Altersvorsorge ist mehr als nur eine digitale Geldanlage. Sie ist die Architektur, mit der Sie Ihre Rente auf ein stabiles Fundament stellen.
Was ist das Ziel des neuen Altersvorsorgedepots?
Die gesetzliche Rente allein reicht für die meisten Menschen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Der demografische Wandel verschärft das Problem: Immer weniger Beitragszahlende finanzieren immer mehr Rentenbeziehende. Private Vorsorge wird deshalb immer notwendiger. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz – davon ist das Altersvorsorgedepot eine Variante – schafft die Bundesregierung nun neue Anreize, in eine private Altersvorsorge zu investieren.
Der entscheidende Unterschied zur Riester-Rente: Mit dem Altersvorsorgedepot investieren Sie chancenorientiert am Kapitalmarkt, bspw. in Fonds. Das eröffnet höhere Renditechancen, gerade bei einem langen Anlagehorizont. Gleichzeitig profitieren Sie von attraktiven staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen.
Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot ab 2027?
Auf Basis des verabschiedeten Gesetzes richten sich Markt und Anbieter neu aus, mit dem Ziel, Vorsorge einfacher, renditeorientierter und verständlicher zu gestalten. Anders als bei der bisherigen Riester-Rente ist die Förderung künftig nicht mehr einkommensabhängig.
Attraktive steuerliche Vorteile
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
Grundvoraussetzung: Für den Erhalt der Förderung ist ein jährlicher Mindestbeitrag von 120 Euro erforderlich. Der förderungsfähige Beitrag ist dabei auf einen Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Jahr begrenzt. Zusätzlich können noch die Kinderzulage sowie der Berufseinsteigerbonus hinzukommen.
So berechnet sich die Förderung – Beispiele
Bei einer Sparrate zwischen 120 und 360 Euro im Jahr erhalten Sie vom Staat 50 Cent Zulage pro eingezahltem Euro.
Für jeden weiteren Euro (bis maximal 1.800 Euro im Jahr) erhalten Sie eine Zulage von 25 Cent.
Ihr Vorteil: Ihre Einzahlungen können flexibel erfolgen.
Die monatliche Sparrate kann jederzeit pausiert, erhöht oder verringert werden. Zusätzlich können auch flexibel Sonderzahlungen geleistet werden. Maßgeblich für die Förderung ist der angesparte Jahresbetrag von mindestens 120 Euro.
Altersvorsorge-Reform – der Zeitplan im Überblick
Eine weitere Neuerung zur Altersvorsorge: Die Frühstartrente für Kinder
Mit der Frühstartrente setzt die Bundesregierung gezielt früh an: Auch Kinder und Jugendliche sollen voraussichtlich ab 2027 von staatlicher Förderung und den Chancen des Kapitalmarkts profitieren. Ziel ist der frühzeitige Aufbau eines Startkapitals für die spätere Altersvorsorge und die Nutzung des Zinseszinseffekts über Jahrzehnte. Die Förderung soll unabhängig vom Einkommen der Eltern erfolgen.
Die Idee: Für alle Kinder ab dem Jahrgang 2020 zahlt der Staat monatlich 10 Euro in ein Depot ein. Mit dem 18. Lebensjahr kann dieses Geld dann in ein Altersvorsorgedepot überführt werden.
Altersvorsorge soll zukünftig also nicht erst im Berufsleben, sondern bereits im Kindesalter beginnen. Die lange Laufzeit bietet erhebliche Chancen für den Vermögensaufbau – bereits mit geringem monatlichem Einsatz.
Altersvorsorge frühzeitig planen – wir beraten sie gerne
Staatliche Förderung, steuerliche Vorteile, renditestarke Investments: Das Altersvorsorgedepot eröffnet ab 2027 neue Wege, Ihre Rentenlücke zu schließen. Sprechen Sie jetzt mit unseren Beraterinnen und Beratern – und finden Sie die Vorsorgestrategie, die zu Ihnen passt.
Fragen und Antworten rund um das Altersvorsorgedepot
Wer kann die staatliche Förderung nutzen?
Unmittelbar förderberechtigt sind wie bisher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten sowie erstmals auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
Wer ist nicht berechtigt, die Förderung zu nutzen?
Nicht förderberechtigt sind Personen ohne Erwerbsbezug (z. B. Studierende ohne Beschäftigung).
Ausnahme:
Auch nicht förderberechtigte Personen können ein Altersvorsorgedepot eröffnen und die staatlichen Vorteile nutzen, sofern der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner oder -partnerin ein unmittelbar förderberechtigtes Altervorsorgedepot besitzt und beide den Mindestbeitrag von 120 Euro jährlich zahlen.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Für Ihren bestehenden Riester-Vertrag bieten sich die folgenden Möglichkeiten:
- Weiterführung des Riester-Vertrags: Ihr bestehender Vertrag kann unverändert fortgeführt werden.
