Berufsunfähigkeits-Versicherung
Krankheit oder Unfall können jeden treffen – und schneller als gedacht ist die finanzielle Existenz bedroht. Die Berufsunfähigkeits-Versicherung der Debeka sichert Ihr Einkommen durch eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Besonders wichtig: Wer nach 1961 geboren ist, hat keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Mit unserem Verzicht auf abstrakte Verweisung garantieren wir Ihnen: Wir verlangen niemals, dass Sie in einen anderen Beruf wechseln. Sie erhalten bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit die volle Leistung – ohne dass Sie einen Berufswechsel anzeigen müssen. Ihr aktueller Beruf ist automatisch versichert.
Dienstunfähigkeitsabsicherung
Beamte und Richter benötigen einen besonderen Schutz, der auf ihre spezielle Versorgungssituation zugeschnitten ist. Die Dienstunfähigkeitsabsicherung der Debeka schließt genau diese Versorgungslücken. Viele glauben, als Beamter sei man automatisch bestens abgesichert – doch gerade junge Beamte auf Widerruf oder auf Probe haben noch keine Versorgungsansprüche und werden bei Dienstunfähigkeit oft entlassen. Selbst Beamte auf Lebenszeit müssen mit deutlichen Einkommenseinbußen rechnen. Unser Versicherungsschutz berücksichtigt die besonderen Bedingungen der Dienstunfähigkeit: Wir leisten bereits ab 25 Prozent Dienstunfähigkeit, akzeptieren das Zeugnis des Amtsarztes ohne zusätzliche Untersuchung und bieten speziellen Schutz für Vollzugsbeamte in Polizei und Justizvollzug.