Zum Hauptinhalt wechseln

Bausparvertrag

Bequem und sicher ins Eigenheim

Was heißt eigentlich Bausparen?

Mieten oder kaufen? Die Frage stellt sich eigentlich nicht, wenn man weiß, dass jeder Mieter im Laufe seines Lebens eine Immobilie finanziert. Ein Beispiel: 800 Euro Miete ergeben in 30 Jahren 288.000 Euro – und das sogar ohne Mietsteigerung. Warum also nicht lieber die eigene Immobilie als die des Vermieters finanzieren?

 

Ein Bausparvertrag ist der erste Schritt: Sie sparen monatlich eine bestimmte Summe, auf die Sie natürlich auch Zinsen erhalten und haben am Ende der Laufzeit Anspruch auf ein günstiges Bauspardarlehen. Zudem profitieren Sie von staatlichen Förderungen wie der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage.

Warum ein Bausparvertrag sinnvoll ist

 Wohneigentum ist kaum ohne Fremdkapital zu erwerben. Ein Bausparvertrag – als Kombination von Sparen mit garantierten Guthabenzinsen und Baufinanzierung mit Festzinsgarantie – bietet hier eine echte Lösung.

 Der Staat fördert den Erwerb von Wohneigentum. Mit einem Bausparvertrag profitieren Sie von den Möglichkeiten der Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen und der Wohnungsbauprämie.

 Ein Bausparvertrag dient auch zum nachhaltigen Aufbau von Eigenkapital. Wenn Sie keine staatlichen Prämien beantragt haben, können Sie das von Ihnen angesparte Kapital auch zum Beispiel für den Kauf eines Autos nutzen.

Sie wollen Ihr Zuhause modernisieren oder energetisch sanieren? Ergreifen Sie jetzt die richtigen Maßnahmen.

Vorteile

Was einen Bausparvertrag der Debeka auszeichnet

Unser Highlight

Hohe Flexibilität bei der Sparrate

In unserer schnelllebigen Zeit ändern sich bisweilen die Lebensumstände. Vielleicht passt plötzlich die zuvor vereinbarte Sparrate nicht mehr. Bei der Debeka können Sie diese während der gesamten Laufzeit anpassen.

Festzinsgarantie für Ihr Bauspardarlehen

Steigende Darlehenszinsen lassen derzeit viele Immobilienträume platzen. Das muss nicht sein. Mit einem Bausparvertrag der Debeka sichern Sie sich das niedrige Zinsniveau der vergangenen Jahre – unabhängig von zukünftigen Marktentwicklungen. Ihre Baufinanzierung bleibt damit kalkulierbar und planungssicher.

Staatliche Fördermöglichkeiten

Der Staat unterstützt Sie auf Ihrem Weg in die eigenen vier Wände und bezuschusst Ihre Spar­bemühungen unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Einzahlung von vermögens­wirksamen Leistungen können durch die Arbeitnehmer­sparzulage* oder Wohnungs­bau­prämie* prämiert werden - ein echter Nutzen für Ihren Vertrag.

 

* Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie:

 

Auf vermögenswirksame Leistungen, die Ihr Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto einzahlt, erhalten Sie 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat. Begünstigt sind pro Arbeitnehmer maximal 470 Euro im Jahr. Seit dem 1. Januar 2021 gilt bei der Wohnungsbauprämie ein neuer Fördersatz von 10 Prozent auf Ihre Einzahlungen. Förderfähige Einzahlungen bei der Wohnungsbauprämie: max. 700 Euro für Alleinstehende/max. 1.400 Euro für Verheiratete. Beide staatliche Förderungen sind abhängig von Ihrem Einkommen. Arbeitnehmersparzulage: 40.000 Euro für Alleinstehende/80.000 Euro für Verheiratete, Wohnungsbauprämie: 35.000 Euro für Alleinstehende/70.000 Euro für Verheiratete.

So flexibel wie das Leben

Ihre Lebensumstände haben sich geändert? Dann passen Sie die Sparrate an oder setzen Sie sogar ganz aus. Die Option einer Wahlzuteilung ermöglicht es Ihnen außerdem, dass Sie das Bauspardarlehen früher nutzen können. Und bei der Rückzahlung des Darlehens können Sie jederzeit individuelle Sondertilgungen leisten – ohne zusätzliche Kosten.

