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Krankenhaus-Zusatzversicherung

Ihre Erste-Klasse-Behandlung

Was macht eigentlich eine Krankenhaus-Zusatzversicherung?

Krankheit, Verletzung oder Erfreuliches wie Nachwuchs: Rund 20 Millionen Deutsche werden jährlich stationär im Krankenhaus versorgt. Ein Spaziergang ist das für niemanden. Umso wichtiger ist die bestmögliche medizinische Versorgung und eine gute Unterbringung.

Dank einer Krankenhaus-Zusatzversicherung können gesetzlich Versicherte Wahlleistungen wie Einbett- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen.

Warum eine Krankenhaus-Zusatzversicherung sinnvoll ist

 Wer schnell wieder gesund bzw. fit werden will, braucht Ruhe und Menschen um sich, die einem wichtig sind. Beides ist gerade in einem Mehrbettzimmer mit 3 Patienten kaum zu haben.

 Krankenhäuser sind keine Hotels, also ohnehin nicht unbedingt Wohlfühlorte. In einem Ein- oder Zweibettzimmer bleibt aber immerhin ein Teil Ihrer Privat- und Intimsphäre gewahrt.

 Als Kassenpatient ohne Zusatzversicherung behandelt Sie grundsätzlich der gerade diensthabende Arzt. Mit Zusatzversicherung entscheiden nicht nur Dienstpläne, sondern auch Sie mit darüber, welcher Arzt Sie behandelt.

Vorteile

Was die Krankenhaus-Zusatzversicherung der Debeka auszeichnet

Unser Highlight

Wahlleistungen im Krankenhaus

Mit unserer Zusatzversicherung haben Sie Anspruch auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie auf Chefarztbehandlung.

Krankenhaustagegeld als Alternativleistung

Wenn Sie auf die Unterbringung im Einbettzimmer oder generell auf die Wahlleistungen verzichten, dann zahlen wir Ihnen ersatzweise ein Krankenhaustagegeld.

Privatärztliche Leistungen bei ambulanter OP

Entscheiden Sie sich für eine ambulante Operation in einem öffentlichen Krankenhaus, die eine stationäre Behandlung ersetzt, übernehmen wir die Kosten für privatärztliche Leistungen. Sie haben die freie Arztwahl und die freie Wahl unter den öffentlichen Krankenhäusern.

Vor- und nachstationäre Behandlung

Erfordert eine stationäre Behandlung im Krankenhaus vorbereitende oder Anschlussbehandlungen, erstatten wir die gesondert berechenbaren Leistungen für bis zu 3 vorstationäre und innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der stationären Behandlung bis zu 7 nachstationäre Behandlungstage.

Smarter Service – mit Leistungs-App Debeka Gesundheit

Mit unserer Leistungs-App „Debeka Gesundheit“ verwalten Sie Ihre Rechnungen, Arzttermine, Medikamente und mehr ganz einfach online. So behalten Sie alles Wichtige stets bequem im Blick und im Griff.

Überzeugen Sie sich doch direkt selbst von unserem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis!

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Auszeichnungen

  • Testsiegel map-report: Privaten Krankenversicherung für hervorragende Leistungen ausgezeichnet seit 2019
  • Testsiegel Focus Money für Exzellente Kundenberatung
  • Assekurata-Testsiegel "Privater Krankenversicherer Exzellent"

Füreinander da sein bedeutet für uns …

... das Krankenhaus für Sie zu einem Ort des Vertrauens und der Erholung zu machen.

Damit Sie in aller Ruhe gesund bzw. fit werden können, versichern wir Ihnen Optionen auf Privatsphäre und kompetente Behandlung. So gestalten wir gemeinsam mit Ihnen ein Umfeld, in dem Sie sich für die Dauer Ihres Aufenthaltes wohl und sicher fühlen können.

Beispiele

Wann die Krankenhaus-Zusatzversicherung der Debeka für Sie da ist

Ungestörte Empfängnis

Ihre Wehen haben eingesetzt und kommen regelmäßig alle 12 Minuten. Im Krankenhaus angekommen vertröstet Sie die Hebamme und lässt Sie aufs Zimmer bringen. Dort erwartet Sie der werdende Vater – und keine wildfremden Angehörigen anderer Patientinnen mit Geburtstipps. Einbettzimmer sei Dank.

