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Reiseversicherung

Unbeschwert die Welt entdecken

Was macht eigentlich eine Reiseversicherung?

Eine unerwartete, schwere Erkrankung oder ein Unfall: Es gibt leider immer wieder Gründe, eine Reise zu verschieben oder sogar zu stornieren. Und auch wenn Sie schon auf Reisen sind, können unvorhersehbare Ereignisse – auf der Reise selbst oder auch zu Hause – dazu führen, dass Sie Ihre Tour vorzeitig abbrechen müssen.

Eine Reiseversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Reiserücktritts oder Reiseabbruchs. Und auch wenn Ihr Gepäck Schaden nimmt oder in der Obhut der Fluggesellschaft abhandenkommt, kümmert sich die Versicherung darum.

Bereits ab 5 Euro

im Monat

Warum eine Reiseversicherung sinnvoll ist

 Die Stornokosten für kurzfristig abgesagte Reisen können bis zu 100 % der Reisekosten betragen – viel Geld für nichts. Glück im Unglück: Die Reiseversicherung übernimmt in der Regel den Löwenanteil dieser Kosten.

 Wenn eine vorzeitige Rückreise nötig ist, bleiben Sie ohne Reiseversicherung normalerweise auf den Kosten für ungenutzte Reiseleistungen und für Ihr neues Rückreiseticket sitzen.

 In vielen Reiseversicherungen ist auch eine Gepäckversicherung inklusive. Die greift zum Beispiel, wenn Ihr Gepäck gestohlen wird oder bei der Flug­gesellschaft verloren geht.

Vorteile

Was die Reiseversicherung der Debeka auszeichnet

Unser Highlight

Weltweiter Schutz für private Reisen und Tagesausflüge

Wohin die Reise auch geht: Die Debeka bietet Ihnen weltweiten Schutz – bis zu 10 Wochen (70 Tage) lang. Übrigens: Ihre Reiseversicherung gilt bereits bei Tagesausflügen, die mehr als 50 Kilometer Luftlinie von Ihrem Zuhause entfernt sind.

Reise LeistungsPlus: Ihre Corona-Absicherung

Besondere Zeiten erfordern besondere Unterstützung: Wir sind für Sie da, wenn Sie vor oder während einer Reise von Corona-Maßnahmen betroffen sind. Mit der Erstattung von Umbuchungen, Abbrüchen oder Tests und weiteren Kostenvorteilen.

Schutz bei Reiserücktritt und Reiseabbruch

Können Sie Ihre Reise nicht antreten, übernehmen wir die Stornokosten – oder die Mehrkosten bei verspäteter Anreise. Sie müssen Ihre Reise abbrechen oder unterbrechen? Dann kommen wir für die Rückreise auf. Voraussetzung dabei ist immer, dass ein versichertes Ereignis ausschlaggebend ist.

Kostenübernahme für Überbrückungskäufe bei Gepäckverspätung/Verlust

Ihr Gepäck ist in der falschen Maschine gelandet und erreicht erst einige Tage nach Ihnen den Urlaubsort? Wir übernehmen die Kosten für dringend notwendige Artikel wie z. B. Körperhygieneprodukte und Ersatzkleidung. Im Familientarif bis 500 Euro und im Singletarif bis 250 Euro.

Mitversicherung von Kindern bis 20 Jahre

Sie wollen mit Ihren Kindern die Welt entdecken? In Ihrer Reiseversicherung der Debeka sind Kinder bis zur Vollendung ihres 20. Lebensjahrs mitversichert. Ganz automatisch. Und das gilt auch für unseren Singletarif.

Kostenübernahme bei verspätetem Reiseantritt

Es kann immer etwas dazwischenkommen – eine unerwartete, schwere Krankheit, eine Unfallverletzung oder schlimmstenfalls ein Todesfall. Die Debeka ist für Sie da, wenn Sie Ihre Reise verschieben müssen. Und übernimmt z. B. die Mehrkosten für einen umgebuchten Flug.

Umfangreiche Reise-Notfall-Services inklusive

Sie brauchen Hilfe? Wir sind für Sie da: schnell, unbürokratisch, rund um die Uhr – auch am Wochenende stehen Ihnen unsere Reise-Notfall-Services zur Verfügung.

