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Kfz-Versicherung

Komplettschutz für Ihr Fahrzeug

Was macht eigentlich eine Kfz-Versicherung?

Mobilität bedeutet Freiheit: Das eigene Auto ist deshalb für viele unverzichtbar. Trotz aller Vor- und Rücksicht passieren im Straßenverkehr aber immer wieder Unfälle – ob selbst verursacht oder nicht.

 

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist daher für alle Autobesitzer gesetzliche Pflicht. Sie leistet, wenn andere Personen oder andere Sachen geschädigt werden. Wer auch das eigene Fahrzeug absichern möchte, ergänzt seinen Versicherungsschutz am besten um eine Teil- oder Vollkasko.

Bereits ab 5,82 Euro/Monat*

*Versicherungsbeispiel:
PKW, VW Golf VIII mit 131 PS, Fahrzeughalter wohnt in Münster, Erstzulassung bei Versicherungsbeginn auf den Versicherungsnehmer, SF-Klasse 50 (15 % Beitragssatz), Haftpflicht: 100 Mio. Euro Pauschaldeckung (bei Personenschäden höchstens 15 Mio. EUR je geschädigte Person)

Warum eine Kfz-Versicherung wirklich wichtig ist

 „Ist doch nur ‘ne Beule“? Von wegen! Auch kleinere Blechschäden verursachen oft hohe Kosten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor sämtlichen Schadensersatzforderungen.

 Vor allem, wenn Personen durch Sie verletzt werden, kann es richtig teuer werden: Bei schweren Verletzungen können sogar lebenslange Zahlungen auf Sie zukommen. Die übernimmt Ihre Kfz-Haftpflicht für Sie.

 Die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung spannt das Sicherheitsnetz auch um Ihr eigenes Kfz. Sie zahlt zum Beispiel, wenn Ihr Auto gestohlen wird, mit Wildtieren kollidiert und bei selbstverschuldeten Schäden am eigenen Wagen.

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Die wichtigsten Informationen rund um die Kfz-Versicherung – einfach und verständlich...
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Vorteile

Was die Kfz-Versicherung der Debeka auszeichnet

Unser Highlight

Hohe Deckungssummen bis zu 100 Millionen Euro

In unserer Kfz-Haftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Pauschaldeckung von 100 Millionen Euro versichert. Bei Personenschäden leisten wir bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person.

Mallorca-Police für Haftpflicht-Schutz im Ausland

Sie wollen im Urlaub ein Auto mieten? Im Ausland sind die Deckungssummen von Kfz-Haftpflichtversicherungen oft niedriger als in Deutschland. Seien Sie trotzdem unbesorgt: Mit der Debeka genießen Sie in Ihrem Mietwagen denselben Schutz wie zu Hause.

Mobilitätsgarantie bei Unfallreparaturen

In unseren deutschlandweit mehr als 1.400 DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten wird Ihnen schnell geholfen – und bei Bedarf ein Mietwagen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können Sie sich mit dem Autoschutzbrief über 20 weitere Leistungen sichern – mit Geltung „ab der eigenen Haustür“!

Kollision mit Tieren „aller Art“ versichert

Unser Teilkaskoschutz kommt standardmäßig für Zusammenstöße mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes auf. Der Tarif Comfort Plus erweitert diesen Schutz um Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art. Mitversichert sind außerdem Kurzschluss-, Glasbruch- und andere Schäden durch Tiere.

Schutz für Fahrer und Mitfahrer

Mit einem Kasko-Schutz sichern Sie Ihr eigenes Blech ab – aber was ist mit Ihnen und Ihren Mitfahrern? Damit auch alle Personen in Ihrem Fahrzeug nach einer Unfallverletzung gut abgesichert sind, können Sie Ihren Schutz bei uns individuell erweitern.

Beitragsnachlässe speziell für Debeka-Mitglieder

Die Debeka ist für alle da – und für Mitglieder, also Kunden, die bereits bei uns versichert sind, sogar mit besonderen Beitragsnachlässen. So sind Sie immer rundum abgesichert und erfreulich günstig unterwegs.

