Wenn wir als Debeka für Sie ein Partnerunternehmen (z. B. Gutachter/Sachverständige, Leckageortungs-, Trocknungs- oder Sanierungsunternehmen) beauftragen, erhalten wir die Rechnung und begleichen diese. Sie müssen also nichts tun.
Für Aufträge, die Sie erteilen, erhalten Sie eine Rechnung vom Dienstleister. Diese können Sie entweder selbst begleichen und im Anschluss die Rechnung bei uns zur Erstattung einreichen oder bei dem beauftragten Unternehmen eine Abtretungserklärung* unterschreiben.
Nach individuellen Erfordernissen und Absprachen gibt es auch die Möglichkeit, dass wir vorab einen Abschlag an Sie zahlen.
* Eine Abtretungserklärung erlaubt es dem Unternehmen, direkt mit uns zu kommunizieren und abzurechnen, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.