Was macht eigentlich eine Zahnzusatzversicherung?
Gute und gesunde Zähne verleihen dem Leben mehr Biss. Anderen ein strahlendes Lächeln und sich selbst beim Essen genussvolle Momente schenken zu können, ist viel wert – was man dann womöglich bei der Zahnarztrechnung zu spüren bekommt. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht alle Kosten für Zahnfüllungen und Zahnersatz.
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung schützen Sie sich davor, hohe Kosten für die Zahnversorgung – z. B. hochwertiges Keramik statt Amalgam oder Implantate statt herausnehmbarem Zahnersatz – selbst zahlen zu müssen.
Warum eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist
Im Bereich Zahnfüllungen und Zahnersatz ist der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt. So müssen gesetzlich Versicherte viele Kosten selbst tragen.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt immer einen Festzuschuss – unabhängig von Ihren tatsächlichen Kosten für eine Zahnfüllung oder Zahnersatz. Entscheiden Sie sich z. B. für hochwertigere Materialien, kann es teuer werden.
Die Zahnzusatzversicherung ermöglicht es Ihnen, statt der günstigsten die beste Lösung zu wählen. Das zahlt sich aus – durch die Langlebigkeit Ihres Zahnersatzes und auch bei der Lebensqualität.
Was die Zahnzusatzversicherung der Debeka auszeichnet
Einfach erklärt in Social Media
Auszeichnungen
Füreinander da sein bedeutet für uns …
Wann die Zahnzusatzversicherung der Debeka für Sie da ist
Fragen Sie sich, wie Sie bei Ihrer Zahnzusatzversicherung sparen können?
Welche Leistungen Ihnen die Zahnzusatzversicherung der Debeka im Detail bietet
TOP-EINSTIEGSTARIF
TOP-SCHUTZ ZUM BESTPREIS
PREMIUM-SCHUTZ
Zahnersatz (Prothesen, Brücken, Kronen, Suprakonstruktionen), auch aus Keramik
50 %
70 %
100 %
Implantate (einschließlich Implantatteile, knochenaufbauende Maßnahmen und Knochenersatzmaterial)
50 %
70 %
100 %
Kunststofffüllungen (Kompositfüllungen mittels Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik)
50 %
70 %
100 %
Einlagefüllungen (Inlays/Onlays), auch aus Keramik
50 %
70 %
100 %
Professionelle Zahnreinigung - für alle Zähne bis zu zweimal im Kalenderjahr
nicht enthalten
enthalten
enthalten
Endodontische Behandlungen (z. B. Wurzelbehandlungen)
nicht enthalten
nicht enthalten
enthalten
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen bei Zahnersatz
nicht enthalten
nicht enthalten
enthalten
Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (z. B. Narkose) im Rahmen von implantologischen Maßnahmen
nicht enthalten
nicht enthalten
enthalten
* Den genauen Umfang und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können
WIE SIE SCHNELL UND EINFACH ZU IHRER Zahnzusatzversicherung BEI DER DEBEKA KOMMEN
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!
Was Sie rund um unsere Zahnzusatzversicherung sonst noch interessieren könnte
Was kann ich tun, um einen möglichst günstigen Beitrag zu bekommen?
Die Höhe Ihres Monatsbeitrags für die Zahnzusatzversicherung berechnen wir auf Grundlage Ihres Eintrittsalters. Es gilt: Je jünger Sie abschließen, desto günstiger fällt er aus.
Gilt mein Versicherungsschutz sofort ohne Einschränkungen?
Nein. Bei unserer Zahnzusatzversicherung gibt es eine Wartezeit von 8 Monaten. Das bedeutet: Ab dem 9. Monat nach Versicherungsbeginn erstatten wir Ihnen den vereinbarten Anteil der Kosten für Zahnfüllungen und Zahnersatz.
Wie zahle ich bei der Debeka meine Beiträge?
Ihr Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie aber auch in monatlichen Raten zahlen können. Auf Wunsch buchen wir Ihren Beitrag gerne auch bequem per Lastschrift ab.
Wie läuft das genau mit der Kostenerstattung?
Senden Sie uns einfach die Rechnung Ihres Zahnarztes. Wir berechnen dann die Erstattung und überweisen den entsprechenden Betrag auf Ihr Konto.
Unser Tipp: Reichen Sie Ihre Belege bequem über unseren elektronischen Leistungsauftrag ein oder nutzen Sie unsere Leistungs-App “Debeka Gesundheit”. Damit können Sie nicht nur Ihre Kostenbelege digital sammeln und einreichen, sondern auch online Termine und Medikamente verwalten und eine persönliche digitale Gesundheitsakte anlegen – alles ganz bequem von zu Hause aus.
Was passiert, wenn ich eine Füllung oder Zahnersatz im Ausland benötige?
Unsere private Zahnzusatzversicherung gilt auch im Ausland. Achten Sie in dem Fall bitte immer auf eine entsprechende Qualifikation des Arztes und auf die Einhaltung medizinischer und hygienischer Standards. Für eine Notversorgung bei Zahnproblemen kommt auch unsere Auslandsreise-Krankenversicherung auf.
Mein Zahnarzt empfiehlt, einen Heil- und Kostenplan zu erstellen. Brauch ich das?
Damit Sie sicher sein können, dass ein möglichst großer Anteil oder sogar alle Kosten einer Behandlung erstattet werden, ist ab Behandlungskosten in Höhe von 10.000 Euro ein Heil- und Kostenplan empfehlenswert. Reichen Sie uns auch diesen bitte ein. Wir informieren Sie dann im Detail, welche Leistungen Sie erhalten.
Wie unterscheiden sich Tarife mit/ohne Alterungsrückstellung?
Bei uns erhalten Sie passgenauen Schutz, der zu Ihnen passt. In unseren Tarifen mit Alterungsrückstellung legen wir einen Teil Ihres monatlichen Beitrags zurück. Diese gleichen altersbedingte höhere Krankheitskosten in der Zukunft aus und tragen dazu bei, dass zukünftige Beiträge nicht aufgrund des zunehmenden Alters steigen. Der Beitrag setzt sich zusammen aus Eintrittsalter, Leistungspaketen und Gesundheitszustand.
In den Tarifen ohne Alterungsrückstellung verzichten wir auf Rücklagen für steigende Krankheitskosten im Alter. So ermöglichen wir insbesondere in jüngeren Jahren günstigere Beiträge. Diese Tarife sind auf 5 Jahre kalkuliert und passen sich in diesem Turnus an.
Allgemeine Fragen zur Ergänzungsversicherung für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung
Welche Zusatzleistungen kann ich erhalten?
Ambulant
Im Tarif EA oder EAplus:
- bei Naturheilverfahren, Homöopathie oder Akupunktur: für ambulante Behandlungen durch Ärzte mit entsprechender Zusatzbezeichnung
- für heilpraktische Behandlungen
- für Brillen und Kontaktlinsen
- für Hilfs- und Heilmittel
- für Fahrten und Transporte zu ambulanten Heilbehandlungen• für Arzneien und Verbandmittel
Ambulant und Zahnzusatz
Im Tarif EA55plus für Versicherte ab 55 Jahren:
- für Brillen und Kontaktlinsen
- für ärztlich verordnete Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind
- für Zuzahlungen
- für Fahrten und Transporte
- für Assistenz z. B. bei der Vermittlung an Fachärzte oder Terminvereinbarungen
- für Zahnersatz, Implantate, Einlagefüllungen wie Inlays oder Onlays, Reparaturen und Provisorien, Kompositfüllungen per Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik: 50 Prozent der Kosten
Zahnzusatz
Im Tarif EZ50, EZ50-Easy oder EZ70plus, EZ70-Easy:
- für Zahnzusatz, Implantate, Einlagefüllungen wie Inlays oder Onlays und Kompositfüllungen per Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik
- für Reparaturen und Provisorien: je nach vereinbartem Prozentsatz
- im Tarif EZ70plus: zusätzlich für zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr
Im Tarif EZ-Comfort oder EZ-Comf-Easy:
Bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz stocken wir die Leistungen aus Tarif EZ70plus auf bis zur kompletten Kostenübernahme für:
- endodontische Behandlungen (z. B. Wurzelbehandlungen)
- funktionsanalytische oder funktionstherapeutische Leistungen
- besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung
Stationär
Im Tarif WKplus:
- für Wahlleistungen im Krankenhaus wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung
- für ambulante Operationen
- für vor- und nachstationäre Behandlungen
Im Tarif KHT:
Krankenhaustagegeld für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts (z. B. für Telefon, Fernseher oder Fahrtkosten von Angehörigen)
Krankentagegeld
Im Tarif KG:
Bei einem Verdienstausfall durch längere Arbeitsunfähigkeit zahlen wir das versicherte Krankentagegeld. Versicherbar ist die Lücke zwischen dem Nettokrankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung und dem monatlichen Nettoeinkommen im letzten Jahr.
