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Ambulante Zusatzversicherung

Mehrwert für alle, die mehr Leistung wollen

Was macht eigentlich eine ambulante Zusatzversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen soliden Gesundheitsschutz, lässt aber stellenweise auch Wünsche offen. Eine Ergänzung an der richtigen Stelle hilft Ihnen, sich passgenau nach Ihren Wünschen abzusichern.

 

Eine private ambulante Zusatzversicherung übernimmt ganz oder teilweise die Kosten für Leistungen, die Sie sonst aus eigener Tasche zahlen müssten. Dazu gehören ambulante Leistungen wie Sehhilfen, Verbands- und Heilmittel, Akupunktur oder Naturheilverfahren.

Warum eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll ist

 Viele Menschen bevorzugen auch in der Medizin einen ganzheitlichen Ansatz – aber nicht jede gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich an den Kosten alternativer Heilmethoden wie z. B. Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie oder heilpraktische Behandlungen. Hier kommt eine Zusatzversicherung zum Zuge.

 Brillenträger kennen den „Fluch des Kassengestells“: Modische Brillen sprengen oft den finanziellen Rahmen. Wem ein teures Gestell einfach besser steht, der muss trotzdem nicht verzweifeln: Eine Zusatzversicherung trägt einen Großteil der Kosten.

 Zuzahlungen für Medikamente, Verbandsmaterial, Krankentransporte, aber auch verordnete Massagen oder Krankengymnastik: Der Katalog ist lang – doch eine Zusatzversicherung leistet in vielen Fällen.

Vorteile

Was die ambulante Zusatzversicherung der Debeka auszeichnet

Unser Highlight

Sie bekommen mindestens 80 % Ihrer Aufwendungen erstattet

Bereits in unserem Basistarif „EA“ erstatten wir Ihnen bis zu 80 % Ihrer Aufwendungen bzw. Zuzahlungen bis zu einem fixen Höchstbetrag. In unserem Vorteilstarif „EAplus” übernehmen wir bis zu 90 % der Kosten – und sogar bis zu 100 %, sobald der von Ihnen zu tragende Anteil in einem Jahr über 400 Euro hinausgeht (Es gelten Höchstgrenzen für bspw. Sehhilfen und Hörgeräte). Für unsere Mitglieder ab dem 55. Lebensjahr bieten wir gesonderte Tarife an. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Gleicher Beitrag für Brillenträger

Ihren Monatsbeitrag berechnen wir auf Grundlage Ihres Eintrittsalters. Ob Sie Brillenträger sind oder nicht, spielt für die Beitragshöhe keine Rolle: Sie bekommen alle Tarifleistungen zum gleichen Beitrag wie Nicht-Brillenträger.

Alternative Heilmethoden

Wir erstatten Ihnen Kosten für Leistungen aus den Bereichen Naturheilverfahren, Akupunktur und Homöopathie – wahlweise vom Arzt mit entsprechender Zusatzbezeichnung oder direkt vom Heilpraktiker.

Arznei- und Verbandmittel

Bei vom Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker verordneten Medikamenten und Verbandmaterial erstatten wir Ihnen gemäß Ihrem Tarif den Großteil der Kosten – und das sogar für Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind.

Heil- und Hilfsmittel

Auch bei verordneten Heil- und Hilfsmitteln erstatten wir Ihnen das Gros Ihrer Zuzahlungen. Dies gilt zum Beispiel für Massagen, Physio- und Ergotherapie, Logopädie, aber auch für Hörhilfen, Bandagen oder Prothesen.

Sehhilfen

Sowohl für Brillen als auch für Kontaktlinsen gilt: Unsere ambulante Zusatzversicherung leistet im Top-Tarif für Sehhilfen bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro.

Smarter Service – mit Leistungs-App Debeka Gesundheit

Mit unserer Leistungs-App „Debeka Gesundheit“ verwalten Sie Ihre Rechnungen, Arzttermine, Medikamente und mehr ganz einfach online. So behalten Sie alles Wichtige stets bequem im Blick und im Griff.

Überzeugen Sie sich doch direkt selbst von unserem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis!

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Auszeichnungen

  • Testsiegel map-report: Privaten Krankenversicherung für hervorragende Leistungen ausgezeichnet seit 2019
  • Testsiegel Focus Money für Exzellente Kundenberatung
  • Assekurata-Testsiegel "Privater Krankenversicherer Exzellent"

Füreinander da sein bedeutet für uns …

… dass Sie und Ihre Familie genauso behandelt werden, wie Sie es sich wünschen.

