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Zusatztarife für gesetzlich Versicherte

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"Das zahlt die Kasse aber nicht". Kommt Ihnen dieser Satz bekannt vor? Gesetzlich Versicherte hören das häufiger, denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden in den letzten Jahren in vielen Bereichen reduziert oder ganz abgeschafft. Die Folge sind teils hohe Zuzahlungen und/oder Leistungslücken.

Ihre Leistungslücken und Zuzahlungen

Beim Arzt und Heilpraktiker (ambulante Heilbehandlung)

  • Kein Anspruch auf Heilpraktikerleistung
  • Grundsätzlich keine Erstattung für Brillen / Kontaktlinsen nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Zuzahlung 10% in der Apotheke (5-10 Euro)
  • Keine Erstattung von verschreibungsfreien Medikamenten
  • Zuzahlung bei Heilmitteln (z. B. Massagen, Krankengymnastik) von 10%, zuzüglich 10 Euro je Verordnung
  • Fahrten zu ambulanten Behandlungen nur in Ausnahmefällen

Unsere Lösung für Sie

Weiterbildungsangebot

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Im Krankenhaus (stationär)

  • Nur Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • Keine Behandlung durch den Chefarzt garantiert (keine freie Arztwahl)
  • Tägliche Zuzahlung von 10 Euro, bis maximal 280 Euro pro Jahr
  • Häufig keine freie Krankenhauswahl

Unsere Lösung für Sie

Beim Zahnarzt

  • Zahnersatz nur in einfachster Ausführung und einfachsten Materialien (bspw. Amalgam)
  • Je nach ärztlichem Befund werden Festzuschüsse in einer bestimmten Höhe geleistet (befundbezogener Festzuschuss)
  • Bei notwendigem Zahnersatz Zuschuss von 50% der Kosten (bei Nachweis regelmäßiger Vorsorge Erhöhung um maximal 30%)
  • Professionelle Zahnreinigungen werden, wenn überhaupt, idR. nur bezuschusst

Unsere Lösung für Sie

Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit/Arbeitsunfähigkeit

  • Hohe Einkommeneinbußen
  • Bei längerer Krankheit entsteht eine Gehaltslücke. Nur 70 % des regelmäßigen Bruttoarbeitslohns (maximal von der Beitragsbemessungsgrenze), höchstens jedoch 90 % des Nettogehalts werden gezahlt.

Unsere Lösung für Sie

Im Ausland

  • Keine Weltgeltung
  • Leistungen für Behandlungen in EU-Staaten und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen erheblich eingeschränkt
  • Kein krankheitsbedingter Rücktransport

Unsere Lösung für Sie

Unser Leistungsangebot

Sie möchten die Absicherung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll ergänzen? Speziell für gesetzlich Versicherte bieten wir in allen genannten Leistungsbereichen bedarfsgerechte und preiswerte Ergänzungsmöglichkeiten.


Zahnzusatztarife

zahnzusatz
  • Zahnersatz
  • Implantate
  • Einlagefüllungen
  • Kunststofffüllungen
  • Reparaturen und Provisorien
  • professionelle Zahnreinigung
  • endodontische Behandlungen
  • funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
  • besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung

Krankenhaus-Zusatztarif

wkplus

Leistungen für gesondert berechenbar

  • ärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung),
  • Unterkunft im Ein-/Zweibettzimmer,

bei stationärer Krankenhausbehandlung und stationärer Entbindung.

Wenn Sie auf die Wahlleistungen im Krankenhaus verzichten, wird ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 80 Euro gezahlt.

Erstattung bei stationärer Krankenhausbehandlung für

  • ambulante Operationen im Krankenhaus
  • Erstattung für vor- und nachstationäre Behandlungen

Krankenhaustagegeld

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  • Leistung für jeden Tag vollstationären Aufenthalts
  • Freie Verwendung (z. B. Zuzahlungen, Telefon, Fernseher, Fahrtkosten für Angehörige)

Ergänzende Ambulanttarife beim Arzt oder Heilpraktiker

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  • Behandlung durch Heilpraktiker
  • Brillen/Kontaktlinsen
  • Arzneien und Verbandmittel
  • Heil- und Hilfsmittel (z. B. Massagen)
  • Fahrten und Transporte
  • Arzneimittel (je nach Tarif auch nicht verschreibungspflichtige)
  • Behandlungen durch Ärzte mit Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren", "Homöopathie" und/oder "Akupunktur"
  • gezielte Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von Altersgrenzen

Krankentagegeldtarif (Lohnfortzahlung bei längerer Arbeitsunfähigkeit)

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  • Sie erhalten ein vereinbartes Krankentagegeld für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Das Tagegeld schließt die Lücke zwischen Ihrem Nettoeinkommen und dem gesetzlichen Krankengeld
  • Die Höhe des Krankentagegelds wird bedarfsgerecht gestaltet
  • zeitlich unbegrenzte Auszahlung

Auslandsreise-Krankenversicherung

ar
  • Auslandsreisen bis 70 Tage
  • Geringer Beitrag
  • Weltweit Versicherungsschutz für akute Krankheiten und Unfälle während eines Auslandsaufenthalts
  • medizinisch sinnvoll und vertretbarer Rücktransport

Ergänzungstarif für ambulante Leistungen für Personen ab 55 Jahren

ea55
  • breites Leistungsspektrum
  • deutliche Reduzierung Ihrer Eigenanteile, z.B. in den Bereichen Zahnersatz, Brillen/Kontaktlinsen, Arzneien, Fahrten und Transporte
  • Assistance-Leistungen über ein gebührenfreies Gesundheitstelefon
  • altersunabhängiger Tarifbeitrag
kreis-check

Optimal versichert durch persönliche Beratung

Bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung kommen zwangsläufig Fragen auf. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen dabei, den passenden Versicherungsschutz für Sie zu finden – ganz egal, wann und wo Sie es möchten.

