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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Schutz für Sie und Ihren Liebling vor tierischen Ausrutschern

Was macht eigentlich eine Tierhalterhaftpflicht­versicherung?

Oft passiert es ganz unerwartet: Ihr eigentlich gut erzogenes und freundliches Tier beschädigt fremdes Eigentum oder verletzt sogar jemanden. Als Tierhalter haften Sie in diesen Fällen persönlich für den entstandenen Schaden und mögliche Folgekosten – von der ärztlichen Behandlung über den Verdienstausfall bis hin zum Schmerzensgeld.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Risiken. Sie übernimmt etwaige Forderungen für entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von Ihren privat gehaltenen Hunden und Pferden verursacht werden. 

Warum eine Tierhalterhaftpflicht­versicherung wirklich wichtig ist

 Niemand kann sicher vorhersagen, wie ein Tier in einer bestimmten Situation reagiert – und gerade Personenschäden können teuer werden. Deshalb ist es wichtig, ausreichend versichert zu sein.

 Auch wenn es nicht Ihre Schuld war: Sie haften dennoch für Ihr Tier. Die Versicherung übernimmt die Kosten für den entstandenen Schaden und auch für die Folgekosten wie z. B. Schmerzensgeld.

 Führt Ihr Nachbar oder ein Freund Ihren Hund aus, kann auch er haftbar gemacht werden, wenn Ihr Tier einen Schaden anrichtet. Beruhigend, dass Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung auch in diesem Fall die Kosten übernimmt.

Vorteile

Was die Tierhalterhaftpflicht­versicherung der Debeka auszeichnet

Unser Highlight

Hohe Deckungssummen: bis 50 Mio. Euro

Die Debeka sorgt für einen großzügigen Puffer für Sie und Ihren Liebling: Bei uns sichern Sie Haftpflichtschäden pauschal bis 50 Millionen Euro bei Personen- und Sachschäden (Personenschäden bis max. 15 Millionen Euro je geschädigter Person) ab, bei Vermögensschäden bis zu 1 Million Euro.
 

Weltweiter Versicherungsschutz

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Debeka schützt Sie bei Aufenthalten in allen EU-Staaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz ohne zeitliche Einschränkung. In allen anderen Ländern der Welt bis zu 5 Jahren.

Schutz mit Kautionsleistung

Bei Versicherungsfällen im Ausland verlangen die Behörden vor Ort mitunter eine Kaution. Auch dann leistet die Debeka: Wir stellen Ihnen die erforderliche Kautionssumme zur Verfügung – bis zum Höchstbetrag von 250.000 Euro.

Welpen und Fohlen kostenlos mitversichert

Der Nachwuchs ist da, aber was ist mit dem Versicherungsschutz? Denn auch Jungtiere können Schäden verursachen. Mit der Debeka kein Problem: Der Nachwuchs Ihres Tieres ist in den ersten zwölf Lebensmonaten kostenlos mitversichert.

Versicherungsschutz für Halter und Hüter

Im Schadensfall haftet unter Umständen auch ein – nicht gewerbsmäßiger – Tierhüter, der zum fraglichen Zeitpunkt für Ihr Tier zuständig war. Also z. B. Ihr freundlicher Nachbar, der Ihren Hund ausführt, weil Sie gerade mit Grippe das Bett hüten. Bei uns greift der Versicherungsschutz auch in diesen Fällen und kommt für etwaige Kosten auf.

Mietsachen? Natürlich mitversichert!

Oh Schreck: Ihr Hund verwüstet die Mietwohnung und Ihr Vermieter verlangt, dass Sie den Schaden ersetzen. Nur die Ruhe: Die Debeka leistet für Mietsachschäden an Immobilien bis 50 Mio. Euro. Auch viele sonstige bewegliche Sachen, die Sie geliehen oder gemietet haben, sind bis 50.000 Euro versichert.

Schadensersatz-Ausfalldeckung

Unsere Schadenersatz-Ausfalldeckung hilft Ihnen auch für den Fall, dass Sie selbst oder Ihr Tier von einem fremden Tier geschädigt werden und der Halter seine Schadensersatzpflicht nicht erfüllen kann – je Schaden bis zu 15 Millionen Euro.

