Zum Hauptinhalt wechseln

Privathaftpflichtversicherung

Schutz vor den finanziellen Folgen kleiner und großer Missgeschicke

Was macht eigentlich eine private Haftpflicht­versicherung?

Meist reicht eine kleine Unachtsamkeit oder Ablenkung und schon ist es passiert: Sie haben ganz ohne Absicht andere geschädigt. Für solche Missgeschicke und deren mögliche Folgen haften Sie mit Ihrem Vermögen.

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Denn sie zahlt im Fall des Falles für Sie den entstandenen Schaden bzw. leistet Schadensersatz (im Rahmen der Deckungssummen). So schützen Sie sich und andere vor den großen Folgen kleiner Unachtsamkeiten.

Bereits ab 4,06 Euro

im Monat

Warum eine Privathaftpflicht­versicherung wirklich wichtig ist

 Schäden an Personen, Gegenständen oder Vermögen – Ihre private Haftpflichtversicherung bewahrt Sie vor finanziellen Folgen, die in die Millionen gehen können.

 Es war gar nicht Ihre Schuld? Die Versicherung wehrt unberechtigte Forderungen von Dritten gegen Sie ab – wenn es nicht anders geht, auch vor Gericht.

 Wenn Ihnen selbst durch Dritte ein Schaden entsteht, bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen: Ihre private Haftpflichtversicherung zahlt im Comfort Plus-Tarif auch, wenn der Verursacher den Schaden nicht begleichen kann.

Vorteile

Was die Privathaftpflicht­versicherung der Debeka auszeichnet  

Unser Highlight

Hohe Deckungssummen: bis 100 Mio. Euro

Die Debeka sorgt für einen großzügigen Puffer: Bei uns sichern Sie Personen- und Sachschäden pauschal bis 100 Millionen Euro ab (Personenschäden bis max. 15 Millionen Euro je geschädigter Person) und Vermögensschäden bis zu 1 Million Euro*.

 

* Deckungssumme:


Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, bis zu dem die private Haftpflichtversicherung die Kosten für von Ihnen verursachte Schäden übernimmt. Damit Sie am Ende nicht doch persönlich haften müssen, achten Sie darauf, dass die Deckungssummen ausreichend hoch sind.

Leistung bei Schäden durch deliktunfähige Personen

Kinder bis 7 Jahre gelten als deliktunfähig – im Straßenverkehr sogar bis 10 Jahre. Die Debeka leistet auch bei Schäden, die Kinder unter 7 Jahren oder andere deliktunfähige Personen verursachen. 

Leistung bei Schäden durch Gefälligkeitshandlungen

Beim Umzug mit anpacken oder den Hund des Nachbarn hüten – auch bei Freundschaftsdiensten kommt es hin und wieder zu Haftpflicht-Schäden. Kein Problem: Die Debeka zahlt auch, wenn ein freundlicher Gefallen zur Schädigung anderer führt.

Schadensersatz-Ausfalldeckung

Wer den Schaden hat, sollte nicht auf den Kosten sitzenbleiben müssen, wenn der andere nicht zahlen kann.  Deshalb übernehmen wir im Comfort Plus-Tarif Ihnen zugefügte Schäden bis 15 Millionen Euro*.

Die Schadensersatz-Ausfalldeckung ist zum Beispiel dann wichtig, wenn die andere Partei keine eigene Haftpflichtversicherung hat und nicht vermögend genug ist, um den Schaden (ab 1.500 Euro) selbst zu begleichen.

Leistung bei Schäden durch Drohnen und Flugmodelle

Gute Nachricht für Hobbypiloten: Sogenannte Spielzeugdrohnen bis 250 g. Abfluggewicht sind bereits im Comfort Tarif mitversichert. Im Comfort Plus Tarif sind sogar alle Drohnen und elektrische Flugmodelle mit einem Abfluggewicht bis 5 kg mitversichert.
 

Passiver Rechtsschutz inklusive

Schnell kommt es zu Schuldzuweisungen und Schadensersatzforderungen – nicht immer zu Recht. Wir prüfen* deshalb stets, ob an Sie gestellte Forderungen begründet und in der Höhe angemessen sind. Und natürlich wehren wir sie ab, wenn nötig.

