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Amtshaftpflichtversicherung

Ihre Berufshaftpflicht­versicherung im öffentlichen Dienst

Was macht eigentlich eine Amtshaftpflicht­versicherung?

Unachtsamkeiten und Fehler passieren schnell. Auch wenn Sie gewissenhaft arbeiten – und besonders dann, wenn viel zu tun ist und schnelle Entscheidungen gefordert sind. Ihr Dienstherr, Bürger und andere betroffene Personen können dann Schadensersatzansprüche gegen Sie erheben.

In diesem Fall greift Ihre Amtshaftpflichtversicherung – als Zusatz zur privaten Haftpflicht für Angehörige des öffentlichen Dienstes.

Warum eine Amtshaftpflicht­versicherung wirklich wichtig ist

 Personen- und Sachschäden, die sich aus Ihrem Handeln im Dienst ergeben, können in die Millionen gehen. Ihre Amtshaftpflicht bewahrt Sie vor diesen finanziellen Folgen.

 Sind die Forderungen gegen Sie unberechtigt, wehrt der Versicherer sie für Sie ab. Die Amtshaftpflicht hat also eine Doppelfunktion: Schadensersatz und passiver Rechtsschutz.

Vorteile

Was die Amtshaftpflicht­versicherung der Debeka auszeichnet

Unser Highlight

Hohe Deckungssummen: bis 50 Mio. Euro

Mit der Debeka gehen Sie auf Nummer sicher: Unsere Amts­haftpflicht­versicherung sichert Sie bei Personen- und Sachschäden bis zu einer Summe* von 50 Millionen Euro je Schadensfall ab. Für Vermögens­schäden empfehlen wir zusätzlich unsere Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung.

* Summe: 

 

Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, bis zu dem die Amtshaftpflichtversicherung die Kosten für von Ihnen verursachte Schäden trägt.

Beitragsfreier Amts­haftpflicht­schutz in der Ausbildung

Als Beamtenanwärter, Referendar oder Aus­zu­bildender im öffentlichen Dienst erhalten Sie Ihre Amts­haftpflicht­versicherung bei der Debeka beitragsfrei. Vorausgesetzt, Sie sind bei einem Elternteil in der Privat­haftpflicht­versicherung* mitversichert.

 

* Privathaftpflichtversicherung: 

Ob die Privathaftpflichtversicherung Ihrer Eltern bei uns oder einem anderen Anbieter abgeschlossen wurde, ist dabei unbedeutend. Und das Beste: Entscheiden Sie sich für unseren Ausbildungstarif, wird Ihr privater Haftpflichtschutz entsprechend unserem Tarif Comfort Plus aufgewertet.

Schäden bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen

Wenn Sie ein Dienstfahrzeug nutzen und einen Schaden verursachen, kann Ihr Dienstherr Schadensersatz fordern. Doch keine Sorge, auch solche Regressansprüche sind bei der Debeka mitversichert – bis zu 50.000 Euro je Schadensfall und jetzt auch für Luft- und Wasserfahrzeuge (z. B. Wasserschutzpolizei oder Hubschrauberstaffel).

Schutz bei Verlust von staatlichem Eigentum für Uniformierte

Als Uniformierter sind Sie persönlich für Ihre Ausrüstungsgegenstände verantwortlich. Verlieren Sie Teile Ihrer Ausrüstung, haften Sie für den entstandenen Schaden. Wir übernehmen in diesen Fällen den Schadensersatz bis zu 5.000 Euro, auch für privat beschaffte Ausrüstungsgegenstände.

Passiver Rechtsschutz inklusive

Wir prüfen* stets, ob Schadensersatzforderungen gegen Sie begründet sind – und wehren sie, wenn nötig, für Sie ab. Sie profitieren davon: Denn wird ein Fehler Ihrerseits festgestellt, hat das oft auch negative Auswirkungen auf Ihre Laufbahn.

