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Krankenversichertennummer (KVNR)

Ihre digitalen Gesundheitsservices

Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) für die Nutzung digitaler Gesundheitsservices

Seit Februar 2024 versenden wir an alle vollversicherten Mitglieder die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung der KVNR.

Die KVNR ist der Zugangsschlüssel zu den digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen, wie z. B. die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept.

 

Haben Sie die Antragsunterlagen bereits erhalten? Dann senden Sie uns gerne Ihren Antrag zu, entweder digital über den aufgedruckten QR-Code oder per Post.

 

Sie haben noch keine Antragsunterlagen erhalten und benötigen eine KVNR? Dann können Sie die Unterlagen jetzt online beantragen. Sie werden Ihnen innerhalb weniger Tage zugeschickt.

Bitte beachten Sie, dass eine KVNR nur für krankheitskostenvollversicherte Mitglieder beantragt werden kann. Beamte mit Beihilfeanspruch zählen ebenfalls dazu.

Die wichtigsten Informationen zur KVNR

Was ist die KVNR?

Die KVNR ist Ihr persönlicher Schlüssel für digitale Anwendungen: Ihre eindeutige digitale Identität. Diese wird aus Ihrer Rentenversicherungsnummer und weiteren persönlichen Merkmalen, wie z. B. Ihrem Geburtsdatum, erzeugt. Sollten Sie Ihre Rentenversicherungsnummer nicht kennen, fragen wir diese gerne für Sie bei der Deutschen Rentenversicherung ab.

Wie kann ich die KVNR nutzen?

Im ersten Schritt wird die KVNR für das Implantateregister erforderlich sein. Seit dem 1. Juli 2024 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man nur dann ein Brustimplantat erhalten kann, wenn man eine KVNR hat. Diese wird von den Krankenhäusern zu Abrechnungszwecken und zur Erfassung im Implantateregister benötigt. Weitere Implantate werden in Zukunft folgen.

 

Zu gegebener Zeit möchten auch wir als privates Krankenversicherungsunternehmen unseren Versicherten eine elektronischen Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Auch hierfür ist die KVNR notwendig.

 

Wir werden Sie informieren, sobald eine Nutzung der digitalen Gesundheitsservices möglich ist. Ob Sie diese zukünftig nutzen möchten, ist jedoch allein Ihre Entscheidung.

Wie erhalte ich eine KVNR?

Sie erhalten von uns unaufgefordert ein Schreiben, mit dem Sie Ihre KVNR beantragen können. Aufgrund der großen Zahl unserer Versicherten wird es mehrere Monate dauern, bis alle das Schreiben erhalten.

 

Sie benötigen eine KVNR, aber haben noch keine Antragsunterlagen erhalten? Dann können Sie die Unterlagen hier online beantragen. Sie werden Ihnen innerhalb weniger Tage zugeschickt.

 

Sollten Sie das Schreiben bereits erhalten haben, lassen Sie uns bitte das beigefügte Antragsformular zukommen. Alternativ steht Ihnen dieses auch online über den QR-Code auf dem beigefügten Antragsformular zu Verfügung. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Die Erstellung der KVNR ist natürlich für Sie kostenlos.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeine Informationen zur Krankenversichertennummer (KVNR)

Was ist die KVNR?

Die KVNR ist Ihre eindeutige digitale Identifikationsnummer. Sie wird aus Ihrer Rentenversicherungsnummer (RVNR) und weiteren persönlichen Merkmalen, wie z. B. Ihrem Geburtsdatum, generiert. Sie gilt lebenslang und bleibt auch bei Wechsel der Krankenversicherung bestehen. Bitte beachten Sie dabei: Ihre KVNR ist nicht identisch mit Ihrer Servicenummer bei der Debeka. Die Servicenummer ändert sich durch die KVNR also nicht.

Wozu brauche ich eine KVNR?

