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Lehrerverbeamtung Berlin

Sie sorgen für Bildung – Wir bilden Ihre Absicherung

Berlin verbeamtet wieder Lehrerinnen und Lehrer – wir stehen bereit!

Etwa 20 Jahre lang wurden in Berlin keine Lehrkräfte verbeamtet. Das hat sich 2023 geändert: Das Berliner Abgeordnetenhaus hat die notwendigen Regelungen für die Verbeamtung der Berliner Bestandslehrkräfte in zweiter Lesung beschlossen. Somit, haben neu eingestellte und bereits bestehende Lehrkräfte, die an Schulen in Berlin unterrichten, die Möglichkeit verbeamtet zu werden.

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Wann kommt die Verbeamtung in Berlin?

Nach fast zwei Jahrzenten Pause hat Berlin beschlossen, angestellte Lehrkräfte wieder zu verbeamten. Die dafür notwendigen Regelungen hat das Berliner Abgeordnetenhaus in zweiter Lesung am 9. Februar 2023 beschlossen. Auf dieser Grundlage können Bestandslehrkräfte bis zum 31. Dezember 2026 verbeamtet werden. Die Einstellung in ein Beamtenverhältnis erfolgt auf Antrag.

Welche Lehrkräfte werden in Berlin verbeamtet?

Seit Sommer 2022 werden neu eingestellte Lehrkräfte bereits wieder verbeamtet. Auch angestellten Lehrkräfte, die bereits an Berliner Schulen unterrichten, können künftig bis zu einer Altersgrenze von 52 Jahren, in den Beamtenstatus wechseln. 

Wann kann ein Antrag zur Verbeamtung gestellt werden?

Seit dem 15. Februar 2023 können Lehrkräfte, die in Berlin bisher als Angestellte beschäftigt sind, ihren Online-Antrag auf Verbeamtung über das Service-Portal des Landes Berlin stellen. Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung Berlin für Bildung, Jugend und Familie.

Bis wann wurden Lehrkräfte in Berlin verbeamtet?

Vor rund 20 Jahren hat Berlin entschieden, die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern zu stoppen.

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Verbeamtung - Was ist der Beamtenstatus?
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Sie haben die Wahl

Angestellte und Beamte haben unterschiedliche Bedürfnisse, was die Absicherung angeht. Das gilt besonders für die Krankenversicherung. In anderen Bereichen ergeben sich ebenfalls Änderungen für Absicherung und Vorsorge – auch für Familienmitglieder. Das betrifft nicht nur Gesundheit und Pflege, sondern auch Risiken wie beispielsweise Dienstunfähigkeit, Unfall, dienstliche und private Haftung sowie Altersvorsorge. Vergleichen Sie selbst:

Beamte
Angestellte
öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis
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Landesbeihilfe und Private Krankenversicherung (Kostenerstattungsprinzip)

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Beamtenversorgung des Landes (Ruhegehalt auf Basis der letzten Bezüge, ohne eigenen Beitrag)

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entfällt für Beamte

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private Pflegeversicherung

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Unfallfürsorge des Landes

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Dienstunfähigkeit

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Beamtenversorgung des Landes

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Mindestruhegehalt nach 5 Jahren Dienstzeit

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Was ändert sich für Sie mit der Verbeamtung in Berlin?

  • Mit der Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten treten Sie in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis ein
  • Ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung entfallen.
  • Als Beamtin oder Beamter erhalten Sie ein Ruhegehalt des Bundeslands Berlin.
  • Erst nach 5 Jahren Dienstzeit als Beamtin oder Beamter haben Sie einen Anspruch auf Mindestversorgung über den Dienstherrn. Daher empfiehlt sich eine Absicherung für den Fall der Dienstunfähigkeit.
  • Die erhalten Beihilfe vom Land Berlin und ergänzen diese mir einer Privaten Krankenversicherung.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen haben Ehegatten/Lebenspartner und Kinder ebenfalls Anspruch auf Beihilfe.