Korb für den Diensthabenden

Unterm Basketball-Korb holen Sie den entscheidenden Punkt – und Ihr Gegner versetzt Ihnen den finalen Stoß. Diagnose: Dreifacher Bänderriss. Sie sollen noch am Abend in den OP. Statt beim diensthabenden Arzt legen Sie sich aber lieber beim ansässigen Gelenkspezialisten unters Messer. Ihre Wahl!

Hosenlose Bettzeit

Ihr Leistenbruch: unangenehm. Der Gedanke, 5 Tage lang nur im Krankenhauskittel fremden Blicken ausgesetzt zu sein: noch unangenehmer. Sie entscheiden, diesen hosenlosen Anblick dem Personal und Ihren engsten Angehörigen und Freunden vorzubehalten. Im Einbettzimmer kein Problem.

Haben Sie Fragen zu einer bestimmten Situation? Wir beraten Sie gerne!

Fragen Sie sich, ob und in welchem Umfang Sie Ihre Familie mitversichern können?

Julian Hoffmann und seine Kollegen informieren Sie gerne, zu welchen Bedingungen weitere Personen mitversichert werden – und wie Sie dabei sparen können.

Spezialtarife

Welche Absicherung wir für besondere Ansprüche anbieten

Krankenhaustagegeld-Zusatzversicherung

Sie können auf Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung gut verzichten. Dennoch wünschen Sie sich eine Absicherung gegen mögliche Kosten, die ein Krankenhaus-Aufenthalt mit sich bringen kann, z. B.

  • Taxikosten Ihres Partners
  • Kauf von Ersatzkleidung
  • Kosten für Körperpflegeartikel
  • Käufe in der Cafeteria
  • Zuzahlungen für medizinische Leistungen

Dafür eignet sich die Krankenhaustagegeld-Zusatzversicherung der Debeka. Im Fall eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus erhalten Sie für jeden Tag ein individuell vereinbartes Tagegeld ab 5 Euro – und bis zu 150 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie wegen einer Krankheit, Verletzung oder zur Entbindung im Krankenhaus sind.

 

Sie möchten mehr über das Krankenhaustagegeld wissen? Unser Beratungs-Team erklärt Ihnen die Leistungen gerne im Detail und macht Ihnen ein passendes Angebot.

Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können

Attraktive Angebote und ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis

Zügige Kostenerstattung im Krankheitsfall

Besondere Konditionen für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in vielen Tarifen

Persönliche Beratung und Betreuung an bundesweit über 4.500 Standorten

Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer Krankenhaus-Zusatzversicherung bei der Debeka kommen

Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!

FAQ

Was Sie rund um unsere Krankenhaus-Zusatzversicherung sonst noch interessieren könnte

Was kann ich tun, um einen möglichst günstigen Beitrag zu bekommen?

Die Höhe Ihres Monatsbeitrags zur Krankenhaus-Zusatzversicherung berechnen wir vor allem auf Grundlage Ihres Eintrittsalters. Es gilt: Je jünger Sie abschließen, desto günstiger fällt Ihr Monatsbeitrag aus. Und das deutlich.

Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?

Ihr Versicherungsschutz beginnt normalerweise am nächsten Monatsersten. Auf Wunsch können Sie mit uns auch einen späteren Versicherungsbeginn vereinbaren. Wenn Sie Ihre Krankenhaus-Zusatzversicherung bei uns bis zum 15. eines Monats abschließen, können Sie auch den 1. des laufenden Monats als Versicherungsbeginn wählen.

Gilt mein Versicherungsschutz sofort ohne Einschränkungen?

In der privaten Krankenversicherung gelten sogenannte Wartezeiten. Das heißt, dass Sie auf viele Leistungen erst nach einem gewissen Zeitraum Anspruch haben.

Bei uns gibt es zum einen eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten. Zum anderen gibt es eine besondere Wartezeit von 8 Monaten, die zum Beispiel für Entbindungen gilt.


