Häufig gestellte Fragen: Betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Allgemeine Fragen zur bKV
Was ist die bKV?
Was sind die Vorteile einer bKV?
Diese Vorteile machen die bKV zu einer attraktiven Ergänzung zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und bieten den Beschäftigten zusätzlichen Schutz und Komfort:
- Finanzielle Entlastung der Mitarbeitenden: Die Beiträge übernimmt der Arbeitgeber.
- Ergänzender Krankenversicherungsschutz: Mitarbeitende erhalten Leistungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
- Minderung von Selbstbehalten, Restkosten und Zuzahlungen: Diese Beträge können von bKV-Tarifen aufgefangen werden.
- Attraktivität als Arbeitgeber: Die bKV macht Arbeitgeber attraktiver, da sie ein wertvoller Zusatznutzen für Beschäftigte ist.
- Sofortige Absicherung: Die Debeka verzichtet auf Wartezeiten – Mitarbeitende sind also sofort abgesichert.
- Keine Gesundheitsprüfungen: Die Debeka versichert die Beschäftigten unabhängig von ihrem Gesundheitszustand.
Fragen zur Datenverarbeitung
Welche Daten werden vom Arbeitgeber an die Debeka übermittelt?
Verarbeitet die Debeka Gesundheitsdaten?
Werden Gesundheitsdaten an meinen Arbeitgeber übermittelt?
Tarifinformation zur bKV
Wann beginnt mein Versicherungsschutz?
Den Versicherungsbeginn finden Sie in der Anlage "Bescheinigung für den Versicherten" unseres Anschreibens zur bKV.
Welcher Versicherungsschutz gilt für mich?
Den für Sie gültigen Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte der Anlage "Bescheinigung für den Versicherten" unseres Anschreibens zur bKV. Ergänzend dazu finden Sie alle Tarif- und Vertragsbedingungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Datenschutzhinweise hier.
Führt die Debeka eine Gesundheitsprüfung durch?
Nein, der vom Arbeitgeber vereinbarte Versicherungsschutz gilt ohne Gesundheitsprüfung.
Schließt die Debeka Leistungen bei Vorerkrankungen aus?
Nein, der vom Arbeitgeber vereinbarte Versicherungsschutz gilt ohne Gesundheitsprüfung.
Welcher Tarif bietet welche Leistungen?
Die detaillierten Tarif- und Vertragsbedingungen finden Sie hier.
AR-F
Ausland
Auslandsreise-Krankenversicherung bis zu 70 Tage inkl. Rücktransport, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
EAPI-F
Vorsorge
Beratungsleistungen rund um das Thema „Gesundheit“, ganzjährig über die kostenfreie 24-Stunden-Hotline (per Telefon, Einzelchat, E-Mail oder über eine Videoschaltung).
EA-F
EAFam-F*
Ambulant
- ambulante Heilbehandlung durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" und/oder "Akupunktur" und/oder "Homöopathie" oder Heilpraktikerbehandlung (zusammen bis 500 Euro je Kalenderjahr)
- Sehhilfen bis 100 Euro je Kalenderjahr; Hilfsmittel, Heilmittel, Fahrten und Transporte, Arznei- und Verbandmittel (zusammen bis 100 Euro je Kalenderjahr)
EZ30-F
EZ30Fam-F*
Zahn
30-prozentige Erstattung für Zahnersatz, Implantate, Kunststofffüllungen, Inlays und Onlays sowie Reparaturen und Provisorien
EZ50-F
EZ50Fam-F*
Zahn
50-prozentige Erstattung für Zahnersatz, Implantate, Kunststofffüllungen, Inlays und Onlays sowie Reparaturen und Provisorien
EZ70-F
EZ70Fam-F*
Zahn
70-prozentige Erstattung für Zahnersatz, Implantate, Kunststofffüllungen, Inlays und Onlays sowie Reparaturen und Provisorien
EZ-comfort-F
EZ-comfort-Fam-F*
Zahn