- Nutzung der neuen Förderung für Ihren bestehenden Riester-Vertrag:
Der bestehende Riester-Vertrag bleibt mit Garantiezinsen, Überschüssen und Kosten unverändert bestehen. Ab 2027 erhalten Sie jedoch die Zulagen entsprechend der neuen Fördersystematik in Ihren bestehenden Riester-Vertrag. Die Umstellung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. - Umstellung des Riester-Vertrags in ein Altersvorsorgedepot:
Sie können Ihren bestehenden Riester-Vertrag ganz unkompliziert in ein Altersvorsorgedepot übertragen.
Hinweis: Dank Anbieterwechsel können Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag von anderen Anbietern zu einem Altersvorsorgedepot der Debeka umstellen.
Kann ich meinen Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot übertragen?
Ja. Ab 2027 haben Sie die Möglichkeit, Ihren bestehenden Riester-Verträge in das neue System zu überführen. Die bisher erhaltenen Förderungen bleiben dabei erhalten und müssen nicht zurückgezahlt werden.
Können auch Beamte und Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja. Anders als bei der bisherigen Riester-Rente steht das Altersvorsorgedepot einem deutlich breiteren Personenkreis offen. Förderberechtigt sind Angestellte, Beamte, Selbstständige und Personen im Versorgungswerk.
Wie funktioniert die Auszahlung im Alter?
Für die Auszahlung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Da das Altersvorsorgedepot Ihre finanzielle Situation im Rentenalter verbessern soll, knüpft der Staat die Förderung deshalb an die Bedingung, dass Sie frühestens im Alter von 65 Jahren und spätestens bis zum vollendeten 70. Lebensjahr auf das Geld zugreifen können. Dies gilt für alle Auszahlungsmöglichkeiten.
Grundsätzlich können Sie sich bis maximal 30 Prozent des Kapitals aus Ihrem Altersvorsorgedepot als sogenannte Teilkapitalisierung auf einmal auszahlen lassen. Dazu ergänzend haben Sie die folgenden drei Optionen:
- Lebenslange Rentenzahlungen
Sie können sich Ihr angespartes Kapital als lebenslange monatliche Rente auszahlen lassen – bis ans Lebensende, egal, wie alt Sie werden.
- Lebenslange variable Rente mit 20 % Fondsanlage
80 Prozent Ihres Guthabens werden in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt. Die restlichen 20 Prozent werden weiterhin chancenorientiert investiert und es besteht die Möglichkeit auch in der Rentenphase von den Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. - Auszahlungsplan bis mindestens zum vollendeten 85. Lebensjahr
Sie können sich Ihr Altersvorsorgedepot auch über einen Auszahlungsplan bis zu einem festgelegten Alter zuteilen lassen. Die Auszahlung erfolgt dann bspw. monatlich. Sie können den Auszahlungsplan frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr beginnen und er darf nicht vor dem vollendeten 85. Lebensjahr enden.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Anbieter alle Möglichkeiten anbieten müssen. Je nach Anbieter wird die Ausgestaltung der Verträge sehr unterschiedlich sein. Manche Anbieter werden vielleicht nur einen Auszahlungsplan, andere nur Rentenzahlungen anbieten.
Kann ich mein Altersvorsorgedepot vorzeitig kündigen?
Eine vorzeitige Entnahme ist grundsätzlich möglich, aber förderschädlich: Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen in diesem Fall zurückgezahlt werden. Das Altersvorsorgedepot ist kein Ersatz für einen Notgroschen oder kurzfristige Rücklagen – es dient ausschließlich der langfristigen Altersvorsorge.
Ausnahme bei wohnwirtschaftlicher Verwendung:
Sie haben die Möglichkeit, das vorhandene Kapital inklusive aller Zulagen ganz oder teilweise aus Ihrem Altersvorsorgedepot zu entnehmen. Dieses Kapital kann dann in den Kauf, Bau oder Umbau einer selbstgenutzten Immobilie eingebunden werden. Auch eine Kapitalentnahme zur Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie ist möglich. Die Zulagen und Steuervorteile müssen nicht zurückgezahlt werden, lediglich im Rentenbezug muss das entnommene Kapital nachträglich versteuert werden.
Was ist die Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente ist als ein zusätzliches Element der Reform angedacht. Die Idee ist, dass der Staat für Kinder ab dem 6. Lebensjahr monatlich 10 Euro (120 Euro pro Jahr) in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlt – über einen Zeitraum von zwölf Jahren bis zum 18. Geburtstag. Das ergibt dann eine staatliche Gesamtförderung von 1.440 Euro pro Kind. Ab dem 18. Lebensjahr könnten die jungen Erwachsenen das Depot mit eigenen Beiträgen weiterführen und von der vollen Förderung profitieren. Die Einführung soll jahrgangsweise erfolgen: Den Anfang sollen 2026 die Kinder des Jahrgangs 2020 machen.