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Häufig gestellte Fragen: Wohngebäudeversicherung

Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit den beantragten Garagen und ihren Gebäudebestandteilen (z. B. Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind), ihrem Gebäudezubehör (z. B. Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück), Terrassen, die unmittelbar an das Gebäude anschließen.

 

Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück sind bis zu 25 m2 mitversichert. Privat genutzte, freistehende und nicht zu Wohnzwecken genutzte Nebengebäude (über 25 m2) sowie Anbauten sind nur versichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

 

Für die folgenden Grundstücksbestandteile ist die Entschädigung auf 15.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt:

 

Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegsbefestigungen, Pergolen, Hundehütten und Zwinger, Masten und Freileitungen, Wege- und Gartenbeleuchtungen sowie im Boden verankerte Spielgeräte auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück. Darüber hinaus Ladestationen für Elektrofahrzeuge, die fest mit einem im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude oder dem Versicherungsgrundstück verbunden sind. Dies gilt nicht, wenn dem Vertrag der Grundschutz zugrunde liegt.

Welche Häuser werden versichert?

Wir versichern Wohnhäuser mit bis zu drei Wohneinheiten. Dazugehörige Garagen und privat genutzte Nebengebäude sind mitversichert. Darüber hinaus auch Tiny-Houses, sofern diese feststehend und nicht transportabel sind.

 

Wohnhäuser mit mehr als drei Wohneinheiten und ganz oder teilweise gewerblich genutzte Gebäude versichern wir über unsere Gewerbeversicherung.

 

Nicht ständig bewohnte, selbst genutzte Ferien- und Wochenendhäuser versichern wir nach entsprechender Prüfung.
 

Welche Gefahren sind in der Wohngebäudeversicherung versicherbar?

Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

  • Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Detonation, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges (seiner Teile oder seiner Ladung), Fahrzeuganprall (einschließlich seiner Teile oder seiner Ladung), Überschallknall, Nutzwärmeschäden
  • Leitungswasser
  • Naturgefahren (Sturm, Hagel)
  • Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Meteoriteneinschlag)

zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen. 

Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?

Wir schließen bei der Wohngebäudeversicherung generell nur Einjahresverträge ab. Versicherungsperiode ist das Kalenderjahr. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Januar beginnt die Versicherungsperiode am 1. Januar des Folgejahres. Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Wird eine Rohbauversicherung beantragt, kann die Wohngebäudeversicherung erstmals zum Ablauf der auf das Ende der beitragsfreien Rohbauversicherung folgenden Versicherungsperiode (jeweils der 1. Januar ) mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Welche generellen Ausschlüsse gibt es in der Wohngebäudeversicherung?

Eine Haftung für Schäden, die durch Vorsatz sowie Kriegsereignisse, Erdbeben und Kernenergie herbeigeführt werden ist generell ausgeschlossen.

 

Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. In unseren Paketen Comfort und Comfort Plus verzichten wir uneingeschränkt auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Gibt es bei der Debeka einen Neubaurabatt?

Bei ständig bewohnten Neubauten räumen wir einen Rabatt auf den Netto-Jahresbeitrag ein. Die Höhe und Dauer des Rabatts richtet sich nach dem Jahr der ersten Bezugsfertigstellung des Gebäudes und dem Versicherungsbeginn des Vertrags.

  • 50 % bis zum Ablauf 2. Kalenderjahres
  • 40 % bis zum Ablauf des 4. Kalenderjahres
  • 30 % bis zum Ablauf des 6. Kalenderjahres
  • 20 % bis zum Ablauf des 8. Kalenderjahres
  • 10 % bis zum Ablauf des 10. Kalenderjahres
  • 5 % bis zum Ablauf des 20. Kalenderjahres

Nach Ablauf der jeweiligen Rabattphase wird der Vertrag auf den dann gültigen Beitrag des nächsten Rabattzeitraumes bzw. den Tarifbeitrag umgestellt.

Wie lange ist die beitragsfreie Rohbauversicherung maximal möglich?