Überzeugen Sie sich doch direkt selbst von unserem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis!

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Clever kombiniert: Reiseversicherung + Auslandsreise-Krankenversicherung

Auslandsreise-Krankenversicherung

Die perfekte Ergänzung zu Ihrer Reiseversicherung. Für ein rundum sicheres Gefühl – von der Buchung bis zur Heimkehr. So reisen Sie unbeschwert und mit einem Lächeln im Gepäck.

Auszeichnungen

  • Testsiegel Focus Money für Exzellente Kundenberatung
Beispiele

Wann die Reiseversicherung der Debeka für Sie da ist

Nachwuchs in Aussicht

Sie können es kaum glauben: Sie sind schwanger! Die Freude ist umwerfend – die morgendliche Übelkeit auch. Die geplante Städtetour nach London nächste Woche ist da keine gute Idee. Bleiben Sie gelassen und stornieren Sie sofort – wir übernehmen die Stornokosten für den Reiserücktritt.

Ihr Zuhause: Land unter

Sie entspannen am Strand, plötzlich die Hiobsbotschaft per SMS: Während Sie bei Sonnenschein am Meer entlang spazieren, hat zu Hause starker Regen das Erdgeschoss Ihres Hauses in einen Swimmingpool verwandelt. Natürlich müssen Sie schnell zurück. Kleiner Trost: Die Debeka übernimmt die Kosten für Ihre Rückreise und sogar für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.

Ein Durchbruch zu viel

Ein wichtiges Projekt ist abgeschlossen und bringt Ihnen den beruflichen Durchbruch. Glückwunsch! Nach all der Arbeit haben Sie sich den Entspannungsurlaub am Meer wirklich verdient. Doch beim Kofferpacken folgt ein weiterer Durchbruch: der Ihres Blinddarms. Jetzt ist erstmal Gesundwerden angesagt – und die Stornokosten für den Urlaub erstatten wir Ihnen.

Gepäck auf Abwegen

So haben Sie sich die ersten Tage Ihres langersehnten Urlaubs nicht vorgestellt: Ihr Gepäck ist im falschen Flugzeug unterwegs und wird erst in zwei Tagen nachgeliefert. Ein Klassiker! Dafür haben Sie die Debeka-Reiseversicherung. Wir übernehmen Ihre Kosten für die notwendigen Überbrückungskäufe.

Umwerfender Anblick

Einmal im Leben die ungestüme Natur Islands erleben – das war schon lange Ihr Traum, den Sie nun endlich verwirklichen. Auf einer Tour blicken Sie ganz interessiert in ein kleines Loch. Im nächsten Moment schießt Ihnen eine Wasserfontäne entgegen und erschrocken haut es Sie nach hinten um.

Den gebrochenen Knöchel lassen Sie am besten daheim behandeln. Wir ersetzen Ihnen nicht nur die Kosten für die Rückreise. Sondern sogar die für z. B. im Voraus bezahlten, aber nicht in Anspruch genommenen Hotels und Touren.

Haben Sie Fragen zu einem unserer Beispiele oder zu einer anderen Situation? Wir beraten Sie gerne.

Warum Sie sich ohne Reiseversicherung nicht ganz sicher sein können

Ich fahre seit Jahren in diese Urlaubsregion und kenne mich aus. Was soll schon passieren?

Niemand ist vor Überraschungen sicher – auch nicht im Urlaub. Und auch zu Hause bei Ihnen kann sich etwas Unvorhersehbares ereignen, das Sie zur ungeplanten Rückreise zwingt. Für genau diese Fälle gibt es die Reiseversicherung der Debeka – ein beruhigendes Gefühl.

In meinem Koffer ist nichts Wertvolles – und auf mein Handgepäck achte ich immer besonders.

Klar, die wertvollen Dinge sind im Handgepäck. Doch auch das kann beschädigt oder gestohlen werden. Zudem geht es bei einer Reiseversicherung ja um mehr als nur um Diebstahl. Sie stürzen auf einer Besichtigungstour und die funkelnagelneue Kamera um Ihren Hals geht kaputt – was nun? Auch in solchen Fällen sind wir für Sie da.