Bedarfsgerecht abgesichert: Die Kombination aus individueller Beihilfe und Privater Krankenversicherung passt perfekt zusammen und bietet umfassenden Versicherungsschutz. Deshalb machen 94 Prozent aller Beamtinnen und Beamten von dieser Regel Gebrauch. Lassen Sie sich auch persönlich beraten.

FAQs zur Lehrerverbeamtung in Berlin

Kann ich privat oder gesetzlich versichert sein?

Für angestellte Lehrerinnen und Lehrer in Berlin endet mit der Verbeamtung die Sozialversicherungspflicht. Beamte haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.

Wie unterscheiden sich die beiden Versicherungssysteme?

Private Krankenversicherung (PKV) und Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bzw. Pflegeversicherung (PV) funktionieren nach unterschiedlichen Regeln.
Die GKV/PV ist ein Solidarsystem. Das bedeutet: Jeder Versicherte bekommt denselben Schutz unabhängig davon, wie viel er oder sie einzahlt. Der Monatsbeitrag richtet sich in der GKV/PV nach dem Einkommen des Versicherten. Wer weniger verdient, zahlt weniger Beitrag, bekommt aber trotzdem den gleichen Leistungsumfang wie alle anderen. Wer mehr verdient, zahlt mehr Beitrag, wird deswegen aber nicht besser behandelt. Es gilt ein festgelegter Katalog an Pflicht- oder Regelleistungen, auf die jedes GKV/PV-Mitglied in gleicher Weise Anspruch hat. Sie orientieren sich am „medizinisch Notwendigen“ und darüber hinaus müssen individuelle Zusatzleistungen vom Versicherten selbst übernommen werden.
Die PKV handelt nach dem "Äquivalenzprinzip". Jeder Versicherte zahlt seinen Beitrag ausschließlich für seine eigene Absicherung. Deswegen ist der Beitrag in der PKV nicht vom Einkommen abhängig, sondern von Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Ein PKV-Mitglied kann seinen Versicherungsschutz an den persönlichen Bedarf anpassen und damit auch die Beitragshöhe beeinflussen.

Thema
GKV
PKV

Rechtsform

öffentlich-rechtlich

privatwirtschaftlich

Finanzierung

Solidarprinzip:

Zu zahlender Beitrag ist abhängig vom Einkommen sowie vom Beitragssatz.

Kapitaldeckung:

Jeder Versicherte und jede Altersgruppe sorgt für sich vor, indem sie Alterungsrückstellungen bilden

Beitragsbemessung

Umlageprinzip:

Alle laufenden Beitragseinnahmen und Bundeszuschüsse werden in vollem Umfang für die laufenden Ausgaben verwendet. Rücklagen für die Zukunft werden nicht gebildet.

Äquivalenzprinzip:

Beiträge sind abhängig vom gewählten Leistungsumfang, Eintrittsalter und Gesundheitszustand.

Leistungskatalog

Leistungen und Zuzahlungen sind vom Gesetzgeber geregelt und für alle Mitglieder gleich.

Individuell nach den persönlichen Bedürfnissen vereinbart.

Abrechnung

Sachleistungsprinzip:

Versicherte in der GKV müssen Rechnungen (abgesehen von Zuzahlungen) nicht selbst begleichen. Die Abrechnung erfolgt über die Versichertenkarte.

Kostenerstattungsprinzip:

Privatversicherte erhalten eine Rechnung über die erbrachte Leistung und müssen i. d. R. in Vorleistung treten. Die Rechnungen werden anschließend eingereicht und die Krankenversicherung erstattet den durch den Tarif gedeckten Betrag.

Leistungsumfang

Leistungen können im Rahmen von Gesetzesänderungen gekürzt werden

Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind lebenslang garantiert und können nicht eingeschränkt werden.

Familienversicherung

Familienmitglieder können unter bestimmten Umständen kostenlos mitversichert werden

Für jede Person, die versichert werden soll, muss ein eigener beitragspflichtiger Vertrag abgeschlossen werden

GKV-Systematik:

Beihilfe-PKV-Systematik:

Wie funktioniert die individuelle Beihilfe des Landes Berlin?

Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge, die der Versicherungsfreiheit der Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung trägt. Das Bundesland Berlin beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Krankheitskosten seiner Beamten im Rahmen der Fürsorgepflicht. Rechtsgrundlage für die geltenden Beihilfevorschriften sind § 76 Landesbeamtengesetz (LBG) sowie die hierzu erlassene Landesbeihilfeverordnung (LBhVO). Die Beihilfe umfasst die Aufwendungen für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle sowie Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen. Der Beamte erhält also nicht wie ein Arbeitnehmer einen Zuschuss zum monatlichen Krankenversicherungsbeitrag, sondern bekommt einen Teil der jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe erstattet. Den Rest der Krankheitskosten müssen im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung absichert werden. Die Beihilfe bemisst sich nach einem Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen (Bemessungssatz). Maßgebend hierfür sind die persönlichen Verhältnisse.

Beihilfeberechtigte Person
Beihilfeberechtigter (Lehrer/Lehrerin)
Ehegatte/Lebenspartner
Kinder

Beihilfeberechtigter ohne Kind/mit 1 Kind

50 Prozent

70 Prozent

80 Prozent

Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern

70 Prozent 

70 Prozent

80 Prozent

Versorgungsempfänger/Pensionär

70 Prozent

70 Prozent

80 Prozent

Wie funktioniert die Pauschale Beihilfe des Landes Berlin?

Der Berliner Senat hat, alternativ zur traditionellen, individuellen Beihilfe für krankheitsbedingte Aufwendungen, 2020 eine pauschale Beihilfe eingeführt.
Beamtinnen und Beamte, die vor dem Eintritt in den öffentlichen Dienst Mitglieder der GKV waren, können auch im Beamtenverhältnis freiwillige Mitglieder der GKV bleiben. Die pauschale Beihilfe beträgt grundsätzlich 50 Prozent des Krankenversicherungsbeitrags, wenn auf den Anspruch der individuellen Beihilfe unwiderruflich verzichtet wird. Für Beamte und Beamtinnen gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent, der um den Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse (2025: 2,5 Prozent im Durchschnitt) erhöht wird. Bei der Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte werden zusätzlich Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung sowie Kapitalerträgen berücksichtigt. Als Versorgungsempfänger (Pensionär) erhöht sich die Pauschale im Gegensatz zur individuellen Beihilfe (70 Prozent) nicht.

Haben meine Familienangehörigen ebenfalls Anspruch auf Beihilfe?

Ja, auch Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner des beihilfeberechtigten Lehrers und deren Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Beihilfeanspruch:

  1. Kinder erhalten 80 Prozent Beihilfe – egal welchen Beihilfesatz der Beamte selbst hat – solange ein Familienzuschlag für das Kind gezahlt wird. Dies ist für kindergeldberechtigte Kinder in der Erstausbildung oder im Erststudium bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr der Fall.
  2. Ehegatten/Lebenspartner erhalten 70 Prozent Beihilfe – egal welchen Beihilfesatz der Beamte selbst hat. Dafür darf er aber nicht bereits anderweitig versichert sein (etwa gesetzlich im Arbeitnehmerverhältnis) und der Gesamtbetrag der Einkünfte des Partners muss unter 20.000 Euro liegen.
Angestellter oder beamteter Lehrer - Wie unterscheiden sich die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung?

Der gesetzliche Beitrag zur Krankenversicherung (KV) und zur Pflegeversicherung (PV) wird prozentual vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn ermittelt. Das gilt für monatliche Einnahmen bis maximal 5.512,50 Euro (2025), der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Einnahmen darüber hinaus sind nicht beitragspflichtig. Dies bedeutet, das angestellte Lehrer in Berlin, die in der Regel oberhalb dieser Grenze verdienen, die jeweiligen Höchstbeiträge zahlen.
Im Jahr 2025 beträgt der allgemeine Beitragssatz für die KV 14,6 Prozent. Zur Kostendeckung erhöht sich dieser um einen individuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen in Deutschland beträgt in 2024 1,7 Prozent und wird ab 2025 voraussichtlich 2,5 Prozent betragen.
Für die gesetzliche PV gilt ein Beitragssatz von 3,6 Prozent. Für Arbeitnehmer, die 23 Jahre alt oder älter sind und keine Kinder haben, kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten hinzu. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die KV- und PV-Beiträge je zur Hälfte.