Die beitragsfreie Rohbauversicherung gilt bis zur Bezugsfertigstellung, maximal für die Dauer von 24 Monaten.

 

Welche zusätzlichen Absicherungen kann ich in den Vertrag einschließen?

Folgende Zusatzrisiken können gegen einen zusätzlichen Beitrag abgesichert werden:

  • NotfallPlus:
    Hier übernehmen wir die erforderlichen und tatsächlichen angefallenen Kosten bis max. 500 Euro je Schadensfall, insgesamt pro Versicherungsperiode 1.500 Euro, für folgende Hilfeleistungen im Notfall:
    • Schlüsseldienst
    • Sanitär-Installationsservice
    • Heizungs-Installationsservice
    • Notheizung
    • Rohrreinigungsservice
    • Entfernung/Umsiedlung von Wespennestern
    • Schädlingsbekämpfung
    • psychologische Betreuung nach einem Feuer- oder Einbruchdiebstahl-Schaden Notfallpaket
    • Ausfall der Wohnung (Übernachtungskosten, Bewachungskosten, Haustierversorgung und Kinderbetreuung)
    • Elektro-Installationsdienst

       
  • GrundstücksPlus:
    Der Versicherungsschutz wird um weiteres Zubehör und weitere Grund-stücksbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück erweitert. Die maximale Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 50.000 Euro begrenzt. Versichert sind z. B.:
    • Pools und deren Wärmepumpen, Whirlpools
    • Saunen
    • Teiche inklusive Zubehör wie z. B. Bachläufe, Futterautomaten, Pflanzen, Fische, Pumpen von Teichanlagen oder Brunnen sowie deren Beleuchtung
    • Grillplätze
    • fest installierte Outdoorküchen (ausgenommen sind die beweglichen Teile dieser Küche sowie loses Küchenzubehör)
    • Terrassen, auch wenn diese nicht an das Gebäude anschließen
    • Freisitze
    • Hochbeete und Frühbeete
    • Gewächshäuser mit einer Grundfläche bis 25qm
    • Gabionen, Sichtschutzelemente
    • fest verankerte Gartenbänke
    • Wäschespinnen
    • Sonnensegel
    • Zäune, Hecken

       
  • Erneuerbare Energien
    Diese Ergänzung des Versicherungsschutzes umfasst unvorhergesehene Schäden (All-Risk-Versicherung) an betriebsfertigen Anlagen. Es können zwei Bausteine (auch parallel) abgesichert werden:
    • Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 kwP, inklusive Stromspeicher und Wallbox. Die PV-Anlage ist in der Wohngebäude­versicherung als höherwertiges Ausstattungsmerkmal anzugeben. Der Zusatzbaustein ergänzt den Versicherungsschutz des Hauptvertrags.
    • Sonstige betriebsfertige Anlagen der privaten Energieerzeugung und -speicherung (z. B. Luftwärmepumpen)

            Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 50.000 Euro begrenzt.
 

  • Leitungswasser- und Rohrpaket
    • Erweiterung des Versicherungsschutzes innerhalb des versicherten Gebäudes
    • Erweiterung des Versicherungsschutzes außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück
    • Erweiterung des Versicherungsschutzes außerhalb des versicherten Grundstücks

           Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000 begrenzt.

  • Intelligente Haustechnik
    Hier handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung für alle betriebsfertigen Anlagen der Haustechnik. Dies sind beispielsweise Anlagen/Geräte der
    •     Strom- und Wasserversorgung
    • Heizungs-Klima- und Lüftungstechnik
    • Anlagen zum Gebäudeschutz
    • Beschattungsanlagen
    • Garten und Grundstück
    • Smart Home
    • sonstige Anlagen der Haustechnik

            Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 30.000 Euro, pro             Kalenderjahr auf 60.000 Euro begrenzt.
 

