Ja, Ihr Haftpflichtschutz bei der Debeka beinhaltet grundsätzlich auch die Schadenshaftung im Ausland. Unabhängig von der Dauer des Aufenthalts gelten in allen Staaten der EU sowie in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein die vollen Deckungssummen (maximale Haftungshöhe). In allen anderen Ländern der Welt übernimmt die Debeka Haftpflichtschäden bis maximal 15 Millionen Euro bei Aufenthalten, die nicht länger als 5 Jahre dauern.
Was macht eigentlich eine private Haftpflichtversicherung?
Meist reicht eine kleine Unachtsamkeit oder Ablenkung und schon ist es passiert: Sie haben ganz ohne Absicht andere geschädigt. Für solche Missgeschicke und deren mögliche Folgen haften Sie mit Ihrem Vermögen.
Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Denn sie zahlt im Fall des Falles für Sie den entstandenen Schaden bzw. leistet Schadensersatz (im Rahmen der Deckungssummen). So schützen Sie sich und andere vor den großen Folgen kleiner Unachtsamkeiten.
Warum eine Privathaftpflichtversicherung wirklich wichtig ist
Schäden an Personen, Gegenständen oder Vermögen – Ihre private Haftpflichtversicherung bewahrt Sie vor finanziellen Folgen, die in die Millionen gehen können.
Es war gar nicht Ihre Schuld? Die Versicherung wehrt unberechtigte Forderungen von Dritten gegen Sie ab – wenn es nicht anders geht, auch vor Gericht.
Wenn Ihnen selbst durch Dritte ein Schaden entsteht, bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen: Ihre private Haftpflichtversicherung zahlt im Comfort Plus-Tarif auch, wenn der Verursacher den Schaden nicht begleichen kann.
Was die Privathaftpflichtversicherung der Debeka auszeichnet
Auszeichnungen
Füreinander da sein bedeutet für uns…
Wann die Privathaftpflichtversicherung der Debeka für Sie da ist
Warum Sie sich ohne Privathaftpflichtversicherung nicht ganz sicher sein können
Bei mir ist finanziell eh nicht viel zu holen – da brauch ich auch keine Haftpflichtversicherung. |
Die Gesetzgebung hierzulande sieht vor, dass Sie für Schäden mit Ihrem aktuellen und Ihrem zukünftigen Vermögen haften. Auch ein kleines Missgeschick kann Sie daher für Jahre oder schlimmstenfalls Jahrzehnte finanziell einschränken. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung beugt diesem Risiko vor – und das für einen überschaubaren Jahresbeitrag.
Wenn’s keine Absicht war, kann man mich dafür doch nicht haftbar machen.
Wer andere vorsätzlich schädigt, muss für den Schaden aufkommen – da hilft auch keine Versicherung. Doch die persönliche Haftung gilt auch für ungewollte Schädigungen. Sie müssen also nicht absichtlich handeln, um für einen von Ihnen verursachten Schaden am Ende die Kosten tragen zu müssen. Aber genau dafür gibt es ja unsere Privathaftpflichtversicherung.
Fragen Sie sich, ob Angehörige kostenlos mitversichert werden können?
Welche Leistungen Ihnen die private Haftpflichtversicherung der Debeka im Detail bietet
Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden
100 Mio. Euro
100 Mio. Euro
Höchstleistung bei Personenschäden je geschädigte Person
15 Mio. Euro
15 Mio. Euro
Versicherungssumme für Vermögensschäden
1 Mio. Euro
1 Mio. Euro
Auslandsschäden in den EU-Staaten sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein (unbegrenzte Dauer)
enthalten
enthalten
sonstige Auslandsschäden weltweit (bis 5 Jahre)
15 Mio. Euro
15 Mio. Euro
Kautionsleistungen bei Schäden im Ausland
250.000 Euro
250.000 Euro
Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police)
nicht enthalten
enthalten
Schadensersatz-Ausfalldeckung (Schäden ab 1.500 EUR)
nicht enthalten
15 Mio. Euro
Haftpflicht aus dem Besitz von selbst genutzten Wohnungen
enthalten
enthalten
Haftpflicht aus dem Besitz eines selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses (einschließlich Vermietung einer Wohnung bzw. Einliegerwohnung in diesem Objekt)
enthalten
enthalten
Mietsachschäden an privat genutzten Immobilien
enthalten
enthalten
Mietsachschäden an Mobiliar
enthalten
enthalten
Betriebsrisiko einer Photovoltaikanlage
nicht enthalten
15 Mio. Euro
Haftpflicht aus dem Besitz von Erdwärmeanlagen, Solaranlagen und Balkonkraftwerken
enthalten
enthalten
Risiko als Bauherr bei mitversicherten Immobilien
enthalten
enthalten
Gewässerschäden durch einen Heizöltank bis 10.000 Liter des selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses
nicht enthalten
15 Mio. Euro
Abhandenkommen privat oder beruflich überlassener Schlüssel und Schlüsselcodekarten
nicht enthalten
enthalten
Kfz-Be- und -Entladeschäden
nicht enthalten
10.000 Euro
Rabattrückstufung bei geliehenen Kfz
nicht enthalten
enthalten
Gebrauch von Kfz bis 6 km/h und Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
enthalten
enthalten
Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Elektro-Fahrrädern (Pedelecs)
enthalten
enthalten
Gebrauch der eigenen Wind- und Kitesurfausrüstung
nicht enthalten
enthalten
Gebrauch von eigenen Segelbooten bis 30 qm sowie eigenen Motorbooten bis 18KW/25PS
nicht enthalten
enthalten
Gebrauch von Flugmodellen mit Elektroantrieb (z. B. Multicopter, Drohnen)
bis 250 g Abfluggewicht
bis 5 kg Abfluggewicht
Schäden durch nicht deliktfähige Kinder ohne Prüfung der Aufsichtspflicht
50.000 Euro
50.000 Euro
Mitversicherung Eltern und/oder Großeltern im Haushalt
enthalten
enthalten
Mitversicherung pflegebedürftiger Personen im Haushalt
enthalten
enthalten
Mitversicherung von im Haushalt lebenden Enkelkindern
enthalten
enthalten
Mitversicherung von Au-pairs, Austauschschülern, Flüchtlingen u. ä.