Termin vereinbaren

Pflegevorsorge

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet lediglich eine Grundversorgung im Pflegefall. Für eine bedarfsgerechte Absicherung bei Pflegebedürftigkeit empfehlen wir eine private Pflegevorsorge. Mit der individuellen Debeka-Pflegevorsorge profitieren Sie von umfangreichen Assistance-Leistungen, einmaligen Sonderzahlungen, monatlichem Pflegegeld und vielem mehr. Informieren Sie sich jetzt über unser Leistungsangebot und nutzen Sie auch die staatliche Förderung von 60 Euro pro Jahr.


Häufig gestellte Fragen

Welchen Versicherungsbeginn soll ich wählen?

In der Regel ist der Versicherungsbeginn der nächste Monatserste. Bis zum 15. eines jeden Monats können Sie jedoch auch den zurückliegenden Ersten als Versicherungsbeginn wählen.

Wir empfehlen:

Wählen Sie den ersten des nächsten Monats als Versicherungsbeginn. Steht jedoch der Jahreswechsel bevor, empfiehlt es sich, den 1. Dezember als Versicherungsbeginn zu wählen, sofern der 15. Dezember noch nicht erreicht ist. Dies ist der letztmögliche Beginn, zu dem Sie noch Ihr diesjähriges niedrigeres Eintrittsalter haben. Ab dem 1. Januar sind Sie versicherungstechnisch ein Jahr älter und müssen dann mit einem höheren Beitrag eingestuft werden.

Wie erfolgt die Beitragszahlung?

Die Krankenversicherungsbeiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten. Die Abbuchung erfolgt jeweils am Monatsanfang von Ihrem Konto.

Was sind Wartezeiten?

Wartezeiten sollen verhindern, dass die Versichertengemeinschaft schon gleich nach Vertragsbeginn mit Ausgaben belastet wird, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden oder kurz danach auftreten. Es gibt zum einen die allgemeine Wartezeit von drei Monaten und zum anderen die besondere Wartezeit von 8 Monaten z. B. bei Zahnbehandlung bzw. -ersatz. Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an.

Wie erhalte ich die Versicherungsleistung?

Von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder auch Optiker erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bitte zunächst der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorlegen. Ihre GKV wird Ihnen mitteilen, ob und in welcher Höhe eine Kostenerstattung erfolgt. Die Rechnung und auch die Bestätigung Ihrer GKV reichen Sie dann bitte an die Debeka weiter. Die Versicherungsleistung wird Ihnen auf Ihr Konto überwiesen.

Bei Krankenhaustagegeldzahlungen reicht die Vorlage einer Bescheinigung des Krankenhauses mit Angabe der Verweildauer (Beginn und Ende), Diagnose und Stempel sowie Unterschrift aus.

Unser Rat:

Nutzen Sie für die Einreichung der Belege unseren elektronischen Leistungsauftrag.

Welche Krankheiten muss ich im Antrag angeben?

Beantworten Sie bitte - auch im eigenen Interesse - alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Persönliche Einschätzungen wie: "Diese Krankheit ist nicht wichtig und muss deshalb nicht angegeben werden", sind nicht zulässig und wären gefährlich. Zur Beurteilung des Risikos ist der Versicherer auf Ihre wahrheitsgemäßen Angaben angewiesen. Unvollständige oder unrichtige Angaben können uns bei schuldhafter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen oder diesen rückwirkend einseitig anzupassen, also den Beitrag zu erhöhen oder nicht angezeigte Gefahrumstände vom Versicherungsschutz auszuschließen.

In welcher Höhe kann ich eine Krankenhaustagegeldversicherung nach dem Tarif KHT abschließen?

Das Krankenhaustagegeld kann in Schritten von 5 Euro, mindestens aber 15 Euro, gewählt werden.

Wie erhalte ich Krankenhaustagegeld?

Es genügt eine Bescheinigung des Krankenhausarztes (im Original, mit Stempel und Unterschrift), aus der Name und Geburtsdatum des Patienten, die Diagnose und die Verweildauer (Aufnahme- und Entlassungstag) hervorgehen.

Welche Tarifstufe soll ich für die Krankentagegeldversicherung wählen?

Überprüfen Sie dazu Ihre Deckungslücke zum mtl. Netto-Arbeitsentgelt und die Dauer der arbeitsvertraglichen Zusatzleistungen. Sie können je nach Deckungslücke die Höhe und den Beginn des Krankentagegeldes nach dem Tarif KG in verschiedenen Stufen wählen.

Muss ich bei einer Zahnersatzbehandlung einen Heil- und Kostenplan vorlegen?

Damit Sie sicher sein können, dass alle Kosten erstattet werden, empfehlen wir die Erstellung eines Heil- und Kostenplans, den Sie an uns weiterleiten. Sie erhalten dann eine detaillierte Auskunft über die möglichen Leistungen.

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