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Private Krankenversicherung ­für Beamtenanwärter

Die Alternative zur Gesetzlichen

Was macht eigentlich eine private Krankenversicherung für Beamtenanwärter?

Gesundheit bedeutet Lebensqualität, das merkt man schon bei einer leichten Grippe oder Zahnschmerzen. Und auch, wenn Sie auf sich und Ihre Gesundheit Acht geben, können Sie Krankheiten oder Unfälle nie ganz ausschließen. Glücklicherweise kann die Medizin fast immer helfen – doch medizinische Versorgung kostet Geld.

Bereits als Beamtenanwärter haben Sie in der Regel Anspruch auf Beihilfe. Sie und bestimmte Familienangehörige erhalten also im Krankheitsfall von Ihrem Dienstherrn Zuschüsse zu Ihren Gesundheitsausgaben. Eine private Krankenversicherung ergänzt diese Beihilfe in der Regel auf 100 % der anfallenden Kosten.

Schon gewusst? Die Aufnahme in die PKV ist garantiert.
Die PKV garantiert allen Beamten zu Beginn ihrer Laufbahn eine Aufnahme - unabhängig von Vorerkrankungen und Gesundheitszustand. Einzige Voraussetzung: Der Antrag muss innerhalb eines halben Jahres nach der Verbeamtung gestellt werden.

Warum eine private Krankenversicherung für Beamtenanwärter sinnvoll ist

 Eine Krankenversicherung ist seit 2009 gesetzliche Pflicht – auch für Beamte bzw. Beamtenanwärter. Eine private Krankenversicherung bietet Ihnen die geforderte Absicherung.

 Als Beamtenanwärter erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn Beihilfe zu Ihren Gesundheitskosten. Mit einer privaten Krankenversicherung sichern Sie ganz einfach und kostengünstig den „Rest“ ab, der durch die Beihilfe nicht abgedeckt ist.

 Gesundheit ist teuer. Mit einer privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter erhalten Sie eine starke Gesundheitsversorgung zu günstigen Konditionen.

 Sie möchten eine Familie gründen oder in ein anderes Bundesland umziehen? Kein Problem: Wenn sich Ihr Beihilfeanspruch ändert, lässt sich Ihr privater Versicherungsschutz ganz einfach anpassen.

 Mit dem passenden Tarif in einer privaten Krankenversicherung plus Beihilfe können Sie sich auch Behandlungen gönnen, die Sie sonst womöglich komplett aus eigener Tasche zahlen müssten, z. B. Chefarztbehandlung oder Heilpraktiker. Ihr Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, die PKV den Rest.

 Das Leistungsversprechen der PKV: Der Versicherungsschutz, den wir vertraglich vereinbaren, steht Ihnen während der gesamten Laufzeit zu – anders als in der gesetzlichen Krankenkasse werden in der privaten Krankenversicherung keine Leistungen aus dem Vertrag herausgenommen.

 Möglicherweise sind auch Familienangehörige über Sie versichert – zum Beispiel Kinder oder Ehe- bzw. Lebenspartner. Auch deren Gesundheitskosten sichern Sie ab.

Vorteile

Was die private Krankenversicherung der Debeka auszeichnet

Unser Highlight

Bis zu 6 Monatsbeiträge Cash-Back jährlich

Nehmen Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen der privaten Krankenversicherung bei der Debeka in Anspruch – bleiben Sie also leistungsfrei – können wir Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 6 Monatsbeiträge zurückerstatten. Direkt aufs Konto.

 

Ein Beispiel: Tom R. ist Referendar und zahlt monatlich 75,72 Euro für seine private Krankenversicherung inkl. Zusatzoption1. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommt er im Folgejahr rund 282 Euro zurück – also 50 % des Jahresbeitrags!

 

 1Tarif B50A für 74,13 Euro und Tarif BCA für 1,59 Euro.

Maßgeschneiderter Krankenversicherungsschutz

Ihr Beihilfeanspruch variiert je nach Bundesland und Dienstherrn und kann sich auch künftig ändern. Die private Krankenversicherung der Debeka bietet Ihnen und Ihren Angehörigen daher Schutz in der immer genau richtigen Höhe.