Überzeugen Sie sich doch direkt selbst von unserem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis!

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4 von 5 Deutschen besitzen eine private Haftpflichtversicherung. Aber was macht so eine...
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Nicht jeder Schaden ist auch durch jede Haftpflichtversicherung abgedeckt. Es gibt...
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Auszeichnungen

  • SZ-Institut: Sehr attraktive Versicherungsprodukte Recht Haftpflicht
  • Assekurata-Auszeichnung für Schaden- und Unfallversicherung  "Exzellent"
  • Testsiegel Focus Money für Exzellente Kundenberatung

Füreinander da sein bedeutet für uns …

… gemeinsam Verantwortung für Ihren Liebling zu übernehmen.

Damit es nicht durch unvorhersehbare Ereignisse mit Ihrem Hund oder Pferd zu Spannungen mit Ihren Mitmenschen kommt, sind wir für Sie da. So können Sie die schönen Augenblicke zwischen Mensch und Tier jederzeit unbesorgt genießen.

Beispiele

Wann die Tierhalterhaftpflicht­versicherung der Debeka für Sie da ist

Hund beißt Postbote

Ein Klassiker: Jedes Jahr werden etwa tausend Postboten von Hunden gebissen, zum Teil mit schweren gesundheitlichen Folgen. Gut zu wissen: Die Debeka ist selbstverständlich zur Stelle und kommt für den Schaden und die Behandlungskosten auf.

Pferd scheut: Radfahrer stürzt

Sie sind mit Ihrem Pferd im Wald unterwegs. Plötzlich kommt Ihnen ein Mountainbiker entgegen: Ihr Pferd scheut und erwischt den Radfahrer, der stürzt und verletzt sich heftig. Glück im Unglück: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Debeka kommt für entstandene Schäden und Kosten auf.

Pferd beschädigt Zaun

Sie sind hoch zu Ross unterwegs. Da knallt plötzlich etwas in der Ferne und erschreckt Ihr Pferd. Das macht daraufhin einen Satz zur Seite und beschädigt einen Zaun. Kann vorkommen: Dafür sind wir da. Und übernehmen selbstverständlich die Kosten für die Reparatur des Zauns.

Leckere Designerschuhe

Ihre Tochter besucht Freunde und hat Ihren Hund dabei. Während sie auf dem Balkon Kaffee trinkt, verbeißt sich der Hund im Schlafzimmer in die Designerschuhe der Freundin. Kein Problem: Bei uns sind auch Personen mitversichert, die das Tier im Auftrag des Halters beaufsichtigen.

Hund läuft vors Auto

Ihr Hund reißt sich beim Spaziergang plötzlich los, rennt auf die Straße und verursacht einen folgenschweren Verkehrsunfall. Keine Sorge: Für alle Sach- und Personenschäden kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Debeka auf.

Haben Sie Fragen zu einer anderen Situation? Wir beraten Sie gerne!

Warum Sie sich ohne Tierhalterhaftpflicht­versicherung nicht ganz sicher sein können

Mein Hund ist gut erzogen und richtet keinen Schaden an.

Ein plötzliches Geräusch, eine ungewöhnliche Situation, instinktive oder triebgesteuerte Reaktionen auf Umweltreize – all das kann bei Ihrem Hund schnell zu unvorhersehbaren Reaktionen führen. Und auch im Spiel mit Hunden kommt es immer wieder zu ernsthaften Verletzungen von Mensch und Tier. Schützen Sie sich vor den damit verbundenen finanziellen Risiken mit unserer Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Mein Pferd und ich sind ein eingespieltes Team – es gab noch nie eine gefährliche Situation.

Wie bei allen Tieren kann man auch bei einem Pferd Panik-Reaktionen niemals ausschließen: Das Wesen eines Tieres verändert sich mit dem Alter. Und auch die Begegnung mit anderen Menschen und Tieren oder die plötzliche Konfrontation mit einer bestimmten Situation können für Sie als Halter zu einem unkalkulierbaren Risiko werden. Genau dafür gibt es unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Fragen Sie sich, in welchem Umfang Ihr Tier abgesichert ist?

