Zum 1. Januar 2027 wird die geförderte private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend reformiert. Wenn Sie einen Riester-Vertrag besitzen, fragen Sie sich vermutlich: Was passiert mit meinem Vertrag? Muss ich handeln? Welche Optionen habe ich? Und lohnt sich ein Wechsel überhaupt? Diese Unsicherheit ist verständlich und Sie sind damit nicht allein. Millionen Sparer stehen vor denselben Fragen.
Die gute Nachricht vorab: Ihr bestehender Riester-Vertrag genießt vollen Bestandsschutz. Sie müssen nicht handeln, wenn Sie das nicht möchten. Gleichzeitig eröffnet die Reform neue Möglichkeiten, die für viele Bestandskunden attraktiv sein können.
Hier erfahren Sie, welche konkreten Optionen Sie haben, wenn Sie Ihre Riester-Rente in ein Altersvorsorgedepot übertragen möchten oder ob es für Sie persönlich sinnvoller ist, Ihren bestehenden Vertrag fortzuführen. Wir erklären die Unterschiede, zeigen Vor- und Nachteile auf und helfen Ihnen, eine fundierte Entscheidung vorzubereiten.
Was ändert sich durch die Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027?
Bestandsschutz: Ihr Riester-Vertrag und die bisherige Förderung laufen weiter
Ihre drei Möglichkeiten als Riester-Bestandskunde
Option 1: Riester-Vertrag unverändert fortführen
Sie ändern nichts. Ihr Riester-Vertrag läuft weiter wie bisher – mit allen bekannten Konditionen, der vollen Beitragserhaltungsgarantie und der bisherigen Förderung.
Für wen kann diese Option geeignet sein?
Dies kann beispielsweise zutreffen für:
- Personen, die bisher mit einem sehr geringen Beitrag (weniger als 30 Euro monatlich) die volle Förderung erhalten.
- Personen, denen eine hohe Steuerrückerstattung wichtiger ist, als höhere Zulagen, die direkt in den Vertrag fließen.
- Personen, denen die Beitragserhaltungsgarantie besonders wichtig ist.
- Personen, die nur noch wenige Jahre bis zum Rentenbeginn haben.
- Personen, die vielleicht erst in den kommenden Jahren umstellen wollen.
Option 2: Riester-Vertrag mit neuer Fördersystematik weiterführen
Bei dieser Option bleibt Ihr Riester-Vertrag bestehen – wechselt aber in das neue Fördersystem. Ihre bisher erhaltenen Zulagen bleiben unverändert bestehen. Zukünftige Zulagen werden dann anhand des neuen Fördermodells berechnet und dem Vertrag gutgeschrieben.
Ein Förderwechsel gilt immer für das gesamte Jahr, sprich rückwirkend zum 1. Januar.
Wie funktioniert das?
Sie können den Wechsel in das neue Fördersystem beantragen – wahlweise mit oder ohne Anpassung Ihrer Beiträge. Auch eine Wiederaufnahme der Beitragszahlung bei einem beitragsfrei gestellten Vertrag ist möglich. Der Wechsel kann jederzeit über unseren Online-Service erfolgen, erstmals mit Wirksamkeit für das Kalenderjahr 2027.
Option 3: Riester-Vertrag beitragsfrei weiterführen oder in ein Altersvorsorgedepot übertragen
Sie eröffnen ein Altersvorsorgedepot bei der Debeka und beziehen zukünftig darüber Ihre Förderung. Aus den folgenden beiden Möglichkeiten wählen Sie, was mit Ihrem bisher angesparten Riester-Kapital inklusive der erhaltenen Zulagen passieren soll:
a) Ihr Guthaben aus dem Riester-Vertrag verbleibt dort und der Vertrag wird beitragsfrei gestellt. Ihre Beiträge und Zulagen fließen ab diesem Zeitpunkt in den Neuvertrag.
b) Ihr angespartes Guthaben aus dem Riester-Vertrag wird in das neue Depot übertragen und Ihr alter Riester-Vertrag wird beendet.