 

* Passiver Rechtsschutz

Man spricht hier von einem passiven Rechtsschutz, weil wir unbegründete Forderungen an Sie abwehren. Schadensersatz leisten wir in Ihrem Namen immer dann, wenn er grundsätzlich und in seiner Höhe begründet ist.

Geliehene und gemietete bewegliche Sachen

Wir schließen die Beschädigung, Vernichtung und das Abhandenkommen von sonstigen gemieteten oder geliehen Sachen bis zu 50.000 Euro ein – ohne Selbstbeteiligung.

Überzeugen Sie sich doch direkt selbst von unserem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis! 

Einfach erklärt in ­Social Media #wissenswert
YouTube
Youtube Vorschaubild
4 von 5 Deutschen besitzen eine private Haftpflichtversicherung. Aber was macht so eine...
Zum Video
YouTube
Youtube Vorschaubild
Nicht jeder Schaden ist auch durch jede Haftpflichtversicherung abgedeckt. Es gibt...
Zum Video

Auszeichnungen

  • SZ-Institut: Sehr attraktive Versicherungsprodukte Recht Haftpflicht
  • Assekurata-Auszeichnung für Schaden- und Unfallversicherung  "Exzellent"
  • Testsiegel Focus Money für Exzellente Kundenberatung

Füreinander da sein bedeutet für uns…

… dass nach einem kleinen Missgeschick aus dem Miteinander kein Gegeneinander wird.

Missgeschicke passieren jedem. Aber ein finanzieller Schaden muss kein Grund für andere werden, sich mit Ihnen zu streiten. Dabei unterstützen wir Sie. Mit einer schnellen und einfachen Schadensregulierung. 

Beispiele

Wann die Privathaftpflicht­versicherung der Debeka für Sie da ist

Vase umgestoßen

Der Klassiker: Eine Unachtsamkeit führt zu einem kleinen oder großen Sachschaden. Aber dafür sind wir ja da. Natürlich übernehmen wir den entstandenen finanziellen Schaden.

Ins Stolpern gebracht

Jemand stürzt über Ihre unachtsam abgestellte Einkaufstasche, verletzt sich und verlangt von Ihnen nicht nur die Bezahlung der Behandlung, sondern auch noch Schmerzensgeld. Alles halb so wild: Die Privathaftpflichtversicherung der Debeka übernimmt diese Kosten für Sie.

Kleinkunst im Wohnzimmer

Ihr 5-jähriger Sprössling verziert mit Wachsmalstiften kunstvoll die Wohnzimmerwände Ihrer Bekannten, während Sie gemeinsam in der Küche zusammensitzen. Kein Problem: Unsere Privathaftpflichtversicherung kommt auch für diesen Schaden auf.

Schlüssel verloren

Sie verlieren den Schlüssel zur Wohnanlage oder zum Büro. Der Austausch der gesamten Schließanlage verursacht enorme Kosten. Keine Sorge: Im ComfortPlus-Tarif übernimmt die Debeka diese bis zu 100 Mio. Euro.

Netzwerk lahmgelegt

Sie öffnen z. B. einen schädlichen E-Mail-Anhang und plötzlich ist das Netzwerk mit einem Virus infiziert. Zum Glück sind Sie bei uns in diesem Fall abgesichert.

Haben Sie Fragen zu einer anderen Situation? Wir beraten Sie gerne!

Warum Sie sich ohne Privathaftpflicht­versicherung nicht ganz sicher sein können

Bei mir ist finanziell eh nicht viel zu holen – da brauch ich auch keine Haftpflichtversicherung.

Die Gesetzgebung hierzulande sieht vor, dass Sie für Schäden mit Ihrem aktuellen und Ihrem zukünftigen Vermögen haften. Auch ein kleines Missgeschick kann Sie daher für Jahre oder schlimmstenfalls Jahrzehnte finanziell einschränken. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung beugt diesem Risiko vor – und das für einen überschaubaren Jahresbeitrag.

Wenn’s keine Absicht war, kann man mich dafür doch nicht haftbar machen.