Julian Hoffmann und seine Kollegen ermitteln gern die richtige Höhe für Sie. Ihr Credo: „So hoch wie nötig, um Sie optimal abzusichern – und so niedrig wie möglich, um besonders günstig zu sein.“

Wie Sie schnell und einfach zu ihrer Tierhalterhaftpflicht­versicherung bei der Debeka kommen

Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gern, den passenden Tarif für Sie zu finden – kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!

Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können

Persönliche Beratung und Betreuung an bundesweit über 4.500 Standorten

Besondere Leistungen für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in vielen Tarifen

24h-Schadensservice unter Telefon 0800 8880 0822 2 (kostenfrei aus allen Netzen)

FAQ

Was Sie rund um unsere Tierhalterhaftpflicht­versicherung sonst noch interessieren könnte

Brauche ich nur für Hunde und Pferde eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Für Hunde und Pferde ist eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung allein aufgrund der jährlich gemeldeten Schadensfälle unbedingt empfehlenswert. Übrigens: Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen oder andere Kleintiere sind in unserer Privathaftpflichtversicherung bereits mitversichert.

Welche Tiere sind über eine Tierhalterhaftpflicht­versicherung nicht versicherbar?

Die Debeka versichert über die Tierhalterhaftpflichtversicherung ausschließlich privat gehaltene Haustiere. Zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehaltene Tiere können über unsere Gewerbeversicherung abgesichert werden. Dies gilt beispielsweise für die Bereiche Hunde- oder Pferdezucht und -dressur, Tier- und Viehhandel, Reitschulen oder Pferdeverleihe.

Was ist, wenn Freunde oder Nachbarn mein Tier für mich beaufsichtigen und etwas passiert?

Über Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung der Debeka sind nicht nur Sie als Halter (Besitzer) versichert, sondern auch mögliche Hüter. Gemeint sind Personen, die Ihr Tier ohne gewerbliches Interesse und in Ihrem Auftrag beaufsichtigen – beispielsweise Bekannte, die das Tier für Sie ausführen. Oder der Nachbar, der Ihren Hund während eines Urlaubs in Pflege nimmt. Tierhüter, die Ihr Tier aus gewerblichen Gründen beaufsichtigen, sind nicht mitversichert.

Was versteht man unter "Gefährdungshaftung" des Tierhalters?

Unter „Gefährdungshaftung“ versteht der Gesetzgeber die Haftung für Schäden, die nicht durch eigenes Verschulden oder eine widerrechtliche Handlung entstanden sind. Der Tierhalter haftet also schon allein deshalb, weil von seinem Tier Gefahren für andere ausgehen. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist deshalb in vielen Bundesländern bereits Vorschrift.

Gelten für Jagdhunde besondere Regelungen?

Über eine Jagdhaftpflichtversicherung bei der Debeka sind bis zu zwei Jagdhunde versichert. Damit sind auch sonstige durch das Tier versursachte Haftpflichtschäden abgedeckt – beispielsweise, wenn Ihr Jagdhund ein anderes Tier verletzt oder tötet.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind u. a.

  • gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden,
  • aus vorsätzlichen Handlungen resultierende Schäden

sowie

  • Schäden an Dingen, die Mitversicherten gehören oder Schäden, die Mitversicherte versursacht haben.

Unsere Leistungen für Schäden sind maximal so hoch wie die vereinbarten Versicherungssummen.

Wie erfülle ich meine Pflichten als Versicherungsnehmer?
  • Sie beantworten alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig.
  • Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
  • Sie informieren uns, sobald sich das versicherte Risiko ändert.
  • Sie melden jeden Schadensfall unverzüglich – unabhängig davon, ob schon Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden.
  • Sie wenden Schäden so weit wie möglich ab bzw. mindern sie.
  • Mit wahrheitsgemäßen Angaben unterstützen Sie uns bei der Schadensregulierung.
Wann und wie zahle ich meine Beiträge?
  • Falls nicht anders vereinbart, müssen Sie den ersten Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen (aber nicht vor dem angegebenen Versicherungsbeginn).
  • Wann die folgenden Beiträge fällig sind, steht im Versicherungsschein.
  • Sie können die Beiträge überweisen oder von Ihrem Konto abbuchen lassen.
  • Bei Onlineanträgen ziehen wir die Beiträge per Lastschrift ein.
  • Wichtig ist, dass Sie alle Beiträge pünktlich zahlen. Andernfalls können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
  • Sie haben den ersten Beitrag pünktlich gezahlt? Dann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz wie im Versicherungsschein angegeben.
  • Am einfachsten ist es, wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Sobald wir dieses erhalten haben, gilt der erste Beitrag als gezahlt.
  • Der Versicherungsschutz gilt für die zunächst festgelegte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart und weder Sie noch wir kündigen den Vertrag? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Wer kann den Vertrag wann kündigen?
  • Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (spätestens drei Monate vorher).
  • In besonderen Fällen (z. B. nach Schäden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen
Kann ich den Vertrag widerrufen?
  • Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.
  • Genaue Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.

