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Versandtermine

Wann Sie Post von uns erhalten

Sie warten auf eine Bescheinigung?

Auf dieser Seite finden Sie unsere Versandtermine der für Sie wichtigen
Bescheinigungen in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie:

Der Versand der Bescheinigungen erfolgt automatisch zum frühestmöglichen Zeitpunkt. In der Regel kann unser Service-Team den Vorgang nicht vorziehen, daher bitten wir um etwas Geduld.
Wenn Sie eine Kopie einer bereits versendeten Bescheinigung benötigen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Nachweis für die Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherung im Lohnsteuerabzugsverfahren

Durch unsere Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern entfällt künftig die Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG.

Die Beitragsbescheinigungen zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses werden wir vorerst weiterhin mit den Versicherungsunterlagen versenden.

Entfällt

Krankenversicherung: Versicherungsnachweis für den Arbeitgeber zum Erhalt des Arbeitgeber-Zuschuss

Die Arbeitgeber-Bescheinigung nach §257 SGB V und §61 SGB XI benötigt Ihr neuer Arbeitgeber für die Lohnabrechnung und den Arbeitgeberzuschuss.

Versandtermin
Versand Anfang/Mitte Dezember 2025

Bauspar-Jahreskontoauszug für das Kalenderjahr 2025

Der Bauspar-Jahreskontoauszug beinhaltet z. B. zusätzlich:

  • ggf. die Steuerbescheinigung bei Kapitalerträgen für das Jahr 2025
  • ggf. das Antragsformular zur Beantragung der Wohnungsbauprämie

Versandtermin

Versand voraussichtlich Januar/Februar 2026

Hinweise zu den Jahresunterlagen (Kontoauszug, Antrag Wohnungsbauprämie)

Jahreskontoauszug
Folgende Punkte sollten Sie zu Ihrem Jahreskontoauszug wissen
Anschrift

Bitte prüfen Sie die angegebene Anschrift. Sollte sich diese geändert haben, bitten wir um eine schriftliche Information. Sofern sich nur die Adresse geändert hat, genügt ein Anruf bei Ihrer Geschäftsstelle oder unserem Servicetelefon (02 61) 94 34 - 6 09 . Bei Namensänderung erbitten wir eine Kopie der amtlichen Urkunde, aus der diese Änderung hervorgeht.

 

Steuerbescheinigung

Die Steuerbescheinigung enthält alle wichtigen Daten, die Sie zur Vorlage beim Finanzamt benötigen. Alle Angaben ergeben sich aus den Einzelumsätzen des laufenden Jahres. Die Steuerbescheinigung liegt als gesonderter Vordruck bei. Die Berechnung der Zinsen (Kapitalerträge) erfolgt ab dem Wertstellungsdatum der ersten Einzahlung und ändert sich mit jeder weiteren Einzahlung bei positivem Kontostand.

 

Die bisherige „Anlage VL“ als Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen in Papierform zur Beantragung einer Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz entfällt. Stattdessen wird für ab dem 01.01.2017 angelegte vermögenswirksame Leistungen das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung angewendet und die entsprechenden Daten elektronisch an die zuständige Finanzbehörde gemeldet. Die Meldung hat jeweils bis Ende Februar für das Vorjahr zu erfolgen. Sofern uns Ihre Einwilligung in die elektronische Datenübertragung vorliegt, erhalten Sie nach erfolgter Übermittlung eine gesonderte Information.

 

Buchungstext

Durch die Buchungstexte werden die Ein- und Auszahlungen Ihres Kontoauszuges dargestellt. Die Buchungen beginnen in der Regel mit einem Saldovortrag aus dem Vorjahr und enden mit dem aktuellen Saldo.

 

Wertstellung

Das Datum der Wertstellung gibt jeweils das Datum an, an dem der Betrag auf unserem Bankkonto eingegangen ist oder wir Auszahlungen an Ihre Bank weitergeleitet haben. Verzögerungen hinsichtlich der Wertstellung auf Ihrem Girokonto sollten Sie bitte mit Ihrer Hausbank klären.

 

Umsatz

Zu- oder Abgänge von Beträgen auf Ihrem Konto sind mit Plus oder Minus gekennzeichnet. Saldovortrag plus Veränderungen des laufenden Jahres ergeben den Endsaldo.

 

Vertragsnummer

Über die Vertragsnummer, d. h. die Bauspar-, Darlehens- oder Kontonummer (für Festgeldkonten und Entnahme-/Prämiendepots) werden alle Vertragsdaten zugeordnet. Es ist daher wichtig, dass Sie bei Schriftwechseln, Einzahlungen oder telefonischen Kontakten stets diese Nummer angeben.

 

Vertragsbeginn

Der Vertragsbeginn ist das Eingangsdatum des Antrages in der Geschäftsstelle oder das Wertstellungsdatum der ersten Einzahlung.

 

Information für unter 25-Jährige:
Für die prämienrechtliche Bindungsfrist der Wohnungsbauprämie ist der Vertragsbeginn maßgebend. Die Bindungsfrist ändert sich, wenn im laufenden Jahr eine Erhöhung durchgeführt wurde. 

 

Bewertungszahl

In der Bewertungszahl wird die Höhe des Bausparguthabens und die Spardauer im Verhältnis zur Bausparsumme bewertet. Sie erhöht sich monatlich. Zum Bewertungsstichtag gilt das "Zuflussprinzip", d. h. der Geldeingang muss zum Stichtag bei der Bausparkasse eingegangen sein. Die Höhe der Bewertungszahl ist ein Bewertungskriterium für die Zuteilung Ihres Bausparvertrages. Die Mindestbewertungszahl richtet sich nach den für Sie beim Vertragsbeginn gültigen Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge.

 

IBAN und BIC

Für Zahlungen sind IBAN und BIC auf dem Überweisungsträger anzugeben.

 

Ansprechpartner

Für kurzfristige Auskünfte zu den Kontoauszügen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Telefonnummer (02 61) 94 34 - 6 09 zur Verfügung. Für darüber hinaus gehende Fragen zum Bausparen, Finanzieren, zu Festgeldkonten und Entnahme-/Prämiendepots oder zur Altersvorsorge setzen Sie sich bitte mit einer unserer Geschäftsstellen in Ihrer Nähe in Verbindung.

Antrag auf Wohnungsbauprämie (WOP)
Folgende Punkte sollten Sie zur Ihrem Antrag auf Wohnungsbauprämien wissen

Familienstand

Bitte geben Sie uns Ihren Familienstand an. Sollten Sie verheiratet/verpartnert sein, aber steuerlich getrennt veranlagt werden, kreuzen Sie bitte "Ehegatten"/"Lebenspartner" an und vermerken "getrennte Veranlagung" auf dem Antrag. Es gilt für Sie dann der Höchstbetrag für Alleinstehende (700 Euro).

 

 

Änderung/Ergänzung der persönlichen Daten

Bitte geben Sie hier Ihre geänderten Daten an. Sollten Sie geheiratet oder sich verpartnert haben, geben Sie uns bitte den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum Ihres Ehegatten/Ihres Lebenspartners an. Sollte Ihre Steuernummer noch nicht im Antrag eingedruckt sein, können Sie diese angeben (keine ID-Nr.).

 

Prämienaufteilung

Für den Fall, dass mehrere Verträge bei der Debeka Bausparkasse vorhanden sind und die gesamten Aufwendungen des Sparjahres den prämienbegünstigten Höchstbetrag (700/1.400 Euro) überschreiten, haben Sie die Möglichkeit, die Beträge individuell aufzuteilen. Bitte beachten Sie dabei, dass für jeden einzelnen Vertrag maximal die tatsächlich erbrachten Aufwendungen angesetzt werden können.

 

Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen

Gültig bis 2023:
Sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen über 17.900 Euro/35.800 Euro (Höchstgrenze für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage) gelegen hat, die für die Wohnungsbauprämie geltenden Grenze von 35.000 Euro/70.000 Euro aber nicht überschritten wurden, sind auch die vermögenswirksamen Leistungen im Rahmen der Höchstsätze prämienbegünstigt. Bitte kreuzen Sie in diesem Falle das Kästchen im unteren Teil des Prämienantrages an. Sollten die prämienbegünstigten Aufwendungen unter 50 Euro liegen und für die vermögenswirksamen Leistungen kein Prämienanspruch bestehen, bitten wir den Antrag zu Ihren Unterlagen zu nehmen.

Gültig ab 2024:
Die Höchstgrenze für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage wurde auf 40.000 Euro/80.000 Euro des zu versteuernden Einkommens angehoben. Geänderte rechtliche Vorgaben lassen die Berücksichtigung von vermögenswirksamen Leistungen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie nicht mehr zu.

 

Im Sparjahr bereits beantragte Wohnungsbauprämie

Bitte geben Sie uns die Höhe der für einen weiteren Vertrag bei der Debeka oder bei anderen Bausparkassen geltend gemachten Aufwendungen an. Wir bitten um Angabe des Betrages in vollen Euro. Falls der prämienbegünstigte Höchstbetrag von 700 Euro/1.400 Euro bereits ausgeschöpft wurde, nehmen Sie unseren Antrag bitte zu Ihren Unterlagen.

 

Unterschriften

Sollten Sie verheiratet/verpartnert sein und nicht getrennt veranlagt werden, benötigen wir neben der Unterschrift des Prämienberechtigten auch die Unterschrift des Ehegatten/Lebenspartners. Bei Minderjährigen Vertragsinhabern benötigen wir die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Für den Fall, dass eine Bevollmächtigung oder eine Betreuung vorliegt, benötigen wir eine Kopie der Vollmacht/der Bestellungsurkunde, sowie eine Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten/des Betreuers, sofern uns diese Unterlagen nicht bereits vorliegen.

 

Übermittlung elektronische Vermögensbildungsbescheinigung an die Finanzverwaltung

Voraussetzung für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist, dass Sie und gegebenenfalls weitere Personen, deren vermögenswirksame Leistungen Ihrem Bauspar-/Darlehenskonto gutgeschrieben werden, in die elektronische Datenübermittlung einwilligen und uns die für die Übermittlung benötigten Daten vollständig vorliegen.

 

Die Einwilligung bezieht sich auf Ihren mit vermögenswirksamen Leistungen besparten Vertrag bei der Debeka Bausparkasse AG. Nach Übermittlung der Daten ist die Geltendmachung der Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt möglich.
Einen Nachweis über die Übermittlung erhalten Sie unaufgefordert Mitte bis Ende Februar.

Die bestehende Einwilligung in die Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung können Sie gegenüber der Debeka Bausparkasse schriftlich widerrufen. Der Widerruf ist an die folgende Adresse zu richten: Debeka Bausparkasse AG, Abteilung BS/SZ, 56064 Koblenz oder per E-Mail an bausparen@debeka.de.

Er muss der Debeka Bausparkasse vor Beginn des Kalenderjahres, für das die Einwilligung erstmals nicht mehr gelten soll, vorliegen.

Im Falle eines Widerrufs besteht ab dem Zeitpunkt grundsätzlich kein Anspruch auf eine Arbeitnehmer-Sparzulage.

Versandtermin

Versand voraussichtlich Januar/Februar 2026

Allgemeiner Beitragsnachweis für Ihre Steuererklärung 2025

In unserem Beitragsnachweis über gezahlte Prämien weisen wir die jeweiligen Zahlbeträge pro Vertrag aus. Wir stellen beruflich bedingte Beitragsanteile getrennt dar. Sie erhalten eine differenzierte Darstellung der Lebensversicherungen, die vor bzw. nach 01.01.2005 abgeschlossen wurden. Ebenso werden Beiträge in Basisrente-Verträge getrennt dargestellt.
Sie erhalten eine Bescheinigung über alle Verträge, in denen Sie Versicherungsnehmer sind, unabhängig davon, von wessen Konto der Beitragseinzug erfolgt.