Auf Schritt und Tritt abgesichert – auch auf Reisen

Im Ausland gilt der Schutz der heimischen Krankenversicherung oft nicht. Bei der Debeka schon: Denn wir leisten auf hohem Niveau und sogar weltweit.

Umfassender Schutz für Ihre Zähne

Behandlungen beim Zahnarzt können teuer werden – insbesondere, wenn Zahnersatz im Spiel ist. Die Debeka bietet Ihnen auch dafür den passenden Versicherungsschutz – und schont damit Ihren Geldbeutel.

Wahlleistungen im Krankenhaus

Die private Krankenversicherung der Debeka sichert Ihnen die freie Wahl des Krankenhauses und – je nach Tarif – auch Chefarzt-Behandlung und Unterbringung in einem Ein-/Zweibettzimmer (oder ersatzweise ein Krankenhaustagegeld).

Ein Plus an Leistungen

Natürlich übernimmt die private Krankenversicherung der Debeka auch (anteilig) die Kosten für z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Präventionskurse, Geburtsvorbereitung, Schwangerschaftsgymnastik oder Hebammen – und mit dem passenden Tarif auch z. B. Reiseimpfungen.

Beratung und Betreuung von Beamten-Spezialisten

Die Debeka wurde als Krankenversicherer für Beamte gegründet – und ist es bis heute geblieben. Wir verstehen die Rahmenbedingungen Ihres Dienstverhältnisses ebenso bis ins Detail wie Ihre speziellen Bedürfnisse als Anwärter. Für Sie bedeutet das: fach- und sachkundige Beratung sowie angemessener und maßgeschneiderter Schutz.

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen:proGesundheit

Mit unserem Service-Programm proGesundheit bieten wir Ihnen zusammen mit unseren Kooperationspartnern vielfältige Mehrwerte: von persönlichen Coachings über spezielle Therapieangebote bis zu Sonderkonditionen für Medikamente oder Brillen.

 

Bei Rückenschmerzen zum Beispiel unterstützt Sie unser Versorgungsprogramm MeinRücken dabei, die Ursachen für Ihre Beschwerden zu finden. Ihr persönlicher Schmerz-Coach berät Sie telefonisch und hilft, die passenden Maßnahmen zu ergreifen – auch mithilfe von Online-Trainings.

Smarter Service – mit Leistungs-App Debeka Gesundheit

Mit unserer Leistungs-App „Debeka Gesundheit“ verwalten Sie Ihre Rechnungen ganz einfach online und erhalten Ihre Leistungsmitteilung direkt in die App. So behalten Sie alles Wichtige stets bequem im Blick und im Griff.

Haben Sie noch Fragen zu unseren Vorteilen? Wir beraten Sie gerne!

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Was zeichnet uns aus und warum sind wir die richtige Versicherung an Ihrer Seite?...
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Auszeichnungen

  • Testsiegel map-report: Privaten Krankenversicherung für hervorragende Leistungen ausgezeichnet seit 2019
  • Assekurata-Testsiegel "Privater Krankenversicherer Exzellent"
  • Testsiegel Stiftung Warentest PKV für Beamte mit der Note sehr gut
  • Testsiegel Focus Money für Exzellente Kundenberatung
  • Testsiegel ntv Deutscher Fairness Preis 2024 für Private Krankenversicherer

Füreinander da sein bedeutet für uns …

… einer für alle und alles für einen: Sie.

Als zukünftiger Beamter verschreiben Sie sich in besonderer Weise den Bedürfnissen der Allgemeinheit. Als Spezialist für die Gesundheitsvorsorge von Beamten unterstützen wir Sie dabei mit einer maßgeschneiderten Absicherung – und das weltweit. Damit Sie den Anforderungen des Amts und allen Herausforderungen des Alltags auch weiterhin locker gewachsen sind.

Beispiele

Wann die private Krankenversicherung der Debeka für Sie da ist

Die eigene Mutter nicht erkannt

Sie begegnen beim Einkauf einer vermeintlich fremden Frau, die Sie ohne Umschweife herzlich in die Arme nimmt. Da wird Ihnen bewusst: Es wird dringend Zeit, etwas gegen Ihre Sehschwäche zu unternehmen. Die Debeka übernimmt die Kosten für eine neue Brille bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro.

