Wir verwenden Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.
Weitere Informationen

Hinweis gelesen

Startseite  >  Produkte  >  Versichern  >  Krankenversicherung  >  Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler

Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler

WiWo_MM_PKVTarif_sehrgut_2022_KV(Internet) Titelbild-Selbststaendige
WiWo_MM_PKVTarif_sehrgut_2022_KV(Internet)

Ob Gesetzliche oder Private Krankenversicherung – wer sich selbstständig macht, hat die freie Wahl. Der entscheidende Vorteil der privaten Krankenversicherung: Sie haben die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz und damit auch die Höhe des Beitrags auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. Als größter privater Krankenversicherer in Deutschland bieten wir Ihnen mit unserem Angebot für Selbstständige und Freiberufler die optimale Lösung.

Rechnungen einfach online einreichen

Rechnungen einfach online einreichen

Per App, online oder Post - Sie entscheiden selbst, wie Sie Arztrechnungen und Belege an uns senden.

Leistungen ein Leben lang garantiert

Leistungen ein Leben lang garantiert

Keine Einflüsse durch Sparmaßnahmen oder Politik. Unsere leistungsstarken Tarife sind ein Leben lang vertraglich zugesichert.

Steuervorteile nutzen!

Steuervorteile nutzen!

Ihr Beitrag zur Privaten Krankenversicherung ist steuerlich absetzbar. Stichwort: Bürgerentlastungsgesetz.

Jetzt Termin
vereinbaren

Unser Leistungsangebot

Debeka-Kranken-schraeg

Mit unserer leistungsstarken privaten Krankenversicherung profitieren Sie von niedrigen Verwaltungskosten, attraktiven Beitragsrückerstattungen und das zu einem exzellenten Preis-/Leistungsverhältnis.

Ambulant

  • ärztliche Leistungen
  • Heilpraktiker
  • Arzneimittel, Verbandmittel und Verbrauchsmaterialien
  • Heilmittel (z. B. Heilbäder, Massagen, Ergotherapie, Logopädie, Osteopathie)
  • Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Herzschrittmacher, Krankenfahrstühle)
  • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
  • brechkraftverändernde Augenoperationen (z. B. Lasik-Operationen)
  • Schwangerschaft (z. B. Geburtsvorbereitung, Schwangerschaftsgymnastik, Leistungen für Hebammen)
  • häusliche Behandlungspflege (z. B. Verbandwechsel)
  • häusliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
  • Fahrten und Transporte
  • Psychotherapie
  • künstliche Befruchtung
  • ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe
  • Entwöhnungs- bzw. Entzugsbehandlung bei Suchterkrankungen
  • spezialisierte Palliativversorgung
  • zusätzlich: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Präventionskurse und Diabetes-Erst- und Folgeschulungen

Stationär

  • Chefarztbehandlungen
  • Ein-/Zweibettzimmer bzw. ersatzweise Krankenhaustagegeld
  • Anschlussheilbehandlung und medizinische Rehabilitation
  • Fahrten und Transporte
  • Rooming-In
  • Leistungen der Belegärzte
  • Entwöhnungs- bzw. Entzugsbehandlung bei Suchterkrankungen
  • Hospizleistungen

Zahn

  • prophylaktische Leistungen
  • professionelle Zahnreinigung
  • Leistungen bei Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate)
  • konservierende Zahnbehandlung (z. B. Inlays, Onlays)
  • funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen
  • kieferorthopädische Leistungen
  • zahntechnische Leistungen

Im Jahr des Versicherungsbeginns und in dem darauf folgenden Kalenderjahr erstatten wir je versicherte Person jeweils bis zu 1.000 Euro, je nach Tarifvariante (Die Begrenzung gilt nicht für unfallbedingte Aufwendungen). Danach entfällt die Begrenzung. Auf diese Begrenzung wird direkt verzichtet, sofern bereits eine Zusatzversicherung mit Zahnleistungen bei der Debeka bestanden hat. Bei unmittelbarem Übertritt aus einem Tarif des Versicherers mit Zahnleistungen wird die Versicherungszeit angerechnet.

Auslandsreise

  • weltweiter Versicherungsschutz mit Kostensicherheit für ambulante und stationäre Heilbehandlung
  • darüber hinaus:
    • medizinisch notwendiger Rücktransport
    • Überführung bei Tod
    • Bestattung im Ausland (bis zur Höhe der Versicherungsleistungen bei Überführung)

Weitere Leistungen

Kur

Knochenmarkspende

Lebendorganspende

Nähere Einzelheiten zu unseren Leistungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

kreis-check

Optimal versichert durch persönliche Beratung

Bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung kommen zwangsläufig Fragen auf. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen dabei, den passenden Versicherungsschutz für Sie zu finden – ganz egal, wann und wo Sie es möchten.