Wer andere vorsätzlich schädigt, muss für den Schaden aufkommen – da hilft auch keine Versicherung. Doch die persönliche Haftung gilt auch für ungewollte Schädigungen. Sie müssen also nicht absichtlich handeln, um für einen von Ihnen verursachten Schaden am Ende die Kosten tragen zu müssen. Aber genau dafür gibt es ja unsere Privathaftpflichtversicherung.

Fragen Sie sich, ob Angehörige kostenlos mitversichert werden können?

Julian Hoffmann und seine Kollegen informieren Sie gern, unter welchen Bedingungen weitere Personen mitversichert werden – und wie viel Sie dabei sparen können!

Leistungen

Welche Leistungen Ihnen die private Haftpflicht­versicherung der Debeka im Detail bietet

Versicherungsumfang
Tarif
Comfort
Tarif
ComfortPlus

Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden

100 Mio. Euro

100 Mio. Euro

Höchstleistung bei Personenschäden je geschädigte Person

15 Mio. Euro

15 Mio. Euro

Versicherungssumme für Vermögensschäden

1 Mio. Euro

1 Mio. Euro

Auslandsschäden in den EU-Staaten sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein (unbegrenzte Dauer)

enthalten

enthalten

sonstige Auslandsschäden weltweit (bis 5 Jahre)

15 Mio. Euro

15 Mio. Euro

Kautionsleistungen bei Schäden im Ausland

250.000 Euro

250.000 Euro

Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police)

nicht enthalten

enthalten

Schadensersatz-Ausfalldeckung (Schäden ab 1.500 EUR)

nicht enthalten

15 Mio. Euro

Haftpflicht aus dem Besitz von selbst genutzten Wohnungen

enthalten

enthalten

Haftpflicht aus dem Besitz eines selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses (einschließlich Vermietung einer Wohnung bzw. Einliegerwohnung in diesem Objekt)

enthalten

enthalten

Mietsachschäden an privat genutzten Immobilien

enthalten

enthalten

Mietsachschäden an Mobiliar

enthalten

enthalten

Betriebsrisiko einer Photovoltaikanlage

nicht enthalten

15 Mio. Euro

Haftpflicht aus dem Besitz von Erdwärmeanlagen, Solaranlagen und Balkonkraftwerken

enthalten

enthalten

Risiko als Bauherr bei mitversicherten Immobilien

enthalten

enthalten

Gewässerschäden durch einen Heizöltank bis 10.000 Liter des selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses

nicht enthalten

15 Mio. Euro

Abhandenkommen privat oder beruflich überlassener Schlüssel und Schlüsselcodekarten

nicht enthalten

enthalten

Kfz-Be- und -Entladeschäden

nicht enthalten

10.000 Euro

Rabattrückstufung bei geliehenen Kfz

nicht enthalten

enthalten

Gebrauch von Kfz bis 6 km/h und Arbeitsmaschinen bis 20 km/h

enthalten

enthalten

Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Elektro-Fahrrädern (Pedelecs)

enthalten

enthalten

Gebrauch der eigenen Wind- und Kitesurfausrüstung

nicht enthalten

enthalten

Gebrauch von eigenen Segelbooten bis 30 qm sowie eigenen Motorbooten bis 18KW/25PS

nicht enthalten

enthalten

Gebrauch von Flugmodellen mit Elektroantrieb (z. B. Multicopter, Drohnen) 

bis 250 g Abfluggewicht

bis 5 kg Abfluggewicht

Schäden durch nicht deliktfähige Kinder ohne Prüfung der Aufsichtspflicht

50.000 Euro

50.000 Euro

Mitversicherung Eltern und/oder Großeltern im Haushalt

enthalten

enthalten

Mitversicherung pflegebedürftiger Personen im Haushalt

enthalten

enthalten

Mitversicherung von im Haushalt lebenden Enkelkindern

enthalten

enthalten

Mitversicherung von Au-pairs, Austauschschülern, Flüchtlingen u. ä.

enthalten

enthalten

Gefälligkeitshandlungen

enthalten

enthalten

privates Hüten von fremden Hunden und Pferden

enthalten

enthalten

Assistenzhunde (z. B. Blindenhund, Behindertenbegleithund)

enthalten

enthalten

Schäden an gemieteten/geliehenen beweglichen Gegenständen

50.000 Euro

50.000 Euro

Schäden aus elektronischem Datenaustausch/Internetnutzung

1 Mio. Euro

1 Mio. Euro

Ehrenamtliche Tätigkeit/unentgeltliches Engagement/Betreuer/Vormund

enthalten

enthalten

Tätigkeit als Tagesmutter von bis zu 6 Kindern

nicht enthalten

enthalten

Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.

