
Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten
Der Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten (GDV-Verhaltenskodex) wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft entwickelt. Er verfolgt das Ziel, eine hohe Qualität beim Vertrieb von Versicherungsprodukten sicherzustellen und wirkt damit Vertriebspraktiken entgegen, die nicht dem Kundeninteresse entsprechen.
Die Debeka-Unternehmensgruppe unterstützt diesen Ansatz. Sie ist dem GDV-Verhaltenskodex daher bereits zum Start im Juli 2013 als eines der ersten Unternehmen beigetreten. Da Versicherungsschutz in hohem Maße erklärungsbedürftig ist und die Beratung dazu ein besonderes Vertrauensverhältnis erfordert, übernimmt die Debeka eine große Verantwortung gegenüber ihren Mitgliedern.
- GDV-Verhalteskodex kompakt
- Die 11 Leitlinien des Verhaltenskodex
- Informationen zur Angemessenheitsprüfung
GDV-Verhaltenskodex kompakt
Ziel
Der Verhaltenskodex für den Vertrieb schärft das Bewusstsein der Versicherungsunternehmen und Vermittler für die Verbraucherinteressen weiter. Er unterbindet Vertriebspraktiken, die den Belangen der Kunden widersprechen.
Funktion
Der Verhaltenskodex für den Vertrieb richtet sich an die Versicherer. Unternehmen, die dem Kodex beitreten, setzen den Verhaltenskodex in interne Regeln um. Sie arbeiten nur mit Vermittlern zusammen, die die Grundsätze des Kodex ihrerseits anerkennen.
Verbindlichkeit
Wirtschaftsprüfer prüfen im Abstand von zwei Jahren, ob die internen Regeln der Unternehmen für den Vertrieb von Versicherungsprodukten dem Verhaltenskodex entsprechen.
Die 11 Leitlinien des Verhaltenskodex
1. Klare und verständliche Versicherungsprodukte - Angaben über mögliche zukünftige Gesamtleistungen basieren auf standardisierten und fairen Verfahren
2. Das Kundenbedürfnis steht im Mittelpunkt bei der Beratung und Vermittlung - Wünsche des Kunden haben Vorrang vor Provisionsinteresse
3. Versicherer geben sich und ihren Mitarbeitern Compliance-Vorschriften - Inhalte sind vor allem Datenschutz, Wahrung des Wettbewerbs, Ächtung von Korruption und Bestechung
4. Beratungsdokumentation bei Abschluss - die Dokumentation wird dem Kunden ausgehändigt, Verzicht auf Dokumentation nur als Ausnahme
5. Beratung nach Vertragsabschluss - ist Grundlage für nachhaltige Kundenbeziehung und erfolgt bei konkreten Anlässen
6. Bei Abwerbung bzw. Umdeckung von Versicherungsverträgen ist das Kundeninteresse zu beachten - der Kunde ist über eventuelle Nachteile aufzuklären
7. Eindeutige und klare Legitimation von Vertretern, Maklern und Beratern gegenüber dem Kunden
8. Qualifikation von Vermittlern hat hohen Stellenwert - Versicherer stellen hochwertige Ausbildung der Vermittler sicher und arbeiten nur mit qualifizierten Vermittlern zusammen
9. Zusatzvergütungen von Versicherungsmaklern - dürfen die Unabhängigkeit des Maklers und das Kundeninteresse nicht beeinträchtigen
10. Versicherungsombudsmann - der Kunde ist in geeigneter Form auf die bestehende unabhängige Schlichtungsstelle hinzuweisen
11. Der Kodex ist verbindlich, seine Umsetzung wird regelmäßig überprüft - die Prüfungsberichte werden vom GDV veröffentlicht
Informationen zur Angemessenheitsprüfung
Mit dem Beitritt zum GDV-Verhaltenskodex hat sich die Debeka zu dessen Umsetzung und einer Angemessenheitsprüfung verpflichtet. Im Rahmen dieser Prüfung stellt sich die Debeka in vielen Bereichen dem Urteil externer Experten.
Die erste Angemessenheitsprüfung wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG durchgeführt und im März 2015 abgeschlossen. Durch den entsprechenden Prüfbericht wird bestätigt, dass die unternehmensinternen Regeln den Anforderungen des GDV-Verhaltenskodex entsprechen.
Auf Grundlage dessen, dass die Debeka die Richtlinien des PKV-Tarifwechselleitfadens in die unternehmensinternen Regeln zur Umsetzung des GDV-Verhaltenskodex integriert hat, fand bereits zum 1. Januar 2016 eine erneute Angemessenheitsprüfung statt und wurde erfolgreich abgeschlossen.
Eine ausführliche Beschreibung der Grundsätze und Maßnahmen der Debeka findet sich im Prüfungsbericht. Der GDV hat ihn zusammen mit der offiziellen Bestätigung der erfolgreichen Prüfung auf seiner Homepage veröffentlicht.
Prüfungsberichte zum Verhaltenskodex für den Vertrieb
- Prüfungsbericht für den Debeka Krankenversicherungsverein a. G.
- Prüfungsbericht für den Debeka Lebensversicherungsverein a. G.
- Prüfungsbericht für die Debeka Allgemeine Versicherung AG
- Prüfungsbericht für die Debeka Pensionskasse AG
- Übersicht aller Prüfungsberichte auf der Homepage des GDV