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Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer

Die Freiheit, Ihre Gesundheit optimal abzusichern

Was macht eigentlich eine private Krankenversicherung für Arbeitnehmer

Gesundheit bedeutet Lebensqualität. Als Arbeitnehmer in einem besonders verantwortungsvollen und herausfordernden Job wollen Sie sich auf Ihre Gesundheit – und im Krankheitsfall auf die beste Behandlung und Versorgung verlassen können. Das kann die private Krankenversicherung am besten für Sie leisten.

 

Deshalb hat der Gesetzgeber Menschen mit einem überdurchschnittlichen Einkommen „versicherungsfrei“ gestellt: Sie können Ihre Gesundheit mit einer privaten Krankenversicherung schützen. Mit allen Vorteilen – von Mehrleistungen bis Beitragsvorteilen.

Auch Studierende haben zum Studienbeginn die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Für sie bieten wir besonders günstige Konditionen an.

Warum eine private Krankenversicherung wirklich sinnvoll ist

 Der Leistungsumfang der „Gesetzlichen“ ist eingeschränkt – bei vergleichsweise hohem Pflichtbeitrag. Die Private bietet Ihnen Rundum-Schutz – zu fairen Beiträgen.

 In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie einen festen Prozentsatz Ihres Monatseinkommens als Beitrag. Das rechnet sich gerade bei höheren Einkommen in der Regel nicht. In der Privaten können Sie also Geld sparen.

 Cash-Back für unsere Mitglieder: Nehmen Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch, können Sie in der privaten Krankenversicherung mit entsprechenden Beitragsrückerstattungen rechnen.

 In der PKV bedeutet ein höheres Einkommen nicht gleichzeitig einen höheren Beitrag: Denn der ist von Ihren gewünschten Leistungen und Ihrem Alter abhängig – nicht von Ihrem Gehalt.

 Das Leistungsversprechen der PKV: Der Versicherungsschutz, den wir vertraglich vereinbaren, steht Ihnen während der gesamten Laufzeit zu – anders als in der gesetzlichen Krankenkasse werden in der privaten Krankenversicherung keine Leistungen aus dem Vertrag herausgenommen.

Vorteile

Was die private Krankenversicherung der Debeka auszeichnet

Unser Highlight

Besonders günstige Beiträge

Die Debeka punktet im Marktvergleich mit günstigen Beiträgen: Dank unserer niedrigen Verwaltungskosten und hohen Beitragsrückerstattungen bekommen Sie bei der Debeka wirklich viel Leistung zu wirklich guten Konditionen.

Jedes Jahr bis zu 2 Monatsbeiträge Cash-Back

Nehmen Sie im Laufe eines Kalenderjahres keine Leistungen von uns in Anspruch, belohnen wir Sie mit Cash-Back von bis zu 2 Monatsbeiträgen. Dabei ist es egal, ob Sie einfach kerngesund sind oder kleine Rechnungen selbst bezahlen.

Gesundheitsschutz individuell gestalten

Bei uns gestalten Sie Ihren Schutz nach Ihren Bedürfnissen: Sie entscheiden z. B., ob Sie im Krankenhaus Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und ein Ein-/Zweibettzimmer wünschen, ob Sie lieber in eine Privatklinik gehen und ob Sie z. B. Krankenhaustagegeld in Anspruch nehmen möchten.

Mehr Leistung beim Zahnarzt

Wir übernehmen je nach Tarif auch die Kosten für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen oder -ersatz: Bei uns können Sie Ihren Zahn-Schutz individuell zusammenstellen – und mit entsprechenden Kostenerstattungen rechnen.

Auch im Alter günstige Beiträge

Mit dem Alter kommen in der Regel die Gesundheitsprobleme – und die Kosten. Nicht bei uns: Wir sorgen mit überdurchschnittlich hohen Alterungsrückstellungen dafür, dass Sie auch später bestens versorgt sind – bei günstigen Beiträgen.