Termin vereinbaren

Was die private Krankenversicherung der Debeka auszeichnet

  • Bis zu 2,5 Monatsbeiträge Cash-Back jährlich
    Ob Sie einfach kerngesund sind oder kleine Rechnungen selbst bezahlen: Nehmen Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen von uns in Anspruch, sind Sie „leistungsfrei“ – und erhalten von uns eine Rückerstattung von bis zu 2,5 Monatsbeiträgen.
  • Individuell gestalteter Versicherungsschutz
    Was für Sie nur Kosmetik ist und was wirklich zählt – das entscheiden Sie bei der Debeka selbst. Ebenso, ob bzw. in welcher Höhe Sie Zuzahlungen leisten können oder möchten. So gestalten Sie Ihren Schutz und Ihre Beitragshöhe nach Ihren Vorstellungen.
  • Beitragssenkung im Alter
    Auch im Ruhestand gilt für alle Menschen in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Wenn Sie sich im Alter nicht mit unnötigen Kosten belasten wollen, können Sie eine Beitragssenkung ab dem 67. Geburtstag in Ihren Schutz einschließen.
  • Für Ihr Wohlbefinden: proGesundheit
    Mit unserem Service-Programm proGesundheit bieten wir Ihnen zusammen mit unseren Kooperationspartnern vielfältige Mehrwerte: von persönlichen Coachings über spezielle Therapieangebote bis zu Sonderkonditionen für Medikamente oder Brillen.

Termin vereinbaren


Welche Bedenken Sie gegenüber der "Privaten" vergessen können .

"In der gesetzlichen zahle ich doch viel weniger als in der privaten Krankenversicherung."

Das stimmt so nur in den wenigsten Fällen. Bei vergleichbarer Leistung kann es bei relativ geringem Verdienst sein, dass die Gesetzliche für Sie persönlich günstiger ist. Denn die Gesetzliche berechnet den Monatsbeitrag nach Ihrem Einkommen – die Private nach den versicherten Leistungen. Wer viel verdient, zahlt auch einen hohen Beitrag in der Gesetzlichen. Bei der Debeka bleibt der Beitrag gleich – unabhängig von Ihrem Verdienst.

Mehrleistungen kosten in der privaten Krankenversicherung mehr – klar. Aber im Vergleich zu den Zusatzversicherungen, die Sie in der Gesetzlichen für diese Mehrleistungen separat abschließen müssten, können wir Ihnen diese Extras in der Regel günstiger anbieten. Nicht zuletzt erhalten Sie bei der Privaten sogar Leistungen, die gesetzlich Versicherte immer aus eigener Tasche zahlen müssen.

Unterm Strich heißt das: Die private Krankenversicherung der Debeka bietet ziemlich viel für gar nicht so viel Beitrag.

"Mit einer privaten Krankenversicherung zahlt man sich im Alter doch dumm und dusselig."

Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung bei der Debeka entscheiden, wählen Sie auch einen Partner, der lebenslang an Ihrer Seite sein will. Das bedeutet für uns, dass Sie sich auch im Alter den Schutz Ihrer Gesundheit leisten können. Deshalb bauen wir für Sie sogenannte Alterungsrückstellungen auf, mit denen wir Ihre steigenden Gesundheitskosten auch im Alter decken können. Und das in einem Umfang, der deutlich über dem Marktdurchschnitt liegt.

Mehr noch: Auf Wunsch können Sie sogar eine Option in Ihren Tarif einschließen, die Ihnen eine Beitragssenkung bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters sichert. Nicht zuletzt haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihren Schutz den aktuellen Bedürfnissen anzupassen – und so auch die Höhe Ihres Monatsbeitrags zu verringern.

kreis-check

 

Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zu finden – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!

Termin vereinbaren

Auch für freiwillig gesetzlich Versicherte bieten wir optimale Lösungen.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann sich privat krankenversichern?

Eine private Krankenvollversicherung können abschließen:

  • Selbstständige und Beamte unabhängig vom Einkommen

  • Arbeitnehmer mit einem (Brutto-) Arbeitsentgelt von mehr als 5.362,50 Euro im Monat (64.350 Euro im Jahr 2022).