Ein Bier und einen Zahnersatz

Sie wissen die kleinen Knabbereien zum Feierabendbier zu schätzen. Das letzte Schälchen Snacks erweist sich allerdings für einen Ihrer Eckzähne als harte Nuss: abgebrochen! Der Zahnarzt kann’s richten – doch die Kosten für die unsichtbare Reparatur in Naturfarbe sind keine Peanuts. Macht nichts: Wir zahlen.

Hoch hinausgewollt, tief gestürzt

Eigentlich wollen Sie nur Licht ins Dunkel Ihrer neuen Wohnung bringen. Der Weg die Leiter rauf dauert länger als runter: Ein kleiner Fehltritt und sie landen unsanft auf dem Dielenboden: Beinbruch – aber wenigstens kein finanzieller. Mit dem passenden Versicherungsschutz entscheiden Sie auch, in welchem Krankenhaus Sie sich von wem behandeln und auf die Beine bringen lassen. Wir schultern die Kosten. 

Vorbeugen ist besser als Husten

Masern, Diphtherie, Tetanus – oder eben Keuchhusten: Auch für Erwachsene empfehlen sich verschiedene Regel- bzw. Auffrischungsimpfungen. Zahlen müssen Sie für von der STIKO empfohlene Impfungen aber nichts, denn die Kosten dafür übernehmen selbstverständlich wir.

Der australische Patient

Begeistert lernen Sie bei einer Tour ins Outback Australiens Flora und Fauna kennen. Sogar etwas näher als Ihnen lieb ist: Ein wütendes Känguru stürmt auf Sie zu. Mit einem Sprint retten Sie sich auf einen Felsen – und nach Ihrer Fassung verlieren Sie den Halt. Die Kosten für die Behandlung Ihres angeknacksten Arms im Krankenhaus übernehmen wir – auch am anderen Ende der Welt.

Überzeugen Sie sich doch direkt selbst von unserem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis!

Welche Bedenken gegenüber der Privaten Krankenversicherung Sie bedenkenlos vergessen können

Die private Krankenversicherung ist doch sehr teuer, oder? Da gibt’s doch günstigere Alternativen.

Speziell für Sie als Anwärter – und später als Beamter – gilt: Die private Krankenversicherung ist eine echte und gute Alternative. Denn wir passen Ihren Versicherungsschutz optimal an Ihren Beihilfeanspruch an. Bei uns zahlen Sie also nur Beiträge für den „Rest-Schutz“, den Sie wirklich brauchen.

 

Natürlich erhöhen Zusatzoptionen Ihren Beitrag – aber diese „Extras“ können Sie individuell zusammenstellen und so auch die Kosten beeinflussen. Außerdem erhalten Sie bei uns auch ohne “Extras” bereits einen umfassenden Versicherungsschutz.

 

Für Sie heißt das unterm Strich: Sie bekommen für Ihr Geld bei der Debeka wirklich viel Leistung zu günstigen Preisen.

Ich fürchte, im Alter kann ich mir die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten.

Vorab: Für Beamtenanwärter gelten besondere Ausbildungstarife. Doch hat es natürlich Vorteile, auch danach als Beamter bei der Debeka zu bleiben.

Denn indem wir für Sie – im Marktvergleich sehr hohe – Alterungsrückstellungen bilden, sorgen wir dafür, dass Ihre Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben. Auch haben Sie die Möglichkeit, Ihren Tarif und damit die Beitragshöhe später bedarfsgerecht anzupassen.

Fragen Sie sich, welche Beitragsvorteile Sie sich als Anwärter bei uns sichern können?

Julian Hoffmann und seine Kollegen informieren Sie gerne, wie Sie Ihren Gesundheitsschutz besonders günstig gestalten und sich jedes Jahr eine Rückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen sichern können.

Wie Sie Ihren Krankenversicherungsschutz bei uns individuell erweitern können

Wahlleistungen (Tarif WL)

Erweitert den Umfang Ihrer privaten Krankenversicherung um zahlreiche Wahlleistungen im Krankenhaus, also „Upgrades“ wie Chefarztbehandlung oder Ein-/Zweibettzimmer. Verzichten Sie im Krankheitsfall auf Wahlleistungen, erhalten Sie alternativ ein Krankenhaustagegeld von bis zu 50 Euro täglich von uns.