 

* Prüfung:

 

Man spricht hier von einem passiven Rechtsschutz – weil wir unbegründete Forderungen für Sie abwehren.

Überzeugen Sie sich doch direkt selbst von unserem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis!

Einfach erklärt in ­Social Media #wissenswert
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4 von 5 Deutschen besitzen eine private Haftpflichtversicherung. Aber was macht so eine...
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Nicht jeder Schaden ist auch durch jede Haftpflichtversicherung abgedeckt. Es gibt...
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Auszeichnungen

  • SZ-Institut: Sehr attraktive Versicherungsprodukte Recht Haftpflicht
  • Assekurata-Auszeichnung für Schaden- und Unfallversicherung  "Exzellent"
  • Testsiegel Focus Money für Exzellente Kundenberatung

Füreinander da sein bedeutet für uns …

… gemeinsam Verantwortung übernehmen: Sie für die Allgemeinheit und wir für Sie.

Sie engagieren sich und übernehmen Verantwortung. Für uns, für die Gesellschaft. Damit für Sie und Ihre Lieben aus einer Unachtsamkeit im Amt keine finanzielle Katastrophe wird, halten wir Ihnen bei Ihrer Arbeit den Rücken frei. Und im Fall des Falles kommen wir für Personen- und Sachschäden auf.

Beispiele

Wann die Amtshaftpflicht­versicherung der Debeka für Sie da ist

Aufsichtspflicht & Schüler verletzt

In der großen Pause kommt es zu einer Rangelei, bei der ein Schüler verletzt wird. Ihnen als Lehrer wird vorgeworfen, Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen zu sein. Aber keine Sorge: Die Debeka bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse.

Schlüssel weg: Schließanlage neu

Sie verlieren Ihren Schlüssel zum Dienstgebäude und es stellt sich heraus: Die komplette Schließanlage muss ausgewechselt werden. Das wird teuer. Doch nicht für Sie: Denn die Debeka übernimmt die Kosten.

Wer anderen eine Grube gräbt...

Eine defekte Abwasserleitung verwandelt eine viel befahrene Kreuzung in einen übelriechenden Tümpel. Mit Hochdruck arbeitet Ihr Team der städtischen Feuerwehr daran. Müde gehen Sie nach getaner Arbeit nach Hause... mit dem diffusen Gefühl, etwas Wichtiges vergessen zu haben.

 

Und tatsächlich: Sie haben die Baugrube nicht abgesichert und ein Fußgänger muss nach dem Sturz in das Loch medizinisch versorgt werden. Sie bedauern das sehr und entschuldigen sich bei dem Verletzten – und die Debeka springt ein, falls es zu Schadensersatzforderungen kommt.

Poller übersehen, Dienstwagen beschädigt

Sie und Ihre Kollegin starten am frühen Morgen mit Ihrem Dienstfahrzeug zum ersten Einsatz. Nachdem die Sache geklärt ist, sind Sie beim Ausparken in Gedanken schon beim nächsten Fall – da ist es auch schon passiert: Sie nehmen einen Poller mit, das rechte Vorderlicht ist hinüber. Die Debeka lässt Sie natürlich nicht im Dunkeln stehen und regelt die Regressansprüche Ihres Dienstherrn.

Akte verlegt, Ansprüche verjährt

Eine falsch abgelegte Akte sorgt dafür, dass Sie Ansprüche Ihrer Behörde gegenüber einem Unternehmen nicht fristgerecht geltend machen – die Forderung nach Schadensersatz für die Ausfälle steht im Raum. Mit der zusätzlichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt die Debeka den Schadensersatz.

Haben Sie Fragen zu einem unserer Beispiele oder zu einer anderen Situation? Wir beraten Sie gerne.

Warum Sie sich ohne Amtshaftpflicht­versicherung nicht ganz sicher sein können

Ich halte mich an alle Dienstanweisungen und arbeite stets sorgfältig. Was soll passieren?

