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Service

Unser Team freut sich auf Sie

Wir an Ihrer Seite - online und vor Ort

Nähe ist durch nichts zu ersetzen - ganz besonders in diesen herausfordernden Zeiten. Unser Leitsatz, füreinander da zu sein, ist für uns der beste Grund, morgens früh aufzustehen und Ihnen zu helfen. Erst dann gehen wir mit gutem Gefühl nach Hause.
Willkommen bei unserem Service-Team! Hier finden Sie alle Kontaktwege zu uns, bekommen schnelle Hilfe im Schadensfall und erhalten passgenaue Services und Apps. Wenn Sie danach zufrieden mit uns sind, freuen wir uns über eine Weiterempfehlung.

Leider konnten wir keine Treffer finden

Leider nicht fündig geworden? Weiter unten finden Sie all unsere Service- und Kontaktmöglichkeiten im Überblick. 

Kennen Sie schon unsere neue Leistungs-App?

Debeka Gesundheit

Reichen Sie Ihre Leistungsaufträge noch schneller und einfacher ein, sehen Sie  den aktuellen Stand der Bearbeitung und erhalten Sie Ihre Leistungsmitteilungen  direkt in der App.

Unsere Online-Services und nützliche Dokumente zum Download

Allgemeines
Fragen zum automatisierten Kirchensteuerabzug

Fragen zu denen wir Ihnen Auskunft geben können

Möchten Sie wissen, ob und mit welchem Prozentsatz Kirchensteuer von den Kapitalerträgen Ihrer Bausparverträge oder Geldanlagen abgezogen wird? Wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner in der Bausparkasse.

 

Weiterführende Fragen und Widerspruch

Sie möchten dem automatischen Datenabruf widersprechen oder haben dazu weiterführende Fragen? Bitte wenden Sie sich dann direkt an das Bundeszentralamt für Steuern. Über die nachfolgenden Links finden Sie neben dem entsprechenden Antragsformular auch Kontaktmöglichkeiten sowie zusätzliche Informationen zu dem Thema.

 

Seiten des Bundeszentralamts für Steuern

Unsere Partner

Die Bank für den öffentlichen Dienst

Verband der privaten Krankenversicherung

ControlExpert

amice - Zum Gegenseitigen Nutzen

Allgemeine Versicherung
Bausparen und Finanzieren
Betriebliche Altersversorgung

Online-Services und Formulare zur betrieblichen Altersvorsorge

Betriebliche Krankenversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung

* hierüber können Sie auch ergänzende Unterlagen zum Leistungsauftrag (z. B. Beihilfebescheide, Verordnungen, Atteste, Bescheinigungen, Heil- und Kostenpläne bei Zahnbehandlungen etc.) an uns übermitteln.

Erstattung von Präventionskursen beantragen​

Die Unisex-Haupttarife B, N, NW, N-SB, NW-SB und Nmed sehen Versicherungsleistungen für die Teilnahme an Präventionskursen vor.

 

Gerne können Sie das folgende Formular im Rahmen der Kostenerstattung nutzen.

Bitte leiten Sie das Formular an den Anbieter des Präventionskurses weiter und bitten Sie ihn, es nach Beendigung des Kurses auszufüllen.

Anschließend reichen Sie es uns - wie gewohnt im Rahmen Ihres Leistungsauftrags - ein.

Informationen zu Behandlungsfehlern

Was ist ein Behandlungsfehler?
Unter einem Behandlungsfehler versteht man eine nicht ordnungsgemäße, d. h. nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechende Behandlung, durch einen Arzt oder einen Angehörigen anderer Heilberufe.

 

Eine Operation wurde nicht nach dem medizinischen Facharztstandard durchgeführt? Der behandelnde Arzt stellte Ihnen eine falsche Diagnose? Ein Zahnarzt versorgte anstatt des kranken Zahns einen gesunden Zahn? – Ein Behandlungsfehler kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit betreffen. Er kann rein medizinischen Charakters sein, sich auf organisatorische Abläufe beziehen oder es kann sich um Fehler nachgeordneter oder zuarbeitender Personen handeln. Auch wenn Ihr Arzt Sie über medizinische Eingriffe sowie ihre Risiken und Folgen unvollständig, unrichtig oder gar nicht aufklärt, verletzt er damit Pflichten aus dem Behandlungsvertrag.

 

Als betroffener Patient haben Sie bei Behandlungsfehlern unter Umständen Schadensersatzansprüche gegenüber Ihrem behandelnden Arzt.

 

Wie Sie sich als Betroffener verhalten

 

1. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Arzt auf

Haben Sie den Verdacht, dass Sie fehlerhaft behandelt wurden? Dann sollten Sie das Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt suchen, um grundlegende Fragen zu klären. Jeder Arzt ist gesetzlich verpflichtet, Sie über einen Behandlungsfehler oder den bestehenden Verdacht aufzuklären. Machen Sie sich vor dem Gespräch Notizen und klären Sie z. B. folgende Fragen ab:

  • In welchem Umfang hat Ihr Arzt Sie über mögliche Risiken aufgeklärt?
  • Wie begründet der Arzt sein Vorgehen?
  • Wodurch ist bei Ihnen der Verdacht der Falschbehandlung entstanden?
  • Wie erklärt der Arzt Ihre derzeitigen Beschwerden?

