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Krankenversicherung für Soldaten:

Mit einer Anwartschaft optimal vorsorgen

Heute vorsorgen, morgen profitieren

Berufssoldaten (BS), Soldaten auf Zeit (SaZ) und freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL): Sie alle übernehmen während Ihres Dienstes bei der Bundeswehr täglich große Verantwortung. Dabei bringen Ihre anspruchsvollen Aufgaben auch besondere Anforderungen hinsichtlich der Absicherung im Krankheitsfall mit sich. Während Ihrer aktiven Dienstzeit genießen Sie als Soldatinnen und Soldaten deshalb freie truppenärztliche Versorgung (freie Heilfürsorge). Doch was ist nach dem Dienstzeitende?

Anwartschaftsversicherung: Ihr Schlüssel zur privaten Krankenversicherung (PKV)

Nach dem Dienst bei der Bundeswehr endet auch die Heilfürsorge. Wie geht es weiter?

Berufssoldaten

gehen in der Regel in Pension und erhalten (wie Beamte) Beihilfe – die bis zu 70 Prozent der Krankheitskosten übernimmt. Für die restlichen 30 Prozent ist eine private Krankenversicherung nötig.

Zeitsoldaten

treten nach ihrer Dienstzeit entweder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder – etwa als beihilfeberechtige Beamte – in die private Krankenversicherung ein.

Freiwillig Wehrdienstleistende

können nach dem Dienstzeitende unter bestimmten Voraussetzungen in die private Krankenversicherung eintreten.

In der privaten Krankenversicherung wirkt sich Ihr Gesundheitszustand bei Eintritt auf Ihren Beitrag aus. Anders ist das, wenn Sie eine Anwartschaftsversicherung haben. Unabhängig von Ihrem Status bietet Ihnen diese große Vorteile: Denn mit einer Anwartschaft „frieren“ Ihren Gesundheitszustand frühzeitig ein – und können später ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Beitragszuschläge aufgrund von zwischenzeitlich eventuell hinzugekommenen Erkrankungen in die private Krankenversicherung wechseln.

  • Gerade für Sie als Soldatin oder Soldat ist das wichtig: Denn während Ihrer Dienstzeit sind Sie besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt – die dank Anwartschaft aber zuverlässig nicht zu Nachteilen beim Wechsel in die PKV führen.

Kleine oder große Anwartschaft?

Kleine Anwartschaft
  • Ihr aktueller Gesundheitszustand wird konserviert.
  • Beim späteren Eintritt in die PKV brauchen Sie keine erneute Gesundheitsprüfung.
  • Für zwischenzeitlich hinzugekommene Erkrankungen müssen Sie keine Beitragszuschläge zahlen.
Große Anwartschaft
  • Während der Laufzeit werden bereits Altersrückstellungen gebildet.
  • Zusätzlich zu Ihrem Gesundheits­zustand konservieren Sie auch Ihr aktuelles Alter, das den ebenfalls die Beitragshöhe beeinflusst – je jünger, desto günstiger.
  • So werden steigende Gesundheitskosten abgefedert und Ihre Beiträge bleiben stabil.

Absicherung Ihrer Familie

Mehr als verständlich, dass Sie nicht nur sich selbst gut versorgt wissen wollen: Ebenso wichtig ist die zuverlässige Absicherung Ihrer Familie. Doch die freie Heilfürsorge kommt nicht für Angehörige auf. Ehepartner oder Lebenspartner mit einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen über 538 Euro im Monat sind in der Regel gesetzlich krankenversichert – und Kinder mitversichert. Ehe- oder Lebenspartner ohne eigenes Einkommen erhalten in der Regel 70 Prozent Beihilfe, für Kinder sind es sogar 80 Prozent. Die verbleibenden Kosten übernimmt eine private Krankenversicherung.

  • Mit einer Anwartschaft stellen Sie sicher, dass auch Ihre Angehörigen ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Beitragszuschläge in die private Krankenversicherung wechseln können: ganz unabhängig davon, wie sich der Gesundheitszustand entwickelt. So schaffen Sie frühzeitig Sicherheit und Flexibilität für Ihre Familie.

Wir beraten Sie gern persönlich zu allen Möglichkeiten rund um die Anwartschaft und den optimalen Krankenversicherungsschutz für Ihre Angehörigen.

Private Krankenversicherung nach Dienstzeitende

Darauf können Sie sich verlassen, wenn Sie – oder Ihre Angehörigen – uns Ihren privaten Krankenversicherungsschutz anvertrauen:

Erfahrung und Kompetenz

Seit über 120 Jahren sind wir auf den öffentlichen Dienst spezialisiert – und bieten Ihnen durchdachte Lösungen.

Cash-Back

Nehmen Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch, können Sie 2 Monatsbeiträge zurückerhalten.

Leistungen nach Maß

Wir sorgen dafür, dass Ihr Versicherungsschutz immer optimal zu Ihnen passt und Ihren etwaigen Beihilfeanspruch bestmöglich ergänzt.

Wahlleistungen im Krankenhaus

Mit unserer PKV haben Sie die freie Wahl im Hinblick auf Krankenhaus, Ärztin bzw. Arzt, Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder auch Privatklinik.

Mehrwerte

Viele Extras sind in unseren privaten Krankenversicherungstarifen bereits inklusive – etwa Reiseimpfungen, Präventionskurse, Heilpraktikerbehandlungen und vieles mehr.

Weltweite Sicherheit

Unser Krankenversicherungsschutz begleitet Sie überall hin.

Unser Plus an Unterstützung

Mit proGesundheit begleiten wir Sie aktiv – etwa mit besonderen Gesundheitsleistungen, individuellen Beratungen und exklusiven Vorteilen z. B. bei Medikamenten, Gesundheitskursen oder Schuheinlagen. So sind Sie in jeder Lebenslage bestens versorgt.

Digitale Services

Mit der Leistungs-App „Debeka Gesundheit“ verwalten Sie alles Wichtige einfach und bequem online.

Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, die beste Entscheidung für Ihre Gesundheit und finanzielle Zukunft zu treffen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet die Anwartschaft?

Die kleine Anwartschaft erhalten Sie bereits ab 1 Euro im Monat. Damit „frieren“ Sie Ihren aktuellen Gesundheitszustand ein – und benötigen bei einem späteren Wechsel in die private Krankenversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung.

 

Die große Anwartschaft kostet etwas mehr, bietet Ihnen dafür aber auch zusätzliche Vorteile: Während der Laufzeit werden Altersrückstellungen gebildet. Dadurch profitieren Sie langfristig von niedrigeren und stabileren Beiträgen im Alter. Die genaue Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Alter und den gewählten Leistungen, bleibt aber in beiden Varianten besonders günstig für Soldatinnen und Soldaten.

Wann sollte ich die Anwartschaft abschließen?

Im Idealfall schließen Sie die Anwartschaft so früh wie möglich ab: am besten direkt zu Beginn Ihrer Dienstzeit. Denn je jünger Sie sind, desto besser ist in der Regel der Gesundheitszustand, den wir später dem Vertrag zugrunde legen. So vermeiden Sie spätere Nachteile durch gesundheitliche Veränderungen während Ihrer Zeit bei der Bundeswehr. Auch das Eintrittsalter wirkt sich auch auf den Beitrag aus. Die Faustregel: Je jünger, desto günstiger sind die Beiträge. Mit der großen Anwartschaft frieren Sie Ihr aktuelles Alter zusätzlich zum Gesundheitszustand ein.

Was passiert, wenn ich während der Anwartschaft krank werde?

Maßgeblich für den späteren Wechsel in die private Krankenversicherung bleibt immer Ihr Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaft. Das bedeutet: Treten während der Anwartschaft neue Erkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen auf, haben diese keinen Einfluss auf Ihre Aufnahme in die PKV oder Ihren Beitrag. Sie profitieren weiterhin von den ursprünglich vereinbarten Konditionen – unabhängig von Ihrer gesundheitlichen Entwicklung während der Dienstzeit.

Wie lange gilt die Anwartschaft?

Die Anwartschaft läuft so lange, wie Sie es wünschen – sie bleibt bestehen, bis Sie in die private Krankenversicherung wechseln möchten. Sie entscheiden selbst, wann der richtige Zeitpunkt dafür ist. So bleiben Sie flexibel und können Ihre Absicherung optimal an Ihre Lebenssituation anpassen.