Spezialtarife

Welche Spezialtarife wir für besondere Ansprüche anbieten

Wassersport-Haftpflichtversicherung

Mit unserer Wassersport-Haftpflicht haben Sie zusätzlichen Versicherungsschutz, wenn z. B.

  • durch den Segelmast Ihres Surfbretts ein Schwimmer getroffen und verletzt wird,
  • Sie beim Anlegen mit Ihrem Segelboot einen Bootssteg beschädigen oder
  • bei Wartungsarbeiten an Ihrem im Winterquartier abgestellten Boot ein Brand ausbricht und fremdes Eigentum zerstört wird. 

Wir versichern Motor- oder Segelboote, die Sie ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen. Für Wassersportfahrzeuge, die in irgendeiner Form gewerblich genutzt werden oder mit denen Personen gegen Entgelt befördert werden, besteht kein Versicherungsschutz.

 

Sie haben noch Fragen? Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie.

Jagd-Haftpflichtversicherung

Nach dem Bundesjagdgesetz muss jeder Jäger eine Jagd-Haftpflichtversicherung abschließen, um einen Jagdschein zu bekommen. Mit der Jagd-Haftpflichtversicherung der Debeka sind Sie abgesichert, wenn z. B.

  • durch Ihre legale Schusswaffe eine andere Person verletzt wird,
  • Sie beim Hantieren mit Ihrem Jagdmesser abrutschen und dabei die Ausrüstung Ihres Jagdgefährten beschädigen oder
  • Ihr Jagdhund einen anderen Hund angreift und verletzt.

Unsere Jagd-Haftpflichtversicherung gilt nur für Jäger, die die Jagd nicht beruflich ausüben.

 

Sie haben noch Fragen? Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass von Ihrer Baustelle keine Gefahren für andere Personen und fremde Sachen ausgehen. Unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung leistet für Sie Schadensersatz, wenn z. B.

  • jemand auf Ihrer ungesicherten Baustelle stürzt und sich dabei verletzt,
  • ein Kurzschluss durch ein offenliegendes Kabel eine geliehene Baumaschine zerstört oder
  • ein umstürzendes Gerüst das Auto des Nachbarn beschädigt.

Bei einem Neubau und Umbau von Wohngebäuden versichern wir Personen- und Sachschäden pauschal bis 5 Millionen Euro und Vermögensschäden bis 1 Million Euro. Die Bauplanung muss dabei an Dritte vergeben sein.  Bauausführung und Bauleitung kann aber teilweise auch in Eigenleistung erfolgen.  

 

Sondertarif für Fertighäuser

Für Fertighäuser bis zu einer Bausumme von 500.000 Euro kann die Versicherungsdauer auf max. 6 Monate begrenzt werden. Sie erhalten dann einen spürbaren Beitragsnachlass.

 

Sie haben noch Fragen? Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie.

Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können

Persönliche Beratung und Betreuung an bundesweit über 4.500 Standorten
 

Innovationsklausel: Zukünftige Verbesserungen des Tarifs gelten automatisch auch für Ihren Vertrag.

24h-Schadensservice unter Telefon 0800 8880 0822 2 (kostenfrei aus allen Netzen)

Besondere Konditionen für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in vielen Tarifen

Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer Privathaftpflicht­versicherung bei der Debeka kommen

Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gern, den passenden Tarif für Sie zu finden – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!

FAQ

Was Sie rund um unsere Privathaftpflicht­versicherung sonst noch interessieren könnte

Wie lange sind meine Kinder mitversichert?

In unserer privaten Haftpflichtversicherung sind Ihre Kinder grundsätzlich bis zur Volljährigkeit mitversichert. Unabhängig vom Alter bleiben sie das, solange sie zur Schule gehen oder sich in der ersten Ausbildung (Lehre, Studium) befinden – und auch in der Zeit zwischen Schulabschluss und erster Ausbildung. Heiratet Ihr Kind in dieser Zeit, endet allerdings die Mitversicherung bei den Eltern.

