
Zusatztarife für Zahnersatz

- Stiftung Warentest: sehr gut (0,6)
- bis zu 100% Erstattung
- deutlich höhere Leistungen
Damit haben Sie gut lachen. Die Zahnzusatzversicherung der Debeka.

Der Gang zum Zahnarzt kann durchaus eine teure Angelegenheit werden – vor allem, wenn es um Zahnersatz geht. Damit Ihnen im Fall der Fälle nicht das Lächeln vergeht, übernimmt die Debeka-Zahnzusatzversicherung bis zu 100 % der Kosten und macht hochwertigen Zahnersatz somit wieder bezahlbar. Profitieren Sie auch als gesetzlich Versicherter von einer Top-Versorgung mit ausgezeichneten Leistungen.
Unser Leistungsangebot

Sie möchten hochwertigen Zahnersatz und legen dabei Wert auf eine geringe Eigenbeteiligung? Unsere Zahntarife bieten den passenden Komfortschutz für Ihre Zähne. Und mit unserem von Stiftung Warentest ausgezeichneten Tarif EZ70plus + EZ-Comfort übernehmen wir sogar die vollen Kosten für Ihre Zahnbehandlungen. Vergleichen Sie selbst und finden Sie den Tarif, der zu Ihnen passt:
Erstattungsbeispiel 1
Dreigliedrige Brücke im Unterkiefer aus Keramik (Seitenzahnbereich, 1 fehlender Zahn). Die erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen betragen 2.700 Euro.
ohne Zusatztarif | EZ50 | EZ70plus | EZ70plus + EZ-Comfort | ||
Rechnungsbetrag | 2.700 Euro | 2.700 Euro | 2.700 Euro | 2.700 Euro | |
Erstattung GKV | 575,75 Euro | 575,75 Euro | 575,75 Euro | 575,75 Euro | |
Eigenanteil ohne Zusatztarif | 2.124,25 Euro | 2.124,25 Euro | 2.124,25 Euro | 2.124,25 Euro | |
Erstattung Debeka | - | 1.350 Euro | 1.890 Euro | 2.124,25 Euro | |
Eigenanteil mit Zusatztarif | - | 774,25 Euro | 234,25 Euro | 0 Euro |
alle Angaben in Euro
Wir machen das anders!
Wir erstatten prozentual ausgehend vom Rechnungsbetrag. Dadurch leisten wir deutlich mehr als Tarife, die eine Verdopplung des GKV-Festzuschusses anbieten und vordergründig günstiger im Beitrag sind. Rechnen Sie selbst!
Erstattungsbeispiel 2
Implantat im Oberkiefer, Frontzahnbereich inklusive vollverblendeter Krone ergänzt um funktionsanalytische Leistungen (400 Euro) und "Besondere Formen der Schmerzausschaltung" (200 Euro für Narkose mit Lachgas). Die Gesamtaufwendungen betragen 4.200 Euro.
ohne Zusatztarif | EZ50 | EZ70plus | EZ70plus + EZ-Comfort | ||
Rechnungsbetrag | 4.200 Euro | 4.200 Euro | 4.200 Euro | 4.200 Euro | |
Erstattung GKV | 826,94 Euro | 826,94 Euro | 826,94 Euro | 826,94 Euro | |
Eigenanteil ohne Zusatztarif | 3.373,06 Euro | 3.373,06 Euro | 3.373,06 Euro | 3.373,06 Euro | |
Erstattung der Debeka | - | 1.800 Euro | 2.520 Euro | 3.373,06 Euro | |
Eigenanteil mit Zusatztarif | - | 1.573,06 Euro | 853,06 Euro | 0 Euro |
alle Angaben in Euro
Wir machen das anders!
Wir erstatten prozentual ausgehend vom Rechnungsbetrag. Dadurch leisten wir deutlich mehr als Tarife, die eine Verdopplung des GKV-Festzuschusses anbieten und vordergründig günstiger im Beitrag sind. Rechnen Sie selbst!
Nähere Einzelheiten zu unseren Leistungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
Ihr Lächeln ist uns wichtig
Zusammen lachen, miteinander reden, gemeinsam gutes Essen genießen – zu all dem leisten Ihre Zähne einen wichtigen Beitrag. Mit der Zahnzusatzversicherung der Debeka sorgen Sie dafür, dass Sie sich dieser Lebensqualität sicher sein können. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt je nach Behandlung einen Festzuschuss – unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Wer nicht privat vorsorgt, für den kann oft eine spürbare ¬finanzielle Lücke verbleiben. Wählen Sie daher für sich das passende Angebot der Debeka-Zahnzusatzversicherung und vermeiden bzw. reduzieren Sie so Ihre Eigenbeteiligung.
Tipp: Vergleichen Sie Leistungen und Beiträge anderer Anbieter und Zahnzusatzversicherungen genauer, dann stellen Sie schnell fest, dass Angebote mit Verdopplung des Festzuschusses nur vordergründig günstiger sind. Wir erstatten prozentual ausgehend vom Rechnungsbetrag und leisten somit deutlich mehr.
Und übrigens: Unsere Beiträge sind nachhaltig* kalkuliert und erhöhen sich nicht deshalb, weil Sie älter werden.
* Unsere Tarife sehen Alterungsrückstellungen vor.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Gesetzliche Krankenversicherung?