Smarter Service – mit Leistungs-App Debeka Gesundheit

Mit unserer Leistungs-App „Debeka Gesundheit“ verwalten Sie Ihre Rechnungen ganz einfach online und erhalten Ihre Leistungs­mitteilung direkt in die App. So behalten Sie alles Wichtige stets bequem im Blick und im Griff.

Zahlreiche zusätzliche Gesundheitsservices

Im Rahmen unseres Gesundheits­managements „proGesundheit“ haben wir in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperations­partnern zahlreiche Zusatzangebote für Sie. Dazu zählen telefonische und digitale Betreuungs­angebote, Versorgungs­programme, Sonder­konditionen und die Hilfe bei der Suche nach Ärzten oder Kliniken.

Weltweiter Schutz ohne Mehrkosten

Unsere private Krankenversicherung gilt weltweit: Auch im Urlaub oder auf Geschäftsreisen können Sie sich also darauf verlassen, dass wir die Kosten für Ihre Behandlung übernehmen.

Für gesetzlich versicherte Studierende: Anwartschaft holen

Sie studieren und sind gesetzlich versichert, wissen aber schon, dass Sie sich zum Berufsstart privat versichern möchten? Dann nutzen Sie unsere Anwartschaft: Damit sichern Sie sich ihre spätere PKV zu besonders günstigen Konditionen.

 

Je früher Sie sich privat versichern, desto günstiger sind die Beiträge: Das liegt u.a. daran, dass jüngere Menschen meistens noch gesünder sind. Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich die Möglichkeit, Ihre PKV erst später abzuschließen – aber mit Ihrem heutigen Gesundheitsstand als Grundlage.

Haben Sie noch Fragen zu unseren Vorteilen? Wir beraten Sie gerne!

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Was zeichnet uns aus und warum sind wir die richtige Versicherung an Deiner Seite?...
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Mit dem Faktencheck räumen wir um viele Märchen rund um die private Krankenversicherung auf...
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Auszeichnungen

  • Testsiegel map-report: Privaten Krankenversicherung für hervorragende Leistungen ausgezeichnet seit 2019
  • Assekurata-Testsiegel "Privater Krankenversicherer Exzellent"
  • Testsiegel Stiftung Warentest PKV für Beamte mit der Note sehr gut
  • Testsiegel Focus Money für Exzellente Kundenberatung
  • Testsiegel ntv Deutscher Fairness Preis 2024 für Private Krankenversicherer

Füreinander da sein bedeutet für uns …

... dass Sie sich im Leben auf das Wesentliche konzentrieren können.

Ihre Familie, Ihre Freunde und Kollegen – das ist, was am Ende des Tages am meisten zählt. Damit Sie mit diesen Menschen Ihr Leben teilen und genießen können, machen wir uns bei der Debeka stark für Ihre Gesundheit. Mit richtig starken Leistungen, richtig günstigen Beiträgen und richtig guter, persönlicher Betreuung.

Beispiele

Wann die private Krankenversicherung der Debeka für Sie da ist

Der blinde Fleck

Erst glauben Sie, sich haben sich blenden lassen. Doch der dunkle Fleck verschwindet einfach nicht aus Ihrem Blickfeld. Der Augenarzt nimmt Sie genau in Augenschein: Netzhaut- und Gesichtsfeldprüfung, Keratographie. Am Ende haben Sie den Durchblick – und wir zahlen die notwendige Sehhilfe.

Der Putzfimmel

Auf Ihre Zähne lassen Sie nichts kommen. Und doch gibt Ihnen ein schmerzender Backenzahn seit Tagen zu beißen. Ihr Zahnarzt sucht die Wurzel des Übels und diagnostiziert: Gründlichkeit. Sie haben Ihren Zahn durchs Putzen beschädigt. Der Defekt wird aufgefüllt, versiegelt – und die Kosten übernehmen wir.

