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Häufig gestellte Fragen: Hausratversicherung

Was ist Hausrat?

Zum Hausrat gehören alle Gegenstände und Sachen, die in einem Haushalt privat genutzt werden. Das sind:

 

  • Gegenstände, die zur Einrichtung gehören (z. B. Möbel, Gardinen etc.)
  • Gebrauchsgegenstände (z. B. Kleidung, Haushaltsgeräte, etc.) und
  • Sachen zum Verbrauch (z. B. Lebensmittel)

Es handelt sich vor allem um Dinge, die man beim Einzug in die Wohnung mitbringt. Auch Wertsachen wie z. B. Bargeld, Schmuck gehören zum Hausrat.

Welche Gefahren und Schäden sind in der Hausratversicherung versichert?

Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

  • Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Detonation, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs (seiner Teile oder seiner Ladung), Fahrzeuganprall (einschließlich seiner Teile oder seiner Ladung), Überschallknall sowie Nutzwärmeschäden
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat.
  • Leitungswasser und
  • Naturgefahren (Sturm, Hagel) und

zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.

 

Wenn dies gesondert vereinbart wurde, weitere Naturgefahren (Elementargefahren), Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Meteoriteneinschlag.

Müssen Fenster beim Verlassen des Hauses immer geschlossen werden?

Fenster und Türen müssen immer geschlossen werden- auch dann, wenn das Haus oder die Wohnung nur kurz verlassen wird. Andernfalls kann der Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit ganz oder teilweise entfallen. In unseren Paketen Comfort und Comfort Plus verzichten wir uneingeschränkt auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Was geschieht, wenn der Schlüssel gestohlen wurde?

Wird ein Schlüssel gestohlen, muss das Schloss sofort ausgewechselt werden. Nur so können weitere Schäden verhindert werden. Kommen die Schlüssel durch einen Versicherungsfall (Raub, Einbruchdiebstahl) weg, übernehmen wir im Rahmen der Hausratversicherung die Kosten für Schlossänderungen an der Wohnungseingangstür.

Darüber hinaus kann im Zusatzpaket NotfallPlus der Schlüsselnotdienst abgesichert werden.

Kann man beim Verlassen des Hauses die Waschmaschine oder die Spülmaschine anlassen?

Eine Wasch- oder Spülmaschine sollte nie längere Zeit unbeaufsichtigt in Betrieb sein. Ist im Schadensfall (Wasserschaden oder Brandschaden) niemand in der Nähe, können keine Maßnahmen getroffen werden, um den Schaden zu mindern. In dem Fall ist der Versicherungsschutz gefährdet.

 

Steht die Wohnung länger leer (z. B. im Urlaub), muss die Wasserzufuhr zu diesen Geräten abgestellt sein.

 

In unseren Paketen Comfort und Comfort Plus verzichten wir uneingeschränkt auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Sind Schäden durch Blitzschlag an elektronischen Geräten in der Hausratversicherung mitversichert?

Ein Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Dieser ist in der Hausratversicherung grundsätzlich mitversichert. Schäden an elektronischen Geräten entstehen in der Regel aber durch den mittelbaren Übergang eines Blitzes. Man spricht hier von einem Überspannungsschaden. Dafür bieten wir in den Paketen Comfort und Comfort Plus unbegrenzten Versicherungsschutz.

Sind Sturmschäden in der Hausratversicherung mitversichert?

Versichert sind Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung eines Sturms auf versicherte Sachen entstehen. Außerdem besteht Versicherungsschutz, wenn der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 7.

 

Deckt der Sturm ein Dach ab oder drückt er eine Scheibe ein, können Niederschläge in die Wohnung eindringen und den Hausrat beschädigen. Diese Sturmfolgeschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert.

 

Im Paket Comfort Plus versichern wir darüber hinaus Schlagregen bis 5.000 Euro.

 

Schließt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung auch Wertsachen ein? Wenn ja, in welcher Höhe?

Wertsachen sind in der Hausratversicherung mitversichert. Die Entschädigung ist - abhängig vom versicherten Paket - je Versicherungsfall begrenzt:

 

Paket Comfort: 25 Prozent der Versicherungssumme
Paket Comfort Plus: 40 Prozent der Versicherungssumme

 

Eine Erhöhung dieser Entschädigungsgrenzen ist im Paket Comfort Plus in 5 Prozent-Schritten (max. 50 %) gegen zusätzlichen Beitrag möglich.