In der Privaten Krankenversicherung (PKV) funktioniert die Beitragsberechnung anders und ist unabhängig vom Einkommen. Je nach Familiensituation zahlt die Beihilfe in Berlin einen prozentualen Anteil (50 Prozent bis 80 Prozent) der Krankheitskosten. Für den verbleibenden Kostenanteil muss eine beihilfekonforme, d. h. prozentual dem Beihilfebemessungssatzes entsprechende, private Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Die Beitragshöhe hängt vor allem vom gewünschten Versicherungsschutz sowie dem Alter und Gesundheitszustand beim Abschluss der Police ab. Versicherte haben daher auch einen Einfluss darauf, wie hoch ihre Beiträge ausfallen. Es gilt der Grundsatz: je mehr Leistungen, desto höher die Beiträge.

Ihre Debeka-Krankenversicherung: Jetzt in die erste Klasse umsteigen

Die Absicherung der Gesundheit in der Privaten Krankenversicherung bringt viele Vorteile: Als Privatpatient können Sie zu jedem Arzt Ihres Vertrauens gehen. Sie haben Anspruch auf Wahlleistungen im Krankenhaus: Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Behandlungen durch einen Heilpraktiker werden erstattet. Außerdem gibt es hohe Leistungen für Zahnersatz und Hilfsmittel wie Brillen. Die Höhe des Beitrags wird beeinflusst durch die Wahl des Versicherungsschutzes, also den Umfang der Leistungen. Krankenversicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt. Die abgeschlossenen Leistungen sind garantiert für die gesamte Laufzeit. Leistungskürzungen sind nicht möglich.

 

Ob als Rundumschutz oder als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Wir finden für Sie die richtige Absicherung:

Achtung vor pauschaler Beihilfe – Treffen Sie die richtige Entscheidung

Die pauschale Beihilfe – oder auch "Hamburger Modell" genannt – gibt es für Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. In einigen Bundesländern können Beamte oder Beamtenanwärter wählen, wie sich Ihr Dienstherr an den Kosten für Ihre Absicherung im Krankheitsfall beteiligt. Die Entscheidung zur pauschalen Beihilfe ist unwiderruflich und sollte daher genau abgewägt werden. Gerne schauen wir uns Ihre persönliche Situation individuell an und finden gemeinsam die richtige Lösung für Ihren Bedarf.

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Verbeamtung in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
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Wichtig: Treffen Sie die richtige Entscheidung

