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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Unternehmen der Debeka-Gruppe müssen im Zusammenhang mit ihren online angebotenen Dienstleistungen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) einhalten. Diese Erklärung gilt für die Webseite www.debeka.de.
 

Wir wollen es möglichst vielen Menschen leicht machen, unsere digitalen Angebote zu nutzen. Deshalb verbessern wir unsere Website und unsere Apps ständig, damit sie für alle verständlich und einfach zu bedienen sind. Besonders wichtig ist uns im ersten Schritt, die Online-Anträge der Debeka-Versicherungen und der Debeka Bausparkasse barrierefrei zu gestalten.
 

Außerdem arbeiten wir daran, auch andere Bereiche unserer Website und Apps nach und nach barrierefrei zu machen. 

Folgende Inhalte auf www.debeka.de sollen barrierefrei gestaltet werden

  • Online-Anträge der Debeka-Versicherungen und der Debeka Bausparkasse

Die Regeln für Barrierefreiheit stehen im BFSG (§§ 3 ff.) und in der dazugehörigen Verordnung (BFSGV). Ergänzend erläutern die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) genau, was Angebote möglichst barrierefrei macht. Dabei müssen wir dafür sorgen, dass unsere Online-Angebote den technischen Standard WCAG 2.1 (Stufe AA) erfüllen.

Was macht unsere Online-Anträge und einige Angebote barrierefrei?

  • Sie sind leicht zu finden, leicht zu verstehen und leicht zu bedienen.
  • Sie können mit Hilfsmitteln (wie Screenreadern) genutzt werden.
  • Sie sind in klarer Sprache und gut lesbarer Schrift geschrieben.
  • Sie liefern Informationen zur Nutzung.
  • Sie verwenden Farben mit gutem Kontrast.

Wir prüfen und verbessern unsere Online-Anträge regelmäßig mit der BITV-Selbstbewertung. Dabei orientieren wir uns an den offiziellen Prüfkriterien der Europäischen Norm EN 301 549 (Version 3.2.1) und den Richtlinien der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA).

 

Die für den barrierefreien Zugang relevanten Teile auf www.debeka.de haben wir zudem von einem spezialisierten Dienstleister mit zertifizierten Testenden auf ihre Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA prüfen lassen. Die Barrierefreiheit der PDF-Dokumente auf unserer Website haben wir außerdem mit dem sogenannten PDF Accessibility Checker (PAC) getestet. So stellen wir sicher, dass auch diese PDF-Dokumente den internationalen Standards entsprechen.

 

Auch wenn es das Gesetz nicht ausdrücklich verlangt, arbeiten wir auch in Zukunft daran, potenzielle Barrieren abzubauen.

Ihr Feedback und Kontakt

Sie sind trotz unserer Bemühungen noch auf eine Hürde gestoßen? Sie wollen uns auf eine Alternative hinweisen oder brauchen Inhalte in einer anderen Form? Bitte kontaktieren Sie uns über das folgende Formular auf unserer Webseite.

Weitere Ansprechpartner

Es gibt eine Schlichtungsstelle. Sie hilft, Konflikte im Zusammenhang mit Barrierefreiheit schnell und unkompliziert zu lösen. Das Verfahren ist kostenlos.

Die Kontaktdaten lauten:
 

Schlichtungsstelle nach dem BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: (030) 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
 

Fühlen Sie sich benachteiligt und haben den Eindruck, unsere Website ist noch nicht ausreichend barrierefrei? Dann können Sie sich auch an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:

MLBF (in Errichtung)

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen- Anhalt

Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.

Diese Erklärung wurde am 04.06.2025 erstellt und zuletzt am 27.06.2025 aktualisiert.