enthalten
enthalten
Gefälligkeitshandlungen
enthalten
enthalten
privates Hüten von fremden Hunden und Pferden
enthalten
enthalten
Assistenzhunde (z. B. Blindenhund, Behindertenbegleithund)
enthalten
enthalten
Schäden an gemieteten/geliehenen beweglichen Gegenständen
50.000 Euro
50.000 Euro
Schäden aus elektronischem Datenaustausch/Internetnutzung
1 Mio. Euro
1 Mio. Euro
Ehrenamtliche Tätigkeit/unentgeltliches Engagement/Betreuer/Vormund
enthalten
enthalten
Tätigkeit als Tagesmutter von bis zu 6 Kindern
nicht enthalten
enthalten
Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.
Welche Spezialtarife wir für besondere Ansprüche anbieten
Wassersport-Haftpflichtversicherung
Mit unserer Wassersport-Haftpflicht haben Sie zusätzlichen Versicherungsschutz, wenn z. B.
- durch den Segelmast Ihres Surfbretts ein Schwimmer getroffen und verletzt wird,
- Sie beim Anlegen mit Ihrem Segelboot einen Bootssteg beschädigen oder
- bei Wartungsarbeiten an Ihrem im Winterquartier abgestellten Boot ein Brand ausbricht und fremdes Eigentum zerstört wird.
Wir versichern Motor- oder Segelboote, die Sie ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen. Für Wassersportfahrzeuge, die in irgendeiner Form gewerblich genutzt werden oder mit denen Personen gegen Entgelt befördert werden, besteht kein Versicherungsschutz.
Sie haben noch Fragen? Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie.
Jagd-Haftpflichtversicherung
Nach dem Bundesjagdgesetz muss jeder Jäger eine Jagd-Haftpflichtversicherung abschließen, um einen Jagdschein zu bekommen. Mit der Jagd-Haftpflichtversicherung der Debeka sind Sie abgesichert, wenn z. B.
- durch Ihre legale Schusswaffe eine andere Person verletzt wird,
- Sie beim Hantieren mit Ihrem Jagdmesser abrutschen und dabei die Ausrüstung Ihres Jagdgefährten beschädigen oder
- Ihr Jagdhund einen anderen Hund angreift und verletzt.
Unsere Jagd-Haftpflichtversicherung gilt nur für Jäger, die die Jagd nicht beruflich ausüben.
Sie haben noch Fragen? Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie.
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass von Ihrer Baustelle keine Gefahren für andere Personen und fremde Sachen ausgehen. Unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung leistet für Sie Schadensersatz, wenn z. B.
- jemand auf Ihrer ungesicherten Baustelle stürzt und sich dabei verletzt,
- ein Kurzschluss durch ein offenliegendes Kabel eine geliehene Baumaschine zerstört oder
- ein umstürzendes Gerüst das Auto des Nachbarn beschädigt.
Bei einem Neubau und Umbau von Wohngebäuden versichern wir Personen- und Sachschäden pauschal bis 5 Millionen Euro und Vermögensschäden bis 1 Million Euro. Die Bauplanung muss dabei an Dritte vergeben sein. Bauausführung und Bauleitung kann aber teilweise auch in Eigenleistung erfolgen.
Sondertarif für Fertighäuser
Für Fertighäuser bis zu einer Bausumme von 500.000 Euro kann die Versicherungsdauer auf max. 6 Monate begrenzt werden. Sie erhalten dann einen spürbaren Beitragsnachlass.
Sie haben noch Fragen? Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie.
Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können
Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung bei der Debeka kommen
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gern, den passenden Tarif für Sie zu finden – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!
