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Häufig gestellte Fragen: Kfz-Versicherung

Welchen Versicherungsschutz bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet für von Ihnen und mitversicherten Personen verursachte Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen liegen bei Personenschäden bei 7,5 Mio. Euro, bei Sachschäden bei 1,3 Mio. Euro und bei Vermögensschäden bei 50.000 Euro.

Welche Deckungssumme gilt bei der "100 Mio. Euro Pauschaldeckung" für Personenschäden?

Für Personenschäden gilt bei PKW eine Deckungssumme von höchstens 15 Mio. Euro je geschädigte Person. 

Welche Selbstbeteiligungen sind in der Kaskoversicherung möglich?

In der Teilkasko beträgt die Selbstbeteiligung 0 Euro oder 150 Euro und in der Vollkasko 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro.

Beinhaltet die Vollkasko die Teilkasko?

Ja, bei Abschluss einer Vollkasko ist die Teilkasko mit enthalten.

 

Gibt es in der Teilkasko SF-Klassen?

Nein, SF-Klassen gibt es lediglich in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Neuanmeldung?

Für eine Neuanmeldung benötigen Sie:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sofern das Kfz noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • TÜV-Bescheinigung
  • Bescheinigung über die bestandene Abgasuntersuchung (AU)
  • Personalausweis des Fahrzeughalters
  • bei Dritten (z. B. Anmeldung durch Autohändler) eine Vollmacht
  • bei minderjährigen Personen eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Abbuchungsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für die Kfz-Steuer
Zu welchem Zeitpunkt wird eine Rückstufung der SF-Klasse im Schadensfall vorgenommen?

Die Rückstufung erfolgt zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres.

Was ist eine GAP-Versicherung?

Die GAP-Versicherung (GAP = Guaranteed Asset Protection) übernimmt bei einem geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeug im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der sich aus dem Leasing- oder Kreditvertrag ergebenden Restforderung. Die GAP-Versicherung können Sie zusätzlich zur Vollkasko abschließen.

Was bedeutet Fahrerschutz?

Mit dem Fahrerschutz ist der Fahrer bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall gegen die finanziellen Folgen von Personenschäden abgesichert. Zu den versicherten Leistungen gehören Verdienstausfall, Kosten für eine Haushaltshilfe, Kosten für behindertengerechte Umbauten, Unterhaltszahlungen für Hinterbliebene sowie Schmerzensgeld bis maximal 200.000 Euro. Die Zahlung eines Schmerzensgeldes setzt einen Krankenhausaufenthalt von mindestens fünf Tagen voraus. Für die übrigen Leistungsarten gilt die in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarte Höchstentschädigung von 15 Mio. Euro.

Muss der Erstwagen auch bei der Debeka versichert sein, um gegebenenfalls in den Genuss der verbesserten Zweitwagenregelung (Einstufung in die SF-Klasse 4) für einen PKW zu kommen?

Ja, unter anderem muss der Erstwagen mindestens in die SF-Klasse 4 eingestuft sein.

Wie werden "Fahranfänger" eingestuft?

„Zweitwagenregelung“

Wir stufen den Vertrag für einen PKW in die "verbesserte Zweitwagenregelung" mit der SF-Klasse 4 ein, wenn der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers bereits ein Fahrzeug bei der Debeka versichert hat, das mindestens in die SF-Klasse 4 eingestuft ist. Für das zu versichernde Fahrzeug darf kein Vorvertrag bestanden haben, der aufgrund eines Schadens schlechter als in die SF-Klasse 4 einzustufen ist. Den Zweitwagen dürfen zudem nur Personen fahren, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Falls eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist, wird der PKW in die SF-Klasse 1/2 eingestuft.

 

Sonderregelung "Junge Beamte & Soldaten"
Wir stufen den Vertrag für einen PKW in die SF-Klasse 4 ein, wenn der Versicherungsnehmer Beamter/ Beamtin (auch auf Probe oder Widerruf), Anwärter/in oder Berufs-/Zeitsoldat/in ist und bei Versicherungsbeginn jünger als 39 Jahre alt ist. Es darf jedoch keine Vorversicherung bestanden haben, die aufgrund eines Schadens schlechter als SF 4 eingestuft ist oder einzustufen ist.

