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Lehrerverbeamtung Berlin

Sie sorgen für Bildung – Wir bilden Ihre Absicherung

Berlin verbeamtet wieder Lehrerinnen und Lehrer – wir stehen bereit!

Etwa 20 Jahre lang wurden in Berlin keine Lehrkräfte verbeamtet. Das hat sich 2023 geändert: Das Berliner Abgeordnetenhaus hat die notwendigen Regelungen für die Verbeamtung der Berliner Bestandslehrkräfte in zweiter Lesung beschlossen. Somit, haben neu eingestellte und bereits bestehende Lehrkräfte, die an Schulen in Berlin unterrichten, die Möglichkeit verbeamtet zu werden.

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Wann kommt die Verbeamtung in Berlin?

Nach fast zwei Jahrzenten Pause hat Berlin beschlossen, angestellte Lehrkräfte wieder zu verbeamten. Die dafür notwendigen Regelungen hat das Berliner Abgeordnetenhaus in zweiter Lesung am 9. Februar 2023 beschlossen. Auf dieser Grundlage können Bestandslehrkräfte bis zum 31. Dezember 2026 verbeamtet werden. Die Einstellung in ein Beamtenverhältnis erfolgt auf Antrag.

Welche Lehrkräfte werden in Berlin verbeamtet?

Seit Sommer 2022 werden neu eingestellte Lehrkräfte bereits wieder verbeamtet. Auch angestellten Lehrkräfte, die bereits an Berliner Schulen unterrichten, können künftig bis zu einer Altersgrenze von 52 Jahren, in den Beamtenstatus wechseln. 

Wann kann ein Antrag zur Verbeamtung gestellt werden?

Seit dem 15. Februar 2023 können Lehrkräfte, die in Berlin bisher als Angestellte beschäftigt sind, ihren Online-Antrag auf Verbeamtung über das Service-Portal des Landes Berlin stellen. Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung Berlin für Bildung, Jugend und Familie.

Bis wann wurden Lehrkräfte in Berlin verbeamtet?

Vor rund 20 Jahren hat Berlin entschieden, die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern zu stoppen.

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Verbeamtung - Was ist der Beamtenstatus?
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Sie haben die Wahl

Angestellte und Beamte haben unterschiedliche Bedürfnisse, was die Absicherung angeht. Das gilt besonders für die Krankenversicherung. In anderen Bereichen ergeben sich ebenfalls Änderungen für Absicherung und Vorsorge – auch für Familienmitglieder. Das betrifft nicht nur Gesundheit und Pflege, sondern auch Risiken wie beispielsweise Dienstunfähigkeit, Unfall, dienstliche und private Haftung sowie Altersvorsorge. Vergleichen Sie selbst:

Beamte
Angestellte
öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis

privatrechtliches Arbeitsverhältnis

Landesbeihilfe und Private Krankenversicherung (Kostenerstattungsprinzip)

gesetzliche Krankenversicherung (Sachleistungsprinzip)

Beamtenversorgung des Landes (Ruhegehalt auf Basis der letzten Bezüge, ohne eigenen Beitrag)

gesetzliche Rentenversicherung (beitragsfinanzierte Durchschnittsrente)

entfällt für Beamte

Arbeitslosenversicherung

private Pflegeversicherung

gesetzliche Pflegeversicherung

Unfallfürsorge des Landes

gesetzliche Unfallversicherung

Dienstunfähigkeit

Erwerbs-/Berufsunfähigkeit

Beamtenversorgung des Landes

Tarifgehalt

Mindestruhegehalt nach 5 Jahren Dienstzeit

keine Mindestrente

Was ändert sich für Sie mit der Verbeamtung in Berlin?

  • Mit der Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten treten Sie in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis ein
  • Ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung entfallen.
  • Als Beamtin oder Beamter erhalten Sie ein Ruhegehalt des Bundeslands Berlin.
  • Erst nach 5 Jahren Dienstzeit als Beamtin oder Beamter haben Sie einen Anspruch auf Mindestversorgung über den Dienstherrn. Daher empfiehlt sich eine Absicherung für den Fall der Dienstunfähigkeit.
  • Die erhalten Beihilfe vom Land Berlin und ergänzen diese mir einer Privaten Krankenversicherung.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen haben Ehegatten/Lebenspartner und Kinder ebenfalls Anspruch auf Beihilfe.

Bedarfsgerecht abgesichert: Die Kombination aus individueller Beihilfe und Privater Krankenversicherung passt perfekt zusammen und bietet umfassenden Versicherungsschutz. Deshalb machen 94 Prozent aller Beamtinnen und Beamten von dieser Regel Gebrauch. Lassen Sie sich auch persönlich beraten.

FAQs zur Lehrerverbeamtung in Berlin

Ihre Debeka-Krankenversicherung: Jetzt in die erste Klasse umsteigen

Die Absicherung der Gesundheit in der Privaten Krankenversicherung bringt viele Vorteile: Als Privatpatient können Sie zu jedem Arzt Ihres Vertrauens gehen. Sie haben Anspruch auf Wahlleistungen im Krankenhaus: Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Behandlungen durch einen Heilpraktiker werden erstattet. Außerdem gibt es hohe Leistungen für Zahnersatz und Hilfsmittel wie Brillen. Die Höhe des Beitrags wird beeinflusst durch die Wahl des Versicherungsschutzes, also den Umfang der Leistungen. Krankenversicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt. Die abgeschlossenen Leistungen sind garantiert für die gesamte Laufzeit. Leistungskürzungen sind nicht möglich.