Studenten können sich unter gewissen Voraussetzungen von der Versicherungspflicht in den Gesetzlichen Krankenkassen befreien lassen und in die Private Krankenversicherung wechseln.

Beamte erhalten vom Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Vorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt sie für den Berechtigten 50 % der Aufwendungen (70 % im Ruhestand), für Ehegatten 70 % und für Kinder 80 %. Die Debeka bietet auf die Beihilfe abgestimmte Tarife zu günstigen Beiträgen und ist der systemgerechte Versicherungsträger.

Angestellte und Arbeiter , deren Entgelt unter der oben genannten Grenze liegt, sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können ihren Schutz durch private Ergänzungsversicherungen verbessern.

Kann ich mich auch als Student privat krankenversichern?

Personen, die durch die Einschreibung als Student versicherungspflichtig werden, können sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn unmittelbar vor Aufnahme des Studiums eine Versicherungspflicht aus anderen Gründen bestand. In diesem Fall ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht als Student nur noch dann möglich, wenn eine Unterbrechung der Versicherungspflicht vor Aufnahme des Studiums vorlag. Der Antrag auf Befreiung kann formlos gestellt werden. Er muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. Eine erneute Befreiungsmöglichkeit zu Beginn des nächsten Semesters gibt es nicht.

Welchen Versicherungsbeginn kann ich wählen?

In der Regel ist der Versicherungsbeginn der nächste Monatserste. Bis zum 15. eines jeden Monats kann jedoch auch der zurückliegende Erste des laufenden Monats als Versicherungsbeginn gewählt werden.

Was sind Wartezeiten?

Wartezeiten sollen verhindern, dass die Versichertengemeinschaft schon gleich nach Vertragsbeginn mit Ausgaben belastet wird, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden oder kurz danach auftreten. Es gibt zum einen die allgemeine Wartezeit von drei Monaten und zum anderen die besondere Wartezeit bei Zahnbehandlung bzw. -ersatz, Psychotherapie, kieferorthopädischer Behandlung und Entbindung von acht Monaten. Für die Pflegezusatzversicherung beträgt die Wartezeit drei Jahre. Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Je nach gewähltem Versicherungsschutz fallen unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel unmittelbarer Übertritt aus der Gesetzlichen Krankenversicherung, aus einer Privaten Krankenversicherung oder die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, die Wartezeiten für die Krankenversicherung ganz oder teilweise weg.

Welchen Versicherungsschutz habe ich im Ausland?

Die meisten unserer Tarife haben Weltgeltung. Sie sind also weltweit - im Umfang der bestehenden Tarife - versichert.

Was geschieht, wenn die Beihilfe sich ändert?

Unsere Tarife B und WL sehen eine Anpassung des Versicherungsschutzes an Ihre neue Beihilfesituation ohne erneute Risikoprüfung und ohne erneute Wartezeiten innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten vor. Die Beihilfe kann sich zum Beispiel ändern durch:

  • Eintritt in den Ruhestand,
  • Veränderung der Kinderzahl durch Geburt eines Kindes,
  • Entstehen, Wegfall oder Änderung eines eigenen Beihilfeanspruchs des Ehegatten,
  • Wechsel der Dienststelle.

Muss ich bei Arztrechnungen in Vorleistung treten?

In der Privaten Krankenversicherung bleibt es - im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung - bei der Abrechnung zwischen Patient und Arzt. Bei stationärer Behandlung rechnen wir - auf Wunsch der Versicherten - die Unterkunftskosten direkt mit dem Krankenhaus ab.

Wir erstatten auch unbezahlte Rechnungen. Die Höhe der Erstattungen hängt vom gewählten Tarif ab.

Besteht eine Krankheitskostenvollversicherung, so empfehlen wir Ihnen - bevor Sie Kosten zur Erstattung einreichen - immer zu prüfen, ob die Beitragsrückerstattung günstiger für Sie wäre.

Bin ich bei der Debeka auch im Ausland ausreichend versichert?

Wir bieten Ihnen nach fast allen Tarifen auch im Ausland optimalen Versicherungsschutz. Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir Ihren Vertrag prüfen und gegebenenfalls ergänzen können. In bestimmten Fällen (z. B. Auslandsstudium) kann eine besondere Bescheinigung erforderlich sein, die wir Ihnen auf Wunsch ausstellen.

Was ist zu tun, wenn ich im Ausland zum Arzt muss?