Sie haben im Urlaub schon alles erlebt und fragen sich, was unsere Reiseversicherung im Detail leistet?

Julian Hoffmann und seine Kollegen informieren Sie gerne, welche besonderen Ereignisse mitversichert sind – und wie günstig wir Ihnen das anbieten können.

Leistungen

Welche Leistungen Ihnen die Reiseversicherung der Debeka im Detail bietet

Achten Sie bitte bei der Wahl der Versicherungssumme (VSS) darauf, dass Ihre teuerste Reise die Versicherungssumme nicht übersteigt. Ansonsten ist nicht der gesamte Reisepreis abgedeckt, was im Schadensfall von Nachteil sein kann.

Reiseversicherung Comfort
Option 1
Option 2
Option 3
Option 4
Single (eine erwachsene Person)

Reiserücktritt und -abbruch

Versicherungssumme je Reise 1.500 Euro

Versicherungssumme je Reise

3.000 Euro

Versicherungssumme je Reise

5.000 Euro

Versicherungssumme je Reise 10.000 Euro

Reisegepäck

 

(VSS je Reise 2.000 Euro)

Monatsbeitrag*

5,00 Euro

7,00 Euro

12,00 Euro

22,00 Euro

Optional: Monatsbeitrag Reise LeistungsPlus

1,50 Euro

2,00 Euro

2,50 Euro

3,50 Euro

Familie (zwei Ehe- oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft)

Reiserücktritt und -abbruch

Versicherungssumme je Reise 3.000 Euro

Versicherungssumme je Reise

6.000 Euro

Versicherungssumme je Reise

10.000 Euro

Versicherungssumme je Reise 20.000 Euro

Reisegepäck

 

(VSS je Reise 5.000 Euro)

Monatsbeitrag*

9,00 Euro

13,00 Euro

22,00 Euro

42,00 Euro

Optional: Monatsbeitrag Reise LeistungsPlus

2,00 Euro

3,00 Euro

4,00 Euro

6,00 Euro

Beitragsfreie Mitversicherung der Kinder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahrs.

* Für das Hauptprodukt wird ein Beitragszuschlag von 50 % erhoben, sofern mindestens eine versicherte Person im Vertrag 65 Jahre oder älter ist.

Die gesetzliche Versicherungssteuer ist in den Beiträgen enthalten.

Den genauen Umfang und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wie Sie Ihren Reiseversicherungs­schutz bei uns individuell ergänzen und erweitern können

Reise LeistungsPlus: Ihre Corona-Absicherung

Reise LeistungsPlus ist ein optionales Zusatzpaket zur Reiseversicherung Comfort. Es erweitert den Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person aufgrund des Verdachts auf eine Infektion mit dem Coronavirus (Covid-19) von einer der folgenden Maßnahmen betroffen ist:

  • einer Persönlichen und individuell von einer Behörde angeordneter Quarantänemaßnahme
  • Verweigerung der Beförderung oder Einreise durch berechtigte Dritte (z. B. wegen erhöhter Körpertemperatur)

In diesen Fällen erstatten wir Kosten für:

  • Stornierung oder Umbuchung der Reise
  • Abbruch der Reise
  • verspätete Anreise
  • verlängerten Aufenthalt im Reiseland (bis 1.000 Euro pro versicherte Person)
  • Ebenso übernehmen wir die Kosten für einen Covid-19-Test auf Reisen oder am Urlaubsort, um dort einer Quarantänemaßnahme zu entgehen – ohne Selbstbehalt.
  • Mit Vereinbarung des Zusatzpakets entfällt darüber hinaus ein eventueller Selbstbehalt bei unerwarteter schwerer Erkrankung in der Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung, wenn es sich dabei um eine Infektion mit dem Coronavirus (Covid-19) handelt.
Reise-Kombi: Reiseversicherung & Auslandsreise-Krankenversicherung

In Kombination mit unserer Auslandsreise-Krankenversicherung haben Sie das Rundum-Sorglos-Paket: Denn dann übernimmt die Debeka auf Reisen für Sie auch die Kosten für medizinische Behandlungen – inklusive notfallmäßiger Zahnarzt-Leistungen.