30-prozentige Aufstockung der Erstattung für Zahnersatz, Implantate, Kunststofffüllungen, Inlays und Onlays sowie Reparaturen und Provisorien, Wurzelkanalbehandlung, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen, Schmerzausschaltung (nur in Verbindung mit EZ70(Fam)-F)
Flex-F
Flex-Fam-F*
Ambulantes Jahresbudget
- ambulante Heilbehandlung durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" und/oder "Akupunktur" und/oder "Homöopathie" und/oder „Osteopathie“ oder Heilpraktikerbehandlung
- Sehhilfen (max. 50 % des Budgets), Hörgeräte (max. 50% des Budgets),
- Hilfsmittel, Heilmittel, Fahrten und Transporte, Arznei-und Verbandmittel
- operative Sehschärfenkorrektur
- gesetzlich definierte Vorsorgeuntersuchungen
- Zahnprophylaxe
- Gesundheitsprogramme
PCcomfort
PCcomfortFAM*
Stationär
- Unterkunft im Zweibettzimmer
- medizinische Zweitmeinung bis zu 110 Euro
PCselect
PCselectFAM*
Stationär
- Unterkunft im Zweibettzimmer
- Wahlleistung Chefarztbehandlung
- medizinische Zweitmeinung bis zu 110 Euro
PCpremium
PCpremiumFAM*
Stationär
- Unterkunft im Einbettzimmer
- Wahlleistung Chefarztbehandlung
- medizinische Zweitmeinung bis zu 110 Euro
PCprevent
PCpreventFAM*
Stationär
- Unterkunft im Einbettzimmer
- Wahlleistung Chefarztbehandlung
- medizinische Zweitmeinung bis zu 110 Euro
- Präventionsleistungen bis zu 940 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
WKplus-F
WKplusFam-F*
Stationär
- Wahlleistung im Krankenhaus (Chefarzt, Ein- bzw. Zweibettzimmer)
- ambulante Operationen
- vor- und nachstationäre Behandlung
ZahnPro-F
ZahnProFam-F*
Zahn
professionelle Zahnreinigung bis maximal 150 Euro pro Kalenderjahr nach Nr. 1040 GOZ (nur in Verbindung mit EZ30-F oder EZ50-F)
*Tarif der Family-Option
Was ist beim Tarif Flex-F zu beachten?
Jährlich können Sie Leistungen in Höhe des vereinbarten Gesundheitsbudgets erhalten. Das Budget legt Ihr Arbeitgeber fest – es kann zwischen 300 und 1.500 Euro betragen.
Hinweis bei unterjährigem Versicherungsbeginn: Auch bei einem unterjährigen Beginn des Versicherungsschutzes, z. B. am 1. Mai, steht Ihnen das komplette Budget für das restliche Jahr zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Tarifbedingungen.
Was ist die Family-Option?
Bei der Family-Option können auch Ihre Familienangehörigen von den Leistungen der bKV profitieren. Sofern sich Ihr Arbeitgeber dafür entschieden hat, gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten. Für Familienangehörige können ausschließlich die Tarife abgeschlossen werden, die auch für die Beschäftigten selbst gelten. Dabei dürfen alle angemeldeten Familienangehörigen maximal in der gleichen Tarifkombination versichert sein.
Sprechen Sie zur Anmeldung von Familienangehörigen gerne Ihren Arbeitgeber an. Wer zu den Familienangehörigen zählt, finden Sie in den jeweiligen Fam-Tarifbedingungen unter "Versicherungsfähigkeit".
Was ist der Check-in zur bKV?
Um im Leistungsfall eingereichte Rechnungen zu speichern und zu verarbeiten oder Anfragen von Krankenhäusern zur Kostenübernahme und Abrechnung zu beantworten, benötigen wir Ihre Zustimmung. Und damit wir Ihnen Ihre Rechnungen schnell und einfach erstatten können, benötigen wir Ihre Kontodaten.
Dazu können Sie bequem online den Check-in zur bKV durchführen. Bitte halten Sie dazu Ihr bKV-Anschreiben der Debeka bereit. Jetzt einchecken!
bKV-Verwaltung
Welchen Beitrag zahle ich an die Debeka?
