sanatorium sind die Gäste in der Regel nicht bettlägerig.
Was ist der Unterschied zwischen Kur und Sanatorium?
Eine Kur kann auch ambulant – also ohne Übernachtung – durchgeführt werden. Die Behandlung im Sanatorium ist dagegen immer stationär, das heißt, Sie wohnen während der Zeit vor Ort.
Wie beteiligt sich die Debeka an den Kosten?
Wir unterstützen Sie bei den Kosten für eine Kur- oder Sanatoriumsbehandlung im Rahmen von festgelegten Tagessätzen.
Krankentagegeld
Was muss ich beim Thema Krankentagegeld beachten?
Alle wichtigen Informationen zum Thema Krankentagegeld finden Sie unter dem Punkt "Arbeitsunfähigkeit". Dort erklären wir Ihnen, was Sie im Krankheitsfall beachten sollten.
Krankenhaustagegeld
Wann bekomme ich das versicherte Krankenhaustagegeld ausgezahlt?
Das Krankenhaustagegeld zahlen wir Ihnen automatisch aus, sobald wir Ihre Krankenhausrechnung erstattet haben. Sie müssen dafür nichts weiter tun.
Was muss ich beachten, wenn ich das Krankenhaustagegeld über einen Zusatztarif abgeschlossen habe?
Haben Sie das Krankenhaustagegeld als reinen Zusatztarif versichert, benötigen wir manchmal zusätzliche Informationen. Aus Ihren eingereichten Unterlagen müssen der Beginn und das Ende Ihres Krankenhausaufenthalts sowie die Diagnose hervorgehen. Falls diese Angaben nicht aus den Rechnungen oder Belegen ersichtlich sind, bitten wir Sie um eine Bescheinigung des Krankenhauses.
Bitte beachten Sie: Zuzahlungsbelege allein reichen hierfür leider nicht aus.
Kontaktlinsen
Benötige ich für Kontaktlinsen ein Rezept?
Für den Kauf von Kontaktlinsen ist bei uns kein ärztliches Rezept erforderlich.
Werden die Kosten für Kontaktlinsen übernommen?
Die Kosten für Kontaktlinsen erstatten wir im Rahmen Ihres jeweiligen Tarifs. Bitte beachten Sie die tariflichen Leistungen Ihrer Krankenversicherung.
Gibt es eine Kooperation mit Mister Spex?
Ja, wir arbeiten mit Mister Spex zusammen. Alle Informationen zu den Vorteilen und Details unserer Kooperation finden Sie auf unserer Info-Seite.
Kostenvoranschlag
Muss ich vor einer ärztlichen Behandlung einen Heil- und Kostenplan einreichen?
Für die Erstattung von Leistungen müssen Sie uns grundsätzlich keinen Heil- und Kostenplan vorlegen. Bei umfangreicheren zahnärztlichen Behandlungen wie Implantaten, Brücken oder Kronen kann ein Heil- und Kostenplan jedoch hilfreich sein, um die medizinische Notwendigkeit besser einzuschätzen.
Wie reiche ich meinen Kostenvoranschlag ein?
- Heil- und Kostenplan vom (Fach-)Arzt:
Sie können Ihren Heil- und Kostenplan ganz einfach online einreichen – entweder direkt hier über unser Online-Formular oder bequem über die App „Debeka Gesundheit“. - Kostenvoranschläge für Hilfsmittel:
Auch Kostenvoranschläge für Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Rollstühle) können Sie über unser Online-Formular einreichen. - Sonstige Kostenvoranschläge:
Für alle anderen Kostenvoranschläge nutzen Sie bitte ebenfalls unser Online-Formular. - Natürlich können Sie uns Ihre Unterlagen auch per Post zusenden:
Debeka
Leistungszentrum Koblenz
56078 Koblenz
L
Leistungsmitteilungen
Wie erhalte ich meine Leistungsmitteilung?
- Per Post:
Wir senden Ihnen eine Leistungsmitteilung per Post, wenn Rückfragen bestehen oder zusätzliche Erläuterungen notwendig sind. - Digital über die Leistungs-App:
Nutzen Sie bereits unsere Debeka Leistungs-App und haben sich darin identifiziert? Dann finden Sie zu jedem eingereichten Leistungsauftrag die passende digitale Leistungsmitteilung bequem in Ihrem Postfach der App.
P
Pharmazeutische Dienstleistungen
Was sind pharmazeutische Dienstleistungen und wie können Sie diese nutzen?