Prävention wird belohnt

Anpassungs- bzw. Präventivmaßnahmen (z. B. das Abstellen Ihres Fahrzeugs in einer Garage) schützen Sie vor dem Eintritt und den negativen Folgen von Naturgefahren. Profitieren Sie dabei von einer Reduzierung Ihrer Versicherungsprämie.

Allgefahrendeckung für Elektrofahrzeuge

Mit unserem integrierten Paket E-Mobilität ist auch Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug umfassend abgesichert – in den ersten 24 Monaten sogar mit Neupreisentschädigung.

Überzeugen Sie sich doch direkt selbst von unserem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis!

Auszeichnungen

  • Testsiegel Handelsblatt: Note "sehr gut" für die Kfz-Versicherung in 2024
  • Assekurata-Auszeichnung für Schaden- und Unfallversicherung  "Exzellent"
  • Testsiegel Focus Money für Exzellente Kundenberatung

Füreinander da sein bedeutet für uns, …

… dass Sie nach einem Unfall schnell wieder mobil sind.

Verkehrsunfälle passieren auch den besten Fahrern. Damit Sie danach schnell wieder in die Gänge kommen, helfen wir nicht nur mit zügiger Schadensregulierung, sondern auf Wunsch auch z. B. mit umfassendem Pannen-Service und Mietfahrzeug. So können Sie ganz fix wieder selbst zur Arbeit oder die Kinder zum Sport fahren.

Beispiele

Wann die Kfz-Versicherung der Debeka für Sie da ist

„Rechts vor links“ übersehen

Sie wähnen sich auf der Hauptstraße und verursachen einen Unfall, bei dem der Fahrer des anderen Fahrzeugs einen komplizierten Beckenbruch erleidet. Die Die Debeka zahlt sowohl die Sachschäden (Schäden am Kfz) als auch die Personenschäden – wie z. B. den Verdienstausfall des Fahrers samt Schmerzensgeld.

Riss in der Frontscheibe

Ein Steinschlag führt zu einem Riss in der Frontscheibe. Sie lassen diese einfach reparieren bzw. austauschen – und der Teilkaskoschutz Ihrer Autoversicherung übernimmt die Kosten.

Unachtsam ausgeparkt

Beim Ausparken rammen Sie einen Steinpoller. Das Heck Ihres Fahrzeugs hat eine Beule und die Kofferraumklappe schließt nicht mehr. Der Vollkaskoschutz Ihrer Kfz-Versicherung zahlt die Reparatur dieses selbstverschuldeten Schadens.

Schwein gehabt

Auf der Landstraße quert plötzlich ein Wildschwein die Fahrbahn. Sie können den Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Das Tier überlebt und flüchtet in den Wald. Motorhaube und Kotflügel Ihres Fahrzeugs sind aber demoliert. Die Kosten für Instandsetzung und Lackarbeiten trägt der Teilkaskoschutz.

Ölige Angelegenheit

Nach einen Unfall liegt Ihr Auto in der Böschung und das Motorenöl läuft aus. Dadurch wird das Erdreich verschmutzt und Ihnen drohen hohe Forderungen nach dem Umweltschadensgesetz. Gut, dass die Umweltschadensversicherung in allen Kfz-Tarifen inklusive ist und Sie genau vor solchen Ansprüchen schützt.

Haben Sie Fragen zu einem unserer Beispiele oder zu einer anderen Situation? Wir beraten Sie gerne.

Fragen Sie sich, ob Ihr Partner kostenlos mitversichert werden kann?

Julian Hoffmann und seine Kollegen sind für Sie da: mit hilfreichen Tipps und Tricks rund um die Themen Finanzen und Versicherungen. Schauen Sie doch mal rein!