Die KVNR ist Ihr persönlicher Schlüssel, um Zugang zu Implantaten im Rahmen des Implantateregistergesetzes zu erhalten. Außerdem benötigen Sie die KVNR unter anderem, um Zugang zu freiwilligen digitalen Services zu erhalten, z. B. der elektronischen Patientenakte (ePA) oder dem elektronischen Rezeptes (E-Rezept). Auch wir möchten unseren Versicherten künftig eine ePA anbieten.

Welche Vorteile habe ich durch die KVNR?

Seit dem 1. Juli 2024 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass nur dann eine Versorgung mit einem Brustimplantat erfolgen kann, wenn man eine Krankenversichertennummer (KVNR) vorweisen kann. Seit dem 1. Januar 2025 ist dies auch für Knie- und Hüftimplantate sowie Aortenklappen der Fall. Die KVNR wird von den Krankenhäusern zu Abrechnungszwecken und zur Erfassung im Implantateregister benötigt. Zudem sind auch die Krankenversicherer dazu verpflichtet, Meldungen an das Implantateregister unter Verwendung der KVNR vorzunehmen.


Darüber hinaus ermöglicht die KVNR die Nutzung der Services der Telematikinfrastruktur, beispielsweise der ePA oder des E-Rezepts.


Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant auf dieser Plattform weitere Services zu etablieren, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland voranzutreiben.

Was ist, wenn ich keine Rentenversicherungsnummer (RVNR) habe bzw. diese nicht kenne?

Sollten Sie Ihre Rentenversicherungsnummer nicht kennen, fragen wir sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ab. Anschließend übermitteln wir Ihre RVNR an die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankversicherung (ITSG GmbH) zur Erzeugung Ihrer KVNR.

Habe ich als Beamter/Beamtin ebenfalls eine Rentenversicherungsnummer (RVNR)?

Seit dem Jahrgang 2005 erhält jeder Bundesbürger die RVNR ab der Geburt. Für Personen aus allen Jahrgängen davor, die noch keine RVNR haben, wird diese im Rahmen der KVNR-Beschaffung von uns beantragt. Für Beamte wird eine Ersatznummer vergeben. Sie müssen sich daher um nichts kümmern. 

Als Beamter/Beamtin erhalte ich im Rentenalter eine Pension, die nicht von der Deutschen Rentenversicherung (RV) gezahlt wird. Aus welchem Grund soll ich die RV von der Schweigepflicht entbinden?

Grundlage zur Erstellung der KVNR ist Ihre Rentenversicherungsnummer (RVNR). Um die RVNR von der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten oder verifizieren zu lassen, benötigen wir von Ihnen eine Schweigepflichtentbindung. Ohne Ihre Einwilligung können wir Ihnen daher die KVNR nicht zur Verfügung stellen.

Wer stellt die KVNR aus?

Die ITSG GmbH (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung) erstellt die KVNR und übermittelt sie an uns. Grundlage ist die Rentenversicherungsnummer (RVNR). Die KVNR lässt keine Rückschlüsse auf die RVNR zu. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Internetseite der Vertrauensstelle.

Wer ist die Vertrauensstelle (ITSG GmbH)?

Die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH) unterstützt die Digitalisierung des deutschen Gesundheits- und Sozialwesens. Als unabhängige Vertrauensstelle teilt sie allen Versicherten zu deren Identifikation eine lebenslang gültige Krankenversichertennummer zu.

 

Weitere Infos zur Erstellung der Nummer finden Sie auf der Internetseite www.itsg.de/produkte/vst-krankenversichertennummer.

Wie ist eine KVNR aufgebaut?

Die KVNR besteht aus zwei Teilen. Wir verwenden nur den 10-stelligen und unveränderbaren Teil der KVNR, der lebenslang gültig ist. Der veränderbare Teil enthält Informationen über die gesetzlichen Krankenkassen, die für Privatversicherte nicht relevant sind.

Ist die KVNR mit der Rentenversicherungsnummer (RVNR) identisch?