Zahle ich den bKV-Beitrag selbst, wenn ich vorübergehend kein Arbeitsentgelt erhalte?
Nein. Die Beitragszahlungen regelt auch während entgeltfreier Zeiten (z. B. Krankengeldbezug, Elternzeit) der Arbeitgeber. Für Sie besteht der volle tarifliche Versicherungsschutz unverändert fort. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber bitte frühzeitig darauf an.
Was ist bei einer privaten Krankheitskostenvollversicherung (PKV) zu beachten?
Die bKV kann die PKV nicht ersetzen. Vielmehr können Sie die bKV zielgerichtet dazu nutzen, um anfallende Selbstbehalte in der PKV zu reduzieren. Sie haben Rechnungen, die auch durch Ihren bKV-Tarif erstattungsfähig sind? Dann können Sie darauf verzichten, diese bei Ihrer PKV einzureichen. So sichern Sie sich ggf. den Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung (BRE).
Prüfen Sie bitte, ob Sie Ihren Versicherer über die bKV bei der Debeka informieren müssen, da der maximale Erstattungsbetrag auf 100 Prozent des Rechnungsbetrags begrenzt ist.
Sie sind bereits bei der Debeka krankenversichert?
Bei einer Erstattung zahlen wir Ihnen ohne Ihren Hinweis zunächst Leistungen aus der vorhandenen PKV aus. Sollte die bKV ergänzend dazu noch Erstattungsleistungen vorsehen, z. B. durch die Übernahme von Selbstbehalten, berücksichtigen wir dies automatisch. Wünschen Sie eine Erstattung ausschließlich aus der bKV? Dann teilen Sie uns dies bitte mit einem entsprechenden Hinweis in Ihrem Leistungsauftrag mit. Hierzu stellen wir Ihnen ein vorgefertigtes Beiblatt zur Verfügung.
Ihr Vorteil: Nehmen Sie Leistungen aus der bKV in Anspruch, hat dies keine Auswirkungen auf einen möglichen BRE-Anspruch bei der Debeka-PKV. So können Sie die bKV zielgerichtet nutzen, um sich eine BRE zu sichern.
Was ist bei einer bereits vorhandenen Krankenzusatzversicherung zu beachten?
Versichert bei einem anderen Versicherer
Vorhandene private Krankenzusatzversicherungen können grundsätzlich bestehen bleiben. Prüfen Sie bitte, ob Sie Ihren Versicherer über die bKV bei der Debeka informieren müssen, da der maximale Erstattungsbetrag auf 100 Prozent des Rechnungsbetrags begrenzt ist.
Sie sind bereits bei der Debeka krankenzusatzversichert?
Bei einer Erstattung zahlen wir Ihnen ohne Ihren Hinweis zunächst Leistungen aus der vorhandenen privaten Krankenzusatzversicherung aus. Sollte die bKV ergänzend dazu Leistungen vorsehen (z. B. die Übernahme von Selbstbehalten), berücksichtigen wir dies automatisch.
Bereits über eine andere Person bei der Debeka versichert
Aus einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) hat jede angemeldete versicherte Person für sich selbst einen Anspruch auf Leistungserstattung. Daher dürfen wir diese Tarife keiner bereits vorhandenen Servicenummer (Vertrag) zuordnen, bei der eine andere Person (z. B. Ehepartner) Versicherungsnehmer ist.
Mit dem Begrüßungsschreiben der bKV erhielten Sie eine eigene (neue) Servicenummer für Ihre bKV. Sofern Sie bereits einen weiteren Krankenversicherungsvertrag bei der Debeka haben – zum Beispiel über Ihre/n Ehepartner/in oder einen Familienvertrag – bieten wir Ihnen zur Beschleunigung und Vereinfachung der jeweiligen Leistungsabrechnung an, dass wir Rechnungen zu Ihren privaten Krankenversicherungs(zusatz)tarifen und Ihrer bKV gemeinsam auszahlen. Hierzu benötigen wir von Ihnen, zusammen mit dem Versicherungsnehmer der privaten Krankenzusatzversicherung, das Formular für die „Zusammenlegung von Servicenummern“. Bitte füllen Sie dieses aus und senden es unterschrieben an uns zurück.
