Was macht eigentlich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Oft passiert es ganz unerwartet: Ihr eigentlich gut erzogenes und freundliches Tier beschädigt fremdes Eigentum oder verletzt sogar jemanden. Als Tierhalter haften Sie in diesen Fällen persönlich für den entstandenen Schaden und mögliche Folgekosten – von der ärztlichen Behandlung über den Verdienstausfall bis hin zum Schmerzensgeld.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Risiken. Sie übernimmt etwaige Forderungen für entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von Ihren privat gehaltenen Hunden und Pferden verursacht werden.
Warum eine Tierhalterhaftpflichtversicherung wirklich wichtig ist
Niemand kann sicher vorhersagen, wie ein Tier in einer bestimmten Situation reagiert – und gerade Personenschäden können teuer werden. Deshalb ist es wichtig, ausreichend versichert zu sein.
Auch wenn es nicht Ihre Schuld war: Sie haften dennoch für Ihr Tier. Die Versicherung übernimmt die Kosten für den entstandenen Schaden und auch für die Folgekosten wie z. B. Schmerzensgeld.
Führt Ihr Nachbar oder ein Freund Ihren Hund aus, kann auch er haftbar gemacht werden, wenn Ihr Tier einen Schaden anrichtet. Beruhigend, dass Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung auch in diesem Fall die Kosten übernimmt.
Was die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Debeka auszeichnet
Auszeichnungen
Füreinander da sein bedeutet für uns …
Wann die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Debeka für Sie da ist
Warum Sie sich ohne Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht ganz sicher sein können
Mein Hund ist gut erzogen und richtet keinen Schaden an.
Ein plötzliches Geräusch, eine ungewöhnliche Situation, instinktive oder triebgesteuerte Reaktionen auf Umweltreize – all das kann bei Ihrem Hund schnell zu unvorhersehbaren Reaktionen führen. Und auch im Spiel mit Hunden kommt es immer wieder zu ernsthaften Verletzungen von Mensch und Tier. Schützen Sie sich vor den damit verbundenen finanziellen Risiken mit unserer Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Mein Pferd und ich sind ein eingespieltes Team – es gab noch nie eine gefährliche Situation.
Wie bei allen Tieren kann man auch bei einem Pferd Panik-Reaktionen niemals ausschließen: Das Wesen eines Tieres verändert sich mit dem Alter. Und auch die Begegnung mit anderen Menschen und Tieren oder die plötzliche Konfrontation mit einer bestimmten Situation können für Sie als Halter zu einem unkalkulierbaren Risiko werden. Genau dafür gibt es unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Fragen Sie sich, in welchem Umfang Ihr Tier abgesichert ist?
Wie Sie schnell und einfach zu ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung bei der Debeka kommen
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gern, den passenden Tarif für Sie zu finden – kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!
Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können
Was Sie rund um unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung sonst noch interessieren könnte
Brauche ich nur für Hunde und Pferde eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Für Hunde und Pferde ist eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung allein aufgrund der jährlich gemeldeten Schadensfälle unbedingt empfehlenswert. Übrigens: Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen oder andere Kleintiere sind in unserer Privathaftpflichtversicherung bereits mitversichert.
Welche Tiere sind über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht versicherbar?
Die Debeka versichert über die Tierhalterhaftpflichtversicherung ausschließlich privat gehaltene Haustiere. Zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehaltene Tiere können über unsere Gewerbeversicherung abgesichert werden. Dies gilt beispielsweise für die Bereiche Hunde- oder Pferdezucht und -dressur, Tier- und Viehhandel, Reitschulen oder Pferdeverleihe.
Was ist, wenn Freunde oder Nachbarn mein Tier für mich beaufsichtigen und etwas passiert?
Über Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung der Debeka sind nicht nur Sie als Halter (Besitzer) versichert, sondern auch mögliche Hüter. Gemeint sind Personen, die Ihr Tier ohne gewerbliches Interesse und in Ihrem Auftrag beaufsichtigen – beispielsweise Bekannte, die das Tier für Sie ausführen. Oder der Nachbar, der Ihren Hund während eines Urlaubs in Pflege nimmt. Tierhüter, die Ihr Tier aus gewerblichen Gründen beaufsichtigen, sind nicht mitversichert.
Was versteht man unter "Gefährdungshaftung" des Tierhalters?
Unter „Gefährdungshaftung“ versteht der Gesetzgeber die Haftung für Schäden, die nicht durch eigenes Verschulden oder eine widerrechtliche Handlung entstanden sind. Der Tierhalter haftet also schon allein deshalb, weil von seinem Tier Gefahren für andere ausgehen. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist deshalb in vielen Bundesländern bereits Vorschrift.
Gelten für Jagdhunde besondere Regelungen?
Über eine Jagdhaftpflichtversicherung bei der Debeka sind bis zu zwei Jagdhunde versichert. Damit sind auch sonstige durch das Tier versursachte Haftpflichtschäden abgedeckt – beispielsweise, wenn Ihr Jagdhund ein anderes Tier verletzt oder tötet.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind u. a.
- gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden,
- aus vorsätzlichen Handlungen resultierende Schäden
sowie
- Schäden an Dingen, die Mitversicherten gehören oder Schäden, die Mitversicherte versursacht haben.
Unsere Leistungen für Schäden sind maximal so hoch wie die vereinbarten Versicherungssummen.
Wie erfülle ich meine Pflichten als Versicherungsnehmer?
- Sie beantworten alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig.
- Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
- Sie informieren uns, sobald sich das versicherte Risiko ändert.
- Sie melden jeden Schadensfall unverzüglich – unabhängig davon, ob schon Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden.
- Sie wenden Schäden so weit wie möglich ab bzw. mindern sie.
- Mit wahrheitsgemäßen Angaben unterstützen Sie uns bei der Schadensregulierung.
Wann und wie zahle ich meine Beiträge?
- Falls nicht anders vereinbart, müssen Sie den ersten Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen (aber nicht vor dem angegebenen Versicherungsbeginn).
- Wann die folgenden Beiträge fällig sind, steht im Versicherungsschein.
- Sie können die Beiträge überweisen oder von Ihrem Konto abbuchen lassen.
- Bei Onlineanträgen ziehen wir die Beiträge per Lastschrift ein.
- Wichtig ist, dass Sie alle Beiträge pünktlich zahlen. Andernfalls können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
- Sie haben den ersten Beitrag pünktlich gezahlt? Dann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz wie im Versicherungsschein angegeben.
- Am einfachsten ist es, wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Sobald wir dieses erhalten haben, gilt der erste Beitrag als gezahlt.
- Der Versicherungsschutz gilt für die zunächst festgelegte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart und weder Sie noch wir kündigen den Vertrag? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Wer kann den Vertrag wann kündigen?
- Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (spätestens drei Monate vorher).
- In besonderen Fällen (z. B. nach Schäden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen
Kann ich den Vertrag widerrufen?
- Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.
- Genaue Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.
Allgemeine Fragen zur Haftpflichtversicherung
Welchen Versicherungsschutz bietet die Haftpflichtversicherung?
Welche Haftpflichtrisiken kann ich versichern?
In welcher Höhe leistet die Haftpflichtversicherung?
Wann beginnt mein Haftpflichtversicherungsschutz?
Was muss ich im Schadensfall beachten?
Weshalb gibt es Beitragsanpassungen bei gleich bleibendem Versicherungsumfang?
Ist auch grobe Fahrlässigkeit versichert?
Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung, können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.