Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) und zum E-Rezept
Wir freuen uns, dass wir Ihnen Zugang zu digitalen Services der Telematikinfrastruktur wie etwa ePA und E-Rezept bieten können. Die Telematikinfrastruktur vernetzt Akteure des Gesundheitswesens miteinander, so zum Beispiel Patienten und Leistungserbringer.
Wichtig: Für die Nutzung der ePA benötigen Sie eine Krankenversichertennummer (KVNR). Diese ist die Grundlage für alle Services rund um die ePA und das E-Rezept. Falls Sie noch keine KVNR besitzen, können Sie diese jederzeit beantragen.
Was mache ich, wenn ich die elektronische Patientenakte nicht nutzen möchte?
Von der Registrierung bis zur Nutzung der App - so funktioniert es
Haben Sie noch Fragen zur ePA oder dem E-Rezept?
Einfach erklärt in Social Media
FAQ zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Was ist die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler und sicherer Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten. Sie können dort zum Beispiel Arztbriefe, Berichte oder Ihren Medikationsplan speichern. Die ePA liegt nicht auf Ihrem Gerät, sondern auf einem geschützten Server (Cloudspeicher) in der Telematik-Infrastruktur. Über dieses bundesweite Netzwerk können die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen sicher Daten austauschen.
Wir bieten unseren Privatversicherten die ePA seit September 2026 an.
Was ist die gesetzliche Grundlage der ePA?
Die gesetzliche Grundlage ist § 341 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Nutzung ist für Sie jedoch freiwillig. Umfangreiche rechtliche Informationen zur ePA können Sie unserem Download entnehmen.
Wie erhalte ich meine ePA?
Damit Sie auf die ePA zugreifen können, laden Sie bitte die App „Debeka ePA & care“ herunter und registrieren Sie sich. Anschließend können Sie sich Ihre ePA anlegen und einrichten.
Die Nutzung der ePA ist freiwillig.
Ich möchte keine elektronische Patientenakte – was muss ich tun?
Sie möchten die ePA nicht nutzen und haben auch noch keine Krankenversichertennummer (KVNR) beantragt?
Sofern Sie keine Krankenversichertennummer (KVNR) besitzen, können Sie sich keine ePA anlegen bzw. durch uns angelegt bekommen und müssen nichts weiter tun
Sie besitzen schon eine KVNR und haben bereits Widerspruch gegen die ePA eingelegt?
Auch dann müssen Sie nichts weiter tun. Ihr Widerspruch ist weiterhin gültig.
Sie haben schon eine KVNR und wollen der ePA jetzt widersprechen?
Unter „Wie kann ich Widerspruch gegen die ePA einlegen?" erklären wir Ihnen, was Sie tun können, wenn Sie die ePA nicht nutzen möchten.
Wie kann ich Widerspruch gegen die ePA einlegen?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, der ePA zu widersprechen:
- nach bereits erfolgter Anlage der ePA direkt in der App „Debeka ePA & care“
- per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises an: epa@debeka.de
- per Post mit einer Kopie Ihres Personalausweises an: Debeka Krankenversicherung a. G., 56058 Koblenz
Zum Abgleich der Daten sind für uns lediglich der vollständige Name, das Geburtsdatum, die Adresse und Ihre Unterschrift im Personalausweis wichtig. Weitere Daten (zum Beispiel das Lichtbild oder die Ausweisnummer) können Sie gerne schwärzen. Nach dem Abgleich werden wir die übermittelten Daten löschen.
Was passiert, wenn ich nachträglich widerspreche?
Wenn wir Ihre ePA bereits angelegt haben und Sie dann widersprechen, löschen wir Ihre ePA und alle gespeicherten Daten unwiderruflich.
Damit der Widerspruch in der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert werden kann, brauchen Sie eine KVNR.
Sie haben bereits Ihre ePA angelegt und möchten Ihren Widerspruch einreichen?
Bitte beachten Sie, dass wir anschließend Ihre ePA sowie alle gespeicherten Daten löschen werden.
Sie haben noch keine KVNR?
Dann finden Sie hier alle Informationen dazu und können Ihre KVNR beantragen.
Sofern Sie bisher keine Krankenversichertennummer (KVNR) beantragt haben oder beantragen werden, kann auch keine ePA für Sie angelegt werden.
Können Dokumente in der ePA oder die ganze Akte gelöscht werden?
Ja, Sie können jederzeit selbst Dokumente in Ihrer ePA löschen oder dies durch berechtigte Leistungserbringer erledigen lassen. Auch der kompletten Nutzung der ePA können Sie jederzeit widersprechen. Mehr dazu unter „Wie kann ich Widerspruch gegen die ePA einlegen?“.
Wie sehe ich, wer auf meine ePA zugegriffen hat?
Die App „Debeka ePA & care“ speichert jeden Zugriff und die dazugehörigen Änderungen. So können Sie jederzeit sehen, wer wann etwas in Ihrer Akte geändert hat. Diese Informationen finden Sie in Ihrer ePA unter: ePA-Zugriffe Aktivitäten ePA Aktionsprotokoll.
Kann ich eine andere Person als Vertreter/in benennen?
Ja, Sie können bis zu fünf vertrauenswürdige Personen als Vertreter/innen festlegen. Diese Personen dürfen Ihre ePA im Auftrag verwalten – etwa, wenn Sie krank sind oder nicht die technischen Möglichkeiten haben. Sie können die Vertretung jederzeit widerrufen. Auch ein Vertreter kann seine Rolle jederzeit wieder abgeben. Schritt für Schritt zeigt Ihnen unsere Videoanleitung, wie Sie Vertreter benennen.
Wen kann ich als Vertreter/in benennen?
Sie können bis zu fünf Personen als Vertreter festlegen. Das können zum Beispiel Familienangehörige, Partner/innen oder andere Vertrauenspersonen sein.
Was dürfen Vertreter/innen tun?
Vertreter/innen haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie Sie selbst. Sie können:
- Dokumente in der ePA einsehen
- neue Dokumente hinzufügen oder löschen
- Zugriffsrechte für Leistungserbringer (zum Beispiel Ärzte) verwalten
- die ePA im Namen des Versicherten organisieren
Vertreter/innen können jedoch keinen Widerspruch gegen die ePA einlegen und die ePA nicht löschen. Sie können auch keine weiteren Vertreter/innen berechtigen und auch keinen Aktenumzug vornehmen.