Kann ich selbst den bKV-Vertrag kündigen?
Nein. Der bKV-Vertrag wird zwischen Ihrem Arbeitgeber und der Debeka geschlossen. Ihr Arbeitgeber kann als Versicherungsnehmer mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Kalenderjahres den Gruppenvertrag kündigen.
Wollen Sie die Leistungen der bKV nicht nutzen, informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber darüber.
Was muss ich berücksichtigen, wenn mein Beschäftigungsverhältnis endet?
Sie müssen in diesem Fall nichts weiter veranlassen. Ihr Arbeitgeber informiert uns über das Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses, damit wir den bKV-Tarif abmelden können. Weitere Informationen erhalten Sie dann separat von uns.
Wie kann ich die bKV-Leistungen auch nach Ende meines Beschäftigungsverhältnisses nutzen?
Von den Leistungen einer Krankenzusatzversicherung können Sie auch nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses (z. B. wegen Renteneintritt oder Wechsel des Arbeitgebers) weiterhin profitieren. Dazu können wir Ihnen einen gleichartigen Versicherungsschutz anbieten - unabhängig vom bisherigen Arbeitgeber.
Ihr Vorteil: Führen Sie die bKV fort, verzichten wir auf eine Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
Wichtig: Die Antragsfrist beträgt zwei Monate nach dem Ende des bKV-Tarifs. Bitte setzen Sie sich für Ihr individuelles Angebot frühzeitig mit uns in Verbindung.
Wie erreiche ich die Debeka bei Fragen zur bKV-Verwaltung?
Bitte wenden Sie sich in erster Linie an Ihren Arbeitgeber.
Das bKV-Vertragsteam hilft Ihnen telefonisch unter 0261 498-1514 oder per Mail an bKV@debeka.de gerne weiter.
Fragen zur Leistungserstattung
Wie kann ich eine Leistung beauftragen?
Erstattet die bKV auch Rechnungen mit Behandlungsbeginn vor dem Versicherungsbeginn?
Nein. Wir können nur Leistungen für Behandlungen, die nach dem Versicherungsbeginn angefangen haben, erstatten. So sind z. B. eine laufende Zahnersatzbehandlung oder Physiotherapie nicht erstattungsfähig.
Besonderheit Tarif Flex-F: In diesem Tarif kann ein Teil der laufenden Behandlung innerhalb der vereinbarten Budgetstufe erstattungsfähig sein – und zwar dann, wenn das Behandlungsdatum nach dem Versicherungsbeginn liegt.
Hierzu ein Beispiel: Versicherungsbeginn ist der 1. März. Sie haben am 28. Januar ein Rezept für sechs Krankengymnastik-Behandlungen erhalten. Drei davon finden im Februar statt, weitere drei Behandlungen im März. Die Behandlung beginnt zwar schon mit der Rezeptausstellung im Januar, aber für alle Behandlungen ab Versicherungsbeginn – also ab März – sieht der Tarif Flex Leistungen vor.
Benötige ich eine ärztliche Verordnung?
Bei Heil-, Hilfs- und Arzneimitteln sowie bei Fahrten und Transporten benötigen wir eine Verordnung, um die erforderliche medizinische Notwendigkeit prüfen zu können.
Grundsätzlich akzeptieren wir alle Arten von Rezepten und Verordnungen. Wichtig ist, dass diese vom Arzt oder Heilpraktiker korrekt ausgefüllt und mit Stempel und Unterschrift versehen sind. Bei E-Rezepten ist der Ausdruck der Apotheke mit Quittierung ausreichend.
Was ist bei e-Rezepten zu beachten?
Bei E-Rezepten reichen Sie uns bitte den Ausdruck der Apotheke mit Quittierung ein.
Was muss ich beim Bezug einer Brille beachten?