Wir alle haben unterschiedliche Bedürfnisse, auch in der medizinischen Versorgung. Unsere leistungsstarke Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung unterstützt Sie in den für Sie persönlich wichtigen Bereichen, z. B. bei der Behandlung mit Naturheilverfahren.

Beispiele

Wann die ambulante Zusatzversicherung der Debeka für Sie da ist

Modischer Durchblick

Sie sind beim Optiker, um sich einen Rahmen für Ihre frisch verordnete Brille auszusuchen. Doch mit den preisgünstigen Gestellen sehen Sie aus wie der Klassenstreber – vor 20 Jahren. Unsere Zusatzversicherung erlaubt es Ihnen zum Glück, Ihren Brillengläsern und Ihrem Gesicht einen modischen Rahmen zu geben.

Das Tanzbein schwingen

Der Cha-Cha-Cha war zu rasant, nun ist der Bänderriss aber fast verheilt. Doch die Leichtfüßigkeit ist Ihnen etwas abhandengekommen – und die Kasse zahlt keine weiteren Krankengymnastik-Sitzungen. Kein Problem: Wir wollen, dass Sie auch weiterhin durchs Leben tanzen und prüfen gerne eine weitere Beteilung der Kosten.

Lauwarme Strümpfe

Die Dekompressionsstrümpfe sind alles andere als heiß – aber notwendig, während Sie sich von einem Bandscheibenvorfall erholen. Damit Sie Ihr Geld lieber für anziehendere Kleidungsstücke ausgeben können, beteiligen wir uns an den noch übrig gebliebenen Kosten für dieses notwendige Hilfsmittel.

Punktgenaue Hilfe

Orthopäde, Neurologe, Rheumatologe – die Schulmedizin findet kein Heilmittel gegen Ihre Gelenkschmerzen. Ein Facharzt empfiehlt, es mit Akupunktur zu versuchen. Erfreulicherweise müssen Sie die Kosten dafür keineswegs komplett selbst tragen – denn dafür haben Sie unsere ambulante Zusatzversicherung.

Haben Sie Fragen zu einem unserer Beispiele oder zu einer anderen Situation? Wir beraten Sie gerne.

Fragen Sie sich, ob und in welchem Umfang Sie Ihre Familie mitversichern können?

Julian Hoffmann und seine Kollegen informieren Sie gerne, zu welchen Bedingungen weitere Personen mitversichert werden – und wie Sie dabei sparen können.

Spezialtarife

Welche Absicherung wir für besondere Ansprüche anbieten

Allgemeine Zusatzversicherung ab 55

Für gesetzlich Versicherte ab 55 Jahren bietet die Debeka einen eigenen ambulanten Zusatztarif – schließlich verändern sich die Versorgungsbedürfnisse im Alter deutlich. Ihnen bieten wir daher einen umfangreicheren Schutz und beteiligen uns in noch größerem Umfang bei:

  • Brillen und/oder Kontaktlinsen
  • nicht verschreibungspflichtigen Arzneien
  • Krankenfahrten und -transporten
  • Assistance-Leistungen (Vermittlung von geeigneten Ärzten, Terminvereinbarungen etc.)
  • zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen

Sie möchten mehr über diesen Tarif wissen? Unser Beratungs-Team bespricht die Leistungen gerne im Detail mit Ihnen.

Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können

Attraktive Angebote und ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis

Zügige Kostenerstattung im Krankheitsfall

Besondere Konditionen für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in vielen Tarifen

Persönliche Beratung und Betreuung an bundesweit über 4.500 Standorten

Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer ambulanten Zusatzversicherung bei der Debeka kommen

Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!

FAQ

Was Sie rund um unsere ambulante Zusatzversicherung sonst noch interessieren könnte

Was kann ich tun, um einen möglichst günstigen Beitrag zu bekommen?

Die Höhe Ihres Monatsbeitrags zur ambulanten Zusatzversicherung berechnen wir vor allem auf Grundlage Ihres Eintrittsalters. Umso jünger Sie abschließen, desto günstiger fällt Ihr Monatsbeitrag aus. Und das deutlich.

Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?

