Häufig gestellte Fragen: Haftpflichtversicherung
Allgemeine Fragen zur Haftpflichtversicherung
Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie (bis zu den vereinbarten Versicherungssummen) bei den wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatlebens wie z. B.:
- Schäden, die Sie als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr verursachen
- Schäden, die Sie beim Sport verursachen
Nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt sind z. B.
- Ihre berufliche Tätigkeit
- das Führen versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge
- das Halten von Hunden oder Pferden
- vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden zwischen Mitversicherten
- Schäden an Ihren eigenen Sachen
- aus ungewöhnlichen oder gefährlichen Beschäftigungen resultierende Schäden
- Sie beantworten alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig.
- Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
- Sie informieren uns, sobald sich das versicherte Risiko ändert.
- Sie melden uns jeden Schadensfall unverzüglich.
- Falls nicht anders vereinbart, müssen Sie den ersten Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen – nicht aber vor dem angegebenen Versicherungsbeginn.
- Wann die folgenden Beiträge fällig sind, steht im Versicherungsschein.
- Sie können die Beiträge überweisen oder von Ihrem Konto abbuchen lassen.
- Wichtig ist, dass Sie alle Beiträge pünktlich zahlen. Andernfalls können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
- Bei Onlineanträgen ziehen wir die Beiträge per Lastschrift ein.
- Sie haben den ersten Beitrag pünktlich gezahlt? Dann beginnt der Versicherungsschutz wie im Versicherungsschein angegeben.
- Am einfachsten ist es, wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Sobald wir dieses erhalten haben, gilt der erste Beitrag als gezahlt.
- Der Versicherungsschutz gilt für die zunächst festgelegte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart und weder Sie noch wir kündigen den Vertrag? Dann verlängert er sich danach automatisch um jeweils ein Jahr.
- Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (spätestens drei Monate vorher).
- In besonderen Fällen (z. B. nach Schäden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.
- Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.
- Ausführliche Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.
Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung für den öffentlichen Dienst:
Fragen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung
Nicht versichert sind u. a.
- gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden,
- aus vorsätzlichen Handlungen resultierende Schäden
sowie
- Schäden an Dingen, die Mitversicherten gehören oder Schäden, die Mitversicherte versursacht haben.
Unsere Leistungen für Schäden sind maximal so hoch wie die vereinbarten Versicherungssummen.
- Sie beantworten alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig.
- Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
- Sie informieren uns, sobald sich das versicherte Risiko ändert.
- Sie melden jeden Schadensfall unverzüglich – unabhängig davon, ob schon Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden.
- Sie wenden Schäden so weit wie möglich ab bzw. mindern sie.
- Mit wahrheitsgemäßen Angaben unterstützen Sie uns bei der Schadensregulierung.
- Falls nicht anders vereinbart, müssen Sie den ersten Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen (aber nicht vor dem angegebenen Versicherungsbeginn).
- Wann die folgenden Beiträge fällig sind, steht im Versicherungsschein.
- Sie können die Beiträge überweisen oder von Ihrem Konto abbuchen lassen.
- Bei Onlineanträgen ziehen wir die Beiträge per Lastschrift ein.
- Wichtig ist, dass Sie alle Beiträge pünktlich zahlen. Andernfalls können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
- Sie haben den ersten Beitrag pünktlich gezahlt? Dann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz wie im Versicherungsschein angegeben.
- Am einfachsten ist es, wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Sobald wir dieses erhalten haben, gilt der erste Beitrag als gezahlt.
- Der Versicherungsschutz gilt für die zunächst festgelegte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart und weder Sie noch wir kündigen den Vertrag? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
- Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (spätestens drei Monate vorher).
- In besonderen Fällen (z. B. nach Schäden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen
- Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.
- Genaue Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.