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Auslandsreise-Krankenversicherung

Damit Sie in aller Welt gut behandelt werden

Was macht eigentlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung?

Gerade wenn die Urlaubskasse keine hochwertige medizinische Versorgung hergibt, können eine Erkrankung oder ein medizinischer Notfall in der Fremde schnell zum Problem werden. Und zur Belastungsprobe für Sie, Ihre Mitreisenden oder auch die Familie in der Heimat.

 

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihren Urlaub unbeschwert antreten und genießen können. Denn im Fall des Falles übernimmt sie weltweit die Kosten – unter anderem für ambulante, stationäre und sogar Zahnbehandlungen, Krankenrücktransporte und medizinische Hilfsmittel.

Warum eine Auslandsreise-Krankenversicherung wirklich wichtig ist

 Die Gesetzliche zahlt selbst im europäischen Ausland oft nur einen Bruchteil der Krankheitskosten – in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen gar nichts. Hier leistet die Auslandsreise-Krankenversicherung.

 Im Urlaub sind Sie meist aktiver als zuhause – und häufig auch anderen Risiken ausgesetzt. Deshalb ist gerade auf Reisen ein ausreichender Versicherungsschutz wichtig.

Vorteile

Was die Auslandsreise-Krankenversicherung der Debeka auszeichnet

Unser Highlight

Auf Reisen bis zu 10 Wochen lang weltweit versichert

Die Debeka bietet Ihnen auf Reisen bis zu 70 Tage (10 Wochen) lang Schutz. Weltweit!  Und wenn Sie Ihre Heimreise aus medizinischen Gründen nicht antreten können und somit länger im Reiseland in Behandlung bleiben müssen: Dann geht auch Ihr Versicherungsschutz automatisch in die Verlängerung.

Für Auslandsaufenthalte bis zu 36 Monaten

Sie wollen zwecks Berufsausbildung oder -vorbereitung ins Ausland? Im Tarif ARL versichern wir Sie z. B. bei einem Studium, Promotionsstudium oder längeren Praktikum, während eines Schüleraustauschs, einer Au-Pair-Tätigkeit oder beim Work & Travel.

Medizinische Behandlung, Versorgung und Transport

Neben Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktiker, Chirotherapeuten oder Osteopathen sind auch die Kosten für Arznei- und Heilmittel mitversichert. Ebenso wie die Kosten für Unterbringung und Versorgung bis zur OP sowie notwendige Transporte.

Zahnmedizinische Behandlungen inklusive

Es heißt: Zahnweh ist schlimmer als Heimweh. Gegen Letzteres können wir wenig tun, aber gegen die Zahnschmerzen schon. Die Debeka übernimmt für Sie die Kosten für schmerzstillende Behandlungen, notwendige Füllungen oder provisorischen Zahnersatz im Ausland.

Kostenlose Notfall-App: „Auslands-SOS“

Ihr Sofortkontakt zu unserem 24-Stunden-Notrufservice: Wir helfen Ihnen im Notfall weltweit & rund um die Uhr bei Unfällen, Erkrankungen, der Arzt- und Krankenhaussuche und vielem mehr. Außerdem: mit weltweitem Notrufverzeichnis, Erste Hilfe-Tipps und GPS-Standort-Übermittlung per E-Mail.

 

 

Hier geht’s zur App für iOS oder Android!

Kosten für Begleitperson und Kinderbetreuung

Wenn Ihr Kind ins Krankenhaus muss, möchten Sie es nicht allein lassen – gerade im Ausland. Die Debeka zahlt deshalb Unterkunft und Verpflegung einer erwachsenen Begleitperson. Und falls Sie selbst erkranken auch die Betreuung Ihrer minderjährigen Kinder.

Besonders günstige Tarife: 12 Euro im Jahr

Große Leistung für kleine Beiträge: Die Debeka Auslandsreise-Krankenversicherung können Sie bereits für 12 Euro im Jahr abschließen. Kinder zahlen sogar noch weniger: Für nur 6 Euro im Jahr sind sie auf Reisen abgesichert.

Überzeugen Sie sich selbst von unserem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis und schließen Sie Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung direkt online ab!

Auszeichnungen

  • Assekurata-Testsiegel "Privater Krankenversicherer Exzellent"
  • Testsiegel Focus Money für Exzellente Kundenberatung

Füreinander da sein bedeutet für uns, …

… dass Sie und Ihre Liebsten überall auf der Welt auch im Krankheitsfall die bestmögliche Behandlung erfahren.