Ihr Versicherungsschutz beginnt normalerweise am nächsten Monatsersten. Auf Wunsch können Sie mit uns auch einen späteren Versicherungsbeginn vereinbaren. Wenn Sie Ihre ambulante Zusatzversicherung bei uns bis zum 15. eines Monats abschließen, können Sie auch den Ersten des laufenden Monats als Versicherungsbeginn wählen.

Gilt mein Versicherungsschutz sofort ohne Einschränkungen?

In der privaten Krankenversicherung gelten sogenannte Wartezeiten. Das heißt, dass Sie auf viele Leistungen erst nach einem gewissen Zeitraum Anspruch haben.

 

Bei uns gibt es zum einen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Zum anderen gibt es eine besondere Wartezeit von acht Monaten, die zum Beispiel für Zahnbehandlungen und Zahnersatz gilt.

 

Ihr Debeka Ansprechpartner berät Sie gerne, welche Leistungen Sie ab welchem Zeitpunkt uneingeschränkt in Anspruch nehmen können.

Wie zahle ich bei der Debeka meine Beiträge?

Ihr Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie aber auch in monatlichen Raten zahlen können. Bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrags erteilen Sie uns ein entsprechendes Lastschriftmandat – und wir buchen Ihren Beitrag auf Wunsch monatlich automatisch von Ihrem Konto ab.

Wie läuft das genau mit der Kostenerstattung?

Ihre Rechnung für ambulante Leistungen reichen Sie zunächst immer bei Ihrer Krankenkasse (gesetzliche Krankenversicherung) ein. Diese prüft Ihren Anspruch auf Kostenerstattung und bestätigt Ihnen auch deren Höhe.

 

Anschließend legen Sie uns die Rechnung und die Bestätigung Ihrer Krankenkasse vor. Wir berechnen Ihren Anspruch auf Kostenerstattung und überweisen den entsprechenden Betrag auf Ihr Konto.

Unser Tipp: Reichen Sie uns die Belege bequem mit unserem elektronischen Leistungsauftrag oder unserer Leistungs-App “Meine Gesundheit” ein.

Was passiert, wenn ich im Ausland auf ambulante Leistungen angewiesen bin?

Unsere ambulante Zusatzversicherung gilt auch im Ausland. Um bei einem Auslandsaufenthalt rundum bestens abgesichert zu sein (z. B. auch bei akuten Zahnproblemen), empfehlen wir Ihnen zudem unsere Auslandsreise-Krankenversicherung.

Allgemeine Fragen zur Ergänzungsversicherung für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung

Welche Zusatzleistungen kann ich erhalten?

Ambulant
Im Tarif EA oder EAplus:

  •  bei Naturheilverfahren, Homöopathie oder Akupunktur: für ambulante Behandlungen durch Ärzte mit entsprechender Zusatzbezeichnung
  • für heilpraktische Behandlungen
  • für Brillen und Kontaktlinsen
  • für Hilfs- und Heilmittel
  • für Fahrten und Transporte zu ambulanten Heilbehandlungen• für Arzneien und Verbandmittel

 

Ambulant und Zahnzusatz

Im Tarif EA55plus für Versicherte ab 55 Jahren:

  • für Brillen und Kontaktlinsen
  • für ärztlich verordnete Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind
  • für Zuzahlungen
  • für Fahrten und Transporte
  • für Assistenz z. B. bei der Vermittlung an Fachärzte oder Terminvereinbarungen
  • für Zahnersatz, Implantate, Einlagefüllungen wie Inlays oder Onlays, Reparaturen und Provisorien, Kompositfüllungen per Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik: 50 Prozent der Kosten

 

Zahnzusatz

Im Tarif EZ50, EZ50-Easy oder EZ70plus, EZ70-Easy:

  • für Zahnzusatz, Implantate, Einlagefüllungen wie Inlays oder Onlays und Kompositfüllungen per Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik
  • für Reparaturen und Provisorien: je nach vereinbartem Prozentsatz
  • im Tarif EZ70plus: zusätzlich für zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr

 

Im Tarif EZ-Comfort oder EZ-Comf-Easy:
Bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz stocken wir die Leistungen aus Tarif EZ70plus auf bis zur kompletten Kostenübernahme für:

  • endodontische Behandlungen (z. B. Wurzelbehandlungen)
  • funktionsanalytische oder funktionstherapeutische Leistungen
  • besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung

 

Stationär
Im Tarif WKplus:

  • für Wahlleistungen im Krankenhaus wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung
  • für ambulante Operationen
  • für vor- und nachstationäre Behandlungen

Im Tarif KHT:
Krankenhaustagegeld für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts (z. B. für Telefon, Fernseher oder Fahrtkosten von Angehörigen)

 


Krankentagegeld
Im Tarif KG:

Bei einem Verdienstausfall durch längere Arbeitsunfähigkeit zahlen wir das versicherte Krankentagegeld. Versicherbar ist die Lücke zwischen dem Nettokrankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung und dem monatlichen Nettoeinkommen im letzten Jahr.

