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Häufig gestellte Fragen: Reiseversicherung

Können die Versicherungssummen frei gewählt werden?

Ihnen stehen für die Auswahl der Versicherungssumme vier Möglichkeiten im Single- und Familientarif zur Verfügung. Wählen Sie die Versicherungssumme so aus, dass sie mindestens der teuersten Reise entspricht, die Sie im Versicherungsjahr unternehmen möchten. Nur so profitieren Sie vom vollen Versicherungsschutz. Die Vereinbarung höherer Versicherungssummen als 10.000 Euro (Single-Tarif) und 20.000 Euro (Familien-Tarif) ist nicht möglich.

Was sind versicherte Ereignisse bzw. was ist ein Versicherungsfall?

Die versicherten Ereignisse, die einen Versicherungsfall auslösen können, sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung (Debeka-AVB-RV) genannt. Es handelt sich um eine abschließende Aufzählung, andere Ereignisse kommen nicht in Betracht. Wenn der Antritt oder die planmäßige Durchführung der gebuchten Reise aufgrund der dort genannten Ereignisse unzumutbar oder unmöglich ist, besteht Versicherungsschutz.
 

Das versicherte Ereignis, welches am häufigsten eintritt, ist die unerwartete schwere Erkrankung.

Was ist eine unerwartete schwere Erkrankung?

Unerwartet ist die Erkrankung dann, wenn sie nach Abschluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag nach Buchung der Reise erstmals auftritt. Versichert ist auch die unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung. Hier gilt als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen.

 

Schwer ist eine Erkrankung dann, wenn die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht planmäßig durchgeführt werden kann.

Sind psychische Erkrankungen versichert?

Auch eine psychische Erkrankung kann einen Versicherungsfall auslösen, wenn diese unerwartet und schwer ist.

 

Als schwer(wiegend) gilt eine psychische Erkrankung in der Regel dann, wenn eine ambulante Psychotherapie stattfindet, die Erkrankung durch ein Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen ist oder eine stationäre Behandlung erfolgt.

 

Chronische psychische Erkrankungen sind prinzipiell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine solche liegt vor, wenn die Erkrankung schubweise auftritt oder sich die versicherte Person aufgrund eines Grundleidens regelmäßig über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet.

Was ist eine Risikoperson?

Die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung bietet der versicherten Person auch Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die durch eine Risikoperson ausgelöst werden. Die Risikopersonen sind in den Versicherungsbedingungen genannt. Hierunter fallen z. B. nahe Angehörige der versicherten Personen.

 

Wenn eine Ihrer Risikopersonen (z. B. die Mutter) unerwartet schwer erkrankt und Sie stornieren Ihre anstehende Reise, weil Sie sie versorgen müssen, erstatten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten.

 

Die Risikoperson löst einen Versicherungsfall für die versicherten Personen aus. Selbst hat sie jedoch keinen Leistungsanspruch aus dem Reiseversicherungsvertrag. Dieser steht nur den versicherten Personen zu.

Was passiert, wenn es in meinem Reiseland zu kriegerischen Auseinandersetzungen kommt, die nicht vorhersehbar waren?

Normalerweise sind diese Gründe, eine Reise nicht anzutreten, nicht versichert. Das Gleiche gilt für Vorkommnisse wie höhere Gewalt (z. B. Umweltkatastrophen). In solchen Fällen gibt es aber die Möglichkeit, über den Reiseveranstalter eine Umbuchung bzw. eine Stornierung durchzusetzen. Spricht nämlich das Auswärtige Amt eine offizielle Warnung aus, in ein bestimmtes Land nicht zu reisen (Reisewarnung), so können Sie vom Reiseveranstalter eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung verlangen.

 

In unserer aktuellen Reiseversicherung Comfort (Vertragsabschluss ab 1. Juli 2022) stellen wir Ihnen, sofern sich an Ihrem Urlaubsort oder in einem 100 km-Umkreis davon ein Terroranschlag ereignet, Leistungen - sowohl im Reiserücktritt als auch Reiseabbruch - zur Verfügung.

 

Wie sieht der Versicherungsschutz aus, wenn das Auswärtige Amt eine (weltweite) Reisewarnung ausspricht oder ein Land keine Ein- oder Ausreisen mehr zulässt?