Aufs Ohr gehauen

Dieses Box-Training hat für Sie mehr als einen Haken: Ihr Sparringspartner platziert einen Schwinger so auf Ihr linkes Ohr, dass Ihnen Hören und Sehen vergeht. Nicht nur Ihr Gehör geht K. O., sondern auch Ihr Gleichgewicht – Trommelfellriss! Wir kommen für alle Tests und die fachkundige Behandlung auf.

Verdrehte Welt

Genüsslich strecken Sie sich unter der Bettdecke – als ein stechender Schmerz durch Ihren Rücken schießt. Verdreht bleiben Sie liegen, bis Ihr Partner die Ambulanz ruft. Nerv eingeklemmt! Nach zwölf unangenehmen Spritzen breitet sich angenehme Entspannung aus – wir übernehmen nervige Kosten.

Haben Sie Fragen zu einem unserer Beispiele oder zu einer anderen Situation? Wir beraten Sie gerne.

Welche Bedenken Sie gegenüber der „Privaten“ vergessen können

Für eine private Krankenversicherung muss ich doch deutlich mehr zahlen als für die gesetzliche.

Gerade für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen stimmt das in der Regel nicht. Denn der Beitrag zur Gesetzlichen bemisst sich nach dem individuellen Einkommen. Wir bei der Debeka berechnen Ihren Monatsbeitrag nur nach den versicherten Leistungen – Ihr Einkommen spielt dabei keine Rolle.


Erst wenn Sie den Leistungsumfang Ihrer privaten Krankenversicherung gegenüber den gesetzlichen Kassenleistungen deutlich erweitern, kommt es bei uns zu einem im Vergleich höheren Beitrag. Dafür erhalten Sie aber eben auch deutlich mehr Leistungen, die gesetzlich Versicherte aber aus eigener Tasche zahlen müssten.

Ich habe gehört, dass sich viele Menschen die Private im Alter gar nicht mehr leisten können.

Leider gibt es nach wie vor private Krankenversicherer, die Sie in jungen Jahren mit günstigen Beiträgen locken und im Alter nachlegen müssen, um Ihre Gesundheitskosten zu decken. Das macht die Debeka anders: Wir bauen für Sie eine im Wettbewerbsvergleich sehr hohe Altersreserve, sogenannte Alterungsrückstellungen, auf. Diese nutzen wir, um Ihre Gesundheitskosten im Alter zu decken.

 

Außerdem haben Sie bei uns sogar die Möglichkeit, frühzeitig eine garantierte Beitragssenkung zu Rentenbeginn in Ihren Versicherungsschutz einzuschließen. Und nicht zuletzt unterstützen wir Sie jederzeit gerne, Ihren Schutz im Alter bedarfsgerecht anzupassen – und so Ihre Beiträge so gering wie möglich zu halten.

Fragen Sie sich, ob und in welchem Umfang Sie Ihre Familie mitversichern können?

Julian Hoffmann und seine Kollegen informieren Sie gerne, zu welchen Bedingungen weitere Personen mitversichert werden und wie Sie dabei sparen können.

Wie Sie Ihren Krankenversicherungsschutz bei uns erweitern können

Krankenhaustagegeld

Ein Krankenhausaufenthalt ist nicht nur müßig, sondern kann auch zusätzliche Kosten in Ihrem oder dem Alltag Ihrer Familie verursachen. Auf Wunsch deckeln wir diese mit unserem Krankenhaustagegeld von bis zu 150 Euro – ab dem ersten Tag und für die gesamte Dauer des Krankenhausaufenthalts.

Krankentagegeld

Sind Sie länger als 6 Wochen krankgeschrieben, endet die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei uns erhalten Sie im Anschluss auf Wunsch ein Krankentagegeld in Höhe Ihres versicherten Einkommens. Zum Vergleich: Gesetzlich Versicherte erhalten zwar ebenfalls ein Krankengeld – allerdings bis maximal 90 Prozent des Nettolohns, sodass immer eine Lücke entsteht.