Rundum-Schutz (Beihilfeergänzung Tarif BC)

Dieser Tarif bietet Ihnen neben den Leistungen des Tarifs BG (Zahnbehandlungen & Auslandsreiseschutz) zusätzlich unter anderem die Kostenerstattung für Schutzimpfungen aus Anlass von Auslandsreisen, die Unterbringung im Einbettzimmer, Privatklinik- und Kurbehandlungen, Brillen und Brillenreparaturen und vieles mehr.

 

Weiterer Pluspunkt (nur in Kombination mit unserem Tarif WL): Bei besonders schwierigen Behandlungen bzw. Operationen z. B. in einer Privatklinik, erstatten wir im Tarif BC auch Honorare über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – und zwar inklusive Beihilfeanteil. Denn die Beihilfe beteiligt sich nicht an diesen Mehraufwendungen.

Krankenhaustagegeld (Tarif KHT)

Dieser Tarif sichert Ihnen ein Krankenhaustagegeld bei stationärer Behandlung, auch bei der Geburt Ihres Kindes. Die Höhe des Tagegelds können Sie mit uns individuell vereinbaren – in Fünfer-Schritten zwischen 5 und 150 Euro pro Tag.

Zahnbehandlungen & Auslandsreiseschutz (Beihilfeergänzung Tarif BG)

Ergänzt Ihre Versicherung um verschiedene Labor- und Behandlungsleistungen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz einschließlich Implantaten. Außerdem bietet dieses Zusatzpaket einen umfangreichen Auslandsreise-Schutz – u. a. samt Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Zahnbehandlungen.

Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können

Attraktive Angebote und ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis

Zügige Kostenerstattung im Krankheitsfall

Besondere Konditionen für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in vielen Tarifen

Persönliche Beratung und Betreuung an bundesweit über 4.500 Standorten

Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer privaten Krankenversicherung bei der Debeka kommen

Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!

FAQ

Was Sie rund um unsere private Krankenversicherung sonst noch interessieren könnte

Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?

Normalerweise beginnt Ihr Versicherungsschutz am nächsten Monatsersten. Schließen Sie Ihre Versicherung bis zum 15. eines Monats ab, können Sie auf Wunsch auch den Ersten des laufenden Monats als Versicherungsbeginn wählen.

Gilt mein Versicherungsschutz sofort ohne Einschränkungen?

In der privaten Krankenversicherung gelten sogenannte Wartezeiten. Das heißt, auf viele Leistungen haben Sie erst nach einem gewissen Zeitraum Anspruch. Diese Wartezeiten werden immer vom Versicherungsbeginn ausgehend berechnet.

Bei uns gibt es zum einen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Zum anderen gibt es eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Diese gilt zum Beispiel für Zahnbehandlungen bzw. -ersatz, kieferorthopädische Behandlungen, Psychotherapie sowie Entbindung.


Wenn Sie aus einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu uns wechseln oder ein ärztliches Zeugnis vorlegen, können diese Wartezeiten ganz oder teilweise wegfallen. Wir beraten Sie gerne dazu.

Bin ich bei Ihnen automatisch auch pflegeversichert?

Nein, denn die Pflegeversicherung ist – genauso wie im gesetzlichen Kassensystem – eine eigenständige Versicherung. Damit Sie Ihrer Versicherungspflicht nachkommen können, legen wir Ihnen unsere private Pflegeversicherung ans Herz.

Bleibe ich ausreichend versichert, wenn mein Dienstherr die Beihilfe anpasst?

Als Anwärter bleiben Sie für gewöhnlich langfristig bei einem Dienstherrn und an dessen Bedingungen zur Beihilfe gebunden. Dennoch kann sich Ihr persönlicher Anspruch auf Beihilfe natürlich ändern, beispielsweise durch die Geburt eines Kindes oder wenn Sie die Dienststelle wechseln.

In solchen Fällen können Sie Ihren Versicherungsschutz in der Regel ganz einfach anpassen – selbstverständlich ohne erneute Risikoprüfung oder Wartezeiten. Voraussetzung ist, dass Sie die Änderung Ihres Beihilfeanspruchs innerhalb von 6 Monaten bei uns anmelden.

