Frühstart-Rente - Was versteht man darunter?
Die geplante Frühstart-Rente soll Familien dabei unterstützen, schon frühzeitig für die Altersvorsorge ihrer Kinder vorzusorgen. Ziel ist es langfristig, Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren einen finanziellen Vorsprung für den späteren Ruhestand zu ermöglichen.
Mit der Frühstart-Rente möchte der Gesetzgeber erreichen, dass möglichst viele junge Menschen von Anfang an die Chance auf einen soliden Vermögensaufbau erhalten – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die Förderung soll in ein individuelles, kapitalgedecktes, privatwirtschaftliches Vorsorgedepot fließen, das langfristig von den Chancen des Kapitalmarkts profitiert. So soll der Grundstein für finanzielle Sicherheit und Chancengleichheit gelegt werden.
Wann soll die Frühstart-Rente eingeführt werden?
Die Frühstartrente startet voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 soll jeweils der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen. Geplant ist, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, damit die Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten können. Die ersten Auszahlungen sind für 2027 vorgesehen.
Nach Inkrafttreten der neuen Regelungen können Familien die Förderung dann tatsächlich beantragen und nutzen. Die Auszahlung der Frühstart-Renten-Prämie erfolgt dann rückwirkend.
Für wen ist die Frühstartrente gedacht?
Die Frühstart-Rente soll Eltern, Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter mit Wohnsitz in Deutschland ansprechen, die für ein minderjähriges Kind einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließen möchten.
Begünstigt sind voraussichtlich alle Kinder zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr, die eine Schule oder andere Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen. Auch andere Sorgeberechtigte oder Verwandte könnten – je nach Ausgestaltung – antragsberechtigt sein.
So profitieren möglichst viele Familien von der neuen Förderung – unabhängig von ihrer finanziellen Situation.
Wie soll die Frühstart-Rente funktionieren?
Welche Vorteile wird die Frühstartrente voraussichtlich haben?
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Fragen und Antworten rund um die Frühstart-Rente
Was ist die Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente ist eine geplante staatliche Förderung, mit der Sie für die Altersvorsorge Ihres Kindes schon frühzeitig den Grundstein legen können. Ziel ist, allen Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren, die eine Schule oder andere Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, einen finanziellen Vorsprung für den späteren Ruhestand zu verschaffen.
Wann startet die Frühstart-Rente?
Ziel ist, dass das Gesetz ab 2027 rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. Das dafür erforderliche parlamentarische Gesetzgebungsverfahren steht noch aus, soll aber noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Wer soll die Förderung beantragen können?
Die Förderung kann von Eltern, Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertretern mit Wohnsitz in Deutschland für ihre Kinder beantragt werden.
Welche Produkte sollen gefördert werden?
Das ist noch nicht abschließend geklärt: Gefördert werden voraussichtlich kapitalgedeckte, privatwirtschaftlich organisierte Altersvorsorgeprodukte wie Fonds, ETFs oder andere Wertpapierdepots, die eigens für die Frühstart-Rente vorgesehen sind.
Soll das angesparte Kapital vorzeitig genutzt werden können?
Nein, das angesparte Kapital soll zweckgebunden für die Altersvorsorge sein und kann somit erst mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (derzeit 67 Jahre) ausgezahlt werden.
Wie sollen die Erträge besteuert werden?
Während der gesamten Ansparphase bleiben die Erträge bis zum Rentenbeginn steuerfrei.
Für wen ist die Frühstart-Rente gedacht?
Die Frühstart-Rente richtet sich an alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren, die dauerhaft in Deutschland leben und eine Bildungseinrichtung besuchen. Unabhängig vom Einkommen der Eltern wird jedem diese Förderung ermöglicht.
Wie soll die Förderung konkret funktionieren?
Der Staat zahlt monatlich 10 Euro für jedes förderberechtigte Kind in ein individuelles, kapitalgedecktes Vorsorge-Depot. Die Einzahlungen erfolgen von Beginn an automatisch für einen Zeitraum von maximal 12 Jahren.
Was ist nach dem 18. Geburtstag des Kindes möglich?
Zwar endet mit dem 18. Geburtstag die Frühstartrente, das angesparte Vorsorgevermögen bleibt jedoch weiterhin geschützt und kann auf Wunsch durch eigene Einzahlungen weiter bespart werden. Alternativ kann auch in ein Altersvorsorgedepot gewechselt werden. Damit bietet sich eine neue Möglichkeit, weitere staatliche Förderungen für die private Altersvorsorge zu erhalten.