
Debeka Beitragsrückerstattung

Cash-Back für Ihre private Krankenversicherung:
Die Beitragsrückerstattung der Debeka
Die Debeka ist mit über 2 Millionen vollversicherten Mitgliedern der größte private Krankenversicherer Deutschlands. Wir handeln im Interesse unserer Mitglieder und sind für sie da, wenn es drauf ankommt – wie zum Beispiel bei der Kostenerstattung im Krankheitsfall. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zählt für uns aber auch das Füreinander, wenn unsere Mitglieder keine Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen und die weiteren Teilnahmevoraussetzungen* berücksichtigen. Denn genau dann profitieren sie von unserer Beitragsrückerstattung.
(*Die Voraussetzungen finden Sie weiter unten)
Das sogenannte „Cash-Back“ erhalten unsere Versicherten, wenn sie unter anderem geringfügige Rechnungsbeträge selbst begleichen oder keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. In diesen Fällen können wir Verwaltungskosten einsparen und diese stattdessen an unsere Mitglieder zurückgeben. Mit durchschnittlich 2,5 Monatsbeiträgen Cash-Back in den Haupttarifen und sogar bis zu 6 Monatsbeiträgen in unseren Ausbildungstarifen, sind unsere Beitragsrückerstattungen im Marktvergleich seit Jahrzehnten besonders attraktiv.
Sie wollen mehr über Ihre individuelle Cash-Back-Höhe erfahren? Wir beantworten Ihre Fragen und sind gerne für Sie da – telefonisch, per Videocall oder vor Ort in Ihrer Nähe.
Sind Sie noch kein Debeka-Mitglied und möchten sich bedarfsgerecht absichern? Hier erfahren Sie mehr zur privaten Krankenversicherung bei der Debeka.
Überzeugen Sie sich von unserem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis





Fragen rund um die Beitragsrückerstattung:
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Beitragsrückerstattung (BRE) zu erhalten?
Sie waren im kompletten abgelaufenen Kalenderjahr – ununterbrochen und mit vollem Beitrag bzw. nach einem Ausbildungstarif (BBA) für Beihilfeberechtigte oder nach Tarif HS (nicht: Kinder und Jugendliche) – versichert. Versicherte Personen mit Kinder-, Jugendlichen-, Ruhens-, Anwartschaftsbeiträgen oder Beiträgen nach den Besonderen Bedingungen H für Hochschul- bzw. Berufsausbildung (BBH) sowie Personen im Notlagentarif zahlen einen verringerten Beitrag und können somit leider keine Beiträge zurückerhalten.
Leistungsfreiheit
Wir haben für das gesamte abgelaufene Kalenderjahr bzw. bei Versicherungsbeginn im Laufe eines Jahres für das verbleibende abgelaufene Kalenderjahr keine Leistungen ausgezahlt.
Beitragszahlung
Die fälligen Beiträge für das abgelaufene Kalenderjahr wurden bis spätestens 15. Januar des Folgejahres bezahlt.
Weiterbestehen
Die Versicherung besteht nach einem berücksichtigungsfähigen Tarif bis zum 30. Juni des Folgejahres weiter.
Ausnahme: Änderung oder Beendigung der Versicherung nach dem 31. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahrs wegen gesetzlicher Krankenversicherungspflicht oder Tod.
Nähere Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wie viel Cash-Back erhalte ich?
Die Rückerstattung von Krankenversicherungsbeiträgen ist abhängig von den erwirtschafteten Überschüssen. Anders als bei den vertraglich vereinbarten Leistungen wird jährlich neu entschieden, ob und in welcher Höhe wir Beiträge an unsere Mitglieder erstatten können. Ebenfalls wird darüber entschieden, welche Tarife an der Ausschüttung teilnehmen.
Für das Geschäftsjahr 2023 wurde folgende BRE beschlossen:
Bisex-Tarife:
- zweieinhalb durchschnittliche Monatsbeiträge** für die Haupttarife P/Z, PW/Z, PN, PNW, PNS, PNWS, PNmed, BSB, BSS, HK1, H7 und I bis IV
- sechs durchschnittliche Monatsbeiträge** für Beihilfeberechtigte mit den Ausbildungstarifen P/ZA, PW/ZA, BSBA, BE-A***, BE1-A und BE2-A***.