Wie funktioniert das genau mit den Beitragsrückerstattungen bei Ihnen?

Wenn Sie ein ganzes Versicherungsjahr gesund bleiben oder kleine Rechnungen aus eigener Tasche begleichen, spart uns das Geld (klar), aber auch Aufwand in der Verwaltung. Diese Ersparnis geben wir in Form des sogenannten Cash-Backs im nächsten Jahr an Sie weiter. Und das im Marktvergleich übrigens seit Jahrzehnten in überdurchschnittlicher Höhe: Für Beamte in Ausbildungsverhältnissen bis zu sechs Monatsbeiträge, für Beamte bis zu 2 Monatsbeiträge pro Kalenderjahr.

 

Eine Beitragsrückerstattung können Sie für sich und für jede mitversicherte Person erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es bestand im gesamten Kalenderjahr eine Versicherung in einem Tarif, der eine Beitragsrückerstattung vorsieht.
  2. Wir haben im gesamten Kalenderjahr für die jeweilige Person keine Leistungen ausgezahlt.
  3. Sie haben alle Beiträge vollständig und spätestens bis zum 15. Januar des Folgejahres bezahlt.
  4. Ihre Versicherung bei uns bleibt mindestens bis zum 30. Juni des Folgejahres bestehen.

Cash-Back in den Tarifen BA, WLA BCA und BGA zahlen wir schon ab dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr. Waren Sie nicht ganzjährig versichert, erhalten Sie die Rückerstattung anteilig, wenn Sie erstmalig in einem Tarif beitragspflichtig waren, der Cash-Back vorsieht.

Eine Information über die Höhe Ihrer Beitragsrückerstattung erhalten Sie jeweils im August des Folgejahres und wir überweisen den Betrag automatisch im September auf Ihr Bankkonto.

Wer kann sich privat krankenversichern?

Eine private Krankenvollversicherung können abschließen

  • Selbstständige und Beamte unabhängig vom Einkommen,
  • Arbeitnehmer mit einem (Brutto-) Arbeitsentgelt von mehr als 6.450 Euro im Monat (77.400 Euro im Jahr 2026).

Studenten können sich von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Krankenkassen befreien lassen und in die Private Krankenversicherung wechseln.

 

Beamte erhalten vom Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Vorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt sie für den Berechtigten 50 % der Aufwendungen (70 % im Ruhestand), für Ehegatten 70 % und für Kinder 80 %. Die Debeka bietet auf die Beihilfe abgestimmte Tarife zu günstigen Beiträgen und ist der systemgerechte Versicherungsträger.

 

Angestellte und Arbeiter, deren Entgelt unter der oben genannten Grenze liegt, sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können ihren Schutz durch private Ergänzungsversicherungen verbessern.

 

Welchen Versicherungsbeginn kann ich wählen?

In der Regel ist der Versicherungsbeginn der nächste Monatserste. Bis zum 15. eines jeden Monats kann jedoch auch der zurückliegende Erste des laufenden Monats als Versicherungsbeginn gewählt werden.

 

Wechseln Sie von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu uns? Dann können wir Ihnen bis zu zwei Monate rückwirkend Versicherungsschutz anbieten.

Was sind Wartezeiten?

Wartezeiten sollen verhindern, dass die Versichertengemeinschaft schon gleich nach Vertragsbeginn mit Ausgaben belastet wird, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden oder kurz danach auftreten. Es gibt zum einen die allgemeine Wartezeit von drei Monaten und zum anderen die besondere Wartezeit bei Zahnbehandlung bzw. -ersatz, Psychotherapie, kieferorthopädischer Behandlung und Entbindung von acht Monaten. Für die Pflegezusatzversicherung beträgt die Wartezeit drei Jahre. Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Je nach gewähltem Versicherungsschutz fallen unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel unmittelbarer Übertritt aus der Gesetzlichen Krankenversicherung, aus einer Privaten Krankenversicherung oder die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die Wartezeiten für die Krankenversicherung ganz oder teilweise weg.

Was geschieht, wenn die Beihilfe sich ändert?