Die KVNR ist nicht identisch mit der RVNR. Die KVNR wird nach strengen gesetzlichen Vorschriften unter der Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) aus der RVNR generiert. Die RVNR selbst darf dafür nicht verwendet werden, da sie zu den personenbezogenen Sozialdaten gehört und damit dem Sozialgeheimnis unterliegt. Die ITSG GmbH (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung) nutzt einen eigenen, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgegebenen Schlüssel. Mit diesem Schlüssel erzeugt sie eine pseudonymisierte KVNR und schickt diese an uns.

Wie entsteht eine KVNR?

Die Vertrauensstelle pseudonymisiert Ihre RVNR und generiert in einem sicheren technischen Verfahren eine KVNR. Diese lässt keine Rückschlüsse auf die RVNR zu. Die Vertrauensstelle sendet uns im Anschluss Ihre neue KVNR. Haben Sie bereits eine KVNR, dann übermittelt uns die Vertrauensstelle diese. Der gesamte Datenaustausch zwischen der Vertrauensstelle, uns und den Datenstellen der Rentenversicherung findet verschlüsselt und sicher statt.


Rechtsgrundlage dafür ist § 290 SGB V.


Weitere Infos zu der Nummer und zur Vertrauensstelle finden Sie auf der Internetseite www.itsg.de/produkte/vst-krankenversichertennummer.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die KVNR?

Die Rechtsgrundlage dafür ist § 290 SGB V. 

Ich wohne im Ausland. Muss ich die KVNR auch dann beantragen?

Sofern Sie die digitalen Services der Telematikinfrastruktur nutzen möchten, sollten Sie die KVNR beantragen. Zudem ist diese wichtig im Rahmen des Implantateregistergesetzes bei einer Implantatversorgung in Deutschland.

 

Siehe auch: Was ist das Implantateregister?

Was ist das Implantateregister?

Das Implantateregister ist ein zentrales und bundesweites Register, das Hersteller, Seriennummer eines Implantats und die Daten des Patienten dokumentiert. Ziel ist es, Patienten bei Komplikationen mit Implantaten frühzeitig identifizieren und informieren zu können.


Das Implantateregister ist zum 1. Juli 2024 gestartet. Seitdem ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass nur dann eine Versorgung mit einem Brustimplantat erfolgen kann, wenn man eine Krankenversichertennummer (KVNR) vorweisen kann. Zum 1. Januar 2025 sind auch Knie- und Hüftimplantate sowie Aortenklappen hinzugekommen. Die Krankenhäuser benötigen die KVNR zur Meldung der Implantate an das Implantateregister. Zudem sind auch die Krankenversicherer dazu verpflichtet, Meldungen an das Implantateregister unter Verwendung der KVNR vorzunehmen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Implantateregistergesetz (IRegG).


Weitere Infos zum "Implantateregister Deutschland" finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/implantateregister-deutschland

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

Die TI vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens (z. B. Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenversicherungen) und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) Zugang erhalten. Die TI bietet Versicherten und Leistungserbringern verschiedene Services, z. B. die elektronische Patientenakte (ePA). Selbstverständlich wird der Datenschutz nicht außer Acht gelassen. Die TI verfügt über eine Vielzahl von Sicherheitsmaßnahmen. Über die Zugriffsmöglichkeiten und den Umfang der gespeicherten Daten entscheiden Sie selbst.

Fragen zum Abfrageformular

Wie muss ich die Krankenversichertennummer (KVNR) beantragen?

Sie erhalten von uns unaufgefordert ein Schreiben mit einem Abfrageformular. Nur mit diesem können Sie Ihre KVNR beantragen. Eine formlose Antragsstellung per E-Mail oder telefonisch ist nicht möglich. Aufgrund der großen Zahl unserer Versicherten wird es mehrere Monate dauern, bis alle das Schreiben mit dem Abfrageformular erhalten.


