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Ihr Schaden in der Sachversicherung: Was jetzt zu tun ist

Wie Sie einen Schaden melden und alles weitere Wichtige im Überblick

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Meldung und Bearbeitung Ihres Schadens und erfahren, wie Sie uns für weitere Unterstützung erreichen können.

Es handelt sich um einen Leitungswasserschaden?

Spezielle Informationen dazu finden Sie auf unserer FAQ-Seite Leitungswasser.

Alle Schritte der Schadensbearbeitung im Überblick:

  • Schaden melden
1. So melden Sie Ihren Schaden.

Melden Sie uns einen Schaden bitte immer so schnell wie möglich, damit wir uns direkt darum kümmern können. Am besten geht das über unser Online-Formular. Noch schneller geht es, wenn Sie dabei schon Ihre Servicenummer und die Vertragsnummer angeben. Alternativ – insbesondere in Notfällen – erreichen Sie uns auch telefonisch unter 0800 888008222.

 

Dokumentieren Sie den Schaden bitte unbedingt mit Fotos. Diese sind entscheidend, denn sie ermöglichen uns ein umfassendes Bild der Situation. So beschleunigt und erleichtert eine sorgfältige Dokumentation die Bearbeitung Ihres Schadensfalls.

 

Sobald wir Ihre Schadensmeldung erhalten haben, kümmern wir uns umgehend um alles Weitere für Sie. Fehlt etwas, kontaktieren wir Sie telefonisch oder schriftlich – in der Regel noch am selben Tag oder am nächsten Werktag. Danach erhalten Sie ein Schreiben mit der Schadensnummer und allen wichtigen Informationen.

Wohnen Sie zur Miete?

Dann informieren Sie umgehend Ihre Vermieter oder die Hausverwaltung.

Wichtige Hinweise:
  • Machen Sie aussagekräftige Fotos.
    Insbesondere von der Schadensursache und den Folgeschäden. So können wir den Schaden schneller und präziser einschätzen.
  • Fotografieren Sie nicht nur den Schaden selbst, sondern auch die Umgebung.
    So können wir den Kontext besser verstehen und die Ursache sowie den Umfang des Schadens korrekt bewerten.
  • Achten Sie auf gute Lichtverhältnisse und eine klare Darstellung des Schadens.
  • Unterlagen einreichen
2. So senden Sie uns weitere Unterlagen zum Schadensfall.

Oft benötigen wir zur Bearbeitung Ihres Schadens weitere Unterlagen – z. B.

  • Fotos der Schadenursache und der Schäden,
  • eine Liste der beschädigten Gegenstände oder 
  • ggf. auch schon eine (Reparatur-)Rechnung oder einen Kostenvoranschlag.

Was wir in Ihrem Fall genau benötigen, teilen wir Ihnen individuell mit – telefonisch bzw. schriftlich.


Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen senden:

  • per E-Mail an Sach-Leistung@debeka.de.
    Nennen Sie dabei im Betreff bitte die Schadensnummer und Ihre Servicenummer, damit wir Ihre Unterlagen direkt richtig zuordnen können.
  • alternativ über unser Kontaktformular

Bitte denken Sie daran: Aus Sicherheitsgründen können wir keine Links zu externen Speicherorten (z. B. Cloud-Diensten) öffnen.

  • Dokumente prüfen
3. Wir prüfen Fotos, Kostenvoranschläge usw.

Haben wir Ihre Unterlagen erhalten, prüfen wir diese schnellstmöglich. Anschließend melden wir uns wieder bei Ihnen: entweder mit der Bestätigung Ihres Versicherungsschutzes, der Freigabe eines Kostenvoranschlags oder bereits der Ankündigung unserer Auszahlung an Sie. In manchen Fällen ziehen wir externe Sachverständige hinzu, um z. B. Fotos oder Kostenvoranschläge zu prüfen. Dann kann es etwas länger dauern, bis wir uns erneut melden.

  • Den Schaden vor Ort begutachten
4. Bei Bedarf analysiert ein Gutachter den Schaden.

Manche Schadensfälle sind sehr komplex und es ist schwer herauszufinden, was eigentlich genau passiert ist und welche Schäden entstanden sind. In solchen Fällen können wir ein Gutachten in Auftrag geben, das den Schaden und die notwendigen Schritte zur Wiederherstellung besser zu verstehen hilft. Die oder der Sachverständige wird Sie dann kontaktieren, um einen Termin für eine Begutachtung vor Ort mit Ihnen abzustimmen. Selbstverständlich informieren wir Sie vorab darüber.

