Zum Hauptinhalt wechseln

Service & Kontakt

Wir freuen uns auf Sie

Wir an Ihrer Seite - online und vor Ort

Sie haben eine Frage, möchten einen Schaden melden oder suchen den direkten Draht zu uns? Dann sind Sie hier richtig. Auf dieser Seite finden Sie alle Online-Services und Apps, mit denen Sie viele Anliegen schnell und unkompliziert selbst erledigen können. Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich vor Ort oder telefonisch zur Verfügung. 

Leider konnten wir keine Treffer finden

Sie sind nicht fündig geworden? Versuchen Sie es erneut oder schauen Sie sich all unsere Service- und Kontaktmöglichkeiten auf dieser Seite an. 

 

 

Beratung

Sie benötigen Beratung oder haben bereits konkrete Absicherungswünsche?

Focus Money -Exzellente Kundenberatung

Sie möchten Ihre Altersvorsorge planen, Ihre Situation hat sich verändert, Sie sind umgezogen, ein neues Leben ist jetzt Teil Ihrer Familie und muss abgesichert werden. Es gibt viele Gründe mit uns zu sprechen. Auf welchem Weg entscheiden Sie.

Sie haben bereits einen Ansprechpartner?

Finden Sie die Kontaktdaten Ihres Debeka-Beraters vor Ort.

Sie möchten uns vor Ort besuchen?

Wir sind an mehr als 4.500 Orten bundesweit für Sie erreichbar.

Online-Beratung

Sie haben bereits einen Termin für eine Online-Beratung? So steigen Sie schnell ein:

  1. Klicken Sie auf „Online-Beratung starten".
  2. Geben Sie Ihren Namen und die Sitzungsnummer (teilt Ihr Ansprechpartner mit) ein.
  3. Klicken Sie auf „An Sitzung teilnehmen" → Sie gelangen in den Beratungsraum.

Sie haben noch keinen Ansprechpartner? Fragen Sie uns nach einem Online-Beratungstermin.

Kennen Sie schon unsere Leistungs-App?

Debeka Gesundheit

Leistungsaufträge schneller einreichen, Bearbeitungsstand einsehen und Leistungsmitteilungen direkt in der App erhalten.

Services & Downloads

Online-Services und Formulare zum Download

Allgemeines

Fragen zum automatisierten Kirchensteuerabzug

Fragen zu denen wir Ihnen Auskunft geben können

Möchten Sie wissen, ob und mit welchem Prozentsatz Kirchensteuer von den Kapitalerträgen Ihrer Bausparverträge oder Geldanlagen abgezogen wird? Wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner in der Bausparkasse.

 

Weiterführende Fragen und Widerspruch

Sie möchten dem automatischen Datenabruf widersprechen oder haben dazu weiterführende Fragen? Bitte wenden Sie sich dann direkt an das Bundeszentralamt für Steuern. Über die nachfolgenden Links finden Sie neben dem entsprechenden Antragsformular auch Kontaktmöglichkeiten sowie zusätzliche Informationen zu dem Thema.

 

Seiten des Bundeszentralamts für Steuern

Unsere Partner

Die Bank für den öffentlichen Dienst

Verband der privaten Krankenversicherung

ControlExpert

amice - Zum Gegenseitigen Nutzen

Allgemeine Versicherung

Bausparen & Finanzieren

Bausparen

Finanzieren

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Krankenversicherung

Für Arbeitnehmer

Für Arbeitgeber

Kranken- und Pflegeversicherung

* hierüber können Sie auch ergänzende Unterlagen zum Leistungsauftrag (z. B. Beihilfebescheide, Verordnungen, Atteste, Bescheinigungen, Heil- und Kostenpläne bei Zahnbehandlungen etc.) an uns übermitteln.

Erstattung von Präventionskursen beantragen​

Die Unisex-Haupttarife B, N, NW, N-SB, NW-SB und Nmed sehen Versicherungsleistungen für die Teilnahme an Präventionskursen vor.

 

Gerne können Sie das folgende Formular im Rahmen der Kostenerstattung nutzen.