Wie richte ich eine Vertretung ein?
In unserer App „Debeka ePA & care“ können Sie jederzeit bis zu fünf Vereter/innen hinzufügen oder entfernen.
Damit eine Vertretung eingerichtet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie besitzen einen eigenen App-Zugang zu „Debeka ePA & care“
- Die folgenden Daten des Vertreters liegen vor:
o Name
o Krankenversichertennummer (KVNR)
o E-Mail-Adresse (für Benachrichtigungen)
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Sie melden sich in Ihrer ePA an.
- Sie klicken auf „Zugriffe“ und wählen anschließend „Meine Vertreter“ aus.
- Über die Option „Vertreter hinzufügen“ wird ein neuer Vertreter angelegt. Dabei müssen alle Pflichtfelder ausgefüllt werden: Name, KVNR und E-Mail-Adresse
- Sie bestätigen, dass die Zustimmung des Vertreters zur Einrichtung der Vertretung vorliegt.
- Die Vertretung wird im System gespeichert. Der Vertreter erhält automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail.
Anschließend ist der Vertreter hinterlegt. Die Person kann über die ePA-Vertretungskachel in Ihrer App auf die entsprechenden Informationen zugreifen.
Wie richte ich die Vertretung für gesetzlich Krankenversicherte ein, die keine eigene ePA-App besitzen?
Die „Debeka ePA & care“ App kann auch genutzt werden, um eine Vertretung für gesetzlich Krankenversicherte einzurichten, die keine eigene ePA-App verwenden. Dies betrifft zum Beispiel auch Personen ohne eigenes Gerät.
Für die Einrichtung wird die „Debeka ePA & care“ App auf einem NFC-fähigen Gerät benötigt. Zusätzlich sind die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der zu vertretenden Person sowie die zugehörige PIN erforderlich.
Um eine Vertretung einzurichten, gehen Sie wie folgt vor:
- Wählen Sie in der App „Debeka ePA & care“ die Kachel „ePA Vertretung“ aus
- Anschließend wird die Option „Vertreter einrichten“ aufgerufen und die Erklärungsübersicht bestätigt
- Wählen Sie die Krankenversicherung der zu vertretenden Person aus und melden Sie sich an.
- Geben Sie nun die Daten der elektronischen Gesundheitskarte ein. Dazu gehört zuerst die CAN der eGK, gefolgt von der PIN der eGK. Anschließend wird die Gesundheitskarte mithilfe der NFC-Funktion des Gerätes gescannt.
- Nach erfolgreicher Anmeldung wird „Vertretung hinzufügen“ ausgewählt. Jetzt kann festgelegt werden, wer als Vertreter/in eingetragen wird. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Das Feld „Ich möchte Vertretung sein“ wird aktiviert, um sich selbst als Vertreter zu hinterlegen.
- Alternativ können die Daten eines anderen Vertreters eingegeben werden. In diesem Fall sind Name, KVNR und E-Mail-Adresse anzugeben. Die Richtigkeit der Angaben muss anschließend bestätigt werden.
Nach dem Abschluss aller Schritte ist die Vertretung erfolgreich eingerichtet.
Wie lösche ich eine Vertretung?
Dafür gibt es zwei Optionen.
Der oder die vertretene Person löscht ihre Vertretung:
- Sie melden sich zunächst in der eigenen ePA an.
- Sie klicken auf „Zugriffe“ und wählen anschließend „Meine Vertreter“ aus.
- In der Übersicht wird der Vertreter ausgewählt, der entfernt werden soll.
- Über die Option „Vertreter entfernen“ oder „Vertreter löschen“ wird die Vertretung beendet.
- Die Löschung wird abschließend bestätigt. Der Vertreter/die Vertreterin hat direkt keinen Zugriff mehr auf die ePA.
Die Vertretung entfernt sich selbst aus der App:
- Der Vertreter ist in der ePA des Vertretenen angemeldet.
- Anschließend klickt er auf „Zugriffe“ und wählt „Meine Vertreter“ aus.
- In der Übersicht wählt er/sie sich selbst aus.
- Über die Option „Vertreter entfernen“ oder „Vertreter löschen“ kann er seine Vertretung beenden.
- Die Löschung wird abschließend bestätigt. Der Vertreter/die Vetreterin hat direkt keinen Zugriff mehr auf die ePA. Anschließend wird die Inhaberin/der Inhaber der ePA per E-Mail über die Löschung informiert.
Wie kann ich eine andere Person vertreten?
Wenn Sie eine andere Person vertreten möchten, muss diese Person Sie in ihrer ePA dazu berechtigen. Anschließend klicken Sie in der App „Debeka ePA & care“ auf „ePA-Vertretung“ und folgen den beschriebenen Schritten. Nun können Sie auf die ePA der vertretenen Person zugreifen.
Die Vertretung ist unabhängig von der Art der Versicherung (gesetzlich oder privat) möglich.
Wie melde ich mich als Vertreter/in an?
Für die Anmeldung als Vertreter/in muss die Vertretung zuvor durch die versicherte Person eingerichtet worden sein. Des Weiteren müssen Sie als Vertreter/in einen eigenen App-Zugang zu „Debeka ePA & care“ besitzen.
Schritt-für Schritt-Anleitung:
- Sie melden sich mit den eigenen Zugangsdaten in der App „Debeka ePA & care“ an
- Sie öffnen den Bereich „ePA-Vertretung“
- Sie erteilen die Einwilligung in die Nutzungsbedingungen (Vertreterfunktion) und nehmen die Datenschutzerklärung (Vertreterfunktion) zur Kenntnis. r Übermittlung der Daten (Name, KVNR)
- Es wird eine Liste aller Personen angezeigt, für die eine Vertretung besteht. Sie wählen die gewünschte Person aus.
- Nach der Auswahl wechselt die Anwendung in die ePA der vertretenen Person. Die App zeigt dabei eindeutig an, welche Akte aktuell ausgewählt ist.
Sie arbeiten nun in der ePA der vertretenen Person.
Datenschutz und Sicherheit bei der elektronischen Patientenakte (ePA)
Wie sicher sind meine Gesundheitsdaten in der ePA?
Ihre Gesundheitsdaten sind in der ePA besonders geschützt. Die Übermittlung von Daten erfolgt ausschließlich über sichere Kanäle.
Stellt z. B. eine Ärztin oder ein Arzt einen Befund in eine ePA ein, so werden die Daten während des Transports verschlüsselt. Dies erfolgt nach neuesten Verschlüsselungsverfahren, die international etabliert und wissenschaftlich anerkannt sind. Im ePA-Aktensystem angekommen, werden die Daten verschlüsselt gespeichert. Auch die Betreiber der ePA (Debeka und IBM) haben keinen Zugriff auf die Schlüssel.
Wer hat Zugriff auf meine ePA?
Sie allein entscheiden, wer auf welche Dokumente zugreifen darf. Über die App „Debeka ePA & care“ können Sie:
- Leistungserbringern gezielt Zugriff erlauben oder entziehen,
- Vertreter benennen
- alle Zugriffe im ePA-Aktionsprotokoll* einsehen
Zu den Leistungserbringern zählen zum Beispiel:
- Ärztinnen und Ärzte
- Apotheken
- Krankenhäuser
- Psychotherapeutinnen und -therapeuten
- Heilmittelerbringer/innen (zum Beispiel Logpädinnen und Logopäden oder Physiotherapeutinnen und -therapeuten).
Die Debeka hat keinen Zugriff auf Ihre ePA-Daten. Auch zu Forschungszwecken dürfen Ihre Daten nicht verwendet werden.
* Im ePA-Aktionsprotokoll werden alle Zugriffe auf Ihre ePA dokumentiert: sowohl Ihre eigenen als auch die der Leistungserbringer oder Vertreter. Speichern können Sie das ePA-Aktionsprotokoll so:
- Öffnen Sie Ihre ePA
- Klicken Sie auf „Zugriffe“
- Klicken Sie auf „Aktivitäten“
- Wählen Sie das ePA-Aktionsprotokoll aus
- Speichern Sie das ePA-Aktionsprotokoll über das Drei-Punkte-Menü
Sie nutzen unsere ePA ohne die App „Debeka ePA & care“ und wünschen, dass wir Ihnen die ePA-Protokolldaten senden?
Wenden Sie sich dazu gerne an unsere ePA-Ombudsstelle:
Telefon: 0261 498-4820
E-Mail: epa@debeka.de
Wie verwalte ich die Zugriffe auf meine ePA?
Sie allein entscheiden, wer auf welche Dokumente zugreifen darf. Über die App „Debeka ePA & care“ können Sie:
- Leistungserbringern, wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzten oder Apotheken, gezielt Zugriff erlauben oder entziehen
- Vertreter benennen
- alle Zugriffe im Protokoll einsehen
Die Debeka hat keinen Zugriff auf die Daten in Ihrer ePA.
Sie wollen Leistungserbringer berechtigen oder auch blockieren?
Dann gehen Sie in der App auf Elektronische Patientenakte (ePA) → Zugriffe → ePA-Zugriffe → Fachpersonen & Einrichtungen. Hier finden Sie auch eine Videoanleitung zum Befugnismanagement.
Die Übersicht zeigt Ihnen sowohl die Leistungserbringer mit Zugriff auf Ihre ePA als auch die, denen Sie den Zugriff verweigern.
Sie nutzen unsere ePA ohne die App „Debeka ePA & care“ und wünschen, dass Leistungserbringer blockiert werden?
Wenden Sie sich gerne an unsere ePA-Ombudsstelle:
Telefon: 0261 498-4580
E-Mail: epa@debeka.de
Kann ich die Zugriffe auf Dokumentenkategorien oder Dokumente verwalten?
Ja, Sie können Zugriffe für bestimmte Dokumentenkategorien oder Dokumente verwalten.
Dokumentenkategorien sowie Dokumente können entweder für alle Leistungserbringer angezeigt oder für alle verborgen werden. Sie können aber nicht nur einzelnen Leistungserbringern den Zugriff erlauben.
Wenn Sie alle Dokumentenkategorien und Dokumente vor einem Leistungserbringer verbergen wollen, können Sie diesen Leistungserbringer in der Zugriffsverwaltung blockieren. Blockierte Leistungserbringer können allerdings auch keine Unterlagen in die ePA einstellen.
- Dokumentenkategorien:
Gehen Sie in der App auf Elektronische Patientenakte (ePA) → Zugriffe → ePA-Zugriffe → Dokumentenkategorien.
Wählen Sie eine Dokumentenkategorie aus. Anschließend können Sie allen Leistungserbringern den Zugriff erlauben oder allen entziehen.
- Dokumente:
Gehen Sie in der App auf Elektronische Patientenakte (ePA) und wählen Sie das gewünschte Dokument aus. Dort können Sie über „Zugriff erlauben“ einstellen, ob Sie allen Leistungserbringern den Zugriff erlauben wollen.
Kann die Debeka auf die Daten in meiner ePA zugreifen?
Nein, die Debeka hat keinen Zugriff auf die Daten in Ihrer ePA. Nur Sie selbst und von Ihnen ermächtigte Vertreter verwalten Ihre Daten über die App „Debeka ePA & care“. Auch für Forschungszwecke dürfen Ihre Daten nicht genutzt werden – auch nicht in anonymisierter Form.
Welche Daten werden in meiner ePA gespeichert?
Sie entscheiden selbst, welche Daten gespeichert werden. Dazu gehören z. B.
- Arztbriefe, Befunde, Laborwerte,
- Impfpass, Mutterpass, Medikationsplan sowie
- Röntgenbilder, Diagnosen, OP-Berichte.
Diese Daten können Sie selbst hochladen oder von Leistungserbringern einstellen lassen. Die Debeka kann keine Dokumente einstellen.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich die ePA nicht mehr nutzen will?
Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Sie können der Nutzung der ePA jederzeit widersprechen und eine bestehende ePA löschen lassen. Die Daten innerhalb der ePA werden dann unwiderruflich gelöscht.
Was passiert, wenn mein Gerät verloren geht oder gestohlen wird?
Die ePA ist nicht direkt auf dem Gerät gespeichert, sondern in einer gesicherten Cloud. Der Zugriff erfolgt über eine starke Authentifizierung.
Wenn Sie Ihr Gerät verlieren, können wir den Zugang über das verlorene Gerät sofort sperren. Anschließend können Sie die ePA und die darin enthaltenen Daten auf ein neues Gerät übertragen. Kontaktieren Sie dazu bitte unseren Support unter der Telefonnummer 0261 498-4580 oder schicken Sie eine E-Mail an epa@debeka.de.
Ich möchte meine Krankenversicherung wechseln. Kann ich meine ePA mit allen Daten mitnehmen?
Ja, bei einem Wechsel der Krankenversicherung bleiben die Daten in Ihrer ePA gespeichert. Wenden Sie sich dazu an Ihren neuen Krankenversicherer.
Die Daten werden dann automatisch übertragen. Falls Ihre neue Versicherung keine ePA anbietet, können Sie Ihre Daten bei uns sichern. In der Regel wird die Debeka den Zugang zur App „Debeka ePA & care“ weitere 12 Monate aufrechterhalten, um Ihnen die Nutzung der Dienste sowie die Sicherung von gespeicherten Daten innerhalb der Akte zu ermöglichen.
Wie Sie Ihre Daten sichern können, lesen Sie unter „Wie exportiere ich die in der ePA gespeicherten Daten?“.
Wie exportiere ich die in der ePA gespeicherten Daten?
Um ein Dokument zu exportieren, gehen Sie dazu auf die Kachel „elektronische Patientenakte (ePA)“. Sie finden nun eine Übersicht aller gespeicherten Dokumente. Wählen Sie das betreffende Dokument aus und klicken Sie anschließend auf „Dokument anzeigen“.
Über das „Teilen“-Symbol können Sie das Dokument exportieren und auf Ihrem Gerät speichern.
Es gibt mehrere Möglichkeiten des Datenexports:
Die Daten aus Ihrer ePA können Sie in einem PDF-Dokument speichern. Das geht folgendermaßen:
- Gehen Sie in Ihre ePA
- Klicken Sie auf das Drei-Punkte-Menü
- Klicken Sie auf „Als PDF speichern“
- Über die „Teilen“-Funktion können Sie das PDF jetzt zum Beispiel in Ihren persönlichen Dateien speichern
Ihre personenbezogenen Daten können Sie auf diese Weise speichern:
- Gehen Sie ins Profil
- Klicken Sie auf „elektronische Patientenakte (ePA)“
- Klicken Sie zuerst auf „Rechtliche Informationen“ und anschließend auf Datenexport
- Nun können Sie die „Personenbezogenen Daten“ exportieren und speichern
Erhalte ich als gesetzlich versicherte Person mit privater Zusatzversicherung zwei oder mehrere elektronische Patientenakten?
Nein. Jede versicherte Person in Deutschland kann nur eine ePA führen.
Ich bin privat versichert. Kann ich eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erhalten und einreichen?
Nein, für Privatversicherte (PKV) gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) noch nicht. Sie erhalten die Krankschreibung weiterhin in Papierform.
Muss ich meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) an die Debeka senden?
Die AU ist nur nötig, wenn Sie bei uns eine Krankentagegeldversicherung haben. Für andere Versicherungsarten benötigen wir sie normalerweise nicht.
Wie beantrage ich mein versichertes Krankentagegeld?
Senden Sie uns bitte Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der ärztlichen Diagnose zu – spätestens, wenn die Lohnfortzahlung endet. Nutzen Sie dafür einfach unser sicheres Online-Formular für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. So können wir Ihren Antrag schnell und unkompliziert bearbeiten.
FAQ zum E-Rezept
Was ist das E-Rezept?
Das E-Rezept ist die digitale Version des klassischen Papierrezepts. Es wird elektronisch ausgestellt (zum Beispiel in Ihrer Arztpraxis) und Sie können es anschließend in der Apotheke einlösen. Das E-Rezept ersetzt das rosa Papierrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Als vollversichertes Mitglied können Sie das E-Rezept so einlösen:
- über unsere App „Debeka ePA & care“,
- mittels der E-Rezept-App der gematik oder
- per Papierausdruck mit dem Rezept-Code.
Sie haben eine private Zusatzversicherung bei der Debeka?
Dann gilt für Sie folgendes:
- Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus der Apotheke benötigen wir die Quittung der Apotheke mit folgenden Angaben:
- Art und Menge des Präparats
-Preis
- Name des Patienten - Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können Sie noch nicht über ein E-Rezept beziehen. Diese Rezepte erhalten Sie weiterhin auf Papier.
Welche Vorteile bietet das E-Rezept?
Das E-Rezept hat zahlreiche Vorteile für Sie:
- Sie können Rezepte direkt digital einlösen – ganz ohne Papier.
- Ausgestellte Rezepte sind ohne Wartezeit sofort verfügbar.
- Sie können bequem die digitalen Kostenbelege einreichen.
- Dank der App behalten Sie immer den Überblick über alle Rezepte.
- Sie bekommen Folgerezepte ohne Praxisbesuch.
- Ihre Daten sind sicher verschlüsselt und nur Ihnen und berechtigten Stellen zugänglich.
Wie kann ich das E-Rezept nutzen?
Dazu brauchen Sie eine Krankenversichertennummer (KVNR). Außerdem laden Sie bitte die App „Debeka ePA & care“ herunter und registrieren sich. Informationen zur Registrierung und Identifizierung finden Sie hier. Das E-Rezept ist auch ohne ePA nutzbar.
Die Nutzung des E-Rezepts wird derzeit leider noch nicht für alle Privatersicherten möglich sein. Der Gesetzgeber hat die Verpflichtung lediglich für die gesetzlichen Krankenkassen eingeführt, daher sind noch nicht alle Praxen und Apotheken auf privat Versicherte vorbereitet. Sprechen Sie Ihren Arzt gerne auf das E-Rezept an.
Wie reiche ich Kostenbelege (Apothekenrechnungen) bei der Debeka ein?
Ein E‑Rezept reichen Sie nicht direkt in der App „Debeka ePA & care“ ein: Sie können die Apothekenrechnung über das Drei-Punkte-Menü oder den „Einreichen”-Button weitergeben. Anschließend können Sie das Dokument an die App „Debeka Gesundheit“ senden. Dort können Sie es dann wie gewohnt zur Erstattung einreichen und den Beleg speichern oderausdrucken. Sie können mehrere Belege gleichzeitig teilen.