Private Krankenversicherung (PKV):
Die "klassische Beamtenabsicherung" bei Krankheit
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
"Pauschale Beihilfe" durch den "Hamburger Sonderweg"
Beitrag/Anspruch
  • abhängig vom Leistungsumfang, Eintrittsalter und Gesundheitszustand
  • alleinstehende Beihilfeberechtigte erhalten 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen, ab zwei Kindern übernimmt die Beihilfe i. d. R. 70 % der Aufwendungen
  • bei berücksichtigungsfähigen Angehörigen übernimmt die Beihilfe für Ehegatten i. d. R. 70 %, bei Kindern 80 %
  • Ausnahme Bremen: Für Verheiratete und für jedes Kind erhöht sich der Beihilfebemessungssatz um 5 %, der Höchstsatz beträgt 70 %; für jeden Beihilfeberechtigten und jeden berücksichtigungsfähigen Angehörigen gilt der gleiche Bemessungssatz
  • Die Restkosten werden über eine beihilfekonforme PKV abgesichert.
  • abhängig vom Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungesgrenze und Beitragssatz der GKV
  • pauschale Beihilfe: Es wird ein regelmäßiger monatlicher Zuschuss zum KV-Beitrag geleistet (max. 50 % des Höchstbeitrags der GKV). Weitere Beihilfeleistungen sind damit ausgeschlossen.
  • Wegfall der Beihilfeberücksichtigung von Angehörigen
  • Angehörige ohne/mit geringem Einkommen sind ggf. beitragsfrei familienversichert
Leistungsumfang
  • individuelle Gestaltung des Leistungsumfangs
  • gesetzlicher Leistungskatalog nach SGB V
  • satzungsmäßige Mehrleistung möglich
Leistungsgarantie
  • Leistungen sind tariflich garantiert, nicht durch Versicherer reduzierbar
  • in der Vergangenheit wurden Leistungskürzungen durch Gesundheitsreformen/Erhebung von Zusatzbeiträgen vorgenommen
Beitragsrückerstattung
  • wenn die Voraussetzungen vorliegen (z. B. Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen) besteht bei vielen privaten Krankenversicherern die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung
  • im Rahmen von Wahltarifen möglich
Krankenversicherungsschutz
  • in der Regel weltweit, inklusive notwendigem Krankenrücktransport aus dem Ausland
  • besteht nur im Inland, im Ausland nur teilweise!
  • notwendiger Krankenrücktransport aus dem Ausland wird NICHT erstattet
Wechsel in ein anderes Bundesland
  • Versicherungsschutz wird mit Antrag innerhalb von 6 Monaten angepasst
  • Sie erhalten KEINEN Zuschuss des Dienstherrn zum GKV-Beitrag (außer in Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen)
Im Ruhestand
  • Wegfall des gesetzlichen Beitragzuschlags in Höhe von 10% verringert den Beitrag ab dem Ende des Kalenderjahrs, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wurde.
  • in der Regel erhöht sich der Beihilfeanspruch - Beiträge zur PKV verringern sich entsprechend
  • Altersrückstellungen (branchenweit über 200 Mrd. Euro) stabilisieren bzw. senken die Beiträge
  • zahlen Sie GKV-Beiträge grundsätzlich auch auf Zusatzeinkünfte aus Mieten, Kapitalerträgen oder ähnliches

Optimal versichert durch persönliche Beratung

Vertrauen Sie auf den Marktführer in der Privaten Krankenversicherung

Mit mehr als 8.000 Spezialisten bundesweit auch in Ihrer Nähe

Für eine gute Betreuung unserer Mitglieder und Interessenten ist räumliche Nähe entscheidend. Deshalb bauen wir unser Servicenetz ständig aus. Heute sind wir bundesweit an über 4.500 Orten und in Berlin und Brandenburg mit mehr als 800 Ansprechpartnern vertreten – also auch ganz in Ihrer Nähe.

DER Partner des öffentlichen Dienstes

Heute genießen wir das Vertrauen von rund 2 Millionen beihilfeberechtigten Beamtinnen und Beamten sowie ihren Familienangehörigen.

4 Milliarden Euro ausgezahlte Leistungen

Jahr für Jahr bestätigen wir unsere Leistungsstärke aufs Neue und zeigen, dass sich unsere Mitglieder im Krankheitsfall und darüber hinaus auf uns verlassen können.

In bewährten Händen

Die Gesundheit von Lehrkräften ist bei uns in besten Händen. Denn der Debeka Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit wurde 1905 von Beamten für Beamte gegründet. Inzwischen haben wir uns nicht nur zur größten privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland entwickelt, sondern mit mehr als sieben Millionen MItgliedern zu den größten Versicherungsgruppen in Deutschland, die mit ihrem umfangreichen Angebot Beamte und ihre Familien rundum absichern kann.

Häufig gestellte Fragen

Welche Wahlmöglichkeiten habe ich als Beamter in Hamburg, Bremen, Berling, Brandenburg und Thüringen?