  • Arbeiten beauftragen
5. Sie beauftragen einen Dienstleister.

Nach unserer Freigabe können Sie die Reparatur in Auftrag geben – sowohl bei einem Unternehmen aus unserem Partnernetzwerk als auch bei einem, das sie selbst aussuchen. Sie allein entscheiden, wem Sie die freigegebenen Arbeiten im Rahmen der veranschlagten Kosten anvertrauen.

  • Geld auszahlen
6. Wir begleichen eine Rechnung oder erstatten eine Schadenssumme.

Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, reichen Sie die Rechnung bitte bei uns ein. Den Betrag erstatten wir Ihnen dann. Auf Wunsch rechnen wir auch direkt mit dem ausführenden Unternehmen ab. Geht es z. B. um beschädigte oder zerstörte Gegenstände, überweisen wir die Schadenssumme auf Ihr Beitragskonto.

FAQ
Wie kann ich Unterlagen zu meinem Schaden einreichen?

Sie haben noch Informationen für uns oder möchten weitere Unterlagen einreichen? Dann senden Sie uns einfach eine E-Mail an Sach-Leistung@debeka.de. Geben Sie dabei bitte im Betreff Servicenummer und Schadensnummer an. Wenn Sie noch keine Schadensnummer von uns erhalten haben, geben Sie bitte Servicenummer und Vertragsnummer an. So können wir Ihre Unterlagen direkt richtig zuordnen. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. Bitte bedenken Sie: Aus Sicherheitsgründen können wir keine Links zu externen Speicherorten (z. B. Cloud-Diensten) öffnen.

Warum habe ich schon länger nichts mehr von der Debeka oder einem von der Debeka beauftragten Dienstleister gehört?

Wir geben jeden Tag unser Bestes für Sie. Dennoch müssen wir Sie manchmal um ein wenig Geduld bitten. Denn wenn ein externer Dienstleister involviert ist, kann es bei Engpässen zu Wartezeiten kommen. Fegt ein Sturm über Deutschland oder gibt es ein anderes Unwetter, erreichen uns sehr viele Schadensmeldungen gleichzeitig. Dann dauert es mitunter nach unserer ersten Kontaktaufnahme etwas länger, bis wir uns erneut melden.

 

Wünschen Sie sich detailliertere Informationen? Dann schreiben Sie uns bitte unter Sach-Leistung@debeka.de. Geben Sie dabei bitte im Betreff Servicenummer und Schadensnummer an (wenn Sie diese noch nicht haben bitte Ihre Vertragsnummer). Alternativ melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular. Wir kümmern uns dann umgehend um Ihr Anliegen.

Muss ich bei Handwerkern in Vorleistung treten oder rechnen diese direkt mit der Debeka ab?

Wenn wir für Sie ein Partnerunternehmen beauftragen, rechnen wir direkt mit diesem ab. Sie müssen also nichts weiter tun.


Wenn Sie Aufträge erteilen, erhalten Sie eine Rechnung vom Unternehmen.

 

Sie haben dann zwei Möglichkeiten:

  1. Sie bezahlen die Rechnung selbst und reichen Sie anschließend zur Erstattung bei uns ein.
  2. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung: Dann rechnet das Unternehmen direkt mit uns ab und Sie müssen nicht in Vorleistung treten.

Ggf. können wir auch individuell vereinbaren, dass wir Ihnen vorab einen Abschlag zahlen.

 

Was ist eine Abtretungserklärung?
Sie erlaubt dem beauftragten Unternehmen, direkt mit uns abzurechnen, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

Kann ich selbst ein Handwerksunternehmen beauftragen?

Ja, das ist selbstverständlich möglich. Nachdem Sie uns einen Schaden gemeldet haben, rufen wir Sie zurück und besprechen u. a., ob Sie

  • ein Unternehmen aus unserem bundesweiten Partnernetzwerk beauftragen oder
  • selbst ein gewähltes Unternehmen für die Arbeiten auswählen möchten.

Wenn Sie selbst ein Unternehmen beauftragen, empfehlen wir Ihnen, einen Kostenvoranschlag einzuholen und uns diesen vor der Vergabe des Auftrags zu senden. Wir prüfen ihn dann und geben Ihnen eine Kostenzusage. So schützen Sie sich zuverlässig vor etwaigen Zuzahlungen. Sobald Ihnen anschließend die Rechnung vorliegt, reichen Sie uns diese einfach zur Erstattung ein.

Vermittelt die Debeka für die Reparatur von Schäden Partnerunternehmen?

