Häufig gestellte Fragen: Haftpflichtversicherung
Allgemeine Fragen zur Haftpflichtversicherung
Welchen Versicherungsschutz bietet die Haftpflichtversicherung?
Welche Haftpflichtrisiken kann ich versichern?
In welcher Höhe leistet die Haftpflichtversicherung?
Wann beginnt mein Haftpflichtversicherungsschutz?
Was muss ich im Schadensfall beachten?
Weshalb gibt es Beitragsanpassungen bei gleich bleibendem Versicherungsumfang?
Ist auch grobe Fahrlässigkeit versichert?
Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Warum ist die Privathaftpflichtversicherung so wichtig?
Sind auch Schäden an eigenen Sachen versichert?
Welche Veränderungen ergeben sich, wenn ich während der Vertragslaufzeit heirate?
Sind in der Privathaftpflichtversicherung auch Schäden durch Haustiere versichert?
Wie sichere ich als Angehörige/r des öffentlichen Dienstes meine beruflichen Haftungsrisiken ab?
Was bringt mir die Schadensersatz-Ausfalldeckung?
Was bedeutet die "Kinderschadensklausel"?
Sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen versichert?
Ist mein Einfamilienhaus in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
Sind auch Gemeinschaftsanlagen zum Einfamilienhaus mitversichert?
Brauche ich eine zusätzliche Versicherung, wenn ich eine Einliegerwohnung vermiete?
Ist auch Räum- und Streupflicht mitversichert?
Wie sehen die Absicherungen bei Verlust des Haus- oder Wohnungsschlüssels aus?
Welche Schlüssel sind im Comfort Plus-Paket der Debeka-Privathaftpflichtversicherung versichert?
Gilt für die Schadensersatz-Ausfalldeckung des Comfort-Plus-Pakets generell eine Selbstbeteiligung von 1.500 Euro?
Sind in der Schadensersatz-Ausfalldeckung auch Ansprüche gegen unbekannte Schädiger versichert?
Gilt die Schadensersatz-Ausfalldeckung auch im Ausland?
Was ist versichert?
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie (bis zu den vereinbarten Versicherungssummen) bei den wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatlebens wie z. B.:
- Schäden, die Sie als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr verursachen
- Schäden, die Sie beim Sport verursachen
Was ist nicht versichert?
Nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt sind z. B.
- Ihre berufliche Tätigkeit
- das Führen versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge
- das Halten von Hunden oder Pferden
- vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden zwischen Mitversicherten
- Schäden an Ihren eigenen Sachen
- aus ungewöhnlichen oder gefährlichen Beschäftigungen resultierende Schäden
Wie erfülle ich meine Pflichten als Versicherungsnehmer?
- Sie beantworten alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig.
- Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
- Sie informieren uns, sobald sich das versicherte Risiko ändert.
- Sie melden uns jeden Schadensfall unverzüglich.
Wann und wie zahle ich meine Beiträge?
- Falls nicht anders vereinbart, müssen Sie den ersten Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen – nicht aber vor dem angegebenen Versicherungsbeginn.
- Wann die folgenden Beiträge fällig sind, steht im Versicherungsschein.
- Sie können die Beiträge überweisen oder von Ihrem Konto abbuchen lassen.
- Wichtig ist, dass Sie alle Beiträge pünktlich zahlen. Andernfalls können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
- Bei Onlineanträgen ziehen wir die Beiträge per Lastschrift ein.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
- Sie haben den ersten Beitrag pünktlich gezahlt? Dann beginnt der Versicherungsschutz wie im Versicherungsschein angegeben.
- Am einfachsten ist es, wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Sobald wir dieses erhalten haben, gilt der erste Beitrag als gezahlt.
- Der Versicherungsschutz gilt für die zunächst festgelegte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart und weder Sie noch wir kündigen den Vertrag? Dann verlängert er sich danach automatisch um jeweils ein Jahr.
Wer kann den Vertrag wann kündigen?
- Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (spätestens drei Monate vorher).
- In besonderen Fällen (z. B. nach Schäden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
- Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.
- Ausführliche Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.
Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung für den öffentlichen Dienst:
Was versteht man unter einem "reinen Vermögensschaden"?
Was versteht man unter der "passiven Rechtsschutzfunktion" der Haftpflichtversicherung?
Für welche Fälle braucht man die Berufshaftpflichtversicherung?
Wer kann eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Debeka abschließen?
Für wen ist die Berufshaftpflichtversicherung nicht geeignet?
Welche Schäden sind über die Amtshaftpflichtversicherung und welche über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gedeckt?
Sind in der Berufshaftpflichtversicherung auch Regressansprüche des Dienstherrn gedeckt?
Sind auch Haftpflichtansprüche öffentlich-rechtlichen Inhalts versichert?
Fragen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung
Für welche Tiere brauche ich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Welche Tiere sind nicht versicherbar?
Ist auch ein Tierhüter mitversichert?
Was bedeutet "Gefährdungshaftung" des Tierhalters?
Welche Besonderheiten gelten für Jagdhunde?
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind u. a.
- gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden,
- aus vorsätzlichen Handlungen resultierende Schäden
sowie
- Schäden an Dingen, die Mitversicherten gehören oder Schäden, die Mitversicherte versursacht haben.
Unsere Leistungen für Schäden sind maximal so hoch wie die vereinbarten Versicherungssummen.
Wie erfülle ich meine Pflichten als Versicherungsnehmer?
- Sie beantworten alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig.
- Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
- Sie informieren uns, sobald sich das versicherte Risiko ändert.
- Sie melden jeden Schadensfall unverzüglich – unabhängig davon, ob schon Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden.
- Sie wenden Schäden so weit wie möglich ab bzw. mindern sie.
- Mit wahrheitsgemäßen Angaben unterstützen Sie uns bei der Schadensregulierung.
Wann und wie zahle ich meine Beiträge?
- Falls nicht anders vereinbart, müssen Sie den ersten Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen (aber nicht vor dem angegebenen Versicherungsbeginn).
- Wann die folgenden Beiträge fällig sind, steht im Versicherungsschein.
- Sie können die Beiträge überweisen oder von Ihrem Konto abbuchen lassen.
- Bei Onlineanträgen ziehen wir die Beiträge per Lastschrift ein.
- Wichtig ist, dass Sie alle Beiträge pünktlich zahlen. Andernfalls können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
- Sie haben den ersten Beitrag pünktlich gezahlt? Dann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz wie im Versicherungsschein angegeben.
- Am einfachsten ist es, wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Sobald wir dieses erhalten haben, gilt der erste Beitrag als gezahlt.
- Der Versicherungsschutz gilt für die zunächst festgelegte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart und weder Sie noch wir kündigen den Vertrag? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Wer kann den Vertrag wann kündigen?
- Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (spätestens drei Monate vorher).
- In besonderen Fällen (z. B. nach Schäden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen
Kann ich den Vertrag widerrufen?
- Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.
- Genaue Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.