Was macht eigentlich eine ambulante Zusatzversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen soliden Gesundheitsschutz, lässt aber stellenweise auch Wünsche offen. Eine Ergänzung an der richtigen Stelle hilft Ihnen, sich passgenau nach Ihren Wünschen abzusichern.
Eine private ambulante Zusatzversicherung übernimmt ganz oder teilweise die Kosten für Leistungen, die Sie sonst aus eigener Tasche zahlen müssten. Dazu gehören ambulante Leistungen wie Sehhilfen, Verbands- und Heilmittel, Akupunktur oder Naturheilverfahren.
Warum eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll ist
Viele Menschen bevorzugen auch in der Medizin einen ganzheitlichen Ansatz – aber nicht jede gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich an den Kosten alternativer Heilmethoden wie z. B. Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie oder heilpraktische Behandlungen. Hier kommt eine Zusatzversicherung zum Zuge.
Brillenträger kennen den „Fluch des Kassengestells“: Modische Brillen sprengen oft den finanziellen Rahmen. Wem ein teures Gestell einfach besser steht, der muss trotzdem nicht verzweifeln: Eine Zusatzversicherung trägt einen Großteil der Kosten.
Zuzahlungen für Medikamente, Verbandsmaterial, Krankentransporte, aber auch verordnete Massagen oder Krankengymnastik: Der Katalog ist lang – doch eine Zusatzversicherung leistet in vielen Fällen.
Was die ambulante Zusatzversicherung der Debeka auszeichnet
Einfach erklärt in Social Media
Auszeichnungen
Füreinander da sein bedeutet für uns …
Wann die ambulante Zusatzversicherung der Debeka für Sie da ist
Fragen Sie sich, ob und in welchem Umfang Sie Ihre Familie mitversichern können?
Welche Absicherung wir für besondere Ansprüche anbieten
Allgemeine Zusatzversicherung ab 55
Für gesetzlich Versicherte ab 55 Jahren bietet die Debeka einen eigenen ambulanten Zusatztarif – schließlich verändern sich die Versorgungsbedürfnisse im Alter deutlich. Ihnen bieten wir daher einen umfangreicheren Schutz und beteiligen uns in noch größerem Umfang bei:
- Brillen und/oder Kontaktlinsen
- nicht verschreibungspflichtigen Arzneien
- Krankenfahrten und -transporten
- Assistance-Leistungen (Vermittlung von geeigneten Ärzten, Terminvereinbarungen etc.)
- zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen
Sie möchten mehr über diesen Tarif wissen? Unser Beratungs-Team bespricht die Leistungen gerne im Detail mit Ihnen.
Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können
Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer ambulanten Zusatzversicherung bei der Debeka kommen
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!
Was Sie rund um unsere ambulante Zusatzversicherung sonst noch interessieren könnte
Was kann ich tun, um einen möglichst günstigen Beitrag zu bekommen?
Die Höhe Ihres Monatsbeitrags zur ambulanten Zusatzversicherung berechnen wir vor allem auf Grundlage Ihres Eintrittsalters. Umso jünger Sie abschließen, desto günstiger fällt Ihr Monatsbeitrag aus. Und das deutlich.
Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?
Ihr Versicherungsschutz beginnt normalerweise am nächsten Monatsersten. Auf Wunsch können Sie mit uns auch einen späteren Versicherungsbeginn vereinbaren. Wenn Sie Ihre ambulante Zusatzversicherung bei uns bis zum 15. eines Monats abschließen, können Sie auch den Ersten des laufenden Monats als Versicherungsbeginn wählen.
Gilt mein Versicherungsschutz sofort ohne Einschränkungen?
In der privaten Krankenversicherung gelten sogenannte Wartezeiten. Das heißt, dass Sie auf viele Leistungen erst nach einem gewissen Zeitraum Anspruch haben.
Bei uns gibt es zum einen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Zum anderen gibt es eine besondere Wartezeit von acht Monaten, die zum Beispiel für Zahnbehandlungen und Zahnersatz gilt.