Für die Übermittlung Ihrer Daten haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Digitale Datenübermittlung per QR-Code auf dem Abfrageformular
  • Rückversand des ausgefüllten Abfrageformulars per Post

Unserem Schreiben liegt ein Abfrageformular für jede krankheitskostenvollversicherte Person bei. Bitte prüfen Sie das Formular auf Korrektheit und Vollständigkeit der Daten.


Sie haben noch keine Antragsunterlagen erhalten und benötigen eine KVNR? Den Antrag können Sie hier online anfordern anfordern. Er wird Ihnen innerhalb weniger Tage zugeschickt.

 

Bitte denken Sie daran: Es reicht nicht aus, wenn Sie sich telefonisch dazu melden. Wir benötigen für die Beantragung der KVNR Ihre schriftliche Zustimmung.

Ich habe das Abfrageformular nicht (mehr). Was kann ich tun?

Sie können Ihre Antragsunterlagen hier erneut anfordern. Sie werden Ihnen innerhalb weniger Tage zugeschickt.

Welche Folgen hat es, wenn ich die KVNR nicht beantrage?

Seit dem 1. Juli 2024 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass nur dann eine Versorgung mit einem Brustimplantat erfolgen kann, wenn man eine Krankenversichertennummer (KVNR) vorweisen kann. Seit dem 1. Januar 2025 ist dies auch für Knie- und Hüftimplantate sowie Aortenklappen der Fall. Die KVNR wird von den Krankenhäusern zu Abrechnungszwecken und zur Erfassung im Implantateregister benötigt. Zudem sind auch die Krankenversicherer dazu verpflichtet, Meldungen an das Implantateregister unter Verwendung der KVNR vorzunehmen. Das Fehlen einer KVNR kann daher insbesondere bei ungeplanten oder zeitkritischen Implantationen zu Verzögerungen führen. Die erstmalige Beantragung der KVNR kann mehrere Wochen dauern. Zudem erhalten Sie ohne KVNR keine digitale Identität – und damit keinen Zugang zur elektronischen Patientenakte, dem E-Rezept sowie weiteren digitalen Services der Telematikinfrastruktur. Wir empfehlen daher, die KVNR gleich zu beantragen.

Wer erhält eine KVNR?

Alle Mitglieder mit einer Krankheitskostenvollversicherung (Beihilfeberechtigte/Vollversicherte) können eine KVNR bei uns beantragen. 

Kann ich der Einwilligung für die Beantragung der KVNR widersprechen?

Ein Widerspruch ist gar nicht erforderlich, der Antrag ist freiwillig und nur mit Ihrer Zustimmung möglich. 

Ich möchte den Antrag für die KVNR nicht ausfüllen. Trotzdem habe ich eine Erinnerung erhalten.

Der Versand der Erinnerungsschreiben erfolgt automatisch. Wenn Sie die KVNR nicht beantragen möchten, dann ignorieren Sie die Erinnerung bitte einfach.

Ich habe schon eine KVNR. Muss ich das Formular trotzdem ausfüllen?

Auch dann benötigen wir das Formular von Ihnen ausgefüllt zurück, da wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Validierung der KVNR durchzuführen.

Warum sind mein Geburtsland und meine Staatsangehörigkeit wichtig, um die KVNR ausstellen zu lassen?

Die Angaben benötigen wir ausschließlich, um Ihre Rentenversicherungsnummer (RVNR) erfragen zu können.

Wieso ist eine Abfrage meiner Geschwister erforderlich?

So können wir bei der Ausstellung der KVNR Verwechslungen bei Mehrlingsgeburten verhindern.

Bekomme ich eine Nachricht, nachdem die KVNR erstellt wurde?

Ja, sobald die Vertrauensstelle Ihre KVNR an uns übermittelt hat, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit Ihrer KVNR.

Daten / Datenschutz

Wo wird meine Krankenversichertennummer (KVNR) gespeichert?

Die KVNR ist Teil der digitalen Identität und wird in unseren Stammdaten sowie in den Identitätsdatensätzen der Telematikinfrastruktur gespeichert. Die dazugehörigen Rechenzentren haben Ihren Sitz in Deutschland.

