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Zahnzusatzversicherung

Das Extra, mit dem Sie gut lachen haben

Was macht eigentlich eine Zahnzusatz­versicherung?

Gute und gesunde Zähne verleihen dem Leben mehr Biss. Anderen ein strahlendes Lächeln und sich selbst beim Essen genussvolle Momente schenken zu können, ist viel wert – was man dann womöglich bei der Zahnarztrechnung zu spüren bekommt. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht alle Kosten für Zahnfüllungen und Zahnersatz.

Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung schützen Sie sich davor, hohe Kosten für die Zahnversorgung – z. B. hochwertiges Keramik statt Amalgam oder Implantate statt herausnehmbarem Zahnersatz – selbst zahlen zu müssen.

Bereits ab 1,37 Euro

im Monat

Warum eine Zahnzusatz­versicherung sinnvoll ist

 Im Bereich Zahnfüllungen und Zahnersatz ist der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt. So müssen gesetzlich Versicherte viele Kosten selbst tragen.

 Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt immer einen Festzuschuss – unabhängig von Ihren tatsächlichen Kosten für eine Zahnfüllung oder Zahnersatz. Entscheiden Sie sich z. B. für hochwertigere Materialien, kann es teuer werden.

 Die Zahnzusatzversicherung ermöglicht es Ihnen, statt der günstigsten die beste Lösung zu wählen. Das zahlt sich aus – durch die Langlebigkeit Ihres Zahnersatzes und auch bei der Lebensqualität.

Vorteile

Was die Zahnzusatzversicherung der Debeka auszeichnet

Unser Highlight

Leistungen, die wirklich zählen

Wir konzentrieren uns auf die Leistungen, die wirklich wichtig sind – für Sie aber ohne Zahnzusatzversicherung richtig teuer werden können: Zahnersatz wie Kronen und Brücken, Implantate, Kunststoff-/Komposit- und Einlagefüllungen sowie Reparaturen und Provisorien.

Günstige Beiträge

Wir legen Wert darauf, dass Ihr Versicherungsschutz für Sie bezahlbar ist. Im EASY-Grund-Tarif für Erwachsene ab 21 Jahren versichern wir Sie bereits ab 3,38 Euro Monatsbeitrag – im Plus-Tarif ab 13,02 Euro. Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 20 Jahren sind bereits ab 1,37 Euro pro Monat abgesichert.

Erstattung anhand der Zahnarztrechnung

Ihr Vertrauensverhältnis zu Ihrem Zahnarzt ist Ihnen und uns wichtig. Daher verzichten wir auf einen Kostenvergleich oder eine günstigere Behandlung bei einem anderen Arzt. Sie lassen sich einfach behandeln, reichen uns die Rechnung ein – und wir erstatten den vereinbarten Anteil.

Überzeugende Senkung Ihrer Eigenbeteiligung

Mit uns können Sie rechnen: Im Grund-Tarif erstatten wir 50 % des Rechnungsbetrags (der erstattungsfähigen Kosten), im Plus-Tarif 70 % und im Comfort-Tarif sogar die vollen 100 %. Zusammen mit dem Festzuschuss der Gesetzlichen erhalten Sie so Ihre Leistungen sogar zum „Nulltarif“.

Keine „Zahnstaffel“: Leistung von Anfang an

Oft begrenzen Zahnzusatzversicherung die Höhe der Leistungen in den ersten Jahren. Dies nennt sich Leistungs- oder Zahnstaffel. Bei uns erhalten Sie von Anfang an volle Leistung ohne Summenbegrenzung, sobald die bei vielen Anbietern übliche Wartezeit verstrichen ist.

Überzeugen Sie sich doch direkt selbst von unserem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis!

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Auszeichnungen

  • Assekurata-Testsiegel "Privater Krankenversicherer Exzellent"
  • Testsiegel map-report: Privaten Krankenversicherung für hervorragende Leistungen ausgezeichnet seit 2019
  • Testsiegel Stiftung Warentest: Zahnzusatzversicherung mit der Note sehr gut

Füreinander da sein bedeutet für uns …

... dass Sie anderen ein Lächeln schenken können.

Zusammen lachen, miteinander reden, gemeinsam gutes Essen genießen – zu all dem leisten Ihre Zähne einen wichtigen Beitrag. Wir wollen, dass Sie sich dieser Lebensqualität sicher sein können – ohne große finanzielle Einschränkungen.