Ihr Debeka Ansprechpartner berät Sie gerne, welche Leistungen Sie ab welchem Zeitpunkt uneingeschränkt in Anspruch nehmen können.
Wie zahle ich bei der Debeka meine Beiträge?
Ihr Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie aber auch in monatlichen Raten zahlen können. Bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrags erteilen Sie uns ein entsprechendes Lastschriftmandat – und wir buchen Ihren Beitrag auf Wunsch monatlich automatisch von Ihrem Konto ab.
Wie läuft das genau mit der Kostenerstattung?
Ihre Rechnung für ambulante Leistungen reichen Sie zunächst immer bei Ihrer Krankenkasse (gesetzliche Krankenversicherung) ein. Diese prüft Ihren Anspruch auf Kostenerstattung und bestätigt Ihnen auch deren Höhe.
Anschließend legen Sie uns die Rechnung und die Bestätigung Ihrer Krankenkasse vor. Wir berechnen Ihren Anspruch auf Kostenerstattung und überweisen den entsprechenden Betrag auf Ihr Konto.
Unser Tipp: Reichen Sie uns die Belege bequem mit unserem elektronischen Leistungsauftrag oder unserer Leistungs-App “Meine Gesundheit” ein.
Was passiert, wenn ich im Ausland auf ambulante Leistungen angewiesen bin?
Unsere ambulante Zusatzversicherung gilt auch im Ausland. Um bei einem Auslandsaufenthalt rundum bestens abgesichert zu sein (z. B. auch bei akuten Zahnproblemen), empfehlen wir Ihnen zudem unsere Auslandsreise-Krankenversicherung.
Allgemeine Fragen zur Ergänzungsversicherung für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung
Welche Zusatzleistungen kann ich erhalten?
Ambulant
Im Tarif EA oder EAplus:
- bei Naturheilverfahren, Homöopathie oder Akupunktur: für ambulante Behandlungen durch Ärzte mit entsprechender Zusatzbezeichnung
- für heilpraktische Behandlungen
- für Brillen und Kontaktlinsen
- für Hilfs- und Heilmittel
- für Fahrten und Transporte zu ambulanten Heilbehandlungen• für Arzneien und Verbandmittel
Ambulant und Zahnzusatz
Im Tarif EA55plus für Versicherte ab 55 Jahren:
- für Brillen und Kontaktlinsen
- für ärztlich verordnete Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind
- für Zuzahlungen
- für Fahrten und Transporte
- für Assistenz z. B. bei der Vermittlung an Fachärzte oder Terminvereinbarungen
- für Zahnersatz, Implantate, Einlagefüllungen wie Inlays oder Onlays, Reparaturen und Provisorien, Kompositfüllungen per Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik: 50 Prozent der Kosten
Zahnzusatz
Im Tarif EZ50, EZ50-Easy oder EZ70plus, EZ70-Easy:
- für Zahnzusatz, Implantate, Einlagefüllungen wie Inlays oder Onlays und Kompositfüllungen per Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik
- für Reparaturen und Provisorien: je nach vereinbartem Prozentsatz
- im Tarif EZ70plus: zusätzlich für zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr
Im Tarif EZ-Comfort oder EZ-Comf-Easy:
Bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz stocken wir die Leistungen aus Tarif EZ70plus auf bis zur kompletten Kostenübernahme für:
- endodontische Behandlungen (z. B. Wurzelbehandlungen)
- funktionsanalytische oder funktionstherapeutische Leistungen
- besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung
Stationär
Im Tarif WKplus:
- für Wahlleistungen im Krankenhaus wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung
- für ambulante Operationen
- für vor- und nachstationäre Behandlungen
Im Tarif KHT:
Krankenhaustagegeld für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts (z. B. für Telefon, Fernseher oder Fahrtkosten von Angehörigen)
Krankentagegeld
Im Tarif KG:
Bei einem Verdienstausfall durch längere Arbeitsunfähigkeit zahlen wir das versicherte Krankentagegeld. Versicherbar ist die Lücke zwischen dem Nettokrankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung und dem monatlichen Nettoeinkommen im letzten Jahr.