Beitragssenkung im Alter

Wünschen Sie zusätzliche Beitragssicherheit für Ihren Ruhestand, können Sie eine garantierte Beitragssenkung mit uns vereinbaren. Diese tritt bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters mit 67 Jahren automatisch in Kraft. So müssen Sie sich keine Sorgen um Ihre Gesundheitskosten im Alter machen.

Spezialtarife

Welche Absicherung wir für besondere Ansprüche anbieten

Wir bieten Studierenden und Jung-Akademikern bis zum vollendeten 34. Lebensjahr eine hervorragende Absicherung zu besonders günstigen Konditionen. Durch den frühen Einstieg in die private Krankenversicherung sichern Sie sich günstige Beiträge und genießen alle Vorteile der privaten Krankheitskostenvollversicherung.

Mit dem frühzeitigen Abschluss der Debeka-Anwartschaft “konservieren” Sie als gesetzlich versicherter Studierender Ihren heutigen Gesundheitszustand und erhalten damit den Schutz vor Risikozuschlägen in der privaten Krankenversicherung – und das bereits ab 1 Euro pro Monat.

Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können

Attraktive Angebote und ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis

Zügige Kostenerstattung im Krankheitsfall

Besondere Konditionen für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in vielen Tarifen

Persönliche Beratung und Betreuung an bundesweit über 4.500 Standorten

Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer privaten Krankenversicherung bei der Debeka kommen

Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!

FAQ

Was Sie rund um unsere private Krankenversicherung sonst noch interessieren könnte

Ab wann genau bin ich denn bei Ihnen versichert?

Ihr Versicherungsschutz beginnt am nächsten Monatsersten nach Vertragsschluss. Schließen Sie Ihre private Krankenversicherung bei uns vor dem 15. eines Monats ab, kann der Schutz auch rückwirkend zum 1. des aktuellen Monats beginnen – Sie entscheiden.

Wünschen Sie einen späteren Versicherungsbeginn: Kein Problem, sagen Sie uns einfach Bescheid, ab wann Sie den hervorragenden Debeka-Schutz benötigen.

Gilt mein Versicherungsschutz sofort ohne Einschränkungen?

In der privaten Krankenversicherung gelten sogenannte Wartezeiten. Das heißt, dass Sie auf viele Leistungen erst nach einem gewissen Zeitraum Anspruch haben.


Bei uns gibt es zum einen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, zum anderen eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Diese gilt zum Beispiel für Zahnbehandlungen und -ersatz, kieferorthopädische Behandlungen, Psychotherapie sowie Entbindung.

 

Wenn Sie aus einer gesetzlichen oder einer anderen privaten Krankenversicherung zu uns wechseln oder ein ärztliches Zeugnis vorlegen, können diese Wartezeiten ganz oder teilweise wegfallen. Wir beraten Sie dazu gerne.

Bin ich bei Ihnen automatisch auch pflegeversichert?

Nein, denn die Pflegeversicherung ist – genauso wie im gesetzlichen Kassensystem – eine eigenständige Versicherung. Damit Sie Ihrer Versicherungspflicht nachkommen können, möchten wir Ihnen unsere private Pflegeversicherung ans Herz legen.

Wie funktioniert das genau mit den Beitragsrückerstattungen bei Ihnen?

Wenn Sie ein ganzes Versicherungsjahr gesund bleiben oder kleine Rechnungen aus eigener Tasche begleichen, spart uns das Geld, klar, aber auch Aufwand in der Verwaltung. Diese Ersparnis geben wir in Form des sogenannten Cash-Backs an Sie zurück. Und stehen wir im Marktvergleich übrigens seit Jahrzehnten richtig gut dar: Pro Kalenderjahr erstatten wir Ihnen bis zu 2 Monatsbeiträge.