Wer hat durch die Vernetzung der verschiedenen Akteure Zugriff auf meine persönlichen Daten?

Nur Sie haben Zugriff auf Ihre Daten und bestimmen selbst, wer sie einsehen darf.

Wie sicher sind meine Daten bei der Vergabe einer KVNR?

Die KVNR wird über ein komplexes technisches Verfahren generiert. Dabei kommen kombinierte Verschlüsselungs­algorithmen zum Einsatz. Alle Verarbeitungsprozesse innerhalb der Vertrauensstelle werden protokolliert. Ein 4-Augen-Prinzip sorgt dabei ebenso für die erforderliche Sicherheit wie eine tägliche Sicherung der Datenbestände. Die Daten- und Systemsicherheit erfolgt nach den Vorgaben des Grundschutzhandbuchs des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und ist mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt.

Ergänzende Hinweise für die Einwilligung zur KVNR

Erläuterung zur Beschaffung der RVNR und KVNR

Einwilligung in die Datenverarbeitung
Ich willige in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten, insbesondere der Rentenversicherungsnummer, ein, soweit dies für die Vergabe bzw. den Abgleich der Krankenversichertennummer erforderlich ist und entbinde die für den Versicherer tätigen Personen sowie die bei der Vertrauensstelle Krankenversichertennummer tätigen Personen insoweit von ihrer Schweigepflicht.

Zudem willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Vergabe oder den Abruf der Rentenversicherungsnummer durch die Deutsche Rentenversicherung erforderlich ist und entbinde die für den Versicherer tätigen Personen sowie die bei der Deutschen Rentenversicherung tätigen Personen insoweit von ihrer Schweigepflicht.

Freiwilligkeit und Widerrufsmöglichkeit
Es steht Ihnen frei, die Einwilligungen / Schweigepflichtentbindungen ganz oder teilweise nicht abzugeben oder jederzeit später durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Debeka Krankenversicherungsverein a. G. mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Wird die Erklärung insgesamt nicht abgegeben oder werden einzelne Einwilligungen / Schweigepflichtentbindungen gestrichen oder widerrufen, kann dies allerdings zur Folge haben, dass die digitale Identität sowie die Anwendungen der TI nicht, nicht mehr oder nur eingeschränkt genutzt werden können. Wenn Sie im Falle einer ungeplanten oder zeitkritischen Implantation noch nicht über eine KVNR verfügen, kann dies zu Verzögerungen führen.


Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Versorgung mit einem Implantat nach § 17 Abs. 4 Implantateregistergesetz auch ohne Ihre Einwilligung verpflichtet sind, die KVNR bereitzustellen.

 

Erläuterung zur datenschutzrechtlichen Einwilligung und Schweigepflichtentbindungserklärung

Allgemeine Informationen zur Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI)
Die TI vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) Zugang erhalten. Die TI bietet Versicherten und Leistungserbringern verschiedene Anwendungen, z. B. die elektronische Patientenakte. Für Sie als privat versicherte Person ist die Nutzung dieser Anwendungen freiwillig. Sie können später selbst entscheiden, ob und welche der durch uns künftig angebotenen Anwendungen sie nutzen wollen. Die Hoheit über die Daten liegt bei den Anwendungen der TI allein bei Ihnen. Wenn Sie künftig Anwendungen der TI nutzen möchten, ist vorab die Vergabe sowie der Abgleich einer Krankenversichertennummer (KVNR) erforderlich.


Krankenversichertennummer (KVNR)
Für den Zugang zu den Anwendungen der TI (s.o.) ist eine kartenlose digitale Identität nach § 291 SGB V erforderlich. Die digitale Identität dient als Ihr persönlicher Schlüssel zu den Anwendungen in der TI. Um Ihnen eine digitale Identität und die daran gebundenen Anwendungen der TI bereitstellen zu können, benötigen wir Ihre KVNR. Auch für die Meldung einer implantationsbezogenen Maßnahme (z.B. bei Brustimplantaten, Herzklappen, Hüftprothesen u.a.) wird künftig nach dem Implantateregistergesetz eine KVNR benötigt.

