Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel Schäden, die
Sie vorsätzlich herbeigeführt haben,
infolge von Krieg, durch Reisen in Kriegsgebiete oder
durch Kernenergie entstanden sind
Nicht versichert sind zum Beispiel
Schäden, die in Zusammenhang mit einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit stehen, oder
Ansprüche, die Sie und mitversicherte Personen untereinander erheben.
Sie beantworten alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig.
Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
Sie informieren uns, sobald sich das versicherte Risiko ändert.
Sie melden uns jeden Schadensfall unverzüglich.
Sie zahlen den Beitrag monatlich oder jährlich.
Wenn nicht anders vereinbart, zahlen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach dem angegebenen Versicherungsbeginn.
Der Versicherungsbeginn liegt vor dem Vertragsschluss? Dann zahlen Sie den ersten bzw. einmaligen Beitrag unverzüglich nach Vertrags-schluss.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder anderen Vereinbarungen ab? Dann müssen Sie den ersten Beitrag frühstens einen Monat nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen
Wann die folgenden Beiträge fällig sind, steht im Versicherungsschein.
Sie können die Beiträge überweisen oder von Ihrem Konto abbuchen lassen.
Wichtig ist, dass Sie alle Beiträge pünktlich zahlen. Andernfalls können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
Sie haben den ersten Beitrag pünktlich gezahlt? Dann beginnt der Versicherungsschutz wie im Versicherungsschein angegeben.
Der Versicherungsschutz gilt für die zunächst festgelegte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart und weder Sie noch wir kündigen den Vertrag? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Sie oder wir können den Vertrag zum Ende eines Versicherungsjahrs kündigen (spätestens drei Monate vorher).
In besonderen Fällen (z. B. nach Schäden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.
Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins widerrufen.
Ausführliche Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.