Bitte leiten Sie das Formular an den Anbieter des Präventionskurses weiter und bitten Sie ihn, es nach Beendigung des Kurses auszufüllen.

Anschließend reichen Sie es uns - wie gewohnt im Rahmen Ihres Leistungsauftrags - ein.

Informationen zu Behandlungsfehlern

Was ist ein Behandlungsfehler?
Unter einem Behandlungsfehler versteht man eine nicht ordnungsgemäße, d. h. nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechende Behandlung, durch einen Arzt oder einen Angehörigen anderer Heilberufe.

 

Eine Operation wurde nicht nach dem medizinischen Facharztstandard durchgeführt? Der behandelnde Arzt stellte Ihnen eine falsche Diagnose? Ein Zahnarzt versorgte anstatt des kranken Zahns einen gesunden Zahn? – Ein Behandlungsfehler kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit betreffen. Er kann rein medizinischen Charakters sein, sich auf organisatorische Abläufe beziehen oder es kann sich um Fehler nachgeordneter oder zuarbeitender Personen handeln. Auch wenn Ihr Arzt Sie über medizinische Eingriffe sowie ihre Risiken und Folgen unvollständig, unrichtig oder gar nicht aufklärt, verletzt er damit Pflichten aus dem Behandlungsvertrag.

 

Als betroffener Patient haben Sie bei Behandlungsfehlern unter Umständen Schadensersatzansprüche gegenüber Ihrem behandelnden Arzt.

 

Wie Sie sich als Betroffener verhalten

 

1. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Arzt auf

Haben Sie den Verdacht, dass Sie fehlerhaft behandelt wurden? Dann sollten Sie das Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt suchen, um grundlegende Fragen zu klären. Jeder Arzt ist gesetzlich verpflichtet, Sie über einen Behandlungsfehler oder den bestehenden Verdacht aufzuklären. Machen Sie sich vor dem Gespräch Notizen und klären Sie z. B. folgende Fragen ab:

  • In welchem Umfang hat Ihr Arzt Sie über mögliche Risiken aufgeklärt?
  • Wie begründet der Arzt sein Vorgehen?
  • Wodurch ist bei Ihnen der Verdacht der Falschbehandlung entstanden?
  • Wie erklärt der Arzt Ihre derzeitigen Beschwerden?

2. Fertigen Sie ein Protokoll der Behandlung und des Gesprächs an
Ein Protokoll ist dann wichtig, wenn die Unstimmigkeiten nach dem Gespräch mit Ihrem Arzt noch nicht geklärt sind. Protokollieren Sie insbesondere folgende Informationen:

  • Diagnosen und Behandlungsschritte
  • Name und Funktion der behandelnden Ärzte sowie des Pflegepersonals
  • Zeit und Ort der Behandlung
  • Beschreibung der Behandlung aus Ihrer Sicht
  • Beschwerden, die aus Ihrer Sicht auf dem Behandlungsfehler beruhen

3. Wenden Sie sich an die Landesärztekammern
Bei weiterhin bestehenden Unstimmigkeiten wenden Sie sich an die Gutachter- und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern. Gutachter führen dort eine unabhängige medizinische Überprüfung Ihrer Behandlung durch.

Wir helfen Ihnen weiter
Gerne stimmen wir Ihre Verfahrensweise gemeinsam ab. Oder möchten Sie weitere Informationen bzw. Unterstützung erhalten?

Kontaktieren Sie uns unter: Patientenservice.Behandlungsfehler@debeka.de

 

Bitte beachten Sie die Verjährungsfrist:
Mögliche Ansprüche aus Behandlungsfehlern sind Schmerzensgeld sowie Schadensersatzansprüche. Diese Ansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt zum Schluss des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist, d. h. Sie als Betroffener Kenntnis vom Behandlungsfehler und dem Behandler erlangt haben.

 

Informieren Sie sich über weitere Service- und Bonusangebote sowie Versorgungsprogramme unseres Gesundheitsmanagements „proGesundheit“.

Pflegeversicherung

Bitte beachten Sie: Das Antragsdatum ist grundsätzlich der Tag, an dem Ihr Antrag bei der Debeka eingeht.