 

Sonderregelung für Jugendliche
Ein Elternteil hat bereits ein Fahrzeug versichert, das in einer SF-Klasse eingestuft ist. Der Versicherungsnehmer ist jünger als 25 Jahre alt, unverheiratet und befindet sich in einer Ausbildung bzw. ist Schüler.

 

Führerscheinregelung
Der Versicherungsnehmer ist seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedsstaat der EU ausgestellt wurde.

 

Bei der „Sonderregelung für Jugendliche“ und der „Führerscheinregelung“ wird der Vertrag für einen PKW in die SF-Klasse ½ eingestuft.

 

Was bedeutet Auslandsschadenschutz?

Der Auslandsschadenschutz hilft Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland. Wir ersetzen Ihren Schaden so, als ob der ausländische Unfallgegner auch bei uns Kfz-haftpflichtversichert wäre.

Kann ich während des laufenden Kalenderjahres meine Versicherungsgesellschaft wechseln?

Nein, das ist nur bei einem Fahrzeugwechsel möglich.

Wann muss ich meinen bestehenden Versicherungsvertrag kündigen, um zur Debeka wechseln zu können?

Die meisten Verträge können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.

Einige Versicherer haben Verträge mit einem unterjährigen Ablauf. Diese können Sie ebenfalls in der Regel mit einer Frist von einem Monat zum dem fälligen Termin kündigen.

Wofür benötige ich eine Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (Grüne Karte)?

Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (Grüne Karte) bescheinigt im Ausland den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Gastlands. Obwohl sie in vielen Ländern nicht mehr zwingend erforderlich ist, kann sie trotzdem ein hilfreicher Reisebegleiter sein.

Was bedeutet Winterreifenpflicht?

Bei winterlichen Wetterverhältnissen (Glatteis, Schneematsch, Schnee-, Eis- oder Reifglätte) sind Reifen, die mit einem Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) Pflicht. Diese Reifen haben ein Profil, das bei winterlichen Straßenverhältnissen, den nötigen Griff gewährleisten.

 

Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss ein Bußgeld zahlen. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung werden darüber hinaus Punkte in Flensburg fällig.

 

In der Kaskoversicherung kann der Versicherer teilweise oder ganz die Zahlung verweigern (nicht Debeka), wenn die falsche Bereifung Ursache des Unfalls waren. In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann es zu einer Teilschuld kommen.

 

Unser Tipp für alle Autofahrer lautet daher:
Wer sicher im Winter bei Schnee und Glätte auf den Straßen unterwegs sein will, der sollte unbedingt Winterreifen benutzen.

Versichert die Debeka auch gewerblich genutzte Fahrzeuge?

Ja. Fordern Sie Ihren persönlichen Versicherungsvorschlag an.

 

Was ist nicht versichert?

Was ist nicht versichert? Das hängt vom vereinbarten Versicherungsschutz ab. Nicht versichert sind z. B.:

  • in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug
  • in der Teilkasko: Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfälle oder Vandalismus
  • in der Vollkasko: Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß
  • beim Autoschutzbrief die über die Pannenhilfe hinausgehenden Fahrzeugreparaturen
  • in der Fahrerschutzversicherung: Ihre Ansprüche, wenn der Sicherheitsgurt nicht angelegt ist und dadurch ein höherer Schaden entstünde
  • beim Paket E-Mobilität: Schäden durch Verschleiß, Konstruktions- oder Materialfehler sowie chemische Reaktionen
  • in der Kfz-Umweltschadensversicherung: Ansprüche, die unabhängig vom Umweltschadensgesetz gegen Sie geltend gemacht werden können

Außerdem nicht versichert sind Schäden,

  • die vorsätzlich herbeigeführt wurden,
  • bei der Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen oder
  • Schäden an der Ladung.
Wo bin ich versichert?

Versicherungsschutz haben Sie innerhalb der geographischen Grenzen Europas. Außerdem im Geltungsbereich der Europäischen Union.

 

Haben Sie eine internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr erhalten? Dann gilt Ihr Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz auch in den nichteuropäischen Ländern, die dort aufgezählt und nicht durchgestrichen sind.
 

Wie erfülle ich meine Pflichten als Versicherungsnehmer?
  • Sie beantworten alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig.
  • Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
  • Sie informieren uns unverzüglich über alle Änderungen, die sich auf den Beitrag auswirken.
  • Sie melden uns innerhalb einer Woche jeden Schadensfall, der zu Versicherungsleistungen führen kann.
  • Sie wenden Schäden so weit wie möglich ab bzw. mindern sie.
  • Mit wahrheitsgemäßen Angaben unterstützen Sie uns bei der Schadensregulierung.
Wann und wie zahle ich meine Beiträge?
  • Sie zahlen den Beitrag wie vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.
  • Falls nicht anders vereinbart, zahlen Sie den ersten Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins – nicht aber vor dem angegebenen Versicherungsbeginn.
  • Wann die folgenden Beiträge fällig sind, steht im Versicherungsschein.
  • Sie können die Beiträge überweisen oder von Ihrem Konto abbuchen lassen.
  • Wichtig ist, dass Sie alle Beiträge pünktlich zahlen. Andernfalls können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
  • Bei Onlineanträgen ziehen wir die Beiträge per Lastschrift ein.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
  • Sie haben den Erstbeitrag pünktlich gezahlt? Dann beginnt und endet der Versicherungsschutz wie im Versicherungsschein angegeben.
  • Ein vorläufiger Versicherungsschutz wird zum endgültig, sobald Sie den ersten Beitrag gezahlt haben.
  • Der Versicherungsschutz gilt für die zunächst festgelegte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart und weder Sie noch wir kündigen den Vertrag? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Wer kann den Vertrag wann kündigen?

Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (spätestens einen Monat vorher).

In besonderen Fällen (z. B. nach einem Schaden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.

Kann ich den Vertrag widerrufen?
  • Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.
  • Ausführliche Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.

Fragen zur Moped- und E-Scooter-Versicherung

Was ist nicht versichert?

Das hängt vom vereinbarten Versicherungsschutz ab. Nicht versichert sind z. B.:

  • in der Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug
  • in der Teilkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfälle oder Vandalismus
  • in der Kfz-Umweltschadensversicherung Ansprüche, die unabhängig vom Umweltschadensgesetz gegen Sie geltend gemacht werden können

Außerdem nicht versichert sind Schäden,

  • die vorsätzlich herbeigeführt wurden,
  • bei der Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen
  • Schäden an der Ladung
Wo bin ich versichert?

Versicherungsschutz haben Sie innerhalb der geographischen Grenzen Europas. Außerdem im Geltungsbereich der Europäischen Union.

 

Haben Sie eine internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr erhalten? Dann gilt Ihr Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz auch in den nichteuropäischen Ländern, die dort aufgezählt und nicht durchgestrichen sind.
 

Wie erfülle ich meine Pflichten als Versicherungsnehmer?
  • Sie beantworten alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig.
  • Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
  • Sie informieren uns unverzüglich über alle Änderungen, die sich auf den Beitrag auswirken.
  • Sie melden uns innerhalb einer Woche jeden Schadensfall, der zu Versicherungsleistungen führen kann.
  • Sie wenden Schäden so weit wie möglich ab bzw. mindern sie.
  • Mit wahrheitsgemäßen Angaben unterstützen Sie uns bei der Schadensregulierung.
Wann und wie zahle ich meinen Beitrag?

Wir ziehen den Einmalbeitrag für das Verkehrsjahr per Lastschrift ein (nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn).

Wer kann den Vertrag wann kündigen?

Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (spätestens einen Monat vorher).
In besonderen Fällen (z. B. nach Schäden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.

Kann ich den Vertrag widerrufen?
  • Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.
  • Ausführliche Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.

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