Sind unsere Haustiere mitversichert?

Schäden durch Kleintiere wie Katzen, Kaninchen oder auch Wellensittiche sind ebenfalls versichert. Anders sieht es bei größeren privat gehaltenen Tieren aus: Schäden, die zum Beispiel Hunde oder Pferde verursachen, sind nicht mitversichert. Dafür bietet die Debeka aber eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung an.

Ist mein Partner mitversichert?

Ja, in unserem Familientarif gilt der Versicherungsschutz auch für Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft – genauso wie bei Verheirateten. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie zusammenleben und auch beide beim Einwohnermeldeamt mit der gleichen Wohnadresse gemeldet sind.

Gilt mein Haftpflichtschutz eigentlich auch im Ausland?

Ja, Ihr Haftpflichtschutz bei der Debeka beinhaltet grundsätzlich auch die Schadenshaftung im Ausland. Unabhängig von der Dauer des Aufenthalts gelten in allen Staaten der EU sowie in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein die vollen Deckungssummen (maximale Haftungshöhe). In allen anderen Ländern der Welt übernimmt die Debeka Haftpflichtschäden bis maximal 15 Millionen Euro bei Aufenthalten, die nicht länger als 5 Jahre dauern.

Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?

Ja, das können Sie. Die Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung gelten als „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Diese können Sie in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ Ihrer Steuererklärung angeben.

Warum ist die Privathaftpflichtversicherung so wichtig?

Für jeden Schaden, den Sie einem Dritten schuldhaft zufügen, können Sie schadensersatzpflichtig gemacht werden. Sie haften mit Ihrem gesamten Einkommen und Vermögen. Kleinere Beträge können Sie vielleicht noch selbst aus dem Ersparten begleichen. Aber solche Schäden gehen auch schnell in die Tausende oder noch höher. So sind bei Personenschäden sechsstellige Summen keine Seltenheit. Diese Beträge sind kaum zu verkraften und können Ihre finanzielle Situation langfristig beeinträchtigen.

Sind auch Schäden an eigenen Sachen versichert?

Ihre Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie einem anderen zugefügt haben. Versichert sind die Schadensersatzansprüche, die gegen Sie gerichtet werden. Schäden an eigenen Sachen sind deshalb nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung.

Welche Veränderungen ergeben sich, wenn ich während der Vertragslaufzeit heirate?

Teilen Sie uns bitte Ihre Heirat mit. Ihr/e Ehepartner/in ist dann vom Tag der Eheschließung an in Ihrem Vertrag mitversichert, ohne dass der Name Ihres Ehepartners in den Versicherungsschein aufgenommen werden muss. Wenn Sie noch einen Single-Tarif haben, stellen wir Ihren Vertrag mit der Eheschließung auf den Familien-Tarif um.

 

Hat Ihr Ehepartner noch eine eigene Privathaftpflichtversicherung, können Sie einen Ihrer Verträge aufheben und den Beitrag sparen. Wir helfen Ihnen bei der Aufhebung der Mehrfachversicherung und klären mit dem anderen Versicherer, wessen Vertrag fortgeführt wird.

Sind in der Privathaftpflichtversicherung auch Schäden durch Haustiere versichert?

Die Haftpflicht aus der Haltung von zahmen Haustieren (Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Kanarienvögel u. Ä.) ist ohne zusätzlichen Beitrag von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Das Gleiche gilt für Assistenzhunde (z. B. Blindenführ- oder Behindertenbegleithunde). Die Haltung von sonstigen Hunden und Pferden muss jedoch gesondert versichert werden. Hierfür bieten wir Ihnen unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung an.
In der Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist aber das nicht gewerbsmäßige Hüten von fremden Hunden oder Pferden.

Wie sichere ich als Angehörige/r des öffentlichen Dienstes meine beruflichen Haftungsrisiken ab?