Pharmazeutische Dienstleistungen sind zusätzliche Leistungen von Apotheken, die über die reine Medikamentenabgabe hinausgehen. Sie dienen dazu, die Sicherheit und Wirksamkeit Ihrer Arzneimitteltherapie zu verbessern – etwa durch erweiterte Medikationsberatung, Schulung zur Inhalationstechnik oder Betreuung bei speziellen Therapien wie Krebsbehandlungen oder nach Organtransplantationen.
Als privatversichertes Mitglied können Sie diese Leistungen in der Regel ohne eigene Kosten nutzen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Apotheke und dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF), sodass Sie keine Rechnung erhalten und nicht in Vorleistung treten müssen. Voraussetzung ist, dass die Dienstleistung medizinisch notwendig ist und die Bedingungen (z. B. Polymedikation mit mindestens fünf verordneten Arzneimitteln) erfüllt sind.
Finden Sie weitere Informationen zu den pharmazeutischen Dienstleistungen und den konkreten Angeboten.
Psychotherapie
Wer darf eine Psychotherapie bei der Debeka durchführen?
Eine Psychotherapie kann von folgenden qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden:
- Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Qualifikation (Abrechnung nach GOÄ)
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (Abrechnung nach GebüH) – je nach Ihrem gewählten Tarif
- Approbierte psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten (Abrechnung nach GOP), die in einer eigenen Praxis oder in einem medizinischen Versorgungszentrum tätig sind
Wie beantrage ich eine Psychotherapie?
Für die Kostenübernahme einer Psychotherapie benötigen wir kein gesondertes Antragsformular. Wichtig ist lediglich, dass auf der Rechnung die entsprechende Diagnose angegeben ist. So können wir Ihre Rechnung schnell und unkompliziert bearbeiten.
Für wie viele Therapiesitzungen übernimmt die Debeka die Kosten?
Die Anzahl der erstattungsfähigen Therapiesitzungen richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Tarif.
Wie finde ich einen Therapieplatz und weitere Unterstützungsmöglichkeiten?
Unser Gesundheitsmanagement unterstützt Sie gerne bei der Suche nach einem Therapieplatz oder weiteren Hilfsangeboten. Kontaktieren Sie uns oder Schauen Sie unsere Übersicht zu unseren Kooperationskliniken an.
Professionelle Zahnreinigung
Was ist eine professionelle Zahnreinigung und warum ist sie sinnvoll?
Die professionelle Zahnreinigung ist eine sinnvolle Ergänzung zur täglichen Zahnpflege. Dabei werden Zahnbeläge, Verfärbungen und Bakterien gründlich entfernt. Anschließend werden Ihre Zähne poliert und fluoridiert. So können Zahnerkrankungen effektiv vorgebeugt werden.
Übernimmt die Debeka die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung?
Ja, wir erstatten die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung – im Rahmen Ihres gewählten Tarifs. Mit unseren Zusatztarifen EZ70plus, EZ70-Easy und EZ70-N übernehmen wir die Kosten für bis zu zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr.
Was ist zu beachten, wenn die gesetzliche Krankenkasse keinen Zuschuss zahlt?
Sollte Ihre gesetzliche Krankenkasse keinen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung leisten, bitten wir Sie, dies auf der Rechnung zu vermerken. So können wir Ihre Erstattung zügig bearbeiten.
Pflegeversicherung
Wo finde ich allgemeine Informationen zum Thema Pflege?
Alles Wichtige rund um das Thema Pflege, Ihre Absicherung und was im Pflegefall zu tun ist, haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt. So erhalten Sie schnell Antworten auf Ihre Fragen.
Welche Antragsformulare benötige ich zum Thema Pflege?
Sie möchten einen Antrag auf Pflege stellen oder andere Anträge rund um die Pflege auf den Weg bringen? Alle notwendigen Formulare finden Sie hier auf einen Blick.
Prävention
Welche Tarife beinhalten Leistungen für Präventionskurse?
Wenn Sie bei uns in den Tarifen B, B-Easy, HS, N, NW, N-SB, NW-SB oder Nmed krankenversichert sind, übernehmen wir für Sie die Kosten für qualifizierte Präventionskurse.
Wie funktioniert die Kostenerstattung?
Nach Abschluss Ihres Kurses lassen Sie bitte das Erstattungsformular von Ihrem Kursanbieter ausfüllen. Anschließend reichen Sie das ausgefüllte Formular einfach bei uns ein. Wir prüfen Ihre Unterlagen und erstatten Ihnen die Kosten – ganz unkompliziert.
R
Rehabilitation
Was muss ich beachten, wenn ich eine Rehamaßnahme in Anspruch nehmen möchte?
- Haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV)?
Bitte stellen Sie zuerst einen Antrag bei der DRV. Die Deutsche Rentenversicherung ist in vielen Fällen vorrangig für Reha-Maßnahmen zuständig.
Was tue ich, wenn die DRV ablehnt?
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, senden Sie uns bitte den Ablehnungsbescheid zu. Wir prüfen dann gerne, ob und in welchem Umfang wir uns an den Kosten beteiligen können.
- Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV)?
Ambulante Reha:
Wir unterstützen Sie auch bei einer ambulanten Rehamaßnahme. Sprechen Sie dazu bitte mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Sie erhalten dort alle notwendigen Unterlagen, die Sie anschließend bequem bei uns einreichen können.
Stationäre Reha:
Der Begriff „Reha“ wird unterschiedlich verwendet. Wir prüfen daher in Ihrem Haupttarif, ob es sich um eine Sanatoriumsbehandlung oder um eine akut-stationäre Krankenhausbehandlung handelt. Die Leistungen richten sich nach den jeweiligen Tarifbedingungen.
Zusatztarife:
Bitte beachten Sie: Unsere Zusatztarife beinhalten keine Leistungen für Rehamaßnahmen.
S
Schwangerschaft und Entbindung
Schwangerschaft
Welche Ultraschalluntersuchungen werden übernommen?
Wir übernehmen die Kosten für die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft – in der 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche.
Werden zusätzliche Untersuchungen zur Pränataldiagnostik erstattet?
Ja, wir erstatten in unseren Unisex-Tarifen pränataldiagnostische Leistungen bis zu insgesamt 2.000 Euro. Dazu zählen nicht-invasive Untersuchungen wie Ultraschall, Nackentransparenzmessung, Erst-Trimester-Screening sowie molekulargenetische Bluttests (NIPT). Auch invasive Untersuchungen wie Chorionzottenbiopsie, Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) und Nabelschnurpunktion (Fetablutentnahme) sind eingeschlossen. Bei unseren Bisex-Tarifen bitten wir vorab medizinische Unterlagen zur Beantragung der Behandlung einzureichen.
Welche Kontrolluntersuchungen sind abgedeckt?
Wir übernehmen die Kosten für alle notwendigen Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft. Dazu gehören die Beurteilung des Gesundheitszustandes von Mutter und Kind, die Erkennung von Risikoschwangerschaften, Blutdruck- und Gewichtskontrollen, Urinuntersuchungen sowie Tastuntersuchungen zur Feststellung der Kindslage und Kontrolle der kindlichen Herzaktionen.
Welche Tests für Schwangere werden bezahlt?
Folgende Tests sind enthalten:
- Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor
- Antikörper-Suchtests
- Hämoglobinbestimmung
- Tests auf Röteln, Chlamydien, Syphilis (Lues), Hepatitis B, Schwangerschaftsdiabetes und HIV
Werden Impfungen während der Schwangerschaft übernommen?
Ja, wir übernehmen die Kosten für empfohlene Impfungen wie saisonale Grippe (Influenza), Keuchhusten und alle weiteren Standard-Impfungen laut STIKO-Empfehlung.
Gibt es Beratungen zur Mundgesundheit und Ernährung?
Ja, wir unterstützen Sie mit Informationen und Empfehlungen zur Mundgesundheit und gesunden Ernährung während der Schwangerschaft.
Wie kann ich mich auf die Geburt und die bevorstehende Zeit mit Baby vorbereiten?
Gerne unterstützen wir Sie in dieser aufregenden Zeit mit der Schwangerschafts-App von keleya, die gemeinsam mit Hebammen und Gynäkologen zur körperlichen und mentalen Vorbereitung auf die Geburt entwickelt wurde.
Gibt es psychische Unterstützung während der Schwangerschaft und nach der Geburt?
Ja, die App mamly ist die digitale Begleitung für werdende Mamas und unterstützt durch ein Team aus Psychologen, Hebammen und Gynäkologen,
auch noch im ersten Jahr nach der Geburt, wenn die erste Zeit mit Baby mentale und seelische Herausforderungen mit sich bringt.
Geburt
Welche Leistungen werden rund um die Entbindung übernommen?
Wir übernehmen die Kosten für ambulante und stationäre Entbindungen – egal ob zu Hause oder im Krankenhaus. Bei einer stationären Geburt sind auch die Unterbringungskosten für das gesunde Neugeborene enthalten. Falls Sie Wahlleistungen wie eine besondere Unterkunft oder ärztliche Behandlung wünschen, sind diese ebenfalls versichert, sofern sie in Ihrem Tarif enthalten sind. Ggf. zahlen wir auch ein Krankenhaustagegeld.