 

Haben Sie den Beitragsnachweis einmal angefordert, so erhalten Sie die Bescheinigung in der Regel jährlich automatisch.


Für die gemeldeten, steuerlich berücksichtigungsfähigen Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung.

Versandtermin

Versand voraussichtlich Januar/Februar 2026

Vorsorgeaufwand in der Kranken- und Pflegeversicherung

Nachweis des steuerlich anerkannten Vorsorgeaufwands in Höhe der gezahlten Prämie (gemäß §10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).

Die Aufstellung beinhaltet eine Verteilung des Aufwands auf versicherte Personen sowie den Cash-Back (Beitragsrückerstattung).

Die entsprechenden Werte werden nach gesetzlichen Vorgaben automatisiert an die Finanzverwaltung übermittelt und müssen bei der Steuererklärung nicht erneut nachgewiesen werden.

Den Nachweis über die gemeldeten Daten erhalten Sie von uns automatisch ("Information über die Meldung an die zentrale Stelle").

Versandtermin

Versand voraussichtlich Februar/März 2026

Riester-Jahresmitteilung und Beitragsnachweis

Nachweis über Beiträge inkl. der Zulagen nach §92 EStG für Ihre Unterlagen.
 

Die entsprechenden Werte werden nach gesetzlichen Vorgaben mit Ihrem Zulagenantrag automatisiert an die Finanzverwaltung übermittelt und müssen bei der Steuererklärung nicht erneut nachgewiesen werden.

Versand abgeschlossen

Beitragsnachweis Basisrente

Nachweis über steuerlich relevante Beiträge nach § 10 Abs. 3 EStG.

Die entsprechenden Werte werden nach gesetzlichen Vorgaben automatisiert an die Finanzverwaltung übermittelt und müssen bei der Steuererklärung nicht erneut nachgewiesen werden. Die entsprechenden Werte werden in unserem Allgemeinen Beitragsnachweis für Ihre Steuererklärung ausgewiesen.

Nachweis über erhaltene Rentenzahlungen ("Rentenbezugsmitteilung")

Nachweis über erhaltene Rentenzahlungen aus Privatrenten, Riester- und Basisrentenverträgen.
 

Die entsprechenden Werte werden nach gesetzlichen Vorgaben automatisiert an die Finanzverwaltung übermittelt und müssen bei der Steuererklärung nicht erneut nachgewiesen werden.
 

Über die gemeldeten Beträge erhalten Sie mit der jährlichen Meldung an die Finanzverwaltung von uns eine "Mitteilung über ausgezahlte Renten" per Post zugeschickt.

Versand abgeschlossen

Altersvorsorge Jahresinformation (Stand- und Kostenmitteilung)

Bei der Jahresinformation handelt es sich um eine jährlich wiederkehrende schriftliche Information zu Lebensversicherungen, aufgeschobene Rentenversicherungen, Basisrentenversicherungen und Berufsunfähigkeits-Versicherungen. Sie enthält unter anderem Informationen zum Stand Ihrer Versicherungsverträge und zu den einbehaltenen Kosten.

Versand abgeschlossen

Information zum Cash-Back (Beitragsrückerstattung)

Information zum Cash-Back in der Kranken- und Pflegeversicherung.
 

Mit einer Beitragsrückerstattung können Sie rechnen, wenn sie keine Rechnungen zur Erstattung einreichen und die weiteren Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

Versand abgeschlossen

Bitte beachten Sie:

Der Versand der Bescheinigungen erfolgt automatisch zum frühestmöglichen Zeitpunkt. In der Regel kann unser Service-Team den Vorgang nicht vorziehen, daher bitten wir um etwas Geduld.
Wenn Sie eine Kopie einer bereits versendeten Bescheinigung benötigen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.