In Hamburg und ab dem 1. Januar 2020 in Bremen sowie in Brandenburg haben Sie die Wahl zwischen der "klassischen Beamtenabsicherung" bei Krankheit oder der "pauschalen Beihilfe" durch den "Hamburger Sonderweg".

Was ist die "klassische Beamtenabsicherung?"

Sie erhalten eine Beihilfe durch den Dienstherrn und ergänzen diese mit einer Privaten Krankenversicherung (PKV).

 

Diese Variante hat sich seit über 100 Jahren in allen Bundesländern und im Bund bewährt. 92 % aller Beamten in Deutschland entscheiden sich für die Private Krankenversicherung!

Was ist die "Pauschale Beihilfe" durch den "Hamburger Sonderweg"?

Sie erhalten einen pauschalen Zuschuss zum Beitrag an die freiwillige GKV, alternativ auch zur PKV.

 

Diese Entscheidung ist endgültig: Der Wechsel nach der Anwärterzeit zur klassischen Beamtenabsicherung ist ausgeschlossen! Der sogenannte „Hamburger Sonderweg“ wurde erstmals in der Freien und Hansestadt Hamburg eingeführt.

Die "Pauschale Beihilfe" deckt nur die Krankenversicherung ab. Wie bin ich als Beamter im Pflegefall versichert?

Beamte, die sich für den „Hamburger Sonderweg“ entscheiden, haben bei Pflegebedürftigkeit in jedem Fall – egal ob sie sich für die GKV oder PKV entscheiden – weiterhin Anspruch auf individuelle Beihilfe, da die Pflegepflichtversicherung von der pauschalen Beihilfe nicht umfasst ist. Die Beihilfe beträgt 50 Prozent der beihilfefähigen Pflegekosten. Für die andere Hälfte muss eine gesetzliche bzw. private Pflegepflichtversicherung abgeschlossen werden.

Was sind die Nachteile des "Hamburger Sonderwegs"?

Bei einem Dienstherrenwechsel in ein anderes Bundesland, das die Gewährung einer pauschalen Beihilfe nicht vorsieht, fällt diese weg. Der Beamte muss im neuen Bundesland dann den vollen Beitrag ohne Zuschuss übernehmen.

 

Die Wahl der pauschalen Beihilfe statt der "klassischen" individuellen Beihilfe ist zwar freiwillig, aber nach der Anwärterzeit auch endgültig : Ein Wechsel zurück in die individuelle Beihilfe ist nicht mehr möglich!

 

Die pauschale Beihilfe beträgt immer maximal die Hälfte des zu zahlenden Beitrags und kann die Änderung der individuellen Lebensumstände nicht widerspiegeln. Die "klassische" Beihilfe hingegen berücksichtigt die individuelle Lebenssituation des Beamten durch unterschiedliche Beihilfebemessungssätze.

Wer kann sich privat krankenversichern?

Eine private Krankenvollversicherung können abschließen:

  • Selbstständige und Beamte unabhängig vom Einkommen
  • Arbeitnehmer mit einem (Brutto-) Arbeitsentgelt von mehr als 5.362,50 Euro im Monat (64.350 Euro im Jahr 2022).

Studenten können sich unter gewissen Voraussetzungen von der Versicherungspflicht in den Gesetzlichen Krankenkassen befreien lassen und in die Private Krankenversicherung wechseln.

 

Beamte erhalten vom Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Vorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt sie für den Berechtigten 50 % der Aufwendungen (70 % im Ruhestand), für Ehegatten 70 % und für Kinder 80 %. Die Debeka bietet auf die Beihilfe abgestimmte Tarife zu günstigen Beiträgen und ist der systemgerechte Versicherungsträger.

 

Angestellte und Arbeiter, deren Entgelt unter der oben genannten Grenze liegt, sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können ihren Schutz durch private Ergänzungsversicherungen verbessern.

Kann ich mich auch als Student privat krankenversichern?