 

Für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge gelten folgende Entschädigungsgrenzen, wenn sich diese außerhalb eines qualifizierten Wertschutzbehältnisses (Wertschutzschrank) befinden:

  • Paket Comfort: 2.000 Euro
  • Paket Comfort Plus: 3.000 Euro
Besteht auch im Hotelzimmer Versicherungsschutz?

Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet (z. B. Reisegepäck im Hotel), ist im Rahmen der Außenversicherung weltweit versichert. Vorübergehend bedeutet beim Paket Comfort neun Monate und beim Paket Comfort Plus achtzehn Monate. Die Sachen sind wie in der Wohnung gegen Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Naturgefahren (Sturm und Hagel) versichert. Die Entschädigung ist – abhängig vom versicherten Paket – je Versicherungsfall begrenzt:

 

Paket Comfort - bis 20 Prozent der Versicherungssumme
Paket Comfort Plus - bis 40 Prozent der Versicherungssumme

Wie kann die Sportausrüstung im Vereinsheim oder Sportstudio versichert werden?

Innerhalb Deutschlands leisten wir auch für Schäden an Sportausrüstungen (z. B. Reitsattel), die sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden. Voraussetzung ist, dass sie im Vereinsheim oder Sportstudio in einem verschlossenen Spind aufbewahrt werden. Die Entschädigung ist im Paket Comfort auf 5.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsperiode begrenzt. Im Paket Comfort Plus sind es 10.000 Euro.

Übernehmen wir Hotelkosten, wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wird?

Ist die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar, erstatten wir die Kosten für Hotel oder eine ähnliche Unterbringung inklusive der Nebenkosten. Diese Aufwendungen muss uns der Versicherungsnehmer nachweisen. Die Entschädigung ist – abhängig vom versicherten Paket – je Versicherungsfall begrenzt.


Bei einer Unterbringung im Hotel oder ähnlicher Unterkunft:

Paket Comfort bis 150 Euro täglich für max. 6 Monate
Paket Comfort Plus bis 200 Euro täglich für max. 12 Monate


Bei einer privaten Unterbringung:

Paket Comfort: bis 25 Euro täglich für max. 6 Monate
Paket Comfort Plus: bis 25 Euro täglich für max. 12 Monate

Sind persönliche Gegenstände auch im Kfz versichert?

Persönliche Gegenstände gehören zum Hausrat. Im Fall eines Diebstahls aus einem im Freien abgestellten Kfz sind sie grundsätzlich nicht versichert. Eine positive Ausnahme bietet unser Paket Comfort Plus. Hier ersetzen wir auch versicherte Sachen, die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden und durch Aufbrechen eines verschlossenen Kraft- oder Wassersportfahrzeugs, Wohnwagens, Kraftfahrzeug-Anhängers oder einer Dachbox aus dem Kfz entwendet, zerstört oder beschädigt werden.

 

Paket Comfort:

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 Euro begrenzt. Wertsachen sowie Foto-, Film- oder Videokameras, Mobiltelefone und Navigationsgeräte, EDV- oder sonstige elektrische bzw. elektronische Geräte, jeweils einschließlich Zubehör, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

Paket Comfort Plus:

Die Entschädigungsgrenze entfällt hier. Wir leisten auch für Wertsachen, die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.


Darüber hinaus zahlen wir den Diebstahl versicherter Sachen nach den folgenden Manipulationen des Funksignals:

  • Jamming (ein Sender blockiert die Funkfernbedienung des Schlüssels, sodass das Fahrzeug nicht abgeschlossen werden kann) oder
  • Relay Attack (das Abfangen von Funksignalen des Autoschlüssels, um mittels der ausgespähten Schlüsseldaten das verschlossene Auto später zu öffnen)
Welche Räume gehören zur versicherten Wohnung?

In der Hausratversicherung ist der Inhalt aller privat genutzten Räume einer Wohnung versichert. Zur versicherten Wohnung gehören auch privat genutzte Räume in Nebengebäuden - einschließlich Garagen - auf demselben Grundstück. Nicht zur Wohnung gehören ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume.

 

Außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind Garagen ohne Angabe der Adresse, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versichert. Die Entschädigung ist begrenzt auf:

 

Paket Comfort bis 1.00 Euro

Paket Comfort Plus bis 5.000 Euro

 

 

Der Inhalt von rein beruflich genutzten Büroräumen ist ebenfalls mitversichert. Hier gelten folgende Entschädigungsgrenzen:

 

Paket Comfort bis 5.000 Euro

Paket Comfort Plus bis 10.000 Euro

Was geschieht bei einem Umzug (Wohnungswechsel)?