 

Ob als Rundumschutz oder als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Wir finden für Sie die richtige Absicherung:

Achtung vor pauschaler Beihilfe – Treffen Sie die richtige Entscheidung

Die pauschale Beihilfe – oder auch "Hamburger Modell" genannt – gibt es für Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. In einigen Bundesländern können Beamte oder Beamtenanwärter wählen, wie sich Ihr Dienstherr an den Kosten für Ihre Absicherung im Krankheitsfall beteiligt. Die Entscheidung zur pauschalen Beihilfe ist unwiderruflich und sollte daher genau abgewägt werden. Gerne schauen wir uns Ihre persönliche Situation individuell an und finden gemeinsam die richtige Lösung für Ihren Bedarf.

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Verbeamtung in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
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Wichtig: Treffen Sie die richtige Entscheidung

Private Krankenversicherung (PKV):
Die "klassische Beamtenabsicherung" bei Krankheit
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
"Pauschale Beihilfe" durch den "Hamburger Sonderweg"
Beitrag/Anspruch
  • abhängig vom Leistungsumfang, Eintrittsalter und Gesundheitszustand
  • alleinstehende Beihilfeberechtigte erhalten 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen, ab zwei Kindern übernimmt die Beihilfe i. d. R. 70 % der Aufwendungen
  • bei berücksichtigungsfähigen Angehörigen übernimmt die Beihilfe für Ehegatten i. d. R. 70 %, bei Kindern 80 %
  • Ausnahme Bremen: Für Verheiratete und für jedes Kind erhöht sich der Beihilfebemessungssatz um 5 %, der Höchstsatz beträgt 70 %; für jeden Beihilfeberechtigten und jeden berücksichtigungsfähigen Angehörigen gilt der gleiche Bemessungssatz
  • Die Restkosten werden über eine beihilfekonforme PKV abgesichert.
  • abhängig vom Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungesgrenze und Beitragssatz der GKV
  • pauschale Beihilfe: Es wird ein regelmäßiger monatlicher Zuschuss zum KV-Beitrag geleistet (max. 50 % des Höchstbeitrags der GKV). Weitere Beihilfeleistungen sind damit ausgeschlossen.
  • Wegfall der Beihilfeberücksichtigung von Angehörigen
  • Angehörige ohne/mit geringem Einkommen sind ggf. beitragsfrei familienversichert
Leistungsumfang
  • individuelle Gestaltung des Leistungsumfangs
  • gesetzlicher Leistungskatalog nach SGB V
  • satzungsmäßige Mehrleistung möglich
Leistungsgarantie
  • Leistungen sind tariflich garantiert, nicht durch Versicherer reduzierbar
  • in der Vergangenheit wurden Leistungskürzungen durch Gesundheitsreformen/Erhebung von Zusatzbeiträgen vorgenommen
Beitragsrückerstattung
  • wenn die Voraussetzungen vorliegen (z. B. Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen) besteht bei vielen privaten Krankenversicherern die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung
  • im Rahmen von Wahltarifen möglich
Krankenversicherungsschutz
  • in der Regel weltweit, inklusive notwendigem Krankenrücktransport aus dem Ausland
  • besteht nur im Inland, im Ausland nur teilweise!
  • notwendiger Krankenrücktransport aus dem Ausland wird NICHT erstattet
Wechsel in ein anderes Bundesland
  • Versicherungsschutz wird mit Antrag innerhalb von 6 Monaten angepasst
  • Sie erhalten KEINEN Zuschuss des Dienstherrn zum GKV-Beitrag (außer in Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen)
Im Ruhestand
  • Wegfall des gesetzlichen Beitragzuschlags in Höhe von 10% verringert den Beitrag ab dem Ende des Kalenderjahrs, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wurde.
  • in der Regel erhöht sich der Beihilfeanspruch - Beiträge zur PKV verringern sich entsprechend
  • Altersrückstellungen (branchenweit über 200 Mrd. Euro) stabilisieren bzw. senken die Beiträge
  • zahlen Sie GKV-Beiträge grundsätzlich auch auf Zusatzeinkünfte aus Mieten, Kapitalerträgen oder ähnliches

Optimal versichert durch persönliche Beratung

Vertrauen Sie auf den Marktführer in der Privaten Krankenversicherung

Mit mehr als 8.000 Spezialisten bundesweit auch in Ihrer Nähe

Für eine gute Betreuung unserer Mitglieder und Interessenten ist räumliche Nähe entscheidend. Deshalb bauen wir unser Servicenetz ständig aus. Heute sind wir bundesweit an über 4.500 Orten und in Berlin und Brandenburg mit mehr als 800 Ansprechpartnern vertreten – also auch ganz in Ihrer Nähe.

DER Partner des öffentlichen Dienstes

Heute genießen wir das Vertrauen von rund 2 Millionen beihilfeberechtigten Beamtinnen und Beamten sowie ihren Familienangehörigen.

4 Milliarden Euro ausgezahlte Leistungen

Jahr für Jahr bestätigen wir unsere Leistungsstärke aufs Neue und zeigen, dass sich unsere Mitglieder im Krankheitsfall und darüber hinaus auf uns verlassen können.

In bewährten Händen

Die Gesundheit von Lehrkräften ist bei uns in besten Händen. Denn der Debeka Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit wurde 1905 von Beamten für Beamte gegründet. Inzwischen haben wir uns nicht nur zur größten privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland entwickelt, sondern mit mehr als sieben Millionen MItgliedern zu den größten Versicherungsgruppen in Deutschland, die mit ihrem umfangreichen Angebot Beamte und ihre Familien rundum absichern kann.

Häufig gestellte Fragen