Unsere Tarife B und WL sehen eine Anpassung des Versicherungsschutzes an Ihre neue Beihilfesituation ohne erneute Risikoprüfung und ohne erneute Wartezeiten innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten vor. Die Beihilfe kann sich zum Beispiel ändern durch:

  • Eintritt in den Ruhestand,
  • Veränderung der Kinderzahl durch Geburt eines Kindes,
  • Entstehen, Wegfall oder Änderung eines eigenen Beihilfeanspruchs des Ehegatten,
  • Wechsel der Dienststelle.

 

Muss ich bei Arztrechnungen in Vorleistung treten?

In der Privaten Krankenversicherung bleibt es - im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung - bei der Abrechnung zwischen Patient und Arzt. Bei stationärer Behandlung rechnen wir - auf Wunsch der Versicherten - die Unterkunftskosten direkt mit dem Krankenhaus ab.

 

Wir erstatten auch unbezahlte Rechnungen. Wichtig ist, dass wir das Original der Rechnung erhalten. Alternativ können Sie bequem ein Foto der Originalrechnung mit unserer Leistungs-App „Debeka Gesundheit“ übermitteln. Die Höhe der Erstattungen hängt vom gewählten Tarif ab.

 

Besteht eine Krankheitskostenvollversicherung, so empfehlen wir Ihnen - bevor Sie Kosten zur Erstattung einreichen - immer zu prüfen, ob die Beitragsrückerstattung günstiger für Sie wäre.

Bin ich bei der Debeka auch im Ausland ausreichend versichert?

Wir bieten Ihnen nach fast allen Tarifen auch im Ausland optimalen Versicherungsschutz. Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir Ihren Vertrag prüfen und gegebenenfalls ergänzen können. In bestimmten Fällen (z. B. Auslandsstudium) kann eine besondere Bescheinigung erforderlich sein, die wir Ihnen auf Wunsch ausstellen.

 

Was ist zu tun, wenn ich im Ausland zum Arzt muss?

Bei "kleineren" Rechnungen treten Sie in Vorleistung; d. h. Sie begleichen die Rechnung direkt vor Ort. Die Originalrechnung mit Diagnose reichen Sie nach Ihrer Reise bei uns ein und bekommen dann die tarifliche Leistung. In besonderen Notfällen und bei "hohen Rechnungen", z. B. im Falle stationärer Krankenhausbehandlung, wenden Sie sich bitte an unsere 24-Stunden Notrufzentrale: +49 (0)2 61 4 98 - 99 01.

Was sind Alterungsrückstellungen?

Krankenversicherungsverträge sind auf Lebenszeit angelegt. Daher enthält bereits die Beitragskalkulation der Privaten Krankenversicherung Rückstellungen für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Dies sind die sogenannten Alterungsrückstellungen. Für Verträge, die nach dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden, ist gesetzlich eine "Mitgabe" von Alterungsrückstellungen in der substitutiven Krankenversicherung vorgeschrieben, allerdings etwas begrenzt: Es werden die Rückstellungen auf den Versicherungsschutz beim Mitbewerber "übertragen", wie sie für eine Umstellung in den Basistarif (auf Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung) erforderlich wären.

Was ist eine Anwartschaft?

Mit einer Anwartschaft "frieren" Sie Ihren derzeitigen Gesundheitszustand ein. So haben Sie die Möglichkeit (z. B. für Heilfürsorgeempfänger), bei einem späteren Anspruch auf Beihilfe oder als Arbeitnehmer bei Aussicht auf Versicherungsfreiheit diese Anwartschaft in eine Krankheitskostenvollversicherung nach den dann erforderlichen Tarifen ohne erneute Gesundheitsprüfung umzustellen.

Was ist der gesetzliche Zuschlag von 10 %?

Seit dem 1. Januar 2000 zahlen alle neu privat krankenvollversicherten Personen einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 % des Beitrags. Dieser ist spätestens mit Beginn des Kalenderjahres, das auf die Vollendung des 21. Lebensjahres des Versicherten folgt, zu erheben und endet in dem Kalenderjahr, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet.

 

Dieser gesetzlich vorgeschriebene Zuschlag wird für Sie in voller Höhe angelegt und nach Vollendung des 65. Lebensjahres zur vollen bzw. teilweisen Finanzierung von Beitragsanpassungen verwendet. Ansonsten zahlen Sie diesen 10 %-igen Zuschlag, um zusätzliche Rückstellungen für das Alter zu bilden.