Riester-Rente vs. Altersvorsorgedepot – der Vergleich
Grundzulage
bis zu 175 Euro
Grundzulage
bis zu 540 Euro
Kinderzulage
bis zu 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind
für alle anderen: bis zu 185 Euro
Kinderzulage
bis zu 300 Euro für jedes Kind
Berufseinsteigerbonus
200 Euro einmalig
Berufseinsteigerbonus
200 Euro einmalig
Voraussetzung für die volle Grundzulage:
Leistung eines einkommensabhängigen Eigenbeitrags von 4 % des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulage.
Der Beitrag ist jedes Jahr auf Grundlage des Vorjahreseinkommens anzupassen.
Voraussetzung für die volle Grundzulage:
Eigenbeitrag von 1.800 Euro
Mindesteigen- / Sockelbeitrag
60 Euro
Mindesteigen- / Sockelbeitrag
120 Euro
Geförderter Höchsteigenbeitrag
2.100 Euro abzüglich Zulage
Geförderter Höchsteigenbeitrag
1.800 Euro
Sonderausgabenabzug
zusätzliche Steuerrückerstattung, sofern die Steuerersparnis höher ist als die Zulage
Sonderausgabenabzug
zusätzliche Steuerrückerstattung, sofern die Steuerersparnis höher ist als die Zulage
Mittelbar förderberechtigte Ehepartner
Mindesteigen- / Sockelbeitrag von 60 Euro
Mittelbar förderberechtigte Ehepartner
Mindesteigen- / Sockelbeitrag von 120 Euro
Was ist für Sie die richtige Entscheidung?
Ihre persönliche Situation – Alter, Familienstand, Kinder, steuerliche Gegebenheiten, Risikobereitschaft und Anlagehorizont – spielt die entscheidende Rolle. Es ist gut möglich, dass sich ein Wechsel zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht für Sie lohnt, in ein paar Jahren kann dies anders sein. Die Frage, ob die bisherige oder die neue Förderung für Sie vorteilhafter ist, lässt sich daher nicht pauschal beantworten und sollte in einer Beratung individuell abgewägt werden.
Wichtig zu wissen: Ein Wechsel in die neue Förderung ist jederzeit möglich. Haben Sie allerdings einmal gewechselt, gibt es kein Zurück mehr.
Fragen und Antworten rund um das Altersvorsorgedepot
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Bestehende Riester-Verträge (bis 31.12.2026 abgeschlossen) haben vollen Bestandsschutz und werden auch nach dem 01.01.2027 weiterhin in unveränderter Höhe und nach unveränderten Förderregeln der Riester-Rente staatlich gefördert.
Welche Möglichkeiten habe ich ab Januar 2027?
Drei Wege stehen Ihnen offen:
- Sie können Ihren Riester-Vertrag unverändert weiterlaufen lassen – ohne tätig werden zu müssen (Bestandsschutz).
- Sie können mit Ihrem bestehenden Vertrag in das neue Fördersystem wechseln – das geht online, Ihr Vertrag bleibt derselbe, nur die Förderung ändert sich.
- Sie können nach dem 1. Januar 2027 ein neues Altersvorsorgedepot eröffnen und Ihr Riester-Kapital dorthin übertragen. Dabei hilft Ihnen gerne Ihr zuständiger Berater oder Ihre Beraterin.
Wichtig: Option 2 und 3 sind unwiderruflich. Eine Rückkehr zur alten Riester-Förderung gibt es nicht.
Lässt sich ein bestehender Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen?
Ja – Ihre bisher eingezahlten Beiträge und Zulagen können förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden.
Wichtig: Die Beitragserhaltungsgarantie für die bisher eingezahlten Beiträge sowie für das übertragene Kapital entfällt.
