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Freistellungsauftrag für Ihre Verträge erteilen

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind steuerpflichtig, wenn sie die Freibeträge - inklusive Werbungskosten-Pauschalbetrag - übersteigen. Sie können Ihre Zinserträge von der Zinsabschlagsteuer befreien.

Bitte senden Sie den Freistellungsauftrag ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück:

 

Debeka Bausparkasse AG
56054 Koblenz

Bitte senden Sie den Freistellungsauftrag ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück:

 

Debeka Lebensversicherung
HAbt. LV
56058 Koblenz

 

Bitte denken Sie bei beiden Varianten daran, den Freistellungsauftrag rechtzeitig - spätestens 4 Wochen vor der nächsten Zinsgutschrift - einzureichen. Zu spät eingehende Freistellungsaufträge können wir nicht mehr berücksichtigen.

Fragen zum Freistellungsauftrag

Wie wird ein Freistellungsauftrag erteilt?

Ein Freistellungsauftrag ist grundsätzlich schriftlich mit dem Freistellungsformular zu erteilen. Senden Sie uns das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu. Entweder mit der Post oder per E-Mail an bausparen@debeka.de.

Wer kann einen Freistellungsauftrag erteilen?

Einen Freistellungsauftrag können Sie (als Einzelperson oder als eingetragene Lebenspartner) erteilen, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und/oder der unbeschränkten deutschen Einkommensteuerpflicht unterliegen. Dabei ist es wichtig, die Steueridentifikationsnummer (TIN) im Freistellungsauftrag (bei gemeinsamen Freistellungen auch die des eingetragenen Lebenspartners) anzugeben.

Wie hoch sind die Freibeträge?
  • 1.000 Euro für Alleinstehende
  • 2.000 Euro für Ehegatten

Kapitalerträge von Kindern sind in den Freibetrag der Eltern nicht einzurechnen; für sie muss jeweils ein gesonderter Freistellungsauftrag erteilt werden.

Bis wann muss ein Freistellungsauftrag erteilt werden?

Der Freistellungsauftrag muss rechtzeitig (4 Wochen) vor der Gutschrift von Kapitalerträgen erteilt werden.

Wie lange ist ein Freistellungsauftrag gültig?

Jeder Freistellungsauftrag kann unbefristet oder bis auf Widerruf bzw. bis zur Änderung erteilt werden. Änderungen müssen immer auf dem Vordruck Freistellung erfolgen. Bei Sofern alle Verträge eines Kunden abgerechnet sind, endet der Freistellungsauftrag mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Zinsgutschrift erfolgt ist.

Wann sollte ein neuer Freistellungsauftrag erteilt werden?

Hat sich etwas an Ihrer Lebenssituation bzw. an Ihrem Familienstand verändert? Dann erteilen Sie uns bitte einen neuen Freistellungsauftrag.

Was erfährt das Finanzamt über Ihre Freistellungsaufträge?

Kreditinstitute sind verpflichtet, für das Vorjahr die Höhe der Zinsen zu melden, für die aufgrund des Freistellungsauftrages keine Steuern abgeführt worden sind.

Was passiert, wenn Ihre Kapitalerträge den von Ihnen freigestellten Betrag überschreiten?

Für den Teil Ihrer Kapitalerträge, der den uns vorliegenden Freistellungsauftrag übersteigt, sind wir verpflichtet, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vom gutgeschriebenen Betrag an das Finanzamt abzuführen. Die entsprechenden Beträge finden Sie in Ihrem Kontoauszug. Diese Steuern können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung (Anlage KAP) beim Finanzamt zurückfordern.

Wo erhalten Sie Formulare zur Freistellung von Kapitalerträgen?

Formulare zur Freistellung finden Sie auf unserer Internetseite oder können Sie in Ihrer Debeka-Geschäftsstelle erhalten.