Für dienstlich verursachte Sach- und Personenschäden benötigen Sie die Amtshaftpflichtversicherung. Diese beinhaltet auch Ihre Haftpflicht aus dem Verlust von Dienstschlüsseln und Regressansprüchen Ihres Dienstherrn wegen Schäden durch den Gebrauch eines Dienstfahrzeugs. Für dienstlich verursachte Vermögensschäden benötigen Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

 

Folgendes Schaubild soll das Zusammenspiel unserer Haftpflichttarife für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst verdeutlichen:

 

Haftpflichtrisiken im privaten Bereich = Privathaftpflichtversicherung
Berufliche Haftpflichtrisiken wegen Personen- und Sachschäden = Amtshaftpflichtversicherung
Berufliche Haftpflichtrisiken wegen Vermögensschäden = Vermögensschadenhaftpflichtversicherung


Nur die Kombination der Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

Was bringt mir die Schadensersatz-Ausfalldeckung?

Die Schadensersatz-Ausfalldeckung tritt ein, wenn Sie oder eine mitversicherte Person durch einen Dritten geschädigt werden und kein Schadensersatz erlangt werden kann. Sie werden dann so gestellt, als ob für den Schädiger Versicherungsschutz über eine eigene Privathaftpflichtversicherung bestehen würde. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadensersatzansprüche gegenüber Haltern und Hütern von Tieren.

Versicherungsschutz besteht auch für Personenschäden, die von dem Dritten vorsätzlich herbeigeführt worden sind.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz aus der Schadensersatz-Ausfalldeckung:
 

  • Der berechtigte Schadensersatzanspruch beträgt mindestens 1.500 Euro,
  • gegen den Schädiger liegt ein rechtskräftiger und vollstreckbarer Titel oder ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel vor,
  • eine Zwangsvollstreckung ist fehlgeschlagen oder aussichtslos,
  • der Schädiger hat zum Schadenszeitpunkt einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und
  • es ist kein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger, Kfz-Kasko-Versicherer) leistungspflichtig.

Die Höchstleistung beträgt 15 Millionen Euro je Schadensereignis und das Doppelte dieser Deckungssumme für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs.

Was bedeutet die "Kinderschadensklausel"?

Kinder unter sieben Jahren haften nicht, da sie noch nicht deliktsfähig sind. Die Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ist dies nicht der Fall, hat der Geschädigte keinerlei Ansprüche gegen den Versicherten. Wir verzichten auf die Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung bei Schäden durch Kinder unter sieben Jahren bis 50.000 Euro. Das Gleiche gilt für Kinder zwischen 7 und 10 Jahren, wenn sie an einem Unfall mit einem Kfz, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn beteiligt waren und einem Dritten einen Schaden zugefügt haben.

Sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen versichert?

Versichert sind Schäden an gemietetem Wohnraum sowie an zugehörigen Balkonen, Terrassen, Loggien, Ein- und Anbauküchen (sog. Mietsachschäden). Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an gemietetem Inventar, z. B. bei möblierten Mietwohnungen. Diese sind lediglich bei Ferienunterkünften mitversichert.

 

Zudem sind Schäden an sonstigen geliehen oder gemieteten beweglichen Sachen bis 50.000 Euro mitversichert, ausgenommen Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Schmuck, Wertsachen und Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen.

 

Nicht versichert sind Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung. Ferner besteht kein Versicherungsschutz für Schäden an Heizungsanlagen und dergleichen sowie für Glasschäden, sofern sich der Mieter einer Wohnung dagegen über eine andere Versicherung, wie z. B. die Haushalts-Glasversicherung, schützen kann.

Ist mein Einfamilienhaus in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

Ja, Ihr selbst genutztes Ein- bzw. Zweifamilienhaus ist mitversichert. Dieser Versicherungsschutz ist zum Beispiel wichtig für Glatteisunfälle vor Ihrem Haus oder bei Schäden durch herabfallende Gebäudeteile.

 

Sind auch Gemeinschaftsanlagen zum Einfamilienhaus mitversichert?

Ja, als Miteigentümer von Gemeinschaftsflächen, die zu Ihrem selbst genutzten Ein- bzw. Zweifamilienhaus gehören, haben Sie Versicherungsschutz.

Brauche ich eine zusätzliche Versicherung, wenn ich eine Einliegerwohnung vermiete?

