
Glasversicherung

"Glück und Glas, wie leicht bricht das!"
Schon diese Volksweisheit lässt erkennen, dass Glasbruch nicht selten ist. In jedem Fall sind Glasschäden ärgerlich und teuer.
Aktuelle Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen ersetzen in der Regel Glasbruchschäden nicht. Wir empfehlen Ihnen, dieses spezielle Risiko durch eine Debeka-Glasversicherung abzusichern.
Wir bieten Ihnen finanzielle Sicherheit bei Schäden an der Gebäude- und Mobiliarverglasung in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung.
Zur Gebäudeverglasungen gehören:
- Fenster und Türen
- Einscheibenverglasungen – Ersatz als Zweischeibenisolierverglasung
- Scheiben aus Glas oder Kunststoff von Gewächshäusern bis 5 qm Grundfläche
- Glasbausteine und Profilgläser
- Haustürfüllungen
- Scheiben, Platten und Lichtkuppeln aus Kunststoff
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel
- Lichtkuppeln aus Glas
- Rahmen und Griffe von Duschabtrennungen oder Glastüren – soweit nicht wiederverwendbar
- Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen
- Glas- oder Kunststoffscheiben von Schwimmbad- oder Whirlpoolabdeckungen
- Waschtische und -becken aus Ganzglas
Zur Mobiliarverglasung gehören:
- Schränke
- Vitrinen
- Stand-, Wand- oder Schrankspiegel
- Glasplatten
- Glaskeramikkochflächen inklusive Elektronik
- Scheiben und Sichtfenster aus Glas oder
- Glaskeramik von Öfen, Elektro- oder Gasgeräten
- Aquarien und Terrarien
- Möbel aus Glas (bis 2.500 Euro)
Wir zahlen erforderliche Kran- und Gerüstkosten sowie bis jeweils 2.500 Euro der Kosten für:
- Erneuerung von Anstrichen, Materialien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien
- Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.)
- Schäden durch Graffiti (subsidiär)
- Beseitigung von Gebäudeschädigungen