Wie kann ich den Kostenbeleg für ein E-Rezept als privat zusatzversicherte Person bei der Debeka einreichen?
Privat zusatzversicherte Personen können die App „Debeka ePA & care“ nicht nutzen.
Laden Sie stattdessen den Kostenbeleg als PDF aus Ihrer E-Rezept-App herunter. Öffnen Sie dann die App „Debeka Gesundheit“ und laden Sie das PDF hoch. Sie können die Belege dort sammeln und entweder direkt oder später einreichen. Alternativ können Sie den in der Apotheke ausgedruckten Kostenbeleg wie gewohnt per App, Online-Leistungsauftrag oder Post einreichen.
Welchen Beleg erhalte ich, wenn ich privat zusatzversichert bin?
Wenn Sie ein Rezept einlösen, kann Ihnen die Apotheke einen Beleg ausstellen (Nachweisdatensatz 15 a). Darauf gibt es allerdings keine Angaben zu Zuzahlungen. Für eine Befreiung von der Zuzahlung lassen Sie sich daher bitte zusätzlich eine Quittung geben.
Kann ich das E-Rezept auch ausgedruckt in Papierform verwenden?
Sprechen Sie Ihren Arzt bitte darauf an. Er kann das E-Rezept auch als Papierausdruck zur Verfügung stellen.
Wer kann mir weitere Fragen zum E-Rezept beantworten?
Allgemeine Informationen zum E-Rezept finden Sie auf der Seite der Nationalen Agentur für digitale Medizin (gematik): E-Rezept-Website.
Haben Sie Fragen zur Nutzung des E-Rezepts mit der App „Debeka ePA & care“? Dann rufen Sie uns einfach an unter 0261 498-4580. Oder schreiben Sie eine E-Mail an epa@debeka.de.
Bieten alle Ärzte und Apotheken die Nutzung des E-Rezeptes an?
Die Nutzung des E-Rezepts wird derzeit leider noch nicht für alle Privatversicherten möglich sein. Der Gesetzgeber hat die Verpflichtung lediglich für die gesetzlichen Krankenkassen eingeführt, daher sind noch nicht alle Praxen und Apotheken auf die privat Versicherten vorbereitet.
FAQ zur App „Debeka ePA & care“
Registrierung
Welche Voraussetzungen gelten für die Nutzung der App „Debeka ePA & care“?
Sie müssen privat vollversichert und mindestens 16 Jahre alt sein.
Für die ePA benötigen Sie außerdem eine Krankenversichertennummer (KVNR). Diese können Sie in der App „Debeka ePA & care“ oder per Formular beantragen. Weitere Infos zur KVNR finden Sie hier.
Aus Sicherheitsgründen müssen Sie eine Bildschirmsperre einrichten.
Sie haben Widerspruch gegen die Anlage einer ePA eingelegt, möchten jetzt aber doch eine ePA bekommen?
Dann können Sie Ihren Widerspruch einfach über unsere App „Debeka ePA & care“ zurücknehmen.
Warum brauche ich eine Bildschirmsperre für die Nutzung der App?
Für Ihre sensiblen Gesundheitsdaten und unsere Services in der App „Debeka ePA & care” gelten strenge gesetzliche Sicherheitsvorgaben. Unsere Sicherheitsvorkehrungen erfüllen dabei die hohen regulatorischen Anforderungen für die Dienste der Telematikinfrastruktur.
Aus diesem Grund können Sie die App aktuell nur mit aktivierter Bildschirmsperre nutzen.
Welche Betriebssysteme werden unterstützt und welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die App läuft mit der aktuellen und der vorherigen Hauptversion von iOS und Android.
Auch bei Endgeräten mit älteren Betriebssystemversionen können Sie die App herunterladen. In Einzelfällen können Sie die App aber anschließend nicht fehlerfrei nutzen.
Zur Identifizierung muss Ihr Gerät NFC-fähig* sein und NFC muss aktiviert sein.
*NFC steht für Near Field Communication (Nahfeldkommunikation). Es handelt sich um eine drahtlose Übertragungstechnologie für den Datenaustausch zwischen zwei Geräten über kurze Distanzen.
Ich habe die E-Mail mit dem Bestätigungscode nicht erhalten: Was kann ich tun?
Prüfen Sie, ob die E-Mail-Adresse korrekt ist und ob die E-Mail im Spam-Ordner gelandet ist. Kontaktieren Sie ansonsten unseren Support unter 0261 498-4580 oder per E-Mail an epa@debeka.de
Ich habe die E-Mail mit dem Bestätigungscode bekommen, erhalte aber die Fehlermeldung „Bestätigungscode ist abgelaufen“: Was kann ich tun?
Der Bestätigungscode ist nur 10 Minuten lang gültig. Bitte fordern Sie diesen über den Button „Neuen Bestätigungscode anfordern“ erneut an.
Ich habe zwar den Bestätigungscode erhalten, bekomme aber die Fehlermeldung „ungültiger Bestätigungscode“: Was kann ich tun?
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Eingabe korrekt war. Falls ja, kontaktieren Sie bitte unseren Support unter der Telefonnummer 0261 498-4580 oder schicken Sie eine E-Mail an epa@debeka.de
Was ist die GesundheitsID bzw. GesundheitsID-PIN?
Die GesundheitsID ist Ihr persönlicher App Zugang und gleichzeitig Ihr sicherer Weg zu digitalen Services der Telematikinfrastruktur.
Die GesundheitsID-PIN ist ein sechsstelliger Zahlencode, den Sie für die Anmeldung in der App „Debeka ePA & care“ benötigen. Die PIN darf keine einfachen Zahlenfolgen oder Wiederholungen enthalten. Bitte speichern Sie die PIN an einem sicheren Ort, sodass Sie künftig darauf zugreifen können. Sie können dazu auch den Passwortmanager Ihres Gerätes nutzen, die Speicherung der GesundheitsID-PIN muss jedoch manuell vorgenommen werden.
Falls Sie Ihre PIN vergessen, ist eine erneute Identifizierung nötig.
Was steckt hinter „Anmeldemethode und verlängerte Gültigkeit“?
Aus Sicherheitsgründen ist nach sechs Monaten eine erneute Authentifizierung nötig. Dafür können Sie auch die Biometrie (z. B. Face ID) als Login-Methode verwenden.
Mit Ihrer Zustimmung können Sie den Zeitraum auf ein Jahr verlängern und auch die Biometrie (z.B. Face ID) als Login-Methode verwenden.
Sie müssen nicht in diese Verlängerung einwilligen. Sie können auch alternative, sicherere Optionen wie die GesundheitsID-PIN zur Authentifizierung verwenden. Sie können Ihre Einwilligung in der App „Debeka ePA & care“ auch jederzeit widerrufen.
Identifizierung
Welche Identifizierungsverfahren sind möglich?
Nach der Registrierung können Sie sich auf zwei Arten identifizieren. In beiden Fällen nutzen Sie Ihren elektronischen Personalausweis.
- Mit IDnow online identifizieren – über IDnow können Sie sich mit Ihrem Personalausweis identifizieren
Haben Sie schon eine PIN für Ihren elektronischen Personalausweis?
Dann identifizieren Sie sich einfach über die IDnow App „Identity Online". Wenn Sie die App IDnow bereits auf Ihrem Gerät installiert haben, werden Sie automatisch weitergeleitet. Ansonsten laden Sie die App bitte herunter.
2. Debeka vor-Ort-Ident mit IDnow – ein Mitarbeiter bestätigt Ihre Identität vor Ort.
Sie haben noch keine PIN für Ihren elektronischen Personalausweis?
Dann hilft Ihnen Ihre Debeka-Geschäftsstelle gerne bei der Identifizierung.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung und Identifizierung.
Ich bekomme die Fehlermeldung, dass meine Daten nicht übereinstimmen. Was kann ich tun?
Achten Sie darauf, dass die versicherte Person selbst identifiziert wird und einen gültigen Ausweis nutzt.
Erscheint die Fehlermeldung trotzdem? Dann stimmen vermutlich die Daten des Personalausweises nicht mit den bei uns hinterlegten Daten überein. In diesem Fall können die Daten über unser Formular auf der Homepage aktualisiert werden.
Ich habe die Identifizierung abgebrochen. Wie kann ich sie noch mal starten?
Klicken Sie dazu einfach auf eine der Kacheln auf der Startseite, zum Beispiel „elektronische Patientenakte (ePA)“ oder „E-Rezept“. Damit starten Sie automatisch die Identifizierung neu. Alternativ geht das auch über Ihr Profil (rechts oben auf der Startseite).
Wie erhalte ich eine PIN für meinen elektronischen Personalausweis?
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, bekommen Sie automatisch einen PIN-Brief mit
- Transport-PIN,
- Entsperrnummer (PUK) und
- Sperrkennwort.
Dieser PIN-Brief wird einmalig erstellt und kann nicht nachproduziert werden. Mit der Transport-PIN können Sie nun Ihre PIN für den Personalausweis selbst vergeben.
Der PIN-Brief liegt Ihnen nicht mehr vor?
Dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde vor Ort, zum Beispiel bei Ihrer Verbandsgemeinde oder Stadtverwaltung. Dort können Sie kostenlos eine neue PIN vergeben.
Welche Identitätsdokumente sind zulässig?
Für die Durchführung der Identifizierung dürfen der Personalausweis (eID), der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) sowie die elektronische Bürgerkarte (eID-Karte) genutzt werden.
Das verwendete Dokument muss zum Zeitpunkt der Identifizierung gültig, vollständig, gut lesbar und unbeschädigt sein.
An- und Abmeldung
Wie melde ich mich in der App an?
Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre GesundheitsID-PIN, die Sie bei der Registrierung vergeben haben.
Haben Sie die Biometrie (Face-ID, Touch-ID) eingerichtet?
Dann können Sie die Anmeldung auf diesem Weg vornehmen.
Alternativ ist die Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis über IDnow möglich.
Sind Sie bereits identifiziert, haben aber Ihre GesundheitsID-PIN vergessen?
Dann identifizieren Sie sich bitte neu. Halten Sie Ihre Logindaten und etwaige Sicherheitsmerkmale geheim, um sie vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Sie können Ihre Logindaten auch manuell in Ihrem Passwortmanager hinterlegen. Eine automatische Übernahme ist nicht möglich.
Wann werde ich in der App abgemeldet (Auto-Logout)?
Die App meldet Sie automatisch ab, um Ihre Daten zu schützen. Befindet sich die App noch im Vordergrund, folgt die Abmeldung nach 20 Minuten. Läuft die App gerade im Hintergrund, werden Sie nach drei Minuten abgemeldet.
Melden Sie sich am besten nach jeder Nutzung selbst ab.
Wie melde ich mich in der App ab?
Neben der automatischen Abmeldung können Sie sich auch selbst in Ihrem Profil abmelden.
Sie werden außerdem abgemeldet, wenn Sie die App komplett schließen. Wenn Sie die App lediglich in den Hintergrund schieben, erfolgt die Abmeldung erst nach drei Minuten.
Allgemeine Informationen
Kann ich die App „Debeka ePA & care“ im Ausland herunterladen und nutzen?
Die App ist nur in deutschen App-Stores verfügbar.
Sie können aber das Land Ihres App-Stores ändern, um die App herunterzuladen. Wie das geht, erfahren Sie hier:
Die Telematikinfrastruktur (TI) wurde speziell für das deutsche Gesundheitswesen entwickelt. Sie vernetzt Leistungserbringer und Patienten. Die Nutzung ist jedoch derzeit auf Deutschland beschränkt. Ein Zugriff von Leistungserbringern aus dem Ausland oder eine Verwendung der KVNR oder der TI im Ausland ist daher nicht möglich. Sie haben immer Zugriff auf Ihre Dokumente in der App, solange Sie online sind.
Kann ich die App auf mehreren Geräten nutzen?
Ja, Sie können sich auf mehreren Geräten anmelden. Registrieren und authentifizieren Sie sich dazu einfach auf jedem Gerät.
Kann ich die App „Debeka ePA & care“ von der Debeka-Webseite herunterladen?
Nein. Die App können Sie nur über die offiziellen Download-Kanäle herunterladen: also über die App-Stores von Apple oder den Google Play Store. Nur das garantiert die nötige Sicherheit und Aktualität. Daher raten wir ausdrücklich von möglichen anderen Download-Quellen ab – zum Schutz Ihrer Daten und Endgeräte.