Fehler können jedem unterlaufen – und sie führen schnell zu einem folgenschweren Schaden. Zudem können auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie formuliert werden. Diese wehrt eine Amtshaftpflichtversicherung für Sie ab. Mit anderen Worten: Sie haben es nicht immer selbst in der Hand. Und dann ist es gut, die passende Versicherung zu haben.

Ich bin Angestellter im ÖD, aber in keiner verantwortlichen Position. Wozu eine Amtshaftpflicht?

Auch wenn Sie nicht in einer verantwortlichen Position sind, können Unachtsamkeiten große Konsequenzen haben. Auch für Sie persönlich. Für die Folgen können Sie haftbar gemacht werden.

Fragen Sie sich, in welchem Umfang Sie sich absichern sollten?

Julian Hoffmann und seine Kollegen erläutern Ihnen gerne alle Einzelheiten des Tarifs.

Wie Sie Ihren Versicherungsschutz bei uns erweitern können

Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung

Viele Schäden im Bereich der öffentlichen Verwaltung sind reine Vermögensschäden, die sich nicht aus Personen- oder Sachschäden herleiten. Die Vermögensschadenhaftpflichversicherung deckt solche Schäden bis zu der von Ihnen gewählten Deckungssumme zwischen 50.000 und 1.000.000 Euro.

Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können

Persönliche Beratung und Betreuung an bundesweit über 4.500 Standorten

Innovationsklausel: Zukünftige beitragsneutrale Verbesserungen des Tarifs gelten automatisch auch für Ihren Vertrag

24h-Schadensservice unter Telefon 0800 8 88008222 (kostenfrei aus allen Netzen)

Besondere Konditionen für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in vielen Tarifen

Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer Amtshaftpflicht­versicherung bei der Debeka kommen

Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!

FAQ

Was Sie rund um unsere Amtshaftpflicht­versicherung sonst noch interessieren könnte

Was ist ein „reiner Vermögensschaden“?

Kurz: Ein Schaden, der sich als reine Zahl auf dem Bankkonto zeigt – also ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden. Ein Beispiel: Ein Finanzbeamter setzt die Körperschaftssteuer für einen Betrieb um 15.000 Euro zu niedrig fest. Als die interne Revision den Fehler feststellt, ist der Steuerbescheid schon rechtskräftig geworden, und der Betrag kann nicht mehr nachgefordert werden. Für solche Fälle empfehlen wir Ihnen unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Weshalb ist es wichtig, dass wir unberechtigte Schadensersatzansprüche abwehren?

Entsteht durch Ihr Handeln ein materieller Schaden, so übernimmt Ihre Amtshaftpflichtversicherung natürlich die Kosten. Allerdings prüfen wir Versicherer grundsätzlich zunächst, ob die Forderungen gegen Sie berechtigt sind – und wehren sie ab, wenn das nicht der Fall ist. Und das vor allem in Ihrem Interesse: Denn stellt sich heraus, dass Ihnen gar kein Fehler unterlaufen ist, dann ist das auch gut für Ihre berufliche Laufbahn. Insofern erfüllt die Amts-Haftpflichtversicherung eine Doppelfunktion: Schadensersatz und passiven Rechtsschutz.

Welche Berufsgruppen im öD können eine Amtshaftpflicht­versicherung abschließen?

Die Debeka versichert Angehörige des öffentlichen Dienstes. Also Beamte, Angestellte und Arbeiter von Bund, Ländern, Städten, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Nicht versicherbar sind Ärzte jedes Fachbereichs.

Sind in der Amtshaftpflicht­versicherung auch Regressansprüche des Dienstherrn gedeckt?

Ja, auch Regressansprüche werden von der Debeka übernommen.

Sind auch Haftpflichtansprüche öffentlich-rechtlichen Inhalts versichert?

Ja. Versichert sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche öffentlich-rechtlichen Inhalts. Das sind Schadensersatzforderungen, die der Dienstherr per Leistungsbescheid gegen den Bediensteten richtet.