Allgemeine Fragen zur Haftpflichtversicherung

Welchen Versicherungsschutz bietet die Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Sie auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, setzen wir uns mit den Forderungen des Geschädigten auseinander. Zunächst prüfen wir, ob die Ansprüche, die gegen Sie erhoben werden, rechtlich begründet sind. Wenn dem Geschädigten eine Entschädigung zusteht, zahlen wir den zur Wiedergutmachung erforderlichen Betrag aus. Werden Sie zu Unrecht auf Schadensersatz in Anspruch genommen, übernehmen wir für Sie die Abwehr dieser Forderungen.

Welche Haftpflichtrisiken kann ich versichern?

Sie können Ihren Versicherungsschutz aus folgenden Tarifen zusammenstellen:

  • Privathaftpflichtversicherung für die Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens
  • Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den öffentlichen Dienst
  • Tierhalterhaftpflicht für Hunde- und Pferdehalter
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Häuser, Grundstücke und Wohnungen
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für Öltankinhaber
  • Wassersporthaftpflichtversicherung für Segel- und Motorboote
  • Jagdhaftpflichtversicherung
In welcher Höhe leistet die Haftpflichtversicherung?

Wenn feststeht, dass Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind, bezahlen wir an den Geschädigten einen Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens (zum Beispiel: Zeitwert eines beschädigten Gegenstandes, Behandlungskosten und Schmerzensgeld bei Personenschäden). Hat der Geschädigte den Schaden selbst mitverschuldet, muss er einen Teil des Schadens selbst tragen.

 

Wir leisten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs steht maximal das Doppelte der Deckungssumme zur Verfügung.

Wann beginnt mein Haftpflichtversicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern Sie den ersten Beitrag unverzüglich gezahlt haben. Am einfachsten ist es, wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Dann gilt nämlich der erste Beitrag zu dem Zeitpunkt als gezahlt, zudem Ihr Lastschriftmandat bei uns eingeht. Vorausgesetzt, dass wir den Beitrag ohne Rückbelastung von Ihrem Konto abbuchen können.

 

Eine rückwirkende Versicherung vor Antragseingang bei der Debeka ist nicht möglich.

Was muss ich im Schadensfall beachten?

Melden Sie uns bitte jeden Schaden unverzüglich. Dies können Sie bequem online über unseren Online-Schadensservice erledigen.

 

Weshalb gibt es Beitragsanpassungen bei gleich bleibendem Versicherungsumfang?

In der Haftpflichtversicherung richtet sich die Höhe unserer Leistung nicht nach festen Auszahlungssummen, sondern nach den Schadensersatzforderungen des Geschädigten. Die Höhe der Ansprüche ist von der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung abhängig. So führen zum Beispiel steigende Stundensätze in Reparaturwerkstätten zu höheren Schadensaufwendungen. Ein unabhängiger Treuhänder prüft jedes Jahr zum 1. Juli, wie sich die Kosten entwickelt haben und in welchem Umfang die Haftpflichtbeiträge zu erhöhen oder zu senken sind.

 

Ist auch grobe Fahrlässigkeit versichert?

Ja. Wenn Sie fahrlässig einen Schaden verursachen, besteht Versicherungsschutz. Der Grad der Fahrlässigkeit (einfach, mittel, grob) beeinflusst den Versicherungsschutz nicht. Ausgeschlossen sind nur vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung, können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.

Sie haben noch eine andere Frage?

Dann stellen Sie sie uns am besten gleich – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.