Kann ich meine PIN im Passwortmanager speichern?
Sie können Ihre PIN manuell in Ihrem Passwortmanager hinterlegen. Eine automatische Übernahme ist aber nicht möglich.
Warum schlägt mir mein Passwortmanager keine „sichere/starke“ PIN vor?
Diese Funktion steht momentan leider nicht zur Verfügung. Bei der App „Debeka ePA & care“ müssen Sie eine sechsstellige Ziffernfolge als PIN nutzen. Diese können Sie anschließend manuell im Passwortmanager hinterlegen.
Gibt es auch eine browserbasierte Anwendung?
Nein, die Nutzung ist nur über die App „Debeka ePA & care“ möglich.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Ihre Daten werden im Rechenzentrum der IBM Deutschland GmbH und deren Unterauftragnehmern gespeichert. Die Standorte der Rechenzentren befinden sich innerhalb der europäischen Union. Mehr Informationen und die genauen Datenschutzbestimmungen finden Sie in unserer App im „Profil“ unter der Rubrik „Rechtliche Informationen“ oder unter folgenden Links:
Wie sicher sind meine Gesundheitsdaten in der ePA?
Die ePA ist ein hochgesicherter digitaler Speicher für Ihre persönlichen Gesundheitsdaten. Die Daten werden sowohl bei der Übertragung als auch bei der Speicherung verschlüsselt. So können ausschließlich autorisierte Personen darauf zugreifen.
Wie kann ich meinen App-Zugang (GesundheitsID) löschen?
Sie können Ihren App-Zugang (GesundheitsID) jederzeit in der App, per E-Mail oder per Post kündigen. Daraufhin werden Ihre App-Daten gelöscht und der Zugang gesperrt.
Wenn Sie den App-Zugang kündigen, werden zwar die dort gespeicherten Informationen gelöscht und Ihr Zugang wird gesperrt – nicht aber die Daten der Fachdienste wie zum Beispiel ePA und E-Rezept.
Neu registrieren und identifizieren können Sie sich erst, wenn die Kündigung vollständig umgesetzt und die in der App gespeicherten Daten gelöscht wurden.
Per App
In unserer App „Debeka ePA & care” finden Sie im „Profil” die Option „GesundheitsID löschen”. Nach Bestätigung der Abfrage mit „Ja, jetzt löschen”, wird Ihr Zugang zur ePA, zum E-Rezept und weiteren digitalen Gesundheitsservices gelöscht.
Per E-Mail oder Post
Kündigungen in Textform senden Sie bitte entweder per E-Mail an epa-kontolöschung@debeka.de oder per Post an diese Adresse:
Debeka Hauptverwaltung
Service-Center
56058 Koblenz
Damit wir eine Kündigung in Text- oder Schriftform bearbeiten können, muss sie folgende Angaben zum Nutzer enthalten:
- Vor- und Nachname
- Servicenummer
- Adresse
- Geburtsdatum
Die Debeka hat das Recht, Ihren Zugang zu „Debeka ePA & care“ mit einer Frist von mindestens zehn Wochen zum Ende eines Monats ordentlich zu kündigen. Die Kündigung seitens der Debeka erfolgt per E-Mail an Ihre Login-E-Mail-Adresse.
Die Nutzung der App vereinbaren wir grundsätzlich auf unbestimmte Zeit. Sobald Sie nicht mehr krankheitskostenvollversichert bei der Debeka Krankenversicherung sind, erlischt Ihr Nutzungsrecht. In der Regel wird die Debeka den Zugang zur App jedoch weitere zwölf Monate aufrechterhalten, um Ihnen die Nutzung der Dienste zu ermöglichen.
Informationen zur Löschung Ihrer ePA finden Sie unter „Wie kann ich Widerspruch gegen die ePA einlegen?“
Wo kann ich erteilte Einwilligungen sehen und ggf. widerrufen?
In der App finden Sie im Profil unter „Einwilligungen und Rechtliches" alle erteilten Einwilligungen. Hier können Sie auch Einwilligungen widerrufen.
Online Check-in
Was ist der Online Check-in?
Der Online Check-in ist eine Funktion in der App „Debeka ePA & care“. Damit können Sie Ihre Versichertendaten sicher und verschlüsselt digital an Ihre Arztpraxis übermitteln. Die Funktion finden Sie auf der Startseite der App als eigene Kachel („Online Check-in“).
Welche Voraussetzungen gelten für die Nutzung des Online-Check-ins?
- Sie benötigen eine Krankenversichertennummer (KVNR).
- Die App „Debeka ePA & care“ muss installiert werden und die Registrierung und Identifizierung müssen abgeschlossen sein.
- Die App benötigt Zugriff auf die Kamera des Gerätes.
Wie nutze ich den Online Check-in?
- Öffnen Sie die App „Debeka ePA & care“, sobald Sie in der Praxis sind.
- Tippen Sie auf die Kachel „Online Check-in“.
- Nachdem Sie die Hinweise zum Ablauf gelesen haben, scannen Sie den QR-Code Ihrer Arztpraxis.
- Stimmen Sie der Datenübertragung zu.
- Ihre persönlichen Daten werden verschlüsselt an die Praxis gesendet.
- Sie erhalten eine Bestätigung der Übertragung und sind eingecheckt.
Was passiert mit meinen Daten nach dem Online-Check-in?
Ihre Daten werden verschlüsselt und sicher an die Praxis übertragen. Sie werden nicht zentral gespeichert. Die Historie bleibt nur auf Ihrem Gerät gespeichert. Sie finden diese unter „Übersicht Check-ins“. Bei einem Gerätewechsel können Sie die Historie exportieren.
Was kann ich tun, wenn ein Fehler auftritt?
- Prüfen Sie, ob der Zugriff auf die Kamera des Gerätes erlaubt wurde.
- Bei Übermittlungsproblemen erhalten Sie eine Fehlermeldung. Wenden Sie sich dann bitte an unseren Support.
- Liegt der Fehler bei der Arztpraxis, wird er in unserer App nicht angezeigt.
Weitere Services
Was sind Mehrwertdienste?
Mehrwertdienste sind zusätzliche digitale Angebote, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen der Telematikinfrastruktur hinausgehen.