Endlich Urlaub! Niemand möchte jetzt an das Thema Krankheit denken. Doch natürlich kann es überall auf der Welt und jederzeit passieren. Eine hochwertige medizinische Behandlung im Ausland ist aber nicht immer selbstverständlich. Wir unterstützen Sie mit unserem Notfallservice rund um die Uhr. Und übernehmen Ihre Behandlungskosten im Ausland – damit Sie auch im Urlaub schnell wieder gesund werden.

Beispiele

Wann die Auslandsreise-Krankenversicherung der Debeka für Sie da ist

Dattelkern kostet Zahn

Das orientalische Essen ist ein Genuss, hat allerdings auch seine Tücken. Nun muss der abgebrochene Zahn natürlich versorgt werden. Aber das ist ja kein Problem: Die Behandlungskosten übernehmen wir – natürlich auch für das Provisorium.

Vom Höcker gefallen

Das kann passieren, schließlich sitzt man nicht alle Tage auf einem Kamel. Kleiner Trost: Die Debeka zahlt die Kosten für die ambulante Behandlung, die Nachsorge und natürlich auch für Ihren Transport zum Arzt oder in die Notfallambulanz.

Zu schnell aufgetaucht

Nach einem traumhaften Tauchgang plagen Sie Kopfschmerzen und Übelkeit. Ihr Tauchlehrer verständigt sofort einen Notarzt: Verdacht auf Taucherkrankheit. Die Debeka deckt die Kosten für die medizinische Versorgung im Krankenhaus – inklusive Dekompressionsbehandlung.

Intermezzo mit Schlange

Die Schlange ist gut getarnt – und hat sprichwörtlich Biss. Das Gegengift kommt per Helikopter aus dem nächstgelegenen Krankenhaus. Das ist notwendig, aber auch kostspielig. Die gute Nachricht: Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung bei der Debeka kommt für alle entstandenen Kosten auf.

Unglücklich abgestürzt

Die Tour ist gut geplant. Doch dann verlieren Sie an einem Berghang den Halt, stürzen und verletzen sich das Bein. Glück im Unglück: Die Debeka übernimmt neben den Kosten für Ihre stationäre Behandlung auch Such- und Bergungskosten bis 5.000 Euro.

Haben Sie Fragen zu einem unserer Beispiele oder zu einer anderen Situation? Wir beraten Sie gerne.

Warum Sie sich ohne Auslandsreise-Krankenversicherung nicht ganz sicher sein können

Was Schlimmeres als Magen-Darm ist mir noch nie passiert – und das kostet ja nicht die Welt.

Stimmt. Aber unsere Auslandsreise-Krankenversicherung auch nicht. Und so ganz nebenbei bekommen Sie dann für nur 12 Euro im Jahr auch noch einen Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Zahnbehandlungen. Und das weltweit, 70 Tage lang für jede Auslandsreise.

Ich verreise nur ins EU-Ausland – und da bin ich ja von der Gesetzlichen geschützt.

Das ist im Prinzip richtig. Die Gesetzliche leistet innerhalb Europas sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Aber: Sie bekommen nur erstattet, was im Urlaubsland von der dortigen Krankenversicherung übernommen würde. Und das ist häufig weniger als bei uns. Außerdem werden die Kosten eines Krankenrücktransports gar nicht übernommen. Deshalb empfiehlt sich als ergänzender Schutz eine Auslandsreise-Krankenversicherung.

Fragen Sie sich, welchen Unterschied unsere Auslandsreise-Krankenversicherung in Ihrem Lieblingsurlaubsland macht?

Julian Hoffmann und seine Kollegen informieren Sie gerne, welche Kosten in typischen Krankheitsfällen auf Reisen auf Sie zukommen – und wie günstig Sie diese bei uns versichern.

Wie Sie unterwegs für die Extra-Portion Sicherheit sorgen

Das perfekte Paar: Reiseversicherung & Auslandsreise-Krankenversicherung

In Kombination mit unserer Reiseversicherung haben Sie das Rundum-Sorglos-Paket: Denn dann übernimmt die Debeka auch die Kosten für Reiserücktritt, -abbruch und verspätete Anreise. Und für Ihr Gepäck, falls es unterwegs abhandenkommt.

Noch länger im Ausland abgesichert

Sie planen im Rahmen Ihrer Berufsausbildung oder -vorbereitung einen längeren Auslandsaufenthalt? Sie sind Sprach- oder Austauschschüler, Au-Pair, Referendar oder Student? Dann sind Sie mit dem Tarif ARL bereits ab 28 Euro und bis zu 36 Monate im Ausland abgesichert. Wichtig dabei ist, dass Sie unter 40 sind und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können

Attraktive Angebote und ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis

Persönliche Beratung und Betreuung an bundesweit über 4.500 Standorten

Besondere Konditionen für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in vielen Tarifen

Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung bei der Debeka kommen

Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie passenden Tarif zu finden – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!