 

Wenn Sie noch keine KVNR haben, lassen wir diese für Sie erstellen. Die KVNR wird auch für privat Versicherte durch die gesetzlich vorgesehene Vertrauensstelle KVNR nach § 290 SGB V auf der Grundlage der Rentenversicherungsnummer (RVNR) individuell einmalig vergeben. Nähere Informationen über das Verfahren zur Bildung einer KVNR durch die Vertrauensstelle finden Sie unter https://www.itsg.de/produkte/vst-krankenversichertennummer/. Sollten Sie bereits über eine KVNR verfügen, ist diese zur Vermeidung von Doppelvergaben mit der Vertrauensstelle KVNR abzugleichen. Für die Vergabe der KVNR bzw. den Abgleich ist es erforderlich, dass wir der Vertrauensstelle das Bestehen des Versicherungsverhältnisses mitteilen und die RVNR übermitteln.


Für den Fall, dass eine RVNR noch nicht vergeben bzw. mitgeteilt wurde, lassen wir diese durch die Deutsche Rentenversicherung für Sie bilden bzw. rufen diese bei der Deutschen Rentenversicherung ab. Hierzu ist es erforderlich, dass wir der Deutschen Rentenversicherung das Bestehen des Versicherungsverhältnisses mitteilen und folgende personenbezogene Daten an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln:

Familienname, ggfs. Geburtsname, Vorname, ggfs. Titel, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsland, ggfs. Staatsangehörigkeit, Wohnort, Straße, Hausnummer, ggfs. Kennzeichen für Mehrlingsgeburt, ggf. Rentenversicherungsnummer.

Sonstiges

Bekomme ich neben der KVNR zusätzlich eine Gesundheitskarte?

Nein. Die PKV-Branche hat sich mit großer Mehrheit gegen die Einführung einer Gesundheitskarte ausgesprochen, da dies nachhaltiger und kostengünstiger ist. Zum Erhalt von Implantaten oder für die Nutzung von Services der Telematikinfrastruktur ist eine KVNR in Verbindung mit einer digitalen Identität ausreichend.

Was muss ich tun, wenn ich zu einem anderen Krankenversicherer wechsele?

Sie müssen nichts weiter veranlassen, Ihr neuer Krankenversicherer wird sich automatisch um alles kümmern. 

Kann ich meine bisherige Servicenummer behalten?

Ihre Servicenummer und die KVNR sind komplett unabhängig voneinander. Ihre Servicenummer ändert sich durch die KVNR nicht.

Widerspruch gegen die KVNR bzw. die elektronische Patientenakte

Gemäß der aktuellen Gesetzeslage ist die Beantragung der KVNR sowie die Nutzung der ePA und des E-Rezeptes für privat Versicherte freiwillig.

 

Die Anlage der KVNR erfolgt ausschließlich auf Antrag der Versicherten. Somit ist ein Widerspruch gegen die Beantragung bzw. Anlage der KVNR nicht erforderlich. Um Verzögerungen bei der Behandlung mit Implantaten zu vermeiden, ist die KVNR jedoch zwingend erforderlich. Daher empfehlen wir unseren Versicherten die Beantragung der KVNR vorzunehmen.

 

Sobald die Debeka die ePA anbietet, werden wir unsere Versicherten rechtzeitig hierüber informieren und auch explizit auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinweisen. Für alle Versicherten, die bereits eine KVNR haben und die nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Information zur ePA der Einrichtung widersprechen, wird eine ePA angelegt. Sofern Sie bereits heute der Anlage der ePA widersprechen möchten, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an kvnr@debeka.de.

Haben Sie noch Fragen zur KVNR?

Dann rufen Sie uns gerne unter 
0800 888008221 an oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail.

Fragen zur Krankenversicherung

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Rufen Sie uns gerne unter 0800 888008220 an oder senden Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular.