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Titelbild Einblicke in unsere Zahlen
Die Hintergründe

Unser Engagement lässt sich auch in Zahlen, Daten & Fakten ausdrücken.

Wir sind gemeinschaftlich organisiert

Als die beiden größten und ältesten Unternehmen der Gruppe werden die Debeka Krankenversicherung und die Debeka Lebensversicherung unverändert in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) geführt. Ähnlich wie bei Genossenschaften sind sie nur ihren Mitgliedern verpflichtet.

 

Sogar die als Aktiengesellschaften gegründeten Unternehmen Debeka Bausparkasse, Debeka Allgemeine Versicherung und Debeka Pensionskasse folgen diesem Prinzip. Ihr Grundkapital wird ausschließlich von der Debeka Krankenversicherung und der Debeka Lebensversicherung gehalten. Sie sind ebenfalls auf das Ziel ausgerichtet, dauerhaft preisgünstige Leistungen zu bieten.

Wir sind jetzt viele Unternehmen

Seit unserer Gründung im Jahr 1905 haben wir uns vom reinen Krankenversicherer für Beamte zu einer Versicherungsgruppe entwickelt, die Versicherungsschutz für alle privaten Haushalte sowie kleine und mittlere Betriebe bietet. Heute zählt die Debeka mit mehr als 7 Millionen Mitgliedern und über 21 Millionen Verträgen zu den größten Versicherungsgruppen in Deutschland.

Die Debeka Krankenversicherung blickt auf 118 Jahre Erfahrung zurück.

Mit mehr als 2,5 Millionen privat vollversicherten Personen ist sie der größte private Krankenversicherer und der größte Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Deutschland.

Einschließlich der Zusatzversicherungen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung betreut das Unternehmen über 5 Millionen versicherte Personen. Die Gründe für das hohe Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Debeka sind vielfältig: So wird nicht nur ein bedarfsgerechter Krankenversicherungsschutz zu günstigen Beiträgen geboten.

Ausgewählte Kapitalanlagen sorgen für hohe Erträge, die die – ohnehin schon niedrigen – Verwaltungskosten decken und zusätzliche Leistungen für die Versicherten ermöglichen.

 

Unternehmensdaten 2022
Beitragseinnahmen: 7.872,7 Mio. Euro
Kapitalanlagen: 54.015,8 Mio. Euro
Kapitalerträge: 1.398,0 Mio. Euro
Verwaltungskostenquote: 1,4 %
Verträge: 10,4 Mio.


Beitragsrückerstattung
Ein wirkungsvolles Mittel zur Kostendämpfung ist die Beitragsrückerstattung. Werden Rechnungen erst gar nicht zur Erstattung eingereicht, sinken sowohl die Leistungsausgaben als auch die Bearbeitungskosten. Davon profitieren alle Versicherten in Form von stabileren Beiträgen und einem Cash-Back.

Für 2022 zahlt die Debeka bei Leistungsfreiheit wiederum ihre überaus hohe Beitragsrückerstattung von bis zu zweieinhalb Monatsbeiträgen für Krankheitskostenvolltarife. Für Beihilfeberechtigte mit Ausbildungstarifen (Besondere Bedingungen A für Ausbildungszeiten – BBA) gibt es je nach Tarif sogar die Hälfte des Jahresbeitrags zurück.

Die 1947 gegründete Debeka Lebensversicherung gehört heute zu den größten deutschen Lebensversicherern.

 

Mit Beitragseinnahmen in Höhe von fast 3,9 Milliarden Euro liegt sie unter den über 70 in Deutschland tätigen Lebensversicherungsunternehmen auf Platz 4.

 

Die hohe Leistungsfähigkeit der Debeka Lebensversicherung resultiert aus hohen Kapitalerträgen sowie einer im Vergleich zur Branche sehr niedrigen Kostenquote.

 

Unternehmensdaten 2022
Beitragseinnahmen: 3.863,1 Mio. Euro
Kapitalanlagen: 53.167,5 Mio. Euro
Kapitalerträge: 1.420,8 Mio. Euro
Verwaltungskostenquote: 1,54 %
Bestand an Verträgen: 3,15 Mio.
Bestand an Versicherungssumme: 92,5 Mrd. Euro

Die Debeka Allgemeine Versicherung wurde 1981 gegründet und bot zunächst die Unfallversicherung an. 1984 folgte die Haftpflichtversicherung und 1988 wurde das Angebot um die Wohngebäude-, Hausrat- und Glasversicherung erweitert; die Rechtsschutzversicherung folgte 1991 und die Kfz-Versicherung 1996.
2005 wurde das vollständig auf Privathaushalte abgestimmte Angebot der Gesellschaft um die Bauleistungsversicherung ergänzt und im Jahr 2009 mit der Reiseversicherung noch weiter ausgebaut.

 

Seit 2014 bietet die Debeka Allgemeine auch Versicherungsschutz für kleine und mittelständische Unternehmen.

 

Die Debeka Allgemeine verzeichnet ein rasantes Bestandswachstum:
2000: 3,8 Mio. Verträge
2010: 5,5 Mio. Verträge
2022: 6,8 Mio. Verträge


Verbraucherfreundliche Vertragsbedingungen, Jahresverträge sowie monatliche Beitragszahlung ohne Zuschlag (Ausnahme Kfz-Versicherung) tragen maßgeblich zu einem überdurchschnittlichen Wachstumserfolg bei.

 

Unternehmensdaten 2022
Beitragseinnahmen: 1.145,4 Mio. Euro
Kapitalanlagen: 2.491,4 Mio. Euro
Kapitalerträge: 54,8 Mio. Euro

Die Debeka Bausparkasse wurde 1974 gegründet und bietet neben dem klassischen Bauspar- und Baufinanzierungsgeschäft auch Kapitalanlagen in Form von Festgeldverträgen und Prämien-/Entnahmedepots sowie die Vermittlung von Immobilien an.

 

Wichtige Kennzahlen der Debeka Bausparkasse 2022

  • Bestand Bausparsumme: 21.423 Mio. Euro (Vorjahr: 21.381 Mio. Euro)
  • Bilanzsumme: 8.742 Mio. Euro (Vorjahr: 8.781 Mio. Euro)
  • Kapital und Rücklagen: 618 Mio. Euro (Vorjahr: 498 Mio. Euro)
  • Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit: -67 Mio. Euro (Vorjahr: -55 Mio. Euro)
  • Jahresüberschuss nach Steuern: 0 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro)
  • Mitarbeiter (Anzahl): 406 (Vorjahr: 407)

Die Pensionskasse nahm im Juli 2002 den Geschäftsbetrieb auf. Ende 2022 umfasste der Bestand 50.515 Verträge mit einer Versicherungssumme von rund 1,2 Milliarden Euro.

 

Das Angebot der Kasse umfasst aufgeschobene und sofort beginnende Leibrentenversicherungen und als Ergänzung die Todesfall-, Hinterbliebenenrenten- und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

 

Die Pensionskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die den versicherten Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die bei der Pensionskasse versicherten Leistungen gewährt. Das Unternehmen ist ein Versicherungsunternehmen ähnlich einem Lebensversicherer und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Die Pensionskasse unterscheidet sich vom Lebensversicherer dadurch, dass sie ausschließlich Rentenversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung anbietet und in diesem Zusammenhang auch nur wegfallendes Erwerbseinkommen absichert.

 

Unternehmensdaten 2022
Beitragseinnahmen: 45,1 Mio. Euro
Kapitalanlagen: 1.128,4 Mio. Euro
Kapitalerträge: 31,3 Mio. Euro

Die Debeka proBUSINESS betriebliche Vorsorgesysteme GmbH ist das Kompetenzcenter der Debeka-Versicherungsgruppe für das Firmenkundengeschäft und übernimmt in dieser Funktion alle Managementaufgaben im Bereich von betrieblichen Vorsorgesystemen, insbesondere in der betrieblichen Altersversorgung und der betrieblichen Krankversicherung, sowie der gewerblichen Versicherungen.

Weiterhin werden auch Dienstleistungen im Rahmen der Betreuung und Verwaltung von Zeitwertkonten erbracht.

Zudem ist die Gesellschaft für die Unterstützung der Vertriebsorganisation der Debeka-Versicherungsgruppe in den genannten Bereichen zuständig und wirkt an der Ausbildung der Vermittler mit. Hierzu entwickelt und erstellt sie Branchen- und Marketingkonzepte sowie verkaufsfördernde Unterlagen.

Die Angebotslinie firmiert unter dem Namen „Debeka-Firmenwelt“. Ziel ist die ganzheitliche Beratung und Betreuung von Firmenkunden aus einer Hand.

 

Die Debeka proBUSINESS betriebliche Vorsorgesysteme GmbH ist eine 100 %ige Tochter Debeka Lebensversicherung.

 

Service der Debeka PROBUSINESS BETRIEBliche Vorsorgesysteme GmbH

  • Erarbeitung individueller Versorgungskonzepte
  • Unterstützung bei der Wahl des geeigneten Durchführungswegs
  • Regelung des Verwaltungsablaufs für Beratung, Verträge und Beiträge
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter
  • Erstellung von versicherungsmathematischen Gutachten im Bereich der betrieblichen Altersversorgung

Die Unterstützungskasse zählt zu den mittelbaren Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung.

 

Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage, bei Erreichen der Altersgrenze, bei Tod oder bei Berufsunfähigkeit an ihn bzw. seine im Leistungsplan beschriebenen Hinterbliebenen Leistungen zu erbringen. Um die versprochenen Leistungen zu erfüllen, schaltet der Arbeitgeber die Unterstützungskasse ein. Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die für die Arbeitnehmer ihrer Mitglieds-/ Trägerunternehmen die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung übernimmt. Formal, um nicht der Versicherungsaufsicht zu unterliegen, wird von der Unterstützungskasse auf die versprochene Leistungen kein Rechtsanspruch gewährt.

 

Die Unterstützungskasse überträgt die Versorgungsrisiken der von ihr eingegangenen Verpflichtungen durch den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen auf den Debeka Lebensversicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Durch die Anlehnung der Zusage an die Leistungen des Versicherungstarifs wird eine vollständige periodengerechte Finanzierung und Absicherung gewährleistet.

 

Da in diesem Durchführungsweg auch hohe Zusagen steuerlich gefördert abgebildet werden können, ist die Unterstützungskasse insbesondere für Arbeitnehmer mit überdurchschnittlichen Einkünften interessant. Für den Arbeitgeber ist die Unterstützungskasse bilanzneutral.

 

Service der Debeka Unterstützungskasse e. V.

  • Leistungsplan für Leistungsanwärter
  • PSV – Testate für Trägerunternehmen (Arbeitgeber)
  • Abschluss Rückdeckungsversicherung bei dem Debeka Lebensversicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Auszahlung der Leistungen an die Leistungsempfänger mit Verbeitragung in der Sozialversicherung und Einbehalt und Abführung der Lohnsteuer

Sie suchen eine gesetzliche Krankenkasse mit einem kompetenten Service und guten Konditionen? Eine Kasse, bei der Sie persönliche Ansprechpartner haben und die über den gesetzlichen Standard hinaus solide und werthaltige Mehrleistungen bietet?


Die Debeka Betriebskrankenkasse bietet all dies. Sie gehört zu den Kassen mit unterdurchschnittlichem Zusatzbeitrag sowie einem dynamischen Wachstum aus eigener Kraft.

 

Wollen Sie mehr erfahren?

 

Unter www.debeka-bkk.de finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner für Ihre Fragen.

 

Debeka BKK im Profil

  • Gründung 1995
  • Sitz in Koblenz
  • 182.475 Versicherte (Stand 01.12.2023)
  • Zusatzbeitrag 1,69 % (Stand 01.01.2024)
  • Rund 340 Mitarbeiter
  • Bundesweit wählbar

 

 

Wir sind Mit Herz und Seele persönlich für Sie da

Die Leistungsfähigkeit eines Versicherers zeigt sich nicht nur in der Größe des Unternehmens oder der Qualität seiner Produkte. Ebenso wichtig ist ein optimaler Service.

 

Für die Rundum-Betreuung unserer Mitglieder ist die räumliche Nähe entscheidend. Aktuell sind wir an mehr als 4.500 Orten in ganz Deutschland für Sie da. Auch in Ihrer Nähe.

Sie möchten Ihren Ansprechpartner vor Ort finden?

Auch die Debeka Geschäftsberichte belegen unsere Leidenschaft fürs Miteinander

Angaben gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung für den Debeka-Lebensversicherungsverein a. G.

Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2022

 

Erträge*

  • Kapitalerträge: 1.010.627.587,42 Euro
  • Risikoergebnis: 259.359.600,29 Euro
  • übriges Ergebnis: 171.058.294,88 Euro
  • Summe: 1.441.045.482,59 Euro

Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen

  • Rechnungszins: 986.642.726,45 Euro
  • Direktgutschrift: 0,00 Euro
  • Zuführung zur RfB: 409.122.859,96 Euro
  • Summe: 1.395.765.586,41 Euro

* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 der Mindestzuführungsverordnung für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „–“ bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.

 

Partner der vom Debeka-Lebensversicherungsverein a. G. geführten Konsortialverträge

Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Jahr 2022

 

Auskünfte zu den Daten unserer Konsortialpartner gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) erhalten Sie auf der jeweiligen unternehmenseigenen Seite:

Angaben gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung für den Debeka-Lebensversicherungsverein a. G.

Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2021

 

Erträge*

  • Kapitalerträge: 1.772.895.768,23 Euro
  • Risikoergebnis: 234.969.966,57 Euro
  • übriges Ergebnis: 119.217.234,35 Euro
  • Summe: 2.127.082.969,15 Euro

Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen

  • Rechnungszins: 1.950.682.048,08 Euro
  • Direktgutschrift: 0,00 Euro
  • Zuführung zur RfB: 196.755.693,16 Euro
  • Summe: 2.147.437.741,24 Euro

* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 der Mindestzuführungsverordnung für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „–“ bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.

 

Partner der vom Debeka-Lebensversicherungsverein a. G. geführten Konsortialverträge

Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Jahr 2021

 

Auskünfte zu den Daten unserer Konsortialpartner gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) erhalten Sie auf der jeweiligen unternehmenseigenen Seite:

Angaben gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung für den Debeka-Lebensversicherungsverein a. G.

Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2020

 

Erträge*

  • Kapitalerträge: 1.759.461.272,20 Euro
  • Risikoergebnis: 291.649.381,10 Euro
  • übriges Ergebnis: 147.147.206,97 Euro
  • Summe: 2.198.257.860,27 Euro

Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen

  • Rechnungszins: 2.064.384.318,29 Euro
  • Direktgutschrift: 0,00 Euro
  • Zuführung zur RfB: 131.003.777,90 Euro
  • Summe: 2.195.388.096,19 Euro

* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 der Mindestzuführungsverordnung für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „–“ bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.

 

Partner der vom Debeka-Lebensversicherungsverein a. G. geführten Konsortialverträge

Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Jahr 2020

 

Auskünfte zu den Daten unserer Konsortialpartner gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) erhalten Sie auf der jeweiligen unternehmenseigenen Seite:

Angaben gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung für den Debeka-Lebensversicherungsverein a. G.

Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2019

 

Erträge*

  • Kapitalerträge: 1.717.101.301,42 Euro
  • Risikoergebnis: 292.371.295,47 Euro
  • übriges Ergebnis: 111.740.500,59 Euro
  • Summe: 2.121.213.097,48 Euro

Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen

  • Rechnungszins: 2.027.708.882,44 Euro
  • Direktgutschrift: 0,00 Euro
  • Zuführung zur RfB: 104.134.856,76 Euro
  • Summe: 2.131.843.739,20 Euro

* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 der Mindestzuführungsverordnung für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „–“ bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.

 

Partner der vom Debeka-Lebensversicherungsverein a. G. geführten Konsortialverträge

Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Jahr 2019

 

Auskünfte zu den Daten unserer Konsortialpartner gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) erhalten Sie auf der jeweiligen unternehmenseigenen Seite:

Angaben gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung für den Debeka-Lebensversicherungsverein a. G.

Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2018

 

Erträge*

  • Kapitalerträge: 1.529.383.785,30 Euro
  • Risikoergebnis: 265.755.709,63 Euro
  • übriges Ergebnis: 152.082.843,46 Euro
  • Summe: 1.947.222.338,39 Euro

Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen

  • Rechnungszins: 1.755.204.525,25 Euro
  • Direktgutschrift: 213,24 Euro
  • Zuführung zur RfB: 177.824.452,77 Euro
  • Summe: 1.933.029.191,26 Euro

* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 der Mindestzuführungsverordnung für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „–“ bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.

 

Partner der vom Debeka-Lebensversicherungsverein a. G. geführten Konsortialverträge

Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Jahr 2018

 

Auskünfte zu den Daten unserer Konsortialpartner gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) erhalten Sie auf der jeweiligen unternehmenseigenen Seite:

Angaben gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung für den Debeka-Lebensversicherungsverein a. G.

Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2017

 

Erträge*

  • Kapitalerträge: 1.914.925.949,08 Euro 
  • Risikoergebnis: 289.388.315,96 Euro 
  • übriges Ergebnis: 127.593.512,53 Euro
  • Summe: 2.331.907.777,57 Euro

Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen

  • Rechnungszins: 2.364.925.627,42 Euro
  • Direktgutschrift: 19.335,96 Euro
  • Zuführung zur RfB: 869.024,29 Euro
  • Summe: 2.365.813.987,67 Euro

* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 der Mindestzuführungsverordnung für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „–“ bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.

 

Partner der vom Debeka-Lebensversicherungsverein a. G. geführten Konsortialverträge

Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Jahr 2017

 

Auskünfte zu den Daten unserer Konsortialpartner gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) erhalten Sie auf der jeweiligen unternehmenseigenen Seite:

Angaben gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung für den Debeka-Lebensversicherungsverein a. G.

Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2016

 

Erträge*

  • Kapitalerträge: 1.831.299.905,09 Euro
  • Risikoergebnis: 275.140.602,81 Euro
  • übriges Ergebnis: 133.816.201,29 Euro
  • Summe: 2.240.256.709,19 Euro 

Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen

  • Rechnungszins: 2.277.053.720,49 Euro
  • Direktgutschrift: 37.307,92 Euro
  • Zuführung zur RfB: 0,00 Euro
  • Summe: 2.277.091.028,41 Euro

* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 der Mindestzuführungsverordnung für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „–“ bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.

 

Partner der vom Debeka-Lebensversicherungsverein a. G. geführten Konsortialverträge

Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Jahr 2016

 

Auskünfte zu den Daten unserer Konsortialpartner gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) erhalten Sie auf der jeweiligen unternehmenseigenen Seite:

Angaben gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung für den Debeka-Lebensversicherungsverein a. G.

Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2015

 

Erträge*

  • Kapitalerträge: 1.745.291.312,82 Euro
  • Risikoergebnis: 271.648.043,97 Euro
  • übriges Ergebnis: 141.280.967,34 Euro
  • Summe: 2.158.220.324,13 Euro

Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen

  • Rechnungszins: 1.879.464.743,12 Euro
  • Direktgutschrift: 53.129,73 Euro
  • Zuführung zur RfB: 269.396.351,10 Euro
  • Summe: 2.148.914.223,95 Euro

* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 der Mindestzuführungsverördnung für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „–“ bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.

 

Partner der vom Debeka-Lebensversicherungsverein a. G. geführten Konsortialverträge

Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Jahr 2015

 

Auskünfte zu den Daten unserer Konsortialpartner gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) erhalten Sie auf der jeweiligen unternehmenseigenen Seite:

Angaben gemäß § 11 der Mindestzuführungsverordnung für den Debeka-Lebensversicherungsverein a. G.**

Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2014

 

Erträge*

  • Kapitalerträge: 1.765.690.709,07 Euro
  • Risikoergebnis: 273.203.128,53 Euro
  • übriges Ergebnis: 176.399.489,38 Euro
  • Summe: 2.215.293.326,98 Euro

Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen

  • Rechnungszins: 1.721.013.830,60 Euro
  • Direktgutschrift: 58.287,56 Euro
  • Zuführung zur RfB: 487.278.384,71 Euro
  • Summe: 2.208.350.502,87 Euro

* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne des § 4 Absatz 3 bis 5 MindZV für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „–“ bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.

 

Partner der vom Debeka-Lebensversicherungsverein a. G. geführten Konsortialverträge

Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Jahr 2014

 

Auskünfte zu den Daten unserer Konsortialpartner gemäß § 11 der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) erhalten Sie auf der jeweiligen unternehmenseigenen Seite:

** Die Angaben (einschließlich der genannten Paragrafen) beziehen sich auf die bis zum 31.12.2015 gültige Mindestzuführungsverordnung.

Wir sind Mitglied des GDV-Verhaltenskodex

Wir sind uns der Verantwortung für unsere Mitglieder und Interessenten bewusst. Aus diesem Grund sind wir als eines der ersten Unternehmen bereits 2013 dem GDV-Verhaltenskodex beigetreten. Er ist Zeugnis unseres Selbstverständnisses für einen fairen, redlichen und professionellen Vertrieb von Versicherungsprodukten.

Der Verhaltenskodex in kompakter Form

Ziel
Der Verhaltenskodex schärft das Bewusstsein der Versicherungsunternehmen und Vermittler für die Verbraucherinteressen. Er soll Vertriebspraktiken verhindern, die den Belangen der Mitglieder widersprechen – und so das Vertrauensverhältnis stärken.

Funktion
Der Verhaltenskodex richtet sich an die Versicherer. Unternehmen, die dem Kodex beitreten, setzen diesen in interne Regeln um. Sie arbeiten nur mit Vermittlern zusammen, die die Grundsätze des Kodex ebenfalls anerkennen.

Verbindlichkeit
Alle drei Jahre prüfen externe Wirtschaftsprüfer, ob die internen Regeln der Unternehmen dem Verhaltenskodex entsprechen.

Die 11 Leitsätze des Verhaltenskodex

Die Bedürfnisse der Kunden stehen immer im Mittelpunkt

Die Beachtung der berechtigten Interessen und Wünsche der Kunden hat Vorrang vor dem Provisionsinteresse der Vertriebe.

Wer Versicherungen vermittelt, erklärt den Kunden seinen Status

Vermittler legen den Kunden beim ersten Geschäftskontakt ihren Status unaufgefordert klar und eindeutig offen und informieren über die Art und Quelle ihrer Vergütung.

Jede Empfehlung berücksichtigt Ziele, Wünsche und Bedürfnisse der Kunden

Dem Kunden werden die wichtigsten Merkmale des Versicherungsproduktes – einschließlich der Ausschlüsse vom Versicherungsschutz – für ihn verständlich aufgezeigt.

Jede Empfehlung zu einem Vertragsabschluss wird nachvollziehbar begründet und dokumentiert

Die Dokumentation der Beratung ist von besonderer Bedeutung. Sie macht sowohl die Empfehlung als auch die Entscheidung für die Kunden nachvollziehbar und muss deshalb mit besonderer Sorgfalt erfolgen.

Versicherungsprodukte werden bedarfsgerecht entwickelt und vertrieben. Die Entwicklung von Versicherungsprodukten wird am Bedarf der Kunden ausgerichtet

Einfache und verständliche Produktunterlagen sollen den Kunden die Sicherheit bieten, eine individuelle und bewusste Entscheidung treffen zu können.

Kunden werden nachhaltig betreut und bei gegebenem Anlass beraten

Grundlage für eine nachhaltige Kundenbeziehung sind Beratung und Betreuung der Kunden auch nach Vertragsschluss und bei konkreten Anlässen.

Qualifikation ist die Basis von ehrlichem, redlichem und professionellem Vertrieb

Versicherer stellen hochwertige Ausbildung der Vermittler sicher und arbeiten nur mit qualifizierten Vermittlern zusammen.

Die Unabhängigkeit von Versicherungsmaklern wird gewahrt

Etwaige Interessenkonflikte werden sorgfältig geprüft und vermieden.

Versicherungsunternehmen bieten Kunden ein systematisches Beschwerdemanagement und ein Ombudsmannsystem

Der Kunde wird in geeigneter Form auf die bestehende unabhängige Schlichtungsstelle und das Beschwerdesystem hingewiesen.

Die Versicherungsunternehmen geben sich Compliance-Vorschriften und kontrollieren deren Einhaltung

Inhalte sind vor allem klare Regeln für den Datenschutz; die Beachtung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, die Ächtung von Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit; den Umgang mit Geschenken und Einladungen und sonstige Zuwendungen; Werbemaßnahmen und Unternehmensveranstaltungen sowie Vorschriften zur Vermeidung von Kollisionen privater und geschäftlicher Interessen.

Der Kodex ist verbindlich und transparent

Unabhängige Stellen prüfen im Abstand von drei Jahren die Umsetzung der Regelungen des Kodex – die Prüfungsberichte werden vom GDV veröffentlicht.

Die Informationen zur Angemessenheitsprüfung

Mit dem Beitritt zum GDV-Verhaltenskodex hat sich die Debeka zu dessen Umsetzung und einer Angemessenheitsprüfung verpflichtet. Im Rahmen dieser Prüfung stellt sich die Debeka dem Urteil externer Experten.

Bereits zum 1. Januar 2016 fand eine neue – und erfolgreiche – Prüfung statt, in der die Debeka auch die Richtlinien des PKV-Tarifwechsels in den Prüfungsrhythmus integriert hat. Auch bei ihrer neuesten Angemessenheitsprüfung vom 4. Januar 2021 kam KPMG wieder zu einem positiven Ergebnis.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat die erste Angemessenheitsprüfung im März 2015 abgeschlossen. Der Prüfbericht bestätigt, dass unsere internen Regeln den Anforderungen des GDV-Verhaltenskodex entsprechen.

Eine ausführliche Beschreibung der Grundsätze und Maßnahmen der Debeka findet sich im Prüfungsbericht. Diesen hat der GDV zusammen mit der offiziellen Bestätigung der erfolgreichen Prüfung auf seiner Homepage veröffentlicht.

Wir bekennen uns zu Compliance - und darüber hinaus

Die Debeka lebt vom Vertrauen ihrer Mitglieder und Mitarbeiter sowie vom Vertrauen der Öffentlichkeit in ihre Integrität und Leistungsstärke. Daher ist ein regelkonformes Verhalten für uns selbstverständlich. Mehr noch: Unsere genossenschaftliche Unternehmenskultur verpflichtet uns, immer solidarisch und fair zu handeln. So garantieren wir unseren Mitgliedern den bestmöglichen Service und unseren Mitarbeitern sichere Arbeitsplätze.

Unsere Verhaltensrichtlinien

Die Debeka lebt vom Vertrauen ihrer Mitglieder bzw. Kunden sowie vom Vertrauen der Öffentlichkeit in die Leistungsstärke und Integrität der Unternehmensgruppe. Vertrauen ist eine Grundlage für unseren unternehmerischen Erfolg. Um dieses Vertrauen zu gewinnen und zu rechtfertigen, ist jeder Einzelne von uns zur Einhaltung des geltenden Rechts und zu verantwortungsvollem Handeln verpflichtet.

 

Die Vorstände sind sich bewusst, dass es durch die Ausweitung des Geschäftsbetriebs, die wachsende Anzahl von Gesetzen und nicht zuletzt durch die immer größer werdende Komplexität der rechtlichen Vorschriften und aufsichtsbehördlichen Vorgaben für die Betriebsangehörigen zunehmend schwerer wird, immer die richtige Entscheidung zu treffen. Um die Betriebsangehörigen bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen und Entscheidungshilfen zu geben, haben wir die folgenden Verhaltensrichtlinien verabschiedet. Diese sollen helfen, Rechtsrisiken zu erkennen und Rechtsverstöße zu vermeiden. Außerdem legen sie Grundsätze für einen fairen und vertrauensvollen Umgang untereinander fest.

 

Die Verhaltensrichtlinien stellen neben dem Unternehmensleitbild die Grundlage unseres täglichen Handelns dar.

Alle Betriebsangehörige der Debeka müssen die in ihrem Arbeitsumfeld einschlägigen Gesetze und sonstigen Vorschriften sowie die internen Arbeitsanweisungen und Richtlinien des Vorstands beachten.


Alle Betriebsangehörigen sind gehalten, sich in ihrem Arbeitsumfeld aufrichtig und fair, mit Anstand und Integrität zu verhalten. Sie begegnen sich – auch in Konfliktsituationen – mit Respekt und Wertschätzung, handeln verantwortungsbewusst und kommunizieren sachlich. Dies gilt nicht nur für den Kontakt gegenüber Dritten, sondern auch im innerbetrieblichen Bereich. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Mitarbeiter- und Führungsleitbild. Dies verbietet es auch, die Stellung im Unternehmen bzw. als Vorgesetzter gegenüber Betriebsangehörigen für private Zwecke zu missbrauchen. .


Jeder Betriebsangehörige ist verpflichtet, das Ansehen der Debeka zu wahren.
Ein Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien kann eine Verletzung der arbeits- oder dienstvertraglichen Pflichten darstellen und deshalb arbeits- und zivilrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Ferner können auch empfindliche strafrechtliche Sanktionen drohen, wenn die Verletzung der aufgeführten Verhaltensrichtlinien zugleich einen Straftatbestand darstellt.

Alle Betriebsangehörigen haben die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu achten. Benachteiligungen im Arbeitsumfeld aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität werden nicht toleriert. Insoweit gilt die Mitarbeiterinformation zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Die Betriebsangehörigen sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere aktiv dazu beizutragen, dass personenbezogene Daten zuverlässig gegen unberechtigte Zugriffe gesichert werden. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies für einen genau definierten Zweck zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Alle Betriebsangehörigen sind auf dieses Datengeheimnis verpflichtet.

 

Alle Betriebsangehörigen unterliegen zudem der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB).

 

Speziell zur Berücksichtigung bei der vertrieblichen Tätigkeit existieren weitergehende interne Vorgaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Rauschgiftkriminalität und der Finanzierung terroristischer Vereinigungen verpflichtet der Gesetzgeber die Unternehmen, bestimmte Vorkehrungen gegen die Geldwäsche zu treffen.

Sie sollen verhindern, dass unter anderem Kreditinstitute und Lebensversicherungs­unternehmen zum Zweck der Geldwäsche oder der Finanzierung terroristischer Vereinigungen genutzt werden. Die Betriebsangehörigen sind verpflichtet, die sich aus den Verpflichtungserklärungen zum Geldwäschegesetz für die Betriebsangehörigen der Versicherungsvereine und der Bausparkasse ergebenden Verhaltensanforderungen einzuhalten. Wichtige Informationen sind den relevanten Fachbüchern und Arbeitsanweisungen sowie dem Merkblatt zum Geldwäschegesetz zu entnehmen.

 

Neben dem Geldwäschegesetz sind von den Versicherungsunternehmen Bestimmungen - insbesondere Meldepflichten - des Außenwirtschaftsgesetzes und der darauf beruhenden Außenwirtschaftsverordnung zu beachten. Denselben Zielen dient das Verbot, bestimmten Personen Versicherungsschutz zu bieten.

Darüber hinaus bestehen aufgrund von Übereinkommen der Financial Action Task Force (FATF) Zahlungsverbote in bestimmte Länder, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

 

Für Fragen, Zweifelsfälle und Verdachtsmeldungen ist der Geldwäschebeauftragte zuständig.

Die Zusammenarbeit in Verbandsgremien und sonstigen Institutionen der Versicherungswirtschaft sowie der Bausparbranche kann gerade dann, wenn Produkt- und Marktfragen Gegenstand der Beratungen sind, eine hohe kartellrechtliche Bedeutung haben. Das Gleiche gilt für den Austausch zwischen einzelnen Unternehmen zu Fragen des Produkts oder der Leistung. Auch bei der Zusammenarbeit mit Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche müssen kartellrechtliche Vorgaben beachtet werden. Die Debeka arbeitet ausschließlich im Einklang mit den kartellrechtlichen Vorschriften. Es gilt der Leitfaden Kartellrecht.

Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung sind Straftaten (§§ 299 ff. StGB; §§ 331 ff. StGB). Sie werden als Korruption bezeichnet.

 

Danach dürfen weder im geschäftlichen Verkehr noch im Umgang mit staatlichen Stellen oder Behörden Zahlungen oder sonstige Vorteile mit dem Ziel angeboten, gewährt, verlangt oder angenommen werden, dass Entscheidungen nicht nach wirtschaftlichen oder sachlich gerechtfertigten Kriterien gefällt werden, sondern aufgrund persönlicher Vorteile. Im Bereich des öffentlichen Dienstes gelten besonders strenge Regeln. Der Tatbestand der Vorteilsannahme und -gewährung ist bereits dann erfüllt, wenn dem Amtsträger Vorteile für dessen Dienstausübung angeboten, versprochen oder gewährt werden.


Die Debeka toleriert keinerlei Form der Bestechung und Korruption.

Es können Situationen entstehen, die zwar nicht den Tatbestand der Bestechung oder Korruption erfüllen, die aber die Unvoreingenommenheit der Betriebsangehörigen oder Geschäftspartner beeinflussen können.

 

Daher sind alle Betriebsangehörigen verpflichtet, sich bei der Annahme und Gewährung von Zuwendungen so zu verhalten, dass keine persönlichen Abhängigkeiten, Verpflichtungen oder der Anschein einer Beeinflussung von oder durch Geschäftspartner entstehen. Näheres ergibt sich aus der Richtlinie zum Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen.

Die Debeka erwartet von allen Betriebsangehörigen, dass sie frei von Interessenkonflikten und ausschließlich auf Grundlage sachgerechter Aspekte handeln. Persönliche Interessen dürfen keinen Einfluss auf geschäftliche Beurteilungen oder Entscheidungen haben.

Näheres ergibt sich aus der Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten.

Jeder Betriebsangehörige ist für die Einhaltung dieser Verhaltensregeln selbst verantwortlich.

Die Führungskräfte der Debeka sorgen dafür, dass die Betriebsangehörigen mit dem Inhalt der Verhaltensrichtlinien vertraut sind und die für sie geltenden Regeln und Verhaltensgrundsätze beachten. Dadurch, dass die Richtlinien die Grundlage auch für ihr eigenes Verhalten bilden, geben sie den Betriebsangehörigen ein Vorbild. Umgekehrt sollten sich die Betriebsangehörigen an ihre Vorgesetzten wenden, wenn sie Zweifel bei der Anwendung dieser Richtlinie haben.

Hinweise auf Rechtsverstöße oder Verstöße gegen die Regeln dieser Verhaltensrichtlinien können - ggf. über die jeweiligen Führungskräfte - an die interne Meldestelle oder alternativ an die externe Meldestelle gemeldet werden.

 

Die eingehenden Hinweise werden vertraulich und mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt. Dem betreffenden Betriebsangehörigen können durch seine Hinweise keine Nachteile entstehen, es sei denn, er wusste schon von Anfang an, dass sein Hinweis nicht zutrifft oder er hätte dies ohne weiteres erkennen können.

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Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind wir einzig und allein unseren Mitgliedern verpflichtet. Offen und ehrlich. Im Folgenden stellen wir Ihnen unsere Berichte über die Einhaltung der organisatorischen Pflichten, über die Solvabilität und Finanzlage sowie weitere Erklärungen über unser transparentes Handeln als Downloads zur Verfügung.