Was macht eigentlich eine Zahnzusatzversicherung?
Gute und gesunde Zähne verleihen dem Leben mehr Biss. Anderen ein strahlendes Lächeln und sich selbst beim Essen genussvolle Momente schenken zu können, ist viel wert – was man dann womöglich bei der Zahnarztrechnung zu spüren bekommt. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht alle Kosten für Zahnfüllungen und Zahnersatz.
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung schützen Sie sich davor, hohe Kosten für die Zahnversorgung – z. B. hochwertiges Keramik statt Amalgam oder Implantate statt herausnehmbarem Zahnersatz – selbst zahlen zu müssen.
Warum eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist
Im Bereich Zahnfüllungen und Zahnersatz ist der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt. So müssen gesetzlich Versicherte viele Kosten selbst tragen.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt immer einen Festzuschuss – unabhängig von Ihren tatsächlichen Kosten für eine Zahnfüllung oder Zahnersatz. Entscheiden Sie sich z. B. für hochwertigere Materialien, kann es teuer werden.
Die Zahnzusatzversicherung ermöglicht es Ihnen, statt der günstigsten die beste Lösung zu wählen. Das zahlt sich aus – durch die Langlebigkeit Ihres Zahnersatzes und auch bei der Lebensqualität.
Was die Zahnzusatzversicherung der Debeka auszeichnet
Einfach erklärt in Social Media
Auszeichnungen
Füreinander da sein bedeutet für uns …
Wann die Zahnzusatzversicherung der Debeka für Sie da ist
Fragen Sie sich, wie Sie bei Ihrer Zahnzusatzversicherung sparen können?
Welche Leistungen Ihnen die Zahnzusatzversicherung der Debeka im Detail bietet
TOP-EINSTIEGSTARIF
TOP-SCHUTZ ZUM BESTPREIS
PREMIUM-SCHUTZ
Zahnersatz (Prothesen, Brücken, Kronen, Suprakonstruktionen), auch aus Keramik
50 %
70 %
Implantate (einschließlich Implantatteile, knochenaufbauende Maßnahmen und Knochenersatzmaterial)
50 %
70 %
Kunststofffüllungen (Kompositfüllungen mittels Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik)
50 %
70 %
Einlagefüllungen (Inlays/Onlays), auch aus Keramik
50 %
70 %
Professionelle Zahnreinigung - für alle Zähne bis zu zweimal im Kalenderjahr
nicht enthalten
enthalten
Endodontische Behandlungen (z. B. Wurzelbehandlungen)
nicht enthalten
nicht enthalten
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen bei Zahnersatz
nicht enthalten
nicht enthalten
Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (z. B. Narkose) im Rahmen von implantologischen Maßnahmen
nicht enthalten
nicht enthalten
* Den genauen Umfang und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können
WIE SIE SCHNELL UND EINFACH ZU IHRER Zahnzusatzversicherung BEI DER DEBEKA KOMMEN
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!
Was Sie rund um unsere Zahnzusatzversicherung sonst noch interessieren könnte
Was kann ich tun, um einen möglichst günstigen Beitrag zu bekommen?
Die Höhe Ihres Monatsbeitrags für die Zahnzusatzversicherung berechnen wir auf Grundlage Ihres Eintrittsalters. Es gilt: Je jünger Sie abschließen, desto günstiger fällt er aus.
Gilt mein Versicherungsschutz sofort ohne Einschränkungen?
Nein. Bei unserer Zahnzusatzversicherung gibt es eine Wartezeit von 8 Monaten. Das bedeutet: Ab dem 9. Monat nach Versicherungsbeginn erstatten wir Ihnen den vereinbarten Anteil der Kosten für Zahnfüllungen und Zahnersatz.
Wie zahle ich bei der Debeka meine Beiträge?
Ihr Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie aber auch in monatlichen Raten zahlen können. Auf Wunsch buchen wir Ihren Beitrag gerne auch bequem per Lastschrift ab.
Wie läuft das genau mit der Kostenerstattung?
Senden Sie uns einfach die Rechnung Ihres Zahnarztes. Wir berechnen dann die Erstattung und überweisen den entsprechenden Betrag auf Ihr Konto.
Unser Tipp: Reichen Sie Ihre Belege bequem über unseren elektronischen Leistungsauftrag ein oder nutzen Sie unsere Leistungs-App “Debeka Gesundheit”. Damit können Sie nicht nur Ihre Kostenbelege digital sammeln und einreichen, sondern auch online Termine und Medikamente verwalten und eine persönliche digitale Gesundheitsakte anlegen – alles ganz bequem von zu Hause aus.
Was passiert, wenn ich eine Füllung oder Zahnersatz im Ausland benötige?
Unsere private Zahnzusatzversicherung gilt auch im Ausland. Achten Sie in dem Fall bitte immer auf eine entsprechende Qualifikation des Arztes und auf die Einhaltung medizinischer und hygienischer Standards. Für eine Notversorgung bei Zahnproblemen kommt auch unsere Auslandsreise-Krankenversicherung auf.
Mein Zahnarzt empfiehlt, einen Heil- und Kostenplan zu erstellen. Brauch ich das?
Damit Sie sicher sein können, dass ein möglichst großer Anteil oder sogar alle Kosten einer Behandlung erstattet werden, ist ab Behandlungskosten in Höhe von 10.000 Euro ein Heil- und Kostenplan empfehlenswert. Reichen Sie uns auch diesen bitte ein. Wir informieren Sie dann im Detail, welche Leistungen Sie erhalten.
Wie unterscheiden sich Tarife mit/ohne Alterungsrückstellung?
Bei uns erhalten Sie passgenauen Schutz, der zu Ihnen passt. In unseren Tarifen mit Alterungsrückstellung legen wir einen Teil Ihres monatlichen Beitrags zurück. Diese gleichen altersbedingte höhere Krankheitskosten in der Zukunft aus und tragen dazu bei, dass zukünftige Beiträge nicht aufgrund des zunehmenden Alters steigen. Der Beitrag setzt sich zusammen aus Eintrittsalter, Leistungspaketen und Gesundheitszustand.
In den Tarifen ohne Alterungsrückstellung verzichten wir auf Rücklagen für steigende Krankheitskosten im Alter. So ermöglichen wir insbesondere in jüngeren Jahren günstigere Beiträge. Diese Tarife sind auf 5 Jahre kalkuliert und passen sich in diesem Turnus an.