Mehrwertdienste helfen dabei, Gesundheitsinformationen besser zu verwalten und den Alltag einfacher zu machen. Diese Angebote sind freiwillig und können ergänzend zur ePA und dem E-Rezept genutzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie sie nutzen möchten.
Bei der Debeka bieten wir derzeit den Mehrwertdienst „Medikation“ an. Dieser hilft Ihnen dabei, Ihre Medikamente digital und übersichtlich gesammelt an einem Ort zu verwalten.
Damit Sie die Daten Ihrer Mehrwertdienste sicher speichern und zum Beispiel bei einem Gerätewechsel mitnehmen können, benötigen Sie Ihren Sicherheitsschlüssel. Weitere Informationen dazufinden Sie unter „Was ist der Sicherheitsschlüssel?“.
Was ist der Sicherheitsschlüssel?
Nur mit diesem Sicherheitsschlüssel können Sie die Daten der Mehrwertdienste (Medikation) außerhalb der ePA bei einem Wechsel Ihres Endgeräts wiederherstellen. Bitte speichern Sie den Sicherheitsschlüssel daher und verwahren Sie ihn sicher.
Die ePA bietet Ihnen einige zusätzliche Funktionen über den gematik-Standard hinaus. So können Sie auf Wunsch weitere Services nutzen und zum Beispiel Ihren Medikationsplan in der App speichern.
Wie exportiere ich die Daten aus den Mehrwertdiensten?
Sie können die Daten aus dem Mehrwertdienst „Medikation“ speichern. Klicken Sie dazu auf der Startseite auf „Medikation“. Anschließend können Sie über das Drei-Punkte-Menü auswählen, ob Sie die Daten als PDF- oder HTML-Datei speichern wollen.
Wie speichere ich meinen elektronischen Medikationsplan (eMP) in der App „Debeka ePA & care“?
Klicken Sie auf der Startseite auf „Medikation“. Anschließend können Sie Ihre Einwilligung erteilen und den Mehrwertdienst "Medikation" nutzen.
Der elektronische Medikationsplan wird von Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer Apotheke eingestellt.
Was ist der digitale Mutterpass?
Der Mutterpass ist ein wichtiges Dokument für Schwangere. In der elektronischen Patientenakte (ePA) können Sie Ihren Mutterpass digital speichern. Sie haben die Wahl: Sie können weiterhin den Papier-Mutterpass nutzen oder auf die digitale Version umsteigen. Beide Varianten sind gültig.
Ihr Mutterpass wird in der Übersicht Ihrer ePA angezeigt. Ihre Ärzte können Einträge im Mutterpass digital vornehmen und Sie können alle eingetragenen Daten jederzeit einsehen. Sie entscheiden, ob Fachpersonen oder Einrichtungen Zugriff auf Ihren Mutterpass erhalten.
Was ist das digitale Kinderuntersuchungsheft (U-Heft)?
Das U-Heft dokumentiert alle Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes. Mit der ePA können Sie das U-Heft digital führen. Sie entscheiden, ob Sie das Papierheft oder die digitale Version nutzen möchten.
Für jedes Kind gibt es ein eigenes digitales U-Heft in der ePA. Die Ärzte tragen die Ergebnisse der Untersuchungen digital ein und Sie können Notizen zu den Untersuchungen hinzufügen. Elterninformationen zu den Untersuchungen sind in der App verfügbar.
Was ist das Organspende-Register?
Das Organspende-Register ist ein zentrales, staatliches Register. Dort können Sie Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende digital festhalten. UnsereApp „Debeka ePA & care“ bietet Ihnen Zugang zu diesem Register.
Sie können Ihre Angaben anschließend über die App auch jederzeit einsehen, ändern oder löschen.
Weitere Informationen rund um das Thema Organspende finden Sie auf der Website des Organspende-Registers.
Was ist der Notfalldatensatz (NFD)?
Der Notfalldatensatz enthält wichtige Gesundheitsinformationen, die im medizinischen Notfall schnell verfügbar sein sollen. Dazu gehören zum Beispiel Informationen zu:
- wichtigen Vorerkrankungen,
- Allergien,
- regelmäßigen Medikamenten
- oder besonderen Risiken.
Er hilft Ärzten, Sie im Notfall schneller und sicherer zu behandeln.
Der Notfalldatensatz wird nur mit Ihrer Zustimmung erstellt. Diese Zustimmung geben Sie direkt bei Ihrem Arzt ab, nicht in der App „Debeka ePA & care“. Die Verantwortung für die Einholung und Dokumentation der Zustimmung liegt beim behandelnden Arzt.
Sofern bereits ein Notfalldatensatz hinterlegt ist, können Sie diesen jederzeit auch wieder löschen.
Was ist das Nationale Gesundheitsportal des Bundes?
Das Nationale Gesundheitsportal des Bundes stellt geprüfte und aktuelle Informationen zu einer Vielzahl medizinischer Themen bereit. Das Portal wird vom Bundesministerium für Gesundheit betrieben und dient als offizielles Informationsangebot für Gesundheit, Prävention und Versorgung.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der ePA
Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?
DiGA sind geprüfte Apps oder Webanwendungen, die Sie bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten unterstützen können, zum Beispiel bei:
- Diabetes-Management
- psychische Gesundheit
- Bewegungstherapie
Wie kann ich eine DiGA mit meiner ePA verbinden?
Sie können eine DiGA direkt in der App „Debeka ePA & care“ mit Ihrer ePA verbinden. Die Verbindung erfolgt über die Zugriffsverwaltung in der App. Nach der Verbindung kann die DiGA-Daten in Ihre ePA übertragen, zum Beispiel Messwerte oder Berichte.
Welche Daten werden zwischen DiGA und ePA ausgetauscht?
DiGA können Daten wie Gesundheitswerte, Therapiepläne oder Berichte in Ihre ePA übertragen.
Die DiGA erhält keine Leserechte auf Ihre ePA. Sie kann also keine Daten aus Ihrer Akte auslesen, sondern nur Daten einstellen.
Wie kann ich eine DiGA wieder trennen?
Sie können die Verbindung zwischen DiGA und ePA jederzeit in der App aufheben. Nach der Trennung kann die DiGA keine weiteren Daten mehr in Ihre ePA übertragen.