Was versteht man unter der "passiven Rechtsschutzfunktion" der Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung hat im Wesentlichen zwei Aufgaben: 1. Die Regulierung berechtigter Schadensersatzansprüche 2. Die Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen.

 

Die zweite Leistungskomponente nennt man auch "passiven Rechtsschutz", weil die Versicherung hier ähnlich einer Rechtsschutzversicherung Ihre Kosten für die Abwehr eines Anspruchs trägt. In einer Rechtsschutzversicherung ist dagegen der "aktive Rechtsschutz", also die Durchsetzung Ihrer eigenen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Schädiger gedeckt.

 

Im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung hat die passive Rechtsschutzfunktion besondere Bedeutung. Wenn jemand wegen grobfahrlässiger Pflichtverletzung im Dienst auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, hat dies weit reichende Konsequenzen, die über den eigentlichen materiellen Schaden hinausgehen. Wenn ein gravierender Fehler in der Personalakte festgehalten ist und möglicherweise ein Disziplinarverfahren durchgeführt wurde, werden das berufliche Ansehen und die Laufbahnperspektiven des Betroffenen erheblich beeinträchtigt. Für den Versicherten ist es deshalb sehr wichtig, dass der Haftpflichtversicherer in seinem Interesse schon die Schadensersatzansprüche des Dienstherrn nach Möglichkeit abwehrt, damit auch die beschriebenen Folgewirkungen erst gar nicht eintreten.

 

Für welche Fälle braucht man die Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie bei der Ausübung Ihrer dienstlichen Tätigkeiten verursachen. Schadensfälle aus der Praxis finden Sie in unserer Beispielsammlung.
 

Nutzen Sie auch unser Beratungsangebot zur Ermittlung Ihres speziellen Haftpflichtrisikos in Ihrem Arbeitsgebiet.

Wer kann eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Debeka abschließen?

Wir versichern Angehörige des öffentlichen Dienstes. Aufnahmefähig sind somit Beamte, Angestellte und Arbeiter von Bund, Ländern, Städten, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Für wen ist die Berufshaftpflichtversicherung nicht geeignet?

Kein Versicherungsschutz kann Vorständen und leitenden Angestellten privatrechtlicher Unternehmen (GmbH, AG) geboten werden, auch dann nicht, wenn sie von öffentlichen Stellen betrieben werden oder öffentliche Aufgaben übernehmen. Für die Organe von juristischen Personen des Privatrechts ist eine D&O-Versicherung zu empfehlen.
 

Für Sparkassenangestellte ist unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht geeignet. Insbesondere sind Schäden aus Kassenführung und Vermittlung von Grundstücks- und Geldgeschäften sowie aus bankmäßigem Betrieb ausgeschlossen.

Welche Schäden sind über die Amtshaftpflichtversicherung und welche über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gedeckt?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) bietet dem Angehörigen des öffentlichen Dienstes Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines Vermögensschadens, den er bei seiner dienstlichen Tätigkeit verursacht, in Anspruch genommen wird. Die VSH deckt zusammen mit der Amtshaftpflichtversicherung, die auf Personen- und Sachschäden zugeschnitten ist, die beruflichen Haftungsrisiken des Beamten oder Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst ab.

 

Folgendes Schaubild soll das Zusammenspiel unserer Haftpflichttarife für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst verdeutlichen:

 

Haftpflichtrisiken im privaten Bereich = Privathaftpflichtversicherung
Berufliche Haftpflichtrisiken wegen Personen- und Sachschäden = Amtshaftpflichtversicherung
Berufliche Haftpflichtrisiken wegen Vermögensschäden = Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung

 

Die Kombination von Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

Sind in der Berufshaftpflichtversicherung auch Regressansprüche des Dienstherrn gedeckt?

Folgende Haftungskonstellationen können wegen dienstlich verursachter Schäden eintreten:

 

  1. Direktansprüche eines geschädigten Dritten (Privatpersonen oder Unternehmen)
  2. Regressansprüche Ihres Dienstherrn wegen zuvor an Dritte erbrachten Schadensersatzleistungen
  3. Schadensersatzansprüche wegen Eigenschäden Ihres Dienstherrn

Für alle genannten Anspruchsrichtungen besteht Versicherungsschutz in der Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Sind auch Haftpflichtansprüche öffentlich-rechtlichen Inhalts versichert?

Ja. Solche Ansprüche sind ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Allgemeine Fragen zur Haftpflichtversicherung

Welchen Versicherungsschutz bietet die Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Sie auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, setzen wir uns mit den Forderungen des Geschädigten auseinander. Zunächst prüfen wir, ob die Ansprüche, die gegen Sie erhoben werden, rechtlich begründet sind. Wenn dem Geschädigten eine Entschädigung zusteht, zahlen wir den zur Wiedergutmachung erforderlichen Betrag aus. Werden Sie zu Unrecht auf Schadensersatz in Anspruch genommen, übernehmen wir für Sie die Abwehr dieser Forderungen.

Welche Haftpflichtrisiken kann ich versichern?

Sie können Ihren Versicherungsschutz aus folgenden Tarifen zusammenstellen:

  • Privathaftpflichtversicherung für die Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens
  • Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den öffentlichen Dienst
  • Tierhalterhaftpflicht für Hunde- und Pferdehalter
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Häuser, Grundstücke und Wohnungen
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für Öltankinhaber
  • Wassersporthaftpflichtversicherung für Segel- und Motorboote
  • Jagdhaftpflichtversicherung
In welcher Höhe leistet die Haftpflichtversicherung?

Wenn feststeht, dass Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind, bezahlen wir an den Geschädigten einen Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens (zum Beispiel: Zeitwert eines beschädigten Gegenstandes, Behandlungskosten und Schmerzensgeld bei Personenschäden). Hat der Geschädigte den Schaden selbst mitverschuldet, muss er einen Teil des Schadens selbst tragen.

 

Wir leisten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs steht maximal das Doppelte der Deckungssumme zur Verfügung.

Wann beginnt mein Haftpflichtversicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern Sie den ersten Beitrag unverzüglich gezahlt haben. Am einfachsten ist es, wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Dann gilt nämlich der erste Beitrag zu dem Zeitpunkt als gezahlt, zudem Ihr Lastschriftmandat bei uns eingeht. Vorausgesetzt, dass wir den Beitrag ohne Rückbelastung von Ihrem Konto abbuchen können.

 

Eine rückwirkende Versicherung vor Antragseingang bei der Debeka ist nicht möglich.

Was muss ich im Schadensfall beachten?

Melden Sie uns bitte jeden Schaden unverzüglich. Dies können Sie bequem online über unseren Online-Schadensservice erledigen.

 

Weshalb gibt es Beitragsanpassungen bei gleich bleibendem Versicherungsumfang?

In der Haftpflichtversicherung richtet sich die Höhe unserer Leistung nicht nach festen Auszahlungssummen, sondern nach den Schadensersatzforderungen des Geschädigten. Die Höhe der Ansprüche ist von der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung abhängig. So führen zum Beispiel steigende Stundensätze in Reparaturwerkstätten zu höheren Schadensaufwendungen. Ein unabhängiger Treuhänder prüft jedes Jahr zum 1. Juli, wie sich die Kosten entwickelt haben und in welchem Umfang die Haftpflichtbeiträge zu erhöhen oder zu senken sind.

 

Ist auch grobe Fahrlässigkeit versichert?

Ja. Wenn Sie fahrlässig einen Schaden verursachen, besteht Versicherungsschutz. Der Grad der Fahrlässigkeit (einfach, mittel, grob) beeinflusst den Versicherungsschutz nicht. Ausgeschlossen sind nur vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zur Amtshaftpflichtversicherung, können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.

Sie haben noch eine andere Frage?

Dann stellen Sie sie uns am besten gleich – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.