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Zweitmeinung einholen

Nach der ersten Diagnose kann es hilfreich sein, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Zweitmeinung bedeutet, dass ein zweiter Arzt die Diagnose, den vorgeschlagenen Behandlungsplan und alle wichtigen Befunde überprüft.

Wann ist eine Zweitmeinung ratsam?

Eine zweite Meinung bei einer Erkrankung einzuholen, kann sinnvoll sein, wenn Sie selbst Zweifel an der Diagnose oder der empfohlenen Behandlung haben. Aber auch, wenn Sie verunsichert sind, ob die vorgeschlagene Therapie die beste Option ist oder ob es eventuell alternative Behandlungsmöglichkeiten gibt. Im ersten Schritt sollten diese Fragen mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Sollten dennoch Unsicherheiten vorhanden sein, kann eine Zweitmeinung helfen.

Worin liegen die Vorteile einer Zweitmeinung?

  • Sicherheit
    Eine Zweitmeinung kann helfen, die ursprüngliche Diagnose zu bestätigen oder eventuelle Unsicherheiten auszuräumen. Das gibt Ihnen Gewissheit.
  • Behandlungsoptionen
    Verschiedene Ärzte können unterschiedliche Ansätze oder Therapien empfehlen. Eine Zweitmeinung eröffnet möglicherweise neue Perspektiven und Optionen für die Behandlung.
  • Vertrauen
    Ein weiteres Gespräch mit einem anderen Facharzt kann das Vertrauen in die gewählte Therapie stärken. Betroffene fühlen sich oft besser, wenn sie sicher sind, dass sie die bestmögliche Behandlung erhalten.

Wie holt man eine Zweitmeinung ein?

  • Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt über Ihre Bedenken und den Wunsch nach einer weiteren Meinung. Die meisten Ärzte sind offen für diesen Prozess und unterstützen Sie.
  • Suchen Sie einen Facharzt, der auf Ihre Erkrankung spezialisiert ist. Gerne unterstützen wir Sie dabei:
  • Vereinbaren Sie einen Termin vor Ort und bringen Sie alle relevanten Unterlagen, Berichte und bildgebenden Dokumente mit.
  • Stellen Sie ganz offen Fragen zu Ihrer Diagnose, möglichen Behandlungsoptionen samt potenzieller Nebenwirkungen und all Ihren Bedenken.
  • Mit einer Krankheitskostenvollversicherung ist die Einholung einer Zweitmeinung bei einem weiteren Arzt versichert. Reichen Sie hierzu die Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zur tariflichen Erstattung ein. Bei weitergehenden Fragen zu unseren Leistungen wenden Sie sich gern telefonisch an uns 0261-498-4511.

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