Nein, das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung einer Einliegerwohnung oder Wohnung in Ihrem mitversicherten Ein- bzw. Zweifamilienhaus ist in der Privathaftpflichtversicherung ohne zusätzlichen Beitrag versichert.

Ist auch Räum- und Streupflicht mitversichert?

Ja. Für Ihr selbst genutztes Ein- bzw. Zweifamilienhaus oder Ihre selbst genutzte Wohnung ist auch die Räum- und Streupflicht mitversichert.

Wie sehen die Absicherungen bei Verlust des Haus- oder Wohnungsschlüssels aus?

In vielen Mehrfamilienhäusern gibt es heute moderne Schließanlagen. Ihr Schlüssel passt in diesen Fällen sowohl für die Haustür, als auch für die Eingangstür zu Ihrer Wohnung. Sollten Sie Ihren Schlüssel verlieren, wird Ihr Vermieter darauf bestehen, den Schließzylinder für die Haustür und Ihre Wohnungstür auszutauschen. Schließlich will er sichergehen, dass ein eventueller Finder den Schlüssel nicht zu einem Einbruch benutzen kann. Da aber alle anderen Hausbewohner den gleichen Schlüssel haben wie Sie, müssen auch deren Schlösser ausgewechselt werden. Schnell entstehen Kosten von einigen Tausend Euro, die Sie mit dem Comfort Plus-Paket der Debeka-Privathaftpflichtversicherung abdecken können.

Welche Schlüssel sind im Comfort Plus-Paket der Debeka-Privathaftpflichtversicherung versichert?

Versichert ist die Haftpflicht aus dem Verlust sowohl privat als auch beruflich genutzter fremder Schlüssel und Schlüsselcodekarten. Kein Versicherungsschutz besteht für Schlüssel zu eigenen Immobilien.

Gilt für die Schadensersatz-Ausfalldeckung des Comfort-Plus-Pakets generell eine Selbstbeteiligung von 1.500 Euro?

Nein. Die Existenzabsicherung über die Schadensersatz-Ausfalldeckung greift bei Schäden ab 1.500 Euro. Es handelt sich bei diesem Betrag nicht um eine Selbstbeteiligung, sondern um eine Leistungsgrenze. Einen Schaden über 1.500 Euro übernehmen wir komplett.

Sind in der Schadensersatz-Ausfalldeckung auch Ansprüche gegen unbekannte Schädiger versichert?

Nein. Voraussetzung für die Leistung ist ein rechtskräftiger Titel und die erfolglose Zwangsvollstreckung. Solange der Schadensverursacher nicht bekannt ist, kann man aber ein Urteil oder einen sonstigen Titel nicht erlangen.

Gilt die Schadensersatz-Ausfalldeckung auch im Ausland?

Ja. Aber der Schädiger muss seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Beispiel: Skiunfall in den Schweizer Alpen. Der Schädiger lebt in Deutschland.

Was ist versichert?

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie (bis zu den vereinbarten Versicherungssummen) bei den wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatlebens wie z. B.:

  • Schäden, die Sie als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr verursachen
  • Schäden, die Sie beim Sport verursachen
Was ist nicht versichert?

Nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt sind z. B.

  • Ihre berufliche Tätigkeit
  • das Führen versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge
  • das Halten von Hunden oder Pferden
  • vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden zwischen Mitversicherten
  • Schäden an Ihren eigenen Sachen
  • aus ungewöhnlichen oder gefährlichen Beschäftigungen resultierende Schäden
Wie erfülle ich meine Pflichten als Versicherungsnehmer?
  • Sie beantworten alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig.
  • Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
  • Sie informieren uns, sobald sich das versicherte Risiko ändert.
  • Sie melden uns jeden Schadensfall unverzüglich.
Wann und wie zahle ich meine Beiträge?
  • Falls nicht anders vereinbart, müssen Sie den ersten Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen – nicht aber vor dem angegebenen Versicherungsbeginn.
  • Wann die folgenden Beiträge fällig sind, steht im Versicherungsschein.
  • Sie können die Beiträge überweisen oder von Ihrem Konto abbuchen lassen.
  • Wichtig ist, dass Sie alle Beiträge pünktlich zahlen. Andernfalls können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
  • Bei Onlineanträgen ziehen wir die Beiträge per Lastschrift ein.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
  • Sie haben den ersten Beitrag pünktlich gezahlt? Dann beginnt der Versicherungsschutz wie im Versicherungsschein angegeben.
  • Am einfachsten ist es, wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Sobald wir dieses erhalten haben, gilt der erste Beitrag als gezahlt.
  • Der Versicherungsschutz gilt für die zunächst festgelegte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart und weder Sie noch wir kündigen den Vertrag? Dann verlängert er sich danach automatisch um jeweils ein Jahr.
Wer kann den Vertrag wann kündigen?
  • Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (spätestens drei Monate vorher).
  • In besonderen Fällen (z. B. nach Schäden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
  • Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.
  • Ausführliche Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.