Welchen Versicherungsbeginn soll ich wählen?

In der Regel ist der Versicherungsbeginn der nächste Monatserste. Bis zum 15. eines jeden Monats können Sie jedoch auch den zurückliegenden Ersten als Versicherungsbeginn wählen. Bei der Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif AR kann ein taggenauer Versicherungsbeginn gewählt werden, frühestens jedoch der Tag des Antragseingangs bei der Debeka.

 

Wir empfehlen:

 

Wählen Sie den ersten des nächsten Monats als Versicherungsbeginn. Steht jedoch der Jahreswechsel bevor, empfiehlt es sich, sofern der 15. Dezember noch nicht erreicht ist, den 1. Dezember als Versicherungsbeginn zu wählen. Dies ist der letztmögliche Beginn, zu dem Sie noch Ihr diesjähriges niedrigeres Eintrittsalter haben. Denn ab dem 1. Januar sind Sie versicherungstechnisch ein Jahr älter und müssen dann auch mit einem höheren Beitrag eingestuft werden.

Wie erfolgt die Beitragszahlung?

Die Krankenversicherungsbeiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten, die Abbuchung erfolgt jeweils am Monatsanfang von Ihrem Konto.

Was sind Wartezeiten?

Wartezeiten sollen verhindern, dass die Versichertengemeinschaft schon gleich nach Vertragsbeginn mit Ausgaben belastet wird, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden oder kurz danach auftreten. Es gibt zum einen die allgemeine Wartezeit von drei Monaten und zum anderen die besondere Wartezeit von 8 Monaten z. B. bei Zahnbehandlung bzw. -ersatz. Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an.

Wie erhalte ich die Versicherungsleistung?

Von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder auch Optiker erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bitte zunächst der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorlegen. Ihre GKV wird Ihnen mitteilen, ob und in welcher Höhe eine Kostenerstattung erfolgt. Die Rechnung und auch die Bestätigung Ihrer GKV reichen Sie dann bitte an die Debeka weiter. Die Versicherungsleistung wird Ihnen auf Ihr Konto überwiesen.

 

Bei Krankenhaustagegeldzahlungen reicht die Vorlage einer Bescheinigung des Krankenhauses mit Angabe der Verweildauer (Beginn und Ende), Diagnose und Stempel sowie Unterschrift aus.

 

Unser Rat:

 

Nutzen Sie für die Einreichung der Belege unseren Online-Leistungsauftrag oder unsere Leistungs-App "Debeka Gesundheit".

Welche Krankheiten muss ich im Antrag angeben?

Beantworten Sie bitte - auch im eigenen Interesse - alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Persönliche Einschätzungen wie: "Diese Krankheit ist nicht wichtig und muss deshalb nicht angegeben werden", sind nicht zulässig und wären gefährlich. Zur Beurteilung des Risikos ist der Versicherer auf Ihre wahrheitsgemäßen Angaben angewiesen. Unvollständige oder unrichtige Angaben können uns bei schuldhafter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen oder diesen rückwirkend einseitig anzupassen, also den Beitrag zu erhöhen oder nicht angezeigte Gefahrumstände vom Versicherungsschutz auszuschließen.

In welcher Höhe kann ich eine Krankenhaustagegeldversicherung nach dem Tarif KHT abschließen?

Das Krankenhaustagegeld können Sie individuell nach Ihren Wünschen gestalten. Sie können in Fünfer-Schritten zwischen 5 und 150 Euro wählen.

Wie erhalte ich Krankenhaustagegeld?

Es genügt eine Bescheinigung des Krankenhausarztes (im Original, mit Stempel und Unterschrift), aus der Name und Geburtsdatum des Patienten, die Diagnose und die Verweildauer (Aufnahme- und Entlassungstag) hervor gehen.

Welche Tarifstufe soll ich für die Krankentagegeldversicherung wählen?