2. Fertigen Sie ein Protokoll der Behandlung und des Gesprächs an
Ein Protokoll ist dann wichtig, wenn die Unstimmigkeiten nach dem Gespräch mit Ihrem Arzt noch nicht geklärt sind. Protokollieren Sie insbesondere folgende Informationen:

  • Diagnosen und Behandlungsschritte
  • Name und Funktion der behandelnden Ärzte sowie des Pflegepersonals
  • Zeit und Ort der Behandlung
  • Beschreibung der Behandlung aus Ihrer Sicht
  • Beschwerden, die aus Ihrer Sicht auf dem Behandlungsfehler beruhen

3. Wenden Sie sich an die Landesärztekammern
Bei weiterhin bestehenden Unstimmigkeiten wenden Sie sich an die Gutachter- und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern. Gutachter führen dort eine unabhängige medizinische Überprüfung Ihrer Behandlung durch.

Wir helfen Ihnen weiter
Gerne stimmen wir Ihre Verfahrensweise gemeinsam ab. Oder möchten Sie weitere Informationen bzw. Unterstützung erhalten?

Kontaktieren Sie uns unter: Patientenservice.Behandlungsfehler@debeka.de

 

Bitte beachten Sie die Verjährungsfrist:
Mögliche Ansprüche aus Behandlungsfehlern sind Schmerzensgeld sowie Schadensersatzansprüche. Diese Ansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt zum Schluss des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist, d. h. Sie als Betroffener Kenntnis vom Behandlungsfehler und dem Behandler erlangt haben.

 

Informieren Sie sich über weitere Service- und Bonusangebote sowie Versorgungsprogramme unseres Gesundheitsmanagements „proGesundheit“.

Pflegeversicherung

Bitte beachten Sie: Das Antragsdatum ist grundsätzlich der Tag, an dem Ihr Antrag bei der Debeka eingeht.

Abrechnungsformular zur Abrechnung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe

Die Nutzung ist nur möglich, sofern bereits eine Zusage zur Anerkennung für den Nachbarschaftshelfer erfolgte. Liegt die Zusage bisher nicht vor, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren dann gerne, welche Unterlagen zur Anerkennung notwendig sind. Hierzu können Sie sich mit uns unter der Telefonnummer 0261 498-4530 in Verbindung setzen.

Lebens-/Rentenversicherung
Riester-Rentenversicherung
Entnahme für wohnwirtschaftliche Zwecke (Wohnriester)

So können Sie das Kapital aus Ihrem Debeka Riester-Rentenvertrag für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwenden.

Wichtig:

Eine Auszahlung aus Ihrem Vertrag kann nur erfolgen, wenn die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Kapitalentnahme für wohnungswirtschaftliche Zwecke bewilligt hat.

 

Sie können den Antrag auf Entnahme direkt online auf der Internetseite der ZfA (Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen) stellen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Thema Wohnriester-Entnahme.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an die dort angegebene Anschrift der ZfA.

 

Hat die ZfA einer Entnahme zugestimmt, müssen Sie nur noch das folgende Auszahlungsformular ausfüllen, damit wir die Auszahlung aus Ihrem bestehenden Debeka Riester-Rentenvertrag vornehmen können.

Bitte senden Sie das Auszahlungsformular ausgefüllt und unterschrieben an folgende Anschrift:

 

Debeka Lebensversicherungsverein a. G.
Abteilung LV/R
56058 Koblenz

Antrag auf Zulage für einen Riester-Vertrag

Haben Sie uns bereits eine Vollmacht zum Dauerzulageantrag erteilt, beantragen wir die Zulage automatisch jedes Jahr für Sie. Dann brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Nur wenn Sie uns bislang keine Vollmacht zum Dauerzulageantrag erteilt haben, ist ein Antrag auf Zulage erforderlich. In diesem Fall können Sie die Zulage mit den folgenden Formularen beantragen:

Wenn Sie die staatliche Riester-Zulage für ein Beitragsjahr erhalten wollen, müssen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Beitragsjahres bei uns einreichen.
Ein Beispiel: Die Zulage für das Beitragsjahr 2024 muss bis spätestens 31. Dezember 2026 beantragt werden.


Senden Sie bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Zulageantrag an uns zurück.


Per E-Mail:
leben-vertrag@debeka.de


Per Post:
Debeka Lebensversicherungsverein a. G.

56068 Koblenz

Debeka Vorsorge-Check: ­kostenfrei an Ihrem Wunschtermin

Gerne würden wir mit Ihnen bei Kaffee oder Tee über Ihre persönliche Vorsorge sprechen. Aber natürlich beraten wir Sie auch gerne online oder telefonisch und bringen Ihre Absicherung gemeinsam auf Vordermann.

Wir freuen uns über Ihre Empfehlung

Als genossenschaftlich geprägter Verein zählt bei uns das Füreinander. Wer bei uns einen Vertrag abschließt, wird gleichzeitig zum Eigentümer der Debeka. Jede Weiterempfehlung stärkt unsere Gemeinschaft. Als Dankeschön erhalten Sie eine Prämie von bis zu 25 Euro. Natürlich können Sie auch gerne Ihren persönlichen Berater weiterempfehlen.

Unsere Angebote bieten Ihnen mehr Lebensqualität

Ihre Gesundheit ist unser oberstes Ziel: Entdecken Sie unsere Gesundheitsprogramme für Mitglieder und bleiben Sie zu aktuellen Themen im Gesundheitswesen auf dem Laufenden.