
Pflegevorsorge

Wir werden immer älter – und das ist toll. Natürlich möchte man seinen Lebensabend im gewohnten Umfeld verbringen, unabhängig sein und aktiv am Leben teilnehmen. Aber bereits heute erhalten mehr als 2,8 Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung – Tendenz steigend.
Fakt ist: Professionelle Pflege, egal ob zu Hause oder im Pflegeheim ist teuer. Wir helfen Ihnen mit unserer Pflegeversicherung dabei, Ihre Eigenbeteiligung im Pflegefall deutlich zu verringern und Ihnen die Betreuung zu ermöglichen, die Sie sich für den Fall der Fälle wünschen. Werden Sie jetzt Mitglied beim größten privaten Pflegeversicherer in Deutschland.
Unser Leistungsangebot

Die Basis bildet die gesetzliche Pflegeversicherung. Sie bietet allerdings nur eine Grundversorgung und muss daher ergänzt werden. Wer frühzeitig mit einer privaten Pflegeversicherung der Debeka vorsorgt, kann beim Thema Pflege gelassen bleiben.
"Debeka-Pflegevorsorge"
Pflegevorsorge mit Zuschuss vom Staat - "Debeka-Pflege-Bahr"
- Staatliche Förderung in Höhe von 60 Euro pro Jahr.
- Keine Gesundheitsprüfung.
- Der Beitrag ist so festgelegt, dass Sie immer die volle staatliche Förderung erhalten.
- Wir unterscheiden nicht bei der Auszahlung der Pflegeleistungen: Egal ob vollstationäre, teilstationäre, häusliche Pflege durch Berufspflegekräfte oder häusliche Pflege durch Angehörige bzw. andere Personen erfolgt.
Zusätzliche private Pflegevorsorge
- Tritt eine Pflegebedürftigkeit erstmalig ein, stellen wir eine einmalige Sonderzahlung von 2.500 Euro bereit. Die Auszahlung der Sonderzahlung erfolgt ohne Kostennachweis.
- Umfangreiche Assistance-Leistungen: Beispielsweise unterstützen wir über die gebührenfreie Pflegeberatungs-Hotline bei der Suche nach einem passenden Pflegeheimplatz.
- Je nach Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) erhalten Sie ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 15 %, 30 %, 65 %, 90 % oder 100 % des vereinbarten Betrages.
- Wir unterscheiden nicht bei der Auszahlung der Pflegeleistungen: Egal ob vollstationäre, teilstationäre, häusliche Pflege durch Berufspflegekräfte oder häusliche Pflege durch Angehörige bzw. andere Personen erfolgt.
- Entscheiden Sie selbst, wie viel Sie vorsorgen möchten: Monatliches Pflegegeld in Höhe von 150 Euro oder einem Vielfachen davon.
Was kostet Pflege eigentlich?
- Die genannten monatlichen Kosten für häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste bzw. für stationäre Pflege beruhen auf eigenen Erfahrungswerten.
Häufig gestellte Fragen
In welcher Höhe leistet der staatliche geförderte "Debeka-Pflege-Bahr" (Tarif EPG)?
Der Tarif EPG ist eine Pflegemonatsgeldversicherung. Das vereinbarte monatliche Pflegegeld beträgt in Pflegegrad 5 grundsätzlich 600 Euro. Damit die Förderfähigkeit gegeben ist, muss der monatlich zu zahlende Beitrag für erwachsene Versicherte mindestens 15 Euro betragen. Deshalb legen wir für volljährige Versicherte bis zu einem bestimmten Eintrittsalter ein höheres monatliches Pflegegeld fest, damit der Mindestbeitrag von 15 Euro erreicht wird.
Bei Pflegebedürftigkeit wird das monatliche Pflegegeld
in Pflegegrad | in der Höhe von |
1 | 15% |
2 | 30% |
3 | 65% |
4 | 90% |
5 | 100% |
des vereinbarten Pflegegeldes gezahlt.
In welcher Höhe leistet die zusätzliche private Pflegevorsorge (Tarif EPC)?
Der Tarif EPC ist eine Pflegetagegeldversicherung. Es kann ein monatliches Pflegegeld von 150 Euro oder einem Vielfachen davon versichert werden.
Bei Pflegebedürftigkeit wird das monatliche Pflegegeld
in Pflegegrad | in der Höhe von |
1 | 15% |
2 | 30% |
3 | 65% |
4 | 90% |
5 | 100% |
des vereinbarten Pflegegeldes gezahlt.
Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich die staatliche Förderung?
- Sie müssen in der sozialen Pflegeversicherung oder in der privaten Pflegepflichtversicherung (gesetzliche Pflegeversicherung) versichert sein.
- Sie dürfen bei Abschluss des Vertrags keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der gesetzlichen Pflegeversicherung oder gleichwertige Vertragsleistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung beziehen oder in der Vergangenheit bezogen haben.
- Bei Abschluss des Vertrags müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
- Bei Abschluss des Vertrags darf kein weiterer Vertrag für Sie über eine geförderte ergänzende Pflegeversicherung bestehen, denn die staatliche Zulage wird nur für einen Vertrag je versicherte Person gewährt. Vor Abschluss des Vertrags sollten Sie daher prüfen, ob für Sie bereits geförderte ergänzende Pflegeversicherungen bestehen.
- Ihr monatlicher Eigenanteil am Beitrag muss mindestens 10 Euro betragen.
- Das vereinbarte Pflegemonatsgeld muss in Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro betragen.
Welche Wartezeiten sind für die Leistungen einzuhalten?
Für den staatlich geförderten „Debeka-Pflege-Bahr“ bzw. den Tarif EPG gilt eine Wartezeit von fünf Jahren . Die Wartezeit entfällt bei Unfällen.
Für die Leistungen in der zusätzlichen privaten Pflegevorsorge (Tarif EPC) gilt eine Wartezeit von drei Jahren . Die Wartezeit entfällt bei Unfällen.
Was kostet mich ein Pflegeheim im Monat?

Welche Leistungen beinhaltet die gebührenfreie Pflege-Beratungshotline in Tarif EPC?
Speziell für den Tarif EPC steht Ihnen innerhalb Deutschlands eine gebührenfreie Pflege-Beratungshotline zur Verfügung. Hier klären wir Ihre Fragen rund um:
- Unterstützung bei der Suche von Pflegeheimplätzen
- Bedarfsgerechte Pflegeberatung
- Auskunft zu Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Hilfe bei Antragstellung und Pflegeeinstufung
- Ernährungsberatung
- Hilfsmittelangebote/-beantragung
- Auskunft und Information zu Angeboten für pflegende Angehörige (Pflegezeit/Pflegekurs) und deren sozialer Sicherung
- Beratung zu Hausnotrufsystemen
- Informationsmaterial zu pflegerischen, medizinischen und sozialrechtlichen Themen
- Allgemeine Informationen zu medizinischen und pflegerischen Fragen
Sie erreichen die innerhalb von Deutschland gebührenfreie Pflege-Beratungshotline montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer (08 00) 7 23 76 63.
Service und weitere Informationen