Was macht eigentlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung?
Gerade wenn die Urlaubskasse keine hochwertige medizinische Versorgung hergibt, können eine Erkrankung oder ein medizinischer Notfall in der Fremde schnell zum Problem werden. Und zur Belastungsprobe für Sie, Ihre Mitreisenden oder auch die Familie in der Heimat.
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihren Urlaub unbeschwert antreten und genießen können. Denn im Fall des Falles übernimmt sie weltweit die Kosten – unter anderem für ambulante, stationäre und sogar Zahnbehandlungen, Krankenrücktransporte und medizinische Hilfsmittel.
Warum eine Auslandsreise-Krankenversicherung wirklich wichtig ist
Die Gesetzliche zahlt selbst im europäischen Ausland oft nur einen Bruchteil der Krankheitskosten – in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen gar nichts. Hier leistet die Auslandsreise-Krankenversicherung.
Im Urlaub sind Sie meist aktiver als zuhause – und häufig auch anderen Risiken ausgesetzt. Deshalb ist gerade auf Reisen ein ausreichender Versicherungsschutz wichtig.
Was die Auslandsreise-Krankenversicherung der Debeka auszeichnet
Auszeichnungen
Füreinander da sein bedeutet für uns, …
Wann die Auslandsreise-Krankenversicherung der Debeka für Sie da ist
Warum Sie sich ohne Auslandsreise-Krankenversicherung nicht ganz sicher sein können
Was Schlimmeres als Magen-Darm ist mir noch nie passiert – und das kostet ja nicht die Welt.
Stimmt. Aber unsere Auslandsreise-Krankenversicherung auch nicht. Und so ganz nebenbei bekommen Sie dann für nur 12 Euro im Jahr auch noch einen Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Zahnbehandlungen. Und das weltweit, 70 Tage lang für jede Auslandsreise.
Ich verreise nur ins EU-Ausland – und da bin ich ja von der Gesetzlichen geschützt.
Das ist im Prinzip richtig. Die Gesetzliche leistet innerhalb Europas sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Aber: Sie bekommen nur erstattet, was im Urlaubsland von der dortigen Krankenversicherung übernommen würde. Und das ist häufig weniger als bei uns. Außerdem werden die Kosten eines Krankenrücktransports gar nicht übernommen. Deshalb empfiehlt sich als ergänzender Schutz eine Auslandsreise-Krankenversicherung.
Fragen Sie sich, welchen Unterschied unsere Auslandsreise-Krankenversicherung in Ihrem Lieblingsurlaubsland macht?
Wie Sie unterwegs für die Extra-Portion Sicherheit sorgen
Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können
Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung bei der Debeka kommen
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie passenden Tarif zu finden – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!
Was Sie rund um unsere Auslandsreise-Krankenversicherung sonst noch interessieren könnte
Wann beginnt meine Versicherung?
Bei Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung der Debeka können Sie im Tarif AR den Beginn Ihrer Versicherung auf den Tag genau selbst bestimmen – frühestens beginnt sie aber an dem Tag, an dem Ihr Antrag bei uns eingeht.
Gibt es Länder, in denen meine Auslandsreise-Krankenversicherung nicht gilt?
Unsere Tarife gelten überall auf der Welt. Uneingeschränkt – natürlich nur, wenn Sie im jeweiligen Reiseland keinen Wohnsitz haben.
Was mache ich, wenn ich als Student für mehr als 70 Tage ins Ausland muss?
Dafür gibt es bei uns den Tarif ARL. Er schützt Sie bis zu 36 Monate bei Aufenthalten im Ausland, die im Rahmen der Berufsausbildung oder -vorbereitung stattfinden. Dieser Tarif eignet sich also beispielsweise für Referendare, Sprach- oder Austauschschüler, Au-Pairs und eben auch für Sie als Studierender. Einzige Bedingung: Sie müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und dürfen nicht älter als 40 Jahre sein.
Ein Tipp: Bitte schließen Sie die Versicherung unbedingt rechtzeitig vor Ihrem Reiseantritt ab.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch oder muss ich den Vertrag selbst verlängern?
Der Vertrag im Tarif AR verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn Sie ihn nicht 1 Monat vor Ablauf kündigen. Im Tarif ARL hingegen vereinbaren Sie vorab die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts und können diesen unter bestimmten Voraussetzungen verlängern. Anschließend endet der Versicherungsschutz automatisch.
Ich habe meine Auslandsreise-Krankenversicherung online abgeschlossen. Was geschieht als nächstes?
