Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Auch junge Menschen können durch Unfall oder Krankheit auf dauerhafte Pflege angewiesen sein. Ob durch Angehörige, einen Pflegedienst oder stationäre Pflegeeinrichtung – im Pflegefall stehen Betroffene oft völlig unvorbereitet vor großen Herausforderungen.
Unsere Unterstützung vom Antrag bis zur individuellen Pflege
Antragsverfahren und Begutachtung
Was ist zu tun, wenn der Ernstfall eintritt?
Wie stelle ich den Antrag auf Pflegebedürftigkeit?
Wie erfolgt die Begutachtung?
Kann die Begutachtung vorgezogen werden?
Wie kann ich mich vorbereiten?
Wie kommen die Pflegegrade zustande?
Pflegeberatung
compass private pflegeberatung GmbH
Benötigen Sie Beratung oder weitere Informationen? Vom Leistungsantrag bis zur Bewältigung des Alltags – das Thema Pflege wirft für Betroffene und Angehörige viele Fragen auf. Umso hilfreicher, wenn man eine zentrale Anlaufstelle hat.
Die compass private pflegeberatung, eine Initiative des Verbands der Privaten Krankenversicherung e. V., steht Ihnen zur Seite – kurzfristig am Telefon und nach Terminabsprache auch virtuell oder direkt bei Ihnen zu Hause.
Egal, ob es um die Beantragung von Pflegeleistungen, die Auswahl eines Pflegeheims oder die Unterstützung bei der häuslichen Pflege geht – compass bietet Ihnen kompetente Hilfe in allen Bereichen der Pflege.
Pflegeberatung.de
Wünschen Sie einen umfassenden Überblick über Pflege und konkrete Hilfsangebote? Suchen Sie eine passende Pflegeeinrichtung oder möchten Sie die Kosten für einen Pflegedienst abschätzen? Der praktische Online-Ratgeber der Privaten Krankenversicherung bietet deutschlandweit kostenfreie Unterstützung.
Sie finden dort grundlegende Informationen rund um das Thema Pflege und können sich mit anderen Betroffenen und Pflegeberatern austauschen.
Einen ersten Eindruck erhalten Sie in diesem kurzen Videobeitrag des PKV Pflegeportals.
Leistungen
Welche Leistungen gehören zur häuslichen Pflege?
Welche Leistungen gehören zur vollstationären Pflege?
Plötzlich Pflegefall - was tun?
Unterstützung & Anträge für Pflegepersonen
Leistungen für Pflegepersonen
Folgende Leistungen für die pflegende Person gibt es:
- Pflegekurse für Angehörige: Buchen Sie zum Beispiel unkompliziert einen Pflegekurs über compass
- soziale Absicherung von ehrenamtlichen Pflegekräften
- Pflegezeit und soziale Absicherung
- Familienpflegezeit und soziale Absicherung
- kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Weitere Informationen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Pflegebroschüre.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Auch Pflegepersonen werden krank, brauchen eine Auszeit oder fahren in den Urlaub.
Ist die Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert, leisten wir für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege.
Muss die Pflegeperson selbst eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen, kann die pflegebedürftige Person unter bestimmten Voraussetzungen in der gleichen Einrichtung mit versorgt werden.
Weitere Informationen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Pflegebroschüre in unserem Downloadbereich.
Pflegeunterstützungsgeld
Für insgesamt bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr können sich Ihre nahen Angehörigen von der Arbeit freistellen lassen, wenn die Pflegesituation akut eintritt und die Freistellung notwendig ist, um Ihre Pflege sicherzustellen oder zu organisieren. Für diese Freistellung zahlen wir Pflegeunterstützungsgeld. Dieses wird ähnlich wie das Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet und gezahlt.
Mentale & körperliche Unterstützung
Nicht nur die pflegebedürftige Person braucht Unterstützung, auch die Angehörigen sind oft sowohl mental als auch körperlich stark belastet.
Was müssen pflegende Angehörige beachten?
Mit wem arbeitet die Debeka zusammen?
Wir arbeiten mit Pflegediensten zusammen, die die außerklinische Intensivpflege für unsere Versicherten bundesweit sicherstellen. Professionelle Case Manager (übersetzt „Fall-Manager", sogenannte Patientenlotsen und -begleiter) unserer Kooperationspartner koordinieren die Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Fachbereiche. Individuell auf den Fall und die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt, optimieren sie damit die Versorgung unserer Versicherten.
Besondere Bedürfnisse: Künstliche Beatmung und Tracheostoma
Bei einem Tracheostoma und einer künstlichen Beatmung stellt sich regelmäßig die Frage, ob dies dauerhaft notwendig ist. Auch hier unterstützen wir Sie gerne mit unseren Kooperationspartnern. Sie können klären, ob und wie sie vom Tracheostoma oder der Beatmung entwöhnt werden können.