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Wenn der Pflegefall eintritt

Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Auch junge Menschen können durch Unfall oder Krankheit auf dauerhafte Pflege angewiesen sein. Ob durch Angehörige, einen Pflegedienst oder stationäre Pflegeeinrichtung – im Pflegefall stehen Betroffene oft völlig unvorbereitet vor großen Herausforderungen.

Antragsverfahren und Begutachtung

Bei Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen Leistungen aus der privaten Pflegepflicht­versicherung zu. Pflegebedürftig sind Sie, wenn Ihre Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufgrund einer gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung (für mindestens sechs Monate) eingeschränkt sind und Sie deshalb Hilfe benötigen.

Was ist zu tun, wenn der Ernstfall eintritt?

Eine Checkliste kann helfen, die wichtigsten Schritte und notwendigen Formulare bei einer bevorstehenden Pflegebedürftigkeit (z. B. Alter, chronische Erkrankung) oder bei einem plötzlichen Pflegefall (z. B. Unfall, Herzinfarkt oder Schlaganfall) zu organisieren. Nutzen Sie dafür gerne unseren Vordruck.

Wie stelle ich den Antrag auf Pflegebedürftigkeit?

Laden Sie sich den schriftlichen Antrag auf Pflegebedürftigkeit sowie die dazugehörige Schweigepflichtentbindungserklärung einfach und bequem hier herunter.

Es folgt die Prüfung des Leistungsanspruchs bei Vorliegen des ausgefüllten und unterschriebenen Antrags.

Das Ergebnis erhalten Sie in der Regel innerhalb von 25 Werktagen nach Erhalt der Formulare.

Die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie ab dem Tag der Antragstellung, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für Leistungen vorliegen. Im Jahr 2024 wurden von 39.448 Begutachtungen 75,18 Prozent fristgerecht durchgeführt.

Wie erfolgt die Begutachtung?

Die Begutachtung erfolgt durch Medicproof, einen unabhängigen Gutachter des medizinischen Dienstes der privaten Pflegepflichtversicherung. Medicproof vereinbart mit Ihnen einen Termin zur Begutachtung, die grundsätzlich in Ihrem Wohnbereich stattfindet.

 

Der Gutachter stellt den Beginn, die Dauer und den Grad Ihrer Pflege­bedürftig­keit fest und empfiehlt eventuell wohnumfeld­verbessernde Umbaumaßnahmen sowie benötigte Pflegehilfsmittel.

 

Darüber hinaus legt er fest, ob ein Wiederholungsgutachten erstellt werden soll. Sie erhalten automatisch eine Kopie des Gutachtens, wenn Sie dem Versand nicht widersprechen.

 

Wie genau die Begutachtung abläuft, können Sie sich auch im nachfolgenden Video So läuft eine Beguachtung ab anschauen

Kann die Begutachtung vorgezogen werden?

In besonderen Situationen wird die Begutachtung vorgezogen:

  1. Sie befinden sich während der Antragstellung im Krankenhaus oder einer stationären Rehabilitation und können nur entlassen werden, wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder wenn Ihre private Pflegeperson Pflegezeit oder Familienpflegezeit für Ihre Pflege beansprucht.

  2. Sie werden in einem stationären Hospiz oder ambulant palliativ versorgt.

  3. Sie müssen nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer stationären Rehabilitation in Kurzzeitpflege. 

  4. Sie leben in häuslicher Umgebung und Ihre private Pflegeperson beansprucht Pflegezeit oder Familienpflegezeit für Ihre Pflege.

In den ersten drei Situationen erfolgt eine vorläufige Begutachtung innerhalb von fünf Arbeitstagen, in der letzten eine Eilbegutachtung innerhalb von zehn Arbeitstagen.

Wie kann ich mich vorbereiten?

Mit einem sorgfältig geführten Pflegeprotokoll haben Sie alle wichtigen Informationen zur Hand, die für die Begutachtung benötigt werden. Darin wird dokumentiert, welchen personellen Unterstützungsbedarf die pflegebedürftige Person hat. Führen Sie das Pflegeprotokoll bitte mindestens zwei Wochen.

Wie Sie sich optimal auf den Termin vorbereiten, zeigt Ihnen das nachfolgende Video „7 Tipps für die Begutachtung“

Wie kommen die Pflegegrade zustande?