Wie erfolgt die Beitragszahlung?

Die Krankenversicherungsbeiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten. Als privat krankenvollversicherter Angestellter erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber seinen Anteil zur Krankenversicherung mit Ihrem Gehalt ausgezahlt. Die Abbuchung des gesamten Beitrags erfolgt dann von Ihrem Konto.

Kann ich mich auch als Student privat krankenversichern?

Personen, die durch die Einschreibung als Student versicherungspflichtig werden, können sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn unmittelbar vor Aufnahme des Studiums eine Versicherungspflicht aus anderen Gründen bestand. In diesem Fall ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht als Student nur noch dann möglich, wenn eine Unterbrechung der Versicherungspflicht vor Aufnahme des Studiums vorlag. Der Antrag auf Befreiung kann formlos gestellt werden. Er muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. Eine erneute Befreiungsmöglichkeit zu Beginn des nächsten Semesters gibt es nicht.

Erhalte ich bei der Debeka eine Chipkarte?

Die Debeka gibt zurzeit keine Versicherten-/Chipkarte aus. Die Produktion einer eigenen Chipkarte stellten wir zurück, weil der Gesetzgeber schon im Jahr 2006 eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einführen wollte, an deren Entwicklung sich auch der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) beteiligte. Aktuell stellt das Foto des Versicherten auf der Vorderseite der eGK-Chipkarte die einzige Neuerung dar und soll vor Verwechslung und Missbrauch schützen.

 

Die derzeitigen Chip-Karten anderer Unternehmen dienen in den meisten Fällen zur Übertragung der persönlichen Daten in die Software der Arztpraxen. Die damit oft gewünschte Funktion einer Kostenübernahmeregelung hingegen trifft jedoch nur auf die stationären Fälle zu. Hier arbeiten wir ohne Chip-Karte mit einem funktionierenden System.

 

In unserer täglichen Arbeit hat sich die klassische Form der individuellen Kostenübernahme bei stationären Aufenthalten bewährt. Hierzu ist es ausreichend, wenn der Versicherte im Krankenhaus angibt, bei der Debeka versichert zu sein. Das Einverständnis des Versicherten vorausgesetzt, kann sich nahezu jedes Krankenhaus mit uns in Verbindung setzen und direkt mit uns abrechnen.

 

Nicht zuletzt wegen der aktuellen gesundheitspolitischen Lage, warten wir die Entwicklung zur eGK ab, um unsere Mitglieder nicht doppelt mit den Investitionskosten für eine solche Chip-Karte zu belasten.

 

Kann ich meine Beiträge zur privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Vereinfacht ausgedrückt: Sie können den Anteil Ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sonderausgabe geltend machen, der auf Versicherungsleistungen entfällt, die dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

 

Das heißt im Umkehrschluss: Der Teil Ihrer monatlichen Beiträge, der Ihnen Mehrleistungen wie Chefarzt-Behandlung, Ein-/Zweibettzimmer und vieles mehr zusichert, kann nicht von der Steuer abgesetzt werden.

 

Erhalten Sie am Jahresende eine Beitragsrückerstattung von uns, muss diese berücksichtigt und anteilig ebenfalls zwischen „Basis- und Mehrleistungen“ unterschieden werden.

Sie merken: Die Antwort auf diese Frage ist gar nicht so einfach. Einfacher ist es aber, Ihre Steuervorteile trotzdem auszuschöpfen. Denn Sie müssen sich um die komplizierte Berechnung der absetzbaren Beitragsanteile gar nicht kümmern. Die Debeka übermittelt alle notwendigen Informationen an die Finanzverwaltung, sodass Ihre Daten automatisch für Ihre Steuerfestsetzung vorliegen.

 

Wenn Sie sich sicher sein wollen, dass Sie den entsprechenden Steuervorteil auch nutzen, wenden Sie sich für die weiteren Details bitte an Ihren Steuerberater.

Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare, können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Wir sind gern für Sie da und beantworten Ihre Fragen per Mail, telefonisch oder auch persönlich – ganz in Ihrer Nähe!