Abrechnungsformular zur Abrechnung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe

Die Nutzung ist nur möglich, sofern bereits eine Zusage zur Anerkennung für den Nachbarschaftshelfer erfolgte. Liegt die Zusage bisher nicht vor, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren dann gerne, welche Unterlagen zur Anerkennung notwendig sind. Hierzu können Sie sich mit uns unter der Telefonnummer 0261 498-4530 in Verbindung setzen.

Die ausgefüllten Unterlagen können Sie uns dann entweder postalisch oder online über unser Kontaktformular übermitteln.

Lebens-/Rentenversicherung

Kündigung der Versicherung

Ermittlung der Kapitalmarktsituation

Beginnt Ihre Versicherung zum 1. Januar 2008 oder später?
Dann können Sie über unseren Online-Service die für Ihren Vertrag maßgebliche Kapitalmarktsituation einsehen. Diese bildet die Grundlage für einen möglichen Abzug infolge der Kündigung. Weitere Informationen hierzu können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.

Riester-Rentenversicherung

Entnahme für wohnwirtschaftliche Zwecke (Wohnriester)

So können Sie das Kapital aus Ihrem Debeka Riester-Rentenvertrag für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwenden.

Wichtig:

Eine Auszahlung aus Ihrem Vertrag kann nur erfolgen, wenn die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Kapitalentnahme für wohnungswirtschaftliche Zwecke bewilligt hat.

 

Sie können den Antrag auf Entnahme direkt online auf der Internetseite der ZfA (Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen) stellen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Thema Wohnriester-Entnahme.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an die dort angegebene Anschrift der ZfA.

 

Hat die ZfA einer Entnahme zugestimmt, müssen Sie nur noch das folgende Auszahlungsformular ausfüllen, damit wir die Auszahlung aus Ihrem bestehenden Debeka Riester-Rentenvertrag vornehmen können.

Bitte senden Sie das Auszahlungsformular ausgefüllt und unterschrieben an folgende Anschrift:

 

Debeka Lebensversicherungsverein a. G.
Abteilung LV/R
56058 Koblenz

Antrag auf Zulage für einen Riester-Vertrag

Haben Sie uns bereits eine Vollmacht zum Dauerzulageantrag erteilt, beantragen wir die Zulage automatisch jedes Jahr für Sie. Dann brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Nur wenn Sie uns bislang keine Vollmacht zum Dauerzulageantrag erteilt haben, ist ein Antrag auf Zulage erforderlich. In diesem Fall können Sie die Zulage mit den folgenden Formularen beantragen:

Wenn Sie die staatliche Riester-Zulage für ein Beitragsjahr erhalten wollen, müssen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Beitragsjahres bei uns einreichen.
Ein Beispiel: Die Zulage für das Beitragsjahr 2024 muss bis spätestens 31. Dezember 2026 beantragt werden.


Senden Sie bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Zulageantrag an uns zurück.


Per E-Mail:
leben-vertrag@debeka.de


Per Post:
Debeka Lebensversicherungsverein a. G.

56068 Koblenz

Debeka Vorsorge-Check: ­kostenfrei an Ihrem Wunschtermin

Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihre persönliche Vorsorge – natürlich auch online oder telefonisch.

Wir freuen uns über Ihre Empfehlung

Als genossenschaftlich geprägter Verein zählt bei uns das Füreinander. Wer bei uns einen Vertrag abschließt, wird gleichzeitig zum Eigentümer der Debeka. Jede Weiterempfehlung stärkt unsere Gemeinschaft. Als Dankeschön erhalten Sie eine Prämie von bis zu 25 Euro.

Unsere Angebote bieten Ihnen mehr Lebensqualität

Ihre Gesundheit ist unser oberstes Ziel: Entdecken Sie unsere Gesundheits- und Vorsorgeprogramme für privat krankenversicherte Mitglieder und bleiben Sie zu aktuellen Themen im Gesundheitswesen auf dem Laufenden.

FAQ

Häufige Fragen rund um unsere Produkte und Services

Ihre Frage ist nicht dabei?

Wir sind gern für Sie da und beantworten Ihre Fragen per Mail, telefonisch oder auch persönlich – ganz in Ihrer Nähe!