Leistungen

Welche Leistungen Ihnen die Kfz-Versicherung für PKW der Debeka im Detail bietet

Leistungsbeschreibung (Auszug)
Leistungspaket 1
Comfort
Leistungspaket 2
Comfort Plus
Kfz-Haftpflicht

Deckungssumme (pauschal / Personenschaden)

100 Mio. Euro / 15 Mio. Euro

100 Mio. Euro / 15 Mio. Euro

Mallorca-Police

enthalten

enthalten

Erweiterte Eigenschadensdeckung auf Schäden, die durch den Gebrauch des versicherten PKW an Ihrem Eigentum (z.B. Garagentor, Hauswand) bis 100.000 Euro pro Jahr verursacht werden (Selbstbeteiligung 500 Euro)

nicht enthalten

enthalten

Rabattschutz (gilt auch für Vollkasko)

optional

optional

Auslandsschadenschutz

nicht enthalten

enthalten

Kaskoversicherung

Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust (Diebstahl) des Fahrzeugs nach Erstzulassung

6 Monate

24 Monate

bis max. 60.000 km Gesamtfahrleistung
Übernahme der Überführungskosten des anschließend bei uns versicherten Neufahrzeugs bis zu 500 Euro

Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen nach Erwerb des PKW

nicht enthalten

12 Monate

Neupreisentschädigung bei Entwendung eines Multifunktions- und Kombigeräts (z.B. Radio- und Navigationssysteme) nach Erwerb

nicht enthalten

24 Monate

Erweiterte Wildschadenklausel

auf Bär, Waschbär, Marderhund und Wolf

auf Tiere aller Art

Tierbiss an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten ...

enthalten

enthalten

... inklusive Folgeschäden

nicht enthalten

bis 10.000 Euro

Elementarschäden aufgrund Erdrutschen, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch.

nicht enthalten

enthalten

Verzicht auf Abzüge "Neu für Alt" *

nicht enthalten

enthalten

 

(gilt nicht für den Akkumulator bei Elektro-/Hybridfahrzeugen)

Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen

enthalten

enthalten

GAP-Deckung (Ergänzung für geleaste PKW)

optional

optional

Mietwagenpauschale für Ersatzfahrzeug nach Fahrzeugdiebstahl

nicht enthalten

bis 500 Euro

Erweiterter Unfallbegriff: Aufspringende Motorhaube und Schäden durch geplatzte Reifen

nicht enthalten

enthalten

Nachlass für Unfallreparatur-Service

optional

optional

Weitere wichtige Absicherungen

Fahrerschutz

optional

optional

Paket E-Mobiltät für PKW mit Elektro- und Hybridantrieb

enthalten

enthalten

Kfz-Unfallversicherung

optional

optional

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

optional

optional

* Den genauen Umfang und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wie Sie Ihren Kfz-Schutz bei uns erweitern können

Kostenloses Paket E-Mobilität für Ihren „Stromer“

Sie fahren ein Elektro- oder Hybridfahrzeug? Die Allgefahrendeckung umfasst Akkus von Elektro- oder Hybridfahrzeugen – inklusive Bedienfehlern und Überspannungsschäden durch Blitzschlag. In den ersten 24 Monaten sogar mit Neupreisentschädigung.

Besonderer Schutz für den Fahrer

Der Fahrerschutz kommt für Personenschäden bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall auf. Außerdem für Verdienstausfall, Haushaltshilfen, behindertengerechte Umbauten, Unterhaltszahlungen für Hinterbliebene sowie Schmerzensgeld bis maximal 200.000 Euro bei einem längeren Krankenhausaufenthalt.

Voll- und Teilkaskoschutz

Die Teilkasko – wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung von 150 Euro – ersetzt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, z. B. durch:

  • Brand
  • Kurzschluss
  • Diebstahl
  • Sturm
  •  Tiere

Die Vollkasko ergänzt diesen Schutz um selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus.

 

Außerdem springt unsere Vollkasko für Sie ein, wenn die Haftungsfrage unklar oder der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist. In der Vollkasko können Sie zwischen 1.000 Euro, 500 Euro, 300 Euro oder 150 Euro Selbstbeteiligung wählen.