Welchen Versicherungsbeginn soll ich wählen?
Wie erfolgt die Beitragszahlung?
Was sind Wartezeiten?
Wie erhalte ich die Versicherungsleistung?
Welche Krankheiten muss ich im Antrag angeben?
In welcher Höhe kann ich eine Krankenhaustagegeldversicherung nach dem Tarif KHT abschließen?
Wie erhalte ich Krankenhaustagegeld?
Welche Tarifstufe soll ich für die Krankentagegeldversicherung wählen?
Muss ich bei einer Zahnersatzbehandlung einen Heil- und Kostenplan vorlegen?
Was ist nicht versichert?
- Versicherungsfälle, die vor dem Beginn der Versicherung eingetreten sind
- Behandlungen, die medizinisch nicht notwendig sind
- Krankheiten oder Unfälle samt Folgen, die vorsätzlich verursacht wurden
- Behandlungen durch Ihre Eltern, Ihre Kinder oder den Ehe- und Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
- Die Höhe und Dauer der Versicherungsleistung hängt vom vertraglich vereinbarten Umfang ab.
- Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme das medizinisch notwendige Maß, kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
- Das Krankentagegeld darf nur so hoch sein wie das auf den Kalendertag umgerechnete berufliche Nettoeinkommen.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Weltweit, lediglich der Tarif KG gilt nur innerhalb Europas.
Wozu bin ich verpflichtet?
- Bei der Gesundheitsprüfung vor dem Abschluss des Vertrags beantworten Sie alle Fragen zu Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß und vollständig.
- Sie informieren uns über alles, was wir benötigen, um den Leistungsanspruch und den Umfang der Leistungen zu ermitteln.
- Sie informieren uns im Hinblick auf das Krankentagegeld unverzüglich, wenn das Nettoeinkommen der versicherten Person länger als nur vorübergehend sinkt oder sie den Beruf wechselt.
- Sie schließen nur mit unserer Zustimmung eine neue Krankentagegeldversicherung ab oder erhöhen ein bestehendes Krankentagegeld.
Wann und wie zahle ich die Beiträge?
Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Sie zahlen je nach Wunsch entweder zu Beginn des Versicherungsjahres oder in monatlichen Raten. Der erste Beitrag oder die erste Rate sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Sie können Ihre Beiträge selbst überweisen oder uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Es ist wichtig, dass Sie die Beiträge rechtzeitig zahlen. Denn sonst können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
Wann beginnt und wann endet mein Versicherungsschutz?
Wann der Versicherungsschutz beginnt, steht im Versicherungsschein. Frühestens beginnt er mit dem Vertragsabschluss und nach den vereinbarten Wartezeiten. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde und es im Tarif nicht anders angegeben ist, endet das Versicherungsverhältnis in diesen Fällen:
- Die versicherte Person stirbt.
- Die versicherte Person hält sich nicht mehr gewöhnlich in der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auf.
- Die versicherte Person ist nicht mehr in Deutschland gesetzlich krankenversichert oder gleichartig abgesichert (z. B. Freie Heilfürsorge).
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, endet die Krankentagegeldversicherung in diesen Fällen - Eine im Tarif festgelegte Voraussetzung ist für die Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfüllt.
- Die versicherte Person wird berufsunfähig.
- Der Vertrag wird beendet.
Wann kann ich kündigen?
Kündigen können Sie das Versicherungsverhältnis immer bis drei Monate vor Ende des Versicherungsjahrs.
Wenn wir den Beitrag erhöhen, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Der Versicherungsschutz endet dann zu dem Tag, ab dem der Beitrag steigt.
Den Vertrag für eine versicherte Person können Sie kündigen, wenn Sie diese nachweislich darüber informiert haben.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
Ja, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang des Versicherungsscheins. Alle Details zu Ihrem Recht auf Widerruf und den Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.
Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zur Ambulanten-Zusatzversicherung, können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.