Wir beraten Sie gerne, welche Leistungen Sie ab welchem Zeitpunkt uneingeschränkt in Anspruch nehmen können.

Wie zahle ich bei der Debeka meine Beiträge?

Ihr Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie in monatlichen Raten zahlen können. Bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrags erteilen Sie uns am besten gerne ein Lastschriftmandat – und wir buchen Ihren Beitrag ganz bequem monatlich von Ihrem Konto ab.

Wie läuft das genau mit der Kostenerstattung?

Die Rechnungen für die Wahlleistungen (Zimmerrechnung und Chefarztrechnungen) reichen Sie uns einfach zur Erstattung ein.

Nehmen Sie keine Wahlleistungen in Anspruch, reicht uns eine Bescheinigung vom Krankenhaus über Aufenthaltsdauer und -grund (Diagnose). Wir überweisen Ihnen dann für jeden stationär verbrachten Tag das Krankenhaustagegeld.

 

Unser Tipp: Nutzen Sie für die Einreichung der Belege einfach unseren elektronischen Leistungsauftrag oder unsere Leistungs-App “Meine Gesundheit”.

Was passiert, wenn ich im Ausland ins Krankenhaus muss?

Unsere Krankenhaus-Zusatzversicherung gilt grundsätzlich auf der ganzen Welt. Nehmen Sie dort angebotene Wahlleistungen (Einbettzimmer/Chefarzt) nicht in Anspruch, erhalten Sie ersatzweise von uns ein Krankenhaustagegeld. Für eine gute und bezahlbare medizinische Versorgung im Ausland (auch bei Zahnproblemen) empfehlen wir Ihnen den Abschluss unserer Auslandsreise-Krankenversicherung.

Allgemeine Fragen zur Ergänzungsversicherung für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung

Welche Zusatzleistungen kann ich erhalten?

Ambulant
Im Tarif EA oder EAplus:

  •  bei Naturheilverfahren, Homöopathie oder Akupunktur: für ambulante Behandlungen durch Ärzte mit entsprechender Zusatzbezeichnung
  • für heilpraktische Behandlungen
  • für Brillen und Kontaktlinsen
  • für Hilfs- und Heilmittel
  • für Fahrten und Transporte zu ambulanten Heilbehandlungen• für Arzneien und Verbandmittel

 

Ambulant und Zahnzusatz

Im Tarif EA55plus für Versicherte ab 55 Jahren:

  • für Brillen und Kontaktlinsen
  • für ärztlich verordnete Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind
  • für Zuzahlungen
  • für Fahrten und Transporte
  • für Assistenz z. B. bei der Vermittlung an Fachärzte oder Terminvereinbarungen
  • für Zahnersatz, Implantate, Einlagefüllungen wie Inlays oder Onlays, Reparaturen und Provisorien, Kompositfüllungen per Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik: 50 Prozent der Kosten

 

Zahnzusatz

Im Tarif EZ50, EZ50-Easy oder EZ70plus, EZ70-Easy:

  • für Zahnzusatz, Implantate, Einlagefüllungen wie Inlays oder Onlays und Kompositfüllungen per Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik
  • für Reparaturen und Provisorien: je nach vereinbartem Prozentsatz
  • im Tarif EZ70plus: zusätzlich für zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr

 

Im Tarif EZ-Comfort oder EZ-Comf-Easy:
Bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz stocken wir die Leistungen aus Tarif EZ70plus auf bis zur kompletten Kostenübernahme für:

  • endodontische Behandlungen (z. B. Wurzelbehandlungen)
  • funktionsanalytische oder funktionstherapeutische Leistungen
  • besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung

 

Stationär
Im Tarif WKplus:

  • für Wahlleistungen im Krankenhaus wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung
  • für ambulante Operationen
  • für vor- und nachstationäre Behandlungen

Im Tarif KHT:
Krankenhaustagegeld für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts (z. B. für Telefon, Fernseher oder Fahrtkosten von Angehörigen)

 


Krankentagegeld
Im Tarif KG:

Bei einem Verdienstausfall durch längere Arbeitsunfähigkeit zahlen wir das versicherte Krankentagegeld. Versicherbar ist die Lücke zwischen dem Nettokrankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung und dem monatlichen Nettoeinkommen im letzten Jahr.