 

GAP-Schutz für Leasing und kreditfinanzierte Fahrzeuge

Ergänzend zur Vollkaskoversicherung übernimmt die GAP-Versicherung bei Totalschaden oder Diebstahl die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der Restforderung aus dem Leasing- oder Kreditvertrag.

Autoschutzbrief für umfassenden Pannenschutz

Mit dem Autoschutzbrief sichern Sie sich weitere Vorteile wie z. B.:

  • Pannen- und Unfallhilfe
  • Abschleppen und Bergen
  • Mietwagen und Übernahme der Unterstellkosten des Kfz
  • Krankenrücktransport und Fahrzeugabholung bei Fahrerausfall
  • Kostenerstattung bei Reiseabbruch im Ausland
Kfz-Unfallversicherung schützt alle Insassen

Unabhängig von der Schuldfrage: Mit diesem Baustein sind alle Fahrzeuginsassen im Falle eines Unfalls abgesichert. Die Kfz-Unfallversicherung leistet bei Invalidität und Tod.

Rabattschutz-Option

Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, wirkt sich das nicht negativ auf Ihre Beiträge aus. Das heißt: Sie werden trotz Schadensfall nicht hochgestuft.

Spezialtarife

Welche Absicherung wir für besondere Ansprüche anbieten

Oldtimer-Versicherung

Mit unserer Kfz-Versicherung speziell für Oldtimer können Sie sich die passenden Leistungen für Ihr Liebhaberstück selbst zusammenstellen. Wir versichern Ihren „Alten“

 

  • als Youngtimer ab einem Fahrzeugalter von mindestens 20 Jahren oder
  • als Oldtimer ab einem Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren und das
  • natürlich immer zu besonders günstigen Konditionen.

Klingt gut? Unser Beratungs-Team beantwortet gerne alle Ihre Fragen zur Oldtimer-Versicherung.

Motorrad-Versicherung

Sich selbst schützen Sie unterwegs mit Helm und Schutzkleidung. Warum also nicht auch Ihren Geldbeutel mit einer Motorrad-Versicherung schützen?

Dank der Motorrad-Versicherung der Debeka sichern Sie Ihr Fahrzeug umfangreich gegen Schäden und vieles weitere ab. Auch bei Personenschäden und der Beschädigung von fremdem Eigentum leisten wir umfangreich. So können Sie sich sorgenfrei und sicher den Wind um die Nase wehen lassen und die Fahrt mit Ihrer Maschine genießen.

Vollkasko – Teilkasko – Schutzbrief

Bei uns sind Motorrad-Fans bestens aufgehoben. Egal ob Ducati, Harley oder Kawasaki – Zur Motorrad-Versicherung der Debeka gehört neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Als optimale Ergänzungen empfehlen wir Kfz-Schutzbrief, Ausland-Schadenschutz, Unfallschutz sowie Rechtsschutzversicherung.
 

Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können

Attraktive Angebote und ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis

24h-Schadensservice unter Telefon 0800 8 88008222 (kostenfrei aus allen Netzen)

Zügige Kostenerstattung im Schadensfall

Besondere Konditionen für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in vielen Tarifen

Persönliche Beratung und Betreuung an bundesweit über 4.500 Standorten

WIE SIE SCHNELL UND EINFACH ZU IHRER Kfz-Versicherung BEI DER DEBEKA KOMMEN

Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!

Was Sie rund um unsere Kfz-Versicherung sonst noch interessieren könnte

Worin unterscheiden sich Teilkasko- und Vollkaskoversicherung?

Die Vollkasko leistet auch für selbstverschuldete Schäden und bei Vandalismus an Ihrem eigenen Kfz. Dieser Schutz empfiehlt sich vor allem für Neufahrzeuge. Die Teilkasko zahlt Schäden an Ihrem Fahrzeug durch äußere Einflüsse wie z. B.:

  • Hagel
  • Tierbiss
  • Brand
  • Glasbruch
  • Diebstahl
Kann ich den Beitrag für meine Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen?