Welche Leistungen Ihnen zustehen, ist abhängig von Ihrem Pflegegrad. Maßgeblich für den Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) ist wiederum, wie selbstständig Sie in den folgenden Bereichen sind:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Innerhalb dieser Bereiche werden vorgegebene Kriterien bewertet. Dabei gilt: Je selbstständiger Sie sind, desto niedriger ist die Punktzahl. Die gewichtete Gesamtpunktzahl aus allen sechs Bereichen bestimmt dann, welchen der fünf Pflegegrade Sie erhalten:


Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

 

 

Zuordnung der Pflegegrade (früher Pflegestufe) bei Erwachsenen:

Pflegegrad 1: ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten

Pflegegrad 2: ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten

Pflegegrad 3: ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten

Pflegegrad 4: ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten

Pflegegrad 5: ab 90 bis 100 Gesamtpunkten

 

 

Zuordnung der Pflegegrade (früher Pflegestufe) bei Kindern und Jugendlichen:

Bei Kindern wird der Pflegegrad ermittelt, indem die Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit und Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen wird. Bei Kindern bis zum 18. Lebensmonat wir der Pflegegrad (früher: Pflegestufe) wie folgt festgelegt:

 

Pflegegrad 1: nicht anwendbar

Pflegegrad 2: ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten
Pflegegrad 3: ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten

Pflegegrad 4: ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten

Pflegegrad 5: ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten

 

Der Vergleich zeigt: Kinder bis zum 18. Lebensmonat erhalten regelhaft einen höheren Pflegegrad. Mit dem 19. Lebensmonat erfolgt eine automatische Rückstufung in den nächst niedrigeren Pflegegrad. Zusätzliche Informationen und weitere Antworten auf Fragen stellt Medicproof auf seiner Webseite zur Verfügung. 

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Wie kommt mein Pflegegrad zustande?
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Kurz erklärt: In 5 Schritten zum Pflegegrad
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Pflegeberatung

Bereits im Vorfeld von Pflege- und Hilfebedürftigkeit können Sie sich durch einen Pflegeberater unabhängig und kostenfrei beraten lassen. Erhalten Sie einen Pflegegrad, ist eine Beratung für Sie alle sechs Monate kostenfrei möglich. Gegebenenfalls ist die regelmäßige Pflegeberatung für Sie sogar verpflichtend: Beziehen Sie Pflegegeld und stellen die Pflege selbst sicher, müssen Sie sich in den Pflegegraden 4 und 5 alle drei Monate – in den Pflegegraden 2 und 3 alle sechs Monate – beraten lassen.

 

Pflegeberater unterstützen Sie zum Beispiel bei:

  • Antragstellung auf Pflegegeld
  • Auswahl eines passenden Pflegedienstes
  • Organisation der häuslichen Pflege oder stationärer Angebote
  • Einsatz von Pflegehilfsmitteln oder digitalen Pflegeanwendungen
compass private pflegeberatung GmbH

Benötigen Sie Beratung oder weitere Informationen? Vom Leistungsantrag bis zur Bewältigung des Alltags – das Thema Pflege wirft für Betroffene und Angehörige viele Fragen auf. Umso hilfreicher, wenn man eine zentrale Anlaufstelle hat.

 

Die compass private pflegeberatung, eine Initiative des Verbands der Privaten Krankenversicherung e. V., steht Ihnen zur Seite – kurzfristig am Telefon und nach Terminabsprache auch virtuell oder direkt bei Ihnen zu Hause.
Egal, ob es um die Beantragung von Pflegeleistungen, die Auswahl eines Pflegeheims oder die Unterstützung bei der häuslichen Pflege geht – compass bietet Ihnen kompetente Hilfe in allen Bereichen der Pflege.

Die compass private pflegeberatung erreichen Sie unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1018800. Buchen Sie Ihren Termin auch gerne vorab online.

Pflegeberatung.de

Wünschen Sie einen umfassenden Überblick über Pflege und konkrete Hilfsangebote? Suchen Sie eine passende Pflegeeinrichtung oder möchten Sie die Kosten für einen Pflegedienst abschätzen? Der praktische Online-Ratgeber der Privaten Krankenversicherung bietet deutschlandweit kostenfreie Unterstützung.


Sie finden dort grundlegende Informationen rund um das Thema Pflege und können sich mit anderen Betroffenen und Pflegeberatern austauschen.


Einen ersten Eindruck erhalten Sie in diesem kurzen Videobeitrag des PKV Pflegeportals.

Leistungen

Wird ein Pflegegrad festgestellt, haben Sie Anspruch auf vielfältige Leistungen. Diese umfassen unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie Leistungen für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, hängt vom Pflegegrad und Ihrer individuellen Pflegesituation ab – ob Sie zu Hause, in einer Einrichtung oder durch Angehörige gepflegt werden.