Füreinander da sein bedeutet für uns, …

… dass Sie gerade in Krisenzeiten auf unsere besondere Unterstützung vertrauen können.

Wir möchten, dass Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen können – auch, wenn die Welt gerade kopfsteht. Deshalb stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn im Urlaub Coronatests oder Quarantäne nötig werden. Und übernehmen mit dem Reise LeistungsPlus zum Beispiel die Mehrkosten für die Rückreise.

Tarifvarianten

Welche Absicherung wir für besondere Ansprüche anbieten

Als Single – auch mit Kind – sind Sie bei uns besonders günstig versichert.

Der Singletarif beinhaltet folgende Leistungen:

  • eine Versicherungssumme von bis zu 10.000 Euro je Reise für Reiserücktritt und -abbruch
  • eine Versicherungssumme von bis zu 2.000 Euro je Reise für Ihr Gepäck
  • die kostenlose Mitversicherung Ihrer Kinder bis zum 20. Geburtstag

Ihren Versicherungsschutz erhalten Sie schon ab 5 Euro im Monat.

 

Sie haben noch Fragen? Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie.

Damit Sie den Sommerurlaub ganz unbeschwert genießen können, versichern wir Sie im Familientarif

 

  • mit bis zu 20.000 Euro Versicherungssumme je Reise für Reiserücktritt und -abbruch
  • mit bis zu 5.000 Euro Versicherungssumme je Reise für Ihr Gepäck

Ihren Versicherungsschutz erhalten Sie schon ab 9 Euro im Monat.

 

 

Sie haben noch Fragen? Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie.

Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können

Persönliche Beratung und Betreuung an bundesweit über 4.500 Standorten

Besondere Konditionen für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in vielen Tarifen

24h-Schadensservice unter 0800 888008222 (kostenfrei aus allen Netzen)

24h-Service für Hilfe in Notsituationen auf Reisen unter +49 261 498-9906

Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer Reiseversicherung bei der Debeka kommen

Unsere Reiseversicherung können Sie ganz einfach und bequem online abschließen. Natürlich hilft Ihnen auch unser Beratungs-Team gerne persönlich weiter.

FAQ

Was Sie rund um unsere Reiseversicherung sonst noch interessieren könnte

Welche Reisen sind versichert?

Wir bieten weltweiten Versicherungsschutz für sämtliche private Reisen und Tagesausflüge (Entfernung zwischen Ziel- und Wohnort der VP muss mind. 50 km Luftlinie betragen). Die Absicherung von Geschäftsreisen ist generell nicht möglich. Bei kombinierten Urlaubs- und Geschäftsreisen besteht nur für den geschäftlichen Teil der Reise kein Versicherungsschutz.

Welche Risiken sind in der Reiseversicherung versichert?

Wir bieten Versicherungsschutz in der Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisegepäck und Reiseservice-Versicherung.

Bietet die Debeka auch Versicherungsschutz für einzelne Reisen?

Nein. Wir vertreiben ausschließlich Jahresverträge mit Verlängerungsklausel.

Sind Reisen, die ich vor Versicherungsbeginn gebucht habe, auch versichert?

Grundsätzlich besteht für jede Urlaubsreise, die innerhalb des versicherten Zeitraums stattfindet, Versicherungsschutz.

Können auch einzelne Risiken versichert werden, z. B. nur die Reiserücktrittskosten-Versicherung?

Nein.
Wir möchten unseren Mitgliedern einen „Rundum-Schutz“ auf Reisen zu günstigen Preisen bieten. Daher kann nur die Kombination Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisegepäck- und Reiseservice-Versicherung abgeschlossen werden. Die Absicherung einzelner Risiken bieten wir nicht an.

Können die Versicherungssummen frei gewählt werden?

Ihnen stehen für die Auswahl der Versicherungssumme vier Möglichkeiten im Single- und Familientarif zur Verfügung. Wählen Sie die Versicherungssumme so aus, dass sie mindestens der teuersten Reise entspricht, die Sie im Versicherungsjahr unternehmen möchten. Nur so profitieren Sie vom vollen Versicherungsschutz. Die Vereinbarung höherer Versicherungssummen als 10.000 Euro (Single-Tarif) und 20.000 Euro (Familien-Tarif) ist nicht möglich.

