Ab Januar 2026 sind alle privaten Kranken- und Pflegeversicherungen – also auch die Debeka – gesetzlich verpflichtet, bestimmte Beitragsdaten jährlich elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. Das betrifft:
- Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung
- Ihre Beiträge zur privaten Pflegeversicherung
- Den steuerlich absetzbaren Anteil dieser Beiträge
Warum passiert das?
Der Gesetzgeber möchte die Lohnabrechnung in Deutschland weiter digitalisieren und vereinfachen. Damit Ihr Arbeitgeber weiß, dass Sie tatsächlich privat kranken- und pflegeversichert sind und sich steuerfrei an Ihren Beiträgen beteiligen darf, werden diese Daten künftig direkt an die Finanzbehörden gemeldet. Ab 2026 darf Ihr Arbeitgeber dann nur noch die bei den Finanzbehörden hinterlegten Beiträge für die monatliche Lohnabrechnung berücksichtigen – Pauschalen sind dann nicht mehr möglich.
Was bedeutet das für Sie?
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir als Debeka melden die erforderlichen Daten automatisch und sicher an die Finanzbehörden. So wird sichergestellt, dass Ihre Beiträge korrekt in Ihrer Lohnabrechnung und bei Ihrer Steuer berücksichtigt werden.