Berlin verbeamtet wieder Lehrerinnen und Lehrer – wir stehen bereit!
Etwa 20 Jahre lang wurden in Berlin keine Lehrkräfte verbeamtet. Das hat sich 2023 geändert: Das Berliner Abgeordnetenhaus hat die notwendigen Regelungen für die Verbeamtung der Berliner Bestandslehrkräfte in zweiter Lesung beschlossen. Somit, haben neu eingestellte und bereits bestehende Lehrkräfte, die an Schulen in Berlin unterrichten, die Möglichkeit verbeamtet zu werden.
Was uns auszeichnet
Sie haben die Wahl
Angestellte und Beamte haben unterschiedliche Bedürfnisse, was die Absicherung angeht. Das gilt besonders für die Krankenversicherung. In anderen Bereichen ergeben sich ebenfalls Änderungen für Absicherung und Vorsorge – auch für Familienmitglieder. Das betrifft nicht nur Gesundheit und Pflege, sondern auch Risiken wie beispielsweise Dienstunfähigkeit, Unfall, dienstliche und private Haftung sowie Altersvorsorge. Vergleichen Sie selbst:
| öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis |
Landesbeihilfe und Private Krankenversicherung (Kostenerstattungsprinzip)
Beamtenversorgung des Landes (Ruhegehalt auf Basis der letzten Bezüge, ohne eigenen Beitrag)
entfällt für Beamte
private Pflegeversicherung
Unfallfürsorge des Landes
Dienstunfähigkeit
Beamtenversorgung des Landes
Mindestruhegehalt nach 5 Jahren Dienstzeit
Was ändert sich für Sie mit der Verbeamtung in Berlin?
Bedarfsgerecht abgesichert: Die Kombination aus individueller Beihilfe und Privater Krankenversicherung passt perfekt zusammen und bietet umfassenden Versicherungsschutz. Deshalb machen 94 Prozent aller Beamtinnen und Beamten von dieser Regel Gebrauch. Lassen Sie sich auch persönlich beraten.
FAQs zur Lehrerverbeamtung in Berlin
Kann ich privat oder gesetzlich versichert sein?
Wie unterscheiden sich die beiden Versicherungssysteme?
Rechtsform
öffentlich-rechtlich
privatwirtschaftlich
Finanzierung
Solidarprinzip:
Zu zahlender Beitrag ist abhängig vom Einkommen sowie vom Beitragssatz.
Kapitaldeckung:
Jeder Versicherte und jede Altersgruppe sorgt für sich vor, indem sie Alterungsrückstellungen bilden
Beitragsbemessung
Umlageprinzip:
Alle laufenden Beitragseinnahmen und Bundeszuschüsse werden in vollem Umfang für die laufenden Ausgaben verwendet. Rücklagen für die Zukunft werden nicht gebildet.
Äquivalenzprinzip:
Beiträge sind abhängig vom gewählten Leistungsumfang, Eintrittsalter und Gesundheitszustand.
Leistungskatalog
Leistungen und Zuzahlungen sind vom Gesetzgeber geregelt und für alle Mitglieder gleich.
Individuell nach den persönlichen Bedürfnissen vereinbart.
Abrechnung
Sachleistungsprinzip:
Versicherte in der GKV müssen Rechnungen (abgesehen von Zuzahlungen) nicht selbst begleichen. Die Abrechnung erfolgt über die Versichertenkarte.
Kostenerstattungsprinzip:
Privatversicherte erhalten eine Rechnung über die erbrachte Leistung und müssen i. d. R. in Vorleistung treten. Die Rechnungen werden anschließend eingereicht und die Krankenversicherung erstattet den durch den Tarif gedeckten Betrag.
Leistungsumfang
Leistungen können im Rahmen von Gesetzesänderungen gekürzt werden
Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind lebenslang garantiert und können nicht eingeschränkt werden.