Personen, die durch die Einschreibung als Student versicherungspflichtig werden, können sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn unmittelbar vor Aufnahme des Studiums eine Versicherungspflicht aus anderen Gründen bestand. In diesem Fall ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht als Student nur noch dann möglich, wenn eine Unterbrechung der Versicherungspflicht vor Aufnahme des Studiums vorlag. Der Antrag auf Befreiung kann formlos gestellt werden. Er muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. Eine erneute Befreiungsmöglichkeit zu Beginn des nächsten Semesters gibt es nicht.

Welchen Versicherungsbeginn kann ich wählen?

In der Regel ist der Versicherungsbeginn der nächste Monatserste. Bis zum 15. eines jeden Monats kann jedoch auch der zurückliegende Erste des laufenden Monats als Versicherungsbeginn gewählt werden.

Was sind Wartezeiten?

Wartezeiten sollen verhindern, dass die Versichertengemeinschaft schon gleich nach Vertragsbeginn mit Ausgaben belastet wird, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden oder kurz danach auftreten. Es gibt zum einen die allgemeine Wartezeit von drei Monaten und zum anderen die besondere Wartezeit bei Zahnbehandlung bzw. -ersatz, Psychotherapie, kieferorthopädischer Behandlung und Entbindung von acht Monaten. Für die Pflegezusatzversicherung beträgt die Wartezeit drei Jahre. Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Je nach gewähltem Versicherungsschutz fallen unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel unmittelbarer Übertritt aus der Gesetzlichen Krankenversicherung, aus einer Privaten Krankenversicherung oder die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, die Wartezeiten für die Krankenversicherung ganz oder teilweise weg.

Welchen Versicherungsschutz habe ich im Ausland?

Die meisten unserer Tarife haben Weltgeltung. Sie sind also weltweit - im Umfang der bestehenden Tarife - versichert.

Was geschieht, wenn die Beihilfe sich ändert?

Unsere Tarife B und WL sehen eine Anpassung des Versicherungsschutzes an Ihre neue Beihilfesituation ohne erneute Risikoprüfung und ohne erneute Wartezeiten innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten vor. Die Beihilfe kann sich zum Beispiel ändern durch:

 

  • Eintritt in den Ruhestand,
  • Veränderung der Kinderzahl durch Geburt eines Kindes,
  • Entstehen, Wegfall oder Änderung eines eigenen Beihilfeanspruchs des Ehegatten,
  • Wechsel der Dienststelle.
Muss ich bei Arztrechnungen in Vorleistung treten?

In der Privaten Krankenversicherung bleibt es - im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung - bei der Abrechnung zwischen Patient und Arzt. Bei stationärer Behandlung rechnen wir - auf Wunsch der Versicherten - die Unterkunftskosten direkt mit dem Krankenhaus ab.

 

Wir erstatten auch unbezahlte Rechnungen. Die Höhe der Erstattungen hängt vom gewählten Tarif ab.

 

Besteht eine Krankheitskostenvollversicherung, so empfehlen wir Ihnen - bevor Sie Kosten zur Erstattung einreichen - immer zu prüfen, ob die Beitragsrückerstattung günstiger für Sie wäre.

Bin ich bei der Debeka auch im Ausland ausreichend versichert?

Wir bieten Ihnen nach fast allen Tarifen auch im Ausland optimalen Versicherungsschutz. Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir Ihren Vertrag prüfen und gegebenenfalls ergänzen können. In bestimmten Fällen (z. B. Auslandsstudium) kann eine besondere Bescheinigung erforderlich sein, die wir Ihnen auf Wunsch ausstellen.

Was ist zu tun, wenn ich im Ausland zum Arzt muss?

Bei "kleineren" Rechnungen treten Sie in Vorleistung; d. h. Sie begleichen die Rechnung direkt vor Ort. Die Originalrechnung mit Diagnose reichen Sie nach Ihrer Reise bei uns ein und bekommen dann die tarifliche Leistung. In besonderen Notfällen und bei "hohen Rechnungen", z. B. im Falle stationärer Krankenhausbehandlung, wenden Sie sich bitte an unsere 24-Stunden Notrufzentrale +49 (0)2 61 4 98 - 99 01.

