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Häufig gestellte Fragen zur Meldung Elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Wichtig: Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Für Fragen zu den Auswirkungen der ELStAM-Meldung auf Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Im Rahmen des künftigen ELSTAM-Meldeverfahrens möchten wir Sie als Debeka-Mitglied bestmöglich informieren. Deshalb haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema ELSTAM und die digitale Datenübermittlung zusammengestellt.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) bietet auf seiner Internetseite ebenfalls eine ausführliche Übersicht zu den häufigsten Fragen und deren Antworten.

Was bedeutet ELStAM überhaupt?

ELStAM steht für "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale". Das ist ein System der Finanzverwaltung, mit dem wichtige Steuerdaten – wie zum Beispiel Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Kirchensteuer – digital gespeichert werden. Arbeitgeber können diese Daten direkt elektronisch abrufen und müssen keine Papierbescheinigungen mehr von ihren Mitarbeitenden einfordern. Das macht die Lohnabrechnung einfacher und sicherer.
 

Für Sie als bei der Debeka krankenversicherte Person bedeutet das: Sie müssen sich um die Übermittlung Ihrer Steuerdaten an den Arbeitgeber nicht mehr selbst kümmern. Alles läuft automatisch und digital – das spart Zeit und reduziert den Papierkram. 

Welche Beiträge werden an die Finanzbehörden übermittelt?

Ab Januar 2026 sind alle privaten Kranken- und Pflegeversicherungen – also auch die Debeka – gesetzlich verpflichtet, bestimmte Beitragsdaten jährlich elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. Das betrifft:

  • Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung
  • Ihre Beiträge zur privaten Pflegeversicherung
  • Den steuerlich absetzbaren Anteil dieser Beiträge

Warum passiert das?
Der Gesetzgeber möchte die Lohnabrechnung in Deutschland weiter digitalisieren und vereinfachen. Damit Ihr Arbeitgeber weiß, dass Sie tatsächlich privat kranken- und pflegeversichert sind und sich steuerfrei an Ihren Beiträgen beteiligen darf, werden diese Daten künftig direkt an die Finanzbehörden gemeldet. Ab 2026 darf Ihr Arbeitgeber dann nur noch die bei den Finanzbehörden hinterlegten Beiträge für die monatliche Lohnabrechnung berücksichtigen – Pauschalen sind dann nicht mehr möglich.
 

Was bedeutet das für Sie?
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir als Debeka melden die erforderlichen Daten automatisch und sicher an die Finanzbehörden. So wird sichergestellt, dass Ihre Beiträge korrekt in Ihrer Lohnabrechnung und bei Ihrer Steuer berücksichtigt werden.

Wann werden meine Beiträge an das Finanzamt übermittelt?

Die Debeka übermittelt Ihre Krankenversicherungsbeiträge einmal jährlich bis spätestens zum 20. November für das kommende Jahr an die Finanzverwaltung. So stellen wir sicher, dass Ihre Beiträge korrekt für die Steuer berücksichtigt werden.
 

Sollte sich im Laufe des Jahres etwas an Ihren steuerlich relevanten Daten ändern – zum Beispiel, wenn sich Ihr Beitrag durch den Wegfall einer mitversicherten Person ändert – melden wir diese Änderung zeitnah nach dem Eintritt an das Finanzamt.
 

Über jede Meldung, die wir für Sie vornehmen, erhalten Sie selbstverständlich eine schriftliche Information von uns.

Für wen muss eine Meldung gemacht werden?

Ganz gleich, ob Sie angestellt, selbstständig oder im öffentlichen Dienst tätig sind: Die Meldung ist immer erforderlich – unabhängig von Ihrem beruflichen Status. Entscheidend ist für welche Art Krankenversicherung Sie Ihre Beiträge entrichten.

Was passiert, wenn meine gemeldeten Daten nicht stimmen?

Sollten Sie feststellen, dass Angaben zu Ihrer Krankenversicherung nicht korrekt sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir prüfen Ihre Daten gemeinsam und passen sie bei Bedarf an. So stellen wir sicher, dass Ihre Informationen immer aktuell und richtig sind.

In welcher Höhe und an wen werden meine Beiträge gemeldet?

Ihre Beiträge zur Krankenversicherung werden von uns auf den nächsten vollen Euro aufgerundet und an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet. Das ist eine gesetzliche Vorgabe, damit Ihre Beiträge zum Beispiel bei der Steuererklärung berücksichtigt werden können.

Was passiert, wenn Sie uns Ihre Steuer-ID nicht mitteilen?

Teilen Sie uns Ihre Steuer-ID auch auf Anfrage nicht mit, fragen wir diese beim Bundeszentralamt für Steuern an.

Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Meldung informieren?

Nein, das ist nicht notwendig. Ihr Arbeitgeber erhält die erforderlichen Informationen zu Ihren Beiträgen automatisch von uns. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.

Ich habe meinen Arbeitgeber gewechselt. Muss ich meiner neuen Firma meine private Krankenversicherung bei der Debeka melden?

Nein, das ist nicht mehr nötig. Ihr neuer Arbeitgeber erhält alle relevanten Informationen – wie zum Beispiel Ihre Krankenversicherung – automatisch von den Finanzbehörden. Sie müssen Ihren Arbeitgeber also nicht mehr separat über Ihre private Krankenversicherung bei der Debeka informieren.

Ich habe meine Krankenversicherung gewechselt und bin jetzt nicht mehr bei der Debeka versichert. Was passiert mit meinen bisherigen Meldungen?

Wenn Sie Ihre Krankenversicherung gewechselt haben, melden wir der zuständigen Stelle alle Beiträge, die Sie bis zum Ende Ihrer Versicherung bei der Debeka gezahlt haben. Ab dem Zeitpunkt Ihres Wechsels übernimmt Ihr neuer Versicherer die Meldung Ihrer Beiträge. Für Sie entstehen dadurch keine Nachteile – Ihre Meldungen sind lückenlos und korrekt erfasst.

Werden Beitragsrückerstattungen (BRE) ebenfalls gemeldet?

Nein, für das ELStAM-Verfahren (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) werden Beitragsrückerstattungen nicht gemeldet.
Allerdings sind wir gesetzlich verpflichtet, Beitragsrückerstattungen im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden. Das geschieht in einem separaten Verfahren.Für Sie bedeutet das: Bei Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung werden Beitragsrückerstattungen automatisch berücksichtigt.
 

Gut zu wissen:
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen die Meldung für Sie.

Warum sind die von uns als Sonderausgabe gemeldeten abziehbaren Beiträge geringer als die tatsächlich gezahlten Beiträge?

Die Beiträge, die wir für Ihre private Krankenversicherung an das Finanzamt melden, können manchmal niedriger sein als das, was Sie tatsächlich an uns gezahlt haben. Das liegt daran, dass das Finanzamt nur die Beiträge als sogenannte „Sonderausgaben“ anerkennt, die dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

 

Das bedeutet:

  • Nicht alle Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung sind steuerlich absetzbar.
  • Beiträge für Zusatzleistungen, die über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen (zum Beispiel Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung), dürfen steuerlich nicht berücksichtigt werden.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, diese Unterscheidung bei der Meldung Ihrer Beiträge zu beachten. Deshalb kann der gemeldete Betrag niedriger sein als Ihre tatsächlich gezahlten Beiträge.