Überprüfen Sie dazu Ihre Deckungslücke zum mtl. Netto-Arbeitsentgelt und die Dauer der arbeitsvertraglichen Zusatzleistungen. Sie können je nach Deckungslücke die Höhe und den Beginn des Krankentagegeldes nach dem Tarif KG in verschiedenen Stufen wählen.

Muss ich bei einer Zahnersatzbehandlung einen Heil- und Kostenplan vorlegen?

Damit Sie sicher sein können, dass alle Kosten erstattet werden, empfehlen wir bei Gesamtkosten von über 10.000 Euro die Erstellung eines Heil- und Kostenplans, den Sie an uns weiterleiten. Sie erhalten dann eine detaillierte Auskunft über die möglichen Leistungen.

Was ist nicht versichert?
  • Versicherungsfälle, die vor dem Beginn der Versicherung eingetreten sind
  • Behandlungen, die medizinisch nicht notwendig sind
  • Krankheiten oder Unfälle samt Folgen, die vorsätzlich verursacht wurden
  • Behandlungen durch Ihre Eltern, Ihre Kinder oder den Ehe- und Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  • Die Höhe und Dauer der Versicherungsleistung hängt vom vertraglich vereinbarten Umfang ab.
  • Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme das medizinisch notwendige Maß, kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
  • Das Krankentagegeld darf nur so hoch sein wie das auf den Kalendertag umgerechnete berufliche Nettoeinkommen.
Wo gilt der Versicherungsschutz?

Weltweit, lediglich der Tarif KG gilt nur innerhalb Europas.

Wozu bin ich verpflichtet?
  • Bei der Gesundheitsprüfung vor dem Abschluss des Vertrags beantworten Sie alle Fragen zu Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß und vollständig.
  • Sie informieren uns über alles, was wir benötigen, um den Leistungsanspruch und den Umfang der Leistungen zu ermitteln.
  • Sie informieren uns im Hinblick auf das Krankentagegeld unverzüglich, wenn das Nettoeinkommen der versicherten Person länger als nur vorübergehend sinkt oder sie den Beruf wechselt.
  • Sie schließen nur mit unserer Zustimmung eine neue Krankentagegeldversicherung ab oder erhöhen ein bestehendes Krankentagegeld.
Wann und wie zahle ich die Beiträge?

Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Sie zahlen je nach Wunsch entweder zu Beginn des Versicherungsjahres oder in monatlichen Raten. Der erste Beitrag oder die erste Rate sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.

 

Sie können Ihre Beiträge selbst überweisen oder uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

 

Es ist wichtig, dass Sie die Beiträge rechtzeitig zahlen. Denn sonst können Sie den Versicherungsschutz verlieren.

Wann beginnt und wann endet mein Versicherungsschutz?

Wann der Versicherungsschutz beginnt, steht im Versicherungsschein. Frühestens beginnt er mit dem Vertragsabschluss und nach den vereinbarten Wartezeiten. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde und es im Tarif nicht anders angegeben ist, endet das Versicherungsverhältnis in diesen Fällen:

  • Die versicherte Person stirbt.
  • Die versicherte Person hält sich nicht mehr gewöhnlich in der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auf.
  • Die versicherte Person ist nicht mehr in Deutschland gesetzlich krankenversichert oder gleichartig abgesichert (z. B. Freie Heilfürsorge).
    Wenn nichts anderes vereinbart wurde, endet die Krankentagegeldversicherung in diesen Fällen
  • Eine im Tarif festgelegte Voraussetzung ist für die Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfüllt.
  • Die versicherte Person wird berufsunfähig.
  • Der Vertrag wird beendet.
Wann kann ich kündigen?

Kündigen können Sie das Versicherungsverhältnis immer bis drei Monate vor Ende des Versicherungsjahrs.

 

Wenn wir den Beitrag erhöhen, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Der Versicherungsschutz endet dann zu dem Tag, ab dem der Beitrag steigt.

 

Den Vertrag für eine versicherte Person können Sie kündigen, wenn Sie diese nachweislich darüber informiert haben.

Kann ich den Vertrag widerrufen?

Ja, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang des Versicherungsscheins. Alle Details zu Ihrem Recht auf Widerruf und den Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.

Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zur Ambulanten-Zusatzversicherung, können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.

Sie haben noch eine andere Frage?

Dann stellen Sie sie uns am besten gleich – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.