Beispiele

Wann die Zahnzusatzversicherung der Debeka für Sie da ist

Eine harte Nuss

Der Sonntagskrimi ist wieder einmal spannend. Eine würzige Nussmischung dient Ihnen als Nervennahrung. Plötzlich: ein Schuss! Nicht nur der Blick des Opfers auf der Mattscheibe bricht, sondern leider auch einer Ihrer Zähne. Der Zahnarzt sorgt für Ersatz, wir sorgen für Ihr finanzielles Happy End.

Entwurzelt und verloren

Er war schon länger Ihr Sorgenkind, machte nicht mehr richtig mit – und war zum Schluss trotz Vorzugsbehandlung ein eindeutiger Wackelkandidat: Ihr Backenzahn 46. Nun haben Sie ihn endgültig verloren. Nehmen Sie in Ruhe Abschied, wir übernehmen den Großteil der Kosten für das Implantat.

Der falsche Kaffeefleck

Dieser verwünschte Kaffee! Trotz Ihrer vorbildlichen Putzkraft hat sich auf einem Ihrer Schneidezähne schon wieder ein Fleck gebildet. Glauben Sie. Der Zahnarzt attestiert ein kleines Loch, bohrt – und rettet Ihr makelloses Lächeln mit einer modernen Kompositfüllung. Klar: Die Debeka leistet.

Reinigungskraft kostenlos

Vorbeugen ist besser als heilen, finden Sie. Deshalb leisten Sie sich regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung. Das finden wir gut. Deshalb schenken wir Ihnen die professionelle Zahnreinigung im Plus-Tarif – bis zu zweimal im Jahr.

Haben Sie Fragen zu einem unserer Beispiele oder zu einer anderen Situation? Wir beraten Sie gerne.

Fragen Sie sich, wie Sie bei Ihrer Zahnzusatzversicherung sparen können?

Julian Hoffmann und seine Kollegen machen Ihnen ein Angebot, das exakt zu Ihren Bedürfnissen passt.

Leistungen

Welche Leistungen Ihnen die Zahnzusatz­versicherung der Debeka im Detail bietet

Leistungsbeschreibung
Zahn50
TOP-EINSTIEGSTARIF
Zahn70
TOP-SCHUTZ ZUM BESTPREIS
Zahn100
PREMIUM-SCHUTZ
Produktausprägung

Zahnersatz (Prothesen, Brücken, Kronen, Suprakonstruktionen), auch aus Keramik

50 %

70 %

100 %

Implantate (einschließlich Implantatteile, knochenaufbauende Maßnahmen und Knochenersatzmaterial)

50 %

70 %

100 %

Kunststofffüllungen (Kompositfüllungen mittels Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik)

50 %

70 %

100 %

Einlagefüllungen (Inlays/Onlays), auch aus Keramik

50 %

70 %

100 %

Professionelle Zahnreinigung  - für alle Zähne bis zu zweimal im Kalenderjahr

nicht enthalten

enthalten

enthalten

Endodontische Behandlungen (z. B. Wurzelbehandlungen)

nicht enthalten

nicht enthalten

enthalten

Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen bei Zahnersatz

nicht enthalten

nicht enthalten

enthalten

Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (z. B. Narkose) im Rahmen von implantologischen Maßnahmen

nicht enthalten

nicht enthalten

enthalten

* Den genauen Umfang und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können

Attraktive Angebote und ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis

Zügige Kostenerstattung im Krankheitsfall

Besondere Konditionen für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in vielen Tarifen

Persönliche Beratung und Betreuung an bundesweit über 4.500 Standorten

WIE SIE SCHNELL UND EINFACH ZU IHRER Zahnzusatz­versicherung BEI DER DEBEKA KOMMEN

Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!

FAQ

Was Sie rund um unsere Zahnzusatz­versicherung sonst noch interessieren könnte

Was kann ich tun, um einen möglichst günstigen Beitrag zu bekommen?

Die Höhe Ihres Monatsbeitrags für die Zahnzusatzversicherung berechnen wir auf Grundlage Ihres Eintrittsalters. Es gilt: Je jünger Sie abschließen, desto günstiger fällt er aus.

Gilt mein Versicherungsschutz sofort ohne Einschränkungen?

Nein. Bei unserer Zahnzusatzversicherung gibt es eine Wartezeit von 8 Monaten. Das bedeutet: Ab dem 9. Monat nach Versicherungsbeginn erstatten wir Ihnen den vereinbarten Anteil der Kosten für Zahnfüllungen und Zahnersatz.

Wie zahle ich bei der Debeka meine Beiträge?