Ja, und zwar den Anteil für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Ebenso die Beiträge für eine etwaige Insassenunfallversicherung. Selbstständige können auch den Kaskoanteil unter Werbekosten bzw. Betriebsausgaben angeben.

Sind auch Oldtimer versicherbar?

Natürlich. Die Debeka bietet einen speziellen Leistungsumfang für Ihren Old- oder Youngtimer. Und zwar schon in der Teilkasko einschließlich:

  • Vorsorgeversicherung
  • besonderem Transportschutz
  • Regulierung von mutwilligen Beschädigungen durch Dritte
Was bedeutet Rabattschutz bei einer Autoversicherung?

Der Rabattschutz bewahrt Sie vor hohen Folgebeiträgen. So bleiben Sie auch bei einem selbstverschuldeten Unfall in Ihrer aktuellen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) – auch im Folgejahr.

Ist ein Unfallreparatur-Service sinnvoll?

Ja. Zum einem reduziert ein Unfallreparatur-Service (Werkstattbindung) meist Ihren jährlichen Versicherungsbeitrag. Zum anderen können Sie sicher sein, dass Ihr Auto fachmännisch repariert wird. Die Debeka bietet Ihnen dafür ein Netzwerk von über 1.400 DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten – einschließlich Mobilitätsgarantie bei Unfallreparaturen.


Für geleaste Fahrzeuge und Fahrzeuge des Herstellers „Tesla“ bieten wir keinen Unfallreparatur-Service (Werkstattbindung) an.

Welchen Versicherungsschutz bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet für von Ihnen und mitversicherten Personen verursachte Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen liegen bei Personenschäden bei 7,5 Mio. Euro, bei Sachschäden bei 1,3 Mio. Euro und bei Vermögensschäden bei 50.000 Euro.

Welche Deckungssumme gilt bei der "100 Mio. Euro Pauschaldeckung" für Personenschäden?

Für Personenschäden gilt bei PKW eine Deckungssumme von höchstens 15 Mio. Euro je geschädigte Person. 

Welche Selbstbeteiligungen sind in der Kaskoversicherung möglich?

In der Teilkasko beträgt die Selbstbeteiligung 0 Euro oder 150 Euro und in der Vollkasko 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro.

Beinhaltet die Vollkasko die Teilkasko?

Ja, bei Abschluss einer Vollkasko ist die Teilkasko mit enthalten.

 

Gibt es in der Teilkasko SF-Klassen?

Nein, SF-Klassen gibt es lediglich in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Neuanmeldung?

Für eine Neuanmeldung benötigen Sie:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sofern das Kfz noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • TÜV-Bescheinigung
  • Bescheinigung über die bestandene Abgasuntersuchung (AU)
  • Personalausweis des Fahrzeughalters
  • bei Dritten (z. B. Anmeldung durch Autohändler) eine Vollmacht
  • bei minderjährigen Personen eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Abbuchungsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für die Kfz-Steuer
Zu welchem Zeitpunkt wird eine Rückstufung der SF-Klasse im Schadensfall vorgenommen?

Die Rückstufung erfolgt zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres.

Was ist eine GAP-Versicherung?

Die GAP-Versicherung (GAP = Guaranteed Asset Protection) übernimmt bei einem geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeug im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der sich aus dem Leasing- oder Kreditvertrag ergebenden Restforderung. Die GAP-Versicherung können Sie zusätzlich zur Vollkasko abschließen.

Was bedeutet Fahrerschutz?

Mit dem Fahrerschutz ist der Fahrer bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall gegen die finanziellen Folgen von Personenschäden abgesichert. Zu den versicherten Leistungen gehören Verdienstausfall, Kosten für eine Haushaltshilfe, Kosten für behindertengerechte Umbauten, Unterhaltszahlungen für Hinterbliebene sowie Schmerzensgeld bis maximal 200.000 Euro. Die Zahlung eines Schmerzensgeldes setzt einen Krankenhausaufenthalt von mindestens fünf Tagen voraus. Für die übrigen Leistungsarten gilt die in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarte Höchstentschädigung von 15 Mio. Euro.