Eine ärztliche Verordnung ist nicht zwingend erforderlich, eine Messung bei einem Optiker ist ausreichend. Auf der Rechnung muss die Erkrankung (Sehbeeinträchtigung/Dioptrienwerte) dokumentiert sein. Anhand dieser prüfen wir die medizinische Notwendigkeit. Diese sehen wir bei einem Folgebezug < 3 Jahre grundsätzlich erst ab einer Änderung der Sehschärfe um 0,5 dpt je Auge als gegeben und halten uns damit an die Empfehlungen der Verbände der Augenoptiker.
Was mache ich bei mehreren Versicherungen/Tarifen?
Eine Mehrfachversicherung ist möglich: Neben der bKV erstatten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV), die privaten Krankenversicherungen (PKV), ggf. andere private Krankenzusatzversicherungen und andere Leistungsträger. Dabei dürfen alle Erstattungen zusammen nicht über 100 Prozent des Rechnungsbetrags hinausgehen (Bereicherungsverbot).
Sie entscheiden, welcher Tarif oder welche Versicherung erstatten soll. Wenn es sich um eine grundsätzliche Leistung der GKV oder PKV handelt, benötigen wir einen sogenannten Vorleistungsvermerk der anderen Versicherung.
Beispiele für GKV-Versicherte:
- Medikamente: Sie reichen uns die Quittung der Apotheke mit Ihrer Zuzahlung ein.
- Heilmittel: Auf der Rechnung ist ein Vermerk (in der Regel Stempel), dass Ihre GKV keine Leistungen vorsieht oder Sie reichen uns die Rechnung der Zuzahlung ein.
- Professionelle Zahnreinigung: Die Rechnung enthält einen Hinweis oder wir erhalten ein Beiblatt, auf dem die Erstattung der GKV (z. B. 40 Euro) vermerkt ist.
Beispiele für PKV-Versicherte:
- Vorsorgeuntersuchungen: Wir erhalten einen Hinweis von Ihnen, dass Sie keine Leistung bei Ihrer PKV beantragen, da Sie dort die Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen möchten.
- Heilmittel: Sie reichen die Rechnung und Verordnung mit einer Leistungsmitteilung Ihrer PKV ein, aus der ein Selbstbehalt ersichtlich ist.
Welche Vorsorgeuntersuchungen übernimmt die Debeka nach dem Tarif Flex-F?
Nach den Tarifbedingungen erstatten wir Leistungen für ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den gesetzlich eingeführten Programmen – sogar unabhängig von Altersgrenzen. Die Kosten für individuelle Gesundheitsleistungen (IGel) übernehmen wir jedoch nicht.
Die erstattungsfähigen Vorsorgeuntersuchungen finden Sie hier.
Sieht die bKV eine Erstattung für IGel-Leistungen vor?
Nein, nach den Tarifbedingungen der bKV erstatten wir keine individuellen Gesundheitsleistungen (IGel).
Wie nutze ich die Leistungen der Wir für Gesundheit GmbH (PlusCard-Tarif)?
Die Debeka kooperiert exklusiv mit der Wir für Gesundheit GmbH, dem größten deutschen Gesundheitsnetzwerk. Wir für Gesundheit umfasst rund 440 Partnerkliniken im gesamten Bundesgebiet und arbeitet auch mit zahlreichen ambulanten Partnern zusammen.
Je nach PlusCard-Tarif (PC-Tarif) erhalten Sie komfortable Wahlleistungen in allen öffentlichen Krankenhäusern und professionelle Unterstützung bei der Suche nach Facharztterminen sowie Termine für eine medizinische Zweitmeinung. Detaillierte Informationen finden Sie unter Wir für Gesundheit GmbH.
In welchem Tarif Sie versichert sind. können Sie der Anlage "Bescheinigung für den Versicherten" des Anschreibens zur bKV entnehmen.
Wie erreiche ich die Debeka bei Fragen zur bKV-Leistungserstattung?
Bei Fragen zu Leistungsumfang und -abrechnung erreichen Sie uns telefonisch unter 0261 498-4780.