Allgemeine Fragen zur Haftpflichtversicherung

Welchen Versicherungsschutz bietet die Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Sie auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, setzen wir uns mit den Forderungen des Geschädigten auseinander. Zunächst prüfen wir, ob die Ansprüche, die gegen Sie erhoben werden, rechtlich begründet sind. Wenn dem Geschädigten eine Entschädigung zusteht, zahlen wir den zur Wiedergutmachung erforderlichen Betrag aus. Werden Sie zu Unrecht auf Schadensersatz in Anspruch genommen, übernehmen wir für Sie die Abwehr dieser Forderungen.

Welche Haftpflichtrisiken kann ich versichern?

Sie können Ihren Versicherungsschutz aus folgenden Tarifen zusammenstellen:

  • Privathaftpflichtversicherung für die Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens
  • Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den öffentlichen Dienst
  • Tierhalterhaftpflicht für Hunde- und Pferdehalter
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Häuser, Grundstücke und Wohnungen
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für Öltankinhaber
  • Wassersporthaftpflichtversicherung für Segel- und Motorboote
  • Jagdhaftpflichtversicherung
In welcher Höhe leistet die Haftpflichtversicherung?

Wenn feststeht, dass Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind, bezahlen wir an den Geschädigten einen Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens (zum Beispiel: Zeitwert eines beschädigten Gegenstandes, Behandlungskosten und Schmerzensgeld bei Personenschäden). Hat der Geschädigte den Schaden selbst mitverschuldet, muss er einen Teil des Schadens selbst tragen.

 

Wir leisten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs steht maximal das Doppelte der Deckungssumme zur Verfügung.

Wann beginnt mein Haftpflichtversicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern Sie den ersten Beitrag unverzüglich gezahlt haben. Am einfachsten ist es, wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Dann gilt nämlich der erste Beitrag zu dem Zeitpunkt als gezahlt, zudem Ihr Lastschriftmandat bei uns eingeht. Vorausgesetzt, dass wir den Beitrag ohne Rückbelastung von Ihrem Konto abbuchen können.

 

Eine rückwirkende Versicherung vor Antragseingang bei der Debeka ist nicht möglich.

Was muss ich im Schadensfall beachten?

Melden Sie uns bitte jeden Schaden unverzüglich. Dies können Sie bequem online über unseren Online-Schadensservice erledigen.

 

Weshalb gibt es Beitragsanpassungen bei gleich bleibendem Versicherungsumfang?

In der Haftpflichtversicherung richtet sich die Höhe unserer Leistung nicht nach festen Auszahlungssummen, sondern nach den Schadensersatzforderungen des Geschädigten. Die Höhe der Ansprüche ist von der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung abhängig. So führen zum Beispiel steigende Stundensätze in Reparaturwerkstätten zu höheren Schadensaufwendungen. Ein unabhängiger Treuhänder prüft jedes Jahr zum 1. Juli, wie sich die Kosten entwickelt haben und in welchem Umfang die Haftpflichtbeiträge zu erhöhen oder zu senken sind.

 

Ist auch grobe Fahrlässigkeit versichert?

Ja. Wenn Sie fahrlässig einen Schaden verursachen, besteht Versicherungsschutz. Der Grad der Fahrlässigkeit (einfach, mittel, grob) beeinflusst den Versicherungsschutz nicht. Ausgeschlossen sind nur vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

Sie haben noch eine andere Frage?

Dann stellen Sie sie uns am besten gleich – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.