Welchen Versicherungsbeginn soll ich wählen?
Wie erfolgt die Beitragszahlung?
Was sind Wartezeiten?
Wie erhalte ich die Versicherungsleistung?
Welche Krankheiten muss ich im Antrag angeben?
In welcher Höhe kann ich eine Krankenhaustagegeldversicherung nach dem Tarif KHT abschließen?
Wie erhalte ich Krankenhaustagegeld?
Welche Tarifstufe soll ich für die Krankentagegeldversicherung wählen?
Muss ich bei einer Zahnersatzbehandlung einen Heil- und Kostenplan vorlegen?
Was ist nicht versichert?
- Versicherungsfälle, die vor dem Beginn der Versicherung eingetreten sind
- Behandlungen, die medizinisch nicht notwendig sind
- Krankheiten oder Unfälle samt Folgen, die vorsätzlich verursacht wurden
- Behandlungen durch Ihre Eltern, Ihre Kinder oder den Ehe- und Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
- Die Höhe und Dauer der Versicherungsleistung hängt vom vertraglich vereinbarten Umfang ab.
- Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme das medizinisch notwendige Maß, kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
- Das Krankentagegeld darf nur so hoch sein wie das auf den Kalendertag umgerechnete berufliche Nettoeinkommen.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Weltweit, lediglich der Tarif KG gilt nur innerhalb Europas.
Wozu bin ich verpflichtet?
- Bei der Gesundheitsprüfung vor dem Abschluss des Vertrags beantworten Sie alle Fragen zu Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß und vollständig.
- Sie informieren uns über alles, was wir benötigen, um den Leistungsanspruch und den Umfang der Leistungen zu ermitteln.
- Sie informieren uns im Hinblick auf das Krankentagegeld unverzüglich, wenn das Nettoeinkommen der versicherten Person länger als nur vorübergehend sinkt oder sie den Beruf wechselt.
- Sie schließen nur mit unserer Zustimmung eine neue Krankentagegeldversicherung ab oder erhöhen ein bestehendes Krankentagegeld.
Wann und wie zahle ich die Beiträge?
Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Sie zahlen je nach Wunsch entweder zu Beginn des Versicherungsjahres oder in monatlichen Raten. Der erste Beitrag oder die erste Rate sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Sie können Ihre Beiträge selbst überweisen oder uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Es ist wichtig, dass Sie die Beiträge rechtzeitig zahlen. Denn sonst können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
Wann beginnt und wann endet mein Versicherungsschutz?
Wann der Versicherungsschutz beginnt, steht im Versicherungsschein. Frühestens beginnt er mit dem Vertragsabschluss und nach den vereinbarten Wartezeiten. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde und es im Tarif nicht anders angegeben ist, endet das Versicherungsverhältnis in diesen Fällen:
- Die versicherte Person stirbt.
- Die versicherte Person hält sich nicht mehr gewöhnlich in der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auf.
- Die versicherte Person ist nicht mehr in Deutschland gesetzlich krankenversichert oder gleichartig abgesichert (z. B. Freie Heilfürsorge).
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, endet die Krankentagegeldversicherung in diesen Fällen - Eine im Tarif festgelegte Voraussetzung ist für die Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfüllt.
- Die versicherte Person wird berufsunfähig.
- Der Vertrag wird beendet.
Wann kann ich kündigen?
Kündigen können Sie das Versicherungsverhältnis immer bis drei Monate vor Ende des Versicherungsjahrs.
Wenn wir den Beitrag erhöhen, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Der Versicherungsschutz endet dann zu dem Tag, ab dem der Beitrag steigt.
Den Vertrag für eine versicherte Person können Sie kündigen, wenn Sie diese nachweislich darüber informiert haben.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
Ja, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang des Versicherungsscheins. Alle Details zu Ihrem Recht auf Widerruf und den Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.