Ihr Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie aber auch in monatlichen Raten zahlen können. Auf Wunsch buchen wir Ihren Beitrag gerne auch bequem per Lastschrift ab.

Wie läuft das genau mit der Kostenerstattung?

Senden Sie uns einfach die Rechnung Ihres Zahnarztes. Wir berechnen dann die Erstattung und überweisen den entsprechenden Betrag auf Ihr Konto.

 

 

Unser Tipp: Reichen Sie Ihre Belege bequem über unseren elektronischen Leistungsauftrag ein oder nutzen Sie unsere Leistungs-App “Debeka Gesundheit”. Damit können Sie nicht nur Ihre Kostenbelege digital sammeln und einreichen, sondern auch online Termine und Medikamente verwalten und eine persönliche digitale Gesundheitsakte anlegen – alles ganz bequem von zu Hause aus.

Was passiert, wenn ich eine Füllung oder Zahnersatz im Ausland benötige?

Unsere private Zahnzusatzversicherung gilt auch im Ausland. Achten Sie in dem Fall bitte immer auf eine entsprechende Qualifikation des Arztes und auf die Einhaltung medizinischer und hygienischer Standards. Für eine Notversorgung bei Zahnproblemen kommt auch unsere Auslandsreise-Krankenversicherung auf.

Mein Zahnarzt empfiehlt, einen Heil- und Kostenplan zu erstellen. Brauch ich das?

Damit Sie sicher sein können, dass ein möglichst großer Anteil oder sogar alle Kosten einer Behandlung erstattet werden, ist ab Behandlungskosten in Höhe von 10.000 Euro ein Heil- und Kostenplan empfehlenswert. Reichen Sie uns auch diesen bitte ein. Wir informieren Sie dann im Detail, welche Leistungen Sie erhalten.

Wie unterscheiden sich Tarife mit/ohne Alterungsrückstellung?​

Bei uns erhalten Sie passgenauen Schutz, der zu Ihnen passt. In unseren Tarifen mit Alterungsrückstellung legen wir einen Teil Ihres monatlichen Beitrags zurück. Diese gleichen altersbedingte höhere Krankheitskosten in der Zukunft aus und tragen dazu bei, dass zukünftige Beiträge nicht aufgrund des zunehmenden Alters steigen. Der Beitrag setzt sich zusammen aus Eintrittsalter, Leistungspaketen und Gesundheitszustand.

 

In den Tarifen ohne Alterungsrückstellung verzichten wir auf Rücklagen für steigende Krankheitskosten im Alter. So ermöglichen wir insbesondere in jüngeren Jahren günstigere Beiträge. Diese Tarife sind auf 5 Jahre kalkuliert und passen sich in diesem Turnus an. ​

Allgemeine Fragen zur Ergänzungsversicherung für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung

Welche Zusatzleistungen kann ich erhalten?

Ambulant
Im Tarif EA oder EAplus:

  •  bei Naturheilverfahren, Homöopathie oder Akupunktur: für ambulante Behandlungen durch Ärzte mit entsprechender Zusatzbezeichnung
  • für heilpraktische Behandlungen
  • für Brillen und Kontaktlinsen
  • für Hilfs- und Heilmittel
  • für Fahrten und Transporte zu ambulanten Heilbehandlungen• für Arzneien und Verbandmittel

 

Ambulant und Zahnzusatz

Im Tarif EA55plus für Versicherte ab 55 Jahren:

  • für Brillen und Kontaktlinsen
  • für ärztlich verordnete Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind
  • für Zuzahlungen
  • für Fahrten und Transporte
  • für Assistenz z. B. bei der Vermittlung an Fachärzte oder Terminvereinbarungen
  • für Zahnersatz, Implantate, Einlagefüllungen wie Inlays oder Onlays, Reparaturen und Provisorien, Kompositfüllungen per Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik: 50 Prozent der Kosten

 

Zahnzusatz

Im Tarif EZ50, EZ50-Easy oder EZ70plus, EZ70-Easy:

  • für Zahnzusatz, Implantate, Einlagefüllungen wie Inlays oder Onlays und Kompositfüllungen per Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik
  • für Reparaturen und Provisorien: je nach vereinbartem Prozentsatz
  • im Tarif EZ70plus: zusätzlich für zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr

 

Im Tarif EZ-Comfort oder EZ-Comf-Easy:
Bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz stocken wir die Leistungen aus Tarif EZ70plus auf bis zur kompletten Kostenübernahme für:

  • endodontische Behandlungen (z. B. Wurzelbehandlungen)
  • funktionsanalytische oder funktionstherapeutische Leistungen
  • besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung

 

Stationär
Im Tarif WKplus:

  • für Wahlleistungen im Krankenhaus wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung
  • für ambulante Operationen
  • für vor- und nachstationäre Behandlungen

Im Tarif KHT:
Krankenhaustagegeld für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts (z. B. für Telefon, Fernseher oder Fahrtkosten von Angehörigen)

 


Krankentagegeld
Im Tarif KG:

Bei einem Verdienstausfall durch längere Arbeitsunfähigkeit zahlen wir das versicherte Krankentagegeld. Versicherbar ist die Lücke zwischen dem Nettokrankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung und dem monatlichen Nettoeinkommen im letzten Jahr.

Welchen Versicherungsbeginn soll ich wählen?

In der Regel ist der Versicherungsbeginn der nächste Monatserste. Bis zum 15. eines jeden Monats können Sie jedoch auch den zurückliegenden Ersten als Versicherungsbeginn wählen. Bei der Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif AR kann ein taggenauer Versicherungsbeginn gewählt werden, frühestens jedoch der Tag des Antragseingangs bei der Debeka.

 

Wir empfehlen:

 

Wählen Sie den ersten des nächsten Monats als Versicherungsbeginn. Steht jedoch der Jahreswechsel bevor, empfiehlt es sich, sofern der 15. Dezember noch nicht erreicht ist, den 1. Dezember als Versicherungsbeginn zu wählen. Dies ist der letztmögliche Beginn, zu dem Sie noch Ihr diesjähriges niedrigeres Eintrittsalter haben. Denn ab dem 1. Januar sind Sie versicherungstechnisch ein Jahr älter und müssen dann auch mit einem höheren Beitrag eingestuft werden.

Wie erfolgt die Beitragszahlung?

Die Krankenversicherungsbeiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten, die Abbuchung erfolgt jeweils am Monatsanfang von Ihrem Konto.

Was sind Wartezeiten?

Wartezeiten sollen verhindern, dass die Versichertengemeinschaft schon gleich nach Vertragsbeginn mit Ausgaben belastet wird, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden oder kurz danach auftreten. Es gibt zum einen die allgemeine Wartezeit von drei Monaten und zum anderen die besondere Wartezeit von 8 Monaten z. B. bei Zahnbehandlung bzw. -ersatz. Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an.

Wie erhalte ich die Versicherungsleistung?

Von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder auch Optiker erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bitte zunächst der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorlegen. Ihre GKV wird Ihnen mitteilen, ob und in welcher Höhe eine Kostenerstattung erfolgt. Die Rechnung und auch die Bestätigung Ihrer GKV reichen Sie dann bitte an die Debeka weiter. Die Versicherungsleistung wird Ihnen auf Ihr Konto überwiesen.

 

Bei Krankenhaustagegeldzahlungen reicht die Vorlage einer Bescheinigung des Krankenhauses mit Angabe der Verweildauer (Beginn und Ende), Diagnose und Stempel sowie Unterschrift aus.

 

Unser Rat:

 

Nutzen Sie für die Einreichung der Belege unseren Online-Leistungsauftrag oder unsere Leistungs-App "Debeka Gesundheit".

Welche Krankheiten muss ich im Antrag angeben?

Beantworten Sie bitte - auch im eigenen Interesse - alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Persönliche Einschätzungen wie: "Diese Krankheit ist nicht wichtig und muss deshalb nicht angegeben werden", sind nicht zulässig und wären gefährlich. Zur Beurteilung des Risikos ist der Versicherer auf Ihre wahrheitsgemäßen Angaben angewiesen. Unvollständige oder unrichtige Angaben können uns bei schuldhafter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen oder diesen rückwirkend einseitig anzupassen, also den Beitrag zu erhöhen oder nicht angezeigte Gefahrumstände vom Versicherungsschutz auszuschließen.

In welcher Höhe kann ich eine Krankenhaustagegeldversicherung nach dem Tarif KHT abschließen?

Das Krankenhaustagegeld können Sie individuell nach Ihren Wünschen gestalten. Sie können in Fünfer-Schritten zwischen 5 und 150 Euro wählen.

Wie erhalte ich Krankenhaustagegeld?

Es genügt eine Bescheinigung des Krankenhausarztes (im Original, mit Stempel und Unterschrift), aus der Name und Geburtsdatum des Patienten, die Diagnose und die Verweildauer (Aufnahme- und Entlassungstag) hervor gehen.