Sie haben in unserer zweiten E-Mail den Bestätigungslink angeklickt und die Bestätigung gesehen, dass Ihr Antrag übermittelt wurde? Dann sind Sie ab dem gewünschten Zeitpunkt bei Ihren nächsten Auslandsreisen über uns versichert.
Für welche Höchstreisedauer schützt mich die Auslandreise-Krankenversicherung nach Tarif AR?
Welche zusätzlichen Leistungen kann ich erhalten?
Bietet die Debeka auch für einen längeren Zeitraum eine Auslandsreise-Krankenversicherung an?
Ist in dem Tarif AR (Auslandsreise-Krankenversicherung) der Rücktransport mitversichert?
Wenn Ihr Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, werden wir selbstverständlich die Kosten dafür übernehmen. Und wenn Sie Hilfe brauchen, rufen Sie einfach die Debeka-Notrufzentrale an unter Telefon +49 261 498 - 9901. Auch das zahlen wir.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Ihr Versicherungsschutz besteht weltweit. Lediglich der Tarif KG gilt nur innerhalb Europas. Die genauen Bedingungen für Ihren Tarif können Sie Ihren Versicherungsgrundlagen entnehmen.
Wenn ich im Ausland lebe, kann ich dann trotzdem verreisen und habe Versicherungsschutz über den Tarif AR (Auslandsreise-Krankenversicherung)?
Sie haben keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland? Dann sind Sie leider nicht über uns versichert. Bei unserer Auslandsreise-Krankenversicherung gehen wir davon aus, dass Sie in Deutschland wohnen und auch hier krankenversichert sind.
Was ist nicht versichert?
- Versicherungsfälle, die vor dem Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind
- infolge vorhersehbarer Kriegsereignisse oder aktiver Teilnahme an inneren Unruhen: Krankheiten und deren Folgen sowie Unfallfolgen
- vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle sowie deren Folgen
- Behandlungen zwecks Entgiftung, Entzug oder Entwöhnung
- Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen
- Hypnose
- psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen
- Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen und Kieferorthopädie
- Kosten für eine Unterbringung im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung
- Krankheiten und deren Folgen sowie Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise angetreten wurde
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Bei Maßnahmen über das medizinisch notwendige Maß hinaus können wir Leistungen kürzen.
Versicherungsschutz hat eine versicherte Person während der ersten 70 Tage jeder Auslandsreise innerhalb des Versicherungsjahrs.
Wozu sind ich und alle versicherten Personen verpflichtet?
- Sie informieren uns über alles, was wir benötigen, um den Leistungsanspruch und den Umfang der Leistungen zu ermitteln.
- Sie lassen sich von einem durch uns beauftragten Arzt untersuchen, wenn wir dies verlangen.
- Sie ermöglichen es uns, erforderliche Auskünfte einzuholen (z. B. durch Schweigepflichtentbindung).
- Sie mindern den Schaden nach Möglichkeit und tun nichts, was die Genesung behindern könnte.
- Sie informieren Sie uns im Versicherungsfall unverzüglich darüber, wenn eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer eine Auslandsreise-Krankenversicherung hat.
Wann und wie zahle ich die Beiträge?
- Der Beitrag für den Tarif AR ist ein Jahresbeitrag. Sie zahlen jeweils für ein Versicherungsjahr im Voraus. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem ersten Tag des Versicherungsschutzes. Es endet mit dem gleichen Monat im folgenden Jahr.
- Sie können den Beitrag nur per SEPA-Lastschriftmandat einziehen lassen.
- Es ist wichtig, dass Sie die Beiträge rechtzeitig zahlen. Denn sonst können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Die Versicherung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsbeginn kann nicht vor dem Vertragsabschluss liegen.
Der Versicherungsschutz endet in diesen Fällen:
- Der Versicherungsnehmer verstirbt.
- Versicherungsnehmer oder versicherte Person ziehen aus der Bundesrepublik Deutschland weg.
- Die versicherte Person kehrt aus dem Ausland zurück.
- Die ersten 70 Tage einer Auslandsreise sind vorbei.
Was passiert, wenn die Rückreise vor dem Ende des Versicherungsschutzes aus medizinischen Gründen nicht möglich ist?
Dann zahlen wir die vereinbarten Leistungen, bis die versicherte Person wieder transportfähig ist.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Kann ich den Vertrag widerrufen?
* Den genauen Umfang und weitere Informationen zur Auslandsreise-Krankenversicherung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.