Welchen Versicherungsbeginn soll ich wählen?

In der Regel ist der Versicherungsbeginn der nächste Monatserste. Bis zum 15. eines jeden Monats können Sie jedoch auch den zurückliegenden Ersten als Versicherungsbeginn wählen. Bei der Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif AR kann ein taggenauer Versicherungsbeginn gewählt werden, frühestens jedoch der Tag des Antragseingangs bei der Debeka.

 

Wir empfehlen:

 

Wählen Sie den ersten des nächsten Monats als Versicherungsbeginn. Steht jedoch der Jahreswechsel bevor, empfiehlt es sich, sofern der 15. Dezember noch nicht erreicht ist, den 1. Dezember als Versicherungsbeginn zu wählen. Dies ist der letztmögliche Beginn, zu dem Sie noch Ihr diesjähriges niedrigeres Eintrittsalter haben. Denn ab dem 1. Januar sind Sie versicherungstechnisch ein Jahr älter und müssen dann auch mit einem höheren Beitrag eingestuft werden.

Wie erfolgt die Beitragszahlung?

Die Krankenversicherungsbeiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten, die Abbuchung erfolgt jeweils am Monatsanfang von Ihrem Konto.

Was sind Wartezeiten?

Wartezeiten sollen verhindern, dass die Versichertengemeinschaft schon gleich nach Vertragsbeginn mit Ausgaben belastet wird, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden oder kurz danach auftreten. Es gibt zum einen die allgemeine Wartezeit von drei Monaten und zum anderen die besondere Wartezeit von 8 Monaten z. B. bei Zahnbehandlung bzw. -ersatz. Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an.

Wie erhalte ich die Versicherungsleistung?

Von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder auch Optiker erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bitte zunächst der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorlegen. Ihre GKV wird Ihnen mitteilen, ob und in welcher Höhe eine Kostenerstattung erfolgt. Die Rechnung und auch die Bestätigung Ihrer GKV reichen Sie dann bitte an die Debeka weiter. Die Versicherungsleistung wird Ihnen auf Ihr Konto überwiesen.

 

Bei Krankenhaustagegeldzahlungen reicht die Vorlage einer Bescheinigung des Krankenhauses mit Angabe der Verweildauer (Beginn und Ende), Diagnose und Stempel sowie Unterschrift aus.

 

Unser Rat:

 

Nutzen Sie für die Einreichung der Belege unseren Online-Leistungsauftrag oder unsere Leistungs-App "Debeka Gesundheit".

Welche Krankheiten muss ich im Antrag angeben?

Beantworten Sie bitte - auch im eigenen Interesse - alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Persönliche Einschätzungen wie: "Diese Krankheit ist nicht wichtig und muss deshalb nicht angegeben werden", sind nicht zulässig und wären gefährlich. Zur Beurteilung des Risikos ist der Versicherer auf Ihre wahrheitsgemäßen Angaben angewiesen. Unvollständige oder unrichtige Angaben können uns bei schuldhafter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen oder diesen rückwirkend einseitig anzupassen, also den Beitrag zu erhöhen oder nicht angezeigte Gefahrumstände vom Versicherungsschutz auszuschließen.

In welcher Höhe kann ich eine Krankenhaustagegeldversicherung nach dem Tarif KHT abschließen?

Das Krankenhaustagegeld können Sie individuell nach Ihren Wünschen gestalten. Sie können in Fünfer-Schritten zwischen 5 und 150 Euro wählen.

Wie erhalte ich Krankenhaustagegeld?

Es genügt eine Bescheinigung des Krankenhausarztes (im Original, mit Stempel und Unterschrift), aus der Name und Geburtsdatum des Patienten, die Diagnose und die Verweildauer (Aufnahme- und Entlassungstag) hervor gehen.

Welche Tarifstufe soll ich für die Krankentagegeldversicherung wählen?

Überprüfen Sie dazu Ihre Deckungslücke zum mtl. Netto-Arbeitsentgelt und die Dauer der arbeitsvertraglichen Zusatzleistungen. Sie können je nach Deckungslücke die Höhe und den Beginn des Krankentagegeldes nach dem Tarif KG in verschiedenen Stufen wählen.