Was sind versicherte Ereignisse bzw. was ist ein Versicherungsfall?

Die versicherten Ereignisse, die einen Versicherungsfall auslösen können, sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung (Debeka-AVB-RV) genannt. Es handelt sich um eine abschließende Aufzählung, andere Ereignisse kommen nicht in Betracht. Wenn der Antritt oder die planmäßige Durchführung der gebuchten Reise aufgrund der dort genannten Ereignisse unzumutbar oder unmöglich ist, besteht Versicherungsschutz.
 

Das versicherte Ereignis, welches am häufigsten eintritt, ist die unerwartete schwere Erkrankung.

Was ist eine unerwartete schwere Erkrankung?

Unerwartet ist die Erkrankung dann, wenn sie nach Abschluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag nach Buchung der Reise erstmals auftritt. Versichert ist auch die unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung. Hier gilt als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen.

 

Schwer ist eine Erkrankung dann, wenn die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht planmäßig durchgeführt werden kann.

Sind psychische Erkrankungen versichert?

Auch eine psychische Erkrankung kann einen Versicherungsfall auslösen, wenn diese unerwartet und schwer ist.

 

Als schwer(wiegend) gilt eine psychische Erkrankung in der Regel dann, wenn eine ambulante Psychotherapie stattfindet, die Erkrankung durch ein Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen ist oder eine stationäre Behandlung erfolgt.

 

Chronische psychische Erkrankungen sind prinzipiell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine solche liegt vor, wenn die Erkrankung schubweise auftritt oder sich die versicherte Person aufgrund eines Grundleidens regelmäßig über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet.

Was ist eine Risikoperson?

Die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung bietet der versicherten Person auch Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die durch eine Risikoperson ausgelöst werden. Die Risikopersonen sind in den Versicherungsbedingungen genannt. Hierunter fallen z. B. nahe Angehörige der versicherten Personen.

 

Wenn eine Ihrer Risikopersonen (z. B. die Mutter) unerwartet schwer erkrankt und Sie stornieren Ihre anstehende Reise, weil Sie sie versorgen müssen, erstatten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten.

 

Die Risikoperson löst einen Versicherungsfall für die versicherten Personen aus. Selbst hat sie jedoch keinen Leistungsanspruch aus dem Reiseversicherungsvertrag. Dieser steht nur den versicherten Personen zu.

Was passiert, wenn es in meinem Reiseland zu kriegerischen Auseinandersetzungen kommt, die nicht vorhersehbar waren?

Normalerweise sind diese Gründe, eine Reise nicht anzutreten, nicht versichert. Das Gleiche gilt für Vorkommnisse wie höhere Gewalt (z. B. Umweltkatastrophen). In solchen Fällen gibt es aber die Möglichkeit, über den Reiseveranstalter eine Umbuchung bzw. eine Stornierung durchzusetzen. Spricht nämlich das Auswärtige Amt eine offizielle Warnung aus, in ein bestimmtes Land nicht zu reisen (Reisewarnung), so können Sie vom Reiseveranstalter eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung verlangen.

 

In unserer aktuellen Reiseversicherung Comfort (Vertragsabschluss ab 1. Juli 2022) stellen wir Ihnen, sofern sich an Ihrem Urlaubsort oder in einem 100 km-Umkreis davon ein Terroranschlag ereignet, Leistungen - sowohl im Reiserücktritt als auch Reiseabbruch - zur Verfügung.

 

Wie sieht der Versicherungsschutz aus, wenn das Auswärtige Amt eine (weltweite) Reisewarnung ausspricht oder ein Land keine Ein- oder Ausreisen mehr zulässt?

Wir vertrauen bei der Einstufung von Risikogebieten oder Aussprache von Reisewarnungen auf die Entscheidungen des Auswärtigen Amtes. Wir bitten Sie, Ihre eigene Sicherheit an erster Stelle zu sehen und von Reisen in diese Gebiete abzusehen. Kein Versicherungsschutz kann Ihnen die Sicherheit geben, die Sie dort brauchen. Aus diesem Grund schließen wir solche Fälle grundsätzlich auch vom Versicherungsschutz aus.