Wir vertrauen bei der Einstufung von Risikogebieten oder Aussprache von Reisewarnungen auf die Entscheidungen des Auswärtigen Amtes. Wir bitten Sie, Ihre eigene Sicherheit an erster Stelle zu sehen und von Reisen in diese Gebiete abzusehen. Kein Versicherungsschutz kann Ihnen die Sicherheit geben, die Sie dort brauchen. Aus diesem Grund schließen wir solche Fälle grundsätzlich auch vom Versicherungsschutz aus.

 

Setzen Sie sich in einem solchen Fall bitte mit dem Reisebüro, den Veranstaltern oder den jeweiligen Leistungsträgern in Verbindung, um Möglichkeiten zu besprechen.

 

Unser optionales, leistungsstarkes Zusatzpaket Reise LeistungsPlus erweitert den Versicherungsschutz im Hinblick auf Corona-bedingte Maßnahmen, wie die Anordnung einer persönlichen Quarantäne, die individuelle Verweigerung Ihrer Einreise oder eine Reisewarnung. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Sind mein Fahrrad und andere Sportgeräte in den Versicherungsschutz meiner Reisegepäckversicherung eingeschlossen?

Fahrräder und andere Sportgeräte gelten als persönlicher Reisebedarf und sind dementsprechend mitversichert. Allerdings sind sie nur versichert, wenn sie sich nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden. Die Entschädigungsleistung ist auf 500 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

Wie sind meine im Auto aufbewahrten Gepäckstücke versichert? Gibt es zeitliche Einschränkungen?

Reisegepäck ist auch im Auto versichert. Bei strafbaren Handlungen Dritter und im unbeaufsichtigten Fahrzeug jedoch nur dann, wenn das verschlossene Fahrzeug zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr abgestellt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass das Reisegepäck nicht sichtbar verstaut ist und sich keine Wertsachen im Auto befinden.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind z. B. Schadensfälle

  • infolge von Ereignissen, die schon bei der Buchung vorhersehbar waren,
  • infolge von Erkrankungen, die Ihnen schon beim Abschluss des Vertrags bekannt waren und behandelt wurden,

infolge von Krieg oder inneren Unruhen

sowie

  • der Verlust von Bargeld, Urkunden oder Dokumenten.
Gibt es weitere Einschränkungen beim Versicherungsschutz?
  • Bei längeren Reisen haben Sie nur während der ersten 70 Tage Versicherungsschutz.
  • In der Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung bei unerwarteten schweren Erkrankungen, die nicht vollstationär behandelt werden: Sie haben einen Selbstbehalt von 20 Prozent der erstattungsfähigen Kosten (mindestens 25 Euro).
  • In der Reisegepäck-Versicherung beträgt der Selbstbehalt 100 Euro pro Versicherungsfall. Das gilt jedoch nicht für aufgegebenes Gepäck.
Wie erfülle ich meine Pflichten?
  • Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
  • Sie informieren uns, wenn Sie ins Ausland ziehen oder sich an Ihrer häuslichen Gemeinschaft etwas ändert. Dann passen wir Ihren Vertrag an.
  • Sie melden uns jeden Schadensfall unverzüglich.
Wann und wie zahle ich meine Beiträge?
  • Sie zahlen den Beitrag monatlich oder jährlich.
  • Haben wir nichts anders vereinbart, ist der erste Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig (aber nicht vor dem angegebenen Versicherungsbeginn).
  • Wann die folgenden Beiträge fällig sind, steht im Versicherungsschein.
  • Sie können die Beiträge überweisen oder von Ihrem Konto abbuchen lassen.
  • Bei Onlineanträgen ziehen wir die Beiträge ausschließlich per Lastschrift ein.
  • Wichtig ist, dass Sie alle Beiträge pünktlich zahlen. Andernfalls können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
  • Sie haben den ersten Beitrag pünktlich gezahlt? Dann beginnt der Versicherungsschutz wie im Versicherungsschein angegeben.
  • Der Versicherungsschutz gilt für die zunächst festgelegte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart und weder Sie noch wir kündigen den Vertrag? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Wer kann den Vertrag wann kündigen?
  • Sie oder wir können den Vertrag zum Ende eines Versicherungsjahrs kündigen (spätestens einen Monat vorher).
  • In besonderen Fällen (z. B. nach Schäden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
  • Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins widerrufen.
  • Ausführliche Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.

Sie möchten mehr über unsere Reiseversicherung wissen? Hier erhalten Sie weitere Informationen.