Für die Reparaturen vieler Schäden empfehlen wir Ihnen gern ein Unternehmen aus unserem Partnernetzwerk. Alternativ können Sie aber auch selbst eine Firma auswählen.

Wie lange dauert es, bis ich erfahre, ob der Schaden gedeckt ist?

Das hängt von Ausmaß und Komplexität des Schadens ab.


Je eindeutiger wir den Schaden einstufen können, desto schneller erhalten Sie auch unsere konkrete Aussage zu Ihrem Versicherungsschutz und dem weiteren Vorgehen. Sie unterstützen uns dabei, indem Sie uns eine möglichst genaue Schadensdokumentation senden (aussagekräftige Fotos und eine genaue Beschreibung).

Wann darf ich beschädigte oder zerstörte Gegenstände entsorgen?

Bitte entsorgen Sie beschädigte oder zerstörte Gegenstände nicht ohne Rücksprache mit uns. In vielen Fällen werden diese zur genauen Bestimmung der Schadenshöhe sowie für etwaige Gutachten benötigt.

Was mache ich bei dringenden Schäden?

Ein Schadensfall gilt als dringend, wenn sofort gehandelt werden muss, um größere Folgeschäden zu vermeiden oder die Sicherheit zu gewährleisten. Dazu zählen zum Beispiel

  • ein akuter Wasserrohrbruch oder starker Wasseraustritt,
  • ein Sturmschaden, der das Dach oder Fenster offenlegt, sowie
  • Brand- oder Rauchschäden nach einem Feuer.

Was Sie sofort tun können:

  • Machen Sie Fotos von der Schadenursache und den Schäden.
  • Ergreifen Sie Maßnahmen, um Gefahren abzuwenden oder Folgeschäden zu vermeiden (z. B. notfalls Möbel und Inventar sichern, Wasser abdrehen oder Strom abschalten).
  • Beauftragen Sie notdürftige Reparaturen oder erledigen Sie diese selbst.

Wichtig: Betreten Sie bei einem Feuer das Gebäude nur, wenn es von Feuerwehr oder Polizei wieder freigegeben ist. Erteilen Sie ohne unsere Zustimmung keine Aufträge für Reparaturen – ausgenommen natürlich Notreparaturen. Die Rechnungen dafür können Sie uns einfach später einreichen. Wir prüfen dann umgehend eine Kostenübernehme. Werfen Sie keine beschädigten Gegenstände weg und bewahren Sie alle Belege auf (Rechnungen, Kostenvoranschläge etc.).

Wie melde ich einen dringenden Schaden?

Bei sehr dringenden Neuschäden erreichen Sie uns telefonisch unter 0800 888008222.

Was mache ich, wenn ein Handwerker sofort etwas reparieren muss?

Bei akuten Schäden können und sollen sofort Notfallmaßnahmen (z. B. Abdichten eines Rohrbruchs oder Sicherung beschädigter Fenster) ergriffen werden, um größere Folgeschäden zu vermeiden.

 

Wichtig dabei ist:

  • Lassen Sie nur die absolut notwendigen Sofortmaßnahmen durchführen – keine vollständigen Reparaturen.
  • Dokumentieren Sie alles (z. B. Fotos der Schadenstelle und der Notmaßnahmen).
  • Bewahren Sie alle Rechnungen auf und senden Sie uns diese anschließend per E-Mail an Sach-Leistung@debeka. Geben Sie dabei Ihre Service- und Vertragsnummer (wenn vorhanden auch die Schadensnummer) an.

So entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten für die Notfallmaßnahmen. Zudem können wir im Anschluss entscheiden, ob weitere Schritte notwendig sind oder ob wir eigene Partnerfirmen oder Sachverständige für die endgültigen Reparaturen einbinden. Dadurch stellen wir sicher, dass alle Arbeiten korrekt ausgeführt und Sie optimal unterstützt werden.

Wie erreiche ich die Debeka, wenn ich weitere Fragen habe?

Schreiben Sie gerne eine E-Mail an Sach-Leistung@debeka.de. Geben Sie dabei bitte Ihre Service- und (wenn vorhanden) Ihre Schadensnummer – alternativ Ihre Vertragsnummer – an. Oder Sie senden uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch für Sie da: Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer an, die Sie im Briefkopf auf unseren Schreiben zu Ihrem Schadensfall finden.

Sie möchten einen anderen Schaden melden? Hier finden Sie eine Übersicht unserer Online-Schadensformulare.

Sie sind noch auf der Suche nach einer passenden Absicherung für Ihr Zuhause? Lernen Sie unsere Wohngebäudeversicherung kennen.