Wie läuft die Kostenübernahme im Krankenhaus ab?
Die Kosten für eine stationäre Entbindung können wir direkt mit dem Krankenhaus abrechnen. Fragen Sie bitte in der Klinik nach der passenden Erklärung zur Direktabrechnung. Alternativ können Sie uns informieren, in welchem Krankenhaus die Entbindung stattfinden soll – wir senden Ihnen dann die Erklärung zur Kostenübernahme zu.
Weitere Infos erhalten Sie in unserer Familienwelt.
Hebammenleistungen
Wie finde ich eine Hebamme?
Finden Sie Ihre Hebamme auf Deutschlands größter Hebammenplattform "ammely" – kostenlos & einfach.
Welche Kurse werden übernommen?
Wir übernehmen die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse, Wassergymnastik, Yoga, Pilates oder HypnoBirthing sowie Rückbildungskurse.
Bitte beachten Sie: Partnerkurse, Säuglingspflegekurse, Babyschwimmen oder die Baby-Erstausstattung sind nicht enthalten.
Welche weiteren Hebammenleistungen sind versichert?
Alle Leistungen im Rahmen der Hebammen-Vergütungsvereinbarung sind abgedeckt. Dazu zählen Vorsorgeuntersuchungen, die Betreuung während der Geburt sowie die Wochenbettbetreuung.
Nach der Geburt/Im ersten Lebensjahr
Wie kann ich mich auf die Zeit nach der Geburt vorbereiten?
Im Wochenbett, während der Rückbildung bis zum Stillen – als Begleiter für Ihren neuen Lebensabschnitt als Mutter finden Sie in der Die App keleya Mama viele hilfreiche Tipps und Expertenwissen im ersten Jahr mit Ihrem Baby.
Stoma
Ich benötige ein Stoma - wie finde ich einen passenden Anbieter?
Um für Sie persönlich den passenden Anbieter vermitteln zu können, kooperieren wir mit verschiedenen Kooperationspartnern. Diese finden Sie auf unserer Informationsseite zum Leben mit Stoma.
T
TENS-Geräte
Erhalte ich eine Erstattung für mein TENS-Gerät?
Sofern in Ihrem Tarif Leistungen für Hilfsmittel versichert sind, können Sie die Rechnung zusammen mit einer ärztlichen Verordnung bei uns einreichen.
Wie und wo kann ich ein TENS-Gerät bestellen?
Durch unsere Kooperation mit Sanitätshaus Müller Betten profitieren Debeka-Mitglieder von einer schnellen und unkomplizierten Hilfsmittelversorgung. Darunter fallen auch TENS-Geräte.
Natürlich haben Sie aber auch die Möglichkeit, Hilfsmittel über ein Sanitätshaus Ihrer Wahl zu beziehen.
U
Unfall
Was muss ich tun, wenn ich einen Unfall hatte?
Nach einem Unfall benötigen wir von Ihnen eine Unfallanzeige mit allen wichtigen Angaben zum Unfallhergang. Bitte laden Sie dazu das passende PDF-Formular herunter. Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es uns anschließend bequem über unser Online-Formular oder per Post zu.
Wichtig:
Die Meldung eines Unfalls bei der Unfallversicherung erfolgt separat. Wenn Sie eine Unfallversicherung bei der Debeka abgeschlossen haben, nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service für die Unfallversicherung.
Aus Datenschutzgründen dürfen wir Ihre Angaben aus der Krankenversicherung nicht automatisch an die Unfallversicherung weiterleiten.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter – sprechen Sie uns einfach an!
V
Vorsorgeuntersuchungen
Welche Vorsorgeuntersuchungen übernimmt die Debeka?
