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Arbeitnehmersparzulage

Die Förderung für Bausparer

Die Arbeitnehmersparzulage

Einkommensgrenzen seit 2024 mehr als verdoppelt

Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des Zukunftsfinanzierungs-Gesetzes die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen seit 2024 mehr als verdoppelt. Dadurch erhöht sich der Kreis der Anspruchsberechtigten von bisher 8 auf rund 25 Millionen Personen.

Gehören auch Sie dazu? Lassen Sie sich gleich beraten!

Staatliche Förderung für Arbeitnehmer
9 % Förderung auf vermögenswirksame Leistungen (VL)
Jährliche Förderung pro Arbeitnehmer: bis zu 43 Euro
Zu versteuerndes Jahreseinkommen: bis 40.000 bzw. 80.000 Euro

Sie haben Fragen zur staatlichen Förderung? Wir beraten Sie gerne.

Berechnen Sie gleich Ihre individuelle staatliche Förderung.

Was ist die Arbeitnehmer­sparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung zur Vermögensbildung für Arbeitnehmer. Sie wird für alle Arbeitnehmer gewährt, die von Ihrem Gehalt bzw. von Ihrem Arbeitgeber Geld auf einen förderfähigen Sparvertrag überweisen. Förderfähig sind alle Einzahlungen auf einen Bausparvertrag in Höhe von 470 Euro pro Jahr. Der Fördersatz beträgt derzeit 9 Prozent.

Wie hoch ist die Arbeitnehmer­sparzulage?

Arbeitnehmersparzulage
1999-2023
Seit 2024

Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens für Alleinstehende / Verheiratete

17.900 Euro / 35.800 Euro

40.000 Euro / 80.000 Euro

Förderfähige Einzahlungen (VL) jährlich pro Arbeitnehmer

470 Euro

470 Euro

max. Höhe der Förderung

43 Euro / 86 Euro

43 Euro / 86 Euro

Fördersatz

9 %

9 %

Sind Sie förderberechtigt?

In dieser Übersicht sehen Sie, wir viel Sie verdienen dürfen.

Bruttoarbeitslohn*
keine Kinder
1 Kind
2 Kinder
3 Kinder

Alleinstehende

51.000 Euro

61.500 Euro

66.500 Euro        

71.600 Euro

Verheiratete 

(1 Arbeitnehmer)

96.000 Euro

105.000 Euro

113.800 Euro

122.500 Euro

Verheiratete 

(2 Arbeitnehmer)

102.000 Euro

112.400 Euro

122.400 Euro

132.200 Euro

*

Häufig gestellte Fragen

Die Arbeitnehmersparzulage erhalten alle Arbeitnehmer, die Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen und mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter den Grenzen liegen.

Die Arbeitnehmersparzulage können Sie ganz einfach über Ihre Einkommenssteuererklärung beantragen. Mit Ihrem Jahreskontoauszug Ihres Bausparvertrags erhalten Sie eine Mitteilung über die vermögenswirksamen Leistungen für das abgelaufene Kalenderjahr. Diese Mitteilung ist für Ihre persönlichen Unterlagen und nicht für die Finanzverwaltung. Wir übermitteln die Daten direkt für Sie elektronisch an die Finanzverwaltung, sofern Sie uns dazu Ihre Einwilligung erteilt haben.

Viele Tarifverträge enthalten Zuschüsse zu den vermögenswirksame Leistungen. Aber auch wenn dieser keine Zuschüsse enthält , ist der Arbeitgeber verpflichtet, die VL auf einen von Ihnen zu bestimmenden Vertrag zu überweisen – auch wenn er selbst keinen Zuschuss gibt.

Für die Arbeitnehmersparzulage gibt es eine Bindungsfrist von sieben Jahren. Das bedeutet, dass Sie bei Auszahlung innerhalb von sieben Jahren Ihr gefördertes Guthaben für Investitionen rund um Ihr Eigenheim einsetzen müssen. Nach der Bindungsfrist können Sie über das Guthaben frei verfügen.

 

Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu Ihrer individuellen Situation. Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht und vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Wussten Sie schon?

Neben der Arbeitnehmersparzulage können Sie zusätzlich von der Förderung der Wohnungsbauprämie profitieren. Wir beraten Sie gerne.

Wohnungsbauprämie
Alleinstehende
Verheiratete

Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens

35.000 Euro

70.000 Euro

10 % Wohnungsbauprämie für eigene Einzahlungen in einen Bausaprvertrag

70 Euro

140 Euro

förderfähige Einzahlungen

700 Euro

1400 Euro

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Haben Sie noch Fragen?

Unser Team steht Ihnen gerne bei Ihren Fragen rund um die Arbeitnehmersparzulage, die staatliche Förderung und darüber hinaus zur Verfügung. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.