Erläuterung zur Beschaffung der RVNR und KVNR
Einwilligung in die Datenverarbeitung
Ich willige in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten, insbesondere der Rentenversicherungsnummer, ein, soweit dies für die Vergabe bzw. den Abgleich der Krankenversichertennummer erforderlich ist und entbinde die für den Versicherer tätigen Personen sowie die bei der Vertrauensstelle Krankenversichertennummer tätigen Personen insoweit von ihrer Schweigepflicht.
Zudem willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Vergabe oder den Abruf der Rentenversicherungsnummer durch die Deutsche Rentenversicherung erforderlich ist und entbinde die für den Versicherer tätigen Personen sowie die bei der Deutschen Rentenversicherung tätigen Personen insoweit von ihrer Schweigepflicht.
Freiwilligkeit und Widerrufsmöglichkeit
Es steht Ihnen frei, die Einwilligungen / Schweigepflichtentbindungen ganz oder teilweise nicht abzugeben oder jederzeit später durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Debeka Krankenversicherungsverein a. G. mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Wird die Erklärung insgesamt nicht abgegeben oder werden einzelne Einwilligungen / Schweigepflichtentbindungen gestrichen oder widerrufen, kann dies allerdings zur Folge haben, dass die digitale Identität sowie die Anwendungen der TI nicht, nicht mehr oder nur eingeschränkt genutzt werden können. Wenn Sie im Falle einer ungeplanten oder zeitkritischen Implantation noch nicht über eine KVNR verfügen, kann dies zu Verzögerungen führen.
Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Versorgung mit einem Implantat nach § 17 Abs. 4 Implantateregistergesetz auch ohne Ihre Einwilligung verpflichtet sind, die KVNR bereitzustellen.
Erläuterung zur datenschutzrechtlichen Einwilligung und Schweigepflichtentbindungserklärung
Allgemeine Informationen zur Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI)
Die TI vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) Zugang erhalten. Die TI bietet Versicherten und Leistungserbringern verschiedene Anwendungen, z. B. die elektronische Patientenakte. Für Sie als privat versicherte Person ist die Nutzung dieser Anwendungen freiwillig. Sie können später selbst entscheiden, ob und welche der durch uns künftig angebotenen Anwendungen sie nutzen wollen. Die Hoheit über die Daten liegt bei den Anwendungen der TI allein bei Ihnen. Wenn Sie künftig Anwendungen der TI nutzen möchten, ist vorab die Vergabe sowie der Abgleich einer Krankenversichertennummer (KVNR) erforderlich.
Krankenversichertennummer (KVNR)
Für den Zugang zu den Anwendungen der TI (s.o.) ist eine kartenlose digitale Identität nach § 291 SGB V erforderlich. Die digitale Identität dient als Ihr persönlicher Schlüssel zu den Anwendungen in der TI. Um Ihnen eine digitale Identität und die daran gebundenen Anwendungen der TI bereitstellen zu können, benötigen wir Ihre KVNR. Auch für die Meldung einer implantationsbezogenen Maßnahme (z.B. bei Brustimplantaten, Herzklappen, Hüftprothesen u.a.) wird künftig nach dem Implantateregistergesetz eine KVNR benötigt.
Wenn Sie noch keine KVNR haben, lassen wir diese für Sie erstellen. Die KVNR wird auch für privat Versicherte durch die gesetzlich vorgesehene Vertrauensstelle KVNR nach § 290 SGB V auf der Grundlage der Rentenversicherungsnummer (RVNR) individuell einmalig vergeben. Nähere Informationen über das Verfahren zur Bildung einer KVNR durch die Vertrauensstelle finden Sie unter https://www.itsg.de/produkte/vst-krankenversichertennummer/. Sollten Sie bereits über eine KVNR verfügen, ist diese zur Vermeidung von Doppelvergaben mit der Vertrauensstelle KVNR abzugleichen. Für die Vergabe der KVNR bzw. den Abgleich ist es erforderlich, dass wir der Vertrauensstelle das Bestehen des Versicherungsverhältnisses mitteilen und die RVNR übermitteln.
Für den Fall, dass eine RVNR noch nicht vergeben bzw. mitgeteilt wurde, lassen wir diese durch die Deutsche Rentenversicherung für Sie bilden bzw. rufen diese bei der Deutschen Rentenversicherung ab. Hierzu ist es erforderlich, dass wir der Deutschen Rentenversicherung das Bestehen des Versicherungsverhältnisses mitteilen und folgende personenbezogene Daten an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln:
Familienname, ggfs. Geburtsname, Vorname, ggfs. Titel, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsland, ggfs. Staatsangehörigkeit, Wohnort, Straße, Hausnummer, ggfs. Kennzeichen für Mehrlingsgeburt, ggf. Rentenversicherungsnummer.