Unisex-Tarife:
- zweieinhalb durchschnittliche Monatsbeiträge** für die Haupttarife B, B20K, WL, N, NW, N-SB, NW-SB, Nmed und HS
- sechs durchschnittliche Monatsbeiträge** für Beihilfeberechtigte mit den Ausbildungstarifen BA, WLA, BCA und BGA..
- sechs durchschnittliche Monatsbeiträge für den neuen Beamtenanwärtertarif B-Easy.
Versicherte nach den oben genannten Ausbildungstarifen mit Versicherungsbeginn in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 erhalten die für das Geschäftsjahr 2023 festgelegte BRE-Höhe über 2023 hinaus bis zum Wegfall der Besonderen Bedingungen A für Ausbildungszeiten.
Diese Reglung gilt sinngemäß auch für nach Tarif B-Easy versicherte Personen.
** durchschnittlicher Monatsbeitrag = 1/12 des anrechnungsfähigen Jahresbeitrags für die o. g. Tarife je versicherte Person. Der gesetzliche Zuschlag gemäß §149 Versicherungsaufsichtsgesetz, der auf die modifizierte Beitragszahlung (BBM) entfallende zusätzliche Beitragsanteil, sonstige Optionszuschläge nach den Tarifen PNW, PNWS, PNmed und BSS, Beitragszuschläge aufgrund ggf. anfallender Versicherungssteuer im EU-Ausland sowie Kinder-, Jugendlichen-, Ruhens-, Anwartschaftsbeiträge, Beiträge nach Besonderen Bedingungen H für Hochschulausbildung beziehungsweise Berufsausbildung, Beiträge des Notlangentarifs sowie Beiträge nach Besonderen Bedingungen A für Ausbildungszeiten, die nicht in obiger Tabelle genannt sind, sind nicht berücksichtigungsfähig.
*** Stufen S1 und S2
Kann ich für andere Personen Versicherungsleistungen beantragen und gleichzeitig an der Cash-Back-Ausschüttung teilnehmen?
Grundsätzlich ist eine Ausschüttung teilnahmeberechtigten Personen möglich, auch wenn mitversicherte Angehörige Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen.
Welches Datum ist entscheidend für die Beurteilung der Leistungsfreiheit bei der Beitragsrückerstattung (BRE)? Das Behandlungs- oder das Rechnungsdatum?
Entscheidend ist, wann die Behandlung stattfand bzw. wann Arznei- oder Heilmittel bezogen bzw. Hilfsmittel bestellt wurden.
Insbesondere bei Rechnungen, die Behandlungen in zwei Kalenderjahren betreffen, sollten Sie darauf achten, dass Sie keine Kosten für das Kalenderjahr geltend machen, für das Sie eine BRE anstreben. Machen Sie bitte auf der Rechnung oder dem Leistungsauftrag kenntlich, welche Aufwendungen nicht erstattet werden sollen.
Wann und wie erhalte ich das Cash-Back?
Sie erhalten jährlich im August eine Information darüber, in welcher Höhe wir Ihnen Beiträge des abgelaufenen Kalenderjahres zurückerstatten. Die Auszahlung erfolgt dann Anfang September auf das bei uns hinterlegte Konto. Sie brauchen dafür nichts zu veranlassen.
Steuerliche Auswirkungen der Beitragsrückerstattung (BRE)
Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wurde die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen neu geregelt. Inwieweit sich diese Gesetzesänderung auch auf die steuerliche Behandlung der BRE auswirkt, haben wir Ihnen hier ausführlich erläutert.
- Allgemeine Informationen (PDF, 40KB)
Um im konkreten Einzelfall die Frage beantworten zu können, ob es günstiger ist, einen Leistungsauftrag zu stellen oder die BRE in Anspruch zu nehmen, ist Folgendes nötig:
- eine vollständige Erfassung der berücksichtigungsfähigen Versicherungsbeiträge des Steuerpflichtigen
- die vorherige Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vor diesem Hintergrund außerstande sehen, individuelle Berechnungen durchzuführen. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen daher, sich an einen Steuerberater zu wenden.