  • RohbauPlus
    Versichert sind Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die neu errichtet werden und noch nicht bezugsfertig sind – einschließlich dazugehöriger Außenanlagen (Bauleistung). Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für alle Lieferungen und Leistungen für das bezeichnete Bauvorhaben. Hierzu zählen wir den Neubau eines Gebäudes einschließlich dazugehöriger Außenanlagen, aber auch den Anbau oder die Erweiterung eines Bestandsgebäudes.

    Sobald das versicherte Gebäude bezugsfertig ist, endet der Versicherungsschutz des Paketes RohbauPlus. Ohne weitere Vereinbarung startet dann der Versicherungsschutz aus dem Hauptvertrag.

    Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme begrenzt. Der Verlust von versicherten Sachen, die sich lose am Versicherungsort befunden haben, ist je Versicherungsfall auf 30.000 Euro begrenzt.


  • SanierungsPlus
    Mit dem Paket SanierungsPlus bieten wir Versicherungsschutz für Schäden an Bestandsgebäuden oder an deren Gebäudeteilen, die saniert werden. Hierzu zählen auch die nicht bezugsfertigen baulichen Erweiterungen (Anbauten), die im Zuge dieser Sanierung ebenfalls errichtet werden. Unter einer Sanierung verstehen wir grundsätzlich bauliche Veränderungen wie Umbau oder Modernisierung eines Gebäudes.

    Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme begrenzt. Schäden an Grundstücksbestandteilen werden bis 30.000 Euro reguliert. Der Verlust von versicherten Sachen, die sich unter Verschluss lose am Versicherungsort befunden haben, ist je Versicherungsfall auf 30.000 Euro begrenzt. Hier gilt eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro.
Ich habe mein Haus verkauft. Kann ich meine Wohngebäudeversicherung jetzt einfach kündigen?

Wird Ihr Haus verkauft, ist es wichtig, dass uns dies unverzüglich mitgeteilt wird.

 

Wird das versicherte Gebäude vom Versicherungsnehmer veräußert, so tritt zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs (Datum des Grundbucheintrags) an dessen Stelle der Erwerber in die sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.

 

Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag, der auf die zur Zeit des Eintritts des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.

 

Macht der Erwerber von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.

 

Nachdem er im Grundbuch eingetragen ist, kann der neue Eigentümer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.

Was ist die Debeka-Unwetterwarnung?

Die Debeka-Unwetterwarnung ist eine Wetterwarn Info um unsere Mitglieder beim Schutz Ihres Eigentums zu unterstützen. Hierzu führt unser Partner UBIMET rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr Wetterprognosen mit eigens entwickelten Prognosemodellen durch. Datengrundlage ist dabei neben der Postleitzahl auch die Geokoordinate des Objekts.

 

Warnungen werden für 

  • Sturm mit Spitzen ab 100 km/h
  • Gewitter mit Starkregen
  • Hagel und Sturmböen
  • intensiven Starkregen
  • sowie starken Schneefall

per SMS an die private Handynummer des Kunden versendet.

 

Unmittelbar nach den jeweiligen Wettereignissen wird analysiert, ob der Wohnort des Kunden tatsächlich von einem Unwetter betroffen war. Wenn sich dies bestätigt, wird die Intensität ausgewertet. Lässt diese auf ein mögliches Schadensereignis schließen, erfolgt zusätzlich der Versand einer "Are you ok?" Message. Hierin fragen wir unsere Mitglieder, ob alles in Ordnung ist und ob sich ggf. ein Schaden am Gebäude verwirklicht hat. Falls ja, machen wir unsere Kunden auf die Online- Schadensmeldung aufmerksam und verlinken auf unser Onlineschadensformular für die schnelle und unkomplizierte Schadensmeldung.

Wer kann die Debeka-Unwetterwarnung nutzen?

Wir bieten diesen Service allen Debeka-Mitgliedern, die sich für das Paket Comfort oder Comfort Plus in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung (in der aktuellen Tarifgeneration) entschieden haben, als beitragsfreie Mehrwertleistung für ihr bei uns versichertes Objekt an.

Sie möchten mehr über unsere Wohngebäudeversicherung wissen? Hier erhalten Sie weitere Informationen.