Was macht eigentlich eine Krankenhaus-Zusatzversicherung?
Krankheit, Verletzung oder Erfreuliches wie Nachwuchs: Rund 20 Millionen Deutsche werden jährlich stationär im Krankenhaus versorgt. Ein Spaziergang ist das für niemanden. Umso wichtiger ist die bestmögliche medizinische Versorgung und eine gute Unterbringung.
Dank einer Krankenhaus-Zusatzversicherung können gesetzlich Versicherte Wahlleistungen wie Einbett- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen.
Warum eine Krankenhaus-Zusatzversicherung sinnvoll ist
Wer schnell wieder gesund bzw. fit werden will, braucht Ruhe und Menschen um sich, die einem wichtig sind. Beides ist gerade in einem Mehrbettzimmer mit 3 Patienten kaum zu haben.
Krankenhäuser sind keine Hotels, also ohnehin nicht unbedingt Wohlfühlorte. In einem Ein- oder Zweibettzimmer bleibt aber immerhin ein Teil Ihrer Privat- und Intimsphäre gewahrt.
Als Kassenpatient ohne Zusatzversicherung behandelt Sie grundsätzlich der gerade diensthabende Arzt. Mit Zusatzversicherung entscheiden nicht nur Dienstpläne, sondern auch Sie mit darüber, welcher Arzt Sie behandelt.
Was die Krankenhaus-Zusatzversicherung der Debeka auszeichnet
Einfach erklärt in Social Media
Auszeichnungen
Füreinander da sein bedeutet für uns …
Wann die Krankenhaus-Zusatzversicherung der Debeka für Sie da ist
Fragen Sie sich, ob und in welchem Umfang Sie Ihre Familie mitversichern können?
Welche Absicherung wir für besondere Ansprüche anbieten
Krankenhaustagegeld-Zusatzversicherung
Sie können auf Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung gut verzichten. Dennoch wünschen Sie sich eine Absicherung gegen mögliche Kosten, die ein Krankenhaus-Aufenthalt mit sich bringen kann, z. B.
- Taxikosten Ihres Partners
- Kauf von Ersatzkleidung
- Kosten für Körperpflegeartikel
- Käufe in der Cafeteria
- Zuzahlungen für medizinische Leistungen
Dafür eignet sich die Krankenhaustagegeld-Zusatzversicherung der Debeka. Im Fall eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus erhalten Sie für jeden Tag ein individuell vereinbartes Tagegeld ab 5 Euro – und bis zu 150 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie wegen einer Krankheit, Verletzung oder zur Entbindung im Krankenhaus sind.
Sie möchten mehr über das Krankenhaustagegeld wissen? Unser Beratungs-Team erklärt Ihnen die Leistungen gerne im Detail und macht Ihnen ein passendes Angebot.
Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können
Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer Krankenhaus-Zusatzversicherung bei der Debeka kommen
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!
Was Sie rund um unsere Krankenhaus-Zusatzversicherung sonst noch interessieren könnte
Was kann ich tun, um einen möglichst günstigen Beitrag zu bekommen?
Die Höhe Ihres Monatsbeitrags zur Krankenhaus-Zusatzversicherung berechnen wir vor allem auf Grundlage Ihres Eintrittsalters. Es gilt: Je jünger Sie abschließen, desto günstiger fällt Ihr Monatsbeitrag aus. Und das deutlich.
Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?
Ihr Versicherungsschutz beginnt normalerweise am nächsten Monatsersten. Auf Wunsch können Sie mit uns auch einen späteren Versicherungsbeginn vereinbaren. Wenn Sie Ihre Krankenhaus-Zusatzversicherung bei uns bis zum 15. eines Monats abschließen, können Sie auch den 1. des laufenden Monats als Versicherungsbeginn wählen.
Gilt mein Versicherungsschutz sofort ohne Einschränkungen?
In der privaten Krankenversicherung gelten sogenannte Wartezeiten. Das heißt, dass Sie auf viele Leistungen erst nach einem gewissen Zeitraum Anspruch haben.