Die Übertragung ist nur in Verbindung mit dem Neuabschluss eines Altersvorsorgedepots oder Standarddepots möglich. Der Abschluss kann erst 2027 erfolgen, Sie können aber schon heute einen Beratungstermin vereinbaren.
Sollte ich meinen Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen?
Ein Wechsel kann Vorteile und Nachteile haben. Die Frage, ob die bisherige oder die neue Förderung für Sie vorteilhafter ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Ihre persönliche Situation – Alter, Familienstand, Kinder usw. – spielt die entscheidende Rolle. Sollte ein Wechsel zum jetzigen Zeitpunkt noch unvorteilhaft sein, könnte dies in den kommenden Jahren anders aussehen – beispielsweise, wenn die Kinderzulage wegfällt oder ihr Einkommen steigt.
Ein Wechsel sollte erst nach ausführlicher Beratung entschieden werden.
Wann muss ich mich für einen Wechsel entscheiden?
Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht: Ein Wechsel des Fördersystems sowie ins Altersvorsorgedepot ist jederzeit möglich.
Wichtig zu wissen: Haben Sie einmal gewechselt, ist dies unwiderruflich und nicht rückgängig zu machen.
Kann ich auch nur einen Teil des angesparten Kapitals aus dem Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen?
Nein. Nur einen Teil des angesparten Kapitals zu übertragen ist nicht möglich:
Wie in Option 3 oben beschrieben, haben Sie die Möglichkeit, das angesparte Kapital vollständig in das Altersvorsorgedepot zu übertragen (und Ihren Riester-Vertrag damit zu beenden).
Alternativ können Sie das angesparte Kapital in Ihrem Riester-Vertrag belassen, diesen beitragsfrei stellen und ein Altersvorsorgedepot eröffnen.
Ich zahle derzeit keine Beiträge in meinen Riester-Vertrag. Was muss ich tun, wenn ich meine geförderte Altersvorsorge wieder aufnehmen möchte?
Das hängt davon ab, wie wichtig Ihnen eine gewisse Garantie ist oder ob Sie bereit sind, chancenorientiert – also etwas „risikofreudiger" – anzulegen:
- Sind Ihnen Garantien wichtig? Dann können Sie die Beitragszahlung zu Ihrem bestehenden Vertrag wieder aufnehmen. Sie entscheiden, ob mit der bisherigen oder der neuen Förderung. Beantragen Sie die Wiederaufnahme – Ihre Beitragsgarantie bleibt erhalten.
- Möchten Sie chancenorientiert am Kapitalmarkt, bspw. in Fonds investieren, auf die Garantien für Ihre bisher gezahlten Beiträge aber nicht verzichten, dann könnte die Einrichtung eines Altersvorsorgedepots für Sie interessant sein, in das Ihre künftigen Beiträge fließen. Parallel garantiert Ihr bestehender beitragsfreier Riester-Vertrag weiterhin das bisher angesparte Kapital.
- Möchten Sie Ihr Altersvorsorgekapital chancenorientiert am Kapitalmarkt, bspw. in Fonds investieren, dann könnte ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot verbunden mit der Übertragung des vorhandenen Guthabens die passende Lösung sein.
In jedem Fall empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch, damit Sie die für Ihre Situation optimale Variante wählen.
Kann ich einen Riester-Vertrag und ein Altersvorsorgedepot gleichzeitig besparen?
Das ist grundsätzlich möglich. Sobald Sie jedoch ein Altersvorsorgedepot abschließen, erhalten Sie für Ihren Riester-Vertrag automatisch die neue Förderung. Die staatliche Stelle teilt diese Gesamtförderung dann im Verhältnis zu Ihren Beiträgen auf. Sie können das leider nicht selbst bestimmen.
Wir empfehlen Ihnen daher zwei Möglichkeiten, wenn Sie ein Altersvorsorgedepot abschließen:
- Sie stellen Ihren Riester-Vertrag beitragsfrei.
- Sie übertragen Ihr angespartes Guthaben direkt in das neue Altersvorsorgedepot.