Welche Tarifstufe soll ich für die Krankentagegeldversicherung wählen?

Überprüfen Sie dazu Ihre Deckungslücke zum mtl. Netto-Arbeitsentgelt und die Dauer der arbeitsvertraglichen Zusatzleistungen. Sie können je nach Deckungslücke die Höhe und den Beginn des Krankentagegeldes nach dem Tarif KG in verschiedenen Stufen wählen.

Muss ich bei einer Zahnersatzbehandlung einen Heil- und Kostenplan vorlegen?

Damit Sie sicher sein können, dass alle Kosten erstattet werden, empfehlen wir bei Gesamtkosten von über 10.000 Euro die Erstellung eines Heil- und Kostenplans, den Sie an uns weiterleiten. Sie erhalten dann eine detaillierte Auskunft über die möglichen Leistungen.

Was ist nicht versichert?
  • Versicherungsfälle, die vor dem Beginn der Versicherung eingetreten sind
  • Behandlungen, die medizinisch nicht notwendig sind
  • Krankheiten oder Unfälle samt Folgen, die vorsätzlich verursacht wurden
  • Behandlungen durch Ihre Eltern, Ihre Kinder oder den Ehe- und Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  • Die Höhe und Dauer der Versicherungsleistung hängt vom vertraglich vereinbarten Umfang ab.
  • Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme das medizinisch notwendige Maß, kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
  • Das Krankentagegeld darf nur so hoch sein wie das auf den Kalendertag umgerechnete berufliche Nettoeinkommen.
Wo gilt der Versicherungsschutz?

Weltweit, lediglich der Tarif KG gilt nur innerhalb Europas.

Wozu bin ich verpflichtet?
  • Bei der Gesundheitsprüfung vor dem Abschluss des Vertrags beantworten Sie alle Fragen zu Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß und vollständig.
  • Sie informieren uns über alles, was wir benötigen, um den Leistungsanspruch und den Umfang der Leistungen zu ermitteln.
  • Sie informieren uns im Hinblick auf das Krankentagegeld unverzüglich, wenn das Nettoeinkommen der versicherten Person länger als nur vorübergehend sinkt oder sie den Beruf wechselt.
  • Sie schließen nur mit unserer Zustimmung eine neue Krankentagegeldversicherung ab oder erhöhen ein bestehendes Krankentagegeld.
Wann und wie zahle ich die Beiträge?

Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Sie zahlen je nach Wunsch entweder zu Beginn des Versicherungsjahres oder in monatlichen Raten. Der erste Beitrag oder die erste Rate sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.

 

Sie können Ihre Beiträge selbst überweisen oder uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

 

Es ist wichtig, dass Sie die Beiträge rechtzeitig zahlen. Denn sonst können Sie den Versicherungsschutz verlieren.

Wann beginnt und wann endet mein Versicherungsschutz?

Wann der Versicherungsschutz beginnt, steht im Versicherungsschein. Frühestens beginnt er mit dem Vertragsabschluss und nach den vereinbarten Wartezeiten. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde und es im Tarif nicht anders angegeben ist, endet das Versicherungsverhältnis in diesen Fällen:

  • Die versicherte Person stirbt.
  • Die versicherte Person hält sich nicht mehr gewöhnlich in der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auf.
  • Die versicherte Person ist nicht mehr in Deutschland gesetzlich krankenversichert oder gleichartig abgesichert (z. B. Freie Heilfürsorge).
    Wenn nichts anderes vereinbart wurde, endet die Krankentagegeldversicherung in diesen Fällen
  • Eine im Tarif festgelegte Voraussetzung ist für die Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfüllt.
  • Die versicherte Person wird berufsunfähig.
  • Der Vertrag wird beendet.
Wann kann ich kündigen?

Kündigen können Sie das Versicherungsverhältnis immer bis drei Monate vor Ende des Versicherungsjahrs.

 

Wenn wir den Beitrag erhöhen, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Der Versicherungsschutz endet dann zu dem Tag, ab dem der Beitrag steigt.

 

Den Vertrag für eine versicherte Person können Sie kündigen, wenn Sie diese nachweislich darüber informiert haben.

Kann ich den Vertrag widerrufen?

Ja, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang des Versicherungsscheins. Alle Details zu Ihrem Recht auf Widerruf und den Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.

Sie haben noch eine andere Frage?

Dann stellen Sie sie uns am besten gleich – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.