 

Eine Beitragsrückerstattung können Sie für sich und für jede mitversicherte Person erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es bestand im gesamten Kalenderjahr eine Versicherung in einem Tarif, der eine Beitragsrückerstattung vorsieht.1
  2. Wir haben im gesamten Kalenderjahr für die jeweilige Person keine Leistungen ausgezahlt.
  3. Sie haben alle Beiträge vollständig und spätestens bis zum 15. Januar des Folgejahres bezahlt.
  4. Ihre Versicherung bei uns bleibt mindestens bis zum 30. Juni des Folgejahres bestehen.

 

Eine Information über die Höhe Ihres Cash-Backs erhalten Sie jeweils im August des Folgejahres, die Auszahlung erfolgt automatisch im September per Überweisung auf Ihr Bankkonto.

 

 

1Wir berücksichtigen auch Personen, die im abgelaufenen Kalenderjahr nicht ganzjährig versichert waren, wenn eine erstmalige Vollbeitragspflicht nach diesem Tarif bestand.

Wer kann sich privat krankenversichern?

Eine private Krankenvollversicherung können abschließen

  • Selbstständige und Beamte unabhängig vom Einkommen,
  • Arbeitnehmer mit einem (Brutto-) Arbeitsentgelt von mehr als 6.450 Euro im Monat (77.400 Euro im Jahr 2026).

Studenten können sich von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Krankenkassen befreien lassen und in die Private Krankenversicherung wechseln.

 

Beamte erhalten vom Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Vorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt sie für den Berechtigten 50 % der Aufwendungen (70 % im Ruhestand), für Ehegatten 70 % und für Kinder 80 %. Die Debeka bietet auf die Beihilfe abgestimmte Tarife zu günstigen Beiträgen und ist der systemgerechte Versicherungsträger.

 

Angestellte und Arbeiter, deren Entgelt unter der oben genannten Grenze liegt, sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können ihren Schutz durch private Ergänzungsversicherungen verbessern.

 

Welchen Versicherungsbeginn kann ich wählen?

In der Regel ist der Versicherungsbeginn der nächste Monatserste. Bis zum 15. eines jeden Monats kann jedoch auch der zurückliegende Erste des laufenden Monats als Versicherungsbeginn gewählt werden.

 

Wechseln Sie von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu uns? Dann können wir Ihnen bis zu zwei Monate rückwirkend Versicherungsschutz anbieten.

Was sind Wartezeiten?

Wartezeiten sollen verhindern, dass die Versichertengemeinschaft schon gleich nach Vertragsbeginn mit Ausgaben belastet wird, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden oder kurz danach auftreten. Es gibt zum einen die allgemeine Wartezeit von drei Monaten und zum anderen die besondere Wartezeit bei Zahnbehandlung bzw. -ersatz, Psychotherapie, kieferorthopädischer Behandlung und Entbindung von acht Monaten. Für die Pflegezusatzversicherung beträgt die Wartezeit drei Jahre. Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Je nach gewähltem Versicherungsschutz fallen unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel unmittelbarer Übertritt aus der Gesetzlichen Krankenversicherung, aus einer Privaten Krankenversicherung oder die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die Wartezeiten für die Krankenversicherung ganz oder teilweise weg.

Was geschieht, wenn die Beihilfe sich ändert?

Unsere Tarife B und WL sehen eine Anpassung des Versicherungsschutzes an Ihre neue Beihilfesituation ohne erneute Risikoprüfung und ohne erneute Wartezeiten innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten vor. Die Beihilfe kann sich zum Beispiel ändern durch:

  • Eintritt in den Ruhestand,
  • Veränderung der Kinderzahl durch Geburt eines Kindes,
  • Entstehen, Wegfall oder Änderung eines eigenen Beihilfeanspruchs des Ehegatten,
  • Wechsel der Dienststelle.

 

Muss ich bei Arztrechnungen in Vorleistung treten?

