Häufig gestellte Fragen: Kfz-Versicherung
Was ist nicht versichert? Das hängt vom vereinbarten Versicherungsschutz ab. Nicht versichert sind z. B.:
- in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug
- in der Teilkasko: Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfälle oder Vandalismus
- in der Vollkasko: Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß
- beim Autoschutzbrief die über die Pannenhilfe hinausgehenden Fahrzeugreparaturen
- in der Fahrerschutzversicherung: Ihre Ansprüche, wenn der Sicherheitsgurt nicht angelegt ist und dadurch ein höherer Schaden entstünde
- beim Paket E-Mobilität: Schäden durch Verschleiß, Konstruktions- oder Materialfehler sowie chemische Reaktionen
- in der Kfz-Umweltschadensversicherung: Ansprüche, die unabhängig vom Umweltschadensgesetz gegen Sie geltend gemacht werden können
Außerdem nicht versichert sind Schäden,
- die vorsätzlich herbeigeführt wurden,
- bei der Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen oder
- Schäden an der Ladung.
Versicherungsschutz haben Sie innerhalb der geographischen Grenzen Europas. Außerdem im Geltungsbereich der Europäischen Union.
Haben Sie eine internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr erhalten? Dann gilt Ihr Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz auch in den nichteuropäischen Ländern, die dort aufgezählt und nicht durchgestrichen sind.
- Sie beantworten alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig.
- Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
- Sie informieren uns unverzüglich über alle Änderungen, die sich auf den Beitrag auswirken.
- Sie melden uns innerhalb einer Woche jeden Schadensfall, der zu Versicherungsleistungen führen kann.
- Sie wenden Schäden so weit wie möglich ab bzw. mindern sie.
- Mit wahrheitsgemäßen Angaben unterstützen Sie uns bei der Schadensregulierung.
- Sie zahlen den Beitrag wie vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.
- Falls nicht anders vereinbart, zahlen Sie den ersten Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins – nicht aber vor dem angegebenen Versicherungsbeginn.
- Wann die folgenden Beiträge fällig sind, steht im Versicherungsschein.
- Sie können die Beiträge überweisen oder von Ihrem Konto abbuchen lassen.
- Wichtig ist, dass Sie alle Beiträge pünktlich zahlen. Andernfalls können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
- Bei Onlineanträgen ziehen wir die Beiträge per Lastschrift ein.
- Sie haben den Erstbeitrag pünktlich gezahlt? Dann beginnt und endet der Versicherungsschutz wie im Versicherungsschein angegeben.
- Ein vorläufiger Versicherungsschutz wird zum endgültig, sobald Sie den ersten Beitrag gezahlt haben.
- Der Versicherungsschutz gilt für die zunächst festgelegte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart und weder Sie noch wir kündigen den Vertrag? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (spätestens einen Monat vorher).
In besonderen Fällen (z. B. nach einem Schaden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.
- Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.
- Ausführliche Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.
Fragen zur Moped- und E-Scooter-Versicherung
Versicherungsschutz haben Sie innerhalb der geographischen Grenzen Europas. Außerdem im Geltungsbereich der Europäischen Union.
Haben Sie eine internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr erhalten? Dann gilt Ihr Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz auch in den nichteuropäischen Ländern, die dort aufgezählt und nicht durchgestrichen sind.
- Sie beantworten alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig.
- Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
- Sie informieren uns unverzüglich über alle Änderungen, die sich auf den Beitrag auswirken.
- Sie melden uns innerhalb einer Woche jeden Schadensfall, der zu Versicherungsleistungen führen kann.
- Sie wenden Schäden so weit wie möglich ab bzw. mindern sie.
- Mit wahrheitsgemäßen Angaben unterstützen Sie uns bei der Schadensregulierung.
Wir ziehen den Einmalbeitrag für das Verkehrsjahr per Lastschrift ein (nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn).
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (spätestens einen Monat vorher).
In besonderen Fällen (z. B. nach Schäden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.
- Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.
- Ausführliche Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.