Familienversicherung
Familienmitglieder können unter bestimmten Umständen kostenlos mitversichert werden
Für jede Person, die versichert werden soll, muss ein eigener beitragspflichtiger Vertrag abgeschlossen werden
Wie funktioniert die individuelle Beihilfe des Landes Berlin?
Beihilfeberechtigter ohne Kind/mit 1 Kind
50 Prozent
70 Prozent
80 Prozent
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern
70 Prozent
70 Prozent
80 Prozent
Versorgungsempfänger/Pensionär
70 Prozent
70 Prozent
80 Prozent
Wie funktioniert die Pauschale Beihilfe des Landes Berlin?
Haben meine Familienangehörigen ebenfalls Anspruch auf Beihilfe?
Angestellter oder beamteter Lehrer - Wie unterscheiden sich die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung?
Ihre Debeka-Krankenversicherung: Jetzt in die erste Klasse umsteigen
Achtung vor pauschaler Beihilfe – Treffen Sie die richtige Entscheidung
Wichtig: Treffen Sie die richtige Entscheidung
- abhängig vom Leistungsumfang, Eintrittsalter und Gesundheitszustand
- alleinstehende Beihilfeberechtigte erhalten 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen, ab zwei Kindern übernimmt die Beihilfe i. d. R. 70 % der Aufwendungen
- bei berücksichtigungsfähigen Angehörigen übernimmt die Beihilfe für Ehegatten i. d. R. 70 %, bei Kindern 80 %
- Ausnahme Bremen: Für Verheiratete und für jedes Kind erhöht sich der Beihilfebemessungssatz um 5 %, der Höchstsatz beträgt 70 %; für jeden Beihilfeberechtigten und jeden berücksichtigungsfähigen Angehörigen gilt der gleiche Bemessungssatz
- Die Restkosten werden über eine beihilfekonforme PKV abgesichert.
- abhängig vom Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungesgrenze und Beitragssatz der GKV
- pauschale Beihilfe: Es wird ein regelmäßiger monatlicher Zuschuss zum KV-Beitrag geleistet (max. 50 % des Höchstbeitrags der GKV). Weitere Beihilfeleistungen sind damit ausgeschlossen.
- Wegfall der Beihilfeberücksichtigung von Angehörigen
- Angehörige ohne/mit geringem Einkommen sind ggf. beitragsfrei familienversichert
- individuelle Gestaltung des Leistungsumfangs
- gesetzlicher Leistungskatalog nach SGB V
- satzungsmäßige Mehrleistung möglich
- Leistungen sind tariflich garantiert, nicht durch Versicherer reduzierbar
- in der Vergangenheit wurden Leistungskürzungen durch Gesundheitsreformen/Erhebung von Zusatzbeiträgen vorgenommen
- wenn die Voraussetzungen vorliegen (z. B. Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen) besteht bei vielen privaten Krankenversicherern die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung
- im Rahmen von Wahltarifen möglich
- in der Regel weltweit, inklusive notwendigem Krankenrücktransport aus dem Ausland
- besteht nur im Inland, im Ausland nur teilweise!
- notwendiger Krankenrücktransport aus dem Ausland wird NICHT erstattet
- Versicherungsschutz wird mit Antrag innerhalb von 6 Monaten angepasst
- Sie erhalten KEINEN Zuschuss des Dienstherrn zum GKV-Beitrag (außer in Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen)
- Wegfall des gesetzlichen Beitragzuschlags in Höhe von 10% verringert den Beitrag ab dem Ende des Kalenderjahrs, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wurde.
- in der Regel erhöht sich der Beihilfeanspruch - Beiträge zur PKV verringern sich entsprechend
- Altersrückstellungen (branchenweit über 200 Mrd. Euro) stabilisieren bzw. senken die Beiträge
- zahlen Sie GKV-Beiträge grundsätzlich auch auf Zusatzeinkünfte aus Mieten, Kapitalerträgen oder ähnliches