Häufig gestellte Fragen: Reiseversicherung
Können die Versicherungssummen frei gewählt werden?
Was sind versicherte Ereignisse bzw. was ist ein Versicherungsfall?
Was ist eine unerwartete schwere Erkrankung?
Sind psychische Erkrankungen versichert?
Was ist eine Risikoperson?
Was passiert, wenn es in meinem Reiseland zu kriegerischen Auseinandersetzungen kommt, die nicht vorhersehbar waren?
Wie sieht der Versicherungsschutz aus, wenn das Auswärtige Amt eine (weltweite) Reisewarnung ausspricht oder ein Land keine Ein- oder Ausreisen mehr zulässt?
Sind mein Fahrrad und andere Sportgeräte in den Versicherungsschutz meiner Reisegepäckversicherung eingeschlossen?
Wie sind meine im Auto aufbewahrten Gepäckstücke versichert? Gibt es zeitliche Einschränkungen?
Was ist nicht versichert?
Gibt es weitere Einschränkungen beim Versicherungsschutz?
- Bei längeren Reisen haben Sie nur während der ersten 70 Tage Versicherungsschutz.
- In der Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung bei unerwarteten schweren Erkrankungen, die nicht vollstationär behandelt werden: Sie haben einen Selbstbehalt von 20 Prozent der erstattungsfähigen Kosten (mindestens 25 Euro).
- In der Reisegepäck-Versicherung beträgt der Selbstbehalt 100 Euro pro Versicherungsfall. Das gilt jedoch nicht für aufgegebenes Gepäck.
Wie erfülle ich meine Pflichten?
- Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
- Sie informieren uns, wenn Sie ins Ausland ziehen oder sich an Ihrer häuslichen Gemeinschaft etwas ändert. Dann passen wir Ihren Vertrag an.
- Sie melden uns jeden Schadensfall unverzüglich.
Wann und wie zahle ich meine Beiträge?
- Sie zahlen den Beitrag monatlich oder jährlich.
- Haben wir nichts anders vereinbart, ist der erste Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig (aber nicht vor dem angegebenen Versicherungsbeginn).
- Wann die folgenden Beiträge fällig sind, steht im Versicherungsschein.
- Sie können die Beiträge überweisen oder von Ihrem Konto abbuchen lassen.
- Bei Onlineanträgen ziehen wir die Beiträge ausschließlich per Lastschrift ein.
- Wichtig ist, dass Sie alle Beiträge pünktlich zahlen. Andernfalls können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
- Sie haben den ersten Beitrag pünktlich gezahlt? Dann beginnt der Versicherungsschutz wie im Versicherungsschein angegeben.
- Der Versicherungsschutz gilt für die zunächst festgelegte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart und weder Sie noch wir kündigen den Vertrag? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Wer kann den Vertrag wann kündigen?
- Sie oder wir können den Vertrag zum Ende eines Versicherungsjahrs kündigen (spätestens einen Monat vorher).
- In besonderen Fällen (z. B. nach Schäden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
- Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins widerrufen.
- Ausführliche Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.