Wir zahlen für gesetzlich geregelte Vorsorgeuntersuchungen, in unseren Unisextarifen auch unabhängig von vorgegebenen Altersgrenzen. Dazu gehören:
Für Erwachsene:
- Krebserkrankungen
Anspruchsalter: Frauen 20 bis 34 Jahre, Männer ab 45 Jahre
Rhythmus: jährlich
zur Früherkennung - Hautkrebs
Anspruchsalter: ab 35 Jahre
Rhythmus: alle 2 Jahre
Untersuchung auf Hautkrebs - Mammographie-Screening
Anspruchsalter: für Frauen 50 bis 75 Jahre
Rhythmus: alle 2 Jahre
zur Brustkrebsfrüherkennung - Hämoccult-Test
Anspruchsalter: ab 50 Jahre
Rhythmus: jährlich
Schnelltest zur Entdeckung von verborgenem Blut im Stuhl - Check-Up 35
Anspruchsalter: ab 35 Jahre
Rhythmus: alle 3 Jahre
Gesundheitsuntersuchung (u. a. zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-, Nierenerkrankungen) - Bauchaortenaneurysma
Anspruchsalter: für Männer ab 65 Jahre
Rhythmus: einmalig
Ultraschalluntersuchung
Für Kinder:
- Vorsorgeuntersuchungen
Anspruchsalter: bis 66. Lebensmonat
Rhythmus: 10 Untersuchungen
zur Früherkennung von Krankheiten einschließlich Beratung zur Zahngesundheit (Kinderuntersuchungsheft) - Jugendgesundheitsuntersuchung
Anspruchsalter: 13 bis 14 Jahre
Rhythmus: J1 einmalig
Eine vollständige Übersicht finden Sie auf der Internetseite des G-BA.
Für darüberhinausgehende Gesundheitschecks zahlen wir nicht. Denken Sie bitte daran: Sobald Sie Rechnungen einreichen, erhalten Sie in diesem Jahr keine Beitragsrückerstattung. Das gilt auch für Vorsorgeuntersuchungen!
W
Wahlleistungen im Krankenhaus
Bei einem medizinisch notwendigen, stationären Aufenthalt im Krankenhaus unterscheidet man zwischen den sogenannten Allgemeinen Krankenhausleistungen und den Wahlleistungen.
Was sind Allgemeine Krankenhausleistungen?
Zu den Allgemeinen Krankenhausleistungen zählen alle Leistungen, die für Ihre optimale medizinische Behandlung notwendig sind. Dazu gehören zum Beispiel:
- Die medizinische Versorgung durch das behandelnde Ärzteteam
- Die pflegerische Betreuung
- Ihre Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer
Diese Leistungen werden vom Krankenhaus über eine Fallpauschale oder einen Pflegesatz abgerechnet.
Was sind Wahlleistungen?
Als Patientin oder Patient haben Sie die Möglichkeit, im Krankenhaus zusätzliche Leistungen – sogenannte Wahlleistungen – in Anspruch zu nehmen. Diese gehen über die allgemeinen Leistungen hinaus und können zum Beispiel sein:
- Die Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt Ihrer Wahl, zum Beispiel durch den Chefarzt
- Die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
- Wahlleistungen werden separat abgerechnet und müssen mit dem Krankenhaus schriftlich vereinbart werden (Wahlleistungsvereinbarung).
Wie werden Wahlleistungen abgerechnet?
Die Kosten für Wahlleistungen werden nicht automatisch von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Wenn Sie bei der Debeka privat krankenversichert sind und einen entsprechenden Tarif abgeschlossen haben, können diese Kosten ganz oder teilweise erstattet werden. Bitte prüfen Sie dazu Ihre Versicherungsunterlagen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Ausführliche Informationen zu Wahlleistungen im Krankenhaus finden Sie in unserem Flyer zu Wahlleistungen im Krankenhaus.
Z
Zahnersatz und Implantate
Informationen zur Erstattung finden Sie unter dem Begriff "Kostenvoranschlag".
Zweitmeinung einholen
Habe ich die Möglichkeit mir eine zweite, unabhängige Meinung eines anderen Arztes einzuholen?
Ja. Wenn Sie eine erste Diagnose zu Ihrer Erkrankung erhalten haben und zu dieser gerne eine Zweitmeinung einholen möchten, haben Sie (mit einer Krankheitskostenvollversicherung) diese Option.
Wann ist es sinnvoll, eine Zweitmeinung einzuholen?
Nach einer ersten Diagnose kann es hilfreich sein, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Zweitmeinung bedeutet, dass ein zweiter Arzt die Diagnose, den vorgeschlagenen Behandlungsplan und alle wichtigen Befunde überprüft.
Eine Zweitmeinung ist hilfreich bei:
- schwerwiegenden Diagnosen (z. B. Krebs, Herz- oder Gelenkerkrankungen)
- geplanten Operationen
- unsicheren oder widersprüchlichen Befunden
- teuren oder langfristigen Therapien
Sie hilft, alternative Behandlungsmöglichkeiten zu prüfen, unnötige Eingriffe zu vermeiden und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Mit einer Privatversicherung ist die Einholung einer Zweitmeinung bei einem weiteren Arzt versichert. Reichen Sie hierzu die Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zur tariflichen Erstattung ein. Bei weitergehenden Fragen zu unseren Leistungen wenden Sie sich gern telefonisch an uns 0261 498-4511.