Leitungswasserschaden: Was jetzt zu tun ist
Einen Schaden melden und wie Sie bei der Beseitigung mitwirken.
1. So melden Sie Ihren Schaden.
2. Wir finden das Leck.
3. Bei Bedarf analysiert ein Gutachter den Schaden.
4. Die Leckstelle wird repariert.
5. Feuchte Stellen werden getrocknet.
6. Beschädigte Bereiche werden wiederhergestellt.
In welchen Fällen muss ich selbst tätig werden und wann ist die Debeka an der Reihe?
Warum habe ich schon länger nichts mehr von der Debeka oder einem von der Debeka beauftragten Dienstleister gehört?
Wir geben jeden Tag unser Bestes für Sie, dennoch kann es in manchen Fällen zu Verzögerungen kommen. Wenn ein externer Dienstleister involviert ist, können wegen Engpässen in der Verfügbarkeit Wartezeiten entstehen. Fegt ein Sturm über Deutschland oder tritt ein anderes Unwetterereignis ein, erreichen uns sehr viele Schadensmeldungen gleichzeitig. Dadurch kann es nach unserer ersten Kontaktaufnahme im weiteren Bearbeitungsprozess etwas länger dauern, bis wir uns bei Ihnen zurückmelden.
Wenn Sie sich nicht ausreichend informiert fühlen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an Sach-Leistung@debeka.de. Geben Sie dabei bitte Servicenummer und Schadensnummer an. Sollten Sie noch keine Schadensnummer von uns erhalten haben, geben Sie bitte Servicenummer und Vertragsnummer an.
Muss ich bei Handwerkern in Vorleistung treten oder rechnen diese direkt mit der Debeka ab?
Wenn wir als Debeka für Sie ein Partnerunternehmen (z. B. Gutachter/Sachverständige, Leckageortungs-, Trocknungs- oder Sanierungsunternehmen) beauftragen, erhalten wir die Rechnung und begleichen diese. Sie müssen also nichts tun.
Für Aufträge, die Sie erteilen, erhalten Sie eine Rechnung vom Dienstleister. Diese können Sie entweder selbst begleichen und im Anschluss die Rechnung bei uns zur Erstattung einreichen oder bei dem beauftragten Unternehmen eine Abtretungserklärung* unterschreiben.
Nach individuellen Erfordernissen und Absprachen gibt es auch die Möglichkeit, dass wir vorab einen Abschlag an Sie zahlen.
* Eine Abtretungserklärung erlaubt es dem Unternehmen, direkt mit uns zu kommunizieren und abzurechnen, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Kann ich selbst ein Handwerksunternehmen beauftragen?
Ja, das ist möglich. Nachdem Sie uns Ihren Schaden gemeldet haben, rufen wir Sie zeitnah zurück. Dabei besprechen wir, ob Sie für die weiteren Arbeitsschritte (Leckageortung, ggf. Begutachtung, Trocknung und Sanierung) ein Unternehmen aus unserem bundesweiten Partnernetzwerk beauftragen oder alternativ ein selbst gewähltes Unternehmen beauftragen möchten. In diesem Fall können Sie die Rechnung im Nachgang bei uns zur Erstattung einreichen. Wir empfehlen Ihnen, vorab einen Kostenvoranschlag einzuholen und bei uns einzureichen. Diesen können wir anschließend prüfen und Ihnen eine Kostenzusage geben. So entstehen Ihnen keine Kostennachteile.
Wie lange dauert es, bis ich erfahre, ob der Schaden durch meine Versicherung gedeckt ist?
Die Dauer bezüglich der Antwort auf Ihre Regulierungsanfrage ist abhängig von Ausmaß und Komplexität des Leitungswasserschadens.
Je eindeutiger der Schaden eingestuft werden kann, desto schneller können wir auch eine konkrete Aussage zum grundsätzlichen Versicherungsschutz und dem weiteren Vorgehen treffen. Dies können Sie unterstützen, indem Sie uns eine möglichst genaue Schadensdokumentation zukommen lassen (Fotos und textliche Beschreibung).
Wann darf ich beschädigte oder zerstörte Gegenstände entsorgen?
Was mache ich, wenn ich Rückfragen habe?
Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns eine E-Mail an Sach-Leistung@debeka.de. Geben Sie dabei bitte Servicenummer und Schadensnummer an. Sollten Sie noch keine Schadensnummer von uns erhalten haben, geben Sie bitte Servicenummer und Vertragsnummer an.