Muss der Erstwagen auch bei der Debeka versichert sein, um gegebenenfalls in den Genuss der verbesserten Zweitwagenregelung (Einstufung in die SF-Klasse 4) für einen PKW zu kommen?

Ja, unter anderem muss der Erstwagen mindestens in die SF-Klasse 4 eingestuft sein.

Wie werden "Fahranfänger" eingestuft?

„Zweitwagenregelung“

Wir stufen den Vertrag für einen PKW in die "verbesserte Zweitwagenregelung" mit der SF-Klasse 4 ein, wenn der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers bereits ein Fahrzeug bei der Debeka versichert hat, das mindestens in die SF-Klasse 4 eingestuft ist. Für das zu versichernde Fahrzeug darf kein Vorvertrag bestanden haben, der aufgrund eines Schadens schlechter als in die SF-Klasse 4 einzustufen ist. Den Zweitwagen dürfen zudem nur Personen fahren, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Falls eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist, wird der PKW in die SF-Klasse 1/2 eingestuft.

 

Sonderregelung "Junge Beamte & Soldaten"
Wir stufen den Vertrag für einen PKW in die SF-Klasse 4 ein, wenn der Versicherungsnehmer Beamter/ Beamtin (auch auf Probe oder Widerruf), Anwärter/in oder Berufs-/Zeitsoldat/in ist und bei Versicherungsbeginn jünger als 39 Jahre alt ist. Es darf jedoch keine Vorversicherung bestanden haben, die aufgrund eines Schadens schlechter als SF 4 eingestuft ist oder einzustufen ist.

 

Sonderregelung für Jugendliche
Ein Elternteil hat bereits ein Fahrzeug versichert, das in einer SF-Klasse eingestuft ist. Der Versicherungsnehmer ist jünger als 25 Jahre alt, unverheiratet und befindet sich in einer Ausbildung bzw. ist Schüler.

 

Führerscheinregelung
Der Versicherungsnehmer ist seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedsstaat der EU ausgestellt wurde.

 

Bei der „Sonderregelung für Jugendliche“ und der „Führerscheinregelung“ wird der Vertrag für einen PKW in die SF-Klasse ½ eingestuft.

 

Was bedeutet Auslandsschadenschutz?

Der Auslandsschadenschutz hilft Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland. Wir ersetzen Ihren Schaden so, als ob der ausländische Unfallgegner auch bei uns Kfz-haftpflichtversichert wäre.

Kann ich während des laufenden Kalenderjahres meine Versicherungsgesellschaft wechseln?

Nein, das ist nur bei einem Fahrzeugwechsel möglich.

Wann muss ich meinen bestehenden Versicherungsvertrag kündigen, um zur Debeka wechseln zu können?

Die meisten Verträge können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.

Einige Versicherer haben Verträge mit einem unterjährigen Ablauf. Diese können Sie ebenfalls in der Regel mit einer Frist von einem Monat zum dem fälligen Termin kündigen.

Wofür benötige ich eine Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (Grüne Karte)?

Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (Grüne Karte) bescheinigt im Ausland den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Gastlands. Obwohl sie in vielen Ländern nicht mehr zwingend erforderlich ist, kann sie trotzdem ein hilfreicher Reisebegleiter sein.

Was bedeutet Winterreifenpflicht?

Bei winterlichen Wetterverhältnissen (Glatteis, Schneematsch, Schnee-, Eis- oder Reifglätte) sind Reifen, die mit einem Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) Pflicht. Diese Reifen haben ein Profil, das bei winterlichen Straßenverhältnissen, den nötigen Griff gewährleisten.

 

Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss ein Bußgeld zahlen. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung werden darüber hinaus Punkte in Flensburg fällig.