Muss ich bei einer Zahnersatzbehandlung einen Heil- und Kostenplan vorlegen?

Damit Sie sicher sein können, dass alle Kosten erstattet werden, empfehlen wir bei Gesamtkosten von über 10.000 Euro die Erstellung eines Heil- und Kostenplans, den Sie an uns weiterleiten. Sie erhalten dann eine detaillierte Auskunft über die möglichen Leistungen.

Was ist nicht versichert?
  • Versicherungsfälle, die vor dem Beginn der Versicherung eingetreten sind
  • Behandlungen, die medizinisch nicht notwendig sind
  • Krankheiten oder Unfälle samt Folgen, die vorsätzlich verursacht wurden
  • Behandlungen durch Ihre Eltern, Ihre Kinder oder den Ehe- und Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  • Die Höhe und Dauer der Versicherungsleistung hängt vom vertraglich vereinbarten Umfang ab.
  • Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme das medizinisch notwendige Maß, kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
  • Das Krankentagegeld darf nur so hoch sein wie das auf den Kalendertag umgerechnete berufliche Nettoeinkommen.
Wo gilt der Versicherungsschutz?

Weltweit, lediglich der Tarif KG gilt nur innerhalb Europas.

Wozu bin ich verpflichtet?
  • Bei der Gesundheitsprüfung vor dem Abschluss des Vertrags beantworten Sie alle Fragen zu Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß und vollständig.
  • Sie informieren uns über alles, was wir benötigen, um den Leistungsanspruch und den Umfang der Leistungen zu ermitteln.
  • Sie informieren uns im Hinblick auf das Krankentagegeld unverzüglich, wenn das Nettoeinkommen der versicherten Person länger als nur vorübergehend sinkt oder sie den Beruf wechselt.
  • Sie schließen nur mit unserer Zustimmung eine neue Krankentagegeldversicherung ab oder erhöhen ein bestehendes Krankentagegeld.
Wann und wie zahle ich die Beiträge?

Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Sie zahlen je nach Wunsch entweder zu Beginn des Versicherungsjahres oder in monatlichen Raten. Der erste Beitrag oder die erste Rate sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.

 

Sie können Ihre Beiträge selbst überweisen oder uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

 

Es ist wichtig, dass Sie die Beiträge rechtzeitig zahlen. Denn sonst können Sie den Versicherungsschutz verlieren.

Wann beginnt und wann endet mein Versicherungsschutz?

Wann der Versicherungsschutz beginnt, steht im Versicherungsschein. Frühestens beginnt er mit dem Vertragsabschluss und nach den vereinbarten Wartezeiten. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde und es im Tarif nicht anders angegeben ist, endet das Versicherungsverhältnis in diesen Fällen:

  • Die versicherte Person stirbt.
  • Die versicherte Person hält sich nicht mehr gewöhnlich in der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auf.
  • Die versicherte Person ist nicht mehr in Deutschland gesetzlich krankenversichert oder gleichartig abgesichert (z. B. Freie Heilfürsorge).
    Wenn nichts anderes vereinbart wurde, endet die Krankentagegeldversicherung in diesen Fällen
  • Eine im Tarif festgelegte Voraussetzung ist für die Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfüllt.
  • Die versicherte Person wird berufsunfähig.
  • Der Vertrag wird beendet.
Wann kann ich kündigen?

Kündigen können Sie das Versicherungsverhältnis immer bis drei Monate vor Ende des Versicherungsjahrs.

 

Wenn wir den Beitrag erhöhen, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Der Versicherungsschutz endet dann zu dem Tag, ab dem der Beitrag steigt.

 

Den Vertrag für eine versicherte Person können Sie kündigen, wenn Sie diese nachweislich darüber informiert haben.

Kann ich den Vertrag widerrufen?

Ja, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang des Versicherungsscheins. Alle Details zu Ihrem Recht auf Widerruf und den Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.

Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zur Krankenhaus-Zusatzversicherung, können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.

Sie haben noch eine andere Frage?

Dann stellen Sie sie uns am besten gleich – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.