Welche Leistungen Ihnen zustehen, ist abhängig von Ihrem Pflegegrad. Maßgeblich für den Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) ist wiederum, wie selbstständig Sie in den folgenden Bereichen sind:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Innerhalb dieser Bereiche werden vorgegebene Kriterien bewertet. Dabei gilt: Je selbstständiger Sie sind, desto niedriger ist die Punktzahl. Die gewichtete Gesamtpunktzahl aus allen sechs Bereichen bestimmt dann, welchen der fünf Pflegegrade Sie erhalten:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Zuordnung der Pflegegrade (früher Pflegestufe) bei Erwachsenen:
Pflegegrad 1: ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten
Pflegegrad 2: ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten
Pflegegrad 3: ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten
Pflegegrad 4: ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten
Pflegegrad 5: ab 90 bis 100 Gesamtpunkten
Zuordnung der Pflegegrade (früher Pflegestufe) bei Kindern und Jugendlichen:
Bei Kindern wird der Pflegegrad ermittelt, indem die Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit und Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen wird. Bei Kindern bis zum 18. Lebensmonat wir der Pflegegrad (früher: Pflegestufe) wie folgt festgelegt:
Pflegegrad 1: nicht anwendbar
Pflegegrad 2: ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten
Pflegegrad 3: ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten
Pflegegrad 4: ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten
Pflegegrad 5: ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten
Der Vergleich zeigt: Kinder bis zum 18. Lebensmonat erhalten regelhaft einen höheren Pflegegrad. Mit dem 19. Lebensmonat erfolgt eine automatische Rückstufung in den nächst niedrigeren Pflegegrad. Zusätzliche Informationen und weitere Antworten auf Fragen stellt Medicproof auf seiner Webseite zur Verfügung.