Jederzeit Tilgungen auf Bauspardarlehen möglich

Ein unerwarteter Geldsegen, eine Erbschaft – Sie könnten dieses Geld nutzen, um Ihr Bauspardarlehen schneller zu tilgen. Bei der Debeka sind deshalb jederzeit flexible Sondertilgungen auf das Bauspardarlehen möglich.

Entdecken Sie die staatliche Förderung für Bausparer und profitieren Sie jetzt von den erhöhten Einkommensgrenzen.

Überzeugen Sie sich doch direkt selbst von unserem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis!

Einfach erklärt in ­Social Media

YouTube
Youtube Vorschaubild
Du träumst vom eigenen Zuhause oder möchtest clever für die Zukunft vorsorgen?
Zum Video
Auszeichnungen
  • Testsiegel ntv: Debeka Bausparkasse mit bestem Modernisierungskredit mit der Note "sehr gut"
  • Testsiegel ntv deutscher Fairness Preis 2024: Gesamtsieger Bausparkassen
  • Testsiegel Focus Money für Exzellente Kundenberatung
  • Auszeichnung von Focus-Money zum Finanzdienstleister des Jahres : Bausparkasse mit dem Prädikat "sehr gut"
  • Testsiegel mit der Aufschrift Gold-Partner seit 2025 von ImmoScout24

Füreinander da sein bedeutet für uns…

…dass wir Sie und Ihre Liebsten bei der Verwirklichung Ihres Wohntraums mit Rat und Tat individuell unterstützen und Ihnen dabei die Steine aus dem Weg räumen.

Eine Immobilie ist mehr als ein Gebäude. Es ist Ihr Heim, Ihr Zuhause, der Lebensraum für Sie und Ihre Liebsten. Jeder sollte die Möglichkeit haben, diesen Traum zu verwirklichen.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass er Realität wird. Wir planen Ihre Bausparsumme, berücksichtigen die passende Sparphase und sichern Ihnen einen Tarif mit konstantem Zinsniveau – für maximale Sicherheit.

Beispiele

Wann ein Bausparvertrag der Debeka genau das Richtige für Sie ist

Haus im Grünen erträumt

Sie träumen vom eigenen Haus auf dem Land. Im Moment leben Sie noch in einer Stadtwohnung, haben Ihren ersten festen Job, aber zu wenig Kapital für einen Hauskauf. Mit dem Debeka-Bausparvertrag bauen Sie frühzeitig Eigenkapital auf und profitieren später von einem zinsgünstigen Bauspardarlehen – mit garantierter Zuteilung.

Haus mit Potential geerbt

Sie erben ein Haus, doch Ihre Erwartungen an nachhaltiges Wohnen werden nicht erfüllt. Eine Photovoltaikanlage und eine moderne Heizung kosten viel Geld. Mit der Debeka sorgen Sie vor: Ihr Bausparvertrag wird staatlich gefördert und Sie profitieren von einer Zinsgarantie für die Verjüngungskur Ihres Hauses.

Sichere Zinsen gesucht

Ihre Finanzierung läuft in den nächsten Jahren aus? Dann sichern Sie sich jetzt noch günstige Kreditzinsen zur Anschlussfinanzierung und sparen Sie damit viel Geld. Ein Bausparvertrag der Debeka bietet Ihnen eine kalkulierbare finanzielle Vorsorge für Kauf, Bau oder Modernisierung einer Immobilie und wird dabei sogar staatlich gefördert.

Familie geplant

Sie sind jung, Single, wünschen sich aber später eine große Familie. Und ein großes Haus oder Loft. Deshalb möchten Sie frühzeitig finanziell für Ihr zukünftiges Zuhause vorsorgen. Ihr Debeka-Bausparvertrag unterstützt Sie dabei: mit flexiblen Tarifen, planbarer Zuteilung und einem sicheren Bauspardarlehen – genau auf Ihre Wünsche abgestimmt.