Was Sie rund um unsere Privathaftpflichtversicherung sonst noch interessieren könnte
Wie lange sind meine Kinder mitversichert?
In unserer privaten Haftpflichtversicherung sind Ihre Kinder grundsätzlich bis zur Volljährigkeit mitversichert. Unabhängig vom Alter bleiben sie das, solange sie zur Schule gehen oder sich in der ersten Ausbildung (Lehre, Studium) befinden – und auch in der Zeit zwischen Schulabschluss und erster Ausbildung. Heiratet Ihr Kind in dieser Zeit, endet allerdings die Mitversicherung bei den Eltern.
Sind unsere Haustiere mitversichert?
Schäden durch Kleintiere wie Katzen, Kaninchen oder auch Wellensittiche sind ebenfalls versichert. Anders sieht es bei größeren privat gehaltenen Tieren aus: Schäden, die zum Beispiel Hunde oder Pferde verursachen, sind nicht mitversichert. Dafür bietet die Debeka aber eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung an.
Ist mein Partner mitversichert?
Ja, in unserem Familientarif gilt der Versicherungsschutz auch für Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft – genauso wie bei Verheirateten. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie zusammenleben und auch beide beim Einwohnermeldeamt mit der gleichen Wohnadresse gemeldet sind.
Gilt mein Haftpflichtschutz eigentlich auch im Ausland?
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja, das können Sie. Die Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung gelten als „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Diese können Sie in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ Ihrer Steuererklärung angeben.
Warum ist die Privathaftpflichtversicherung so wichtig?
Sind auch Schäden an eigenen Sachen versichert?
Welche Veränderungen ergeben sich, wenn ich während der Vertragslaufzeit heirate?
Sind in der Privathaftpflichtversicherung auch Schäden durch Haustiere versichert?
Wie sichere ich als Angehörige/r des öffentlichen Dienstes meine beruflichen Haftungsrisiken ab?
Was bringt mir die Schadensersatz-Ausfalldeckung?
Was bedeutet die "Kinderschadensklausel"?
Sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen versichert?
Ist mein Einfamilienhaus in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
Sind auch Gemeinschaftsanlagen zum Einfamilienhaus mitversichert?
Brauche ich eine zusätzliche Versicherung, wenn ich eine Einliegerwohnung vermiete?
Ist auch Räum- und Streupflicht mitversichert?
Wie sehen die Absicherungen bei Verlust des Haus- oder Wohnungsschlüssels aus?
Welche Schlüssel sind im Comfort Plus-Paket der Debeka-Privathaftpflichtversicherung versichert?
Gilt für die Schadensersatz-Ausfalldeckung des Comfort-Plus-Pakets generell eine Selbstbeteiligung von 1.500 Euro?
Sind in der Schadensersatz-Ausfalldeckung auch Ansprüche gegen unbekannte Schädiger versichert?
Gilt die Schadensersatz-Ausfalldeckung auch im Ausland?
Was ist versichert?
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie (bis zu den vereinbarten Versicherungssummen) bei den wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatlebens wie z. B.:
- Schäden, die Sie als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr verursachen
- Schäden, die Sie beim Sport verursachen
Was ist nicht versichert?
Nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt sind z. B.
- Ihre berufliche Tätigkeit
- das Führen versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge
- das Halten von Hunden oder Pferden
- vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden zwischen Mitversicherten
- Schäden an Ihren eigenen Sachen
- aus ungewöhnlichen oder gefährlichen Beschäftigungen resultierende Schäden
Wie erfülle ich meine Pflichten als Versicherungsnehmer?
- Sie beantworten alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig.
- Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
- Sie informieren uns, sobald sich das versicherte Risiko ändert.
- Sie melden uns jeden Schadensfall unverzüglich.
Wann und wie zahle ich meine Beiträge?
- Falls nicht anders vereinbart, müssen Sie den ersten Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen – nicht aber vor dem angegebenen Versicherungsbeginn.
- Wann die folgenden Beiträge fällig sind, steht im Versicherungsschein.
- Sie können die Beiträge überweisen oder von Ihrem Konto abbuchen lassen.
- Wichtig ist, dass Sie alle Beiträge pünktlich zahlen. Andernfalls können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
- Bei Onlineanträgen ziehen wir die Beiträge per Lastschrift ein.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
- Sie haben den ersten Beitrag pünktlich gezahlt? Dann beginnt der Versicherungsschutz wie im Versicherungsschein angegeben.
- Am einfachsten ist es, wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Sobald wir dieses erhalten haben, gilt der erste Beitrag als gezahlt.
- Der Versicherungsschutz gilt für die zunächst festgelegte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart und weder Sie noch wir kündigen den Vertrag? Dann verlängert er sich danach automatisch um jeweils ein Jahr.
Wer kann den Vertrag wann kündigen?
- Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (spätestens drei Monate vorher).
- In besonderen Fällen (z. B. nach Schäden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
- Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.
- Ausführliche Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.