Welche Leistungen gehören zur häuslichen Pflege?
  • Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  • häusliche Pflege durch Pflegedienste
  • Kombinationsleistungen (Geld- und Sachleistungen)
  • teilstationäre Leistungen
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Entlastungsbetrag/Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • zusätzliche Leistungen in einer ambulant betreuten Wohngruppe
  • wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Welche Leistungen gehören zur vollstationären Pflege?

Falls Sie nicht mehr zu Hause leben können und in eine stationäre Einrichtung ziehen, leisten wir auch dafür entsprechend Ihres Pflegegrades. Erstattungsfähig sind die Pflegesätze, die zwischen dem Träger Ihrer Einrichtung und den Leistungsträgern der sozialen Pflegeversicherung vereinbart sind.

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Kurz erklärt: Die 6 häufigsten Fragen zum Thema Wohnungsumbau
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Plötzlich Pflegefall - was tun?

Was tun, wenn ein naher Angehöriger, vielleicht Vater oder Mutter, plötzlich pflegebedürftig wird? Wer bezahlt das überhaupt? Wissenswert gibt Tipps, wie man die beste Pflege erhält.

Unterstützung & Anträge für Pflegepersonen

Pflegepersonen – meist Angehörige – leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Um sie zu entlasten, stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung: von der sozialen Absicherung, über Pflegekurse, bis hin zu finanziellen Hilfen bei Auszeiten von der Arbeit.

Leistungen für Pflegepersonen

Folgende Leistungen für die pflegende Person gibt es:

  • Pflegekurse für Angehörige: Buchen Sie zum Beispiel unkompliziert einen Pflegekurs über compass
  • soziale Absicherung von ehrenamtlichen Pflegekräften
  • Pflegezeit und soziale Absicherung
  • Familienpflegezeit und soziale Absicherung
  • kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Weitere Informationen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Pflegebroschüre.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Auch Pflegepersonen werden krank, brauchen eine Auszeit oder fahren in den Urlaub.

 

Ist die Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert, leisten wir für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege.

 

Muss die Pflegeperson selbst eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen, kann die pflegebedürftige Person unter bestimmten Voraussetzungen in der gleichen Einrichtung mit versorgt werden.

 

Weitere Informationen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Pflegebroschüre in unserem Downloadbereich.

Pflegeunterstützungsgeld

Für insgesamt bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr können sich Ihre nahen Angehörigen von der Arbeit freistellen lassen, wenn die Pflegesituation akut eintritt und die Freistellung notwendig ist, um Ihre Pflege sicherzustellen oder zu organisieren. Für diese Freistellung zahlen wir Pflegeunterstützungsgeld. Dieses wird ähnlich wie das Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet und gezahlt.

Mentale & körperliche Unterstützung

Nicht nur die pflegebedürftige Person braucht Unterstützung, auch die Angehörigen sind oft sowohl mental als auch körperlich stark belastet.

Was müssen pflegende Angehörige beachten?

Welche Hilfe gibt es, wenn ich einen Angehörigen zu Hause pflege? Wissenswert gibt hilfreiche Tipps, wie es gelingt ohne sich selbst aufzugeben.

Häusliche Intensivkrankenpflege

Manche Erkrankungen machen eine 24 Stunden-Pflege oder intensive medizinische Versorgung zu Hause erforderlich. Diese zu organisieren kann für die Betroffenen besonders schwierig sein. Es gibt viele Möglichkeiten und ebenso viele offene Fragen. Wir unterstützen Sie dabei mit erfahrenen Partnern, professionellen Case Managern und individuellen Lösungen.

Mit wem arbeitet die Debeka zusammen?

Wir arbeiten mit Pflegediensten zusammen, die die außerklinische Intensivpflege für unsere Versicherten bundesweit sicherstellen. Professionelle Case Manager (übersetzt „Fall-Manager", sogenannte Patientenlotsen und -begleiter) unserer Kooperationspartner koordinieren die Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Fachbereiche. Individuell auf den Fall und die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt, optimieren sie damit die Versorgung unserer Versicherten.

Besondere Bedürfnisse: Künstliche Beatmung und Tracheostoma

Bei einem Tracheostoma und einer künstlichen Beatmung stellt sich regelmäßig die Frage, ob dies dauerhaft notwendig ist. Auch hier unterstützen wir Sie gerne mit unseren Kooperationspartnern. Sie können klären, ob und wie sie vom Tracheostoma oder der Beatmung entwöhnt werden können.

Kontakt und weitere Informationen

Möchten Sie persönlich mit uns sprechen?

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr unter 0261 498-4530

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