 

Setzen Sie sich in einem solchen Fall bitte mit dem Reisebüro, den Veranstaltern oder den jeweiligen Leistungsträgern in Verbindung, um Möglichkeiten zu besprechen.

 

Unser optionales, leistungsstarkes Zusatzpaket Reise LeistungsPlus erweitert den Versicherungsschutz im Hinblick auf Corona-bedingte Maßnahmen, wie die Anordnung einer persönlichen Quarantäne, die individuelle Verweigerung Ihrer Einreise oder eine Reisewarnung. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Sind mein Fahrrad und andere Sportgeräte in den Versicherungsschutz meiner Reisegepäckversicherung eingeschlossen?

Fahrräder und andere Sportgeräte gelten als persönlicher Reisebedarf und sind dementsprechend mitversichert. Allerdings sind sie nur versichert, wenn sie sich nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden. Die Entschädigungsleistung ist auf 500 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

Wie sind meine im Auto aufbewahrten Gepäckstücke versichert? Gibt es zeitliche Einschränkungen?

Reisegepäck ist auch im Auto versichert. Bei strafbaren Handlungen Dritter und im unbeaufsichtigten Fahrzeug jedoch nur dann, wenn das verschlossene Fahrzeug zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr abgestellt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass das Reisegepäck nicht sichtbar verstaut ist und sich keine Wertsachen im Auto befinden.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind z. B. Schadensfälle

  • infolge von Ereignissen, die schon bei der Buchung vorhersehbar waren,
  • infolge von Erkrankungen, die Ihnen schon beim Abschluss des Vertrags bekannt waren und behandelt wurden,

infolge von Krieg oder inneren Unruhen

sowie

  • der Verlust von Bargeld, Urkunden oder Dokumenten.
Gibt es weitere Einschränkungen beim Versicherungsschutz?
  • Bei längeren Reisen haben Sie nur während der ersten 70 Tage Versicherungsschutz.
  • In der Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung bei unerwarteten schweren Erkrankungen, die nicht vollstationär behandelt werden: Sie haben einen Selbstbehalt von 20 Prozent der erstattungsfähigen Kosten (mindestens 25 Euro).
  • In der Reisegepäck-Versicherung beträgt der Selbstbehalt 100 Euro pro Versicherungsfall. Das gilt jedoch nicht für aufgegebenes Gepäck.
Wie erfülle ich meine Pflichten?
  • Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
  • Sie informieren uns, wenn Sie ins Ausland ziehen oder sich an Ihrer häuslichen Gemeinschaft etwas ändert. Dann passen wir Ihren Vertrag an.
  • Sie melden uns jeden Schadensfall unverzüglich.
Wann und wie zahle ich meine Beiträge?
  • Sie zahlen den Beitrag monatlich oder jährlich.
  • Haben wir nichts anders vereinbart, ist der erste Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig (aber nicht vor dem angegebenen Versicherungsbeginn).
  • Wann die folgenden Beiträge fällig sind, steht im Versicherungsschein.
  • Sie können die Beiträge überweisen oder von Ihrem Konto abbuchen lassen.
  • Bei Onlineanträgen ziehen wir die Beiträge ausschließlich per Lastschrift ein.
  • Wichtig ist, dass Sie alle Beiträge pünktlich zahlen. Andernfalls können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
  • Sie haben den ersten Beitrag pünktlich gezahlt? Dann beginnt der Versicherungsschutz wie im Versicherungsschein angegeben.
  • Der Versicherungsschutz gilt für die zunächst festgelegte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart und weder Sie noch wir kündigen den Vertrag? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Wer kann den Vertrag wann kündigen?
  • Sie oder wir können den Vertrag zum Ende eines Versicherungsjahrs kündigen (spätestens einen Monat vorher).
  • In besonderen Fällen (z. B. nach Schäden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
  • Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins widerrufen.
  • Ausführliche Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.

Sie haben noch eine andere Frage?

Dann stellen Sie sie uns am besten gleich – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.