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Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Förderung für Bausparer

Neuerungen bei der Arbeitnehmersparzulage seit 2024

Einkommensgrenzen seit 2024 mehr als verdoppelt

Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen ab 2024 mehr als verdoppelt. Dadurch steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer von rund 8 auf etwa 25 Millionen.
Gehören auch Sie dazu? Lassen Sie sich gleich beraten!

Arbeitnehmersparzulage auf einen Blick

Förderfähiger Betrag: 470 Euro pro Jahr
9 % staatliche Förderung auf vermögenswirksame Leistungen
Jährlich bis zu 43 Euro Sparzulage pro Arbeitnehmer
Zu versteuerndes Jahreseinkommen: bis 40.000 Euro (Single) bzw. 80.000 Euro (Ehepaare)

Sie haben Fragen zur staatlichen Förderung? Wir beraten Sie gerne.

Berechnen Sie gleich Ihre individuelle staatliche Förderung.

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung zur Vermögensbildung für Arbeitnehmer. Sie wird für alle Arbeitnehmer gewährt, die von Ihrem Gehalt bzw. von Ihrem Arbeitgeber Geld auf einen förderfähigen Sparvertrag überweisen. Förderfähig sind alle Einzahlungen auf einen Bausparvertrag in Höhe von 470 Euro pro Jahr. Der Fördersatz beträgt derzeit 9 Prozent.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage richtet sich nach dem jährlich geförderten Betrag auf einen Bausparvertrag sowie den Einkommensgrenzen. Seit 2024 wurden die Grenzen für das zu versteuernde Einkommen mehr als verdoppelt – damit sind deutlich mehr Personen förderfähig. Die Förderung beträgt unverändert 9 % auf maximal 470 Euro jährlich, also bis zu 43 Euro für Alleinstehende bzw. 86 Euro für Verheiratete. Die folgende Tabelle zeigt den Vergleich der alten und neuen Regelungen übersichtlich auf.

Arbeitnehmersparzulage
1999-2023
Seit 2024

Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens für Alleinstehende / Verheiratete

17.900 Euro / 35.800 Euro

40.000 Euro / 80.000 Euro

Förderfähige Einzahlungen (VL) jährlich pro Arbeitnehmer

470 Euro

470 Euro

max. Höhe der Förderung

43 Euro / 86 Euro

43 Euro / 86 Euro

Fördersatz

9 %

9 %

Sind Sie förderberechtigt?

Ob Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben, hängt neben dem Vertragsmodell auch von Ihrem Bruttoarbeitslohn und der Anzahl Ihrer Kinder ab. In der folgenden Übersicht sehen Sie, bis zu welcher Einkommenshöhe Sie die staatliche Förderung noch erhalten können. Die Angaben sind nach Familienstand und Kinderanzahl differenziert und dienen als Orientierung zur Prüfung Ihrer Förderfähigkeit.

Bruttoarbeitslohn*
keine Kinder
1 Kind
2 Kinder
3 Kinder

Alleinstehende

51.000 Euro

61.500 Euro

66.500 Euro        

71.600 Euro

Verheiratete 

(1 Arbeitnehmer)

96.000 Euro

105.000 Euro

113.800 Euro

122.500 Euro

Verheiratete 

(2 Arbeitnehmer)

102.000 Euro

112.400 Euro

122.400 Euro

132.200 Euro

* Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Tabellen und Angaben kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Mögliche gesetzliche Änderungen nach dem Zeitpunkt des Rechtsstandes sind nicht berücksichtigt. Die genannten überschlägigen Beträge dienen der groben Orientierung, um ausgehend vom Bruttoarbeitslohn das für die staatliche Förderung maßgebliche zu versteuernde Einkommen einschätzen zu können. Die Zahlen sind gerundet. Die Darstellung berücksichtigt zum Beispiel den Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder den Sonderausgaben-Pauschbetrag. Bei der individuellen Ermittlung können sich jedoch weitere Sachverhalte (zum Beispiel sonstige Freibeträge, Werbungskosten oder Einkünfte aus anderen Einkunftsarten) auf die Höhe des zu versteuernden Einkommen auswirken. Angaben ohne Gewähr. Stand Dezember 2024.