Zieht der Versicherungsnehmer innerhalb Deutschlands um, geht die Hausratversicherung auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

 

Der Bezug einer neuen Wohnung muss uns spätestens bei Beginn des Einzugs mitgeteilt werden. Dabei benötigen wir auch die Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern. Der Versicherungsschutz für die alte Wohnung endet drei Monate nach Umzugsbeginn.

 

Ein ggf. vereinbarter Unterversicherungsverzicht endet ebenfalls drei Monate nach Umzugsbeginn. Dieser muss für die neue Wohnung neu vereinbart werden.

 

Wenn weitere Naturgefahren (Elementargefahren) versichert sind, endet dieser Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung. Auch er muss neu beantragt werden.

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Der Versicherungswert für abhanden gekommene oder zerstörte Sachen ist der Neuwert, also der Wiederbeschaffungswert, unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls. Für beschädigte Sachen ersetzen wir die Reparaturkosten.

 

Bei Vereinbarung des Unterversicherungsverzichts gilt eine Vorsorge von 30 % auf die Versicherungssumme.

Welche weiteren Absicherungen können in den Vertrag eingeschlossen werden?

Folgende ergänzende Zusatzrisiken können gegen einen zusätzlichen Beitrag abgesichert werden:

  • Fahrraddiebstahl: Mindestversicherungssumme 500 Euro. Eine Erhöhung ist in 500 Euro-Schritten möglich

  • Weitere Naturgefahren (Elementargefahren):
    Versichert sind Schäden durch Überschwemmung (z.B. durch Ausuferung, Witterungsniederschlag), Rückstau (z.B. durch Ausuferung, Witterungsniederschlag), Erdbeben (kein Tage- bzw. Untertagebau), Erdsenkung (kein Tage- bzw. Untertagebau, Erdrutsch (kein Tage- bzw. Untertagebau, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Meteoriteneinschlag.
    Selbstbehalt: 500 Euro je Schadensfall

  • NotfallPlus:
    Hier übernehmen wir die erforderlichen und tatsächlichen angefallenen Kosten bis max. 500 Euro je Schadensfall, insgesamt pro Versicherungsperiode 1.500 Euro, für folgende Hilfeleistungen im Notfall:
    • Schlüsseldienst
    • Sanitär-Installationsservice
    • Heizungs-Installationsservice
    • Notheizung
    • Rohrreinigungsservice
    • Entfernung/Umsiedlung von Wespennestern
    • Schädlingsbekämpfung
    • psychologische Betreuung nach einem Feuer- oder Einbruchdiebstahl-Schaden
    • Ausfall der Wohnung (Übernachtungs- und Bewachungskosten, Kinderbetreuung sowie Haustierversorgung)
    • Elektro-Installationsdienst
       
  • ElektronikPlus: Versichert werden können hier elektrische bzw. elektrotechnische Geräte und Anlagen der Kommunikationselektronik, Informations- und Unterhaltungselektronik sowie Haushaltsgeräte. Folgende Gefahren und Schäden sind versichert:
    • Fall oder Sturz (z. B. Bruchschäden)
    • Kurzschluss, Überstrom, Induktion, Überspannung
    • Sand, Frost, Feuchtigkeit oder Flüssigkeiten
    • Material- oder Konstruktionsfehler
    • Ungeschicklichkeit; Bedienfehler
    • Vorsatz Dritter

  • Lieblingsstückversicherung: Es besteht die Möglichkeit zur Absicherung von bis zu drei einzelner, hochwertiger Gegenständet. Die Versicherungssumme beträgt jeweils maximal 30.000 Euro. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro.
    Versicherbare Gegenstände:
    • Designer- und Möbelstücke
    • Sportgeräte
    • Kunstgegenstände und Antiquitäten
    • Musikinstrumente
    • hochwertige Elektronikgegenstände
    • Schreibwerkzeug und Bücher
    • Uhren und Schmuck
    • Alkoholische Getränke (z. B. Whiskey, Weine)