In der Privaten Krankenversicherung bleibt es - im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung - bei der Abrechnung zwischen Patient und Arzt. Bei stationärer Behandlung rechnen wir - auf Wunsch der Versicherten - die Unterkunftskosten direkt mit dem Krankenhaus ab.

 

Wir erstatten auch unbezahlte Rechnungen. Wichtig ist, dass wir das Original der Rechnung erhalten. Alternativ können Sie bequem ein Foto der Originalrechnung mit unserer Leistungs-App „Debeka Gesundheit“ übermitteln. Die Höhe der Erstattungen hängt vom gewählten Tarif ab.

 

Besteht eine Krankheitskostenvollversicherung, so empfehlen wir Ihnen - bevor Sie Kosten zur Erstattung einreichen - immer zu prüfen, ob die Beitragsrückerstattung günstiger für Sie wäre.

Bin ich bei der Debeka auch im Ausland ausreichend versichert?

Wir bieten Ihnen nach fast allen Tarifen auch im Ausland optimalen Versicherungsschutz. Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir Ihren Vertrag prüfen und gegebenenfalls ergänzen können. In bestimmten Fällen (z. B. Auslandsstudium) kann eine besondere Bescheinigung erforderlich sein, die wir Ihnen auf Wunsch ausstellen.

 

Was ist zu tun, wenn ich im Ausland zum Arzt muss?

Bei "kleineren" Rechnungen treten Sie in Vorleistung; d. h. Sie begleichen die Rechnung direkt vor Ort. Die Originalrechnung mit Diagnose reichen Sie nach Ihrer Reise bei uns ein und bekommen dann die tarifliche Leistung. In besonderen Notfällen und bei "hohen Rechnungen", z. B. im Falle stationärer Krankenhausbehandlung, wenden Sie sich bitte an unsere 24-Stunden Notrufzentrale: +49 (0)2 61 4 98 - 99 01.

Was sind Alterungsrückstellungen?

Krankenversicherungsverträge sind auf Lebenszeit angelegt. Daher enthält bereits die Beitragskalkulation der Privaten Krankenversicherung Rückstellungen für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Dies sind die sogenannten Alterungsrückstellungen. Für Verträge, die nach dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden, ist gesetzlich eine "Mitgabe" von Alterungsrückstellungen in der substitutiven Krankenversicherung vorgeschrieben, allerdings etwas begrenzt: Es werden die Rückstellungen auf den Versicherungsschutz beim Mitbewerber "übertragen", wie sie für eine Umstellung in den Basistarif (auf Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung) erforderlich wären.

Was ist eine Anwartschaft?

Mit einer Anwartschaft "frieren" Sie Ihren derzeitigen Gesundheitszustand ein. So haben Sie die Möglichkeit (z. B. für Heilfürsorgeempfänger), bei einem späteren Anspruch auf Beihilfe oder als Arbeitnehmer bei Aussicht auf Versicherungsfreiheit diese Anwartschaft in eine Krankheitskostenvollversicherung nach den dann erforderlichen Tarifen ohne erneute Gesundheitsprüfung umzustellen.

Was ist der gesetzliche Zuschlag von 10 %?

Seit dem 1. Januar 2000 zahlen alle neu privat krankenvollversicherten Personen einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 % des Beitrags. Dieser ist spätestens mit Beginn des Kalenderjahres, das auf die Vollendung des 21. Lebensjahres des Versicherten folgt, zu erheben und endet in dem Kalenderjahr, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet.

 

Dieser gesetzlich vorgeschriebene Zuschlag wird für Sie in voller Höhe angelegt und nach Vollendung des 65. Lebensjahres zur vollen bzw. teilweisen Finanzierung von Beitragsanpassungen verwendet. Ansonsten zahlen Sie diesen 10 %-igen Zuschlag, um zusätzliche Rückstellungen für das Alter zu bilden.

Wie erfolgt die Beitragszahlung?