Häufig gestellte Fragen zur Arbeitnehmersparzulage

Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage?

Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben Arbeitnehmer, die:

  • vermögenswirksame Leistungen (VL) auf einen förderfähigen Vertrag wie einen Bausparvertrag einzahlen,
  • unterhalb der Einkommensgrenzen (40.000 €/Euro/80.000 €Euro) liegen,
  • und eine Steuererklärung mit entsprechenden Angaben abgeben.
Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie über die Steuererklärung beim Finanzamt. Sie erhalten von Ihrem Anbieter eine Bescheinigung der VL-Zahlungen, die wir – mit Ihrer Einwilligung – auch elektronisch übermitteln können.


So einfach ist es:

  1. VL-Vertrag abschließen
  2. Einzahlungen tätigen
  3. Sparzulage in der Steuererklärung angeben
  4. Förderung vom Finanzamt erhalten
Was tun, wenn der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt?

Viele Tarifverträge sehen Zuschüsse zu den vermögenswirksamen Leistungen vor. Falls Ihr Arbeitgeber keine Zuschüsse gewährt, können Sie dennoch eigene Beiträge leisten. Der Arbeitgeber muss die Überweisung des Betrags auf den gewünschten Vertrag ermöglichen, selbst wenn er nicht selbst bezuschusst.

Wofür kann ich die Arbeitnehmersparzulage verwenden?

Die Förderung ist an eine siebenjährige Bindungsfrist geknüpft. Innerhalb dieser Zeit darf das Geld nur zweckgebunden verwendet werden – z. B. für:

  • Bau, Kauf oder Modernisierung eines Eigenheims
  • Altersvorsorge – zum Beispiel mit unserer betrieblichen Altersvorsorge
    Nach Ablauf der Frist steht Ihnen das geförderte Guthaben zur freien Verfügung.
Wie lange wird die Arbeitnehmersparzulage gewährt?

Die Arbeitnehmersparzulage wird jährlich gewährt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet: Sie müssen jedes Jahr Einzahlungen in einen förderfähigen Vertrag leisten und unterhalb der Einkommensgrenzen liegen. Die Beantragung erfolgt rückwirkend über die Steuererklärung – daher kann die Sparzulage auch für mehrere Jahre nachträglich beantragt werden.

Was passiert, wenn ich über der Einkommensgrenze liege?

Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen über den festgelegten Grenzen (40.000 Euro/Alleinstehende bzw. 80.000 Euro/Verheiratete), haben Sie in diesem Jahr keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Sie können aber weiterhin VL-Verträge besparen – und in einem späteren Jahr wieder förderfähig sein, wenn Ihr Einkommen sinkt.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu Ihrer individuellen Situation. Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht und vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Zusätzliche Förderung sichern: Wohnungsbauprämie

Wussten Sie schon? Neben der Arbeitnehmersparzulage können Sie zusätzlich von der Förderung der Wohnungsbauprämie profitieren. Wir beraten Sie gerne zu den Kombinationsmöglichkeiten dieser Förderungen.

Wohnungsbauprämie
Alleinstehende
Verheiratete

Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens

35.000 Euro

70.000 Euro

10 % Wohnungsbauprämie für eigene Einzahlungen in einen Bausparvertrag

70 Euro

140 Euro

förderfähige Einzahlungen

700 Euro

1.400 Euro

Fragen zur Arbeitnehmersparzulage?

Unser Team hilft Ihnen gerne bei allen Fragen rund um Anspruch und Höhe der Arbeitnehmersparzulage, förderfähige Verträge, Einkommensgrenzen und steuerliche Aspekte oder die Kombination mit der Wohnungsbauprämie.