FAQ

Was Sie rund um unsere Auslandsreise-Krankenversicherung sonst noch interessieren könnte

Wann beginnt meine Versicherung?

Bei Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung der Debeka können Sie im Tarif AR den Beginn Ihrer Versicherung auf den Tag genau selbst bestimmen – frühestens beginnt sie aber an dem Tag, an dem Ihr Antrag bei uns eingeht.

Gibt es Länder, in denen meine Auslandsreise-Krankenversicherung nicht gilt?

Unsere Tarife gelten überall auf der Welt. Uneingeschränkt – natürlich nur, wenn Sie im jeweiligen Reiseland keinen Wohnsitz haben.

Was mache ich, wenn ich als Student für mehr als 70 Tage ins Ausland muss?

Dafür gibt es bei uns den Tarif ARL. Er schützt Sie bis zu 36 Monate bei Aufenthalten im Ausland, die im Rahmen der Berufsausbildung oder -vorbereitung stattfinden. Dieser Tarif eignet sich also beispielsweise für Referendare, Sprach- oder Austauschschüler, Au-Pairs und eben auch für Sie als Studierender. Einzige Bedingung: Sie müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und dürfen nicht älter als 40 Jahre sein.

Ein Tipp: Bitte schließen Sie die Versicherung unbedingt rechtzeitig vor Ihrem Reiseantritt ab.

Verlängert sich mein Vertrag automatisch oder muss ich den Vertrag selbst verlängern?

Der Vertrag im Tarif AR verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn Sie ihn nicht 1 Monat vor Ablauf kündigen. Im Tarif ARL hingegen vereinbaren Sie vorab die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts und können diesen unter bestimmten Voraussetzungen verlängern. Anschließend endet der Versicherungsschutz automatisch.

Ich habe meine Auslandsreise-Krankenversicherung online abgeschlossen. Was geschieht als nächstes?

Sie haben in unserer zweiten E-Mail den Bestätigungslink angeklickt und die Bestätigung gesehen, dass Ihr Antrag übermittelt wurde? Dann sind Sie ab dem gewünschten Zeitpunkt bei Ihren nächsten Auslandsreisen über uns versichert.

Für welche Höchstreisedauer schützt mich die Auslandreise-Krankenversicherung nach Tarif AR?

Die Auslandsreise-Krankenversicherung der Debeka schützt Sie bis zu einer Höchstreisedauer von 70 Tagen. Ist dann eine Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz bis die versicherte Person wieder transportfähig ist.

Welche zusätzlichen Leistungen kann ich erhalten?
  • ambulante ärztliche Behandlungen
  • schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen
  • notwendige Füllungen und provisorischer Zahnersatz (jeweils in einfacher Ausführung)
  • Reparatur von Prothesen
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • Strahlendiagnostik
  • Operationen und weitere stationäre Behandlungen im Krankenhaus
  • ambulante Heilbehandlungen durch Heilpraktiker, Chirotherapeuten oder Osteopathen
  • medizinisch notwendige Krankentransporte zur erforderlichen Erstversorgung beim nächsten geeigneten Arzt oder Krankenhaus
  • medizinisch notwendige Krankentransporte von der Erstversorgungseinrichtung ins nächste geeignete Krankenhaus
  • Rücktransport zum nächsten geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person
  • Überführung bei Tod einer versicherten Person
  • Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein versichertes minderjähriges Kind stationär behandelt wird
  • Betreuung der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder, wenn die Eltern sie durch einen medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt oder gar Tod nicht betreuen können
  • bis zu 5.000 Euro für Such-, Rettungs- und Bergungskosten infolge von Erkrankung, Unfall oder Tod einer versicherten Person im Ausland
  • Kosten für den Telefonkontakt zu unserem 24-Stunden-Notrufservice
Bietet die Debeka auch für einen längeren Zeitraum eine Auslandsreise-Krankenversicherung an?

Ja, nach Tarif ARL sind Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres aufnahmefähig, die für einen vorübergehenden Zeitraum (mind. 70 Tage bis max. 36 Kalendermonate) ins Ausland reisen, so lange sie sich in der Berufsausbildung (z. B. als Student oder Referendar) oder in der Berufsvorbereitung (z. B. als Sprachschüler, Austauschschüler oder in Au-Pair-Tätigkeit) befinden, sowie deren nichtberufstätige Ehegatten, nicht berufstätigen Lebenspartner und Kinder.

