Was macht eigentlich eine Riester-Rente?
Die gesetzliche Rente reicht längst nicht mehr aus, um den gewünschten Lebensstandard auch im Ruhestand zu halten. Sie suchen daher eine dynamische und zugleich sichere Altersvorsorge? Dann ist die Riester-Rente genau richtig.
Denn dank staatlicher Förderung und steuerlicher Vorteile profitieren Sie hier gleich mehrfach. Eine Riester-Rente ist Ihre sichere und renditeorientierte Altersvorsorge. Und sie ist dabei so flexibel wie Ihr Leben.
Warum eine Riester-Rente sinnvoll ist
Ein gutes Leben bis ins hohe Alter wünscht sich jeder. Die gesetzliche Rente reicht dafür aber leider oft nicht aus. Mit einer Riester-Rente schließen Sie einen Teil der Rentenlücke – vor allem aufgrund der hohen staatlichen Förderung.
Einfach, flexibel und lebenslang sicher: Die richtige Altersvorsorge ist nicht kompliziert. Daher überzeugt die Riester-Rente auf ganzer Linie.
Was die Riester-Rente der Debeka auszeichnet
Auszeichnungen
Füreinander da sein bedeutet für uns …
Wann die Riester-Rente der Debeka für Sie da ist
Fragen Sie sich, wie hoch Ihr Beitrag sein muss, um die staatliche Förderung zu erhalten?
Warum Sie sich ohne Riester-Rente nicht ganz sicher sein können
Ich muss ja heute schon auf mein Geld achten und will nicht auf alles verzichten.
Das müssen Sie auch nicht! Schließlich bestimmen Sie die Höhe der Beiträge selbst – und zwar abgestimmt auf Ihre finanzielle Situation. Außerdem profitieren Sie von den staatlichen Zulagen, die direkt in Ihren Vertrag fließen. Und Steuern können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung auch noch sparen.
Wer weiß, wie viel von dem eingezahlten Geld am Ende überhaupt noch übrig ist.
Ganz einfach: alles! Pünktlich ab Rentenbeginn stehen Ihnen für die vereinbarten Leistungen mindestens zur Verfügung: Ihre eingezahlten Beiträge plus die staatlichen Zulagen und alle weiteren Einzahlungen.
Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können
Welche Leistungen Ihnen unsere Riester-Rente im Detail bietet
Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.
WIE SIE SCHNELL UND EINFACH ZU IHRER Riester-Rente BEI DER DEBEKA KOMMEN
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, die optimale Vorsorge für Sie zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!
Was Sie rund um unsere Riester-Rente sonst noch interessieren könnte
Wer ist unmittelbar förderberechtigt?
Unmittelbar förderberechtigt sind z. B.:
- Rentenversicherungspflichtige Angestellte und Auszubildende
- Beamte, Polizistinnen und Polizisten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten
- Kindererziehende im Rahmen von Kindererziehungszeiten
- Pflichtversicherte Landwirtinnen und Landwirte
- Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
Wer ist mittelbar förderberechtigt?
Gehört nur ein Ehe- oder Lebenspartner zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis? Dann gilt die andere Person eine als mittelbar förderberechtigt.
Voraussetzung dafür:
- Die andere Person schließt einen eigenen Riestervertrag ab und zahlt mindestens 60 Euro im Jahr ein,
- der/die unmittelbar förderberechtigte Ehe- oder Lebenspartner/in hat bereits bzw. schließt einen Riestervertrag ab und zahlt Beiträge dafür,
- die Voraussetzungen für eine steuerliche Zusammenveranlagung sind erfüllt (d. h. eingetragene Ehe- oder Lebenspartner, beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und nicht dauernd getrennt lebend).
Wie hoch ist die jeweilige Zulage?
- Grundzulage: 175 Euro jährlich
- Kinderzulage pro Kind: 300 Euro jährlich
(für vor 2008 geborene Kinder: 185 Euro) - Berufseinstiegs-Bonus: 200 Euro einmalig (für unter 25-Jährige)
Wie hoch muss der Beitrag für die volle staatliche Zulage sein (Mindesteigenbeitrag)?
Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens (max. 2.100 Euro) abzüglich Zulagen.
Welche Zahlungsweise der Beiträge ist möglich?
Die Beiträge werden monatlich gezahlt.
Wer beantragt die Förderung?
Zur Beantragung der Zulage kann uns die förderberechtigte Person eine Dauerzulagenvollmacht erteilen (z. B. bei Antragstellung), sodass wir die Zulage jährlich beantragen.
Wann wird die Zulage gezahlt?
Die Zulage zahlt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Sie wird dem Vertrag im folgenden Jahr gutgeschrieben.
Können die gezahlten Beiträge zur Riesterrente steuerlich geltend gemacht werden?
Die gezahlten Beiträge können im Rahmen eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro geltend gemacht werden. Falls ein mittelbarer Vertrag berücksichtigt wird, steigt der Höchstbetrag auf 2.160 Euro.
Wird die steuerliche Ersparnis auch in den Riestervertrag gezahlt?
Eine mögliche steuerliche Ersparnis zahlt das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerrückerstattung direkt an die förderberechtigte Person.
Was bedeutet Beitragserhaltungsgarantie?
Wir garantieren Ihnen, pünktlich zum Rentenbeginn stehen Ihnen für die vereinbarten Leistungen mindestens zur Verfügung: die eingezahlten Eigenbeiträge, alle zugeflossenen staatlichen Zulagen sowie sämtliche weiteren Einzahlungen (z. B. Erhöhungsbeiträge, Sonderzahlungen oder Kapital aus einer Übertragung von einem anderen Vertrag).