Was macht eigentlich eine Anwartschaft?
Sie befinden sich in der Ausbildung oder im Studium und möchten künftig von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung (PKV) profitieren? Dann ist die sogenannte Anwartschaftsversicherung der Debeka genau das Richtige für Sie! Sie ermöglicht es Ihnen, Ihren aktuellen Gesundheitszustand "einzufrieren" und später ohne erneute Gesundheitsprüfung oder mögliche Beitragszuschläge wegen Vorerkrankungen in die PKV zu wechseln. Für nur 1 Euro im Monat können Sie Ihren heutigen Gesundheitszustand sichern und später von den günstigeren Beiträgen und umfassenden Leistungen der PKV profitieren.
Warum eine Anwartschaft sinnvoll ist
Mit einer kleinen Anwartschaft für nur 1 Euro wird der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgehalten. Das bedeutet: Bei einem späteren Eintritt in die PKV erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung. Auch bei zwischenzeitlich eingetretenen Krankheiten oder gesundheitlichen Einschränkungen bleibt der ursprüngliche Gesundheitsstatus gültig. Dadurch fallen die Beiträge im Alter niedriger aus als ohne Anwartschaft.
Mit einer großen Anwartschaft werden bereits während der Vertragslaufzeit Altersrückstellungen gebildet, die später beim Wechsel in die PKV auf den Beitrag angerechnet werden. Wer frühzeitig eine große Anwartschaft abschließt, profitiert zudem von einem fixierten Gesundheitszustand und einem günstigen Eintrittsalter. Das bedeutet: Keine neuen Gesundheitsprüfungen und keine Beitragszuschläge aufgrund von Vorerkrankungen. Dadurch fallen die Beiträge im Alter deutlich niedriger aus als ohne oder mit der kleinen Anwartschaft.
Was die Anwartschaft der Debeka auszeichnet
Welche Anwartschaft passt zu mir?
* Den genauen Umfang und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Auszeichnungen
Füreinander da sein bedeutet für uns …
Wann die Anwartschaft der Debeka sinnvoll ist
Fragen Sie sich, wie Sie sich, ob die kleine oder die große Anwartschaft besser passt?
WIE SIE SCHNELL UND EINFACH ZU IHRER Anwartschaft BEI DER DEBEKA KOMMEN
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, ganz egal ob Sie eine Beamtenlaufbahn anstreben, sich in Zukunft selbstständig machen möchten oder auf eine Führungsposition hinarbeiten – für alles gibt es den richtigen Versicherungsschutz.
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Wer kann eine Anwartschaft auf Versicherungsschutz beantragen?
Die Anwartschaft richtet sich an:
- Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge aus einem öffentlichen Dienstverhältnis
- Personen, die vorübergehend gesetzlich pflicht- oder familienversichert sind (z. B. Studierende, angestellte Lehrkräfte oder Arbeitnehmer, die bald versicherungsfrei werden)
- beurlaubte Beamte
- Soldaten auf Zeit nach Dienstzeitende
- pflichtversicherte Ehegatten von Beihilfeberechtigten oder versicherungsfreien Angestellten bzw. Selbstständigen.
Wer kann sich privat versichern?
Beamte profitieren von besonders günstigen Tarifen, da sie in der Regel Beihilfe vom Staat erhalten. Diese Beihilfe deckt die Hälfte der Krankheitskosten ab, sodass die Beiträge zur PKV entsprechend niedriger ausfallen.
Selbstständige und Freiberufler können ihre Versicherung individuell an ihre Bedürfnisse anpassen und von den zahlreichen Vorteilen der PKV profitieren.
Versicherungsfreie Angestellte die ein bestimmtes Jahreseinkommen überschreiten (73.800 Euro, Stand 2025), können ebenfalls in die PKV wechseln. Diese Angestellten haben die Möglichkeit, sich von den gesetzlichen Regelungen zu lösen und die Vorteile der privaten Krankenversicherung zu nutzen.
Was sind Kriterien für Risikozuschläge?
Beim Eintritt in die private Krankenversicherung spielen zwei Faktoren eine entscheidende Rolle: das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand. Je jünger man beim Eintritt in die PKV ist, desto günstiger sind die Beiträge. Das liegt daran, dass jüngere Menschen in der Regel gesünder sind und weniger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
Bei Vorerkrankungen können Risikozuschläge anfallen, durch die der Beitrag steigt. Diese Zuschläge werden erhoben, um das höhere Risiko und die damit verbundenen höheren Kosten abzudecken.
Wie lange gilt die Anwartschaftsversicherung?
Die Anwartschaftsversicherung gilt, so lange der jeweilige Grund besteht. Sie endet automatisch mit Wegfall der Voraussetzung. In dem Fall sind Sie verpflichtet, uns die Änderung innerhalb von zwei Monaten mitzuteilen.
Kann ich die Anwartschaftsversicherung jederzeit in eine reguläre Krankenversicherung umwandeln?
Ja, wenn Sie bereits in der PKV versichert waren und diese pausiert haben, können Sie nach Wegfall des Anwartschaftsgrundes die Leistungspflicht des ursprünglichen Tarifs ohne erneute Gesundheitsprüfung wiederherstellen. Bei verspäteter Beantragung kann der Versicherer jedoch eine Gesundheitsprüfung verlangen und besondere Bedingungen stellen.
Wann endet die Anwartschaft?
Die Anwartschaft endet automatisch mit Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzung für die Anwartschaft (z.B. Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung) wegfällt. Ab dann können Sie die Umstellung der Anwartschaft in eine private Krankenkostenvollversicherung beantragen.
Kann ich die Anwartschaft kündigen?
Ja, die Anwartschaft kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Aber Achtung: Mit der Kündigung geht auch der eingefrorene Gesundheitszustand verloren. Sollte man sich im Laufe der Zeit privat krankenversichern wollen, muss eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgen. Damit besteht das Risko, nun Zuschläge aufgrund von Vorerkrankungen zahlen zu müssen, oder sogar abgelehnt zu werden.
Ich habe meine Anwartschaft gekündigt, aber möchte die Kündigung doch rückgängig machen
Gekündigt und nun doch anders überlegt?
Innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Kündigungsbestätigung durch die Debeka, besteht die Möglichkeit, die Anwartschaft wieder zu reaktivieren.
In diesem Fall reichen Sie einen Antrag zur Prüfung ein und werden dann zeitnah informiert, ob der Vertrag ohne eine erneute Gesundheitsprüfung wieder reaktiviert werden kann.
Nach Ablauf der zwei Monate besteht jedoch kein Anspruch mehr auf eine Prüfung und es muss eine Neuaufnahme mit erneuter Gesundheitsprüfung erfolgen.