 

In der Kaskoversicherung kann der Versicherer teilweise oder ganz die Zahlung verweigern (nicht Debeka), wenn die falsche Bereifung Ursache des Unfalls waren. In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann es zu einer Teilschuld kommen.

 

Unser Tipp für alle Autofahrer lautet daher:
Wer sicher im Winter bei Schnee und Glätte auf den Straßen unterwegs sein will, der sollte unbedingt Winterreifen benutzen.

Versichert die Debeka auch gewerblich genutzte Fahrzeuge?

Ja. Fordern Sie Ihren persönlichen Versicherungsvorschlag an.

 

Was ist nicht versichert?

Was ist nicht versichert? Das hängt vom vereinbarten Versicherungsschutz ab. Nicht versichert sind z. B.:

  • in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug
  • in der Teilkasko: Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfälle oder Vandalismus
  • in der Vollkasko: Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß
  • beim Autoschutzbrief die über die Pannenhilfe hinausgehenden Fahrzeugreparaturen
  • in der Fahrerschutzversicherung: Ihre Ansprüche, wenn der Sicherheitsgurt nicht angelegt ist und dadurch ein höherer Schaden entstünde
  • beim Paket E-Mobilität: Schäden durch Verschleiß, Konstruktions- oder Materialfehler sowie chemische Reaktionen
  • in der Kfz-Umweltschadensversicherung: Ansprüche, die unabhängig vom Umweltschadensgesetz gegen Sie geltend gemacht werden können

Außerdem nicht versichert sind Schäden,

  • die vorsätzlich herbeigeführt wurden,
  • bei der Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen oder
  • Schäden an der Ladung.
Wo bin ich versichert?

Versicherungsschutz haben Sie innerhalb der geographischen Grenzen Europas. Außerdem im Geltungsbereich der Europäischen Union.

 

Haben Sie eine internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr erhalten? Dann gilt Ihr Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz auch in den nichteuropäischen Ländern, die dort aufgezählt und nicht durchgestrichen sind.
 

Wie erfülle ich meine Pflichten als Versicherungsnehmer?
  • Sie beantworten alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig.
  • Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
  • Sie informieren uns unverzüglich über alle Änderungen, die sich auf den Beitrag auswirken.
  • Sie melden uns innerhalb einer Woche jeden Schadensfall, der zu Versicherungsleistungen führen kann.
  • Sie wenden Schäden so weit wie möglich ab bzw. mindern sie.
  • Mit wahrheitsgemäßen Angaben unterstützen Sie uns bei der Schadensregulierung.
Wann und wie zahle ich meine Beiträge?
  • Sie zahlen den Beitrag wie vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.
  • Falls nicht anders vereinbart, zahlen Sie den ersten Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins – nicht aber vor dem angegebenen Versicherungsbeginn.
  • Wann die folgenden Beiträge fällig sind, steht im Versicherungsschein.
  • Sie können die Beiträge überweisen oder von Ihrem Konto abbuchen lassen.
  • Wichtig ist, dass Sie alle Beiträge pünktlich zahlen. Andernfalls können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
  • Bei Onlineanträgen ziehen wir die Beiträge per Lastschrift ein.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
  • Sie haben den Erstbeitrag pünktlich gezahlt? Dann beginnt und endet der Versicherungsschutz wie im Versicherungsschein angegeben.
  • Ein vorläufiger Versicherungsschutz wird zum endgültig, sobald Sie den ersten Beitrag gezahlt haben.
  • Der Versicherungsschutz gilt für die zunächst festgelegte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart und weder Sie noch wir kündigen den Vertrag? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Wer kann den Vertrag wann kündigen?

Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (spätestens einen Monat vorher).

In besonderen Fällen (z. B. nach einem Schaden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.

Kann ich den Vertrag widerrufen?
  • Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.
  • Ausführliche Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.

Sie haben noch eine andere Frage?

Dann stellen Sie sie uns am besten gleich – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.