  • Campingversicherung: Hier besteht europaweit (geographisch) Versicherungsschutz für die Campingausrüstung, die sich dauerhaft (ohne zeitliche Einschränkung) außerhalb des Versicherungsorts befindet (z. B. im Wohnwagen). Es gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.
Besteht Versicherungsschutz auch bei einfachem Diebstahl?
Versicherungsumfang
Tarif
Comfort
Tarif
ComfortPlus
Einfacher Diebstahl 

Diebstahl am Arbeitsplatz

bis 1.000 Euro

bis 5.000 Euro

Diebstahl von Gartengrills

bis 1.000 Euro

enthalten

Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartenskulpturen und Gartengeräten (z.B. Rasenmäh- und Poolroboter), Gartendekoration, Wäschespinnen und -ständer

bis 1.000 Euro

enthalten

Diebstahl von Markisen, Antennen, technischen und optischen Sicherungsanlagen

bis 1.000 Euro

enthalten

Diebstahl von Balkonkraftwerken bis 900 Watt (inklusive Stromspeicher)

nicht enthalten

enthalten

Diebstahl von Kinderspielfahrzeugen und Kinderwagen

bis 1.000 Euro

enthalten

Diebstahl von nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen, Rollstühlen, Rollatoren und Gehhilfen

bis 1.000 Euro

enthalten

Diebstahl von Hörgeräten, Brillen und Gebissen

nicht enthalten

bis 1.000 Euro

Diebstahl während eines ambulanten oder stationären Aufenthalts

bis 1.000 Euro

enthalten

Diebstahl durch Hausangestellte

nicht enthalten

bis 1.000 Euro

Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern

enthalten

enthalten

Diebstahl von Wäsche und Kleidung auf der Leine

nicht enthalten

enthalten

Diebstahl von Nutztieren auf dem Versicherungsgrundstück

nicht enthalten

bis 5.000 Euro

Taschendiebstahl

nicht enthalten

bis 1.000 Euro

Blitzdiebstahl (Trickdiebstahl) außerhalb der versicherten Wohnung

nicht enthalten

bis 5.000 Euro

Trickdiebstahl innerhalb der versicherten Wohnung

nicht enthalten

bis 5.000 Euro

Diebstahl von Arbeitsmitteln und Kleidung während schulischen Veranstaltungen

bis 1.000 Euro

 

enthalten

Warum ist eine Glasversicherung interessant für mich?

Die Glasversicherung ist die optimale Ergänzung der Debeka Hausratversicherung. Sie bietet Versicherungsschutz für die Gebäude- und Mobiliarverglasung der Wohnung oder des Einfamilienhauses gegen Bruchschäden.

 

Was ist die Debeka-Unwetterwarnung?

Die Debeka-Unwetterwarnung ist eine Wetterwarn Info um unsere Mitglieder beim Schutz Ihres Eigentums zu unterstützen. Hierzu führt unser Partner UBIMET rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr Wetterprognosen mit eigens entwickelten Prognosemodellen durch. Datengrundlage ist dabei neben der Postleitzahl auch die Geokoordinate des Objekts.

 

Warnungen werden für 

  • Sturm mit Spitzen ab 100 km/h
  • Gewitter mit Starkregen
  • Hagel und Sturmböen
  • intensiven Starkregen
  • sowie starken Schneefall

per SMS an die private Handynummer des Kunden versendet.

 

Unmittelbar nach den jeweiligen Wettereignissen wird analysiert, ob der Wohnort des Kunden tatsächlich von einem Unwetter betroffen war. Wenn sich dies bestätigt, wird die Intensität ausgewertet. Lässt diese auf ein mögliches Schadensereignis schließen, erfolgt zusätzlich der Versand einer "Are you ok?" Message. Hierin fragen wir unsere Mitglieder, ob alles in Ordnung ist und ob sich ggf. ein Schaden am Gebäude verwirklicht hat. Falls ja, machen wir unsere Kunden auf die Online- Schadensmeldung aufmerksam und verlinken auf unser Onlineschadensformular für die schnelle und unkomplizierte Schadensmeldung.

Wer kann die Debeka-Unwetterwarnung nutzen?

Wir bieten diesen Service allen Debeka-Mitgliedern, die sich für das Paket Comfort oder Comfort Plus in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung (in der aktuellen Tarifgeneration) entschieden haben, als beitragsfreie Mehrwertleistung für ihr bei uns versichertes Objekt an.

Sie möchten mehr über unsere Hausratversicherung wissen? Hier erhalten Sie weitere Informationen.