Was sind Altersrückstellungen?

Krankenversicherungsverträge sind auf Lebenszeit angelegt. Daher enthält bereits die Beitragskalkulation der Privaten Krankenversicherung Rückstellungen für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Dies sind die sogenannten Alterungsrückstellungen. Für Verträge, die nach dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden, ist gesetzlich eine "Mitgabe" von Alterungsrückstellungen in der substitutiven Krankenversicherung vorgeschrieben, allerdings etwas begrenzt: Es werden die Rückstellungen auf den Versicherungsschutz beim Mitbewerber "übertragen", wie sie für eine Umstellung in den Basistarif (auf Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung) erforderlich wären.

Was ist eine Anwartschaft?

Mit einer Anwartschaft "frieren" Sie Ihren derzeitigen Gesundheitszustand ein. So haben Sie die Möglichkeit (z. B. für Heilfürsorgeempfänger), diese Anwartschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Krankheitskostenvollversicherung nach den dann erforderlichen Tarifen umzustellen, wenn Sie später Anspruch auf Beihilfe oder als Arbeitnehmer Aussicht auf Versicherungsfreiheit haben.

Was ist der gesetzliche Zuschlag von 10%?

Seit dem 1. Januar 2000 zahlen alle neu privat krankenvollversicherten Personen einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 % des Beitrags. Dieser ist spätestens mit Beginn des Kalenderjahres, das auf die Vollendung des 21. Lebensjahres des Versicherten folgt, zu erheben und endet in dem Kalenderjahr, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet.

 

Dieser gesetzlich vorgeschriebene Zuschlag wird für Sie in voller Höhe angelegt. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres, wird er zur vollen bzw. teilweisen Finanzierung von Beitragsanpassungen verwendet. Ansonsten zahlen Sie diesen 10 %-igen Zuschlag, um zusätzliche Rückstellungen für das Alter zu bilden.

Wie erfolgt die Beitragszahlung?

Die Krankenversicherungsbeiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten. Als privat krankenvollversicherter Angestellter erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber seinen Anteil zur Krankenversicherung mit Ihrem Gehalt ausgezahlt. Die Abbuchung des gesamten Beitrags erfolgt dann von Ihrem Konto.

Erhalte ich bei der Debeka eine Chipkarte?

Die Debeka gibt zurzeit keine Versicherten-/Chipkarte aus. Die Produktion einer eigenen Chipkarte stellten wir zurück, weil der Gesetzgeber schon im Jahr 2006 eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einführen wollte, an deren Entwicklung sich auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) beteiligte. Aktuell stellt das Foto des Versicherten auf der Vorderseite der eGK-Chipkarte die einzige Neuerung dar und soll vor Verwechslung und Missbrauch schützen.

Die derzeitigen Chip-Karten anderer Unternehmen dienen in den meisten Fällen zur Übertragung der persönlichen Daten in die Software der Arztpraxen. Die damit oft gewünschte Funktion einer Kostenübernahmeregelung hingegen trifft jedoch nur auf die stationären Fälle zu. Hier arbeiten wir ohne Chip-Karte mit einem funktionierenden System.

In unserer täglichen Arbeit hat sich die klassische Form der individuellen Kostenübernahme bei stationären Aufenthalten bewährt. Hierzu ist es ausreichend, wenn der Versicherte im Krankenhaus angibt, bei der Debeka versichert zu sein. Das Einverständnis des Versicherten vorausgesetzt, kann sich nahezu jedes Krankenhaus mit uns in Verbindung setzen und direkt mit uns abrechnen. 

Nicht zuletzt wegen der aktuellen gesundheitspolitischen Lage, warten wir die Entwicklung zur eGK ab, um unsere Mitglieder nicht doppelt mit den Investitionskosten für eine solche Chip-Karte zu belasten.

Wo finde ich Informationen rund um die Beitragsrückerstattung?

Fragen und Antworten zu diesem Thema stellen wir Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.