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat die Grundversorgung der gesetzlich Krankenversicherten zum Ziel. Die Versicherungspflicht ist in der GKV an das Gehalt gekoppelt. Das heißt: Wird ein bestimmtes Einkommen überschritten (Jahresarbeitsentgeltgrenze), so steht es dem gesetzlich Versicherten nach der im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Frist frei, in die Private Krankenversicherung zu wechseln oder als freiwilliges Mitglied in der GKV zu bleiben. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt für das Jahr 2022 monatlich 5.362,50 Euro. Außerdem ist es möglich, Ehepartner und Kinder beitragsfrei in der GKV mitzuversichern, sofern diese Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das regelmäßige Einkommen nicht über 470 Euro monatlich (bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung nicht über 450 Euro) liegt.
Der allgemeine Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2022 14,6 % (erhöht um einen kassenindividuellen zusätzlichen Beitragssatz - im Schnitt 1,3%). Die Debeka BKK liegt mit 1,2 % unter diesem Schnitt.
Welchen Versicherungsbeginn soll ich wählen?
In der Regel ist der Versicherungsbeginn der nächste Monatserste. Bis zum 15. eines jeden Monats können Sie jedoch auch den zurückliegenden Ersten als Versicherungsbeginn wählen.
Wir empfehlen:
Wählen Sie den ersten des nächsten Monats als Versicherungsbeginn. Steht jedoch der Jahreswechsel bevor, empfiehlt es sich, den 1. Dezember als Versicherungsbeginn zu wählen, sofern der 15. Dezember noch nicht erreicht ist. Dies ist der letztmögliche Beginn, zu dem Sie noch Ihr diesjähriges niedrigeres Eintrittsalter haben. Ab dem 1. Januar sind Sie versicherungstechnisch ein Jahr älter und müssen dann mit einem höheren Beitrag eingestuft werden.
Wie erfolgt die Beitragszahlung?
Die Krankenversicherungsbeiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten. Die Abbuchung erfolgt jeweils am Monatsanfang von Ihrem Konto.
Was sind Wartezeiten?
Wartezeiten sollen verhindern, dass die Versichertengemeinschaft schon gleich nach Vertragsbeginn mit Ausgaben belastet wird, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden oder kurz danach auftreten. Es gibt zum einen die allgemeine Wartezeit von drei Monaten und zum anderen die besondere Wartezeit von 8 Monaten z. B. bei Zahnbehandlung bzw. -ersatz. Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an.
Wie erhalte ich die Versicherungsleistung?
Von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder auch Optiker erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bitte zunächst der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorlegen. Ihre GKV wird Ihnen mitteilen, ob und in welcher Höhe eine Kostenerstattung erfolgt. Die Rechnung und auch die Bestätigung Ihrer GKV reichen Sie dann bitte an die Debeka weiter. Die Versicherungsleistung wird Ihnen auf Ihr Konto überwiesen.
Bei Krankenhaustagegeldzahlungen reicht die Vorlage einer Bescheinigung des Krankenhauses mit Angabe der Verweildauer (Beginn und Ende), Diagnose und Stempel sowie Unterschrift aus.
Unser Rat:
Nutzen Sie für die Einreichung der Belege unseren elektronischen Leistungsauftrag.
Welche Krankheiten muss ich im Antrag angeben?
Beantworten Sie bitte - auch im eigenen Interesse - alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Persönliche Einschätzungen wie: "Diese Krankheit ist nicht wichtig und muss deshalb nicht angegeben werden", sind nicht zulässig und wären gefährlich. Zur Beurteilung des Risikos ist der Versicherer auf Ihre wahrheitsgemäßen Angaben angewiesen. Unvollständige oder unrichtige Angaben können uns bei schuldhafter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen oder diesen rückwirkend einseitig anzupassen, also den Beitrag zu erhöhen oder nicht angezeigte Gefahrumstände vom Versicherungsschutz auszuschließen.
Muss ich bei einer Zahnersatzbehandlung einen Heil- und Kostenplan vorlegen?
Damit Sie sicher sein können, dass alle Kosten erstattet werden, empfehlen wir die Erstellung eines Heil- und Kostenplans, den Sie an uns weiterleiten. Sie erhalten dann eine detaillierte Auskunft über die möglichen Leistungen.
Service und weitere Informationen
- Leistungen beauftragen (Krankenversicherung)
- Debeka proGesundheit - Ihr Gesundheitsmanagement
- Versicherungs- und Tarifbedingungen
- Informationen für privat Pflegeversicherte
- Informationen zur Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung
- Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung
- Tarifvergleich in der Privaten Krankenversicherung
- PKV-Statistiken - Nachweis nach VVG/VAG/AGG
- Der Debeka Gesundheits-Ratgeber