Erfahren Sie mehr über die energetische Sanierung Ihres Zuhauses und sichern Sie sich einen Zinsnachlass von 0,3 %.

Haben Sie Fragen zum Bausparen? Wir beraten Sie gerne.

Warum sich Bausparen eben doch wirklich lohnt

Es gibt doch immer günstige Darlehen – und an der Börse für mein Geld auch mehr Rendite.

Die aktuellen Entwicklungen am Finanzmarkt zeigen, wie sprunghaft sich die Zinsen verändern können. Genau deshalb sollten Sie sich die derzeit niedrigen Konditionen für ein Bauspardarlehen langfristig sichern. Natürlich können Sie an der Börse Gewinne erzielen – aber auch hohe Verluste. Der Bausparvertrag bietet Planungssicherheit, feste Zinssätze und staatliche Förderung.

Ich will kein Haus bauen oder kaufen – was soll ich da mit einem Bausparvertrag?

Die Baufinanzierung ist natürlich der Ursprung dieser Anlageform. Eine neue Küche kommt in der Regel auf jeden mal zu – egal ob Mieter oder Eigentümer. Dafür kann ein Bausparvertrag genutzt werden. Bei Verzicht auf das Bauspardarlehen im Tarif StartSpar erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Debeka-Bonus.

Fragen Sie sich, wie hoch Ihre Bausparsumme sein sollte?

Julian Hoffmann und seine Kollegen beraten Sie gerne zur Höhe Ihrer Bausparsumme und entwickeln gemeinsam Ihren Zukunftsplan zur Erfüllung Ihrer Ziele und Möglichkeiten.

Spezialtarife

Wie Sie mit unserem Kombi-Paket noch mehr sparen können

Bausparen & Altersvorsorge

Kombinieren Sie Ihren Bausparvertrag mit einer Rentenversicherung – und sichern Sie sich einen Rabatt auf Ihre späteren Darlehenszinsen!

 

Wenn Sie bei der Debeka einen Bausparvertrag (Bausparsumme mind. 30.000 Euro) und gleichzeitig eine chancenorientierte Rentenversicherung (Monatsbeitrag mind. 60 Euro) abschließen, erhalten Sie einen Rabatt von 0,1 % p.a. auf Ihre späteren Darlehenszinsen. Das kann eine Menge ausmachen!

Sie können die Rentenversicherung in Kombination mit einem Hypothekendarlehen der Debeka als einen Finanzierungsbaustein für die eigenen vier Wände einsetzen. Nehmen Sie das Darlehen frühestens drei Jahre nach Beginn der Rentenversicherung in Anspruch, erhalten Sie hierauf eine Zinsvergünstigung in Höhe von 0,1 Prozentpunkten auf die dann gültigen Darlehenskonditionen. Eine ideale Lösung beispielsweise für Rentner, die Ihre Mietwohnung kaufen möchten, um im Alter mietfrei zu wohnen.

 

Sie würden gern mehr über unser Kombi-Paket wissen?

Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können

Attraktive Angebote und ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis

Persönliche Beratung und Betreuung an bundesweit über 4.500 Standorten

Besondere Konditionen für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in vielen Tarifen

Wie Sie schnell und einfach zu Ihrem Bausparvertrag bei der Debeka kommen

Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie passenden Tarif zu finden – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!

FAQ

Was Sie rund um unsere Bauspar-Tarife sonst noch interessieren könnte

Allgemeine Fragen zum Bausparen

Welcher Tarif ist für mich der richtige?

Hier kommt es ganz auf Ihre persönlichen Ziele und Mittel an. Einige Tarife unterscheiden sich beispielsweise in der Höhe der monatlichen Darlehensrate und der Laufzeit, also der Anzahl der Raten. Allgemein gilt: Je kürzer die Laufzeit, desto höher die Rate und desto niedriger der Sollzins. Welcher Tarif für Sie richtig ist, klären Sie am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Wie lange muss ich ansparen bzw. wann bekomme ich mein Darlehen?

