Häufig gestellte Fragen: Kfz-Versicherung
Welchen Versicherungsschutz bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Welche Deckungssumme gilt bei der "100 Mio. Euro Pauschaldeckung" für Personenschäden?
Welche Selbstbeteiligungen sind in der Kaskoversicherung möglich?
Beinhaltet die Vollkasko die Teilkasko?
Gibt es in der Teilkasko SF-Klassen?
Welche Unterlagen benötige ich für eine Neuanmeldung?
Zu welchem Zeitpunkt wird eine Rückstufung der SF-Klasse im Schadensfall vorgenommen?
Was ist eine GAP-Versicherung?
Was bedeutet Fahrerschutz?
Muss der Erstwagen auch bei der Debeka versichert sein, um gegebenenfalls in den Genuss der verbesserten Zweitwagenregelung (Einstufung in die SF-Klasse 4) für einen PKW zu kommen?
Wie werden "Fahranfänger" eingestuft?
Was bedeutet Auslandsschadenschutz?
Kann ich während des laufenden Kalenderjahres meine Versicherungsgesellschaft wechseln?
Wann muss ich meinen bestehenden Versicherungsvertrag kündigen, um zur Debeka wechseln zu können?
Wofür benötige ich eine Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (Grüne Karte)?
Was bedeutet Winterreifenpflicht?
Versichert die Debeka auch gewerblich genutzte Fahrzeuge?
Was ist nicht versichert?
Was ist nicht versichert? Das hängt vom vereinbarten Versicherungsschutz ab. Nicht versichert sind z. B.:
- in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug
- in der Teilkasko: Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfälle oder Vandalismus
- in der Vollkasko: Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß
- beim Autoschutzbrief die über die Pannenhilfe hinausgehenden Fahrzeugreparaturen
- in der Fahrerschutzversicherung: Ihre Ansprüche, wenn der Sicherheitsgurt nicht angelegt ist und dadurch ein höherer Schaden entstünde
- beim Paket E-Mobilität: Schäden durch Verschleiß, Konstruktions- oder Materialfehler sowie chemische Reaktionen
- in der Kfz-Umweltschadensversicherung: Ansprüche, die unabhängig vom Umweltschadensgesetz gegen Sie geltend gemacht werden können
Außerdem nicht versichert sind Schäden,
- die vorsätzlich herbeigeführt wurden,
- bei der Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen oder
- Schäden an der Ladung.
Wo bin ich versichert?
Versicherungsschutz haben Sie innerhalb der geographischen Grenzen Europas. Außerdem im Geltungsbereich der Europäischen Union.
Haben Sie eine internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr erhalten? Dann gilt Ihr Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz auch in den nichteuropäischen Ländern, die dort aufgezählt und nicht durchgestrichen sind.
Wie erfülle ich meine Pflichten als Versicherungsnehmer?
- Sie beantworten alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig.
- Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
- Sie informieren uns unverzüglich über alle Änderungen, die sich auf den Beitrag auswirken.
- Sie melden uns innerhalb einer Woche jeden Schadensfall, der zu Versicherungsleistungen führen kann.
- Sie wenden Schäden so weit wie möglich ab bzw. mindern sie.
- Mit wahrheitsgemäßen Angaben unterstützen Sie uns bei der Schadensregulierung.
Wann und wie zahle ich meine Beiträge?
- Sie zahlen den Beitrag wie vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.
- Falls nicht anders vereinbart, zahlen Sie den ersten Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins – nicht aber vor dem angegebenen Versicherungsbeginn.
- Wann die folgenden Beiträge fällig sind, steht im Versicherungsschein.
- Sie können die Beiträge überweisen oder von Ihrem Konto abbuchen lassen.
- Wichtig ist, dass Sie alle Beiträge pünktlich zahlen. Andernfalls können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
- Bei Onlineanträgen ziehen wir die Beiträge per Lastschrift ein.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
- Sie haben den Erstbeitrag pünktlich gezahlt? Dann beginnt und endet der Versicherungsschutz wie im Versicherungsschein angegeben.
- Ein vorläufiger Versicherungsschutz wird zum endgültig, sobald Sie den ersten Beitrag gezahlt haben.
- Der Versicherungsschutz gilt für die zunächst festgelegte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart und weder Sie noch wir kündigen den Vertrag? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Wer kann den Vertrag wann kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (spätestens einen Monat vorher).
In besonderen Fällen (z. B. nach einem Schaden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
- Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.
- Ausführliche Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.
Fragen zur Moped- und E-Scooter-Versicherung
Was ist nicht versichert?
Wo bin ich versichert?
Versicherungsschutz haben Sie innerhalb der geographischen Grenzen Europas. Außerdem im Geltungsbereich der Europäischen Union.
Haben Sie eine internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr erhalten? Dann gilt Ihr Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz auch in den nichteuropäischen Ländern, die dort aufgezählt und nicht durchgestrichen sind.
Wie erfülle ich meine Pflichten als Versicherungsnehmer?
- Sie beantworten alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig.
- Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
- Sie informieren uns unverzüglich über alle Änderungen, die sich auf den Beitrag auswirken.
- Sie melden uns innerhalb einer Woche jeden Schadensfall, der zu Versicherungsleistungen führen kann.
- Sie wenden Schäden so weit wie möglich ab bzw. mindern sie.
- Mit wahrheitsgemäßen Angaben unterstützen Sie uns bei der Schadensregulierung.
Wann und wie zahle ich meinen Beitrag?
Wir ziehen den Einmalbeitrag für das Verkehrsjahr per Lastschrift ein (nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn).
Wer kann den Vertrag wann kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (spätestens einen Monat vorher).
In besonderen Fällen (z. B. nach Schäden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
- Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.
- Ausführliche Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.