Bei uns gibt es zum einen eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten. Zum anderen gibt es eine besondere Wartezeit von 8 Monaten, die zum Beispiel für Entbindungen gilt.
Wie zahle ich bei der Debeka meine Beiträge?
Ihr Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie in monatlichen Raten zahlen können. Bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrags erteilen Sie uns am besten gerne ein Lastschriftmandat – und wir buchen Ihren Beitrag ganz bequem monatlich von Ihrem Konto ab.
Wie läuft das genau mit der Kostenerstattung?
Die Rechnungen für die Wahlleistungen (Zimmerrechnung und Chefarztrechnungen) reichen Sie uns einfach zur Erstattung ein.
Nehmen Sie keine Wahlleistungen in Anspruch, reicht uns eine Bescheinigung vom Krankenhaus über Aufenthaltsdauer und -grund (Diagnose). Wir überweisen Ihnen dann für jeden stationär verbrachten Tag das Krankenhaustagegeld.
Unser Tipp: Nutzen Sie für die Einreichung der Belege einfach unseren elektronischen Leistungsauftrag oder unsere Leistungs-App “Meine Gesundheit”.
Was passiert, wenn ich im Ausland ins Krankenhaus muss?
Unsere Krankenhaus-Zusatzversicherung gilt grundsätzlich auf der ganzen Welt. Nehmen Sie dort angebotene Wahlleistungen (Einbettzimmer/Chefarzt) nicht in Anspruch, erhalten Sie ersatzweise von uns ein Krankenhaustagegeld. Für eine gute und bezahlbare medizinische Versorgung im Ausland (auch bei Zahnproblemen) empfehlen wir Ihnen den Abschluss unserer Auslandsreise-Krankenversicherung.
Allgemeine Fragen zur Ergänzungsversicherung für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung
Welche Zusatzleistungen kann ich erhalten?
Ambulant
Im Tarif EA oder EAplus:
- bei Naturheilverfahren, Homöopathie oder Akupunktur: für ambulante Behandlungen durch Ärzte mit entsprechender Zusatzbezeichnung
- für heilpraktische Behandlungen
- für Brillen und Kontaktlinsen
- für Hilfs- und Heilmittel
- für Fahrten und Transporte zu ambulanten Heilbehandlungen• für Arzneien und Verbandmittel
Ambulant und Zahnzusatz
Im Tarif EA55plus für Versicherte ab 55 Jahren:
- für Brillen und Kontaktlinsen
- für ärztlich verordnete Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind
- für Zuzahlungen
- für Fahrten und Transporte
- für Assistenz z. B. bei der Vermittlung an Fachärzte oder Terminvereinbarungen
- für Zahnersatz, Implantate, Einlagefüllungen wie Inlays oder Onlays, Reparaturen und Provisorien, Kompositfüllungen per Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik: 50 Prozent der Kosten
Zahnzusatz
Im Tarif EZ50, EZ50-Easy oder EZ70plus, EZ70-Easy:
- für Zahnzusatz, Implantate, Einlagefüllungen wie Inlays oder Onlays und Kompositfüllungen per Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik
- für Reparaturen und Provisorien: je nach vereinbartem Prozentsatz
- im Tarif EZ70plus: zusätzlich für zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr
Im Tarif EZ-Comfort oder EZ-Comf-Easy:
Bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz stocken wir die Leistungen aus Tarif EZ70plus auf bis zur kompletten Kostenübernahme für:
- endodontische Behandlungen (z. B. Wurzelbehandlungen)
- funktionsanalytische oder funktionstherapeutische Leistungen
- besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung
Stationär
Im Tarif WKplus:
- für Wahlleistungen im Krankenhaus wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung
- für ambulante Operationen
- für vor- und nachstationäre Behandlungen
Im Tarif KHT:
Krankenhaustagegeld für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts (z. B. für Telefon, Fernseher oder Fahrtkosten von Angehörigen)
Krankentagegeld
Im Tarif KG:
Bei einem Verdienstausfall durch längere Arbeitsunfähigkeit zahlen wir das versicherte Krankentagegeld. Versicherbar ist die Lücke zwischen dem Nettokrankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung und dem monatlichen Nettoeinkommen im letzten Jahr.
Welchen Versicherungsbeginn soll ich wählen?
Wie erfolgt die Beitragszahlung?
Was sind Wartezeiten?
Wie erhalte ich die Versicherungsleistung?
Welche Krankheiten muss ich im Antrag angeben?
In welcher Höhe kann ich eine Krankenhaustagegeldversicherung nach dem Tarif KHT abschließen?
Wie erhalte ich Krankenhaustagegeld?
Welche Tarifstufe soll ich für die Krankentagegeldversicherung wählen?
Muss ich bei einer Zahnersatzbehandlung einen Heil- und Kostenplan vorlegen?
Was ist nicht versichert?
- Versicherungsfälle, die vor dem Beginn der Versicherung eingetreten sind
- Behandlungen, die medizinisch nicht notwendig sind
- Krankheiten oder Unfälle samt Folgen, die vorsätzlich verursacht wurden
- Behandlungen durch Ihre Eltern, Ihre Kinder oder den Ehe- und Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
- Die Höhe und Dauer der Versicherungsleistung hängt vom vertraglich vereinbarten Umfang ab.
- Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme das medizinisch notwendige Maß, kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
- Das Krankentagegeld darf nur so hoch sein wie das auf den Kalendertag umgerechnete berufliche Nettoeinkommen.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Weltweit, lediglich der Tarif KG gilt nur innerhalb Europas.
Wozu bin ich verpflichtet?
- Bei der Gesundheitsprüfung vor dem Abschluss des Vertrags beantworten Sie alle Fragen zu Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß und vollständig.
- Sie informieren uns über alles, was wir benötigen, um den Leistungsanspruch und den Umfang der Leistungen zu ermitteln.
- Sie informieren uns im Hinblick auf das Krankentagegeld unverzüglich, wenn das Nettoeinkommen der versicherten Person länger als nur vorübergehend sinkt oder sie den Beruf wechselt.
- Sie schließen nur mit unserer Zustimmung eine neue Krankentagegeldversicherung ab oder erhöhen ein bestehendes Krankentagegeld.
Wann und wie zahle ich die Beiträge?
Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Sie zahlen je nach Wunsch entweder zu Beginn des Versicherungsjahres oder in monatlichen Raten. Der erste Beitrag oder die erste Rate sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Sie können Ihre Beiträge selbst überweisen oder uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Es ist wichtig, dass Sie die Beiträge rechtzeitig zahlen. Denn sonst können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
Wann beginnt und wann endet mein Versicherungsschutz?
Wann der Versicherungsschutz beginnt, steht im Versicherungsschein. Frühestens beginnt er mit dem Vertragsabschluss und nach den vereinbarten Wartezeiten. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde und es im Tarif nicht anders angegeben ist, endet das Versicherungsverhältnis in diesen Fällen:
- Die versicherte Person stirbt.
- Die versicherte Person hält sich nicht mehr gewöhnlich in der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auf.
- Die versicherte Person ist nicht mehr in Deutschland gesetzlich krankenversichert oder gleichartig abgesichert (z. B. Freie Heilfürsorge).
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, endet die Krankentagegeldversicherung in diesen Fällen - Eine im Tarif festgelegte Voraussetzung ist für die Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfüllt.
- Die versicherte Person wird berufsunfähig.
- Der Vertrag wird beendet.
Wann kann ich kündigen?
Kündigen können Sie das Versicherungsverhältnis immer bis drei Monate vor Ende des Versicherungsjahrs.
Wenn wir den Beitrag erhöhen, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Der Versicherungsschutz endet dann zu dem Tag, ab dem der Beitrag steigt.
Den Vertrag für eine versicherte Person können Sie kündigen, wenn Sie diese nachweislich darüber informiert haben.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
Ja, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang des Versicherungsscheins. Alle Details zu Ihrem Recht auf Widerruf und den Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.
Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zur Krankenhaus-Zusatzversicherung, können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.