Unsere Tarife sind bei einer gleichmäßigen Besparung von monatlich 4 ‰ der Bausparsumme nach ca. 8 Jahren und 5 Monaten zuteilungsreif. Das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt steht Ihnen die gesamte Bausparsumme – also Ihr angespartes Guthaben plus Bauspardarlehen – zur Verfügung.
Eine vorzeitige Zuteilung ist ebenfalls möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie haben mindestens 25 % der Bausparsumme angespart.
  • Ihr Vertrag besteht seit mindestens 2 Jahren.
  • Sie haben eine Bewertungszahl von mindestens 500 Punkten erreicht.
Was ist ein Bausparvertrag?

Bausparen ist ein zielgerichtetes Sparen für den Bau, Kauf oder Modernisierung einer Immobilie. Mit dem Abschluss eines Bausparvertrags sichern Sie sich die Option auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen mit festgelegten Konditionen. Zusätzlich profitieren Sie von staatlichen Förderungen, z. B. der Wohnungsbauprämie.

Was verbirgt sich hinter der Bewertungszahl?

Die Bewertungszahl ist ein zentrales Kriterium, um die gerechte Reihenfolge bei der Vergabe von Bauspardarlehen sicherzustellen. Sie zeigt an, ab wann Sie Anspruch auf die gesamte Bausparsumme (Sparguthaben + Darlehen) haben. Die Höhe dieser Zahl hängt ab von

  • der Höhe Ihres angesparten Kapitals sowie
  • der Dauer Ihrer Sparzeit.
    Kann jeder die staatlichen Förderungen nutzen?
    Grundsätzlich ja – aber es kommt auf Ihr Einkommen an. Förderungen wie die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen sind einkommensabhängig:
    Wohnungsbauprämie:
  • Für Singles bis 35.000 €, für Verheiratete bis 70.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen (seit 2021).
  • Der Fördersatz beträgt 10 % auf maximal 700 € (Singles) bzw. 1.400 € (Verheiratete).
    Arbeitnehmersparzulage:
  • Einkommen darf 40.000 € (Singles) bzw. 80.000 € (Verheiratete) nicht übersteigen.
  • Auf vermögenswirksame Leistungen Ihres Arbeitgebers erhalten Sie 9 % Sparzulage auf maximal 470 € im Jahr.
    Hinweis: Ihr tatsächliches Bruttoeinkommen kann deutlich höher sein als das zu versteuernde Einkommen.
Können Kinder schon Bausparen?

Ja, Sie können selbstverständlich für Ihr Kind einen Bausparvertrag abschließen und die Sparbeiträge einzahlen. Bereits ab dem 16. Lebensjahr erhalten Kinder die volle Bausparförderung, unabhängig vom Einkommen der Eltern. 

Welche Vorteile habe ich als junger Sparer?

Junge Bausparer profitieren bereits ab 16 Jahren von der staatlichen Förderung. Wenn Sie Ihren Bausparvertrag vor Ihrem 25. Geburtstag abschließen, genießen Sie außerdem noch einen besonderen Vorteil: Sie können das Guthaben inklusive Prämien nach 7 Jahren einmalig beliebig verwenden.

Lohnt sich Bausparen für Ältere?

Ja, auf jeden Fall. Denn wer Rente oder Pension bezieht und darüber hinaus keine anderen hohen Einkünfte zu versteuern hat, kann voll in den Genuss der 10 % Bausparprämie kommen. Das ist bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnern ein stattliches Geschenk von 140 Euro pro Jahr.

Welche Vertragsänderungen sind bei Bausparverträgen möglich?

Folgende Vertragsänderungen können durchgeführt werden:

  • Teilung eines Bausparvertrages in zwei oder mehr Teilverträge
  • Zusammenlegung von Bausparverträgen gleichen Tarifes zu einem Vertrag
  • Ermäßigung der Bausparsumme
  • Erhöhung der Bausparsumme (nur Tarif BS5)
  • Übertragung eines Bausparvertrages auf einen Angehörigen
Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Damit wir Ihren Bausparvertrag zuteilen können, müssen am Bewertungsstichtag – jeweils letzter Kalendertag des Vormonats –folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • In unserem aktuellen Tarif beträgt Ihr Bausparguthaben 40 % der Bausparsumme (Mindestsparguthaben) und
  • die Bewertungszahl ist mindestens 1.200.
Wann kann ich über Bausparguthaben und das Darlehen verfügen?

Wenn Ihr Vertrag die Voraussetzungen für die Zuteilung erstmalig erfüllt (Bewertungsstichtag), können Sie am 2. Werktag des übernächsten Monats über Ihr Guthaben und das Darlehen (= Bausparsumme) verfügen. Bausparverträge, die beispielsweise am Bewertungsstichtag 30. Juni die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllen, können frühestens am 2. Werktag im August ausgezahlt werden.

Fragen zu den Fördermöglichkeiten

Kann jeder die staatlichen Förderungen nutzen?

Die staatlichen Förderungen wie Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen hängen von Ihrem Einkommen ab. Bei der Wohnungsbauprämie wurden die Einkommensgrenzen ab dem 1. Januar 2021 für Singles auf 35.000 Euro bzw. für Verheiratete auf 70.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben. Auch der Fördersatz stieg auf 10 % (förderfähige Einzahlungen max. 700 Euro für Singles und max. 1.400 Euro für Verheiratete).

Voraussetzung für die Arbeitnehmersparzulage:
Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 40.000 Euro bei Singles (17.900 Euro bis 2023) bzw. 80.000 Euro bei Verheirateten (35.800 Euro bis 2023) nicht übersteigen. Ihr Bruttoeinkommen kann jedoch wesentlich höher sein.

Auf vermögenswirksame Leistungen, die Ihr Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto einzahlt, erhalten Sie 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat. Begünstigt sind pro Arbeitnehmer maximal 470 Euro im Jahr.

Werden Bausparverträge staatlich gefördert?

Ja, Bausparen wird vom Staat durch die Gewährung von Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage gefördert. Erhält der Bausparer diese Vergünstigungen, ist auf die Bindungsfristen und die wohnwirtschaftliche Verwendung zu achten.

Wer erhält die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die dazu dient, den Bau oder Erwerb von Wohnraum zu unterstützen. Sie richtet sich an Sparer, die in einen Bausparvertrag einzahlen. Jeder Bausparer, dessen zu versteuerndes Jahreseinkommen 35.000 Euro bei Alleinstehenden und 70.000 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt, kann Wohnungsbauprämie erhalten. Auch wenn Ihr Bruttoeinkommen viel höher liegt, kann es - je nach Familienstand - sein, dass Sie die Wohnungsbauprämie trotzdem erhalten.

Wie viel Wohnungsbauprämie gibt es vom Staat?

Prämienbegünstigt sind jährlich Einzahlungen bis zu 700 Euro (512 Euro bis 2020) für Ledige und 1.400 Euro (1.024 Euro bis 2020) für zusammenveranlagte Ehegatten/eingetragene Lebenspartner. Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 % (8,8 % bis 2020) von maximal diesen Höchstbeträgen. Für die Inanspruchnahme der Förderung muss der Bausparer mindestens 16 Jahre alt sein.

Wer erhält wie viel vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Arbeitnehmer können - nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz - bis zu 40 Euro monatlich vermögenswirksame Leistungen erhalten. Näheres regelt die Betriebsvereinbarung, der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag.

Wer überweist die vermögenswirksamen Leistungen (VL)?

Nur Zahlungen, die direkt durch den Arbeitgeber auf den jeweiligen Vertrag überwiesen werden, können als vermögenswirksame Leistungen erfasst werden.

Wie funktioniert die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung insbesondere im Rahmen einer vermögenswirksamen Leistung, die Arbeitnehmer bei der Vermögensbildung unterstützen soll. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden eine bestimmte Summe als Zulage gewähren, wenn diese in einen entsprechenden Vertrag einzahlen. Diese Zulage (beim Bausparen in Höhe von 9 % auf die eingezahlte Summe) stellt somit einen Anreiz für Arbeitnehmer dar, z. B. für den Erwerb oder Bau von Wohnraum zu sparen. Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten, darf das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Wer erhält die Arbeitnehmer-Sparzulage und wie hoch ist sie?

Sie erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn das zu versteuernde Einkommen im Sparjahr bei Ledigen 40.000 Euro (17.900 Euro bis 2023) und bei zusammenveranlagten Ehepartnern 80.000 Euro (35.800 Euro bis 2023) nicht übersteigt.

Auf vermögenswirksame Leistungen, die Ihr Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto einzahlt, erhalten Sie 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat. Die jährlich geförderte Sparleistung beträgt max. 470 Euro pro Arbeitnehmer im Jahr.

Wie kann ich Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen?

Um in den Genuss der Arbeitnehmer-Sparzulage zu kommen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • der Vertrag wurde vom Arbeitgeber mit vermögenswirksamen Leistungen bespart.
  • Sie haben uns die Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung der Vermögensbildungsbescheinigung erteilt
  • In Ihrer Steuererklärung des betreffenden Sparjahres haben Sie beim Finanzamt Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt

Die früher (bis 2016) mit den Jahresunterlagen erstellte Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen wurde mit diesem Verfahren abgelöst.

Kann ich meine vermögenswirksamen Leistungen auf den Vertrag meines Ehegatten einzahlen?

Bei zusammenveranlagten Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern können die vermögenswirksamen Leistungen auf den Vertrag des Ehepartners/Lebenspartners mit eingezahlt werden.

Fragen zur Finanzierung mit Bauspardarlehen

Wofür kann ich das Bauspardarlehen verwenden?

Das Bauspardarlehen können Sie für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwenden. Das sind zum Beispiel:

 

  • Hausbau, Hauskauf
  • Anbau, Umbau, Erweiterung
  • Kauf einer Eigentumswohnung
  • Finanzierung von Bauland und Erschließungskosten
  • Ablösung von Hypotheken
  • Auszahlung von Miterben
  • Modernisierungsmaßnahmen bei Altbauten
  • Modernisierungsmaßnahmen für Mietwohnungen durch den Mieter
  • Erwerb von Dauerwohnrechten in Altenwohnheimen
  • Erwerb von Anteilen und Dauerwohnrechten bei Bau- und Wohnungsgenossenschaften
  • gewerbliche Bauvorhaben zur Versorgung in Wohngebiete
Welche Beleihungsobjekte können Sie für die Sicherung des Darlehens verwenden?

Beliehen werden Bauplätze, inländische Wohnobjekte, Eigentumswohnungen sowie bebaute Erbbaugrundstücke.

Wie wird der Beleihungswert festgelegt?

Der Beleihungswert wird unter Berücksichtigung des Grundstückswertes, der angemessenen Bau- und Erwerbskosten sowie des Dauerertrages von der Bausparkasse festgesetzt.

Wie hoch ist die Beleihungsgrenze?

Das Darlehen darf zusammen mit vor- oder gleichrangigen Belastungen 80% des Beleihungswertes (bei Fremdnutzung des Beleihungsobjektes) bzw. 100% des Beleihungswertes (bei Selbstnutzung des Beleihungsobjektes) nicht übersteigen. Darüber hinaus können Ersatzsicherheiten zur Besicherung des Darlehens berücksichtigt werden.

Wie wird das Darlehen abgesichert?

Zur Darlehenssicherung wird in der Regel eine Grundschuld eingetragen. Die Grundschuld wird über einen Notar beim Grundbuchamt beantragt und eingetragen. Bei Darlehen bis 50.000 Euro kann unter besonderen Voraussetzungen von einer Grundschuldeintragung abgesehen werden. Das Gleiche gilt, wenn andere geeignete Sicherheiten angeboten werden.

Wie erfolgt die Darlehensauszahlung?

Bei noch nicht fertig gestellten Neubauten sowie bei größeren Um-, Aus- und Anbauten können die Darlehensbeträge entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt werden. In anderen Fällen können wir Darlehen in einer Summe auszahlen.

 

Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zum Thema Bausparen, können Sie den Allgemeinen Bedingungen entnehmen.

Sie haben noch eine andere Frage?

Dann stellen Sie sie uns am besten gleich – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.