Die Krankenversicherungsbeiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten. Als privat krankenvollversicherter Angestellter erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber seinen Anteil zur Krankenversicherung mit Ihrem Gehalt ausgezahlt. Die Abbuchung des gesamten Beitrags erfolgt dann von Ihrem Konto.

Kann ich mich auch als Student privat krankenversichern?

Personen, die durch die Einschreibung als Student versicherungspflichtig werden, können sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn unmittelbar vor Aufnahme des Studiums eine Versicherungspflicht aus anderen Gründen bestand. In diesem Fall ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht als Student nur noch dann möglich, wenn eine Unterbrechung der Versicherungspflicht vor Aufnahme des Studiums vorlag. Der Antrag auf Befreiung kann formlos gestellt werden. Er muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. Eine erneute Befreiungsmöglichkeit zu Beginn des nächsten Semesters gibt es nicht.

Erhalte ich bei der Debeka eine Chipkarte?

Die Debeka gibt zurzeit keine Versicherten-/Chipkarte aus. Die Produktion einer eigenen Chipkarte stellten wir zurück, weil der Gesetzgeber schon im Jahr 2006 eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einführen wollte, an deren Entwicklung sich auch der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) beteiligte. Aktuell stellt das Foto des Versicherten auf der Vorderseite der eGK-Chipkarte die einzige Neuerung dar und soll vor Verwechslung und Missbrauch schützen.

 

Die derzeitigen Chip-Karten anderer Unternehmen dienen in den meisten Fällen zur Übertragung der persönlichen Daten in die Software der Arztpraxen. Die damit oft gewünschte Funktion einer Kostenübernahmeregelung hingegen trifft jedoch nur auf die stationären Fälle zu. Hier arbeiten wir ohne Chip-Karte mit einem funktionierenden System.

 

In unserer täglichen Arbeit hat sich die klassische Form der individuellen Kostenübernahme bei stationären Aufenthalten bewährt. Hierzu ist es ausreichend, wenn der Versicherte im Krankenhaus angibt, bei der Debeka versichert zu sein. Das Einverständnis des Versicherten vorausgesetzt, kann sich nahezu jedes Krankenhaus mit uns in Verbindung setzen und direkt mit uns abrechnen.

 

Nicht zuletzt wegen der aktuellen gesundheitspolitischen Lage, warten wir die Entwicklung zur eGK ab, um unsere Mitglieder nicht doppelt mit den Investitionskosten für eine solche Chip-Karte zu belasten.

 

Kann ich meine Beiträge zur privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Vereinfacht ausgedrückt: Sie können den Anteil Ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sonderausgabe geltend machen, der auf Versicherungsleistungen entfällt, die dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

 

Das heißt im Umkehrschluss: Der Teil Ihrer monatlichen Beiträge, der Ihnen Mehrleistungen wie Chefarzt-Behandlung, Ein-/Zweibettzimmer und vieles mehr zusichert, kann nicht von der Steuer abgesetzt werden.

 

Erhalten Sie am Jahresende eine Beitragsrückerstattung von uns, muss diese berücksichtigt und anteilig ebenfalls zwischen „Basis- und Mehrleistungen“ unterschieden werden.

Sie merken: Die Antwort auf diese Frage ist gar nicht so einfach. Einfacher ist es aber, Ihre Steuervorteile trotzdem auszuschöpfen. Denn Sie müssen sich um die komplizierte Berechnung der absetzbaren Beitragsanteile gar nicht kümmern. Die Debeka übermittelt alle notwendigen Informationen an die Finanzverwaltung, sodass Ihre Daten automatisch für Ihre Steuerfestsetzung vorliegen.

 

Wenn Sie sich sicher sein wollen, dass Sie den entsprechenden Steuervorteil auch nutzen, wenden Sie sich für die weiteren Details bitte an Ihren Steuerberater.

Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung für Arbeitnehmer können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.

Sie haben noch eine andere Frage?

Dann stellen Sie sie uns am besten gleich – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.