Bei "kleineren" Rechnungen treten Sie in Vorleistung; d. h. Sie begleichen die Rechnung direkt vor Ort. Die Originalrechnung mit Diagnose reichen Sie nach Ihrer Reise bei uns ein und bekommen dann die tarifliche Leistung. In besonderen Notfällen und bei "hohen Rechnungen", z. B. im Falle stationärer Krankenhausbehandlung, wenden Sie sich bitte an unsere 24-Stunden Notrufzentrale +49 (0)2 61 4 98 - 99 01 .

Was sind Alterungsrückstellungen?

Krankenversicherungsverträge sind auf Lebenszeit angelegt. Daher enthält bereits die Beitragskalkulation der Privaten Krankenversicherung Rückstellungen für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Dies sind die sogenannten Alterungsrückstellungen. Für Verträge, die nach dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden, ist gesetzlich eine "Mitgabe" von Alterungsrückstellungen in der substitutiven Krankenversicherung vorgeschrieben, allerdings etwas begrenzt: Es werden die Rückstellungen auf den Versicherungsschutz beim Mitbewerber "übertragen", wie sie für eine Umstellung in den Basistarif (auf Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung) erforderlich wären.

Was ist eine Anwartschaft?

Mit einer Anwartschaft "frieren" Sie Ihren derzeitigen Gesundheitszustand ein. So haben Sie die Möglichkeit (z. B. für Heilfürsorgeempfänger), diese Anwartschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Krankheitskostenvollversicherung nach den dann erforderlichen Tarifen umzustellen, wenn Sie später Anspruch auf Beihilfe oder als Arbeitnehmer Aussicht auf Versicherungsfreiheit haben.

Was ist der gesetzliche Zuschlag von 10%?

Seit dem 1. Januar 2000 zahlen alle neu privat krankenvollversicherten Personen einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 % des Beitrags. Dieser ist spätestens mit Beginn des Kalenderjahres, das auf die Vollendung des 21. Lebensjahres des Versicherten folgt, zu erheben und endet in dem Kalenderjahr, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet.

Dieser gesetzlich vorgeschriebene Zuschlag wird für Sie in voller Höhe angelegt. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres, wird er zur vollen bzw. teilweisen Finanzierung von Beitragsanpassungen verwendet. Ansonsten zahlen Sie diesen 10 %-igen Zuschlag, um zusätzliche Rückstellungen für das Alter zu bilden.

Wie erfolgt die Beitragszahlung?

Die Krankenversicherungsbeiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten. Als privat krankenvollversicherter Angestellter erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber seinen Anteil zur Krankenversicherung mit Ihrem Gehalt ausgezahlt. Die Abbuchung des gesamten Beitrags erfolgt dann von Ihrem Konto.

Erhalte ich bei der Debeka eine Chipkarte?

Die Debeka gibt zurzeit keine Versicherten-/Chipkarte aus. Die Produktion einer eigenen Chipkarte stellten wir zurück, weil der Gesetzgeber schon im Jahr 2006 eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einführen wollte, an deren Entwicklung sich auch der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) beteiligte. Aktuell stellt das Foto des Versicherten auf der Vorderseite der eGK-Chipkarte die einzige Neuerung dar und soll vor Verwechslung und Missbrauch schützen.

Die derzeitigen Chip-Karten anderer Unternehmen dienen in den meisten Fällen zur Übertragung der persönlichen Daten in die Software der Arztpraxen. Die damit oft gewünschte Funktion einer Kostenübernahmeregelung hingegen trifft jedoch nur auf die stationären Fälle zu. Hier arbeiten wir ohne Chip-Karte mit einem funktionierenden System.

In unserer täglichen Arbeit hat sich die klassische Form der individuellen Kostenübernahme bei stationären Aufenthalten bewährt. Hierzu ist es ausreichend, wenn der Versicherte im Krankenhaus angibt, bei der Debeka versichert zu sein. Das Einverständnis des Versicherten vorausgesetzt, kann sich nahezu jedes Krankenhaus mit uns in Verbindung setzen und direkt mit uns abrechnen.

Nicht zuletzt wegen der aktuellen gesundheitspolitischen Lage, warten wir die Entwicklung zur eGK ab, um unsere Mitglieder nicht doppelt mit den Investitionskosten für eine solche Chip-Karte zu belasten.

Wo finde ich Informationen rund um die Beitragsrückerstattung?

Fragen und Antworten zu diesem Thema stellen wir Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

Wo finde ich Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz?

Fragen und Antworten zu diesem Thema stellen wir Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

Service und weitere Informationen