 

Wichtig: Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Beginn des Auslandsaufenthaltes erfolgen!

Ist in dem Tarif AR (Auslandsreise-Krankenversicherung) der Rücktransport mitversichert?

Wenn Ihr Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, werden wir selbstverständlich die Kosten dafür übernehmen. Und wenn Sie Hilfe brauchen, rufen Sie einfach die Debeka-Notrufzentrale an unter Telefon +49 261 498 - 9901. Auch das zahlen wir.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Ihr Versicherungsschutz besteht weltweit. Lediglich der Tarif KG gilt nur innerhalb Europas. Die genauen Bedingungen für Ihren Tarif können Sie Ihren Versicherungsgrundlagen entnehmen.

Wenn ich im Ausland lebe, kann ich dann trotzdem verreisen und habe Versicherungsschutz über den Tarif AR (Auslandsreise-Krankenversicherung)?

Sie haben keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland? Dann sind Sie leider nicht über uns versichert. Bei unserer Auslandsreise-Krankenversicherung gehen wir davon aus, dass Sie in Deutschland wohnen und auch hier krankenversichert sind.

Was ist nicht versichert?
  • Versicherungsfälle, die vor dem Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind
  • infolge vorhersehbarer Kriegsereignisse oder aktiver Teilnahme an inneren Unruhen: Krankheiten und deren Folgen sowie Unfallfolgen
  • vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle sowie deren Folgen
  • Behandlungen zwecks Entgiftung, Entzug oder Entwöhnung
  • Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen
  • Hypnose
  • psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen
  • Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen und Kieferorthopädie
  • Kosten für eine Unterbringung im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung
  • Krankheiten und deren Folgen sowie Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise angetreten wurde
Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Bei Maßnahmen über das medizinisch notwendige Maß hinaus können wir Leistungen kürzen.
Versicherungsschutz hat eine versicherte Person während der ersten 70 Tage jeder Auslandsreise innerhalb des Versicherungsjahrs.

Wozu sind ich und alle versicherten Personen verpflichtet?
  • Sie informieren uns über alles, was wir benötigen, um den Leistungsanspruch und den Umfang der Leistungen zu ermitteln.
  • Sie lassen sich von einem durch uns beauftragten Arzt untersuchen, wenn wir dies verlangen.
  • Sie ermöglichen es uns, erforderliche Auskünfte einzuholen (z. B. durch Schweigepflichtentbindung).
  • Sie mindern den Schaden nach Möglichkeit und tun nichts, was die Genesung behindern könnte.
  • Sie informieren Sie uns im Versicherungsfall unverzüglich darüber, wenn eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer eine Auslandsreise-Krankenversicherung hat.
Wann und wie zahle ich die Beiträge?
  • Der Beitrag für den Tarif AR ist ein Jahresbeitrag. Sie zahlen jeweils für ein Versicherungsjahr im Voraus. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem ersten Tag des Versicherungsschutzes. Es endet mit dem gleichen Monat im folgenden Jahr.
  • Sie können den Beitrag nur per SEPA-Lastschriftmandat einziehen lassen.
  • Es ist wichtig, dass Sie die Beiträge rechtzeitig zahlen. Denn sonst können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

Die Versicherung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsbeginn kann nicht vor dem Vertragsabschluss liegen.

 

Der Versicherungsschutz endet in diesen Fällen:

  • Der Versicherungsnehmer verstirbt.
  • Versicherungsnehmer oder versicherte Person ziehen aus der Bundesrepublik Deutschland weg.
  • Die versicherte Person kehrt aus dem Ausland zurück.
  • Die ersten 70 Tage einer Auslandsreise sind vorbei.
Was passiert, wenn die Rückreise vor dem Ende des Versicherungsschutzes aus medizinischen Gründen nicht möglich ist?

Dann zahlen wir die vereinbarten Leistungen, bis die versicherte Person wieder transportfähig ist.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Sie können bis einen Monat vor Ende des Versicherungsjahrs schriftlich kündigen: entweder für alle oder nur für einzelne Personen.
Ändern sich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder die Beitragshöhe, können Sie innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Der Versicherungsschutz endet dann zu dem Tag, ab dem die Änderung wirksam wird.

Kann ich den Vertrag widerrufen?

Ja, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang des Versicherungsscheins. Alle Details zu Ihrem Recht auf Widerruf und den Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.

* Den genauen Umfang und weitere Informationen zur Auslandsreise-Krankenversicherung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Sie haben noch eine andere Frage?

Dann stellen Sie sie uns am besten gleich – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.