Neuerungen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage seit 2024
Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung zur Vermögensbildung für Arbeitnehmer. Sie wird für alle Arbeitnehmer gewährt, die von Ihrem Gehalt bzw. von Ihrem Arbeitgeber Geld auf einen förderfähigen Sparvertrag überweisen. Förderfähig sind alle Einzahlungen auf einen Bausparvertrag in Höhe von 470 Euro pro Jahr. Der Fördersatz beträgt derzeit 9 Prozent.
Arbeitnehmer-Sparzulage auf einen Blick
Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Den jährlich geförderten Höchstbetrag sowie die geltenden Einkommensgrenzen sehen Sie in der nachfolgenden Tabelle. Seit 2024 wurden die Grenzen für das zu versteuernde Einkommen mehr als verdoppelt – damit sind deutlich mehr Personen förderfähig. Die Förderung beträgt unverändert 9 % auf maximal 470 Euro jährlich, also bis zu 43 Euro für Alleinstehende bzw. 86 Euro für Verheiratete. Die folgende Tabelle zeigt den Vergleich der alten und neuen Regelungen übersichtlich auf.
Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens für Alleinstehende / Verheiratete
17.900 Euro / 35.800 Euro
40.000 Euro / 80.000 Euro
Förderfähige Einzahlungen (VL) jährlich pro Arbeitnehmer
470 Euro
470 Euro
max. Höhe der Förderung
43 Euro / 86 Euro
43 Euro / 86 Euro
Fördersatz
9 %
9 %
Sind Sie förderberechtigt?
Ob Sie Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage haben, hängt neben dem Vertragsmodell auch von Ihrem Bruttoarbeitslohn und der Anzahl Ihrer Kinder ab. In der folgenden Übersicht sehen Sie, bis zu welcher Einkommenshöhe Sie die staatliche Förderung noch erhalten können. Die Angaben sind nach Familienstand und Kinderanzahl differenziert und dienen als Orientierung zur Prüfung Ihrer Förderfähigkeit.
Alleinstehende
51.000 Euro
61.500 Euro
66.500 Euro
71.600 Euro
Verheiratete
(1 Arbeitnehmer)
96.000 Euro
105.000 Euro
113.800 Euro
122.500 Euro
Verheiratete
(2 Arbeitnehmer)
102.000 Euro
112.400 Euro
122.400 Euro
132.200 Euro
* Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Tabellen und Angaben kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Mögliche gesetzliche Änderungen nach dem Zeitpunkt des Rechtsstandes sind nicht berücksichtigt. Die genannten überschlägigen Beträge dienen der groben Orientierung, um ausgehend vom Bruttoarbeitslohn das für die staatliche Förderung maßgebliche zu versteuernde Einkommen einschätzen zu können. Die Zahlen sind gerundet. Die Darstellung berücksichtigt zum Beispiel den Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder den Sonderausgaben-Pauschbetrag. Bei der individuellen Ermittlung können sich jedoch weitere Sachverhalte (zum Beispiel sonstige Freibeträge, Werbungskosten oder Einkünfte aus anderen Einkunftsarten) auf die Höhe des zu versteuernden Einkommen auswirken. Angaben ohne Gewähr. Stand Dezember 2024.
Häufig gestellte Fragen zur Arbeitnehmer-Sparzulage
Wer bekommt die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage haben Arbeitnehmer, die:
- vermögenswirksame Leistungen (VL) auf einen förderfähigen Vertrag wie einen Bausparvertrag einzahlen,
- unterhalb der Einkommensgrenzen (40.000 /80.000 Euro) liegen,
- und eine Steuererklärung mit entsprechenden Angaben abgeben.
Wie beantrage ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie über die Steuererklärung beim Finanzamt. Sie erhalten von Ihrem Anbieter eine Bescheinigung der VL-Zahlungen, die wir – mit Ihrer Einwilligung – elektronisch übermitteln.
So einfach ist es:
- VL-Vertrag abschließen und uns die Einwilligung zur elektronischen Übermittlung von VL erteilen
- Einzahlungen vom Arbeitgeber überweisen lassen
- Sparzulage mit der Steuererklärung beantragen
- Förderung vom Finanzamt erhalten
Was tun, wenn der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt?
Viele Tarifverträge sehen Zuschüsse zu den vermögenswirksamen Leistungen vor. Falls Ihr Arbeitgeber keine Zuschüsse gewährt, können Sie dennoch eigene Beiträge leisten. Der Arbeitgeber muss die Überweisung des Betrags auf den gewünschten Vertrag ermöglichen, selbst wenn er nicht selbst bezuschusst.
Wofür kann ich die Arbeitnehmer-Sparzulage verwenden?
Die Förderung ist an eine siebenjährige Bindungsfrist geknüpft. Innerhalb dieser Zeit darf das Geld nur zweckgebunden verwendet werden – z. B. für:
- Bau, Kauf oder Modernisierung eines Eigenheims
(Merkblatt zur wohnwirtschaftlichen Verwendung)
Wie lange wird die Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird jährlich gewährt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet: Sie müssen jedes Jahr Einzahlungen in einen förderfähigen Vertrag leisten und unterhalb der Einkommensgrenzen liegen. Die Beantragung erfolgt rückwirkend über die Steuererklärung – daher kann die Sparzulage auch für mehrere Jahre nachträglich beantragt werden.
Was passiert, wenn ich über der Einkommensgrenze liege?
Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen über den festgelegten Grenzen (40.000 Euro/Alleinstehende bzw. 80.000 Euro/Verheiratete), haben Sie in diesem Jahr keinen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie können aber weiterhin VL-Verträge besparen – und in einem späteren Jahr wieder förderfähig sein, wenn Ihr Einkommen sinkt.
Zusätzliche Förderung sichern: Wohnungsbauprämie
Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens
35.000 Euro
70.000 Euro
10 % Wohnungsbauprämie für eigene Einzahlungen in einen Bausparvertrag
70 Euro
140 Euro
förderfähige Einzahlungen
700 Euro
1.400 Euro